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Document 52011SC0537
COMMISSION STAFF WORKING PAPER EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT COMMISSION STAFF WORKING PAPER EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
/* SEK/2011/0537 endg. */
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SEK/2011/0537 endg. */
1. Problemstellung 1.1 Einleitung Das Allgemeine Präferenzsystem (APS, „Schema“)
hilft Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern
(LDC), bei der Bekämpfung der Armut, indem es ihnen Einfuhrpräferenzen gewährt,
damit sie Einnahmen aus dem internationalen Handel erzielen oder steigern
können. Darüber hinaus bietet das Schema Anreize in Form zusätzlicher
Zollpräferenzen für Länder, die sich für eine nachhaltige Entwicklung und
verantwortungsvolle Staatsführung einsetzen. Das Schema verfolgt gegenwärtig
die Ziele, die in der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische
Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Rolle des
Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der Gemeinschaft für das Jahrzehnt 2006/2015
festgehalten sind. Das Schema gewährt 176 teilnahmeberechtigten
Ländern und Gebieten einen bevorzugten Zugang zum EU-Markt auf allgemeiner,
nicht diskriminierender Grundlage. Es umfasst drei Regelungen: · die allgemeine Regelung (häufig einfach als „APS“ bezeichnet); · die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung
und verantwortungsvolle Staatsführung (als „APS+“ bezeichnet), die gefährdeten
Entwicklungsländern als Anreiz zusätzliche Zollpräferenzen bietet, wenn sie
27 internationale Übereinkommen zu den Menschen- und Arbeitnehmerrechten,
zum Umweltschutz und zur verantwortungsvollen Staatsführung ratifizieren und
umsetzen; · die Sonderregelung „Alles außer Waffen“ (AAW), die den am wenigsten
entwickelten Ländern einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt
gewährt. Das gegenwärtige APS-Schema wird durch
aufeinanderfolgende Verordnungen umgesetzt, die jeweils drei Jahre gelten. Die
aktuelle APS-Verordnung läuft am 31. Dezember 2011 aus. Am
26. Mai 2010 nahm die Kommission einen Vorschlag an, die Gültigkeit
der aktuellen Verordnung bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern,
damit angesichts der längeren Gesetzgebungsverfahren, die im Vertrag von
Lissabon eingeführt wurden, genügend Zeit für die Überarbeitung des APS-Schemas
bleibt. Eine kürzlich abgeschlossene Halbzeitüberprüfung bildet die Grundlage
für den geplanten Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete Verordnung,
die nach Ablauf des gegenwärtigen Schemas 2013 an dessen Stelle treten soll.
Die AAW-Regelung wie auch die Bestimmungen der Ursprungsregeln sind nicht
Gegenstand dieser Überarbeitung; Erstere, weil sie keiner regelmäßigen
Überprüfung unterliegt, und Letztere, weil 2011 neue Rechtsvorschriften
bezüglich Ursprungsregeln in Kraft getreten sind. 1.2 Konsultation und Fachwissen Die Folgenabschätzung wurde nach ausführlichen
Konsultationen der Mitgliedstaaten und weiterer Interessengruppen
(einschließlich Zivilgesellschaft, Industrie, begünstigte Länder, Europäisches
Parlament und Mitglieder der Welthandelsorganisation) durchgeführt. Die
Ansichten der Interessengruppen wurden berücksichtigt, wie an verschiedenen
Stellen im Hauptbericht hervorgehoben wird. Die Mindeststandards der Kommission
für Konsultationen wurden erfüllt. Um zu ermitteln, inwieweit das Schema der EU
den Bedürfnissen der Entwicklungsländer entspricht, wurde von einem externen
Consulting-Unternehmen, dem Centre for Analysis of Regional Integration at
Sussex (CARIS) eine Halbzeitevaluierung durchgeführt. Der Abschlussbericht
wurde am 26. Mai 2010 auf der Website der GD HANDEL[1] veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser Studie
werden in den relevanten Punkten im Hauptbericht der Folgenabschätzung
wiedergegeben. 1.3 Stärken und Schwächen des vorhandenen
APS-Schemas CARIS kam bei der Evaluierung des bestehenden
APS-Schemas (2010) zu folgenden Schlussfolgerungen: · Es ist eindeutig nachzuweisen, dass die APS-Präferenzen der EU die
Ausfuhr und den Wohlstand von Entwicklungsländern wirksam steigern können; · die Inanspruchnahme des APS-Schemas bzw. der APS-Regelungen ist groß
und steht in positiver Korrelation zur Höhe der Zoll- und Präferenzspanne; · die ausführenden Länder erfassen etwa die Hälfte der Erträge, die sich
von den Präferenzspannen ableiten; · die APS+-Regelung hat sich positiv ausgewirkt auf die Ratifizierung der
27 internationalen Übereinkommen, die Voraussetzung für diese Begünstigung
ist, der Fortschritt bei der tatsächlichen Umsetzung dieser Übereinkommen ist
jedoch weit weniger klar. Gleichwohl unterliegt das Schema einer Reihe
struktureller und anderer Zwänge (die in der CARIS-Studie wie auch im
Hauptbericht genau beschrieben werden). Außerdem gibt es eine Anzahl
spezifischer Fragen, die während des Überarbeitungsprozesses geklärt werden
müssen; diese sind in der Darstellung des Problembaums auf der folgenden Seite
zusammengefasst. Suboptimale Ausrichtung auf Begünstigte Ein großer Teil des Wettbewerbsdrucks, der auf
den am wenigsten entwickelten Ländern lastet, wird von anderen APS-Begünstigten
ausgeübt. Einige Länder mit hohem Einkommen (HIC) gehören weiterhin zum Kreis
der Begünstigten, weil ihre Wirtschaft nicht ausreichend diversifiziert ist.
