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Document 52011TA1216(04)

Bericht über den Jahresabschluss 2010 des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens

ABl. C 368 vom 16.12.2011, p. 24–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 368/24


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens

2011/C 368/04

EINLEITUNG

1.

Das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER (1) und die Entwicklung der Fusionsenergie wurde im März 2007 (2) für einen Zeitraum von 35 Jahren errichtet. Die Fusionsanlagen sollen in Cadarache (Frankreich) entstehen, seinen Sitz hat das gemeinsame Unternehmen in Barcelona.

2.

Das gemeinsame Unternehmen hat folgende Aufgaben (3):

a)

Leistung des Euratom-Beitrags zur Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation (4);

b)

Leistung des Euratom-Beitrags zu den „Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts“ (ergänzende gemeinsame Forschungstätigkeiten) mit Japan zur schnellen Nutzung der Fusionsenergie;

c)

Vorbereitung und Koordinierung eines Maßnahmenprogramms in Vorbereitung des Baus eines Fusionsreaktors zu Demonstrationszwecken mit den zugehörigen Einrichtungen, einschließlich der internationalen Anlage zur Bestrahlung von Fusionswerkstoffen.

3.

Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens sind die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), vertreten durch die Europäische Kommission, die Euratom-Mitgliedstaaten und Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen und den Wunsch geäußert haben, Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens zu werden (bis 31. Dezember 2010 die Schweiz).

4.

Bei Errichtung des gemeinsamen Unternehmens wurden die für den Zeitraum 2007-2041 benötigten Gesamtmittel vorläufig auf 9 653 Millionen Euro veranschlagt. Der Gesamtbeitrag von Euratom wurde auf 7 649 Millionen Euro festgesetzt, von denen höchstens 15 % für Verwaltungsausgaben bestimmt sind. Weitere Mittel bestehen aus Beiträgen des ITER-Gastgeberstaats (Frankreich), den jährlichen Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Beiträgen von anderen Mitgliedern als Euratom sowie zusätzlichen Mitteln, die unter den vom Vorstand genehmigten Bedingungen entgegengenommen werden können. Der Hof weist darauf hin, dass sich der Finanzierungsbedarf für das ITER-Projekt erheblich erhöht hat (siehe Ziffern 27-29).

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

5.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (5) des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (6) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (7) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

6.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (8) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

7.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel (9) aus. In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (10) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (11) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

8.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des gemeinsamen Unternehmens sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

9.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (12) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

10.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

11.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

12.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzordnung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

13.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

14.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

Haushaltsvollzug

15.

Im endgültigen Haushaltsplan waren 444,1 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 241,7 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen ausgewiesen. Aus dem Jahr 2009 wurden 106,8 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 52,2 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen (vorwiegend für den Bau des ITER geleistete Beiträge des ITER-Gastgeberstaats) übertragen. Bei den Zahlungsermächtigungen betrug die Verwendungsrate wegen Verzögerungen bei der Durchführung von Maßnahmen lediglich 63,4 % (13), was auch in einem hohen Kassenmittelbestand — 78,8 Millionen Euro (bzw. 26,8 % der im Jahr 2010 verfügbaren Zahlungsermächtigungen) zum Jahresende — zum Ausdruck kommt.

Umstrukturierung des gemeinsamen Unternehmens und interne Kontrollsysteme

16.

Der Rechnungshof stellte in seinen zwei vorangegangenen besonderen Jahresberichten fest, dass die internen Kontrollsysteme des gemeinsamen Unternehmens nicht vollständig eingerichtet und umgesetzt waren wie in seiner Finanzordnung vorgeschrieben (14). Am 31. Mai 2010 legte der Interne Prüfer des gemeinsamen Unternehmens einen Bericht über die Finanzabläufe vor, in dem er ebenfalls Bedenken bezüglich der Finanzabläufe und der Trennung von Aufgaben äußerte.

17.

