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Document 52011IR0191

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die Zukunft der Europäischen Kulturhauptstadt“

    ABl. C 113 vom 18.4.2012, p. 17–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.4.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 113/17


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die Zukunft der Europäischen Kulturhauptstadt“

    2012/C 113/05

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    würdigt die "Kulturhauptstadt Europa" als eine bedeutsame Initiative, die den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturkreise zum Ausdruck bringt; stellt fest, dass das Kulturhauptstadtprogramm in einer Phase des schnellen kulturellen Wachstums der Europäischen Union einen besonderen Beitrag zum Entstehen einer europäischen Identität geleistet hat;

    verweist darauf, dass kulturelle Belange dank des zunehmenden Ansehens dieses Titels nunmehr einen bedeutenden Stellenwert auf der politischen Agenda der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte haben;

    bekräftigt seine Auffassung, wonach der Gedanke des interkulturellen Dialogs in Verbindung mit sozialem und territorialem Zusammenhalt dazu beitragen kann, die Grundwerte des privaten, gesellschaftlichen und bürgerschaftlichen Lebens wie Solidarität, Verantwortung, Toleranz, Respekt zu vermitteln. Er kann sich auch positiv auf die Fähigkeit von Einzelpersonen und gesellschaftlichen Gruppen auswirken, trotz ihres unterschiedlichen kulturellen Hintergrunds miteinander zu kommunizieren und solidarisch zusammenzuleben;

    stellt fest, dass in Städten, die zur "Kulturhauptstadt" ernannt wurden, eine deutliche Belebung des Kultursektors zu beobachten ist und dass gerade junge Menschen dauerhaft mehr an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen;

    betont, dass das Kulturhauptstadtprogramm als ein Prozess angelegt sein muss, bei dem das Zielpublikum vor Ort durch Bildungsprogramme, partizipative Aktionen und eine Bewusstseinsschärfung für lokale und europäische Themen aufgebaut wird.

    Berichterstatter

    Anton ROMBOUTS (NL/EVP) Bürgermeister von 's-Hertogenbosch

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Allgemeiner Kontext

    1.

    begrüßt, dass die Europäische Kommission an einem neuen Rechtsrahmen für die "Kulturhauptstadt Europas" arbeitet und 2010/2011 eine Online-Konsultation und eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt hat; erneuert sein bereits in der Stellungnahme zu dem "Vorschlag für einen Beschluss Nr. 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung ‧Kulturhauptstadt Europas‧ für die Jahre 2005 bis 2019" formulierte Absicht, an den Diskussionen teilzunehmen (1);

    2.

    unterstreicht, wie wichtig die Fortsetzung des Kulturhauptstadtprogramms über 2019 hinaus ist;

    3.

    würdigt die "Kulturhauptstadt Europa" als eine bedeutsame Initiative, die den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturkreise zum Ausdruck bringt; stellt fest, dass das Kulturhauptstadtprogramm in einer Phase des schnellen kulturellen Wachstums der Europäischen Union einen besonderen Beitrag zum Entstehen einer europäischen Identität geleistet hat;

    4.

    verweist darauf, dass kulturelle Belange dank des zunehmenden Ansehens dieses Titels nunmehr einen bedeutenden Stellenwert auf der politischen Agenda der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte haben. Außerdem sind Forschung und Investitionen im Bereich Kultur wichtige Garanten von Wohlstand und sozialem Zusammenhalt in Städten und Regionen, aber auch auf nationaler und europäischer Ebene;

    5.

    ist der Ansicht, dass junge Menschen durch die Gelegenheit zur Teilnahme an vielfältigen kulturellen Veranstaltungen ihren Horizont erweitern und leichter ihre Vorteile und ihre Furcht vor Fremdem und Unbekanntem abbauen können, wodurch auch der multikulturelle Dialog gefördert wird;

    6.

