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Document 52011DC0131
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT and THE COUNCIL on statistics compiled pursuant to Regulation (EC) No 2150/2002 on waste statistics and their quality
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität
/* KOM/2011/0131 endg. */
/* KOM/2011/0131 endg. */ BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 17.3.2011 KOM(2011) 131 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 3 1.1. Verordnung zur Abfallstatistik 3 1.2. Datenqualität in einem von unterschiedlichen Methoden geprägten Umfeld 3 1.3. Qualitätskontrolle 4 2. Fristgerechte Datenlieferung und Aktualität 4 3. Vollständigkeit 4 4. Genauigkeit der Daten 4 4.1. Erfassungsbereich 4 4.2. Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen 4 4.3. Abfallklassifikation 4 5. Vergleichbarkeit 4 5.1. Zeitliche Vergleichbarkeit 4 5.2. Länderübergreifende Vergleichbarkeit 4 6. Aufwand für die Unternehmen 4 7. Überarbeitung der Abfallstatistikverordnung 4 8. Fazit und Ausblick 4 EINLEITUNG Verordnung zur Abfallstatistik In Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik[1] ist festgelegt, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung unterbreitet. Der erste Bericht wurde 2008 veröffentlicht[2]. In Abschnitt 7 Absatz 3 von Anhang I und Anhang II ist vorgesehen, dass die Qualitätsberichte der Mitgliedstaaten in den gemäß Artikel 8 zu erstellenden Bericht aufgenommen werden. Diese Berichte sind hier abrufbar: http://circa.europa.eu/Public/irc/dsis/pip/library?l=/wastesstatisticssregulat/data_transmission/quality_statistics/2008 In diesem Bericht werden die Fortschritte seit der ersten Datenübermittlung 2006 zusammengefasst. Es werden alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie die Ergebnisse der letzten Datenübermittlung im Juni 2010 berücksichtigt. Außerdem werden der Übergang von der NACE Rev. 1.1 zur NACE Rev. 2 beschrieben sowie die Veränderungen und erwarteten Verbesserungen durch die Überarbeitung der Verordnung zur Abfallstatistik zusammenfassend dargestellt. In der Verordnung ist vorgesehen, dass die EU-Mitgliedstaaten ab dem Bezugsjahr 2004 Daten für jedes zweite Jahr liefern. In den Anhängen I und II werden die Anforderungen für Statistiken über Abfallaufkommen, Abfallbehandlung und Kapazitäten zur Abfallbehandlung beschrieben. Für die Ergebnisse gilt die in Anhang III der Verordnung festgelegte Aufschlüsselung nach Abfallkategorien gemäß der statistischen Abfallnomenklatur (EAK-Stat). Datenqualität in einem von unterschiedlichen Methoden geprägten Umfeld In der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 ist zwar festgelegt, welche Daten zu übermitteln sind und welche Qualität diese aufweisen müssen, allerdings wird darin keine spezifische Erhebungsmethode vorgegeben, so dass Abfallstatistiken nach unterschiedlichen Methoden erstellt werden. Somit können die Mitgliedstaaten ihre Datenerhebungssysteme beibehalten und müssen zur Einhaltung der Verordnung nur geringfügige Anpassungen vornehmen. Diese Vorgehensweise kann jedoch zu methodischen Unterschieden zwischen verschiedenen Ländern, verschiedenen Datensätzen aus demselben Land und selbst innerhalb einzelner Datensätze führen. Dadurch wird es schwierig, die Vergleichbarkeit und die hohe Qualität der Daten zu gewährleisten. Die Art der Messung der Datenqualität hängt von den jeweils eingesetzten Methoden ab. Für jede Methode gibt es eigene Qualitätsparameter (Variationskoeffizient bei Stichprobenerhebungen, Sensitivitätsanalyse bei Modellierung usw.). Indikatoren für die Gesamtqualität der Daten lassen sich insbesondere dann schwer festlegen, wenn für einzelne Datensätze mehrere Methoden kombiniert werden. Somit stellt der im Rahmen der Verordnung verfolgte und auf unterschiedlichen Methoden beruhende Ansatz ein Hindernis für die Bewertung und Bekanntgabe der Datenqualität dar. In ihren