Im Juni 2010 nahm der Vorstand daraufhin einen Plan zur Verbesserung des Managements und im Oktober einen Vorschlag zur Änderung der Organisationsstruktur an. Diese neue Organisationsstruktur (15) ist seit 1. Januar 2011 in Kraft.

18.

Trotz dieser Änderungen war die Zuständigkeit für die Finanzabläufe zum Zeitpunkt der Prüfung (April 2011) nach wie vor nicht vollständig festgelegt, da Schlüsselstellen noch immer nicht besetzt waren (16) (z. B. die Stelle des Leiters der Abteilung ITER, die Stelle des Leiters der Verwaltung sowie die Stelle des Leiters des Referats Haushalt und Finanzen).

IT-Systeme

19.

Während die vom gemeinsamen Unternehmen verwendeten Finanz- und Rechnungsführungssysteme (ABAC und SAP) der Kommission gehören und vom Rechnungsführer validiert wurden, sind andere wichtige Verfahrensabläufe, die Finanzinformationen liefern, noch nicht validiert. Wie der Hof bereits in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2009 (17) feststellte, ist ein zweckmäßiges, in die Systeme für Haushalts- und Finanzberichterstattung integriertes Instrument zur Verwaltung von Aufträgen über operative Leistungen (ABAC Contracts oder ein ähnliches Modul) noch nicht eingerichtet.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

Zuschüsse und Auftragsvergabe

20.

Der Hof prüfte eine Stichprobe von neun Verfahren zur Vergabe von Aufträgen und sechs Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen. Zu drei der neun geprüften Auftragsvergabeverfahren war beim gemeinsamen Unternehmen lediglich ein Angebot eingegangen. Zu den Zuschüssen ging durchschnittlich ebenfalls nur ein Vorschlag je Aufforderung ein. Der Hof räumt ein, dass das gemeinsame Unternehmen in einem hochspezialisierten Industriezweig tätig ist, empfiehlt ihm aber dennoch, sich bei der Vorbereitung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, deren Veröffentlichung sowie bei der Bewertung und der Auftragsverwaltung weiterhin um größtmöglichen Wettbewerb und Verwirklichung des Grundsatzes der Kosteneffizienz zu bemühen.

21.

Die vom gemeinsamen Unternehmen vor Leistung von Zahlungen zu Zuschussvereinbarungen vorgenommenen Kontrollen reichen nicht aus, um Gewähr für die Einhaltung der Finanzbestimmungen und die Förderfähigkeit der zugrunde liegenden Kosten zu bieten (18).

22.

Der Hof begrüßt die Tatsache, dass das gemeinsame Unternehmen mit der Ausarbeitung einer Ex-post-Prüfungsstrategie begonnen hat, die 2012 umgesetzt werden soll. Die Ex-post-Prüfungsstrategie ist eine Schlüsselkontrolle zur Bewertung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge. Sie sollte so schnell wie möglich eingerichtet werden und auch Zuschussvereinbarungen sowie Aufträge über operative Leistungen abdecken.

Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge

23.

In den Jahren 2008 und 2009 stellte der Hof fest, dass eine Reihe von Mitgliedern des gemeinsamen Unternehmens ihre Beiträge nicht bis zu dem vom Vorstand vorgegebenen Termin entrichtet hatten. Im Jahr 2010 war der Termin der 31. Mai 2010, doch nur 14 der 28 Mitglieder entrichteten ihre Beiträge termingerecht.

Interner Auditdienst der Kommission

24.

Der Hof betonte in seiner Stellungnahme Nr. 4/2008, dass in der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens nicht darauf verwiesen wird, dass der Interne Prüfer der Kommission befugt ist, Prüfungen des gemeinsamen Unternehmens durchzuführen. Die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens wurde zwar noch nicht geändert, um die Bestimmung bezüglich der Befugnisse des Internen Prüfers der Kommission aufzunehmen (19), doch haben die Kommission und das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die jeweiligen operativen Funktionen des Internen Auditdienstes der Kommission und des Amts des Internen Prüfers des gemeinsamen Unternehmens klar festgelegt sind.

