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Document 52011BP0296

    Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2012 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2012 (2011/2019(BUD))

    ABl. C 390E vom 18.12.2012, p. 35–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 390/35


    Donnerstag, 23. Juni 2011
    Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2012

    P7_TA(2011)0296

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2012 (2011/2019(BUD))

    2012/C 390 E/05

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012, der am 20. April 2011 von der Kommission angenommen wurde (SEC(2011)0498),

    unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) (IIV),

    gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2012 (2),

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar 2011 betreffend die Leitlinien für den Haushaltsplan 2012,

    gestützt auf Titel II Kapitel 7 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Schreibens des Fischereiausschusses,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0230/2011),

    A.

    in der Erwägung, dass das Haushaltsverfahren 2012 das zweite ist, das auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon durchgeführt wird, und dass aus der Erfahrung des Vorjahres wichtige Lehren gezogen werden können,

    B.

    in der Erwägung, dass der für Juli anberaumte Trilog es den Vertretern der beiden Teile der Haushaltsbehörde ermöglichen sollte, die Prioritäten zu erörtern, die sie mit Blick auf den Haushaltsplan 2012 ermittelt haben, und möglicherweise eine gemeinsame Basis zu finden, die in ihren jeweiligen Lesungen berücksichtigt werden könnte,

    C.

    in der Erwägung, dass die polnische und die ungarische Präsidentschaft öffentlich zugesagt haben, mit dem EP einen offenen, konstruktiven und politischen Dialog in Haushaltsfragen führen zu wollen,

    D.

    in der Erwägung, dass daher erwartet wird, dass der Rat in seiner Gesamtheit im Verlauf des Verfahrens als vertrauenswürdiger politischer Partner agieren und davon absehen wird, willkürliche bzw. rein arithmetische Kürzungen über sämtliche Haushaltslinien hinweg vorzunehmen,

    Entwurf des Haushaltsplan 2012 – allgemeine Bewertung

    1.

    weist darauf hin, dass das EP in seiner Entschließung vom 24. März 2011 die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in den Mittelpunkt der EU-Haushaltsstrategie 2012 gestellt hat, um Europa Hilfestellung dabei zu leisten, sich von der wirtschaftlichen und sozialen Krise zu erholen und gestärkt daraus hervorzugehen;

    2.

    weist darauf hin, dass die Förderung einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft, die Arbeitsplätze und qualitativ hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten durch die sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 schafft, ein von den 27 Mitgliedstaaten und den Organen der EU gemeinsam unterstütztes Ziel ist; weist darauf hin, dass die Umsetzung dieser Strategie bis 2020 umfangreiche zukunftsorientierte Investitionen erfordern wird, die von der Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Überprüfung des EU-Haushalts“ auf mindestens 1 800 Milliarden Euro veranschlagt werden (KOM(2010)0700); unterstreicht deshalb, dass die notwendigen Investitionen – sowohl auf der Ebene der EU als auch der Ebene der Mitgliedstaaten – jetzt getätigt werden müssen und nicht länger hinausgeschoben werden dürfen, um den Bildungsstand zu verbessern, die soziale Integration insbesondere durch den Abbau der Armut zu fördern und die Entwicklung einer Wissenschaftsgesellschaft in die Wege zu leiten, die sich auf die wissenschaftliche und technologische Kapazität der EU in ihrer Gesamtheit stützt; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Forschung, die Entwicklung, die Innovation und die KMU sowie die Entwicklung ressourceneffizienter Technologien zu unterstützen;

    3.

    ist vor diesem Hintergrund zutiefst besorgt darüber, dass die gegenwärtige Krise zu einem Rückgang der öffentlichen Investitionen in einigen dieser Bereiche geführt hat, was auf die Anpassungen zurückzuführen ist, die die Mitgliedstaaten an ihren nationalen Haushaltspläne vorgenommen haben; fordert, dass diese Entwicklung umgekehrt wird, und ist zutiefst davon überzeugt, dass Investitionen auf der Ebene der EU und auf nationaler Ebene garantiert werden müssen, wenn in der gesamten EU die Strategie EU 2020 verwirklicht werden soll; ist der Auffassung, dass dem EU-Haushalt insofern eine wichtige Rolle zukommt, als er als Hebel für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit dient, indem nationale Investitionen zur Ausweitung des Wachstums und der Beschäftigung ausgelöst und unterstützt werden; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Angleichung des EU-Haushaltsplans an die Ziele der Strategie EU 2020 von größter Bedeutung ist; verweist diesbezüglich darauf, dass die Unterstützung für die Ausbildung von Jugendlichen, die Mobilität und die Beschäftigung, KMU, Forschung und Entwicklung eine Schlüsselpriorität des EU-Haushaltsplans sein sollte; betont, dass dies uneingeschränkt mit der Dynamik des Europäischen Semesters in Einklang steht, das als das neue Instrument für eine verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung in Europa darauf abzielt, Konsistenz, Synergien und Komplementariät zwischen dem EU-Haushalt und den nationalen Haushalten bei der Verwirklichung der gemeinsam vereinbarten Ziele der Strategie Europa 2020 zu verstärken;

    4.

    verweist darauf, dass die Strategie EU 2020 und das Europäische Semester einer starken parlamentarischen Dimension bedürfen, und bekundet seine feste Überzeugung, dass eine stärkere parlamentarische Mitwirkung den demokratischen Charakter und die Transparenz einer solchen Initiative beträchtlich verbessern würde;

    5.

    stellt fest, dass der von der Kommission vorgeschlagene Entwurf des EU-Haushaltsplans (HE) für 2012 147 435 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen (VE) (146 676 Mio. Euro ohne den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) und die Soforthilfereserve (EAR)) und 132 738 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen (ZE) umfasst; stellt fest, dass sich dieser Betrag auf 1,12 % bzw. 1,01 % des prognostizierten Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU für 2012 beläuft, und betont, dass dieser Anteil von 2011 auf 2012 bemerkenswert stabil bleibt, während das BNE-Wachstum von der Kommission 2012 auf mindestens + 4,7 % (zu jeweiligen Preisen) geschätzt wird;

    6.

    weist darauf hin, dass – wenn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aus dem EU-Haushalt ein Beitrag zu den gemeinsamen Anstrengungen der Mitgliedstaaten geleistet werden soll – die betreffenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Umfang, seinen spezifischen Merkmalen und der tatsächlichen wirtschaftlichen Wirkung stehen sollten; glaubt, dass den anhaltenden nationalen Bemühungen im Bereich der Haushaltskonsolidierung, die in vielen Mitgliedstaaten auf Grund der fiskalpolitischen Indisziplin in der Vergangenheit durchgeführt werden, Rechnung getragen werden sollte; verweist jedoch darauf, dass der EU-Haushaltsplan gemäß den Vorschriften des Vertrags kein Defizit aufweisen darf und dass er lediglich 2 % des Gesamtbetrags der öffentlichen Ausgaben in der EU ausmacht;

    7.