    bekräftigt seine Auffassung, wonach der Gedanke des interkulturellen Dialogs in Verbindung mit sozialem und territorialem Zusammenhalt dazu beitragen kann, die Grundwerte des privaten, gesellschaftlichen und bürgerschaftlichen Lebens wie Solidarität, Verantwortung, Toleranz, Respekt, Streben nach sozialem Fortschritt und Verständnis für die soziale und kulturelle Vielfalt zu vermitteln. Er kann sich auch positiv auf die Fähigkeit von Einzelpersonen und gesellschaftlichen Gruppen auswirken, trotz ihres unterschiedlichen kulturellen Hintergrunds miteinander zu kommunizieren und solidarisch zusammenzuleben (2);

    7.

    würdigt, dass das Kulturhauptstadtprogramm weitreichende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Impulse vermitteln konnte; dem Kreativsektor, der für sich genommen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Europa und eine wirtschaftliche Triebfeder für andere Branchen ist, hat das Programm einen beträchtlichen Aufschwung beschert;

    8.

    stellt fest, dass in Städten, die zur "Kulturhauptstadt" ernannt wurden, eine deutliche Belebung des Kultursektors zu beobachten ist und dass gerade junge Menschen dauerhaft mehr an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen;

    9.

    unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am besten mit den Gegebenheiten und der Situation der Kulturhauptstädte Europas (bzw. der Kandidaten um diesen Titel) vertraut sind. Sie sind am ehesten in der Lage, das Kulturhauptstadtprogramm unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips mitzugestalten und umzusetzen; weiterhin sind die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den meisten Mitgliedstaaten unmittelbar für die erfolgreiche Organisation und Durchführung von Kulturereignissen verantwortlich und können deshalb auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, der ein innovatives und kreatives Herangehen fördert;

    Empfehlungen

    A.   Weiterführung und intensivierung DES Kulturhauptstadtprogramms

    10.

    teilt die Schlussfolgerung der Europäischen Kommission, dass der Titel "Kulturhauptstadt Europas" weiterhin hoch angesehen ist, für die Einrichtung umfassender Kulturprogramme steht und beträchtliche Auswirkungen hat (3); plädiert deshalb für die Fortsetzung der Initiative, die weiterhin die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die langfristige Entwicklung fördern sollte; ist der Ansicht, dass das Kulturhauptstadtprogramm nach 2019 auf ein ausgewogenes Kulturkonzept abheben sollte, das nicht nur als Instrument zur Erreichung konkreter und messbarer Investitionserträge, sondern auch aufgrund seines ideellen Werts zu unterstützen wäre;

    11.

    schlägt vor, die Kulturhauptstadtinitiative für die Errichtung eines Europas der Zukunft zu nutzen. Tendenzen wie Nationalismus, Individualismus und Konsumwahn, aber auch die zerbröckelnde soziale Infrastruktur dürfen nicht aus den Augen gelassen werden. Die Globalisierung, zunehmende Mobilität und offene Grenzen erweitern unsere Weltsicht. Die Europäer, wiewohl "Weltenbürger", müssen sich auch um den Schutz und den Erhalt ihre eigenen lokalen Kulturen bemühen. Parallel zu der sich herausbildenden integrativen europäischen Identität sollten in Europa auch die lokalen Kulturen weiterhin gedeihen können. Industrielle, soziale und ökologische Innovationen sind entscheidend dafür, Europa zu größerer Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen, und damit den territorialen Zusammenhalt zu stärken;

    12.

    stellt fest, dass die örtliche und regionale Kulturszene eine Grundlage für das Kulturhauptstadtprogramm sein muss, weshalb die Einbeziehung der Bürger und sämtlicher vor Ort tätiger öffentlicher und privater Akteure in den jeweiligen Projektphasen absolut unverzichtbar ist; betont, dass das Kulturhauptstadtprogramm als ein Prozess angelegt sein muss, bei dem das Zielpublikum vor Ort durch Bildungsprogramme, partizipative Aktionen und eine Bewusstseinsschärfung für lokale und europäische Themen aufgebaut wird. Die Kulturhauptstädte Europas müssen besser in die Maßnahmen und Initiativen, die die EU zur Umsetzung ihrer derzeitigen und künftigen Kulturprogramme auf den Weg bringt, eingebunden werden, wobei zunehmend auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, sie als Experimentierbühne für diese Programme zu nutzen;