Prüfungsausschuss des gemeinsamen Unternehmens

25.

Der Hof wies in seiner Stellungnahme Nr. 4/2008 außerdem darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen in Anbetracht seines Haushaltsvolumens und seiner komplexen Aufgabenstellung einen Prüfungsausschuss einsetzen sollte, der dem Vorstand direkt berichtet. Der Hof begrüßt die Entscheidung des Vorstands, einen Prüfungsausschuss einzusetzen (20).

Sitzabkommen

26.

In dem am 28. Juni 2007 zwischen dem Königreich Spanien und dem gemeinsamen Unternehmen abgeschlossenen Sitzabkommen über Standort und Unterstützung sowie Vorrechte und Befreiungen heißt es, dass dem gemeinsamen Unternehmen spätestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Abkommens ständige Räumlichkeiten bereitgestellt werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren dem gemeinsamen Unternehmen noch keine ständigen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt worden.

Stand der Finanzierung des ITER-Projekts

27.

Im Mai 2010 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über den Stand des ITER-Projekts (21), in der sie schätzte, dass der Euratom-Beitrag zum ITER zum Ausgleich der Kostensteigerungen in den Jahren 2012 und 2013 um rund 1,4 Milliarden Euro angehoben werden muss.

28.

Im Juli 2010 legte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens zur Deckung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs in den Jahren 2012 und 2013 vor (22). Das Europäische Parlament und der Rat konnten über diesen Vorschlag keine Einigung erzielen. Zum Zeitpunkt der Prüfung (April 2011) war die Finanzierung des EU-Beitrags zum ITER-Projekt nach wie vor ungeklärt.

29.

Der Hof stellt fest, dass diese Sachlage die Tätigkeiten und den Haushalt des gemeinsamen Unternehmens gravierend beeinträchtigen und letztlich den Euratom-Beitrag zur Errichtungsphase des ITER-Projekts verzögern könnte.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ITER — International Thermonuclear Experimental Reactor (internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor).

(2)  Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58).

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten, Tätigkeiten und Ressourcen des gemeinsamen Unternehmens zusammenfassend dargestellt.

(4)  Die Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation wurde im Oktober 2007 für einen Zeitraum von zunächst 35 Jahren für die Durchführung des ITER-Projekts gegründet, das die wissenschaftliche und technologische Realisierbarkeit der Fusionsenergie aufzeigen soll. Mitglieder sind Euratom, die Volksrepublik China, die Republik Indien, Japan, die Republik Korea, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika.

(5)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(6)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(7)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(8)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(9)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(10)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(11)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der EU-Einrichtungen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzordnung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie aufgenommen wurden.

(12)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(13)  Zahlungsermächtigungen in Höhe von 55,8 Millionen Euro wurden auf 2011 übertragen, und aus dem Jahr 2009 übertragene Zahlungsermächtigungen in Höhe von 51,8 Millionen Euro wurde am Jahresende annulliert.

(14)  In Ziffer 21 des Berichts über den Jahresabschluss 2009 wurde auf die Umstrukturierung der Abteilungen des gemeinsamen Unternehmens verwiesen, die nach Auffassung des Hofes Fragen bezüglich der Trennung von finanziellen und operativen Aufgaben aufwarf.

(15)  Die neue Organisationsstruktur ist auf das „Projektmanagement“ zugeschnitten.

(16)  Diese Stellen sollen im Lauf des Jahres 2011 besetzt werden.

(17)  Ziffer 20 des Berichts des Hofes über den Jahresabschluss 2009.

(18)  Der Interne Prüfer des gemeinsamen Unternehmens hat ebenfalls festgestellt, dass der für Ex-ante-Kontrollen vor Leistung von Zahlungen zu Kostenaufstellungen gewählte Ansatz nicht wirksam und für die Bearbeitung von Kostenaufstellungen nicht gut geeignet ist. Er stellte aber auch fest, dass die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

(19)  Siehe Stellungnahme Nr. 4/2008 des Hofes.