    stellt fest, dass die Jahresinflationsrate für 2011 für die EU-27 auf 2,7 % geschätzt wird, was bedeutet, dass die für 2012 vorgeschlagenen nominellen Erhöhungen um 3,7 % bei den VE und 4,9 % bei den ZE im Vergleich zum Haushaltsplan 2011 real 1 % bzw. 2,2 % betragen; hebt die Tatsache hervor, dass mehrere Mitgliedstaaten für ihre nationalen Haushalte umfangreichere Mittelaufstockungen planen als von der Europäischen Kommission für den EU-Haushalt vorgeschlagen; nimmt ferner die Bemühungen einiger Mitgliedstaaten zur Kenntnis, die Haushaltsdefizite abzubauen und das Anwachsen der Staatsschulden zu verlangsamen und sie auf ein nachhaltigeres Niveau zurückzuführen;

    8.

    betont die Tatsache, dass die für den Jahreshaushaltsplan der EU 2012 vorgeschlagenen Beträge mit dem Profil der EU-Ausgaben im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2007-2013 in Einklang stehen, sofern eine Vereinbarung der Haushaltsbehörde über eine Revision des MFR unter Berücksichtigung des zusätzlichen Finanzbedarfs des ITER gefunden werden kann; unterstreicht, dass jegliche Erhöhung (oder Kürzung) im Vergleich zum Haushaltsplan 2011 daher unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Verwirklichung der mehrjährigen Programme bewertet werden muss; betont, dass dies eine Frage der institutionellen Glaubwürdigkeit und Kohärenz des EU-Projekts ist, da die Zuständigkeiten und Verpflichtungen der EU ständig zunehmen; glaubt unter diesem Gesichtspunkt, dass die Ausstattung der auf EU-Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verankerten zielgerichteten Politikbereiche und neuen Zuständigkeiten mit maßgeblicher und sichtbarer finanzieller Kapazität eine Priorität darstellt;

    9.

    nimmt zur Kenntnis, dass gemäß dem HE 2012 unter der für 2012 im MFR vereinbarten Obergrenze insgesamt eine Marge von 1 603 Mio. EUR an VE verbleibt; ist entschlossen, auch diese verfügbare Marge – sollte es sich als notwendig erweisen – ebenso wie erforderlichenfalls andere in der gegenwärtigen IIV vorgesehenen Flexibilitätsinstrumente umfassend zu nutzen, um bestimmte politische Ziele, im derzeitigen MFR nicht angemessen angegangen werden, zu unterstützen und zu stärken; erwartet die uneingeschränkte Zusammenarbeit des Rates bezüglich der Nutzung dieser Instrumente;

    10.

    weist darauf hin, dass eine erste Diskussionsrunde über Haushaltsprioritäten im Parlament bereits in Form einer ausführlichen Konsultation seiner Fachausschüsse durch seine Gesamtberichterstatterin für den Haushaltsplan 2012 eingeleitet wurde; betont, dass der Prozess nun in jedem Ausschuss für dessen spezifischen Zuständigkeitsbereich einer Feinabstimmung bedarf, um die positiven und negativen Prioritäten für den Haushaltsplan 2012 zu ermitteln;

    11.

    nimmt die Schätzung der Kommission zur Kenntnis, dass insgesamt 43,5 % des HE 2012 (VE) zu den Zielen der Strategie EU 2020 beitragen; hält diese Schätzung für positiv, jedoch nicht für ausreichend; erkennt an, dass die von der Kommission gesetzten Prioritäten mit denjenigen in Einklang zu stehen scheinen, die das Parlament in seiner Entschließung zu den allgemeinen Leitlinien für den Haushaltsplan 2012 festgelegt hat, fordert jedoch einen ehrgeizigeren Ansatz für die Finanzierung der Strategie Europa 2020; ist allerdings entschlossen, die betreffenden Beträge unter umfassender Einbeziehung aller seiner Fachausschüsse weiter zu prüfen;

    12.

    vertritt die Auffassung, dass die Mittelansätze im EU-Haushaltsplan 2012 neben der Verwirklichung der Strategie EU 2020einen angemessenen Umfang haben sollten, um die Fortführung der EU-Maßnahmen und die Verwirklichung der EU-Ziele sicherzustellen; unterstreicht insbesondere, dass die EU ihre globale Verantwortung übernehmen können muss, insbesondere im Zuge des „arabischen Frühlings“ und der Unruhen im Nahen Osten;

    13.

    stellt fest, dass die schwierige wirtschaftliche Lage überall in der EU die Kommission zu einem ersten Versuch veranlasst hat, entsprechend der vom EP und seiner Entschließung vom 24. März 2011 erhobenen Forderung gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung negative Prioritäten und Einsparungen in einigen Politikbereichen zu ermitteln, insbesondere in solchen Bereichen, die in der jüngeren Vergangenheit eine geringe Leistung und niedrige Ausführungsraten verzeichneten; fordert die Kommission jedoch auf, zusätzliche Informationen zu liefern, die ihre Bewertung unterstützen, um das Parlament in die Lage zu versetzen, eindeutig positive und negative politische und hausspezifische Prioritäten festzulegen sowie die Möglichkeit weiterer Einsparungen und Neuzuweisungen in Anspruch zunehmen, da es wichtig ist, dass die Umsetzung der Programme und Maßnahmen der EU, einschließlich der Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise und zur Förderung des Wachstums, auf der Ebene der EU fortgeführt wird;

    14.

    warnt entschieden vor jedem Versuch des Rates, horizontale Kürzungen im Haushaltsplan vorzunehmen und a priori über die Gesamthöhe der Mittel zu beschließen, ohne einer genauen Bewertung des tatsächlichen Bedarfs für die Verwirklichung der vereinbarten Ziele und politischen Verpflichtungen der Union gebührend Rechnung zu tragen; fordert für den Fall, dass Kürzungen vorgenommen werden, dass der Rat statt dessen öffentlich erläutert und eindeutig ermittelt, welche politischen Prioritäten oder Vorhaben der EU verzögert oder ganz aufgegeben werden könnten;

    15.

    nimmt die vorgeschlagene Anhebung der ZE um 4,9 % gegenüber 2011 zur Kenntnis; ist überzeugt, dass die Kommission diese Beträge auf der Grundlage einer sorgfältigen und kritischen Analyse der Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten vorschlägt, die selbst 80 % des EU-Haushalts mitverwalten; nimmt zur Kenntnis, dass diese Mittelaufstockung im wesentlichen mit rechtlichen Erfordernissen im Zusammenhang mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm und den Struktur- und Kohäsionsfonds verknüpft ist; ist davon überzeugt, dass der vorgeschlagene Umfang der Zahlungen lediglich das Minimum darstellt, welches erforderlich ist, damit die EU ihre in den Vorjahren eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen einhalten kann, und dass es die Pflicht der EU ist, die aus diesen Zusagen resultierenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und zu gewährleisten, dass die Programme ihr volles Potenzial entfalten und mit voller Geschwindigkeit laufen; fordert den Rat daher nachdrücklich auf, von einer Kürzung der vorgeschlagenen Mittel für Zahlungen abzusehen; bekundet seine Absicht, die Zahlungen auf dem von der Kommission in ihrem Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Niveau beizubehalten, insbesondere in Anbetracht des vom Rat Anfang 2011 gezeigten Widerstands gegen die Erfüllung seiner formellen Zusage vom Dezember 2010, im Bedarfsfall zusätzliche Mittel bereitzustellen;