Solche Länder haben die Ressourcen, um eine größere Diversifizierung auch ohne
die Hilfe von EU-Präferenzen zu erreichen. Dasselbe gilt für die sogenannten
Länder mit höherem mittleren Einkommen (UMIC). Und Länder, die von anderen
bilateralen Präferenzregelungen profitieren, nutzen auch weiterhin die
Präferenzen aus dem APS-Schema. Die Nutzung von APS-Präferenzen durch HIC, UMIC
und Länder, die bereits von anderen bilateralen Präferenzabkommen profitieren,
führt zu einem verschärften Wettbewerbsdruck auf Ausfuhren aus ärmeren, stärker
gefährdeten Ländern, die weit mehr der Hilfe bedürfen und deshalb verstärkt
Aufmerksamkeit verdienen. Suboptimaler Graduierungsmechanismus In Schwellenländern haben sich sehr
erfolgreiche, exportorientierte Zweige der verarbeitenden Industrie entwickelt,
die weltweit äußerst wettbewerbsfähig sind. Diese Industriezweige erhalten
Präferenzen aus dem APS-Schema, obwohl sie eigentlich keine Vorzugsbehandlung
mehr benötigen, um auf dem EU-Markt präsent zu sein. Sie üben einen
Wettbewerbsdruck auf die EU-Industrie aus und erhöhen die Barrieren für den
Zugang ärmerer Länder, die infolgedessen noch größere Anstrengungen unternehmen
müssen, um ihre Ausfuhrbasis zu diversifizieren. Das APS-Schema umfasst einen
Mechanismus für die Eliminierung wettbewerbsfähiger Industriezweige aus
spezifischen Ländern und die Rücknahme von Präferenzen: die Graduierung. Diese
wurde im Rahmen des gegenwärtigen Schemas jedoch kaum angewandt. Von insgesamt
über 2400 Ländersektoren wurde nur für 20 eine Graduierung durchgeführt – 13
davon sind chinesische Sektoren. Dies zeigt, dass der aktuelle
Graduierungsmechanismus nicht flexibel genug ist, um die Wirksamkeit und
Effizienz des Schemas sicherzustellen. Ein weiterer Schwachpunkt des
Graduierungsmechanismus ist, dass die Graduierung auf Abschnitten des
EU-Zolltarifs basiert, die so groß und heterogen sind, dass Waren
ausgeschlossen werden, die nicht unbedingt wettbewerbsfähig sind, nur weil sie
in eine Kategorie eingeordnet sind, die überwiegend Waren aus einem ganz
anderen, sehr wettbewerbsfähigen Industriezweig enthält. Unzureichende Begünstigung von Waren Das APS-Schema deckt eine breite Palette von
Waren ab, es ist jedoch nicht vollständig. Gegenwärtig sind 9 % aller
Zolltariflinien nicht im APS-Schema enthalten und unterliegen somit positiven
Zöllen. Den bedürftigsten Ländern gelingt es manchmal nicht, Zugang zum
EU-Markt zu erhalten, weil sie einige solcher nicht vom APS erfasster Waren
ausführen wollen. De facto besteht eine weitere Beschränkung der
Warenbegünstigung durch die Einteilung in empfindliche und nicht empfindliche
Warengruppen: Nicht empfindliche Waren haben zollfreien Zugang zum EU-Markt,
bei empfindlichen Waren wird jedoch nur der Wertzoll um 3,5 Prozentpunkte
herabgesetzt. Zu geringe Unterstützung der
Diversifizierung von Ausfuhren Das ursprüngliche Ziel allgemeiner
Präferenzschemen war es, die Diversifizierung durch Industrialisierung zu
fördern. Doch hat sich bei der Evaluierung 2010 herausgestellt, dass für alle
Begünstigten und Waren zusammengenommen die nachweisliche Diversifizierung sich
weitgehend auf Waren mit geringen Präferenzspannen beschränkt, die von
Schwellenländern ausgeführt werden. Das gegenwärtige Schema schließt APS-Länder
ein, die kaum zu den bedürftigsten Ländern zählen (Länder mit hohem Einkommen
und Länder mit höherem mittleren Einkommen) und die erheblichen Druck auf
konkurrierende AAW- und APS+-Waren im Schema ausüben, und dies – wie auch der
relativ schwache Graduierungsmechanismus – erschwert den ärmeren und
gefährdeten Ländern die Diversifizierung, weil die APS-Länder einen guten Teil
der Präferenzen in Anspruch nehmen. Inkonsistenz mit übergeordneten
Handelszielen Die Existenz von APS-Vorteilen könnte den
Anreiz für begünstigte Länder, bilaterale oder multilaterale
Handelsabkommen auszuhandeln, abschwächen. Im Gegensatz dazu könnte das Ziel,
die APS-Vorteile auf die bedürftigsten Länder zu konzentrieren,
unbeabsichtigterweise zur Folge haben, den fortgeschritteneren
Entwicklungsländern einen größeren Anreiz zur Aufnahme und zum Abschluss von
Handelsverhandlungen mit der EU auf der Basis der Gegenseitigkeit zu geben. Geringe Nutzung von Präferenzen durch
einige Länder Der Wettbewerbsdruck, der von APS-Begünstigten
ausgeübt wird, kann dazu führen, dass APS+-Länder und LDC auf den Status von
Rest-Lieferanten und unregelmäßigen Lieferanten des EU-Markts zurückgedrängt
werden. Da Geschäftsvorgänge, die unter solchen Rahmenbedingungen erfolgen,
einen geringen Wert darstellen, haben die Importeure weniger Anreiz dafür, die
Kosten zu tragen, die mit der Inanspruchnahme von Präferenzen (z. B. zur
Beschaffung oder Verwaltung von Ursprungsbescheinigungen) verbunden sind.
