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Document 52011SC0892
COMMISSION STAFF WORKING PAPER SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
/* SEK/2011/0892 final */
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SEK/2011/0892 final */
1.
Problembeschreibung
1.1.
GFP hat Erwartungen nicht erfüllt
Die aktuelle GFP wird ihrem Anspruch, eine
nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresschätze zu gewährleisten, nicht gerecht,
auch nicht mithilfe der 2002 neu eingeführten Management-Tools: langfristige
Bewirtschaftungspläne für eine nachhaltige Nutzung und Wiederauffüllung der
Bestände und Regionalbeiräte zur Förderung des Austauschs der Beteiligten
untereinander und des Dialogs mit der Kommission. Die verschiedenen Ursachen für diese Situation
bedingen sich gegenseitig. Überkapazitäten sind der Hauptgrund für
Überfischung. Mit Kürzungen der Quoten sollte Überfischung verhindert werden,
tatsächlich aber entstanden noch mehr Überkapazitäten. Flottenüberkapazitäten
sind verantwortlich für die schwache Wirtschaftsleistung des Fangsektors — aber
diese schwache Wirtschaftsleistung verführt dazu, als kurzfristige Antwort auf
rückläufige Einnahmen mehr zu fischen als erlaubt. Außerdem ist sie Grund für
wiederholte Rufe der Wirtschaft nach öffentlichen Zuschüssen, was wiederum die
Überkapazitäten stützt und bei der Festsetzung der TAC dazu führt, dass von den
wissenschaftlichen Empfehlungen abgewichen wird. Unter Berücksichtigung dieser
Wechselwirkungen lassen sich die Probleme wie folgt einordnen: ·
Hauptproblem der GFP ist der Mangel an
ökologischer Nachhaltigkeit aufgrund von Überfischung. Alle übrigen
Probleme reihen sich dahinter ein. Flottenüberkapazität, von den
wissenschaftlichen Empfehlungen abweichende TAC und nicht priorisierte
Zielsetzungen sind wesentliche Ursachen für die Überfischung. Weitere Faktoren
sind der Grundsatz der relativen Stabilität, hohe Rückwurfquoten, mangelnde
Einhaltung der Vorschriften und eine zu geringe Zahl wissenschaftlicher
Gutachten. · Das zweite Problem ist die schwache Wirtschaftsleistung,
insbesondere im Fangsektor. Viele Fangflotten sind unrentabel und reagieren
anfällig auf ungünstige Veränderungen externer Faktoren (wie z. B. hohe
Treibstoffpreise). · Drittes Problem ist das Fehlen sozialer Nachhaltigkeit, wiederum
vorrangig im Fangsektor und in den von der Fischerei stark abhängigen Gebieten.
Niedrige Löhne bei sehr gefährlicher Arbeit machen den Fangsektor zu einem
wenig attraktiven Berufsfeld für kommende Generationen von Fischern. Als Folge
ist die Beschäftigung, besonders im Fangsektor, in den letzten 15 Jahren in
vielen fischereiabhängigen Gebieten zurückgegangen. · Viertens kennzeichnet die GFP ein äußerst komplexer Rechtsrahmen,
der Mikro-Management begünstigt und die Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeit
verhindert. · Und auch die externe Dimension der GFP konnte die Erwartungen
nicht erfüllen, weder bei der Durchsetzung ökologischer Nachhaltigkeit noch bei
der Stärkung internationaler Regulierungsinstanzen.
1.2.
Wen betrifft die GFP und was wird erwartet?
