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Document 52011IP0429

Lage in Palästina Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. September 2011 zur Lage in Palästina

ABl. C 56E vom 26.2.2013, p. 104–105 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 56/104


Donnerstag, 29. September 2011
Lage in Palästina

P7_TA(2011)0429

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. September 2011 zur Lage in Palästina

2013/C 56 E/13

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009, vom 13. Dezember 2010 und vom 18. Juli 2011 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf die maßgeblichen UN-Resolutionen, insbesondere die Resolutionen der UN-Generalversammlung 181 (1947) und 194 (1948) sowie die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 242 (1967), 338 (1973), 1397 (2002), 1515 (2003) und 1850 (2008),

unter Hinweis auf die Erklärungen des Nahost-Quartetts und insbesondere auf diejenige vom 23. September 2011,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der Präsident der Palästinensischen Behörde, Mahmud Abbas, auf der 66. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Anerkennung eines palästinensischen Staates und die Mitgliedschaft Palästinas in der UNO beantragt hat;

B.

in der Erwägung, dass Palästina ständiger Beobachter ohne Mitgliedsstatus in der UN-Generalversammlung ist;

C.

in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution Nr. 181 vom 29. November 1947 beschloss, zwei Staaten auf dem früheren Mandatsgebiet Palästina zu schaffen;

D.

in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Unterstützung für eine Zwei-Staaten-Lösung mit einem Staat Israel und einem zusammenhängenden, unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen Staat Palästina bekräftigt hat, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit existieren, dass sie die Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche zwischen Israel und den Palästinensern gefordert und erklärt hat, dass keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen, auch hinsichtlich Jerusalems, anerkannt werden sollten, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind;

E.

in der Erwägung, dass gemäß der Feststellung der Weltbank, des IWF und der Vereinten Nationen die Palästinensische Behörde in den von ihnen geprüften Kernbereichen die für die Lebensfähigkeit eines Staates erforderliche Schwelle überschritten hat, und dass die palästinensischen Institutionen einen Vergleich mit denjenigen bestehender Staaten nicht zu scheuen brauchen;

F.

in der Erwägung, dass das Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung und einen eigenen Staat ebenso unanfechtbar ist wie das Recht Israels auf ein Bestehen innerhalb sicherer Grenzen;

G.

in der Erwägung, dass der Arabische Frühling die Suche nach einer Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt noch dringlicher hat werden lassen, und dass eine solche Lösung im fundamentalen Interesse der beteiligten Parteien, aller Völker der Region und der internationalen Gemeinschaft liegt;

H.

in der Erwägung, dass die Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei einem informellen Treffen am 2. und 3. September 2011 den Friedensprozess im Nahen Osten sowie entsprechende diplomatische Initiativen, die auf der Septembertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen angesprochen werden sollten, erörtert und dabei verschiedene Standpunkte dargelegt haben;

1.

fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, damit die Europäische Union zum Antrag der Palästinensischen Behörde auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen einen gemeinsamen Standpunkt erzielt und Spaltungen zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden;

2.

unterstützt das rechtmäßige Bestreben des palästinensischen Volkes, im Ergebnis der Verhandlungen, die während der 66. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen abgeschlossen werden, als Staat bei den Vereinten Nationen vertreten zu sein, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Ansinnen einmütig zu unterstützen;

3.

fordert gleichzeitig die internationale Gemeinschaft und somit auch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihr energisches Engagement für die Sicherheit des Staates Israel zu bekräftigen;

4.

bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für eine Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der vor 1967 bestehenden Grenzen mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, wobei der Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger Staat Palästina friedlich und sicher Seite an Seite leben;

5.

würdigt und begrüßt den Erfolg der Bemühungen des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas und des Ministerpräsidenten Salam Fayyad um die Errichtung eines Staates, die von der Europäischen Union unterstützt und von unterschiedlichen internationalen Akteuren gefördert wurden;

6.

betont erneut, dass friedliche und gewaltfreie Mittel der einzige Weg für eine dauerhafte Lösung des israelisch-palästinensischen Konfliktes sind;

7.

betont, dass die direkten Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern mit Blick auf eine Zwei-Staaten-Lösung unverzüglich und nach Maßgabe der vom Quartett eingeforderten Fristen wiederaufgenommen werden sollten, um den nicht hinnehmbaren Status Quo zu überwinden; betont erneut, dass alle Schritte, die die Aussichten auf eine Verhandlungslösung gefährden könnten, vermieden werden und keine Änderungen gegenüber den vor 1967 bestehenden Grenzen, auch in Bezug auf Jerusalem, akzeptiert werden sollten, die nicht von den Parteien vereinbart wurden; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Würde beider Seiten im Rahmen der erzielten Lösung gewahrt bleiben muss; fordert die israelische Regierung auf, den Bau und den Ausbau der Siedlungen im Westjordanland und Ostjerusalem einzustellen; fordert eine Einstellung der Raketenangriffe aus dem Gazastreifen auf Israel, und weist nachdrücklich darauf hin, dass ein dauerhafter Waffenstillstand erreicht werden muss;

8.

fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, einen einheitlichen Standpunkt zu vertreten und weiterhin auch im Rahmen des Nahost-Quartetts eine aktivere Rolle bei den Bemühungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern zu übernehmen; hebt die zentrale Rolle des Nahost-Quartetts hervor und sichert der Hohen Vertreterin in ihren Bemühungen im Rahmen des Quartetts, eine glaubwürdige Perspektive für die Wiederbelebung des Friedensprozesses zu schaffen, seine volle Unterstützung zu;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, dem Gesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.


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