Infolgedessen werden viele Präferenzen einfach nicht genutzt. Zu geringe Unterstützung für nachhaltige
Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung Die aktuellen Kriterien für die Einstufung als
gefährdetes Land, die über die APS+-Gewährung entscheiden, sind äußerst
restriktiv. Dadurch kann APS+ nur in beschränktem Ausmaß die nachhaltige
Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung fördern, denn eine weniger
restriktive Anforderung könnte für eine größere Anzahl von Ländern einen Anreiz
darstellen, internationale Regelungen und Standards zu ratifizieren und
umzusetzen und sich für interne Reformen engagieren. Die Bedingung für die
Gewährung von APS+ (das Land muss die Übereinkommen nicht nur ratifiziert,
sondern auch „tatsächlich umgesetzt“ haben) schränkt den Zugang unnötig ein,
sie unterstützt den als Anreiz konzipierten Charakter des Schemas nicht. Die
Existenz von Zeitfenstern für den APS+-Zugang (die nur alle 18 Monate offen
sind) hindert potenzielle Begünstigte daran, zeitnah von dem Schema zu
profitieren, sobald sie alle Anforderungen erfüllt haben. Im Rahmen des
aktuellen Schemas muss die Kommission den Stand der Ratifizierung und der
tatsächlichen Umsetzung der 27 spezifizierten Übereinkommen überwachen und
dazu verfügbare Informationen von den einschlägigen Aufsichtsgremien prüfen.
Doch der Überwachungsmechanismus für die Umsetzung der Übereinkommen weist eine
Reihe signifikanter Schwachstellen auf. Kein ausreichender Schutzmechanismus Im gegenwärtigen APS-Schutzmechanismus sind
einige Schwachstellen festgestellt worden, insbesondere die fehlende Definition
rechtlicher Schlüsselbegriffe, die fehlende Definition der Rechte und
Verpflichtungen der Parteien bei einer Untersuchung und der schlecht definierte
Verfahrensrahmen. 2. Subsidiaritätsprüfung Die Rechtsgrundlage für Gemeinschaftsmaßnahmen
in dieser Angelegenheit ist Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (im Folgenden AEUV genannt). Das Subsidiaritätsprinzip
findet in diesem Fall keine Anwendung. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird
insofern erfüllt, als die Verordnung die einzige angemessene Art von Maßnahme
ist, die die Europäische Union ergreifen kann, um einen einseitigen, nicht auf
Gegenseitigkeit beruhenden präferenziellen Marktzugang für Entwicklungsländer
zu schaffen. 3. Zielsetzungen 3.1. Allgemeine Ziele Das Schema hat drei allgemeine Ziele: 1. Zur Beseitigung der Armut
beitragen durch Erweiterung der Ausfuhren aus den bedürftigsten Ländern (G-1); 2. Die nachhaltige Entwicklung
und verantwortungsvolle Staatsführung fördern (G-2); 3. Einen besseren Schutz der
finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der EU gewährleisten (G-3).
3.2 Spezifische und operative Ziele In der APS-Mitteilung der Kommission wurden für den Zeitraum 2006-2015
folgende Ziele des Schemas festgelegt: 1. Großzügige Zollpräferenzen
beibehalten, die Entwicklungsländern weiterhin echte Anreize bieten, ihre
Ausfuhren nachhaltig zu erweitern; 2. Die Präferenzen gezielt auf
die Länder ausrichten, die sie am nötigsten brauchen, insbesondere durch
Beendung des präferenziellen Zugangs für Länder, die ihn nicht mehr benötigen,
und durch Gewährleistung, dass APS-Präferenzen für wettbewerbsfähige Waren
zurückgenommen werden; 3. Ein einfaches, berechenbares
und leicht zugängliches Präferenzschema anbieten; 4. Die nachhaltige Entwicklung
und verantwortungsvolle Staatsführung weiterhin fördern; 5. Rücknahmemechanismen und
Schutzinstrumente bereitstellen, um zu gewährleisten, dass die APS-Elemente der
nachhaltigen Entwicklung und verantwortungsvollen Staatsführung sowie die
finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der EU geschützt werden. Um sicherzustellen, dass die in Betracht gezogenen politischen Optionen
die am besten geeigneten Möglichkeiten sind, um die allgemeinen Ziele des
Schemas in einem sich verändernden globalen wirtschaftlichen Umfeld zu
erreichen, sind diese Ziele in spezifische und operative Ziele aufgeschlüsselt
worden. Die spezifischen Ziele sind: 1. Die Präferenzen besser auf
die bedürftigsten Länder ausrichten (S-1); 2. Faktoren beseitigen, die der
Diversifizierung der bedürftigsten Länder entgegenwirken (S-2); 3. Konsistenz mit den
allgemeinen Handelszielen verbessern (bilateral und multilateral, S-3); 4. Unterstützung der
nachhaltigen Entwicklung und verantwortungsvollen Staatsführung verstärken (S-4); 5. Effizienz der Mechanismen zum
Schutz der finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der EU verbessern (S-5); 6. Rechtssicherheit, Stabilität
und Berechenbarkeit des Schemas verstärken (S-6). Die operativen Ziele sind: 1. Die Liste der begünstigten
Länder überarbeiten und denjenigen Ländern, die die Präferenzen aufgrund ihrer
Entwicklung sowie ihres Finanz- und Handelsbedarfs nicht mehr benötigen, die
Vorteile entziehen. 2. Die Graduierung gezielt auf
die wichtigsten Begünstigten ausrichten und dabei sicherstellen, dass die
APS-Präferenzsätze für wettbewerbsfähige Waren zurückgenommen werden. 3. Warenabschnitte neu
definieren, um homogenere Warenkategorien zu schaffen. 4. Den Zugangsmechanismus für
APS+ vereinfachen. 5. Einen wirksameren und transparenteren
Mechanismus für die Überwachung und Bewertung des Einsatzes und Fortschritts
der APS+-Länder bei der Umsetzung der APS+-Übereinkommen entwickeln. 6. Glaubwürdige und effiziente
Verfahren zur vorübergehenden Rücknahme der Präferenzen und Verfahren zur
Erneuerung der Präferenzen entwickeln. 7. Die administrativen Verfahren
der Schutzmechanismen verbessern. 4. Politische Optionen Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die grundlegenden
politischen Optionen, die sich aus den zur Wahl stehenden politischen