    13.

    erkennt an, dass sich die Kulturhauptstadtinitiative bei der Entwicklung von Programmen zur Förderung der Integration und des interkulturellen Dialogs als wirkungsvoll erwiesen hat und stellt fest, dass in der Vergangenheit zahlreiche Veranstaltungen im Rahmen der Europäischen Kulturhauptstadt in Städten mit Problemen in den Bereichen sozialer Zusammenhalt und Integration stattfanden. Der Zugang zu Kultur ist eine wesentliche Voraussetzung für mehr Verantwortungsbereitschaft und Bürgerschaft, individuelles und kollektives Wohlergehen, soziale Mobilität, Solidarität etc. Deshalb müssen die Bürger und die Zivilgesellschaft im Mittelpunkt des Kulturhauptstadtprogramms stehen;

    14.

    unterstreicht, dass der Kultursektor einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der in der Europa-2020-Strategie formulierten Ziele leistet; verweist auf die enormen Chancen des Kulturtourismus für die wirtschaftliche Entwicklung vieler Regionen; warnt jedoch in diesem Zusammenhang davor, die Bedeutung der Kultur einseitig unter rein wirtschaftlichen Aspekten zu sehen. Ebenso bedeutend ist Kultur für die Schaffung eines guten und dynamischen Lebensumfelds, das wiederum Voraussetzung für die Entwicklung ist (4);

    15.

    unterstützt die Fortführung des Instruments Kulturhauptstadt nach 2019 und schlägt vor, es so auszuweiten, dass es stärker darauf ausgerichtet wird, die europäische kulturelle Identität bzw. die Vielzahl von Identitäten in ihrem Facettenreichtum zu suchen und zu entdecken. Zu diesem Zweck sollte das Programm offener für außereuropäische Kulturen und Partner sein, um den Wert und den Reichtum der europäischen Kulturen noch besser zu beleuchten;

    B.   Mehrjähriger hintergrund

    16.

    stellt fest, dass sich das Kulturhauptstadtprogramm in den vergangenen 25 Jahren von einem Sommerfestival zu einem ganzjährigen Kulturereignis weiterentwickelt hat, das wichtige Elemente der kulturellen, sozialen und wichtigen wirtschaftlichen Entwicklung umfasst. Einige Städte haben das Kulturhauptstadtprogramm so ausgedehnt, dass es sich nunmehr auf einen Mehrjahreszeitraum vor und nach dem eigentlichen Ereignis erstreckt. Dieser Ansatz hat sich als überaus erfolgreich dabei erwiesen, die Bevölkerung vor Ort zur Teilnahme an dem Kulturhauptstadt-Jahr selbst zu animieren, kulturelle Entwicklungen und Mitwirkung zu fördern sowie für internationale Aufmerksamkeit und Kooperationen zu sorgen;

    17.

    weist erneut darauf hin, dass sich der Mehrjahresansatz als erfolgreich erwiesen hat, da er dazu beiträgt, die neuen Errungenschaften in der Stadt und der Region ebenso wie die im Zusammenhang mit dem Kulturhauptstadt-Titel entstandenen (europäischen) Netzwerke zu festigen. Außerdem wird dadurch sichergestellt, dass Kulturinvestitionen insbesondere in der heutigen, von finanziellem Druck geprägten Zeit, auch langfristig auf der politischen Tagesordnung bleiben. Das derzeitige Kriterium ‧Stadt und Bürger‧ sieht eine nachhaltige Durchführung der Veranstaltung vor, die zudem integrierter Bestandteil der langfristigen kulturellen und sozialen Entwicklungen zu sein hat. Ungeachtet dessen geht es bei den meisten Kulturhauptstadtereignissen nach wie vor um die Organisierung von Kulturveranstaltungen im Jahresverlauf. Hierzu kann eine stärker strukturierte Zusammenarbeit zwischen früheren, derzeitigen und künftigen Kulturhauptstädten Europas positiv beitragen;