    16.

    stellt darüber hinaus fest, dass die Marge der ZE unter der Obergrenze des MFR mit 8 815 Mio. Euro weiterhin hoch ist; hebt hervor, dass jegliche Kürzung über die von der Kommission vorgeschlagenen Beträge hinaus wiederum die Situation in Bezug auf die dringende Notwendigkeit verschärfen würde, den nie dagewesenen Umfang noch abzuwickelnder Verpflichtungen (RAL) zu verringern und die korrekte Umsetzung der EU-Maßnahmen und -Programme sicherzustellen;

    17.

    verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 3/2011 ein Haushaltsüberschuss in Höhe von 4,54 Mrd. EUR bei den Zahlungen des Jahres 2010 ausgewiesen wird, von dem 1,28 Mrd. EUR auf Geldbußen und Verzugszinsen; ist enttäuscht über den Vorschlag der Kommission, die Beiträge der Mitgliedstaaten um diesen gesamten Betrag zu senken; betont, dass dieser Teil des Überschusses keinerlei Auswirkung auf die Gesamthöhe des Defizits der Mitgliedstaaten haben wird, dass er jedoch für den Jahreshaushaltsplan der EU einen eindeutigen Unterschied bedeuten und es gleichzeitig ermöglichen kann, den Druck auf die nationalen Haushaltspläne der Mitgliedstaaten zu verringern, sollte es notwendig sein, zusätzliche Zahlungen für Erfordernisse, die bei der Erstellung des Jahreshaushaltsplans nicht vorhergesehen waren, in den Haushaltsplan der EU aufzunehmen; ist daher der Auffassung, dass die Einnahmen aus Geldbußen und Verzugszinsen nicht von den auf dem BNE beruhenden Eigenmitteln abgezogen werden sollten, sondern im Haushaltsplan der EU in eine „Mittelreserve“ eingestellt werden sollten, die der Abdeckung zusätzlicher Zahlungen dient, die im Laufe des Jahres möglicherweise erforderlich werden;

    Teilrubrik 1a

    18.

    nimmt den Vorschlag der Kommission im HE 2012 zur Kenntnis, die VE um 12,6 % (auf 15 223 Mio. EUR) und die ZE um 8,1 % (auf 12 566 Mio. EUR) gegenüber dem Haushaltsplan 2011 zu erhöhen, da Teilrubrik 1a die entscheidende Rubrik des MFR 2007-2013 zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 ist, weil daraus direkt oder indirekt deren fünf Kernziele und sieben Leitinitiativen finanziert werden;

    19.

    bedauert allerdings, dass die meisten in dieser Rubrik für 2012 vorgesehenen Mittelaufstockungen nicht über die bloße jährliche Aufschlüsselung der mehrjährigen Gesamtbeträge hinausgehen, die von Parlament und Rat vereinbart wurden, als diese Programme und Maßnahmen beschlossen wurden; betont daher, dass die Kommission im allgemeinen nicht vorschlägt, über die ursprüngliche Planung hinaus die Unterstützung für dringend benötigte Investitionen zur Verwirklichung der sieben Leitinitiativen aufzustocken, und stellt fest, dass sie bedauerlicherweise dazu neigt, die unbedingt erforderliche Ausweitung der gemeinsamen finanziellen Anstrengungen auf den MFR nach 2013 zu verschieben; ist davon überzeugt, dass diese Verhaltensweise die Verwirklichung der Kernziele bis 2020 ernsthaft gefährden wird;

    20.

    unterstreicht, dass mit dem HE 2012 und der aktualisierten Finanzplanung für 2013 die bis 2013 für in Bezug auf die Verwirklichung der Strategie EU 2020 entscheidende Programme wie das 7. EG-Forschungsrahmenprogramm (EG FP7), Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung, Marco Polo II, PROGRESS, Galileo und GMES gebundenen Gesamtmittel geringer wären als der von Parlament und Rat bei der Verabschiedung dieser Programme vereinbarte Referenzbetrag; stellt allerdings fest, dass diese Referenzbeträge bezüglich der folgenden für Europa 2020 entscheidenden Programme geringfügig überschritten würden: Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), Transeuropäische Verkehrsnetze, Transeuropäische Energienetze, Erasmus Mundus und Lebenslanges Lernen; beabsichtigt, die 5 % an legislativer Flexibilität, die nach Nummer 37 der IIV zulässig sind, voll auszuschöpfen, soweit dies zweckmäßig ist, um wichtige und dringliche Investitionen zu fördern;

    21.

    stellt darüber hinaus fest, dass ein erheblicher Teil der nominellen Aufstockung in Teilrubrik 1a im HE 2012 im Vergleich zum Haushaltsplan 2011 mit den 2012 für ITER erforderlichen zusätzlichen Mitteln in Höhe von 750 Mio. EUR (VE) zusammenhängt, wovon es sich bei 650 Mio. EUR tatsächlich um zusätzliche Mittel handelt und wovon 100 Mio. EUR aus sämtlichen Haushaltslinien des EG FP7 umgeschichtet werden; bekräftigt nachdrücklich seinen Widerstand gegen jegliche Umschichtung aus dem EG FP7, da dies seine erfolgreiche Ausführung gefährden und dessen Beiträge zur Verwirklichung der Kernziele und zur Umsetzung der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 erheblich verringern würde;

    22.

    weist darauf hin, dass zur Finanzierung von ITER die Haushaltsbehörde dem parallelen Vorschlag der Kommission (KOM(2011)0226) zur Änderung des MFR 2007-2013 zustimmen muss, in dem empfohlen wird, die fehlenden 1 300 Mio. EUR für ITER 2012 und 2013 durch die Nutzung der verfügbaren und nicht ausgeschöpften Margen 2011 unter den Rubriken 2 und 5 des MFR 2007-2013 in Höhe eines Gesamtbetrags von 840 Mio. EUR zu finanzieren und 2012 und 2013 460 Mio. EUR aus dem EG FP7 umzuschichten; bekundet seine Bereitschaft, mit dem Rat zu verhandeln, um den Vorschlag der Kommission durch Inanspruchnahme der verschiedenen in der geltenden IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehenen Instrumente zu ändern;

    23.

    hält die zusätzliche Kürzung des EG FP7 um 64 Mio. EUR im Vergleich zur Finanzplanung neben der vorgeschlagenen Umschichtung von 100 Mio. EUR für ITER für besorgniserregend; fordert, dass die Kommission vorschlägt, alle 2012 dank der Neubewertung des Personalbedarfs und der reduzierten Finanzbeiträge zu einigen gemeinsamen Unternehmen zu erwartenden Einsparungen (in Höhe von insgesamt 190 Mio. EUR) zugunsten operativer Ausgaben im Rahmen des EG FP7 zu verwenden;

    24.

    verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit, die Finanzierungsbedingungen für die Prioritäten im Zusammenhang mit nachhaltiger Energie, die Energiespeichertechnologien und weitere die erneuerbaren Energiequellen betreffenden Prioritäten des strategischen Energietechnologieplans (SET-Plan), darunter Energieeffizienz, zu verbessern, die wesentlich sind, um die wirtschaftlichen, energie- und klimaspezifischen Herausforderungen zu bewältigen; ist der Ansicht, dass klare Ziele für eine nachhaltige Energiepolitik und Energieeffizienz kostenwirksame Lösungen liefern können, aus denen die europäische Volkswirtschaft insgesamt Nutzen ziehen könnte; stellt außerdem fest, dass weitere innovative Möglichkeiten zur Förderung von Investitionen und zur Unterstützung von Forschung und Innovation wie die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2012 geprüft werden könnten;

    25.

    bedauert, dass die Kommission mit der im HE 2012 gegenüber dem Haushaltsplan 2011 vorgesehenen begrenzten Mittelaufstockung für das Programm PROGRESS nicht in der Lage sein wird, für den Zeitraum 2011 bis 2013 den Betrag von 20 Mio. EUR wiedereinzusetzen, den sie 2010 zugesagt hatte, um die Umschichtung der PROGRESS-Mittel zugunsten des Mikrofinanzierungsinstruments teilweise auszugleichen; verweist auf den Beitrag des Programms PROGRESS zu den beiden Leitinitiativen der Strategie EU 2020, „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“ und „Jugend in Bewegung“; unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten, die kommunalen und regionalen Behörden sowie die nationalen und regionalen Einrichtungen in den Genuss von Mitteln des Programms PROGRESS kommen, um die Maßnahmen zur Aufstellung des Hausaltsplans unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Gesichtspunkte durchzuführen;

    26.

    begrüßt die gegenüber dem ursprünglichen Ansatz vorgesehene Mittelaufstockung (+ 5,7 Mio. EUR) bei den Verpflichtungsermächtigungen für das Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation; hofft, dass diese Anhebung dazu beitragen wird, den Zugang von KMU zu diesem Programm zu verbessern und spezifische Programme und innovative Finanzinstrumente zu entwickeln; verweist auf die wichtige Rolle der KMU im Hinblick auf die Ankurbelung der Wirtschaft in der EU und unterstützt insbesondere das Programm CIP/EIP als unerlässliches Instrument zur Überwindung der Krise; unterstreicht die Notwendigkeit, dass der Zugang der KMU zu den Kapitalmärkten (einschließlich der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der EU) verbessert werden muss und die Finanzierungsverfahren leichter, zügiger und weniger bürokratisch werden;

    27.

    bekräftigt die Bedeutung des Binnenmarktes für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der EU und für das Wachstum und die Stabilität der europäischen Volkswirtschaften und erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass ausreichende Mittel sichergestellt werden müssen, um die Durchführung der Binnenmarktvorschriften zu verbessern;

    28.

    betont den europäischen Zusatznutzen von Investitionen in den grenzüberschreitenden Verkehr, insbesondere das TEN-V-Programm, durch die grenzüberschreitende und intermodale Verkehrsverbindungen verbessert werden, wodurch die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung gefördert werden; fordert unter Hinweis auf die traditionelle Unterfinanzierung der TEN-V, dass zusätzliche Mittel für diesen Zweck bereitgestellt werden, auch durch Nutzung alternativer Finanzinstrumente wie der öffentlich-privaten Partnerschaften ÖPP), der Zweckbindung von Einnahmen und weiterer Finanzinstrumente; unterstreicht, dass der Kohäsionsfonds und der Regionalfonds eng an die TEN-V-Vorhaben angebunden werden sollten;

    29.

    vertritt die Auffassung, dass die Unterstützung des Programms Lebenslanges Lernen aufgrund seines großen europäischem Zusatznutzens 2012 und wegen seines wesentlichen Beitrags zu den Leitinitiativen „Jugend in Bewegung“ und „Innovationsunion“ fortgesetzt werden und ausgeweitet werden sollte; betont insbesondere, dass in Anbetracht der zunehmenden Zahl von in Europa an der Erwachsenenbildung beteiligten Menschen Grundtvig, auf das derzeit nur 4 % der Mittel des Programms Lebenslanges Lernen entfallen, verstärkt werden sollte;

    30.

    hält die vorgeschlagenen Mittelkürzungen für das Statistikprogramm der Union und die sehr begrenzten – nicht einmal der Inflationsrate entsprechenden – Erhöhungen der Personalausgaben im Politikbereich “Statistik” für besorgniserregend; betont, dass unbedingt kontinuierlich sichergestellt werden muss, dass die Ressourcen von Eurostat der zunehmenden Arbeitsbelastung und den gestiegenen Qualitätsanforderungen im Schlüsselbereich Wirtschafts- und Finanzstatistik gerecht werden;

    31.

    weist darauf hin, dass der Großteil der mit dem Vertrag von Lissabon verankerten neuen Zuständigkeiten der EU in den Bereichen Energie, Fremdenverkehr und Weltraum auf die Teilrubrik 1a entfällt; bekundet seine Enttäuschung darüber, dass die Kommission im dritten Jahr nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags keine zusätzlichen Mittel für diese neuen Politikbereiche vorschlägt; hebt hervor, dass weder Galileo noch GMES, die beiden wichtigen Weltraumprogramme der EU, zum Ende des gegenwärtigen MFR zusätzliche Mittel erhalten sollen und dass die Mittel für Galileo 2012 im Vergleich zu 2011 zurückgehen; bekräftigt die Notwendigkeit, in bestimmtem Umfang spezifische und sichtbare Maßnahmen zur Unterstützung des Fremdenverkehrs in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Sektors, der in Bezug auf die Beschäftigung und die Schaffung von BIP die drittwichtigste sozioökonomische Aktivität in Europa ist, zu treffen, und bedauert, dass die Kommission keine neue Rechtsgrundlage vorschlägt, um die drei vorbereitenden Maßnahmen in diesem Bereich zu ersetzen, die 2012 nicht verlängert werden können; fordert, dass 2012 und 2013 sowie im künftigen mehrjährigen Finanzrahmen angemessene Mittel für den Fremdenverkehrssektor zugewiesen werden;

    32.

    weist darauf hin, dass die Krise deutlich gemacht hat, wie wichtig effektive und betrugssichere Steuererhebungssysteme für gesunde öffentliche Finanzen sind; hebt hervor, dass der Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung hohe Priorität eingeräumt werden muss und dass mit den Mitteln für das Programm Fiscalis sichergestellt werden muss, dass das Programm diesem Ehrgeiz genügt;

    33.

    begrüßt den Beschluss der Kommission, in den HE für das zweite Jahr in Folge Zahlungsermächtigungen (50 Mio. EUR) für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) einzusetzen; unterstreicht, dass dies dem Fonds nicht nur eine größere Öffentlichkeitswirkung verschafft, sondern dass dadurch auch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien für andere Zielsetzungen und Erfordernisse vermieden werden; erwartet gespannt die Vorlage der Halbzeitüberprüfung der EGF-Verordnung durch die Kommission als Möglichkeit, neue Mittel und Wege zu ermitteln, um das Verfahren zur Inanspruchnahme des Fonds zu beschleunigen und seine Verwaltungsbestimmungen zu vereinfachen;