Hauptrichtungen ergeben. Option || Hauptmerkmale Option A: Beendung || Die Präferenzen für APS- und APS+-Begünstigte werden aufgehoben. Die Regelung „Alles außer Waffen“ bleibt bestehen. Option B: Keine Änderung der Politik BASISOPTION || Die aktuelle Politik wird unverändert fortgesetzt. Diese Option hat zwei Basisszenarien: B1 (kurzfristig) – Fortsetzung des Schemas unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands multilateraler und bilateraler Abkommen. B2 (langfristig) – Fortsetzung des Schemas unter der Annahme, dass alle laufenden multilateralen und bilateralen Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Option C: Teilweise Neugestaltung || Diese Option hat zwei Unteroptionen. Sie haben einige gemeinsame Elemente und gewisse Unterschiede – die Veränderungen von C1 sind weniger weitreichend als die von C2. Gemeinsame Elemente der beiden Unteroptionen: 1. Präferenzen für bestimmte begünstigte Länder werden zurückgezogen: überseeische Länder und Gebiete; Länder mit hohem Einkommen und höherem mittleren Einkommen; Länder mit einem präferenziellen Handelsabkommen, das im Wesentlichen alle Präferenzen abdeckt. 2. Graduierungsprinzipien werden überarbeitet: Warenabschnitte werden neu definiert; Graduierung findet keine Anwendung auf APS+-Länder. 3. APS+-Zugangsmechanismus wird vereinfacht und flexibler gestaltet: Länder müssen Übereinkommen ratifizieren, nicht vollständig umsetzen, aber verbindliche Zusagen machen, dass sie die Umsetzung gewährleisten; Länder können sich jederzeit für APS+ bewerben. 4. APS+-Überwachungsmechanismus wird neu gestaltet, um die Umsetzung der Übereinkommen zu verbessern. 5. Transparentere und effizientere Verfahren zur vorübergehenden Rücknahme von Präferenzen werden eingeführt. 6. Die administrativen Verfahren der Schutzmechanismen werden verbessert. Elemente, in denen sich die beiden Unteroptionen unterscheiden: 1. Graduierungsschwellenwert Option C1 Gradierungsschwellenwert bleibt unverändert. Option C2 Graduierungsschwellenwert wird auf 7,5 % gesenkt und das 50 %-Sicherheitsnetz wird abgeschafft. 2. APS+-Kriterien für gefährdete Länder Option C1 Der Schwellenwert für den Einfuhranteil wird gelockert (von 1 % auf 2 % erhöht). Option C2 Kriterien für Einstufung als gefährdetes Land werden gestrichen. 3. Liste der APS+-Übereinkommen Option C1 Die Liste der APS+-Übereinkommen bleibt unverändert. Option C2 Die Liste der APS+-Übereinkommen wird erweitert. Option D: Vollständige Neugestaltung || Diese Option schließt die Merkmale der Option C ein und baut darauf auf. Insbesondere wird die Warenabdeckung des Schemas neu gestaltet, dabei gibt es drei Unteroptionen: Option D1 Alle begünstigten Länder erhalten die volle Warenabdeckung, und alle Waren gelten als nicht empfindlich. Es findet keine Graduierung statt. Option D2 Eine Reihe industrieller und landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird von den empfindlichen Waren zur Liste nicht empfindlicher Waren verschoben. Option D3 Die Liste der vom Schema begünstigten Waren wird um eine Reihe industrieller und landwirtschaftlicher Erzeugnisse erweitert. 5. Analyse der Auswirkungen 5.1 Allgemeines Die Einfuhren, die von Präferenzen profitieren, machen weniger als
5 % der gesamten Einfuhren in die EU aus. Das bedeutet, dass solche
Einfuhren möglicherweise große Auswirkungen auf die Begünstigten haben, die
allgemeinen Auswirkungen auf die EU jedoch eher begrenzt sein dürften. Die
Folgenabschätzung wurde anhand der von CARIS durchgeführten Analyse, einer
zusätzlichen Analyse mit Hilfe eines SMART-Modells[2] und der Untersuchung amtlicher Statistiken
zu Einfuhren, Produktion, Verbrauch und Beschäftigung in der EU durchgeführt.
Die wichtigste Variable zur Analyse der sozialen Auswirkungen war die
Beschäftigung. Die ökologischen Auswirkungen sind gleichbleibend gering und
wurden getrennt analysiert. 5.2 Bemerkungen zu den Basisszenarien (B1 und B2) Es kommt zu einem natürlichen Rückgang in der Höhe der Einfuhrzölle
(und somit auch der Präferenzen) aufgrund der Präferenzerosion unter dem
Einfluss weiterer bilateraler und multilateraler Handelsvereinbarungen. Die
Präferenzerosion verringert Einfuhren von APS-Begünstigten; dies ist die
Realität, vor deren Hintergrund diese Folgenabschätzung stattfindet. Auf lange
Sicht werden die Zölle, wenn alle multilateralen und bilateralen Abkommen
vollständig umgesetzt sind, wahrscheinlich so niedrig sein, dass das Konzept
der Präferenzen weitgehend seine Relevanz verliert – und damit auch ein
allgemeines Präferenzsystem. Möglicherweise müssen weitere, ganz andere
Instrumente entwickelt werden. Bis dahin ist die Frage, was für die Länder
getan werden kann, die solche Präferenzen am meisten brauchen. 5.3 Option A: Beendung Bei Option A wird das APS-Schema beendet, das AAW-Schema, das den am
wenigsten entwickelten Ländern zugutekommt, wird jedoch beibehalten. Die
Gesamteinfuhren in die EU gehen zurück, jedoch nur unwesentlich (um etwa
6 Mrd. EUR, das sind weniger als 1 %). Allgemeine Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Auswirkungen Im Vergleich zu B1 sind folgende allgemeine Auswirkungen zu erwarten.
Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen für die bedürftigsten Länder
werden voraussichtlich negativ sein. Die am wenigsten entwickelten Länder
würden davon profitieren, doch die vielen anderen Entwicklungsländer und
Wirtschaftszweige, die ebenfalls zu den Bedürftigsten gehören, würden unter dem
Wegfall des bevorzugten Marktzugangs leiden. Innerhalb der EU werden drei
Faktoren die allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
beeinflussen: Erzeugerüberschuss, Verbraucherüberschuss und Zolleinnahmen.
