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Document 52011PC0447
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund in accordance with point 28 of the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 between the European Parliament, the Council and the Commission on budgetary discipline and sound financial management (application EGF/2011/003 DE/Arnsberg and Düsseldorf automotive from Germany)
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland)
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland)
/* KOM/2011/0447 endgültig */
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland) /* KOM/2011/0447 endgültig */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit
vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von
500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen
Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 9. Februar 2011 stellte
Deutschland den Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf
Automobilindustrie auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in
fünf Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 29
(Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen)[3] in den NUTS-II-Regionen Arnsberg (DEA5) und
Düsseldorf (DEA1). Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag
im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2011/003 Mitgliedstaat || Deutschland Artikel 2 || Buchstabe b Betroffene Unternehmen || 5 NUTS-II-Regionen || Arnsberg (DEA5) Düsseldorf (DEA1) NACE-Revision-2-Abteilung || 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) Bezugszeitraum || 1.3.2010 – 1.12.2010 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.3.2010 Datum der Antragstellung || 9.2.2011 Entlassungen im Bezugszeitraum || 778 Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 778 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 6 389 028 Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 300 000 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,48 Gesamtkosten (EUR) || 6 689 028 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 4 347 868 1.
Der Antrag wurde der Kommission am
9. Februar 2011 vorgelegt und bis zum 28. April 2011 durch
zusätzliche Informationen ergänzt. 2.
Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien
gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist
von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3.
Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den
Entlassungen und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise macht Deutschland[5] geltend, dass krisenbedingt die Nachfrage
nach neuen Kraftfahrtzeugen in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2009 im
Vergleich zum Jahr 2008 um 5,6% und im Vergleich zu 2007, also dem Jahr
vor der Krise, um 13,3 % zurückgegangen ist. Die EU folgt damit dem
weltweit beobachteten Trend, gemäß dem im Vergleich zum Jahr 2008 die
Nachfrage für neue Kraftfahrzeuge 2009 um 5,6 % gesunken war. Angesichts
dieses Nachfragerückgangs fuhren die Kraftwagenhersteller ihre Produktion noch
deutlicher zurück. Im Jahr 2009 sank die Herstellung von Kraftfahrzeugen
in der EU im Vergleich zum Jahr 2008 um 17 % bzw. im Vergleich zum
Jahr 2007 um 23 %. Dieser Abwärtstrend setzte sich 2010 fort. Die
Herstellung von Kraftfahrzeugen in der EU in den ersten drei
Quartalen 2010 war 14 % niedriger als die desselben Zeitraums im
Jahr 2008. Da Deutschland in der EU das Land mit der größten
Kraftfahrzeugherstellung ist, hatte die Krise dort schwere Folgen für die
Fahrzeugherstellungsindustrie. Im Jahr 2009 sank die Herstellung von
Kraftfahrzeugen in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2008 um 13,8 %
bzw. im Vergleich zum Jahr 2007 um 16,1 %. Noch härter als die
wichtigsten Hersteller wurden die Zulieferer getroffen. Im Jahr 2009 sank
der Umsatz der Kraftfahrzeughersteller in Deutschland im Vergleich zu 2008 um
20 %, der der Zulieferer für diese Hersteller im selben Zeitraum um
26 %. Die mit dem vorliegenden Antrag abgedeckten Entlassungen betreffen
vor allem Kündigungen bei den Zulieferern. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b 4.
Deutschland beantragt eine Intervention nach
Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006,
wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun
Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen
NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden
solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind. 5.
Der Antrag führt 778 Entlassungen in
fünf Unternehmen in NACE-Revision 2, Abteilung 29 („Herstellung
von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“)[6] in
den NUTS-II-Regionen Arnsberg (DEA5) und Düsseldorf (DEA1) während des
neunmonatigen Bezugszeitraums vom 1. März 2010 bis zum
1. Dezember 2010 an. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2
Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
ermittelt. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 6.