    Teilrubrik 1b

    34.

    unterstreicht den entscheidenden Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung sowie zum sozialen und territorialen Zusammenhalt zwischen EU-Regionen und Mitgliedstaaten; betont, dass die Kohäsionspolitik eine wesentliche Rolle in Bezug auf die Befähigung aller EU-Regionen übernehmen muss, an der Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 mitzuwirken, ebenso bezüglich der Unterstützung regionaler Investitionen zur Verwirklichung sämtlicher Leitinitiativen; vertritt daher die Auffassung, dass zwar weiterhin die charakteristische Umverteilung erfolgen und das Ziel verfolgt werden muss, die regionalen Unterschiede zu verringern, die Kohäsionspolitik jedoch weiterhin eine EU-weite Investitionspolitik bleiben und für alle Regionen und Bürger in der EU zugänglich sein muss;

    35.

    stellt fest, dass die Gesamtausgaben für Teilrubrik 1b auf 52 739 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden, was gegenüber 2011 einer Aufstockung um 3,4 % entspricht und voll und ganz in Einklang mit den Mittelansätzen des MFR 2007-2013 steht, wobei der jüngsten 2010 vorgenommenen Anpassung zugunsten einiger Mitgliedstaaten Rechnung getragen wurde; nimmt zur Kenntnis, dass die verfügbare Marge (22,1 Mio. EUR) unter der Obergrenze hauptsächlich auf die Mittel für die technische Hilfe zurückzuführen ist und nur 0,04 % der Gesamtmittel dieser Teilrubrik ausmacht;

    36.

    begrüßt die im Vergleich zu 2011 für 2012 vorgeschlagene Anhebung der ZE um 8,4 % auf 45 134 Mio. EUR und ist der Ansicht, dass diese Aufstockung im Anschluss an die sehr langsame Anlaufphase der Programme zu Beginn des Zeitraums 2007-2013 nun eine regelgerechte Abwicklung erlauben wird; betont, dass diese Anhebung es auch ermöglichen sollte, den zusätzlichen Zahlungsbedarf zu decken, der aus den jüngst vorgenommenen legislativen Änderungen, der Billigung aller Verwaltungs- und Kontrollsysteme und dem Abschluss der Programme 2000-2006 resultiert;

    37.

    betont daher, dass dieser Umfang an Zahlungen das reine Minimum darstellt und voll und ganz mit einer realistischen Budgetierung in Einklang steht, und zwar unter gebührender Berücksichtigung des allgemeinen Zahlungsprofils über den gesamten Zeitraum, der verfügbaren Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die der Kommission zu übermittelnden Zahlungsanträge und der Notwendigkeit, die Lücke zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu schließen; unterstreicht, dass diese Kapitalströme auch dazu beitragen werden, die Erholung der europäischen Volkswirtschaft zu beschleunigen und die Verwirklichung der Strategie Europa 2020 in den Regionen zu unterstützen; wird sich daher nachdrücklich eventuellen Kürzungen bei den Zahlungen im Vergleich zu den von der Kommission in ihrem Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen widersetzen;

    38.

    fordert die Kommission auf, demografische Daten zu den Begünstigten der Kohäsionspolitik, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, zu erheben, um die tatsächlichen Auswirkungen der für die Entwicklung des Humankapitals und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt bereitgestellten Mittel zu überwachen, wobei das besonders besorgniserregende Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu berücksichtigen ist;

    39.

    fordert die Kommission auf, weiterhin eng mit denjenigen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, die nur geringe Mittel ausschöpfen, um die Mittelausschöpfung vor Ort weiter zu verbessern; fordert daher die weitere Förderung des wechselseitigen Lernens, des Austauschs bewährter Praktiken und der Verstärkung der Verwaltungskapazitäten in den Mitgliedstaaten sowie in den Bewerberländern, indem der ordnungsgemäßen Funktionsweise des Heranführungsinstruments zur Unterstützung der Vorbereitungen der Länder auf die Durchführung von Gemeinschaftsprogrammen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

    40.

    fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihre Überlegungen darüber fortzusetzen, wie das komplexe System der von der Kommission und/oder den Mitgliedstaaten auferlegten Vorschriften und Auflagen vereinfacht und der bürokratische Aufwand verringert werden kann, damit es neben Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit deutlich verstärkt auf die Verwirklichung von konkreten Zielen ausgerichtet ist, ohne dabei jedoch von den wesentlichen Grundsätzen der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung abzuweichen;

    Rubrik 2

    41.

    stellt fest, dass im HE 2012 vorgeschlagen wird, die Verpflichtungsermächtigungen um 2,6 % auf 60 158 Mio. EUR und die Zahlungsermächtigungen um 2,8 % auf 57 948 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2011 aufzustocken; betont, dass diese Mittelaufstockungen unter der von der Kommission für den Haushaltsplan insgesamt vorgeschlagenen Mittelerhöhung bleiben;

    42.

    stellt fest, dass diese Anhebungen vor allem die Folge der kontinuierlichen Einführung der direkten Zahlungen an die neuen Mitgliedstaaten und des zusätzlichen Bedarfs für die Entwicklung des ländlichen Raums sind; hebt hervor, dass die Marktinterventionen im Vergleich zum Haushaltsplan 2011 fast unverändert bleiben, während die Preisschwankungen und die Instabilität bestimmter Märkte den Agrarsektor weiterhin beeinträchtigen; fordert die Kommission auf, Vorschläge für ein längerfristigeres Konzept für alle landwirtschaftlichen Sektoren sowie konkrete Vorschläge zur Bewältigung von Preisschwankungen auf den Märkten auszuarbeiten;

    43.

    nimmt zur Kenntnis, dass das mit dem im Herbst 2011 vorzulegenden traditionelle Berichtigungsschreiben zur Agrarpolitik die gegenwärtige Vorausschätzung im Hinblick auf eine genauere Bewertung des tatsächlichen Bedarfs anpasst wird; verweist vor diesem Hintergrund auf den endgültigen Umfang der 2012 voraussichtlich verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen (Berichtigung in Folge von Konformitätsabschlüssen, Unregelmäßigkeiten und der zusätzlichen Milchabgabe), die letztendlich für den Umfang der im Haushaltsplan 2012 zu beschließenden zusätzlichen Mittel maßgeblich sein werden; schätzt, dass die derzeit belassene Marge (651,6 Mio. EUR) ausreichen sollte, um den Bedarf in dieser Rubrik zu decken, falls keine unvorhergesehenen Umstände eintreten;

    44.

    betont, dass die Haushaltsbehörde in den vergangenen Jahren dank der spezifischen Umstände die unter der Obergrenze dieser Rubrik verfügbaren nicht zugewiesenen Mittel (Marge) verwenden konnte, um eine globale Einigung über die jährlichen Haushaltspläne zu erzielen, indem auf Nummer 23 der IIV zurückgegriffen wurde;

    45.