Negative Auswirkungen für Verbraucher werden wahrscheinlich durch höhere
Zolleinnahmen ausgeglichen, die sich in derselben Größenordnung bewegen. Die
Nettoauswirkung würde sich folglich aus den Auswirkungen für Erzeuger ergeben.
Wie oben erklärt, würden diese Vorteile insgesamt eher unbedeutend ausfallen,
aber dennoch erhebliche positive Auswirkungen auf wichtige Wirtschaftszweige
haben (Zucker, Obst und Gemüse, Textilien und Bekleidung) – ebenso auf
diejenigen Mitgliedstaaten der EU, in denen diese Wirtschaftszweige wichtig
sind. Aus diesem Grund wären die Auswirkungen insgesamt positiv zu bewerten.
Die ökologischen Auswirkungen in der EU wären (im besten Fall) leicht positiv,
da der Rückgang der Einfuhren gering ausfallen würde. Was die bedürftigsten
Länder angeht, so ist es durchaus möglich, dass Länder, die APS+-Vorteile
verlieren, von nachhaltigen ökologischen Verfahren wieder abkommen. Daher wäre
insgesamt eine leicht negative Auswirkung zu erwarten. A im Vergleich zu B1. Auswirkungen auf: || wirtschaftlich || sozial || ökologisch Bedürftigste Länder || -- || -- || 0/- EU || + || + || 0/+ Im Vergleich zum Basisszenario B2 würden die Veränderungen
voraussichtlich in die gleiche Richtung gehen, wären aber deutlich geringer –
möglicherweise sogar kaum wahrnehmbar. 5.4 Option C: Teilweise Neugestaltung Option C umfasst viele Bausteine. Um diese Bausteine aus verschiedenen
Blickwinkeln zu betrachten, wurden zwei Unteroptionen untersucht. Die größten
Unterschiede zwischen ihnen bestehen in der Graduierung wettbewerbsfähiger
Sektoren und den Kriterien für die Einstufung als gefährdetes Land im Rahmen
von APS+. Was die Graduierung angeht, sind die Sektoren, für die tatsächlich
eine Graduierung durchgeführt wird, zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt – sie
hängen von den Berechnungen der Einfuhren anhand der neuesten verfügbaren
Zahlen vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung an. Als Näherungswerte wurden
die aktuellen Zahlen verwendet. Hinsichtlich der Einstufung als gefährdetes
Land wird in C1 das „wirtschaftliche“ Kriterium gelockert und von 1 %
auf 2 % heraufgesetzt. Die Liste der Länder, die diese gelockerte
Anforderung erfüllen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt – auch
diese Berechnungen werden anhand der neuesten verfügbaren Zahlen vor
Inkrafttreten der neuen Verordnung durchgeführt. Statt dessen wurden die Daten
für die zusätzlichen Länder, die gegenwärtig die Prüfung bestehen würden
(Pakistan, die Philippinen und die Ukraine), herangezogen. In C2 wird das Gefährdungskriterium gestrichen, dafür werden
zusätzliche Anforderungen bezüglich der Übereinkommen gestellt. Auch hier wird
die tatsächliche Liste der Länder, die die relevanten Anforderungen bezüglich
der Übereinkommen erfüllen, möglichst zeitnahe zum Inkrafttreten der neuen
Verordnung festgelegt. Gegenwärtig wären dies wahrscheinlich die drei C1-Länder
sowie Namibia und Nigeria (alle haben die relevanten Übereinkommen bereits
ratifiziert), und die Daten dieser Länder wurden für diese Bewertung verwendet.
Die Bewertung beginnt mit einer Analyse von Option C1 und beschreibt dann die
wichtigsten Unterschiede dazu in Option C2. 5.4.1 Option C1 Allgemeine Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Auswirkungen Im Vergleich zum Basisszenario B1 hat Option C1 folgende
Auswirkungen: Der Gesamtwert der EU-Einfuhren nimmt um etwa
4 Mrd. EUR ab (einem Anstieg um 1 Mrd. EUR der Einfuhren
aus Ländern, die nie unter das APS-Schema gefallen sind, steht ein Rückgang um
5 Mrd. EUR der Einfuhren aus Ländern, die nicht mehr unter das Schema
fallen, gegenüber). Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen für die
bedürftigsten Länder werden voraussichtlich positiv sein, da die Ausfuhren
zunehmen und daraus mehr Wohlstand erwachsen wird. Wie bei Option A werden negative Auswirkungen für EU-Verbraucher wahrscheinlich
durch höhere Zolleinnahmen in derselben Größenordnung ausgeglichen. Die
Nettoauswirkung würde sich folglich aus den Auswirkungen für Erzeuger ergeben.
