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Document 52011XC0222(03)

Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 56 vom 22.2.2011, p. 13–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 56/13


Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2011/C 56/09

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ÄNDERUNGSANTRAG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

ÄNDERUNGSANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 9

„AZEITES DO RIBATEJO“

EG-Nr.: PT-PDO-0117-0219-09.01.2006

g.g.A. ( ) g.U. ( X )

1.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht:

Name des Erzeugnisses

Image

Beschreibung des Erzeugnisses

Image

Geografisches Gebiet

Ursprungsnachweis

Erzeugungsverfahren

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Etikettierung

Einzelstaatliche Vorschriften

Sonstiges (zu präzisieren)

2.   Art der Änderung(en):

Image

Änderungen des Einzeldokumentes oder der Zusammenfassung

Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A, für die weder ein Einzeldokument noch eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde

Änderung der Produktspezifikation, die keine Änderung des veröffentlichten Einzeldokumentes erfordert (Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

Vorübergehende Änderung der Produktspezifikation aufgrund der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen durch die Behörden (Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

3.   Änderung(en):

3.1   Beschreibung:

1.

Aufnahme der in der Region stark verbreiteten Sorte Cobrançosa, die Olivenöle hervorbringt, deren Geschmack und Aroma den Standard der traditionellen, seit Jahrhunderten geschätzten Olivenöle aus dem Ribatejo nicht verändern. Aus diesem Grund wurde eine Studie durchgeführt, die gezeigt hat, dass das Hinzufügen der Sorte Cobrançosa zum Olivenöl der Sorte Galega Vulgar nicht zum Verlust der charakteristischen chemischen und geschmacklichen Eigenschaften des Azeite do Ribatejo führt.

2.

Änderung und Festlegung der Sortenzusammensetzung der Olivenhaine mit den nachstehenden Spezifikationen:

Galega Vulgar und/oder Lentisca mit einem Anteil von mindestens 55 % (diese beiden Sorten müssen zusammen oder einzeln mindestens 55 % ausmachen)

Cobrançosa, mit einem Anteil von höchstens 45 %

Andere Sorten mit einem Anteil von höchstens 5 %.

Vollkommener Ausschluss der Sorte Picual.

Anmerkung: Diese Änderungen erfordern die Aufhebung der Aufteilung des geografischen Gebietes in zwei Unterregionen

3.

Änderung einiger physikalisch-chemischer Parameter infolge von allgemeinen Gesetzesänderungen und der Durchführung von fundierteren Studien über das Erzeugnis und seine Eigenschaften

4.

Verbesserte Festlegung der organoleptischen Eigenschaften der „Azeites do Ribatejo“.

3.2   Geografisches Gebiet:

Einige Kreise und Gemeinden, in denen der Olivenanbau nachgewiesenermaßen an Bedeutung verloren hat und in denen die Olivenöle daher nicht mehr die festgelegten Eigenschaften aufweisen, sind aus diesem geografischen Gebiet ausgeschlossen

Ausdrückliche Festlegung der Aufnahme einiger Gemeinden des Kreises Rio Maior, die durch ein Versehen in der ersten Auflistung nicht aufgeführt waren, obwohl sie bereits eingezeichnet waren (Karten des geografischen Gebietes).

Aufhebung der Aufteilung des geografischen Gebietes in zwei Unterregionen, da es aufgrund des Vorkommens der Sorte Lentisca in der gesamten Region keine technische Begründung mehr dafür gibt.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„AZEITES DO RIBATEJO“

EG-Nr.: PT-PDO-0117-0219-09.01.2006

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wesentlichen Bestandteile der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaates:

Name:

Gabinete de Planeamento e Políticas

Anschrift:

Rua Padre António Vieira 1

1099-073 Lisboa

PORTUGAL

Tel.

+351 213819300

Fax

+351 213876635

E-Mail:

Gpp@gpp.pt

2.   Vereinigung:

Name:

Associação dos Agricultores do Ribatejo

Anschrift:

Rua de Santa Margarida 1-A

2000-114 Santarém

PORTUGAL

Tel.

+351 243323794 / 327444

Fax

+351 243322829

E-Mail:

geral@aaribatejo.pt

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.5.

Fette (Butter, Margarine, Öle, usw.)

4.   Produktspezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1   Name:

„Azeites do Ribatejo“

4.2   Beschreibung:

Als „Azeites do Ribatejo“ werden aus den Früchten des Olea Europeia L. gewonnene flüssige Fette bezeichnet, die ausschließlich durch mechanische Verfahren aus den Sorten Galega Vulgar, Lentisca und Cobrançosa, die aus Olivenhainen im geografischen Erzeugungsgebiet stammen, gepresst werden.

