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Document 52011PC0447

    Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland)

    /* KOM/2011/0447 endgültig */

    52011PC0447

    Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland) /* KOM/2011/0447 endgültig */


    BEGRÜNDUNG

    Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

    Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

    Am 9. Februar 2011 stellte Deutschland den Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in fünf Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen)[3] in den NUTS-II-Regionen Arnsberg (DEA5) und Düsseldorf (DEA1).

    Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

    ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

    Eckdaten: ||

    EGF-Aktenzeichen || EGF/2011/003

    Mitgliedstaat || Deutschland

    Artikel 2 || Buchstabe b

    Betroffene Unternehmen || 5

    NUTS-II-Regionen || Arnsberg (DEA5) Düsseldorf (DEA1)

    NACE-Revision-2-Abteilung || 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen)

    Bezugszeitraum || 1.3.2010 – 1.12.2010

    Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.3.2010

    Datum der Antragstellung || 9.2.2011

    Entlassungen im Bezugszeitraum || 778

    Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 778

    Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 6 389 028

    Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 300 000

    Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,48

    Gesamtkosten (EUR) || 6 689 028

    EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 4 347 868

    1. Der Antrag wurde der Kommission am 9. Februar 2011 vorgelegt und bis zum 28. April 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

    2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

    Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

    3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise macht Deutschland[5] geltend, dass krisenbedingt die Nachfrage nach neuen Kraftfahrtzeugen in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 um 5,6% und im Vergleich zu 2007, also dem Jahr vor der Krise, um 13,3 % zurückgegangen ist. Die EU folgt damit dem weltweit beobachteten Trend, gemäß dem im Vergleich zum Jahr 2008 die Nachfrage für neue Kraftfahrzeuge 2009 um 5,6 % gesunken war. Angesichts dieses Nachfragerückgangs fuhren die Kraftwagenhersteller ihre Produktion noch deutlicher zurück. Im Jahr 2009 sank die Herstellung von Kraftfahrzeugen in der EU im Vergleich zum Jahr 2008 um 17 % bzw. im Vergleich zum Jahr 2007 um 23 %.

    Dieser Abwärtstrend setzte sich 2010 fort. Die Herstellung von Kraftfahrzeugen in der EU in den ersten drei Quartalen 2010 war 14 % niedriger als die desselben Zeitraums im Jahr 2008. Da Deutschland in der EU das Land mit der größten Kraftfahrzeugherstellung ist, hatte die Krise dort schwere Folgen für die Fahrzeugherstellungsindustrie. Im Jahr 2009 sank die Herstellung von Kraftfahrzeugen in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2008 um 13,8 % bzw. im Vergleich zum Jahr 2007 um 16,1 %. Noch härter als die wichtigsten Hersteller wurden die Zulieferer getroffen. Im Jahr 2009 sank der Umsatz der Kraftfahrzeughersteller in Deutschland im Vergleich zu 2008 um 20 %, der der Zulieferer für diese Hersteller im selben Zeitraum um 26 %. Die mit dem vorliegenden Antrag abgedeckten Entlassungen betreffen vor allem Kündigungen bei den Zulieferern.

    Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b

    4. Deutschland beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.

    5. Der Antrag führt 778 Entlassungen in fünf Unternehmen in NACE-Revision 2, Abteilung 29 („Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“)[6] in den NUTS-II-Regionen Arnsberg (DEA5) und Düsseldorf (DEA1) während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 1. März 2010 bis zum 1. Dezember 2010 an. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

    Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

    6. Die deutschen Behörden führen an, dass die Zulieferer bereits seit einiger Zeit von den Kraftfahrzeugherstellern unter Druck gesetzt wurden, ihre Margen zu reduzieren. Der plötzliche und krisenbedingte Rückgang der Nachfrage nach Kraftfahrzeugen im Jahr 2009, der nicht vorherzusehen war, führte dazu, dass die Produktionskapazitäten erheblich weniger genutzt wurden und die Einnahmen für die Zulieferer der Automobilindustrie beträchtlich nachließen. Als Folge davon meldeten eine große Zahl der Zulieferer Insolvenz an, und andere mussten ihre Produktionskapazität drastisch senken, was Personalabbau nach sich zog. Drei der vom vorliegenden Antrag abgedeckten Unternehmen meldeten Insolvenz an und zwei weitere mussten Arbeitskräfte entlassen, um ihre Kosten zu senken.

    Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

    7. Der Antrag betrifft insgesamt 778 entlassene Arbeitskräfte, die alle gezielt zu unterstützen sind, in den folgenden fünf Unternehmen:

    Unternehmen und Anzahl der Entlassungen

    Pampus Automotive GmbH & CO. KG, Arnsberg || 374 || Wiederholt GmbH, Arnsberg || 124

    Continental Automotive GmbH Dortmund, Arnsberg || 45 || Tedrive Steering GmbH, Düsseldorf || 224

    Leopold Kostal GmbH, Arnsberg || 11 ||   ||

    Unternehmen insgesamt: 5 || Entlassungen insgesamt: 778 ||

    8. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

    Gruppe || Anzahl || Prozent

    Männer || 709 || 91,1

    Frauen || 69 || 8,9

    EU-Bürger/-innen || 700 || 90,0

    Nicht-EU-Bürger/-innen || 78 || 10,0

    15-24 Jahre || 19 || 2,4

    25-54 Jahre || 587 || 75,4

    55-64 Jahre || 172 || 22,1

    > 64 Jahre || 0 || 0,0

    9. In den genannten Gruppen inbegriffen sind 136 Personen (d. h. 17,5 %), die ein langfristiges gesundheitliches Problem bzw. eine Behinderung haben.

    10. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

    Gruppe || Anzahl || Prozent

    Akademische Berufe || 17 || 2,2

    Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 117 || 15,0

    Bürokräfte || 35 || 4,5

    Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten || 4 || 0,5

    Handwerks- und verwandte Berufe || 171 || 22,0

    Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 346 || 44,5

    Hilfsarbeitskräfte || 88 || 11,3

    11. Deutschland hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

    Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

    12. Von den Entlassungen vornehmlich betroffen ist das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Regierungsbezirke Arnsberg und Düsseldorf.

    Die zuständigen Behörden sind das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, die Regionaldirektion Nordrhein-Westfahlen der Bundesagentur für Arbeit, die Agentur für Arbeit Hamm und die Agentur für Arbeit Wuppertal. Weitere Interessenvertreter sind die IG Metall Unna, die Insolvenzverwalter der Unternehmen Tedrive Steering GmbH, Pampus Automotive GmbH & Co. KG und Wiederholt GmbH, die Unternehmen Continental Automotive GmbH und Leopold Kostal GmbH sowie die Transfergesellschaften PEAG Personalentwicklungs- und Arbeitsmarktagentur GmbH und Weitblick Personalpartner GmbH.

    Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

    13. Die deutschen Behörden geben an, dass auf nationaler Ebene die Finanz- und Wirtschaftskrise schwerwiegende Folgen für die Automobilindustrie hatte. Im Vergleich zum Jahr 2008 ging die Beschäftigung in der Branche der Kraftfahrzeugherstellung 2009 um 3,5 % zurück, für die Zulieferer der Automobilindustrie lag der Rückgang bei 5 %.

    14. Von den 778 in diesem Antrag abgedeckten Entlassungen erfolgten 554 im Regierungsbezirk Arnsberg und 224 im Regierungsbezirk Düsseldorf. Als Region mit hauptsächlich exportorientierten Wirtschaftsbranchen wie Automobil- und Metallindustrie oder Maschinenbau wurde Arnsberg schwer von der Krise getroffen. Darüber hinaus spielten in die Arnsberger Arbeitslosenquote bereits die Entlassungen bei Nokia in Bochum hinein, für die im Rahmen des Antrags EGF/2009/002 DE/Nokia ein Beitrag aus dem EGF gewährt wurde, und auch die angekündigten 1200 Entlassungen bei der Bochumer Niederlassung von General Motors Europe werden sich darin niederschlagen. Die Arbeitslosenquote im Regierungsbezirk Düsseldorf liegt generell über dem Durchschnittswert für Nordrhein-Westfalen und Deutschland.

    15. Im Dezember 2009 erreichte die Arbeitslosenquote sowohl in Düsseldorf als auch in Arnsberg 10,5 %, für Nordrhein-Westfalen lag der Wert bei 9,6 % und für Deutschland bei 8,7 %. Im Dezember 2010 betrug diese Quote in Düsseldorf 10 %, in Arnsberg 9,7 %, in Nordrhein-Westfalen 9 % und in Deutschland 8 %.

    Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

    16. Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden.

    – Beihilfen für die Arbeitsuche: Transferkurzarbeitergeld: Mit dieser Maßnahme sollen der Lebensunterhalt der Arbeitskräften gesichert werden, die einer Transfergesellschaft[7] beitreten wollen. Zum Zwecke der Inanspruchnahme des EGF ist das Transferkurzarbeitergeld nur für Zeiten eingeschlossen, in denen die entlassenen Arbeitskräfte aktiv an Arbeitsmarktmaßnahmen teilnehmen, die im Rahmen einer Transfergesellschaft angeboten werden; dazu zählen auch Maßnahmen, an denen Arbeitskräfte auf eigene Initiative teilnehmen.