    befürwortet die anhaltende Unterstützung für Programme zur Bereitstellung von Schulobst ebenso wie für das Programm für die Hilfe für stark benachteiligte Personen; bedauert im Gegenzug die Kürzung der Haushaltsmittel für das Schulmilch-Programm und ist besorgt über die beiden Maßnahmen für Tier- und Pflanzenschutz vorgenommenen Kürzungen;

    46.

    fordert einen weiteren Abbau der Ausfuhrerstattungen und bedauert die anhaltende Subventionierung der Tabakerzeugung in der EU, die im Widerspruch zu den Zielvorgaben der EU-Gesundheitspolitik steht;

    47.

    betont, dass ein Teil der Ausgaben im Rahmen der Rubrik 2 wesentlich für die Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 ist; hebt hervor, dass die vorrangigen Ziele dieser Strategie – Wachstum und Beschäftigung – auch durch die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums verwirklicht werden; betrachtet Lebensmittelsicherheit und Nachhaltigkeit als die beiden wesentlichen Herausforderungen für die GAP; betrachtet Lebensmittelsicherheit und Nachhaltigkeit als die beiden wesentlichen Herausforderungen für die GAP; verweist darauf, dass bei den Direktbeihilfen ökologischen und sozialen Zielvorgaben besser Rechnung getragen werden sollte, und fordert eine nachhaltigere GAP, die weiter zur Bewältigung der ökologischen Herausforderungen beitragen sollte, mit denen die EU konfrontiert ist, einschließlich der Wasserverschmutzung, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen;

    48.

    begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufstockung für das Programm LIFE+ (+ 4,3 % bei den Verpflichtungen und + 1,9 % bei den Zahlungen), bei dem lediglich Vorhaben in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz Priorität eingeräumt wird; verweist erneut darauf, dass Umweltprobleme und ihre Lösungen keine nationalen Grenzen kennen, so dass ein Umgang damit auf der Ebene der EU selbstverständlich ist; weist nichtsdestoweniger darauf hin, dass sich die Mittel für LIFE+ weiterhin auf einem eher begrenzten Niveau bewegen;

    49.

    betont, dass die Energieeffizienz, die Bekämpfung des Klimawandels und die Förderung erneuerbarer Energie horizontale Prioritäten sind, die aus mehreren Rubriken des EU-Haushaltsplan finanziert werden können, und dass das Parlament ihrer Finanzierung, aufgeschlüsselt nach Haushaltslinien und insgesamt, besondere Aufmerksamkeit widmen wird; fordert die Kommission auf, diese Prioritäten sowie den Gewässerschutz und die Erhaltung der Artenvielfalt stärker in andere Politikbereiche einzubeziehen, darunter die Finanzhilfe der EU für Entwicklungsländer; vertritt die Auffassung, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften diesbezüglich wesentlich ist, und fordert die Kommission deshalb auf, sorgfältig zu prüfen, ob mehr Mittel notwendig sind, um die Umsetzung der EU-Umweltrechtsvorschriften ernsthaft zu prüfen, und dem Parlament Bericht zu erstatten;

    50.

    weist darauf hin, dass die Finanzierung und die bestehenden Maßnahmen der gemeinsamen Fischereipolitik aufgrund ihrer politischen Bedeutung aufrecht erhalten und auf den im HVE vorgeschlagenen Niveaus weitergeführt werden sollten, nicht zuletzt im Hinblick auf ihre anstehende Reform; ist der Ansicht, dass die Finanzierung der integrierten Meerespolitik, die 2012 einen angemessenen Betrag erreichen sollte, nicht zu Lasten anderer Maßnahmen und Programme für die Fischerei in Rubrik 2 erfolgen sollte; erachtet es darüber hinaus als wesentlich, den Umfang der europäischen Fischereiflotte weiterhin zu überwachen, den Mitgliedstaaten diesbezüglich eine angemessene Unterstützung zukommen zu lassen und insbesondere illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) zu bekämpfen; betrachtet eine erfolgreiche Bewirtschaftung der Fischerei als entscheidenden Faktor für die Erhaltung der Fischbestände und die Vorbeugung von Überfischung;

    Teilrubrik 3a

    51.

    stellt fest, dass die im HE 2012 im Vergleich zum Haushaltsplan 2011 vorgeschlagene Gesamtmittelanhebung für Maßnahmen dieser Teilrubrik (+ 17,7 % bei den Verpflichtungsermächtigungen, + 6,8 % bei den Zahlungsermächtigungen) mit den zunehmenden Ambitionen der EU im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht gemäß dem Vertrag von Lissabon und dem Stockholmer Programm (2010-2014), das der Europäische Rat selbst im Dezember 2009 verabschiedet hat, in Einklang steht;

    52.

    stellt fest, dass die betreffenden Erhöhungen größtenteils im Zusammenhang stehen mit drei der vier Programme für Solidarität und Bewältigung von Migrationsströmen: Außengrenzenfonds (+ 38 %), Europäischer Rückkehrfonds (+ 43 %) und Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (+ 24 %); betont jedoch, dass die in dieser Teilrubrik für 2012 vorgesehenen Anhebungen einfach das Ergebnis der jährlichen Aufschlüsselung der von Parlament und Rat bei der Verabschiedung der betreffenden Programme und Maßnahmen vereinbarten mehrjährigen Gesamtbeträge sind;

    53.

    bedauert zutiefst, dass die Kommission ein ablehnendes Signal an Flüchtlinge sendet, indem sie die Mittel für den Außengrenzenfonds und den Europäischen Rückkehrfonds erheblich anhebt, während die Mittelzuweisung für den Europäischen Flüchtlingsfonds jener des Jahres 2011 entspricht; ist der Ansicht, dass die EU gegenüber Flüchtlingen eine offenere Strategie verfolgen sollte, insbesondere angesichts des Krieges in Libyen und der anhaltenden schwerwiegenden Unterdrückung von Demonstranten in verschiedenen arabischen Ländern;

    54.

    hegt deshalb erhebliche Zweifel, ob der von der Kommission vorgelegte HE eine angemessene und aktuelle Reaktion auf die derzeitigen Herausforderungen an die EU darstellt, nicht zuletzt im Kontext der aktuellen Ereignisse im südlichen Mittelmeerraum; verweist auf seine nachdrückliche Forderung nach einer adäquaten und ausgewogenen Reaktion auf diese Herausforderungen mit Blick auf die Verwaltung der legalen Migration und die Verlangsamung der illegalen Migration, wobei die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, sich an bestehendes EU-Recht zu halten; unterstreicht die Notwendigkeit, dass ausreichende Finanzmittel und Unterstützungsinstrumente zur Bewältigung von Krisensituationen, die in einem Geist der uneingeschränkten Wahrung der internen Schutzbestimmungen und der Menschenrechte sowie der Solidarität unter allen Mitgliedstaaten bereitgestellt werden; unterstreicht insbesondere die Rolle und Unterstützung des Europäischen Flüchtlingsfonds, einschließlich von Sofortmaßnahmen im Fall eines massiven Zustroms von Flüchtlingen, und bedauert sehr, dass die Kommission für diesen Fonds keine Mittelaufstockung vorgeschlagen hat, die über die ursprüngliche Finanzplanung hinausgeht;