Die deutschen Behörden führen an, dass die
Zulieferer bereits seit einiger Zeit von den Kraftfahrzeugherstellern unter
Druck gesetzt wurden, ihre Margen zu reduzieren. Der plötzliche und
krisenbedingte Rückgang der Nachfrage nach Kraftfahrzeugen im Jahr 2009,
der nicht vorherzusehen war, führte dazu, dass die Produktionskapazitäten
erheblich weniger genutzt wurden und die Einnahmen für die Zulieferer der
Automobilindustrie beträchtlich nachließen. Als Folge davon meldeten eine große
Zahl der Zulieferer Insolvenz an, und andere mussten ihre Produktionskapazität
drastisch senken, was Personalabbau nach sich zog. Drei der vom vorliegenden
Antrag abgedeckten Unternehmen meldeten Insolvenz an und zwei weitere mussten
Arbeitskräfte entlassen, um ihre Kosten zu senken. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 7.
Der Antrag betrifft insgesamt 778 entlassene
Arbeitskräfte, die alle gezielt zu unterstützen sind, in den folgenden
fünf Unternehmen: Unternehmen und Anzahl der Entlassungen Pampus Automotive GmbH & CO. KG, Arnsberg || 374 || Wiederholt GmbH, Arnsberg || 124 Continental Automotive GmbH Dortmund, Arnsberg || 45 || Tedrive Steering GmbH, Düsseldorf || 224 Leopold Kostal GmbH, Arnsberg || 11 || || Unternehmen insgesamt: 5 || Entlassungen insgesamt: 778 || 8.
Aufschlüsselung der zu unterstützenden
Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 709 || 91,1 Frauen || 69 || 8,9 EU-Bürger/-innen || 700 || 90,0 Nicht-EU-Bürger/-innen || 78 || 10,0 15-24 Jahre || 19 || 2,4 25-54 Jahre || 587 || 75,4 55-64 Jahre || 172 || 22,1 > 64 Jahre || 0 || 0,0 9.
In den genannten Gruppen inbegriffen sind
136 Personen (d. h. 17,5 %), die ein langfristiges
gesundheitliches Problem bzw. eine Behinderung haben. 10.
Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Akademische Berufe || 17 || 2,2 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 117 || 15,0 Bürokräfte || 35 || 4,5 Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten || 4 || 0,5 Handwerks- und verwandte Berufe || 171 || 22,0 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 346 || 44,5 Hilfsarbeitskräfte || 88 || 11,3 11.
Deutschland hat bestätigt, dass im Einklang mit
Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der
Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt
wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und
insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 12.
Von den Entlassungen vornehmlich betroffen ist das
Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Regierungsbezirke Arnsberg und
Düsseldorf. Die zuständigen Behörden sind das Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die Zentrale
der Bundesagentur für Arbeit, die Regionaldirektion Nordrhein-Westfahlen der
Bundesagentur für Arbeit, die Agentur für Arbeit Hamm und die Agentur für
Arbeit Wuppertal. Weitere Interessenvertreter sind die IG Metall Unna, die
Insolvenzverwalter der Unternehmen Tedrive Steering GmbH, Pampus Automotive GmbH
& Co. KG und Wiederholt GmbH, die Unternehmen Continental
Automotive GmbH und Leopold Kostal GmbH sowie die Transfergesellschaften PEAG
Personalentwicklungs- und Arbeitsmarktagentur GmbH und Weitblick
Personalpartner GmbH. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 13.
Die deutschen Behörden geben an, dass auf
nationaler Ebene die Finanz- und Wirtschaftskrise schwerwiegende Folgen für die
Automobilindustrie hatte. Im Vergleich zum Jahr 2008 ging die Beschäftigung
in der Branche der Kraftfahrzeugherstellung 2009 um 3,5 % zurück, für die
Zulieferer der Automobilindustrie lag der Rückgang bei 5 %. 14.