Akteure || Beschreibung || Hauptinteressen EU-Fangsektor || EU-Schiffseigner und Besatzungen || Sicherung von Rentabilität und Existenzgrundlagen Abhängige Unternehmen & Gemeinden || Von der Fischerei abhängige Unternehmen und Gemeinden || Sicherung von Rentabilität und Existenzgrundlagen Verarbeitungssektor || Diejenigen, die in EU-Gewässern gefangene und eingeführte Rohwaren verarbeiten || Sicherung von Rentabilität und Existenzgrundlagen, gleichbleibende Versorgung mit Rohwaren Regulierungsinstanzen || Nationale, regionale und lokale Instanzen, die den Fischfang regeln || Schaffung eines effizienten, wirksamen und pratikablen Bewirtschaftungsrahmens unter bestmöglicher Berücksichtigung der unterschiedlichen Erfordernisse aller Akteure Forschungssektor || Wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, die zur Bestandserhaltung und –bewirtschaftung beitragen || Beitrag zu einer wirksamen Bestandbewirtschaftungsregelung durch rechtzeitige Bereitstellung zuverlässiger Daten hoher Qualität Verbraucher || Diejenigen, die Fischereierzeugnisse verbrauchen || Verfügbarkeit, Preise, Qualität und Nährwert von Fischereierzeugnissen, mit unterschiedlich hohen Ansprüchen je nach Umweltbewußtsein Nicht-EU-Länder || Mit der EU-Flotte konkurrierender Fangsektor. Aquakulturproduzenten, Ausführer in die EU. Behörden in Drittländern, die Zahlungen im Rahmen partnerschaftlicher Fischereiabkommen erhalten || Divergierende Interessen zwischen denen, die die EU als wichtigen Ausfuhrmarkt und Einkommensquelle sehen, und eher handwerklichen lokalen Fischern, die in Nicht-EU-Fischereien mit der EU-Flotte um den Zugang zu lokalen Ressourcen konkurrieren müssen NGO, Zivilgesellschaft und EU-Bürger || NGO, die sich für nachhaltiges Fischereimanagement einsetzen Die breitere Öffentlichkeit mit Interesse an und Sorge um die Meeresumwelt und Fischereien || Erhaltung von Fischpopulationen, mariner Artenvielfalt und dem Freizeitwert von Meeren, Flüssen und Seen
1.3.
Sollte überhaupt öffentlich eingegriffen werden?
Fischfang steht für die „Tragödie des
Gemeinguts“: im eigenen Interesse handelnde Personen neigen dazu, eine allen
zur Verfügung stehende Ressource übermäßig auszubeuten und mit anderen um den
Fang „ihres“ Anteils zu konkurrieren. Was ein Fischer heute fängt, kann ein
anderer morgen nicht mehr fangen. Was anderen an Fisch entgeht oder
Lebensräumen möglicherweise an Schaden zugefügt wird, sind nicht unbedingt
Überlegungen, die Fischer bei ihren Fangentscheidungen anstellen. Ohne
Regulierung der Zugangsrechte würden Populationen viel zu stark befischt,
Bestände immer weiter dezimiert und ganze Fischereien schließlich ausgelöscht.
Deshalb muss regulierend eingegriffen werden, und die Option „kein Tätigwerden
der EU“ kommt nicht in Betracht.
2.
Gründe für ein Tätigwerden der EU
Nach Artikel 3 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EU im Bereich der Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen
der Gemeinsamen Fischereipolitik ausschließliche Zuständigkeit. Für alle
anderen Bereiche der GFP teilt sie ihre Zuständigkeit nach Artikel 4
Absatz 2 Buchstabe d AEUV mit den Mitgliedstaaten. Die GFP wurde zuletzt 2002 reformiert. Die
Umsetzung erfolgte über die Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom
20. Dezember 2002. Artikel 35 dieser Verordnung besagt, dass die
Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor Ende 2012 Bericht über
die Anwendung der Gemeinsamen Fischereipolitik in Bezug auf die Kapitel II
[Bestandserhaltung und Nachhaltigkeit] und III [Anpassung der Fangkapazitäten]
erstattet. Die Ergebnisse des Rechnungshof-Sonderberichts aus dem Jahr
2007 wie auch die eigene Wirkungseinschätzung zur GFP jedoch haben die
Kommission veranlasst, diesen geforderten Bericht deutlich auszuweiten und eine
gründliche Reform der GFP vorzuschlagen.
3.
Ziele der GFP
3.1.