Wie oben erläutert, würden diese Vorteile insgesamt eher unbedeutend ausfallen,
hätten aber dennoch erhebliche negative Auswirkungen auf wichtige
Wirtschaftszweige (Reis, landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Öle und Fette,
Zucker, Obst und Gemüse, Textilien und Bekleidung sowie Leder) – ebenso auf
diejenigen Mitgliedstaaten der EU, in denen diese Wirtschaftszweige wichtig
sind. Aus diesem Grund wären die Auswirkungen insgesamt als negativ zu
bewerten. Die ökologischen Auswirkungen in der EU wären (im besten Fall) leicht
positiv, da der Rückgang der Einfuhren gering ausfallen würde. Was die bedürftigsten
Länder angeht, würde die Auswirkung der erweiterten APS+-Mitgliedschaft
insgesamt zu einer leicht positiven Auswirkung führen. C1 im Vergleich zu B1. Auswirkungen auf: || wirtschaftlich || sozial || ökologisch Bedürftigste Länder || ++ || ++ || 0/+ EU || - || - || 0/+ Vergleicht man die Auswirkungen der Option C1 mit dem
Basisszenario B2, gingen die Veränderungen voraussichtlich in die gleiche
Richtung, fielen aber deutlich geringer aus – wieder möglicherweise kaum
wahrnehmbar. 5.4.2 Option C2 Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen C1 und C2: Die niedrigeren
Graduierungsschwellenwerte vergrößern die Höhe der Graduierung für bestimmte
Länder und Sektoren erheblich, insbesondere für Indien. Dies hat eine Reihe von
Auswirkungen. Zunächst bewirkt es einen größeren Rückgang der Ausfuhren der
APS-Teilnehmer insgesamt. Der zweite Effekt ist ein Anstieg der AAW-Ausfuhren,
da die (unter C1 zu erwartenden) negativen Auswirkungen für Bangladesch sich
abschwächen. Die Folge davon ist, dass zwar die positiven Auswirkungen auf AWA-
und APS+-Begünstigte nicht zu unterschätzen sind, dafür aber die APS-Ausfuhren
zahlreicher Begünstigter darunter leiden werden. Dynamische Wirkungen werden
diesen statischen Verlust voraussichtlich mehr als ausgleichen, deshalb ist die
Auswirkung insgesamt als positiv zu betrachten, aber sicherlich weniger positiv
als bei C1. Da die übrigen Auswirkungen weitgehend ähnlich wie bei C1 sind,
sieht die allgemeine Bewertungstabelle für C2 wie folgt aus: C2 im Vergleich zu B1. Auswirkungen auf: || wirtschaftlich || sozial || ökologisch Bedürftigste Länder || + || + || 0/+ EU || - || - || 0/+ 5.5 Option D: Vollständige Neugestaltung Die meisten Bausteine des Schemas sind unter Option C neu
definiert worden. Eine Reihe von Teilnehmern der Konsultation schlug jedoch
vor, die zwei anderen Hauptbausteine des Schemas umfassend zu erweitern: die
Liste der begünstigten Waren und die Präferenzspannen. Aus diesem Grund haben
wir auch eine umfassende Neugestaltung untersucht, die die unter Option C
vorgeschlagenen Änderungen und zusätzlich die Änderungen an diesen
beiden Bausteinen einschließt. Um die Analyse zu vereinfachen, werden die
Unteroptionen von D nur als Zusätze zu C2 berechnet. Es werden drei
Unteroptionen bewertet. D1 ist eine sehr weitreichende Option. Sie sieht eine
umfassende Erweiterung der Warenabdeckung vor, sowie die Eliminierung aller
empfindlichen Waren (z. B. Erweiterung der zoll- und kontingentfreien
Behandlung von AAW-Ländern) für alle bedürftigsten Länder (ob APS oder APS+).
Das bedeutet, dass die übrigen Begünstigten nicht mehr der Graduierung
unterliegen. D2 und D3 sind weniger weitreichende Neugestaltungen. Sie
verwenden alle Parameter von C2 (einschließlich Graduierung), hinzu kommt eine
teilweise Neueinstufung empfindlicher Waren als nicht empfindliche Waren (D2)
bzw. eine teilweise Erweiterung der Warenabdeckung (D3). 5.5.1 Option D1: Vollständige Warenabdeckung, Einstufung aller Waren
als nicht empfindlich Allgemeine Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Auswirkungen Im Vergleich zum Basisszenario B1 hat die Option D1 folgende Wirkung:
Zwar werden die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf die
bedürftigsten Länder voraussichtlich insgesamt positiv sein, diese Vorteile
werden jedoch hauptsächlich Wirtschaftszweige betreffen, die bereits wettbewerbsfähig
sind, und auf Kosten der weniger entwickelten Sektoren gehen. Es entstünden
große Verteilungseffekte, wobei der zusätzliche Anteil der EU-Einfuhren, der
auf China, Indien und weitere Länder entfiele, die vorher der Graduierung
unterlagen, eine negative Auswirkung auf viele weitere bedürftigste Länder
hätte. Leidtragende wären insbesondere AAW-Begünstigte (Bangladesch wäre
hierfür das erste Beispiel) sowie APS+-Länder wie z. B. Pakistan. Die
positive Gesamtwertung („+“) ist daher differenziert zu betrachten. Die
positive Auswirkung für EU-Verbraucher wird wahrscheinlich durch geringere
Zolleinnahmen in derselben Größenordnung ausgeglichen. Die Nettoauswirkung
würde sich folglich aus den Auswirkungen für Erzeuger ergeben. Wie oben
erläutert, würden diese Auswirkungen insgesamt eher unbedeutend ausfallen,
hätten aber dennoch erhebliche negative Auswirkungen auf wichtige
Wirtschaftszweige – und auf diejenigen Mitgliedstaaten der EU, in denen diese
Wirtschaftszweige wichtig sind. Aus diesem Grund wären die Auswirkungen
insgesamt als negativ zu bewerten. Auch wenn sie größer als bei Option C
ausfallen, würden sie sich wahrscheinlich in derselben Größenordnung bewegen.