    18.

    bestätigt die Auffassung, wonach die Städte die Veranstaltung als einen Teil ihrer langfristigen Entwicklungsstrategie nutzen sollten, um somit eine nachhaltige Kulturentwicklung zu fördern und die unmittelbare und längerfristige Wirkung des Kulturhauptstadtprogramms zu stärken; der Ausschuss äußert sich diesbezüglich bereits in der Stellungnahme "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung ‧Kulturhauptstadt Europas‧ für die Jahre 2007 bis 2019"; um diese langfristigen Strategien zu entwickeln und so auf die neuen Herausforderungen auf lokaler und regionaler Ebene zu reagieren, bekräftigt der Ausschuss erneut, dass es zweckmäßig ist, eine mittel- und langfristige konsensgetragene Kulturpolitik zu formulieren und umzusetzen, was allein auf der Grundlage eines klaren institutionellen Willens und der umfassenden Teilhabe der öffentlichen und privaten gesellschaftlichen Akteure möglich ist;

    19.

    erkennt an, dass der Titel der Kulturhauptstadt jeweils für ein Jahr verliehen wird; erinnert daran, dass diese Aktivitäten in einen Mehrjahresrahmen eingebettet werden sollten, damit sie Teil einer langfristigen Gestaltung der Kultur-, Wirtschafts-, Sozial- und Raumordnungspolitik werden;

    20.

    betont, dass die Mitgliedstaaten der Durchführung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" große Aufmerksamkeit widmen müssen, und zwar insbesondere in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit. Die "Kulturhauptstadt Europas" sollte von dem betreffenden Mitgliedstaat angemessen unterstützt und in seine langfristige Politik und Strategie integriert werden;

    C.   Impulse zur einbindung umliegender regionen

    21.

    erkennt, dass das Kulturhauptstadtprogramm sich auch hinsichtlich des Spektrums der beteiligten Städte und Regionen entwickelt hat. In der Anfangsphase nominierten die Mitgliedstaaten im Allgemeinen Hauptstädte oder andere große Städte. Danach wurden zunehmend auch kleinere Städte mit dem Titel ausgezeichnet ("zweite Städte" oder regionale Kulturzentren). Die abnehmende Größe der Bewerberstädte machte mehr und mehr auch die Einbeziehung der umgebenden Regionen erforderlich. Klein- und Großstädte sind Treffpunkte sowie Handels-, Industrie-, Bildungs- und Verwaltungszentren im Mittelpunkt einer Region; in ihnen spiegelt sich das Wesen der Region wider; stellt fest, dass dieser Entwicklung auch durch die Einbeziehung der regionalen Dimension in der Kulturhauptstadtinitiative nach 2007 Rechnung getragen wurde; unterstreicht deshalb den Mehrwert der Förderung eines regionalen Ansatzes bei der Vergabe des Kulturhauptstadttitels; darüber hinaus sollte eine mögliche Ernennung auf regionaler Ebene erwogen werden, wobei vornehmlich die Kultur der Region in den Mittelpunkt gestellt wird, und zwar unter Federführung der wichtigsten Stadt der Region;

    22.

    betont, dass Kandidatenstädte künftig noch nachdrücklicher dazu ermutigt werden sollten, ihr Umland – oder im Falle von grenznahen Städten – sogar ihre jeweilige Euroregion über Partnerschaftsverträge, die die Durchführung der gemeinsamen Arbeiten in sämtlichen Phasen der Initiative gewährleisten, in das Kulturhauptstadtprogramm einzubinden; ist sich der Bedeutung eines straffen Governancesystems zur Gewährleistung eines tragfähigen politischen und finanziellen Engagements bewusst. Eine starke politische Unterstützung über die Grenzen der politischen Parteien hinweg, wozu auch garantierte Haushaltmittel, die künstlerische Freiheit und die Einbeziehung der Bürger gehört, sollten die Schlüsselfaktoren in einem solchen Governance-System sein;