Zielsetzung laut Vertrag
Die Ziele der GFP sind in
Artikel 3 und 4 jeweils Buchstabe d sowie in Artikel 38 und 39 AEUV
vorgegeben. Ebenfalls von Belang ist Artikel 11, demzufolge die Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung und
Durchführung der Politiken und Maßnahmen der EU - insbesondere zur Förderung
einer nachhaltigen Entwicklung - einbezogen werden müssen. In Artikel 39
sind für die Agrarpolitik und damit auch für die GFP folgende Ziele genannt: ·
die Produktivität der
Landwirtschaft [und Landwirtschaft ist im Vertrag immer auch Bezug auf die
Fischerei] durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der
landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der
Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern; ·
auf diese Weise der
landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des
Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine
angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten; ·
die Märkte zu stabilisieren; ·
die Versorgung sicherzustellen; ·
für die Belieferung der
Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen. Diese identischen Ziele wie für die Gemeinsame
Agrarpolitik müssen im spezifischen Kontext des Fischereisektors betrachtet
werden.
3.2.
Allgemeine Ziele der Reform
Die überarbeitete GFP setzt im Hinblick auf
die Nutzung der Fischereiressourcen auf ökologische, wirtschaftliche und
soziale Nachhaltigkeit. Aus rechtlicher Sicht sind alle drei Ziele
gleichbedeutend und lassen sich nicht unabhängig voneinander verwirklichen. Allerdings ist ökologische Nachhaltigkeit
der Schlüssel zu einer erfolgreichen GFP. Die Folgenabschätzung bestätigt,
dass „ohne eine deutliche Verbesserung der Bestandslage wirtschaftliche und
soziale Nachhaltigkeit nur begrenzt erreichbar sind“. In der
Problembeschreibung wurde die schlechte Lage zahlreicher Bestände angesprochen.
Gelöst werden kann dieses Problem nur durch die Anpassung des fischereilichen
Drucks im Sinne einer nachhaltigen Befischung.
3.2.1.
Ökologische Nachhaltigkeit
Ökologische Nachhaltigkeit bedeutet, dass
Bestände in einem Umfang genutzt werden, der ihre Reproduktion und damit ihre
künftige Nutzung nicht gefährdet. Das entspricht einer Befischungsintensität
auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY – maximum sustainable
yield), wobei „diese Werte für dezimierte Bestände dringend und möglichst
nicht später als 2015 erreicht werden sollten“. Mit Erreichen ökologischer
Nachhaltigkeit wird gleichzeitig die Verpflichtung aus der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erfüllt, bis 2020 einen guten Umweltzustand
der Meeresgewässer herzustellen. Ökologische Nachhaltigkeit setzt voraus, dass (a) Überfischung kurzfristig gestoppt wird; (b) Überkapazitäten und Rückwürfe so weit wie
möglich reduziert werden; (c) ein Beschlussfassungssystem existiert, das
langfristig orientiert und flexibel ist und an lokale Bedingungen angepasst
werden kann; (d) die Wirtschaft angehalten wird, mehr
Verantwortung für Erfolge und Misserfolge zu übernehmen und die Vorschriften
einzuhalten; (e) deutlich mehr wissenschaftliche Gutachten
und Wirtschaftsdaten verfügbar sein müssen.
3.2.2.
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit bedeutet, dass
Fangflotten gewinnbringend und auf lange Sicht rentabel operieren. Das Gleiche
gilt für die Fischverarbeitung, für vor- und nachgelagerte Tätigkeiten und für
die Aquakultur - im Rahmen der Grenzen einer ökologischen Nachhaltigkeit sowie
im Kontext eines wettbewerbsorientierten Weltmarktes und sich ändernder
Verbrauchergewohnheiten.
3.2.3.
Soziale Nachhaltigkeit
Soziale Nachhaltigkeit bedeutet, dass
Beschäftigungsmöglichkeiten in der Fischerei und in damit verbundenen
Tätigkeiten wieder attraktiv werden, dass die verfügbaren Arbeitsplätze den von
der Fischerei Abhängigen einen angemessenen Lebensstandard sichern und dass
Fischereigemeinden überleben können. Soziale Nachhaltigkeit in diesen Bereichen
erfordert neben dem Fischfang auch die wirtschaftliche Diversifizierung in
andere maritime Betätigungsfelder.