Von den 778 in diesem Antrag abgedeckten
Entlassungen erfolgten 554 im Regierungsbezirk Arnsberg und 224 im Regierungsbezirk
Düsseldorf. Als Region mit hauptsächlich exportorientierten Wirtschaftsbranchen
wie Automobil- und Metallindustrie oder Maschinenbau wurde Arnsberg schwer von
der Krise getroffen. Darüber hinaus spielten in die Arnsberger
Arbeitslosenquote bereits die Entlassungen bei Nokia in Bochum hinein, für die
im Rahmen des Antrags EGF/2009/002 DE/Nokia ein Beitrag aus dem EGF gewährt
wurde, und auch die angekündigten 1200 Entlassungen bei der Bochumer
Niederlassung von General Motors Europe werden sich darin niederschlagen. Die
Arbeitslosenquote im Regierungsbezirk Düsseldorf liegt generell über dem
Durchschnittswert für Nordrhein-Westfalen und Deutschland. 15.
Im Dezember 2009 erreichte die
Arbeitslosenquote sowohl in Düsseldorf als auch in Arnsberg 10,5 %, für
Nordrhein-Westfalen lag der Wert bei 9,6 % und für Deutschland bei
8,7 %. Im Dezember 2010 betrug diese Quote in Düsseldorf 10 %,
in Arnsberg 9,7 %, in Nordrhein-Westfalen 9 % und in Deutschland
8 %. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 16.
Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen,
die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur
Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. –
Beihilfen für die Arbeitsuche:
Transferkurzarbeitergeld: Mit dieser Maßnahme sollen
der Lebensunterhalt der Arbeitskräften gesichert werden, die einer
Transfergesellschaft[7]
beitreten wollen. Zum Zwecke der Inanspruchnahme des EGF ist das
Transferkurzarbeitergeld nur für Zeiten eingeschlossen, in denen die
entlassenen Arbeitskräfte aktiv an Arbeitsmarktmaßnahmen teilnehmen, die im
Rahmen einer Transfergesellschaft angeboten werden; dazu zählen auch Maßnahmen,
an denen Arbeitskräfte auf eigene Initiative teilnehmen. –
Qualifizierungsmaßnahmen: Diese Kurse richten sich an entlassene Arbeitskräfte, deren
Ausbildungen nicht anerkannt werden oder veraltet sind, sowie an
Industriearbeitskräfte. Die Kurse bestehen aus intensiven Schulungsmaßnahmen,
die auf den gegenwärtigen Bedarf des Arbeitsmarktes abgestimmt sind und auf
einer Profilerstellung basieren, und aus einem ersten Gespräch mit den Arbeitskräften
sowie einer weiteren Bewertung ihrer Qualifizierungsfähigkeiten. Die Maßnahmen
umfassen Einzel- und Gruppenqualifikationen, u. a. in folgenden Bereichen:
Lernkompetenz, Deutschkurs, Computergrundlagenkurs, EU-Berufskraftfahrer,
Personen- und Güterzugführer, Kranken- und Altenpflege, Computerised Numerical
Control Fräsen und Drehen, Fachschulung in Maschinenbau, Pneumatik und
Hydraulik. –
Vertiefte Existenzgründungsberatung: Abgedeckt werden hierbei Beratung und Unterstützung – auch Information
über regionale Unterstützungsmaßnahmen – für die Planung, Durchführung und
Finanzierung von Existenzgründungen sowie die Vermittlung von Wissen zu
Handels-, Marketing- und Verkaufsaspekten. Einzelcoaching ist auch möglich,
u. a. zur Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen, die Ausarbeitung einer
Marktstrategie oder Marktstudien. –
Workshops und Peergroups: Diese Maßnahme, die bereits in früheren deutschen EGF-Maßnahmen
erfolgreich durchgeführt worden war, umfasst spezifisches Coaching in kleinen
Gruppen. Durch Erfahrungsaustausch in kleinen Gruppen von Arbeitskräften mit
einem ähnlichen beruflichen Hintergrund und ähnlichen Schwierigkeiten auf dem
Arbeitsmarkt werden positive Ansätze weitergegeben und das Selbstbewusstsein
gestärkt. Die Peergroups richten sich insbesondere an Zuwanderer/‑innen,
ältere Arbeitskräfte und Arbeitskräfte mit einer Behinderung. Als neues Thema
wird „Arbeitslosigkeit und Gesundheit“ angesprochen, um den entlassenen
Arbeitskräften dabei zu helfen, persönliche Krisen durch vorbeugende Maßnahmen in
den Griff zu bekommen. –
Internationale und nationale
Arbeitsmarktberatung: Mit dieser Maßnahme soll eine
begrenzte Anzahl an Arbeitskräften darauf vorbereitet werden, sich auf einen
Arbeitsplatz außerhalb ihrer Region oder auch außerhalb Deutschlands zu bewerben.