(20)  Der Prüfungsausschuss wird zunächst für zwei Jahre eingerichtet und setzt sich aus fünf Personen zusammen, von denen eine von Euratom benannt wird.

(21)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, „ITER: aktueller Stand und Zukunftsperspektiven“ (KOM(2010) 226 endg. vom 4. Mai 2010).

(22)  Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen: Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER-Projekt (KOM(2010) 403 endg. vom 20. Juli 2010).


ANHANG

Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Barcelona)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft aufgrund des Vertrags

(Auszüge aus den Artikeln 45 und 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft)

Kapitel 5 — „Gemeinsame Unternehmen“ — des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere

 

Artikel 45:

„Unternehmen, die für die Entwicklung der Kernindustrie in der Gemeinschaft von ausschlaggebender Bedeutung sind, können als gemeinsame Unternehmen im Sinne dieses Vertrages nach Maßgabe der folgenden Artikel errichtet werden.“

 

Artikel 49:

„Die Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens erfolgt durch Beschluss des Rates. Jedes gemeinsame Unternehmen hat Rechtspersönlichkeit.“

Zuständigkeiten des gemeinsamen Unternehmens

(Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates)

Ziele

Leistung des Beitrags der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) an die Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation;

Leistung des Euratom-Beitrags zu gemeinsamen Tätigkeiten mit Japan im Rahmen des breiter angelegten Konzepts zur schnellen Nutzung der Fusionsenergie;

Vorbereitung und Koordinierung eines Maßnahmenprogramms in Vorbereitung des Baus eines Fusionsreaktors zu Demonstrationszwecken mit den zugehörigen Einrichtungen, einschließlich der internationalen Anlage zur Bestrahlung von Fusionswerkstoffen IFMIF (International Fusion Materials Irradiation Facility).

Aufgaben

Beaufsichtigung der Vorbereitung des Standorts für das ITER-Projekt;

Bereitstellung von Bauteilen, Ausrüstung, Materialien und sonstigen Ressourcen für die ITER-Organisation;

Verwaltung der Beschaffungsvereinbarungen mit der ITER-Organisation, insbesondere der damit verbundenen Qualitätssicherungsverfahren;

Vorbereitung und Koordinierung der Beteiligung von Euratom an der wissenschaftlichen und technischen Nutzung des ITER-Projekts;

Koordinierung der wissenschaftlichen und technologischen Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Euratom-Beitrags zur ITER-Organisation;

Leistung des Euratom-Finanzbeitrags zur ITER-Organisation;

Bereitstellung von Personal für die ITER-Organisation;

Pflege der Arbeitskontakte mit der ITER-Organisation und Wahrnehmung sonstiger Tätigkeiten zur Durchführung des ITER-Übereinkommens.

Leitungsstruktur

1 —   Vorstand

Der Vorstand führt die Aufsicht über das gemeinsame Unternehmen bei der Erfüllung der Ziele und sorgt bei der Durchführung der Tätigkeiten für eine enge Zusammenarbeit zwischen dem gemeinsamen Unternehmen und seinen Mitgliedern.

2 —   Exekutivausschuss

Der Exekutivausschuss unterstützt den Vorstand bei der Vorbereitung seiner Beschlüsse und erfüllt alle sonstigen Aufgaben, die ihm vom Vorstand übertragen werden.

3 —   Wissenschaftlicher Programmausschuss

Der wissenschaftliche Programmausschuss berät den Vorstand und den Direktor je nach Bedarf bei der Annahme und Durchführung des Projektplans und der Arbeitsprogramme.

4 —   Direktor

Der Direktor ist als Hauptgeschäftsführer für die laufende Geschäftsführung des gemeinsamen Unternehmens verantwortlich und ist dessen rechtlicher Vertreter.

5 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6 —   Innenrevision

Besteht seit dem 1. Juli 2009.