3.2.4.
Weitere Ziele: Vereinfachung und Verringerung des
Verwaltungsaufwands
Mit der Reform der
GFP sollte auch zum allgemeinen EU-Ziel des Bürokratieabbaus beigetragen
werden. Vereinfachung bedeutet eine Verringerung der Zahl der
Rechtsvorschriften und ihrer Komplexität sowie Zusammenführung aller
öffentlichen Fördermittel in einem Finanzierungsinstrument. Was den Verwaltungsaufwand
anbelangt, so gibt die Reform kein neues, quantifiziertes Makroziel vor, da die
aktuellen Kommissionsregelungen auf diesem Gebiet nur noch bis Ende 2012
gelten.
4.
politische Optionen
Option Status Quo (SQ) wäre die Fortführung der derzeitigen GFP unter Berücksichtigung
jüngerer Rechtsakte und insbesondere der langfristigen Bewirtschaftungspläne,
die zur Verabschiedung anstehen, der Kontrollverordnung und der IUU-Verordnung.
Die SQ-Option entspricht der Situation der GFP im Januar 2013. Sie dient als
Bezugspunkt für alle Reformoptionen. Option 1 setzt auf die Verwirklichung
ökologischer Nachhaltigkeit innerhalb eines flexiblem Zeitrahmens mit
Begrenzung der kurzfristig nachteiligen wirtschaftlichen und sozialen
Auswirkungen. Sie beinhaltet im Wesentlichen folgende
Maßnahmen: a) Umstellung auf Fmsy so rasch wie möglich,
aber mit TAC-Reduzierungen um höchstens - 25 % von einem Jahr zum
nächsten (wie bei den jetzigen Mehrjahresplänen). Für einige Bestände wird Fmsy
daraufhin erst nach 2015 (aber nicht später als 2020) erreicht werden; b) Regel der "wertvollsten" Art für
gemischte Fischereien; c) Vergabe übertragbarer Einzelrechte
(Individual Transferable Rights - ITR) zum Abbau der Überkapazitäten. ITR wären
für industrielle Fangflotten obligatorisch und für die Kleinfischerei
fakultativ und würden über einen Zeitraum von vier Jahren eingeführt. Die
Übertragbarkeit ist jeweils nur innerhalb eines Mitgliedstaats möglich; d) Konzentration öffentlicher Finanzhilfen auf
die Reform; Flottenzuschüsse (Prioritätsachse 1 der laufenden
EFF-Programmplanung) werden eingestellt; e) klare Ausrichtung der GMO auf Vermarktung,
Absatzwerbung und Marktdifferenzierung für lokale Erzeugnisse; f) Kosten für Fanglizenzen im Rahmen
partnerschaftlicher Fischereiabkommen werden schrittweise von den
Schiffseignern übernommen. Option 2 setzt auf
die Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeit ohne flexiblen Zeitrahmen. Ziel ist die Durchsetzung ökologischer Nachhaltigkeit bis 2015
unabhängig von kurzfristig nachteiligen wirtschaftlichen und sozialen
Auswirkungen. Dabei wird außerdem davon ausgegangen, dass in dieser kurzen Zeit
genügend wissenschaftliche Gutachten erstellt werden können. Sie beinhaltet im
Wesentlichen folgende Maßnahmen: a) Umstellung auf Fmsy
binnen vier Jahren nach Reformbeginn; b) Regel der "am
stärksten gefährdeten" Art für gemischte Fischereien; c) Vergabe von ITR zum
Abbau der Überkapazitäten, Übertragbarkeit nur innerhalb der
Mitgliedstaaten; d) öffentliche
Zuschüsse eingestellt, GMO geändert und e) schrittweises Auslaufen
partnerschaftlicher Fischereiabkommen. Option 3 setzt auf die Verwirklichung
ökologischer Nachhaltigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens mit
Begrenzung negativer sozialer Auswirkungen auf ein Mindestmaß. Bei dieser Option werden die kurzfristig nachteiligen Auswirkungen auf
ein Mindestmaß begrenzt, indem dem Sektor mehr Zeit gelassen wird, Fmsy zu
erreichen und auf ITR umzustellen. Sie beinhaltet im Wesentlichen folgende
Maßnahmen: a) Umstellung auf Fmsy so rasch wie möglich,
aber mit TAC-Reduzierungen um höchstens - 15 % von einem Jahr zum
nächsten, so dass Fmsy für deutlich mehr Bestände erst gegen Ende des Zeitraums
erreicht würde; b) Regel der "wertvollsten" Art für
gemischte Fischereien; c) Vergabe von ITR wie bei Option 1, aber mit
längerer Übergangsphase; d) Konzentration öffentlicher Finanzhilfen auf
die Reform, aber stärkere Berücksichtigung sozialer Fragen; e) begrenzte Überarbeitung der GMO, einige
Möglichkeiten der Marktintervention bleiben erhalten. Option 4 setzt auf die Verwirklichung
ökologischer Nachhaltigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens mit
Begrenzung der kurzfristig nachteiligen wirtschaftlichen und sozialen
Auswirkungen, aber ohne EU-weit vorgeschriebene ITR.