Sie umfasst u. a. Information zu Beschäftigungsbedingungen im Ausland, den
Besuch von Handelsmessen, die Organisation von Jobmessen, die Übersetzung von
Zeugnissen sowie interkulturelle Ausbildung und Fremdsprachenschulungen. –
Aktivierungszuschuss:
Dies ist ein Anreiz für Arbeitskräfte, die eine neue Stelle mit einem
geringeren Gehalt im Vergleich zu ihrem letzten Arbeitsplatz annehmen. Die
Arbeitskräfte erhalten eine Pauschale, wenn das neue Gehalt mindestens
10 % unter dem vorherigen Gehalt liegt und sich auf einen
Beschäftigungsvertrag in Teil- oder Vollzeit ohne Befristung oder mit einer
Laufzeit von mindestens einem Jahr bezieht. –
Stellenresearch: Die
Stellenresearcher arbeiten an der Nahtstelle zu potenziellen Arbeitgebern und
ermitteln auf der Grundlage spezifischer Stellenangebote die am besten
geeigneten Kandidaten und deren stellenspezifischen Schulungsbedarf. Diese
Maßnahme umfasst auch die Wartung von Arbeitgeberdatenbanken, die den
entlassenen Arbeitskräften für Bewerbungen auf eigene Initiative zur Verfügung
gestellt werden. –
Beratung und Betreuung bei Arbeitsaufnahme und
bei Arbeitslosigkeit: Diese Maßnahme bietet Coaching
durch die Transfergesellschaft während der Phase, in der die Arbeitskräfte, die
eine neue Stelle angenommen haben, sich in diese einarbeiten. Ziel ist es, das
Risiko eines erneuten Arbeitsplatzverlustes zu minimieren und die neue
Arbeitsmarktsituation der betroffenen Arbeitskraft zu stabilisieren. Darüber
hinaus werden Arbeitskräfte unterstützt, die bis zur Beendigung der
Transfergesellschaft keine neue Stelle gefunden haben. Um die Kontinuität bei
den Vermittlungstätigkeiten zu gewährleisten, werden sie dasselbe Mentoringnetz
wie in der Transfergesellschaft beibehalten. Die Transferakte bzw. das
Transferportfolio, das für jede Arbeitskraft die relevantesten Arbeitmarktdaten
und aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, von denen sie profitiert hat, beinhaltet,
spielt bei der Beratung und Betreuung bei Arbeitslosigkeit nach Beendigung der
Transfergesellschaft eine wichtige Rolle. 17.
Die im Antrag aufgeführten Kosten für die
Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsarbeiten, Verwaltungsaufgaben und
Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen. 18.
Die von den deutschen Behörden vorgeschlagenen
personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die
zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die deutschen Behörden
veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit
6 389 028 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf
300 000 EUR (4,48 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 4 347 868 EUR (65 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Beihilfen für die Arbeitssuche: Transferkurzarbeitergeld || 759 || 4 816 || 3 655 344 Qualifizierungsmaßnahmen || 350 || 3 399 || 1 189 650 Vertiefte Existenzgründungsberatung || 35 || 1 655 || 57 925 Workshops und Peergroups || 75 || 1 185 || 88 875 Internationale und nationale Arbeitsmarktberatung || 40 || 757 || 30 280 Aktivierungszuschuss || 150 || 2 395 || 359 250 Stellenresearch || 428 || 703 || 300 884 Beratung und Betreuung bei Arbeitsaufnahme und bei Arbeitslosigkeit || 599 || 1 180 || 706 820 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 6 389 028 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 300 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 6 689 028 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 4 347 868 19.