7 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem gemeinsamen Unternehmen für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel

Haushalt

241,70 Millionen Euro, davon 93 % Zuschuss der Union.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

234 im Stellenplan vorgesehene Dauerplanstellen, davon besetzt: 185.

Sonstige Bedienstete:

abgeordnete nationale Sachverständige: 6,

Vertragsbedienstete: 84,

örtliche Bedienstete: n. z.

Personalbestand insgesamt: 275.

Davon entfallen (in etwa) auf

operative Tätigkeiten: 160,

administrative Tätigkeiten: 60,

sonstige Tätigkeiten: 55.

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2010

Aufträge über operative Leistungen: Vergabe von 44 Aufträgen im Gesamtwert von 826 Millionen Euro (Vergabe von 42 Aufträgen eingeleitet)

Aufträge über Verwaltungsleistungen: Vergabe von 7 Aufträgen im Gesamtwert von 6 Millionen Euro (Vergabe von 5 Aufträgen eingeleitet)

Zuschüsse: Gewährung von 23 Zuschüssen im Gesamtwert von 8 Millionen Euro (Verfahren zur Gewährung weiterer 16 Zuschüsse eingeleitet)

Haushaltsvollzug:

99,9 % Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen (99,8 % bei den operativen Mitteln und 99 % bei den Verwaltungsmitteln)

63,4 % Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen (61,8 % bei den operativen Mitteln und 77 % bei den Verwaltungsmitteln)

Beschaffungsvereinbarungen:

4 zum ITER-Projekt (384,44 kIUA (1) im Gegenwert von 615 Millionen Euro (insgesamt 803,7 von 1 135,9 kIUA bzw. 66 % sämtlicher vorgesehener europäischer Sachleistungen)

5 zum breiter angelegten Konzept (98,4 kBAUA im Gegenwert von 66 Millionen Euro bezogen auf insgesamt 236,4 für sämtliche europäische Beiträge vorgesehene kBAUA)

Im Rahmen von ITER bereitgestellte Mittel: 10,4 kIUA (im Gegenwert von 16,6 Millionen Euro).

Quelle: Angaben des gemeinsamen Unternehmens.


(1)  IUA: ITER-Verrechnungseinheit.


ANTWORTEN DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS

Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement

Umstrukturierung des gemeinsamen Unternehmens und interne Kontrollsysteme

Ziffern 16, 17 und 18

Nach dem Wechsel des Managements im Februar 2010 leitete das F4E in der zweiten Hälfte des gleichen Jahres eine umfassende Umstrukturierung ein, die sich auf die Umsetzung des projektgebundenen Managements und der Stärkung der Umgebung für die interne Kontrolle konzentrierte. Im Rahmen der Umstrukturierung und als Reaktion auf die Empfehlungen des Audits der Finanzabläufe durch den Innenrevisor wurde durch die Überprüfung der Finanzabläufe und die Einrichtung eines Referats Haushalt und Finanzen im Januar 2011 das Finanzmanagement gestärkt. Gleichzeitig wurde eine Arbeitsgruppe Finanzabläufe eingerichtet, um Finanzverfahren zu dokumentieren, Kontrollen und Checklisten zu überprüfen sowie Leitlinien zur Verbesserung des Finanzmanagementsystems beim F4E herauszugeben.

Parallel dazu wurde ein Koordinator für die Innenrevision ernannt, der für die Gesamtkoordinierung der Kontrollumgebung beim F4E innerhalb des Referats Haushalt und Finanzen zuständig ist.

Die Umstrukturierung des Managements beim F4E wurde das Jahr 2011 über kontinuierlich fortgesetzt. Nach und nach wurden zusätzliche Kontrollen eingeführt und freie Managementposten besetzt. Die neuen Finanzabläufe wurden nunmehr vollständig umgesetzt, die periodische Berichterstattung durch das Management wurde eingeführt und die Managementsysteme werden vollständig funktionsfähig.

