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Document 52011XC0504(04)

Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 133 vom 4.5.2011, p. 13–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/13


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2011/C 133/07)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„VULTURE“

EG-Nr.: IT-PDO-0005-0452-09.03.2005

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Ministero delle Politiche Agricole, Alimentari e Forestali

Anschrift:

Via XX Settembre 20

00187 Roma RM

ITALIA

Tel.

+39 0646655104

Fax

+39 0646655306

E-Mail:

saco7@politicheagricole.it

2.   Vereinigung:

Name:

Soc. coop. Rapolla Fiorente

Anschrift:

Via Piano di Chiesa

85027 Rapolla PZ

ITALIA

Tel.

+39 0972760200

Fax

+39 0972761535

E-Mail:

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.5 —

Fette — Natives Olivenöl extra

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1.   Name:

„Vulture“

4.2.   Beschreibung:

Zum Zeitpunkt der Abfüllung weist das native Olivenöl extra „Vulture“ die folgenden physikalischen, chemischen und organoleptischen Merkmale auf:

 

Gehalt an freien Fettsäuren, berechnet als Ölsäure: ≤ 0,5 %;

 

Peroxidzahl (mEq O2/kg): ≤ 11;

 

Polyphenole insgesamt: ≥ 150

 

K232: ≤ 2,0

 

Farbe: gelb-bernsteinfarben mit grünen Reflexen;

 

Duft/Flavour

 

fruchtig: Medianwert 4-6, mit einem Hauch von frisch geschnittenem Gras;

 

Tomate: Medianwert 4-6.

 

leicht/mäßig bitter: Medianwert 2-4;

 

leicht/mäßig scharf: Medianwert 2-4.

4.3.   Geografisches Gebiet:

Das Erzeugungs- und Verarbeitungsgebiet des Olivenöls mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Vulture“ umfasst das gesamte Verwaltungsgebiet der Gemeinden Melfi, Rapolla, Barile, Rionero in Vulture, Atella, Ripacandida, Maschito, Ginestra und Venosa.

4.4.   Ursprungsnachweis:

Die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses wird durch eine Reihe von Auflagen für die Erzeuger sichergestellt; die Kontrollstelle führt ein Verzeichnis der Anbaubetriebe, Ölmühlen und Abfüllbetriebe, um die Rückverfolgbarkeit und den Ursprung des Erzeugnisses zu gewährleisten.

Die Olivenerzeuger, Ölmühlen und Abfüllbetriebe müssen am Überwachungssystem für die Herstellung des Olivenöls „Vulture“ g.U. teilnehmen. Dazu ist bei der Kontrollstelle ein entsprechender Antrag mit den erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Olivenhains und des Verarbeitungs- bzw. Abfüllbetriebs einzureichen. Die Kontrollstelle ermittelt durch geeignete Prüfungen, ob die Anforderungen der Spezifikation und des Kontrollmechanismus erfüllt sind, und trägt dann den jeweiligen Olivenhain und die Verarbeitungs- bzw. Abfüllanlage in die dazu vorgesehenen Verzeichnisse ein.

Die in den eingetragenen Olivenhainen geernteten, zur Herstellung der g.U. „Vulture“ bestimmten Oliven werden in entsprechend gekennzeichneten Behältnissen separat zur Ölmühle transportiert, dort angeliefert und bis zum Vermahlen zwischengelagert. Der Olivenerzeuger teilt der Kontrollstelle alljährlich mit, wie viele Oliven geerntet und bei welcher Ölmühle sie abgeliefert wurden.

Die Ölmühle quittiert den Erhalt unter Angabe der angelieferten Menge und des jeweiligen Olivenhains. Dabei wird auch überprüft, ob der Olivenhain in das Verzeichnis eingetragen ist.

Bis zum Vermahlen werden die Oliven mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet zwischengelagert: nach dem Mahlen werden anhand der Quittungen, die den Olivenerzeugern bei der Ablieferung der Früchte ausgestellt wurden, homogene Ölpartien zusammengestellt.

Die Ölmühle meldet der Kontrollstelle alljährlich die erzeugte Ölmenge und die entsprechenden Partien sowie die Namen der Olivenerzeuger und die abgelieferten Mengen, aus denen die Ölpartien hergestellt wurden.

Durch die Angabe der Chargennummer auf allen Begleitdokumenten und Abfülletiketten kann jede Ölpartie im Verlauf der Verpackungs- und Handelsvorgänge nachverfolgt werden.

4.5.   Herstellungsverfahren:

Natives Olivenöl extra „Vulture“ g.U. wird durch Vermahlen der folgenden in den Olivenhainen geernteten Olivensorten hergestellt: mindestens 70 % der Sorte „Ogliarola del Vulture“; außerdem können Oliven der Sorten „Coratina“, „Cima di Melfi“, „Palmarola“, „Provenzale“, „Leccino“, „Frantoio“, „Cannellino“ und „Rotondella“ in Einzel- oder Mischkultur in den Olivenhainen angebaut werden. Ihr Anteil darf jedoch insgesamt 30 % nicht überschreiten.