Qualitätsberichten beschreiben die Mitgliedstaaten die Daten anhand von Qualitätskriterien, die im Europäischen Statistischen System allgemein verwendet werden[3] und die in der Verordnung (EG) Nr. 1445/2005 über die Qualität der Abfallstatistik[4] festgelegt sind. Qualitätskontrolle Seit der ersten Datenübermittlung 2006 hat Eurostat ein effizientes System zur Qualitätskontrolle eingerichtet, das aus zwei Schritten besteht. Der erste Schritt ist eine Kurzvalidierung der Daten und Qualitätsberichte; innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Berichtsfrist wird den Ländern ein Validierungsbericht gesendet. Im zweiten Schritt folgt eine gründlichere Validierung ohne strenge Frist. Die Kurzvalidierung erfolgt auf der Grundlage von fünf Kriterien: - Vollständigkeit der Datensätze; - Vollständigkeit des Qualitätsberichts; - Aktualität; - ordnungsgemäße Anwendung von Definitionen und Klassifikationen und - Anwendung zuverlässiger statistischer Methoden. In dieser Phase der Datenvalidierung geht es in erster Linie um die interne Kohärenz der neuen Daten und die Entwicklung im Zeitverlauf. Die Analyse wird auf einer stark aggregierten Ebene durchgeführt; durch sie sollen nennenswerte Brüche in den Reihen aufgespürt werden. Die Kurzvalidierung wird von den Ländern gut angenommen, was durch die unverzüglichen Reaktionen auf die in den Validierungsberichten aufgeworfenen Fragen zum Ausdruck kommt, und durch sie wird die zügige Veröffentlichung der Daten sichergestellt. Die Länderdaten werden drei Monate nach Ablauf der Übermittlungsfrist in der Verbreitungsdatenbank von Eurostat veröffentlicht. Bei der gründlichen Validierung werden die Daten auf einer tieferen Gliederungsebene analysiert (z. B. nach Wirtschaftszweigen oder Abfallkategorien) und Muster und Entwicklungen der verschiedenen Länder verglichen. Die Validierung umfasst: - Vergleiche des Abfallaufkommens in einem Land mit den Werten der Vorjahre für jeden Wirtschaftszweig mit Hilfe geeigneter Indikatoren; - Vergleiche der Daten für jeden Wirtschaftszweig zwischen verschiedenen Ländern und - Gegenproben mit Abfalldaten, die auf andere Berichtspflichten, wie z. B. die Überwachung der Einhaltung anderer Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Abfall, zurückgehen. Es wird geprüft, ob die Antworten auf möglicherweise auftretende Fragen den Qualitätsberichten der Länder und den Reaktionen auf die Kurzvalidierung entnommen werden können, gegebenenfalls werden weiterhin offene Fragen an die betreffenden Länder gerichtet. FRISTGERECHTE DATENLIEFERUNG UND AKTUALITÄT Die Daten und Qualitätsberichte sind innerhalb von 18 Monaten nach dem Bezugsjahr zu übermitteln, d. h. die Frist für das Bezugsjahr 2008 endete am 30. Juni 2010. Waren die Daten nicht vollständig oder wurden Qualitätsberichte nicht vorgelegt, so wurden die Mitgliedstaaten ersucht, die fehlenden Angaben so rasch wie möglich nachzureichen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts kann die Einhaltung der Berichtsfrist für das Bezugsjahr 2008 wie folgt zusammengefasst werden: - 19 Länder lieferten ihre Datensätze pünktlich; - 4 Mitgliedstaaten übermittelten die Daten innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Frist, so dass sie in der ersten Bewertungsrunde berücksichtigt werden konnten (Portugal, Österreich, Frankreich, Zypern); - 1 Mitgliedstaat (Rumänien) lieferte die Daten am 20. September 2010 und - 3 Mitgliedstaaten übermittelten die Daten mehr als 3 Monate nach Fristablauf: Italien am 11. November, Griechenland am 1. Dezember und Irland am 21. Dezember 2010. Griechenland und Irland meldeten bereits in den vorigen Berichtsjahren mit erheblicher Verspätung. Insgesamt war die Einhaltung der Berichtsfrist für 2008 zufriedenstellend. 