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Document 52011XG1209(03)

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 — Standpunkt des Rates

    ABl. C 359 vom 9.12.2011, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.12.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 359/10


    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 — Standpunkt des Rates

    2011/C 359/07

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1081/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 (2), insbesondere auf Artikel 37,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wurde am 15. Dezember 2010 endgültig festgestellt (3).

    (2)

    Die Kommission hat am 21. November 2011 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 vorgelegt.

    (3)

    Da der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 für 2011 aus Gründen der wirtschaftlichen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 ausgeführt werden muss, ist es gerechtfertigt, die in Artikel 4 des Protokolls Nr. 1 festgelegte Frist von acht Wochen für die Unterrichtung der nationalen Parlamente sowie die Frist von zehn Tagen für die Aufnahme des Punkts in die vorläufige Tagesordnung des Rates gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates zu verkürzen —

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wurde am 30. November 2011 angenommen.

    Der vollständige Text kann über die Website des Rates eingesehen oder heruntergeladen werden: http://www.consilium.europa.eu/

    Geschehen zu Brüssel am 30. November 2011.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. VINCENT-ROSTOWSKI


    (1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1; Berichtigungen in ABl. L 25 vom 30.1.2003, S. 43, und in ABl. L 99 vom 14.4.2007, S. 18.

    (2)  ABl. L 311 vom 26.11.2010, S. 9.

    (3)  ABl. L 68 vom 15.3.2011.


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