Die „Azeites do Ribatejo“ weisen die nachstehenden Eigenschaften auf (in Kurzform):

 

Säuregehalt — Extra nativ — max. 0,8 %, Nativ — max. 1,5 %

 

Peroxidzahl: max. 15 meq O2/kg

 

Extinktionskoeffizienten: K 232 nm — max. 2,00, K 270 nm — max. 0,20, ΔK — max. 0,01

 

Farbe — Farbtongleiche Wellenlänge (λ) — 577-578 nm

 

Trilinolein — max. 0,2 %

 

Transfettsäuren % — Ölsäuren — max. 0,03, Translinolsäuren + Translinolensäuren — max. 0,03

 

Aliphatische Alkohole — max. 300 mg/kg

 

Sterine %

Cholesterin

< 0,5

Brassicasterin

≤ 0,1

Campesterin

≤ 4,0

Stigmasterin

< Campesterin

β- Sitosterin

≥ 93,0

Δ7–Stigmasterin

≤ 0,3

 

Gesamtsterine — min. 1 000 mg/kg

 

Erythrodiol + Uvaol — max. 4,5 %

 

Wachse — max. 250 mg/kg

Darüber hinaus sind auch die Parameter für Fettsäuren und Triglyceride festgelegt.

Die „Azeites do Ribatejo“ aus grünen und reifen Früchten sind mittelfruchtig, weisen Apfelnoten auf und haben eine goldgelbe, manchmal leicht grünliche Farbe. Für die Zulassung als „Azeites do Ribatejo“ müssen die extra nativen oder nativen Olivenöle einen Fehlermedian mit dem Wert Null aufweisen. Außerdem werden die Olivenöle, die organoleptische Eigenschaften aufweisen, die von den typischen Eigenschaften der zugelassenen Sorten abweichen, zurückgestuft.

4.3   Geografisches Gebiet:

Das geographische Gebiet für die Erzeugung-, Verarbeitung- und Abfüllung ist auf die Kreise Abrantes, Alcanena, Alcobaça (nur die Gemeinden S. Vicente de Aljubarrota und Turquel), Alvaiázere, Azambuja (nur die Gemeinde Vila Nova de S. Pedro), Cartaxo (nur die Gemeinden Cartaxo, Ereira, Pontével und Vale da Pinta), Constância, Entroncamento, Ferreira do Zêzere, Gavião, Golegã, Ourém (nur die Gemeinden Alburitel, Atouguia, Caxarias, Cercal, Espite, Fátima, Formigais, Freixianda, Gondemaria, Matas, Na Sa da Misericórdia, Na Sa da Piedade, Olival, Rio de Couros und Seiça), Porto de Mós (nur die Gemeinden Alcaria, Alvados, Arrimal, Juncal, Mendiga, Pedreiras, S. Bento und Serro Ventoso), Rio Maior (nur die Gemeinden Alcobertas, Arruda dos Pisões, Assentiz, Azambujeira, Fráguas, Malaqueijo, Marmeleira, Outeiro da Cortiçada, Ribeira de S. João, Rio Maior, S. João da Ribeira und S. Sebastião), Santarém, Sardoal, Tomar, Torres Novas e Vila Nova da Barquinha begrenzt.

4.4   Ursprungsnachweis:

Neben den festgelegten Eigenschaften des Erzeugnisses existiert auch ein funktionierendes Rückverfolgungssystem. Alle Marktbeteiligten müssen sich ungeachtet ihres Tätigkeitsfeldes (Olivenbauern, Ölmühlenbetreiber oder Abfüll-/Verpackungsbetriebe) dem Kontroll- und Zertifizierungsverfahren unterziehen. Für jeden von der Erzeugergemeinschaft, die für die Verwaltung der g.U. zuständig ist, zugelassenen Erzeuger wird eine ausführliche Dokumentation erstellt, die aktualisierte Angaben über die Herkunft der verwendeten Oliven, die tatsächlichen Erzeugungs-/Abfüllbedingungen und die vorhandenen technischen Herstellungsbedingungen enthält. Während der Bodenvorbereitung und -bearbeitung sowie insbesondere in den Erntezeiten werden in angemessenen Zeitabständen Kontrollmaßnahmen bei den Olivenbauern durchgeführt. Die Kontrollmaßnahmen bei den Ölmühlenbetreibern und in den Abfüllbetrieben erfolgen während der Verarbeitung, Lagerung und Abfüllung. Das eingeführte Kontrollverfahren findet während des gesamten Erzeugerprozesses statt, wobei jede Verpackung der „Azeites do Ribatejo“ durch die Anbringung der entsprechenden nummerierten Zertifizierungsmarke, die die Rückverfolgung des Erzeugnisses im gesamten Herstellungsprozess ermöglicht, ordnungsgemäß gekennzeichnet wird. Die Bezeichnung „g.U.“ darf nur auf Verpackungen von nativem und extra nativem Olivenöl mit den beschriebenen analytischen Eigenschaften, das einen kontrollierten Herstellungsprozess durchlaufen hat, verwendet werden.