Die ökologischen Auswirkungen in der EU wären leicht negativ, berücksichtigt
man den Gesamtanstieg der Einfuhren. Die starke Zunahme der Einfuhren,
insbesondere aus China oder Indien, kann zu negativen Auswirkungen auch in
diesen Ländern führen. Die Auswirkung auf APS+-Länder wäre insgesamt positiv,
weil trotz des Anstiegs ihrer Ausfuhren der Umweltschutzrahmen, innerhalb
dessen (alle) Unternehmen tätig sind, durch die Einhaltung der relevanten
Umweltabkommen verbessert würde. Das Gesamtergebnis dieser Wirkungen wäre
leicht negativ. D1 im Vergleich zu B1. Auswirkungen auf: || wirtschaftlich || sozial || ökologisch Bedürftigste Länder* || + || + || 0/- EU || - || - || 0/- *Hinter positiven wirtschaftlichen und
sozialen Auswirkungen auf die bedürftigsten Länder als Ganzes verbergen
sich erhebliche negative Auswirkungen auf AAW- und APS+-Begünstigte. Vergleicht man die Auswirkungen von Option D1 mit dem
Basisszenario B2, gingen die Veränderungen voraussichtlich in die gleiche
Richtung, nur wären sie geringer – aber immer noch wahrnehmbar. 5.5.2 Optionen D2 und D3 Diese Optionen bauen auf Option C auf. Um die Analyse zu vereinfachen,
wurde nur eine der Optionen, in diesem Fall C2, als Grundlage für D2 und
D3 verwendet. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Verwendung von C1
als Grundlage zu signifikanten Unterschieden führen würde. Berücksichtigt man,
dass bei D2 und D3 jeweils nur ein Baustein im Vergleich zu C geändert wird,
werden hier nur die auffälligen, neuen Informationen genannt. D2 und D3 bewirken einn allmählichen Wegfall von Präferenzen zum
Nachteil der am wenigsten entwickelten Länder D2 betrifft die Neueinstufung empfindlicher als nicht empfindliche
Waren. Wie erwartet ist die unmittelbare Folge eine Erosion von Präferenzen für
AAW-Länder, insbesondere im Vergleich zu APS-Mitbewerbern, die die
Nettogewinner sind. Da die CARIS-Evaluierung klar gezeigt hat, dass von
APS-Ländern erheblicher Wettbewerbsdruck auf die AAW-Länder ausgeübt wird, war
dies zu erwarten. Indien, Indonesien, Vietnam und Thailand nehmen fast alle
Vorteile in Anspruch, die AAW-Länder dagegen fast keine. D3 betrifft die
Erweiterung der Warenliste. Die Auswirkung ist ähnlich wie für D2 beschrieben:
Vorteile für APS-Begünstigte auf Kosten von Präferenzerosion und
Ausfuhrverlusten für AAW-Länder. Sowohl D2 als auch D3 bestätigen somit, dass
die Erweiterung der Warenliste und die Neueinstufung als nicht empfindliche
Waren ihren Preis haben; dieser Preis wird von den Ärmsten bezahlt, die ohnehin
unter dem Wegfall von Präferenzen leiden. D2 und D3 können die Aushandlung bilateraler und multilateraler
Abkommen behindern Im Vergleich zu Option C würden diese Optionen wohl ein falsches
Signal an unsere Handelspartner senden, weil sie in ihnen die Erwartung wecken,
Konzessionen für Waren, die in das APS-Schema aufgenommen wurden oder von
empfindlich auf nicht empfindlich umklassifiziert wurden, seien von der EU in
bilateralen oder multilateralen Verhandlungen automatisch zu bekommen. Der
Umfang der in D2 und D3 vorgesehenen Änderungen ist nicht groß genug, um die
Größenordnung der übrigen Ergebnisse von Option C zu verändern. Jedoch
würden EU-Erzeuger von neuen Waren, die in das APS-Schema aufgenommen werden,
und von Waren, die über eine Neueinstufung als nicht empfindliche Waren höhere
Präferenzspannen bekommen, zusätzlich unter Druck geraten. 6. Vergleich der Optionen 6.1 Prüfung der verschiedenen Optionen nach Zielen und Auswirkungen Nachstehende Tabelle zeigt im Vergleich, wie gut die verschiedenen
untersuchten Optionen den Zielen dienen, die mit einer Revision des Schemas
verfolgt werden sollen. Dieser Vergleich basiert auf drei Kriterien: Wirksamkeit
(wie viele Ziele werden erreicht, und in welchem Ausmaß); Effizienz (wie viele
Ressourcen werden zum Erreichen der Ziele benötigt, wird unbeabsichtigt über
das Ziel hinausgeschossen) und Konsistenz mit übergeordneten Zielen der EU. Optionen || A || C1 || C2 || D1 || D2 || D3 Wirksamkeit || - || ++++ || +++ || -- || ++ || ++ Effizienz || -- || +++ || ++ || -- || + || + Konsistenz || ++++ || ++ || ++ || --- || + || + Es folgt eine Detailanalyse, die auf der relativen Effizienz und
Wirksamkeit der einzelnen Optionen hinsichtlich der allgemeinen politischen
Ziele basiert. 6.2 Wirksamkeit der politischen Optionen, um die allgemeinen und
spezifischen Ziele zu erreichen Option A Option A erfüllt das allgemeine Ziel G-1 (zur Beseitigung der
Armut beitragen durch Erweiterung der Ausfuhren der bedürftigsten Länder) nur
zum Teil. Durch die Konzentration von Präferenzen auf die am wenigsten
entwickelten Länder bleiben viele andere Länder mit ähnlichen Handels-,
Entwicklungs- und Finanzbedürfnissen ohne Präferenzen (spezifisches Ziel S-1) –
die Folgen sind negative wirtschaftliche und soziale Auswirkungen. Außerdem
werden, wenn einigen der bedürftigsten Länder Präferenzen entzogen werden, die
Ausfuhrsektoren dieser Länder dem Wettbewerb mit entwickelten Länder
ausgesetzt. Option A läuft dem spezifischen Ziel S-4 und dem allgemeinen
Ziel G-2 (nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung
fördern) direkt zuwider. Und sie bewirkt nichts für einen besseren Schutz der
finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der EU (allgemeines Ziel G-3
und spezifisches Ziel S-5). Dagegen kann Option A die Position der EU
in bilateralen und multilateralen Verhandlungen stärken (spezifisches
Ziel S-3). Sie hätte positive wirtschaftliche und soziale Auswirkungen für
bestimmte Wirtschaftszweige in einigen Mitgliedstaaten zu einem Zeitpunkt, zu
dem der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, dem Wachstum und der Schaffung von
Arbeitsplätzen viel Wert beigemessen wird. Und schließlich führt diese Option
in einer Zeit, in der die öffentlichen Finanzen unter extremem Druck stehen, zu
einer Steigerung der Zolleinnahmen. Option C1 Option C1 leistet einen guten Beitrag zum allgemeinen