23 der 27 Mitgliedstaaten lieferten pünktlich oder mit einer Verspätung von höchstens drei Wochen. Eurostat hat einen Routineablauf zur Überprüfung der Fristeinhaltung eingerichtet. Die Mitgliedstaaten werden in kurzen Abständen gemäß einem genauen Zeitplan an die Übermittlungen erinnert. Dadurch hat sich die fristgerechte Lieferung im Vergleich zum Bezugsjahr 2006 verbessert, als im entsprechenden Zeitraum lediglich 18 Länder die Daten übermittelten. - Veröffentlichung Die Daten zum Abfallaufkommen und zur Abfallbehandlung wurden am 4. Oktober in der Verbreitungsdatenbank von Eurostat veröffentlicht. Nach Abschluss der gründlichen Validierung ist eine Aktualisierung der Datenbank zu erwarten. VOLLSTÄNDIGKEIT Die Übermittlung vollständiger Datensätze ist für die Erstellung von EU-Aggregaten von entscheidender Bedeutung. Fehlende Daten schränken die Möglichkeiten zur Auslegung sowie den Informationswert der Abfallstatistik ein. Die Mitgliedstaaten werden daher ersucht, die Menge fehlender Daten – gegebenenfalls durch die Übermittlung von Schätzungen – möglichst gering zu halten. In der ersten Berichtsrunde für das Bezugsjahr 2004 waren 6 der 27 EU-Mitgliedstaaten in der Lage, vollständige Datensätze zur Abfallerzeugung unter Einschluss aller Abfallkategorien und aller Sektoren zu liefern. 21 Mitgliedstaaten lieferten mit einigen Lücken. Die meisten Datenlücken traten beim Abfallaufkommen in Land- und Forstwirtschaft und Jagd (NACE A 01, A 02) und Fischerei (NACE A 03) sowie beim Schlammaufkommen (Nass- und Trockengewicht) auf. Alles in allem betrug der Anteil der fehlenden Werte zur Abfallerzeugung etwa 9 % der insgesamt erforderlichen Daten. Für das Bezugsjahr 2006 verbesserte sich der Grad der Vollständigkeit der Daten erheblich. Der Anteil der fehlenden Werte zur Abfallerzeugung fiel auf 2,1 %. Von lediglich 7 Ländern wurden Datenlücken gemeldet, während 20 Mitgliedstaaten vollständige Datensätze lieferten. Der Anteil der fehlenden Daten ist in den bereits obengenannten Sektoren (NACE A 01–03) am höchsten. Die höchsten Anteile entfielen 2006 auf Irland, Italien und Lettland. Bei den Daten zur Abfallbehandlung sank die Zahl der Länder mit unvollständigen Datensätzen auf nationaler Ebene 2006 im Vergleich zu 2004 ebenfalls erheblich. 2004 meldeten 15 Länder unvollständige Datensätze. Der Anteil fehlender Daten betrug für die 27 Mitgliedstaaten insgesamt 2,5 % der erforderlichen Daten. 2006 lieferten lediglich 5 Länder unvollständige Daten zur Menge des behandelten Abfalls. Der Anteil der fehlenden Werte fiel auf 1,5 %. Über 70 % der Datenlücken treten bei der Abfallbeseitigung durch „Behandlung im Boden und Einleitung in Gewässer“ auf, die hauptsächlich bei ungefährlichen Schlämmen angewandt wird. Für das Bezugsjahr 2008 ist beim Abfallaufkommen und der -behandlung eine weitere Verbesserung der Datenvollständigkeit zu verzeichnen. Aufgrund der verspäteten Datenlieferung aus drei Ländern war die Auswertung jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht abgeschlossen. GENAUIGKEIT DER DATEN Unter Genauigkeit versteht man die Übereinstimmung zwischen dem geschätzten bzw. berechneten Wert und dem genauen bzw. wahren Wert, wobei u. a. Aspekte wie Stichprobenfehler, Datenerfassung, Schwellenwerte, Nichtbeantwortung, Bereinigungen, Kontrollen und Korrekturen sowie statistische Geheimhaltung berücksichtigt werden. Erfassungsbereich Mit Hilfe der Verordnung sollen Abfallstatistiken erstellt werden, die unter die Richtlinie 2008/98/EG fallen. Statistiken zum Abfallaufkommen sind für sämtliche Wirtschaftszweige und für private Haushalte zu erstellen, und sie müssen Abfälle einschließen, die bei den Verfahren der Abfallverwertung und -beseitigung entstehen (Sekundärabfälle). Sie sollten auch Abfälle von kleinen Unternehmen (< 10 Beschäftigte) beinhalten, obwohl letztere von Erhebungen möglichst befreit werden sollten. In den Statistiken über die Abfallbehandlung wird das gesamte Abfallaufkommen, das in einem Land verwertet oder beseitigt wird, unabhängig von seinem Ursprung erfasst. Das der Verordnung zugrundeliegende