Angesichts des hochspezialisierten industriellen Tätigkeitsbereichs des F4E wendet die Organisation seit 2009 ebenfalls ein auf ISO basierendes Qualitätssicherungssystem an. Aufgrund der Erfordernisse der Organisation und um Doppelarbeit zu vermeiden, werden QA und IC in ein weiter gefasstes F4E-Managementsystem zusammengeführt.

IT-Systeme

Ziffer 19

Das F4E ist sich der Defizite bei der Zusammenführung von Finanz- und Haushaltsdaten mit seinen operativen Tätigkeiten vollständig bewusst. Unter anderem haben technische Einschränkungen des Systemeigentümers beim Zugang zu Finanzdaten zu Verzögerungen bei der Einrichtung von Management- und Berichterstattungstools geführt. Dieses Problem wurde vor Kurzem durch eine zusätzliche Dienstgütevereinbarung (SLA) mit der GD Haushalt gelöst.

Außerdem hat die Komplexität des ITER-Projekts und des Managements der damit zusammenhängenden rechtlichen Verpflichtungen – sowohl auf administrativer als auch auf operativer Ebene – zur Verzögerung bei der Einrichtung eines einzigen Vertragsmanagementsystems geführt. Bei der Abfassung der vorliegenden Antworten wurde gerade ein zentrales Vertragsmanagementsystem von der Leitung verabschiedet und es wird eine Aktionsplan erstellt, um den Rückstand bei der Eingabe abzuarbeiten und die Situation zu normalisieren.

Sonstige Bemerkungen

Zuschüsse und Auftragsvergabe

Ziffer 20

Das F4E ist der Ansicht, dass die Empfehlung des Hofes bereits durch die bestehenden Verfahren und die Veröffentlichungsstrategie umgesetzt ist. Es ist zu beachten, dass in Bereichen, in denen die Industrie weniger spezialisiert ist, das F4E bis zu 33 Angebote auf Ausschreibungen erhalten hat, was deutlich zeigt, dass das Problem dem Wesen nach nicht in den Kommunikations- und Informationsmethoden des F4E liegt, sondern eher an der Spezialisierung der Industrie, wie auch der Verfasser selbst unterstreicht. Das F4E hat keinen Einfluss auf das auf dem Markt verfügbare Fachwissen.

Ziffer 21

Technische Bewertungsberichte und Abnahmebescheinigungen werden abgezeichnet und bestätigen, dass die in Rechnung gestellten Kosten mit den Tätigkeiten übereinstimmen. Außerdem werden die in Rechnung gestellten Kosten Finanzkontrollen unterzogen. Das F4E ist jedoch nicht mit der Aussage einverstanden, dass es bei der Dokumentation der durchgeführten Kontrollen Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Mit diesem Aspekt befasst sich die Arbeitsgruppe zu internen Kontrollen und die Verfahren werden gerade verstärkt.

Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge

Ziffer 23

Die Satzung von F4E bietet keine andere rechtliche Möglichkeit, die rechtzeitige Entrichtung der Mitgliedsbeiträge sicherzustellen, als Erinnerungsschreiben zu verschicken. Nachdem immer wieder Mitgliedsbeiträge verspätet entrichtet wurden, wurde das Thema auf die Tagesordnung der Vorstandssitzung Ende Mai 2011 gesetzt.

Folglich wurden Maßnahmen zur Erhebung von Zinsen auf den jährlichen Mitgliedsbeitrag bei verspäteten Zahlungen gebilligt. Außerdem wurde ein Rahmen zur Festlegung der Modalitäten für die Zinssätze und Lastschriften angenommen und eingeführt.