Deutschland bestätigt, dass die oben beschriebenen
Maßnahmen mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden,
komplementär sind, insbesondere mit den zertifizierten beruflichen
ESF-Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms ESF-BA. Die
deutschen Behörden haben die erforderlichen Mechanismen vorgesehen, um
jegliches Risiko einer Doppelförderung auszuschließen. Datum
oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen
Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind 20.
Deutschland begann am 1. März 2010
zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten
Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF
beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine
Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 21.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
konsultierte Vertreter von Fertigung und Management der betroffenen Unternehmen
und gab ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Vorbereitung des globalen Pakets
personalisierter Dienstleistungen mitzuarbeiten. Das Konzept für ein Paket
aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen wurde vorgestellt und an einem Rundtischgespräch
mit Vertretern der Betriebsparteien, der IG Metall, der Transferdienstleister,
dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen und der Bundesagentur für Arbeit besprochen. Die Relevanz
der Maßnahmen hinsichtlich der Wiederbeschäftigung wurde darüber hinaus mit den
zuständigen regionalen Agenturen für Arbeit abgestimmt. 22.
Die deutschen Behörden haben bestätigt, dass die
nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten
wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 23.
Zu den Kriterien nach Artikel 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der deutschen
Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften
oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren
dienen; · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 24.
Deutschland hat der Kommission mitgeteilt, dass der
Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die
ESF-Mittel in Deutschland verwalten und kontrollieren. Im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales fungiert die Gruppe „Europäische Fonds für Beschäftigung –
Referat EF 3“ als Verwaltungsbehörde, die Organisationseinheit
„Prüfbehörde“ als Kontrollbehörde. Finanzierung 25.
Auf der Grundlage des Antrags Deutschlands wird der
aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket
personalisierter Dienstleistungen mit 4 347 868 EGF
(einschließlich Ausgaben zur Durchführung des EGF), d. h. 65 % der
Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle
Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Deutschlands. 26.
Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des
Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal
möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen
vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF
bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 27.
Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags
bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung
des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie
in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
gefordert. 28.
Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur
Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in
vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde
zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen
Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der
Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine
Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere
Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der
beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung
einzuberufen. 29.
Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den
Haushaltsplan 2011 eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 30.
Da laut Berichtigungshaushalt 2/2011 die
EGF-Haushaltslinie 04 05 01 mit 50 000 000 EUR
aufgestockt werden soll, wird diese Haushaltslinie zur Deckung der für den
vorliegenden Antrag benötigten 4 347 868 EUR herangezogen. Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg
und Düsseldorf Automobilindustrie, Deutschland) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[8],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[9],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[10], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und
beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar
infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur
jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden
kann. (4) Deutschland hat am
9. Februar 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF
gestellt wegen Entlassungen in fünf Unternehmen, die in der
NACE-Rev.-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen)
in den NUTS-II-Regionen Arnsberg (DEA5) und Düsseldorf (DEA1) tätig sind, und
diesen Antrag bis zum 28. April 2011 durch zusätzliche Informationen
ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des
Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von
4 347 868 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Deutschlands
bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 4 347 868 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am … Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen
des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom
30.12.2006, S. 1). [4] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [5] Die Statistiken in diesem Abschnitt stammen vom
Dachverband der europäischen Automobilindustrie (ACEA). [6] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom
30.12.2006, S. 1). [7] Eine Transfergesellschaft ist ein im deutschen Recht vorgesehenes
Instrument, das eingerichtet werden kann, wenn durch Umstrukturierungen
Arbeitsplätze abgebaut werden. Die Transfergesellschaft ermöglicht es,
entlassene Arbeitskräfte mit Beratungs-, Qualifikations- und
Vermittlungstätigkeiten strukturiert auf neue Arbeitsplätze vorzubereiten. [8] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [9] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [10] ABl. C […] vom […], S. […].