Konzept sieht die Erhebung von Daten über die endgültige Bestimmung der Abfälle vor; Verfahren zu deren Vorbehandlung bleiben ausgeklammert. Von der Verordnung sind sämtliche Abfälle ausgenommen, die direkt an dem Ort, an dem sie angefallen sind, recycelt werden. - Erfassungsfehler Die beobachteten Erfassungsfehler gehen zumeist auf einen der folgenden Aspekte zurück: - unklare (rechtliche) Definitionen, z. B. die Abgrenzung des Abfallbegriffs; - importierte und exportierte Abfälle; - Erfassung von Sekundärabfällen und Abfällen kleiner Unternehmen sowie - Probleme bei bestimmten Wirtschaftszweigen (z. B. Bau- und Abbruchtätigkeiten). Wie gravierend die Erfassungsfehler insgesamt sind, ist schwer einzuschätzen. Sie können sowohl zu Unterschätzungen als auch zu Überschätzungen führen. Die möglichen Auswirkungen methodischer Anpassungen können anhand von Beispielen aus Polen und Schweden aufgezeigt werden. Für das Bezugsjahr 2008 brachte Polen die Datenerfassung für Tierfäkalien und Stallmist in Einklang mit der europäischen Rechtsprechung ( Rechtssache C-416/02 ) und nahm aus der Abfallstatistik den Stallmist heraus, der auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verwendet wird. In Schweden wurde die Datenerfassung für Holzabfälle sowie tierische und pflanzliche Abfälle im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Abfällen und Nebenprodukten auf den Prüfstand gestellt[5]. In beiden Ländern führten die Anpassungen zu einer erheblichen Reduzierung des Abfallaufkommens, etwa 96 Mio. Tonnen in Polen und 21 Mio. Tonnen in Schweden. Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen In der Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Daten nach 20 abfallverursachenden Tätigkeiten aufzuschlüsseln (19 Wirtschaftszweige und private Haushalte). Eine korrekte Zuordnung zu den Tätigkeiten ist die Voraussetzung für: - die Vergleichbarkeit des Abfallaufkommens der einzelnen Wirtschaftszweige und - die Kohärenz von Abfall- und Unternehmensstatistik. Die Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen erfolgt in Anlehnung an die Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE). Für die Bezugsjahre 2004 und 2006 galt die NACE Rev. 1.1; seit 2008 werden die Daten nach der NACE Rev. 2 erfasst. - Übergang zur NACE Rev. 2 Die neue Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen gemäß der NACE Rev. 2 ist im Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006[6] festgelegt. Angesichts der hohen Aggregationsebene in der Verordnung zur Abfallstatistik sind die Auswirkungen des Übergangs von der NACE Rev. 1.1 zur NACE Rev. 2 begrenzt. 17 der 19 Wirtschaftsaggregate für die Abfallstatistik sind im Wesentlichen identisch. Die größten Veränderungen hängen mit der Klassifizierung der Abfallbewirtschaftungstätigkeiten zusammen. Abfallbewirtschaftungstätigkeiten, die bisher unter Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung (NACE Rev. 1.1, Abteilung 90) fielen, gehören jetzt zur neuen Abteilung 38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung , und die Abwasserbeseitigung (NACE Rev. 1.1, Code 90.01) ist in die neue Abteilung 37 Abwasserentsorgung übergegangen. Infolgedessen fallen die meisten Abfallbewirtschaftungstätigkeiten unter die neue Abteilung 38. Damit die Zeitreihen auf der Ebene der Wirtschaftszweige erhalten bleiben, werden die Daten über Abfallbewirtschaftungstätigkeiten für 2004 und 2006 in die Aufschlüsselung nach der NACE Rev. 2 übertragen. Diese Übertragung wird von Eurostat in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten vorgenommen. Außerdem ist das Verlagswesen (NACE Rev. 1.1, Code 221) aus der Herstellung von Waren (Unterabschnitt DE) in den neuen Abschnitt J Information und Kommunikation übergegangen und damit Teil der Dienstleistungen. In diesem Fall ist keine Übertragung der Daten von 2004 und 2006 beabsichtigt, es sei denn, die Datenanalysen ergeben erhebliche