    23.

    weist darauf hin, dass Netzwerken und kreativen Städten im Rahmen eines offenen innovativen Ökosystems in modernen Volkswirtschaften insofern eine zentrale Rolle zukommt, als Städte, Regionen, Hochschulen/Forschungseinrichtungen und Unternehmen zunehmend eine strategische Zusammenarbeit betreiben, um Größenvorteile und Synergieeffekte zu erzielen, Wissen breiter einsetzbar zu machen und die Infrastrukturplanung zu koordinieren; ruft dazu auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Ausarbeitung eines Rechtsrahmens und Förderprogrammen eng einzubeziehen;

    24.

    ruft die Bedeutung der europäischen Dimension dieser Veranstaltung (5) in Erinnerung; teilt die Sicht, dass die Kulturhauptstadtinitiative die europäische Zusammenarbeit fördert, der Reichtum der europäischen Kultur veranschaulicht sowie die Bürger einbezogen und mobilisiert werden; wiederholt, dass die Förderung der aktiven Einbindung des regionalen Umlands in das Kulturhauptstadtprogramm diese Ziele unterstützen und sicherstellen würde, dass sich die positiven Effekte in einem (weiteren) regionalen Kontext entfalten können;

    25.

    wiederholt, dass die Europäische Kommission gegenüber den neuen Entwicklungen im Kulturhauptstadtprogramm aufgeschlossen sein, sie eingehend beobachten und unterstützen sollte; erinnert daran, dass die Europäische Kommission die gesamtgesellschaftlich so bedeutsamen kulturellen Potenziale der Städte- und Regionen-Partnerschaften bei der Erarbeitung ihrer Programme berücksichtigen und qualitativ neue Entwicklungen aufgreifen sollte (6);

    D.   Aufforderung zur teilnahme an der vorauswahl

    26.

    würdigt das Kulturhauptstadtprogramm als eines der erfolgreichsten EU-Programme, da es der jeweils nominierten Stadt und ihrem Umland und auch den Kandidatenstädten eine unvergleichliche Chance zu einem kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsschritt gibt, bei dem in wenigen Jahren eine Wandlung vollzogen werden kann, die normalerweise eine ganze Generation beansprucht;

    27.

    plädiert daher dafür, dass ein breites Spektrum von Kandidaten zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt" angeregt werden sollte. Dabei stellt er fest, dass die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass sich bereits die Teilnahme an dem Auswahlverfahren positiv auf die Wirtschaft und das Image der Kandidatenstädte auswirkt. Der Wettbewerb um diesen Titel lässt auch neue (internationale) Netzwerke und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Partnern in einer Region entstehen;

    28.

    weiß um die Probleme für die Mitgliedstaaten und die europäische Jury, die sich aus der zunehmenden Zahl der Bewerberstädte, den Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und den wettbewerbstechnischen Problemen ergeben; fordert die Kommission auf, die wachsende Bewerberzahl positiv zu sehen und das Auswahlverfahren für den Zeitraum nach 2019 hierauf auszurichten;

    29.

    unterstreicht, dass die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Kandidatenstädte eng zusammenarbeiten sollten, um den Titel stärker in das öffentliche Bewusstsein in den Städten und Regionen zu heben. Die Kommission sollte ihre Bemühungen um die Markenprofilierung des Kulturhauptstadttitels fortsetzen, während die Mitgliedstaaten den Wettbewerb auf nationaler Ebene öffentlichkeitswirksam bekannt machen sollten. Den Städten wiederum kommt aufgrund ihrer Bürgernähe die spezifische Verantwortung zu, den Bürgern die Vorteile der Initiative zu erklären und nahezubringen. Ohne ein klares Verständnis dessen, worum es bei dem Titel "Kulturhauptstadt" geht, ist es in der Tat schwer für eine Stadt, die Unterstützung der Öffentlichkeit für eine Bewerbung um diesen Titel zu gewinnen. Dies könnte einige potenzielle Kandidaten von der Bewerbung um den Titel abhalten;