Diese Option gleicht Option 1, doch ohne verbindliche Einführung von ITR
zum Abbau der Überkapazitäten. Es bleibt den Mitgliedstaaten freigestellt, auf
diese Möglichkeit zurückzukommen. Zwei weitere Optionen wurden ebenfalls
geprüft: Option 1a entspricht Option 1, übernimmt aber für gemischte Fischereien die
Regel der "am stärksten gefährdeten" Art von Option 2. Option 2a entspricht Option 2, begrenzt aber
die jährlichen TAC-Reduzierungen auf höchstens - 25 % wie in Option
1.
5.
Prüfung der Optionen
Die angewendete Methodik beruht auf a) messbaren Zielwerten und b) einer Reihe von Wirkungsindikatoren zur
Erfassung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele. Zusätzliche
Indikatoren wurden herangezogen, um die Art der Entscheidungsfindung, den
Verwaltungsaufwand und die Vereinfachung zu erfassen. Die Indikatorgrößen
wurden für 2012, 2017 und 2022 errechnet (2020 für die Umweltleistung) und die
Werte miteinander verglichen. Die Folgenabschätzung beinhaltet quantitave wie
auch qualitative Analysen.
5.1.
Ökologische Nachhaltigkeit
Zur Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeit
sind alle Reformoptionen deutlich besser geeignet als die SQ-Option. Kurz- und
langfristig scheint Option 2 die besten Ergebnisse zu versprechen. Aufgrund der
sehr kurzen Zeit jedoch, die für die Ausarbeitung der erforderlichen
wissenschaftlichen Gutachten bleibt, ist die Realisierbarkeit fraglich. Option
1a schneidet am besten ab. Auch die Optionen 1, 2a und 3 liefern gute
Ergebnisse, fallen jedoch hinter Option 1a zurück, insbesondere im Zeitraum bis
2020. Der fehlende Abbau der Überkapazitäten in Option 4 senkt deren
Umweltleistung beträchtlich. Option 1a hat durch die Verbindung von
optimaler Umweltleistung, der Berücksichtigung der „am stärksten gefährdeten“
Art bei gemischter Fischerei, vorgeschriebenen ITR und
Regionalisierungsbemühungen das größte Potenzial, nicht gewollte Fänge zu
reduzieren. Die Regel der „wertvollsten“ Art in Option 1 begrenzt deren
Potenzial, Rückwürfe einzuschränken. Die SQ-Option und Option 4 ergeben kurz- und
langfristig die größten Fangflotten. Optionen 1 und 3 bewirken den größten
Flottenabbau.
5.2.
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
Die SQ-Option führt nicht zu wirtschaftlicher
Nachhaltigkeit. Option 1 und auch 1a schneiden kurz- und langfristig am
besten ab. Option 2 liefert etwas bessere Ergebnisse als die Optionen 2a und 3.