Auswirkungen auf die Zeitreihen. - Falsche Zuordnungen Die Art und Weise der Zuordnung der Abfälle zum erzeugenden Wirtschaftszweig hängt von der jeweiligen Datenerhebungsmethode ab. In den Ländern, in denen die Daten über das Abfallaufkommen indirekt von den Daten über die Abfallbehandlung abgeleitet werden, ist die Gefahr von Fehlzuordnungen groß. Diese Methode wird von Dänemark, Deutschland, Litauen, Österreich und Malta angewendet. Hierbei stammen die Angaben über die abfallverursachenden Unternehmen bzw. Sektoren lediglich aus sekundären Quellen (z. B. von Unternehmen für Abfallentsorgung und -behandlung) oder müssen auf andere Art und Weise (etwa durch Modelle oder anhand des Europäischen Abfallverzeichnisses[7], das Angaben über den Ursprung von Abfall enthält) abgeleitet werden. Einige der betroffenen Länder haben ihre Vorgehensweise geändert, um die Zuordnung nach Wirtschaftssektoren zu verbessern. Deutschland hat eine zusätzliche Stichprobenerhebung zu Abfallerzeugern eingeführt, um das Abfallaufkommen genauer zuordnen zu können. Litauen plant ebenfalls eine zusätzliche Erhebung zum Abfallaufkommen. Österreich rechnet mit einer Verbesserung der Zuordnung des Abfalls zu Sektoren durch ein neues elektronisches Informationssystem. Dänemark führt ein neues Abfalldatensystem ein, um der ab dem Bezugsjahr 2012 geforderten Aufschlüsselung besser zu entsprechen. Abfallklassifikation Die Bedeutung der Abfallklassifikation für eine genaue und vergleichbare Abfallstatistik ist eindeutig: Für die Kontrolle der EU-weiten Abfallpolitik nutzbare Abfallkategorien müssen in den verschiedenen Mitgliedstaaten die gleichen Abfallarten enthalten. In der Verordnung wird die Aufschlüsselung nach Abfallkategorien gemäß der statistischen Nomenklatur EAK-Stat festgelegt, jedoch keine bestimmte für die Datenerhebung zu verwendende Klassifikation vorgeschrieben. Die Länder können selbst entscheiden, welche Abfallklassifikation sie verwenden, solange sie die definierten Formate in der geforderten Qualität liefern können. Die meisten Länder erheben ihre Daten nach dem europäischen Abfallverzeichnis, das 839 Abfallarten umfasst. Trotz einiger Probleme bei der Anwendung des Abfallverzeichnisses sichert seine weitverbreitete Nutzung ein hohes Maß an Vergleichbarkeit. Insgesamt kann angenommen werden, dass Klassifikationsfehler die Genauigkeit der Daten nur geringfügig beeinträchtigen. VERGLEICHBARKEIT Zeitliche Vergleichbarkeit Nach Abschluss der dritten Berichtsrunde kann zum ersten Mal die zeitliche Vergleichbarkeit der Daten beurteilt werden. Aus der Auswertung der nationalen Qualitätsberichte ergibt sich, dass fast alle Mitgliedstaaten ihre jeweilige Vorgehensweise bei der Erstellung der Abfallstatistik erheblich angepasst haben. Die meisten Länder sind dabei, die Datenerhebung im Hinblick auf die Qualität der Daten (z. B. durch Schließen von Datenlücken und Verbesserung des Erfassungsgrads) und die Effizienz der Methodik weiter zu verbessern. Beim Vergleich der Daten für 2008 mit denen der Vorjahre, bei dem sich ein Rückgang des Abfallaufkommens um etwa 309 Mio. Tonnen bzw. 10,9 % ergibt, zeigt sich jedoch, dass sich methodische Änderungen in einzelnen Ländern unter Umständen immer noch erheblich auf die EU-Aggregate auswirken. Dies wird am besten dadurch deutlich, dass sich dieser Rückgang auf methodische Änderungen in drei Mitgliedstaaten zurückführen lässt. Während die Verringerungen in Polen und Schweden auf Anpassungen des Erfassungsbereichs zurückzuführen sind (siehe Punkt 4.1), meldete Frankreich ein erheblich niedrigeres Abfallaufkommen im Bausektor (NACE Rev. 1.1, Abschnitt F) infolge einer dort neu eingeführten, genaueren Erhebung. Mit dem Datenvalidierungssystem von Eurostat wird sichergestellt, dass Brüche in den Zeitreihen aufgedeckt und entweder korrigiert oder erklärt werden. Außerdem haben sich nationale Qualitätsberichte als hilfreich zur Kontrolle