4.5   Erzeugungsverfahren:

Die „Azeites do Ribatejo“ werden aus den Früchten des Olea Europeia L. gewonnen, die ausschließlich in mechanische Verfahren an im festgelegten geografischen Erzeugungsgebiet befindlichen Standorten und unter Einhaltung aller vorgeschriebenen Verfahren, einschließlich der Anbauverfahren, der Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln, der Erntebedingungen, des Transportes, der Verarbeitung und der Abpackung, verarbeitet werden. Es dürfen nur Oliven aus Olivenhainen aus demselben geografischen Gebiet und der festgelegten Sorten in der folgenden Zusammensetzung verwendet werden. Galega Vulgar und/oder Lentisca mindestens 55 %, Cobrançosa höchstens 45 %. Andere Sorten (mit Ausnahme der Sorte Picual, die verboten ist) sind mit einem Anteil von höchstens 5 % zulässig. Zweitpressungen und auch der Einsatz von Enzymen oder Talk sind nicht zulässig. Die nativen und extra nativen Olivenöle werden in geeignete Behältnisse abgefüllt und ordnungsgemäß etikettiert. Alle beschriebenen Arbeitsgänge finden im genannten geografischen Gebiet statt, da es sich bei Olivenöl um ein mischbares Erzeugnis handelt und eine nachträgliche Trennung oder Unterscheidung nicht möglich ist. Damit ist ein geeignetes Kontrollsystem gegeben, das eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses ermöglicht und somit dem Verbraucher Herkunft, Ursprung und Echtheit des Produktes gewährleistet.

4.6   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

Die Olivenhaine befinden sich in der Region Ribatejo, die durch ausgesprochen mediterrane agroklimatische Eigenschaften mit heißen und trockenen Sommern gekennzeichnet ist und vorwiegend Kalkböden aufweist. Da der Olivenanbau schon immer eine sehr wichtige Rolle in der Geschichte der Region spielte, musste er zwingend starke Spuren in den Traditionen der Bevölkerung im Ribatejo-Gebiet hinterlassen. Dazu gehören auch unzählige Rezepte für regionale Gerichte, die mit Olivenöl zubereitet werden. Neben der geschichtlichen und sozio-kulturellen Bindung des Erzeugnisses an die Region, haben die „Azeites do Ribatejo“ im Unterschied zu anderen Olivenölen ein unverkennbares chemisches und geschmackliches Profil. Obwohl die verwendeten Sorten nicht ausschließlich aus dieser Region stammen, sind die prozentuale Zusammensetzung der Olivenhaine sowie das ökologische System maßgebend für die Gewinnung von Olivenöl mit den beschriebenen Eigenschaften.

4.7   Kontrollstelle:

Name:

Certis

Anschrift:

Rua Diana de Liz, Horta do Bispo

Apartado 320

7006 Évora

PORTUGAL

Tel.

+351 266769564

Fax

+351 266769566

E-Mail:

4.8   Etikettierung:

Auf dem Etikett müssen unbedingt die Bezeichnung „Azeites do Ribatejo — Denominação de Origem Protegida“ und das entsprechende Logo der Gemeinschaft aufgeführt werden. Zum Etikett gehört darüber hinaus die Zertifizierungsmarke, die unbedingt den Namen des Erzeugnisses und die entsprechende Bezeichnung, den Namen der Kontrolleinrichtung und die Seriennummer (numerischer oder alphanumerischer Code, der die Rückverfolgung des Erzeugnisses erlaubt) enthalten muss. Keinesfalls dürfen der Name oder die Firmenbezeichnung und die Anschrift des Erzeugers durch den Namen einer anderen Einrichtung ersetzt werden, auch wenn diese für das Erzeugnis verantwortlich ist oder dieses vertreibt. Der Verkaufsbezeichnung „Azeites do Ribatejo“ dürfen keine weiteren Hinweise oder Angaben, einschließlich Händlermarken oder andere, hinzugefügt werden.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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