Der Olivenanbau mit seinen spezifischen Pflanzabständen und Zuchtformen hat im Anbaugebiet „Vulture“ eine lange Tradition. Der Baumschnitt erfolgt manuell, der Einsatz pneumatischer Werkzeuge ist zulässig. Pro Hektar dürfen maximal acht Tonnen Oliven gewonnen werden. Die Ölausbeute darf 20 % des Gewichts der abgelieferten Oliven nicht überschreiten. Die Erntezeit dauert vom Beginn des Farbumschlags der Früchte bis zum 31. Dezember. Das Aufsammeln von Oliven, die auf natürlichem Weg zu Boden oder auf ganzjährig angebrachte Netze gefallen sind, sowie der Einsatz chemischer Mittel, die das Abfallen oder Abtrennen der Früchte vom Baum bewirken oder erleichtern, sind verboten. Die Oliven müssen noch am Tag der Ernte zur Ölmühle gebracht werden. Der Transport erfolgt in Kunststoffkisten mit Belüftungsschlitzen und einem Fassungsvermögen von bis zu 25 kg Oliven oder in großen belüfteten Kunststoffbehältern für bis zu 400 kg Oliven. Die Früchte dürfen in der Ölmühle höchstens 24 Stunden gelagert werden und müssen währenddessen gut belüftet sein. Beim Vermahlen der Oliven und der Verarbeitung zu Öl dürfen keine Substanzen mit chemischer, biochemischer oder mechanischer Wirkung wie z. B. Talk eingesetzt werden; auch ein zweites Schleudern der Olivenpaste ohne vorherige Unterbrechung ist nicht zulässig. Der Mahlvorgang erfolgt bei maximal 27 °C und dauert höchstens 40 Minuten. Die Lagerung des Öls muss im Ursprungsgebiet in wenig beleuchteten Räumen erfolgen, entweder in Behältern aus rostfreiem Edelstahl oder in im Boden eingegrabenen Behältnissen die mit rostfreiem Edelstahl, Feinsteinzeugfliesen, Glas oder Epoxidharzlack ausgekleidet sind. Die Aufbewahrungstemperatur muss zwischen 10 °C und 18 °C liegen.

Alle Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem Erzeugnis „Vulture“ g.U., d. h. die Erzeugung und Verarbeitung der Oliven sowie die Aufbewahrung des Öls müssen im Erzeugungsgebiet durchgeführt werden. Lediglich der Abfüllvorgang kann auch außerhalb des Erzeugungsgebietes erfolgen. In jedem Fall müssen jedoch Kontrolle und Rückverfügbarkeit sichergestellt sein; zu diesem Zweck sind auf allen Begleitdokumenten die Ölmühle und die Chargennummer anzugeben. Die Erzeugung von nativem Olivenöl mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Vulture“ im ökologischen Landbau ist gestattet.

4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

Das abgegrenzte geografische Gebiet ist unter dem Namen des Bergs „Monte Vulture“ bekannt, einem etwa 60 km vom Meer entfernten erloschenen Vulkan im südlichen Apennin. Die Anbauflächen der zur Erzeugung des Olivenöls „Vulture“ g.U. genutzten Olivenhaine liegen an den Ost- und Südosthängen des Bergmassivs, das das Mikroklima beeinflusst und den Olivenbäumen Schutz vor den kalten Winterwinden bietet. Das in 400 - 700 m Höhe ü.M. liegende Gebiet besitzt ein kontinentales Mikroklima mit langen, kalten Wintern und kurzen, oft trockenen Sommern.