der Auswirkungen methodischer Änderungen in den Mitgliedstaaten erwiesen. Damit die Zeitreihe auf der Ebene der Wirtschaftszweige konsistent ist, wurden die Daten für 2004 und 2006 angepasst und so die Änderungen der Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen durch den Übergang zur NACE Rev. 2 berücksichtigt. Außerdem wurden die Daten für 2004, die wegen Ausnahmeregelungen für 11 Länder fehlten, anhand der Daten für 2006 nachträglich imputiert. Länderübergreifende Vergleichbarkeit Dank der gemeinsamen Definitionen und Klassifikationen sind die Daten länderübergreifend recht gut vergleichbar. Unterschiede zwischen den Ländern im Hinblick auf die Gesamtmenge des Abfallaufkommens und die des behandelten Abfalls lassen sich immer besser erklären. Probleme bestehen nach wie vor, wenn Länder keine statistischen Einheiten verwendet haben, um das Abfallaufkommen mit Wirtschaftszweigen zu verbinden. Das betrifft zwar nicht die Gesamtmenge des gemeldeten Abfalls, beeinträchtigt aber die Vergleichbarkeit nach Wirtschaftszweigen. Gründliche Datenanalyse, unter anderem mit Hilfe spezifischer Indikatoren für die einzelnen Wirtschaftszweige, gewährleistet eine stetige Verbesserung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit. AUFWAND FÜR DIE UNTERNEHMEN In der Verordnung zur Abfallstatistik werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Aufwand durch die Gewährung des Zugangs zu administrativen Daten zu verringern und kleine Unternehmen mit unter 10 Beschäftigten von den Erhebungen auszunehmen, es sei denn, sie tragen in erheblichem Maße zum Abfallaufkommen bei. Die meisten Mitgliedstaaten messen den Aufwand nicht physisch und können ihn daher lediglich qualitativ beurteilen. In den Qualitätsberichten für das Bezugsjahr 2008 lieferten sieben Mitgliedstaaten Zahlen zum zeitlichen Aufwand für die Beantwortung. Von der Tschechischen Republik, Dänemark, Deutschland, Slowenien und dem Vereinigten Königreich werden Werte für den Aufwand pro Auskunftgeber gemeldet, die zwischen 30 Minuten und vier Stunden liegen. Einen deutlich höheren Aufwand melden Schweden (bis zu 25 h pro Auskunftgeber) und Polen (bis zu 40 h). Obwohl so viel Zeit erforderlich ist, betrachtet Schweden den Gesamtaufwand für die Abfallstatistik als sehr gering, da der größte Teil der Informationen administrativen Quellen entnommen werden kann und nur sehr wenige Unternehmen direkt befragt werden. In Polen ist der hohe Aufwand zum Teil darauf zurückzuführen, dass das Meldesystem von statistischen Erhebungen auf die Verwendung eines administrativen Informationssystems umgestellt wird und die Unternehmen gemäß beiden Systemen melden müssen, bis diese Umstellung abgeschlossen ist. Am wirksamsten werden die Unternehmen unterstützt, wenn vermieden wird, dass Daten doppelt zu melden sind, indem auf administrative Daten zurückgegriffen wird, und/oder wenn die Abfallerhebungen zwischen den betreffenden Stellen (statistische Ämter, Umweltministerien, Umweltagenturen) koordiniert werden. In 15 Mitgliedstaaten stellen administrative Daten die wichtigste Quelle für die Abfallstatistik dar. In anderen Ländern werden administrative Daten als eine von vielen Datenquellen herangezogen. Die Ausnahme kleiner Unternehmen von den Erhebungen wird auf verschiedene Weise gehandhabt. Einige Länder führen Stichprobenerhebungen durch und extrapolieren deren Ergebnisse, um kleine Unternehmen zu erfassen. In den meisten Ländern werden kleine Unternehmen aber vollkommen ausgenommen, so dass die Werte entweder nicht bekannt sind oder anhand faktorbasierter Schätzmodelle extrapoliert werden. Die einzelnen Länder haben, meist auf der Grundlage der Beschäftigtenzahl oder des jährlichen Abfallaufkommens, unterschiedliche Schwellenwerte für die Befreiung von der Teilnahme an den Erhebungen festgelegt. In einigen Ländern werden beide Kriterien kombiniert, damit sichergestellt wird, dass auch kleine