    55.

    nimmt die wiederholten Aufforderungen des Europäischen Rates zur Kenntnis, die operationelle Kapazität und die Rolle von FRONTEX in einer Zeit des zunehmenden Migrationsdrucks zu stärken; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der laufenden Revision von FRONTEX auf den Haushaltsplan 2012 vollständig darzulegen und ein klareres Bild von der finanziellen Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Tätigkeit der Agentur zu liefern;

    56.

    stellt fest, dass nach einer Vorstellung der nächsten technischen Schritte die in der Reserve eingestellten Mittelansätze 2011 für SIS II durch die Haushaltsbehörde freigegeben wurden; unterstreicht, dass die Haushaltsbehörde die weiteren Entwicklungen betreffend SIS II genauestens beobachten wird und sich das Recht vorbehält, aktiv zu werden, wenn es sich als notwendig erweist;

    Teilrubrik 3b

    57.

    weist darauf hin, dass es sich bei Teilrubrik 3b zwar um die mit den geringsten Finanzmitteln ausgestattete Rubrik des MFR handelt, sie jedoch Bereiche von wesentlichem Interesse für die Bürger Europas abdeckt, nämlich Jugend, Bildungs- und Kulturprogramme, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, das Instrument für den Katastrophenschutz und die Kommunikationspolitik;

    58.

    bedauert zutiefst, dass die Gesamtmittelansätze dieser Rubrik im dritten Jahr in Folge gekürzt wurden, wobei die VE um 0,1 % (auf 683,5 Mio. EUR) und die ZE um 0,3 % (auf 645,7 Mio. EUR) im Vergleich zum Haushaltsplan 2011 (ausschließlich des EU-Solidaritätsfonds) gekürzt wurden, was eine Marge von 15,5 Mio. EUR belässt;

    59.

    vertritt die Auffassung, dass Programmen und Maßnahmen in dieser Rubrik eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Kernziele und Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 zukommt; bekräftigt, dass Bildung, Ausbildung und Kultur von wirtschaftlichem Wert sind, da sie insbesondere zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen beitragen und die Entwicklung einer aktiven Bürgerschaft unterstützen;

    60.

    hebt hervor, dass die sehr geringe verfügbare Marge begrenzten Spielraum für Vorschläge für neue Aktionen oder Beschlüsse über die Aufstockung der Finanzierung der für die Bürger unmittelbar relevanten Prioritäten lassen wird;

    61.

    nimmt den Vorschlag der Kommission, die Mittelzuweisungen 2012 für Jugend in Aktion (veranschlagt sind für 2012 134,6 Mio. EUR) gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung um 8 Mio. EUR aufzustocken, gebührend zur Kenntnis; betont, dass dieses Programm eines der wesentlichen Instrumente der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ ist und Unterstützung für nicht formale Lernangebote und die Förderung einer aktiven Bürgerschaft junger Menschen liefert;

    62.

    bedauert, dass ähnliche Bemühungen nicht für Programme wie MEDIA und Kultur 2007 vorgeschlagen werden, obwohl sie in hohem Maße zur Reichhaltigkeit und Vielfalt der europäischen Kultur beitragen und Unterstützung für Maßnahmen liefern, die von den Mitgliedstaaten allein nicht finanziert würden;

    63.

    bedauert, dass die Kommission in ihrem Haushaltsplanentwurf 2012 keine spezifische Maßnahmen zugunsten des Sports vorgeschlagen hat, obwohl dieser nun auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon eine vollwertige Zuständigkeit der Union ist; vertritt die Auffassung, dass im Haushaltsplan 2012 – wenn auch begrenzte – Finanzmittel weiterhin verfügbar sein sollen;

    64.

    begrüßt die Aufstockung für das Programm im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens, da die öffentliche Gesundheit zu einem Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit in alternden europäischen Gesellschaften geworden ist; würdigt die Bemühungen der Kommission, Finanzierungslösungen für die Fortsetzung von wichtigen Erziehungskampagnen wie z.B. die Kampagne HELP für ein Leben ohne Tabak zu finden;

    65.

    bedauert die Kürzung beim Finanzinstrument für den Katastrophenschutz im Vergleich zur Finanzplanung (– 1,8 Mio. EUR) und fordert die Kommission auf, diese Kürzung weiter zu erläutern, da der Katastrophenschutz inzwischen eine neue Zuständigkeit der EU ist;

    66.

    verweist darauf, dass die Europäischen Öffentlichen Räume einer eigenständigen Haushaltslinie bedürfen, um Transparenz und die volle Mitwirkung des Europäischen Parlaments und seiner Mitglieder sicherzustellen; bedauert den Vorschlag der Kommission, die Mittel bei dieser Haushaltslinie zu streichen und die EPS-Mittel mit der Haushaltslinie für die Vertretungen der Kommission zusammenzulegen; verweist darauf, dass das Programm Europäische Öffentliche Räume gemeinsam von der Kommission und dem Europäischen Parlament durchgeführt wird und deshalb der entsprechende Haushaltsansatz getrennt von dem Haushaltsansatz für die Vertretungen der Kommission (im Unterschied zu den Haushaltsplänen für 2010 und 2011) sein sollte; unterstreicht, dass das Parlament keinen Versuch mehr hinnehmen wird, den Willen der Haushaltsbehörde in dieser Frage zu ändern;

    Rubrik 4

    67.

    stellt fest, dass die im HE 2012 beantragten Verpflichtungs- bzw. Zahlungsermächtigungen um 2,9 % bzw. 0,8 % im Vergleich zum Haushaltsplan 2011 auf 9 009,3 Mio. EUR bzw. 7 293,7 Mio. EUR angehoben wurden (unter Berücksichtigung der Soforthilfereserve); weist darauf hin, dass diese Mittelaufstockungen hinter der von der Kommission für den gesamten Haushaltsplan vorgeschlagenen Mittelanhebung zurückbleiben;

    68.

    weist darauf hin, dass es die Kommission bis jetzt versäumt hat, für die Nahrungsmittelfazilität verwendete Mittel (240 Millionen EUR) wieder in Rubrik 4 und insbesondere in das Stabilitätsinstrument zurückfließen zu lassen, wie dies vom Haushaltsausschuss in Ziffer 28 des am 12. Oktober 2009 angenommenen Bericht A7-0038/2009 gefordert wird;

    69.

    ist zutiefst überzeugt, dass besondere und konkrete Anstrengungen unternommen werden müssen, um alle verfügbaren europäischen Instrumente optimal und koordiniert zu nutzen (nicht nur die Mittelausstattungen im Rahmen des EU-Haushaltsplans, sondern auch die von EIB, EBWE usw. verwalteten Instrumente), was auch für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten gilt; betont, dass die Flexibilität bei der Planung und Umsetzung der EU-Instrumente weiter verbessert werden muss, um eine angemessene und wirksame Reaktion auf politische und humanitäre Krisen in Drittländern zu gestatten, ohne allerdings langfristige politische Verpflichtungen und Prioritäten zu gefährden; fordert zu diesem Zweck, dass die Kommission, der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Investitionsbank ihre Bemühungen koordinieren, um zu gewährleisten, dass die Zielvorgaben des externen Handelns der EU so gezielt und effektiv wie möglich sind;