Ziel G-1 (zur Beseitigung der Armut beitragen durch Erweiterung der
Ausfuhren aus den bedürftigsten Ländern). Insbesondere stellt sie sicher, dass
die Präferenzen gezielt auf die bedürftigsten Länder ausgerichtet werden (S-1)
und reduziert die Behinderung der Diversifizierung (S-2), die durch den
Wettbewerbsdruck entsteht, den die stärker entwickelten Begünstigten im
gegenwärtigen System ausüben. Option C1 kombiniert einen flexibleren
Zugangsmechanismus zu APS+, flexiblere Handelskriterien für die Begünstigung
und die Streichung der Graduierung und würde dadurch den Beitrag steigern, den
das Schema zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und
verantwortungsvollen Staatsführung (G-2 und S-4) leistet. Sie verbessert die
Effizienz des Schutzinstruments (S-5) und den Rücknahmemechanismus; beides
würde zu G-3 beitragen. Darüber hinaus steigert Option C1 die
Zolleinnahmen. Diese Option hätte die unbeabsichtigte Wirkung, die Verhandlungsposition
der EU bei bilateralen und multilateralen Handelsabkommen zu stärken (aber dies
gälte für weniger Länder als bei Option A). Sie hätte jedoch negative
wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf bestimmte Wirtschaftszweige in
einigen Mitgliedstaaten. Option C2 Der Hauptunterschied zwischen C2 und C1 ist, dass sich durch die
niedrigeren Graduierungsschwellenwerte von C2 die Gesamtausfuhren aus den
bedürftigsten Ländern verringern würden. Außerdem gilt: Je mehr
APS+-begünstigte Länder dem Schema beitreten, desto größer wird der
Wettbewerbsdruck auf die am wenigsten entwickelten Länder – die von allen
Entwicklungsländern am bedürftigsten sind. Aus diesem Grund ist C2 eine weniger
wirksame Möglichkeit, das allgemeine Ziel G-1 (zur Beseitigung der Armut
beitragen) zu erreichen. Dennoch schneidet diese Option besser ab als C1, was
die wahrscheinliche Wirksamkeit für das allgemeine Ziel G-2 (Förderung der
nachhaltigen Entwicklung) betrifft, weil sie eine Überarbeitung der dafür
erforderlichen Übereinkommen vorsieht. Option D (in der Zusammenfassung wird nur D1 erörtert) Option D1 ist auf die Bedürftigsten ausgerichtet, weil sie Präferenzen
für Begünstigte mit ausreichendem Wohlstand sowie für Länder, die aufgrund
eines bilateralen Abkommens beim Marktzugang bevorzugt werden, zurückzieht.
Andererseits wird bei dieser Option die Graduierung ganz gestrichen und die
AAW-gleichwertige Behandlung auf alle Begünstigte ausgeweitet (was die
Präferenzerosion für die ärmsten Länder beschleunigen würde). Deshalb lässt
sich insgesamt nicht sagen, dass diese Option das allgemeine Ziel G-1 erreicht.
Ebenso wird das Ziel G-2 (nachhaltige Entwicklung über die Anreize von APS+
fördern) durch die AAW-gleichwertige Behandlung aller Begünstigten völlig
untergraben. Option D1 verbessert die Effizienz des Schutzmechanismus (S-5) und
des Rücknahmemechanismus (S-6) und trägt damit zum Schutz der finanziellen und
wirtschaftlichen Interessen der EU (allgemeines Ziel G-3) bei. D1 würde jedoch
voraussichtlich zu einer Verringerung der Zolleinnahmen führen, in einer Zeit,
in der die öffentlichen Finanzen unter extremem Druck stehen. Außerdem hätte
die Option negative wirtschaftliche und soziale Auswirkungen in bestimmten
Industriezweigen und Mitgliedstaaten. Zudem würde sie die Verhandlungsposition
der EU im bilateralen und multilateralen Kontext deutlich schwächen
(spezifisches Ziel S-3). 6.3 Bevorzugte Option Die Option, welche mit der größten Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz
die Ziele des APS-Schemas erreicht, ist C, insbesondere C1. Damit wird nicht in
Abrede gestellt, das C2 gewisse positive Aspekte hat (Prüfung der Liste der
Übereinkommen), die ebenfalls in Betracht gezogen werden können. 7. Überwachung und Evaluierung Die nachstehende Tabelle enthält Vorschläge für Indikatoren, die zur
Bewertung des Fortschritts und der Wirksamkeit der bevorzugten Option in Bezug
auf die allgemeinen politischen Ziele herangezogen werden können. Allgemeine Ziele || Indikatoren || Informationsquellen Zur Beseitigung der Armut beitragen durch Erweiterung der Ausfuhren aus den bedürftigsten Ländern || - Erweiterung der Ausfuhren aus Entwicklungsländern in die EU - größerer Marktanteil der Einfuhren aus den bedürftigsten Ländern - größere Nutzung der Präferenzen - wirksame Graduierung der wettbewerbsfähigen Sektoren - zunehmende Diversifizierung || - Eurostat-Daten Nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung fördern || - größere Anzahl von Ländern, die sich für die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung und verantwortungsvollen Staatsführung innerhalb der APS+-Regelung einsetzen - allgemeine Verbesserung der Umsetzung der APS+-Übereinkommen durch APS+-Begünstigte - Anzahl der Rücknahmen von Präferenzen || - Berichte einschlägiger internationaler Aufsichtsgremien - GD HANDEL Besseren Schutz der finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der EU gewährleisten || - Anzahl der Anträge auf Schutzmaßnahmen - Anzahl der Schutzmaßnahmen - aufgrund des Schemas entgangene Einnahmen - Anzahl präferenzieller Handelsabkommen, die mit Begünstigten abgeschlossen werden - Anzahl präferenzieller Handelsabkommen, die mit Nicht-Begünstigten abgeschlossen werden || - Anträge auf Schutzmaßnahmen - Eurostat-Daten - GD HANDEL Die Wirksamkeit des APS-Schemas sollte
vor jeder weiteren Überarbeitung einer formellen, unabhängigen Evaluierung
unterzogen werden. Damit eine solche Evaluierung wirksam durchgeführt werden
kann, werden wahrscheinlich Daten eines Zeitraums von mindestens drei Jahren
nach der Umsetzung benötigt, so dass die Evaluierung frühestens Ende 2017 stattfinden
könnte. [1] http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2010/may/tradoc_146196.pdf [2] Ein Modell, das von der Weltbank in Zusammenarbeit mit
verschiedenen internationalen Organisationen entwickelt wurde.