Unternehmen von der Datenerhebung erfasst werden, wenn sie den für das Abfallaufkommen festgelegten Schwellenwert überschreiten. ÜBERARBEITUNG DER ABFALLSTATISTIKVERORDNUNG Nach den ersten beiden Berichtszeiträumen wurden einige Mängel deutlich; im ersten Bericht an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008) 355) wurde bereits Verbesserungsbedarf aufgezeigt. Außerdem wurden in der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) neuer Informationsbedarf und geänderte Definitionen festgelegt. Daher wurde im Herbst 2008 eine Taskforce eingerichtet, die sich mit allen denkbaren Themen beschäftigen und abschließende Empfehlungen für die Überarbeitung der Anhänge der Verordnung ausarbeiten sollte. Ende Juli 2009 gingen Unterlagen mit den Einzelheiten und Erläuterungen der Änderungsvorschläge zur Stellungnahme an die Mitgliedstaaten. Der daraus hervorgegangene Vorschlag für eine Verordnung wurde von der Kommission am 27. September 2010 angenommen[8]. Ziele der Überarbeitung waren: - die Nutzbarkeit der Abfallstatistik zu erhöhen; - die Bestimmungen der Verordnung zu vereinfachen und - die Verordnung mit anderen Abfallberichtspflichten in Einklang zu bringen. Die wichtigste Änderung ist die Harmonisierung der Aufschlüsselung nach Abfallkategorien Abschnitt 2 der Anhänge I und II der Verordnung. Die unterschiedliche Aufschlüsselung beeinträchtigte die Datenvalidierung sowie die Interpretation und Kommunikation der Ergebnisse. In Zukunft werden Abfallaufkommen und Abfallbehandlung auf der Grundlage der gleichen 51 Abfallkategorien gemeldet. Dies führt zwar nominell zu einem Anstieg der zu meldenden Daten, die neuen Bestimmungen dürften aber keinen erhöhten Aufwand mit sich bringen. Darüber hinaus wurden für eine bessere Nutzbarkeit der Daten einige Abfallkategorien umorganisiert bzw. neu eingeführt, z. B. zur Kontrolle der Abfallpolitik. Dazu zählen: - separate Kategorien für mineralische Bau- und Abbruchabfälle, für Böden und für Baggergut; - separate Kategorien für flüssige und mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung (Sekundärabfälle); - Neuorganisation der Kategorien Tierische und pflanzliche Abfälle sowie Metallabfälle und - Aggregierung verschiedener chemischer Abfälle in einer Kategorie. Außerdem wurden die Abfallbehandlungskategorien neu organisiert, damit die Verordnung mit den Definitionen und Anforderungen der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie in Einklang gebracht wurde und damit Daten über Anzahl und Kapazität von Deponien integriert wurden, die bisher auf Grundlage der Richtlinie 1999/31/EG über Deponien[9] erfasst worden waren. Daten über behandelte Abfallmengen gemäß Anhang II sind lediglich auf nationaler Ebene zu melden. Die Meldungen auf NUTS 1-Ebene werden eingestellt, da kein politischer Bedarf an diesen Informationen festzustellen ist. Die Berichtspflichten über die Anzahl und die Kapazität von Abfallbehandlungsanlagen wurden reduziert, da die erfassten Daten sich zum Teil als nur begrenzt hilfreich herausstellten. Insgesamt dürfte die Überarbeitung der Verordnung die Nutzbarkeit und Klarheit der Daten steigern, ohne einen erhöhten Aufwand für die Länder zu verursachen. Sie wird zwar zu einigen Brüchen führen, die zeitliche Kontinuität der Daten bleibt aber in hohem Maße erhalten. Die überarbeitete Verordnung gilt ab dem Bezugsjahr 2010. Das Handbuch zur Durchführung der Verordnung zur Abfallstatistik wurde an die bevorstehenden Änderungen angepasst. - Statistik der Ein- und Ausfuhr von Abfällen In Artikel 1 Absatz 3 der Abfallstatistikverordnung ist festgelegt, dass sich nach Abschluss der Pilotstudien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Abfallstatistiken auf Einfuhr und Ausfuhr der Abfälle erstrecken, über die nicht aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen[10] Daten erfasst werden – d. h. Abfälle, die in der „grünen Liste“ enthalten sind. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen stellte Eurostat ein Pilotstudienprogramm über den Zeitraum von 2003 – 2007 auf, an dem 11 Länder teilnahmen. Aufgrund der Studien, deren Ergebnisse im Bericht der Kommission KOM(2008) 501 zusammengefasst sind, wurde im November 2009 ein Vorschlag mit den Mitgliedstaaten erörtert. Hierbei zeigte sich, dass die Durchführung regelmäßiger Statistiken über die Ein- und Ausfuhr von Abfällen für mehrere Länder erhebliche Schwierigkeiten bedeuten würde. Deshalb entschied Eurostat, die Nutzerbedürfnisse und die politische Berechtigung für diese Statistiken zu prüfen. FAZIT UND AUSBLICK Seit den ersten Berichten 2006 sind bei der Erstellung der Abfallstatistik erhebliche Fortschritte erzielt worden. Die Fristeinhaltung und Vollständigkeit bei der Datenlieferung durch die Mitgliedstaaten sowie die zeitnahe Veröffentlichung der Daten haben sich stetig verbessert. Abfallstatistiken sind mittlerweile in hohem Maße länderübergreifend vergleichbar, und bei der Vollständigkeit der erfassten Daten werden beträchtliche Fortschritte erzielt. Insgesamt ist die Qualität der Daten bei den meisten Ländern angemessen. Die Harmonisierung der Daten wird durch eine Reihe methodischer Leitfäden vorangetrieben, die auf der Website des Umweltdatenzentrums für den Bereich Abfälle verfügbar sind. Fehler und methodische Mängel werden durch das System zur Qualitätskontrolle aufgedeckt. Mit der Übermittlung der Daten für 2008 stehen jetzt Daten über Abfallaufkommen und -behandlung für den Zeitraum von 2004 bis 2008 zur Verfügung. Durch die Erweiterung der Zeitreihen nimmt der Nutzen der Daten immer mehr zu, z. B. für die Berechnung von Indikatoren und im Bereich der Umweltgesamtrechnungen. Es ist allerdings festzuhalten, dass sich methodische Änderungen in einzelnen Ländern unter Umständen immer noch erheblich auf die Zeitreihen auswirken, nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch bei den Aggregaten der EU-27. Die Entwicklung im Zeitverlauf sollte daher nur zurückhaltend und nach sorgfältiger Analyse der zugrundeliegenden Daten beurteilt werden. Außerdem sind die Auswirkungen neuer Konzepte, die durch die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie eingeführt wurden (d. h. Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft), auf die Abfallstatistik noch nicht klar. Indikatoren für die Erzeugung von gefährlichen Abfällen sowie von nichtmineralischen Abfällen wurden entwickelt und werden in den Satz von Indikatoren für die nachhaltige Entwicklung sowie die Indikatoren für die Überprüfung der Strategie Europa 2020 integriert. Die Entwicklung eines Indikators für Recycling dagegen ist noch nicht abgeschlossen. Mit der ab dem Bezugsjahr 2010 geltenden überarbeiteten Verordnung dürfte sich die Nutzbarkeit und Interpretierbarkeit der Abfallstatistik erheblich verbessern. [1] ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 849/2010 (ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 2). [2] KOM(2008) 355 endg. vom 13.6.2008. [3] Eurostat-Seiten zur Qualität: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/quality/introduction [4] ABl. L 229 vom 6.9.2005, S. 6. [5] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Mitteilung zu Auslegungsfragen betreffend Abfall und Nebenprodukte (KOM(2007) 59 endg.). [6] ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1. [7] Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis, ABl. L 226 vom 6.9.2000, S. 3. [8] Verordnung (EU) Nr. 849/2010 der Kommission vom 27. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik, (ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 2). [9] Entscheidung der Kommission vom 17. November 2000 über einen Fragebogen für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (ABl. L 298 vom 25.11.2000, S. 24). [10] ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1, zuletzt geändert durch ABl. L 119 vom 13.5.2010, S. 1.