    – Qualifizierungsmaßnahmen: Diese Kurse richten sich an entlassene Arbeitskräfte, deren Ausbildungen nicht anerkannt werden oder veraltet sind, sowie an Industriearbeitskräfte. Die Kurse bestehen aus intensiven Schulungsmaßnahmen, die auf den gegenwärtigen Bedarf des Arbeitsmarktes abgestimmt sind und auf einer Profilerstellung basieren, und aus einem ersten Gespräch mit den Arbeitskräften sowie einer weiteren Bewertung ihrer Qualifizierungsfähigkeiten. Die Maßnahmen umfassen Einzel- und Gruppenqualifikationen, u. a. in folgenden Bereichen: Lernkompetenz, Deutschkurs, Computergrundlagenkurs, EU-Berufskraftfahrer, Personen- und Güterzugführer, Kranken- und Altenpflege, Computerised Numerical Control Fräsen und Drehen, Fachschulung in Maschinenbau, Pneumatik und Hydraulik.

    – Vertiefte Existenzgründungsberatung: Abgedeckt werden hierbei Beratung und Unterstützung – auch Information über regionale Unterstützungsmaßnahmen – für die Planung, Durchführung und Finanzierung von Existenzgründungen sowie die Vermittlung von Wissen zu Handels-, Marketing- und Verkaufsaspekten. Einzelcoaching ist auch möglich, u. a. zur Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen, die Ausarbeitung einer Marktstrategie oder Marktstudien.

    – Workshops und Peergroups: Diese Maßnahme, die bereits in früheren deutschen EGF-Maßnahmen erfolgreich durchgeführt worden war, umfasst spezifisches Coaching in kleinen Gruppen. Durch Erfahrungsaustausch in kleinen Gruppen von Arbeitskräften mit einem ähnlichen beruflichen Hintergrund und ähnlichen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt werden positive Ansätze weitergegeben und das Selbstbewusstsein gestärkt. Die Peergroups richten sich insbesondere an Zuwanderer/‑innen, ältere Arbeitskräfte und Arbeitskräfte mit einer Behinderung. Als neues Thema wird „Arbeitslosigkeit und Gesundheit“ angesprochen, um den entlassenen Arbeitskräften dabei zu helfen, persönliche Krisen durch vorbeugende Maßnahmen in den Griff zu bekommen.

    – Internationale und nationale Arbeitsmarktberatung: Mit dieser Maßnahme soll eine begrenzte Anzahl an Arbeitskräften darauf vorbereitet werden, sich auf einen Arbeitsplatz außerhalb ihrer Region oder auch außerhalb Deutschlands zu bewerben. Sie umfasst u. a. Information zu Beschäftigungsbedingungen im Ausland, den Besuch von Handelsmessen, die Organisation von Jobmessen, die Übersetzung von Zeugnissen sowie interkulturelle Ausbildung und Fremdsprachenschulungen.

    – Aktivierungszuschuss: Dies ist ein Anreiz für Arbeitskräfte, die eine neue Stelle mit einem geringeren Gehalt im Vergleich zu ihrem letzten Arbeitsplatz annehmen. Die Arbeitskräfte erhalten eine Pauschale, wenn das neue Gehalt mindestens 10 % unter dem vorherigen Gehalt liegt und sich auf einen Beschäftigungsvertrag in Teil- oder Vollzeit ohne Befristung oder mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr bezieht.

    – Stellenresearch: Die Stellenresearcher arbeiten an der Nahtstelle zu potenziellen Arbeitgebern und ermitteln auf der Grundlage spezifischer Stellenangebote die am besten geeigneten Kandidaten und deren stellenspezifischen Schulungsbedarf. Diese Maßnahme umfasst auch die Wartung von Arbeitgeberdatenbanken, die den entlassenen Arbeitskräften für Bewerbungen auf eigene Initiative zur Verfügung gestellt werden.

    – Beratung und Betreuung bei Arbeitsaufnahme und bei Arbeitslosigkeit: Diese Maßnahme bietet Coaching durch die Transfergesellschaft während der Phase, in der die Arbeitskräfte, die eine neue Stelle angenommen haben, sich in diese einarbeiten. Ziel ist es, das Risiko eines erneuten Arbeitsplatzverlustes zu minimieren und die neue Arbeitsmarktsituation der betroffenen Arbeitskraft zu stabilisieren. Darüber hinaus werden Arbeitskräfte unterstützt, die bis zur Beendigung der Transfergesellschaft keine neue Stelle gefunden haben. Um die Kontinuität bei den Vermittlungstätigkeiten zu gewährleisten, werden sie dasselbe Mentoringnetz wie in der Transfergesellschaft beibehalten. Die Transferakte bzw. das Transferportfolio, das für jede Arbeitskraft die relevantesten Arbeitmarktdaten und aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, von denen sie profitiert hat, beinhaltet, spielt bei der Beratung und Betreuung bei Arbeitslosigkeit nach Beendigung der Transfergesellschaft eine wichtige Rolle.