Option 4 schneidet aufgrund der nicht abgebauten Überkapazitäten deutlich
schlechter ab. Soweit der Verarbeitungssektor von
eingeführten Rohwaren abhängt, bleibt er unberührt. Für die Verarbeitung lokal
angelandeter Fänge liefern die Optionen 1 und 1a kurz- und langfristig die
besten Ergebnisse. Für vor- und nachgelagerte Tätigkeiten schneidet, je nach
Flottengröße, die SQ-Option am besten ab, gefolgt von Option 4.
5.3.
Soziale Nachhaltigkeit
Sämtliche Optionen bedeuten einen erheblichen
Beschäftigungsrückgang im Fangsektor. Aufgrund des geringeren Flottenabbaus ist
dieser Rückgang bei der SQ-Option relativ am geringsten, eng gefolgt von Option
4. Betrachtet man jedoch die Löhne, dann schneidet die SQ-Option sehr schlecht
ab, Option 1 (und 1a) dagegen sehr gut. Die Koppelung von Arbeitsplätzen und
Löhnen lässt Option 1 (und 1a) am besten dastehen.
5.4.
Vereinfachung und Verwaltungsaufwand
Jede Option bringt mehr Vereinfachung
als der Status Quo. Die regionalen Ansätze der Optionen 1 (und 1a), 2 (und 2a)
und 4 dürften eine weitere Vereinfachung der GFP bewirken. Bei den Verwaltungskosten verursachen
wissenschaftliche Gutachten und Wirtschaftsdaten, die eingeholt werden müssen,
ein größeres Plus. Die Einführung von ITR wäre für die Mitgliedstaaten und die
EU mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden, wobei ein Teil der Kosten
wahrscheinlich an den Sektor weitergereicht werden könnte. Das Auslaufen der
Fischereiabkommen bzw. die Übernahme der Zugangskosten durch die Schiffseigner
würde die Verwaltungskosten auf EU-Ebene senken. Alles in allem wäre die
SQ-Option die günstigste, gefolgt von Option 4, da etwaige ITR-Kosten
wegfallen. Die teuerste Lösung aufgrund der notwendigen wissenschaftlichen
Gutachten zu den am stärksten gefährdeten Beständen wäre Option 1a.
5.5.
Externe Dimension
Am besten schneidet Option 1 (und 1a) ab.
6.
Vergleich der Optionen: beste leistung(en)
Schaubild 1
—Optionen im Vergleich. EU-Ebene 2017 Schaubild 2 —
Optionen im Vergleich. EU-Ebene 2022 Insgesamt (Berücksichtigung aller Aspekte)
schneiden Optionen 1 und 1a am besten ab. Eine Studie, die in vier von der
Fischerei abhängigen Regionen durchgeführt wurde (Bretagne, Galicien, Sizilien
und Schottland), bestätigt dieses Ergebnis auf regionaler Ebene. Auch für die
externe Dimension der GFP liefert Option 1 (und 1a) das beste Ergebnis.
7.
Begleitung und Bewertung
Die jährlichen Fortschritte werden für das
Ziel Fmsy anhand wissenschaftlicher Gutachten und für die wirtschaftliche und
soziale Nachhaltigkeit anhand entsprechender Wirtschafts- und Sozialdaten, die
die Mitgliedstaaten übermitteln, beurteilt. Da es einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis
die reformierte GFP zu greifbaren Ergebnissen führt, sollte eine erste
Bewertung in Form einer Halbzeitüberprüfung voraussichtlich für 2017
vorgenommen werden, für das auch die Modellrechnungen erstellt wurden. Bei der
Prüfung sollten die projizierten Werte den tatsächliche Größen folgender
Indikatoren gegenübergestellt werden: · Ökologische Auswirkungen: Bestände auf
Fmsy-Niveau, Flottengröße und Entwicklung bei den ITR · Wirtschaftliche Auswirkungen: Einkommen,
Bruttowertschöpfung, Einkünfte/kostendeckende Einkünfte und Nettogewinnspanne · Soziale Auswirkungen: Beschäftigung (VZÄ) and
Löhne (Besatzung) je VZÄ Die Zahlen für 2017 dürften 2019 vorliegen.
Die Bewertung sollte daher 2019 durchgeführt werden.