Die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt bei 750 mm, in den weiter landeinwärts gelegenen Zonen werden Spitzenwerte von bis zu 1 000 mm erreicht. Die meisten Niederschläge fallen im Herbst und im Winter sowie zu Beginn des Frühjahrs, aber auch später im Frühjahr und im Sommer fällt ausreichend Regen. Die durchschnittliche Jahrestemperatur schwankt zwischen 14 °C und 15 °C, die kältesten Monate sind der Januar und der Februar mit Temperaturen von durchschnittlich 4 °C-6 °C, die oft auch unter Null absinken: es herrschen also klimatische Bedingungen vor, unter denen die Olivenkulturen gerade noch überleben können; in den höheren Lagen grenzen sie an den Bereich der Kastanienkulturen. Das eher kalte Klima im Erzeugungsgebiet sorgt, wie zahlreiche Autoren belegen, für einen höheren Polyphenolgehalt des Öls. Die besondere Fruchtbarkeit der Böden ist auf das leuzithaltige vulkanische Tuffgestein zurückzuführen, das einen hohen Gehalt an Phosphorpentoxid, Kaliumkarbonat und Kalk aufweist und mit etwa 6 % organischer Substanz angereichert werden muss. Studien der Universität der Basilicata, des landwirtschaftlichen Forschungslabors Metapontum Agrobios und des Ressorts für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums der Region Basilicata belegen, dass die Böden um den Monte Vulture reich an austauschbarem Kalium (Durchschnittswert > 450 ppm), Kalzium (> 3 000 ppm) und Magnesium (> 450 ppm) sind. Das vor allem im Zell-Lumen der Pflanze in Ionenform vorhandene Kalium spielt eine wichtige Rolle bei der Bildung von Gluciden und Protiden, bei den Assimilations- und Atmungsprozessen und für den Wasserhaushalt der Pflanze. Ein weiteres, für das geografische Gebiet und die geschützte Ursprungsbezeichnung charakteristisches Element ist die Präsenz der autochtonen Sorte „Ogliarola del Vulture“, die sich im Verlauf der Jahrhunderte durch wiederholte Kreuzung auf natürliche Weise herausgebildet und mit Hilfe der Olivenerzeuger im abgegrenzten geografischen Gebiet verbreitet hat: in höheren Lagen kann sie wegen der kalten Winter nicht gedeihen, und in den heißen Zonen ist sie den dort vorhandenen kräftigeren, produktiveren und hitzefesteren Sorten unterlegen. Mehrere Autoren haben eine Korrelation zwischen dem geografischen Ursprung einer Sorte und ihrer Temperaturtoleranz nachgewiesen: aus kälteren Lagen stammende Sorten besitzen eine geringere Toleranz gegenüber hohen Temperaturen als Sorten aus wärmeren Gegenden und umgekehrt. Deshalb ist die Sorte Ogliarola del Vulture nur in diesem Areal heimisch, dem Erzeugungsgebiet des Olivenöls „Vulture“ g.U. Hier sind die Oliven nicht nur eine landwirtschaftliche Ressource, sondern auch ein identitätsstiftendes Element der landschaftlichen und ökologischen Besonderheit des Gebiets und bieten auch Schutz vor den Unbilden der leider oft sehr ungünstigen Witterung. Denn die Olivenkulturen an den Ost- und Südosthängen des Monte Vulture haben für die Böden die gleiche Schutzfunktion wie Bergwälder. In diesen Hanglagen, die für den Anbau anderer Kulturen nicht geeignet sind, stabilisieren sie den Wasserhaushalt und bieten auch Schutz für Siedlungen. Am Monte Vulture werden schon seit der Antike Oliven angebaut. Das geht aus zahlreichen historischen Dokumenten im Staatsarchiv in Potenza hervor, wo sich auch verschiedene Statistiken und Berichte über das Gebiet und den örtlichen Olivenanbau finden. Diese Dokumente belegen die jahrhundertelange Tradition des Olivenanbaus und der Ölerzeugung im Gebiet um den Monte Vulture und zeigen die Entwicklung dieses Produktionszweigs auf, der im regionalen Wirtschaftsleben immer mehr an Bedeutung gewonnen hat.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

C.C.I.A.A. di Potenza

Anschrift:

Corso XVIII Agosto 34

85100 Potenza PZ

ITALIA

Tel.

Fax

E-Mail:

4.8.   Etikettierung:

Das Olivenöl mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Vulture“ wird in Gefäßen aus Glas oder Weißblech mit einem Inhalt von höchsten 5 l in den Verkehr gebracht. Außerdem kann das Erzeugnis auch in Portionsbeutel abgepackt werden.

Auf den Etiketten müssen deutlich lesbar die folgenden Angaben zu sehen sein:

der Name „Vulture“ und auf der Zeile darunter der Verweis auf die geschützte Ursprungsbezeichnung „olio extravergine di oliva a denominazione di origine protetta“ oder “olio extravergine di oliva DOP”;

der Vor- und Nachname des Erzeugers oder der Firmenname und der Sitz des Abfüllbetriebs;

die Ölmenge im Gefäß;

der Vermerk „olio imbottigliato dal produttore all’origine“ bzw. „olio imbottigliato nella zona di produzione“, falls die Abfüllung nicht direkt beim Erzeuger erfolgt;

das Wirtschaftsjahr der Erzeugung;

das Verfallsdatum;

die Herstellungscharge.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung darf nicht durch andere, von der ausdrücklich vorgesehenen Angabe abweichende geografische Angaben ergänzt werden. Hingegen ist die Verwendung von Angaben zu Unternehmen, Gesellschaftsformen und privaten Marken gestattet, sofern sie den Verbraucher nicht irreführen. Für diese Angaben sind nur halb so große Schriftzeichen zu verwenden wie für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Vulture“.

Der Hinweis auf die Erzeugung des Öls im ökologischen Landbau ist zulässig.

Bei Abpackung in Portionsbeutel sind die geschützte Ursprungsbezeichnung, die Herstellungscharge, das Wirtschaftsjahr der Erzeugung und eine von der Kontrollstelle zugeteilte fortlaufende Nummer anzugeben.

Der Aufdruck der Ursprungsbezeichnung „Vulture“ muss die folgenden Merkmale aufweisen:

—   Schriftart: Korinna regular;

—   Schriftgröße erster und letzter Buchstabe: 24,3 pt;

—   Farbe der Schriftvorderseite: Gold 872 U;

—   Schriftgröße Buchstaben im Wortinneren: 17,9 pt;

—   Schattenfarbe: Pantone 8580 cv;

—   Farbe der Verzierung: Pantone 8580 cv.

Das Anbringen von Kontroll- und Halsetiketten durch die Verpackungsbetriebe ist zulässig.

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(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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