    17. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsarbeiten, Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

    18. Die von den deutschen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die deutschen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit 6 389 028 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 300 000 EUR (4,48 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 4 347 868 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

    Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

    Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

    Beihilfen für die Arbeitssuche: Transferkurzarbeitergeld || 759 || 4 816 || 3 655 344

    Qualifizierungsmaßnahmen || 350 || 3 399 || 1 189 650

    Vertiefte Existenzgründungsberatung || 35 || 1 655 || 57 925

    Workshops und Peergroups || 75 || 1 185 || 88 875

    Internationale und nationale Arbeitsmarktberatung || 40 || 757 || 30 280

    Aktivierungszuschuss || 150 || 2 395 || 359 250

    Stellenresearch || 428 || 703 || 300 884

    Beratung und Betreuung bei Arbeitsaufnahme und bei Arbeitslosigkeit || 599 || 1 180 || 706 820

    Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 6 389 028

    Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

    Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 300 000

    Veranschlagte Gesamtkosten || || 6 689 028

    EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 4 347 868

    19. Deutschland bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind, insbesondere mit den zertifizierten beruflichen ESF-Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms ESF-BA. Die deutschen Behörden haben die erforderlichen Mechanismen vorgesehen, um jegliches Risiko einer Doppelförderung auszuschließen.

    Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

    20. Deutschland begann am 1. März 2010 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

    Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

    21. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konsultierte Vertreter von Fertigung und Management der betroffenen Unternehmen und gab ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Vorbereitung des globalen Pakets personalisierter Dienstleistungen mitzuarbeiten. Das Konzept für ein Paket aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen wurde vorgestellt und an einem Rundtischgespräch mit Vertretern der Betriebsparteien, der IG Metall, der Transferdienstleister, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesagentur für Arbeit besprochen. Die Relevanz der Maßnahmen hinsichtlich der Wiederbeschäftigung wurde darüber hinaus mit den zuständigen regionalen Agenturen für Arbeit abgestimmt.

    22. Die deutschen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

    Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

    23. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der deutschen Behörden folgende Angaben:

    · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

    · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

    · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

    Verwaltungs- und Kontrollsysteme

    24. Deutschland hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die ESF-Mittel in Deutschland verwalten und kontrollieren. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales fungiert die Gruppe „Europäische Fonds für Beschäftigung – Referat EF 3“ als Verwaltungsbehörde, die Organisationseinheit „Prüfbehörde“ als Kontrollbehörde.

    Finanzierung

    25. Auf der Grundlage des Antrags Deutschlands wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen mit 4 347 868 EGF (einschließlich Ausgaben zur Durchführung des EGF), d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Deutschlands.

    26. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

    27. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

    28. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

    29. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den Haushaltsplan 2011 eingesetzt werden.

    Herkunft der Mittel für Zahlungen

    30. Da laut Berichtigungshaushalt 2/2011 die EGF-Haushaltslinie 04 05 01 mit 50 000 000 EUR aufgestockt werden soll, wird diese Haushaltslinie zur Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten 4 347 868 EUR herangezogen.

    Vorschlag für

    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[8], insbesondere auf Nummer 28,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[9], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission[10],

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

    (2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

    (3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

    (4)       Deutschland hat am 9. Februar 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen in fünf Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in den NUTS-II-Regionen Arnsberg (DEA5) und Düsseldorf (DEA1) tätig sind, und diesen Antrag bis zum 28. April 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 4 347 868 EUR bereitzustellen.

    (5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann –

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 4 347 868 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am …

    Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

    Der Präsident                                                Der Präsident

    [1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    [2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

    [3]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

    [4]               Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

    [5]               Die Statistiken in diesem Abschnitt stammen vom Dachverband der europäischen Automobilindustrie (ACEA).

    [6]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

    [7]               Eine Transfergesellschaft ist ein im deutschen Recht vorgesehenes Instrument, das eingerichtet werden kann, wenn durch Umstrukturierungen Arbeitsplätze abgebaut werden. Die Transfergesellschaft ermöglicht es, entlassene Arbeitskräfte mit Beratungs-, Qualifikations- und Vermittlungstätigkeiten strukturiert auf neue Arbeitsplätze vorzubereiten.

    [8]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    [9]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

    [10]             ABl. C […] vom […], S. […].

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