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Document 52011TA1215(27)
Report on the annual accounts of the European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions for the financial year 2010, together with the Foundation’s reply
Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung
Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung
ABl. C 366 vom 15.12.2011, p. 150–155
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 366/150 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung
2011/C 366/27
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“) mit Sitz in Dublin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 (1) gegründet. Sie hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzeption und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union beizutragen (2). |
2. |
Der Haushalt 2010 der Stiftung belief sich auf 20,8 Millionen Euro gegenüber 20,2 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Stiftung zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 101 gegenüber 94 im Vorjahr. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Stiftung bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge. |
4. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt. |
Verantwortung des Direktors
5. |
In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Stiftung eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
Verantwortung des Hofes
6. |
Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Stiftung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
7. |
Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
8. |
Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses. |
9. |
Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
10. |
Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Stiftung ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
11. |
Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.
(2) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(7) Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).
(8) Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.
(9) Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Stiftung aufgenommen wurden.
(10) ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).
(11) Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.eurofound.europa.eu.
ANHANG
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen. |
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Zuständigkeiten der Stiftung (Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 des Rates) |
Ziele Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:
Aufgaben
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Leitungsstruktur |
1. Verwaltungsrat
2. Vorstand
3. Direktor Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Er führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus und leitet die Stiftung. 4. Sachverständigenausschuss Bestehend aus bis zu drei Mitgliedern vonseiten der Kommission, der Regierungen und der Sozialpartner; er hat bei der Durchführung von größeren Projekten und der Bewertung von Ergebnissen eine Gutachterfunktion. 5. Externe Kontrolle Rechnungshof. 6. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Der Stiftung für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (2009) |
Haushalt 20,9 Millionen Euro (20,2 Millionen Euro). Personalbestand am 31. Dezember 2010 101 im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon am 31.12.2010 besetzt: 91 (81). Sonstige Planstellen:
Davon entfallen auf
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Tätigkeiten und Dienstleistungen |
Beobachtung und Erhebungen Netzwerk europäischer Beobachtungsstellen (NEO):
Erhebungen:
Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit
Arbeitsbeziehungen und Arbeitsplatzentwicklung
Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität
Verbreitung und Austausch von Ideen und Erfahrungen 85 511 auf Papier bereitgestellte Veröffentlichungen; 679 neue über das Internet und auf Papier bereitgestellte Veröffentlichungen; 873 Kontakte und Briefings mit politischen Entscheidungsträgern auf europäischer Ebene;1,8 Millionen Website-Besucher; Medienaktivitäten, mit denen 130 Millionen europäische Bürger erreicht wurden; 252 Anfragen von Journalisten;
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Quelle: Angaben der Stiftung. |
ANTWORTEN DER STIFTUNG
1. |
Eurofound nimmt den Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis. |