    30.

    weist darauf hin, dass für den Wettbewerb ein breiterer Rahmen wünschenswert wäre; schlägt vor, den "Wettbewerb" so zu gestalten, dass alle Bewerberstädte kollektiv zu der Entwicklung der Kultur auf europäischer, nationaler und/oder regionaler Ebene beitragen. Die Aktivitäten, die im Rahmen einer Bewerbung vorgesehen sind, könnten so konzipiert sein, dass der Beitrag der jeweiligen Stadt oder Region zu den kulturpolitischen Zielen illustriert wird. Sie könnten auch eine Selbstverpflichtung sämtlicher Städte umfassen, die Arbeiten in den Jahren vor dem Kulturhauptstadtereignis (ungeachtet einer eventuellen "Ernennung") fortzusetzen. Ein klarer Rahmen für den Wettbewerb könnte die Spannungen zwischen Städten und Regionen mindern helfen und würde die Kandidatenstädte dabei unterstützen, zu umfassenderen europäischen und nationalen Zielen beizutragen. Im Kern geht es um eine gedeihliche Zusammenarbeit im Wettbewerb;

    31.

    ersucht die Kommission, die Mitgliedstaaten aufzufordern, über ihre nationalen Behörden und Einrichtungen die Stadt, die zur Kulturhauptstadt auserkoren wurde, auf jede mögliche Weise zu unterstützen;

    E.   Auswahlverfahren

    32.

    unterstützt die mitgliedstaatliche Rotation bei der Verleihung des Titels "Kulturhauptstadt", die momentan (seit 2007) angewendet wird, denn dieses System garantiert kleineren Städten und Mitgliedstaaten trotz eventueller finanzieller Einschränkungen gleiche Chancen auf den Titel;

    33.

    ersucht die Europäische Kommission, in Erwägung zu ziehen, in der neuen Rechtsgrundlage für die "Kulturhauptstadt Europas" erneut die Möglichkeit vorzusehen, dass sich Städte in Drittstaaten um den Titel bewerben; in diese Richtung weist das Beispiel Istanbul 2010 (7);

    34.

    bestätigt, dass der AdR-Vertreter in der Jury wie bisher üblich auch weiterhin eines seiner gewählten Mitglieder sein muss; ist sich allerdings bewusst, dass die Teilnahme in dem Gremium kein bloßer Ehrenposten ist, sondern mit einem erheblichen Arbeitsaufwand und einer bedeutenden Verantwortung gegenüber den Bewerberstädten einhergeht; er ersucht die Kommission, die Rolle des AdR im Überprüfungsausschuss zu bestätigen und plädiert dafür, dass dieses Gremium weiterhin aktiv dazu beiträgt, dass in der Programmvorbereitungsphase zwischen den Kulturprogrammen der designierten Städte auf Synergien hingearbeitet wird (8). Es sollten objektivere Beurteilungskriterien aufgestellt werden, die ein Lernen aus den Fehlern der abgelehnten Bewerberstädte ermöglichen und künftigen Bewerbungen als Richtschnur dienen können.

    Brüssel, den 15. Februar 2012

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  CdR 393/2003 fin.

    (2)  CdR 251/2008 fin.

    (3)  Ex-Post-Evaluierung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas 2010" (Essen für das Ruhrgebiet, Pécs, Istanbul), COM(2011) 921 final.

    (4)  CdR 172/2007 fin.

    (5)  CdR 393/2003 fin.

    (6)  CdR 172/2007 fin.

    (7)  Ex-Post-Evaluierung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2010“ (Essen für das Ruhrgebiet, Pécs, Istanbul), COM(2011) 921 final.

    (8)  CdR 251/2005 fin.


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