Sitzabkommen

Ziffer 26

Das 2007 zwischen dem F4E und dem Königreich Spanien geschlossene Sitzabkommen sieht in der Tat vor, dass Spanien dem F4E spätestens 3 Jahre nach Unterzeichnung des Abkommens eine dauerhafte Unterbringung zur Verfügung stellt. Das Abkommen besagt auch, dass bevor die endgültige Unterbringung zur Verfügung gestellt wird, Spanien ebenfalls für eine vorübergehende Unterbringung sorgt. So lange Spanien keine endgültige Unterbringung bereitgestellt hat, belegt das gemeinsame Unternehmen kostenlos eine vorübergehende Unterbringung, da Spanien für die Gesamtkosten der Räumlichkeiten aufkommt (Miete und Wartung gemäß Sitzabkommen, während F4E den Mieteranteil für die vorübergehende Unterbringung übernimmt). In jüngsten Gesprächen mit dem F4E-Sitzland wurde uns mitgeteilt, dass Spanien auf der Suche nach einer dauerhaften Lösung ist, die dem F4e normalerweise vor Ende 2011 zur Annahme vorgelegt wird.

Indes muss erwähnt werden, dass die aktuelle Situation keinerlei negative Auswirkungen auf die Organisation hat.

Stand der Finanzierung des ITER-Projekts

Ziffern 27, 28 und 29

In Vorbereitung auf den ITER-Rat im Juli 2010 prüfte das F4E die Umsetzbarkeit einer geänderten ITER-Ausgangsbasis („die Ausgangsbasis“), in der das Ende der Bauphase auf November 2019 sowie die Ressourcen für ihre Umsetzung festgelegt wurden. Zu diesem Zweck prüfte das F4E die möglichen Herstellungslinien und nahm eine Bewertung der Kosten und Risiken vor. Die Ausgangsbasis wurde in der Sitzung des ITER-Rats gebilligt; die EU gab ihre Unterstützung „ad referendum“, da die Haushaltsbehörde die Finanzierung des ITER noch genehmigen und absichern musste.

Das F4E hat seine ITER-Tätigkeiten im Laufe des Jahres 2010 gemäß der Ausgangsbasis durchgeführt. 95 % der im Arbeitsprogramm 2010 des F4E vorgesehenen Tätigkeiten wurden wie geplant eingeleitet. Bei den Tätigkeiten, bei denen es Verzögerungen gab, wurden Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen der Verzögerungen und zur Einhaltung des Zeitplans für den ersten Plasma ergriffen.

Das F4E hat während des Jahres 2011 seine ITER-Tätigkeiten gemäß der Ausgangsbasis fortgesetzt und in vielen Bereichen wurden gute Fortschritte erzielt. Gleichzeitig gab es bei einigen wichtigen EU- und Nicht-EU-Punkten Verzögerungen. Außerdem hat sich das Erdbeben im Osten Japans im März negativ auf den Zeitplan für den ITER ausgewirkt. Daher wurde auf dem letzten ITER-Rat im Juni die IO insbesondere von der EU ersucht, eine spezielle Taskforce unter der Leitung ihres Generaldirektors zusammen mit allen Mitgliedsstellen einzurichten, um Risikominderungspläne für Punkte auf dem kritischen Pfad festzulegen, und diese Verzögerungen auf ein Minimum zu beschränken und gleichzeitig innerhalb der allgemeinen gedeckelten Kostenschätzung zu bleiben.

Ungeachtet dieser erneuten Optimierung des Zeitplans werden die für 2012 und 2013 beantragten zusätzlichen Mittel insbesondere zur Unterstützung der Vergabe der sehr umfangreichen Aufträge für die ITER-Hauptgebäude verwendet, die noch für 2012 und 2013 geplant sind.

Die zusätzlichen Haushaltsmittel für 2012 und 2013 wurden in der Sitzung des Haushaltsausschusses des Rates am 27. September mit den Mitgliedstaaten erörtert. Der Ratsvorsitz will nun seinen Vorschlagsentwurf für ein Mandat vorlegen, der mit dem Europäischen Parlament auf dem Haushaltstrilog am 19. Oktober erörtert werden soll; Ziel ist es, vor der Sitzung des ITER-Rates Mitte November, auf der die neue Ausgangsbasis gebilligt werden soll, eine Einigung zu erzielen.


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