    70.

    erachtet es als die Pflicht der EU, angemessen und umfassend auf die jüngsten politischen Entwicklungen in den Nachbarländern des Mittelmeerraums zu reagieren und Unterstützung und Hilfe für Bewegungen bereitzustellen, die für demokratische Werte und die Begründung der Rechtsstaatlichkeit kämpfen; bekräftigt, dass eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung für diese Länder nicht zu Lasten der Prioritäten und Instrumente zugunsten der osteuropäischen Nachbarländer gehen darf;

    71.

    hält es unter diesem Gesichtspunkt für sehr besorgniserregend, dass die vorgeschlagene Marge von 246,7 Mio. EUR für Rubrik 4, die zwar weit umfangreicher ist als in der aktualisierten Finanzplanung vom Januar 2011 vorgesehen (132,2 Mio. EUR), möglicherweise nicht ausreicht, um den neuen Bedarf der Rubrik 4 zu decken, da sie anscheinend auf Kürzungen mehrerer wichtiger EU-Programme zu basieren scheint; ist entschlossen, die Auswirkungen dieser Kürzungen weiter zu prüfen und zu analysieren;

    72.

    weist darauf hin, dass Parlament und Rat sich noch nicht auf die Rechtsgrundlage für die Begleitmaßnahmen für den Bananensektor und die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und anderen Ländern mit hohem Einkommen (ICI +) geeinigt haben und dass eine solche Einigung sich auf die Mittelansätze des Haushaltsplans 2012 auswirken wird; bedauert den Vorschlag der Kommission, die Mittel für die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien und Lateinamerika zu kürzen; fordert eine zügige Annahme der ICI +-Rechtsvorschriften und die Bewilligung angemessener Finanzmittel für Asien und Lateinamerika;

    73.

    fordert die Kommission daher auf, ihr bevorstehendes Berichtigungsschreiben nicht auf die finanziellen Konsequenzen ihrer Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik zu beschränken, sondern sich, erforderlichenfalls unter Nutzung aller Möglichkeiten der IIV, auch mit allen anderen anstehenden Fragen und Erfordernissen zu befassen, darunter der Finanzierung für Palästina und das UNRWA, die gegenüber dem Haushaltsplan 2011 um 100 Mio. EUR verringert wird, um die Wirkung der EU-Hilfe weltweit zu optimieren;

    74.

    bedauert die Reduzierung der geplanten Erhöhung der Finanzmittel für das Instrument für Heranführungshilfe von 139 Mio. EUR auf nur 79 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsplan 2011;

    75.

    nimmt Kenntnis von der vorgeschlagenen Erhöhung der Mittel für das Programm „Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen“ (ENRTP) innerhalb des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) um 51,8 Mio. EUR im Vergleich zur Finanzplanung für die Anschubfinanzierung für Maßnahmen gegen den Klimawandel; widersetzt sich entschieden den anderen Kürzungen in Höhe von insgesamt 78 Mio. EUR in Bezug auf die geografischen Programme des DCI, die den Bemühungen der EU entgegenstehen würden, einen Beitrag zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu leisten und die auf höchster Ebene eingegangene Verpflichtung der EU einzuhalten, bis 20150,7 % des BNE für die Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen;

    76.

    weist darauf hin, dass es sich jeglichen systematischen, quasi automatischen und zuweilen unüberlegten Kürzungen durch den anderen Teil der Haushaltsbehörde in Bezug auf die Verwaltungsausgaben der Rubrik 4 nur zum Zwecke der Verringerung der Mittelansätze widersetzen wird, da dies der EU die Mittel entziehen würde, ihre Programme ordnungsgemäß und wirksam umzusetzen;

    Rubrik 5

    77.

    nimmt zur Kenntnis, dass die gesamten Verwaltungsausgaben für alle Organe auf 8 281 Mio. EUR geschätzt werden, was gegenüber 2011 einen Anstieg um 1,3 % mit einer Marge von 472,5 Mio. EUR bedeutet;

    78.

    nimmt Kenntnis vom Schreiben des Mitglieds der Kommission mit Zuständigkeit für die Finanzplanung und den Haushalt vom 3. Februar 2011, in dem sich das Mitglied der Kommission verpflichtet hat, im Vergleich zu 2011 die Anhebung der Ausgaben der Rubrik auf weniger als 1 % zu beschränken und kein neues Personal einzustellen, und alle Institutionen aufgefordert hat, bezüglich der Entwicklung ihrer Haushaltspläne das gleiche Konzept zu verfolgen;

    79.

    stellt fest, dass die Kommission, der Rat, der Rechnungshof, der Bürgerbeauftragte und der Datenschutzbeauftragte dem Folge geleistet haben; unterstreicht, dass es dem Europäischen Parlament gelungen ist, die von ihm veranschlagten Mittel im Vergleich zum Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags um etwa 50 Mio. EUR zu kürzen; betont, dass es die Vorausschätzungen der anderen Institutionen eingehend prüfen wird, unter anderem in Anbetracht der zusätzlichen Erfordernisse und Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon;

    80.

    spricht der Kommission seine Anerkennung für ihre umfassenden Bemühungen aus, ihre eigenen Verwaltungsausgaben nominell einzufrieren; stellt fest, dass dies ermöglicht wurde durch den Ausgleich der Erhöhungen im Zusammenhang mit statutarischen und vertraglichen Verpflichtungen durch andere drastische Kürzungen bei anderen Verwaltungsausgaben; ist allerdings besorgt über die möglichen Konsequenzen;

    81.

    betont, dass sich alle weiteren Kürzungen der Verwaltungsmittel 2012 in Einzelplan III, auch bezüglich der Haushaltslinien für Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben (ehemalige BA-Linien), sich negativ auf die Durchführung der Programme auswirken könnten, insbesondere in Anbetracht der neuen Aufgaben der EU nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon; fordert, dass die aus gekürzten Ausgaben für administrative Unterstützung resultierenden Einsparungen in den Mittelausstattungen der Programme verbleiben, um die Maßnahmen vor Ort besser durchführen zu können; betont darüber hinaus, dass dieser Trend angesichts der weiterhin zunehmenden Zuständigkeiten der EU langfristig nicht haltbar ist und sich negativ auf die rasche, regelgerechte und wirksame Durchführung der Maßnahmen und Programme der EU auswirken wird;

    82.

    erkennt die Bemühungen der Kommission an, keine zusätzlichen Planstellen zu beantragen, sowie ihre Zusage, den gesamten Bedarf, einschließlich desjenigen im Zusammenhang mit neuen Prioritäten und dem Inkrafttreten des AEUV, lediglich durch interne Neuverwendung der vorhandenen Humanressourcen zu decken; fragt sich insbesondere, von wo die 230 zusätzlichen Planstellen, die erforderlich sind, um die angemessene Überwachung der wirtschaftlichen und finanziellen Situationen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, in der GD ECFIN umgeschichtet werden sollen, und welche Auswirkungen es haben wird, dass nach Umschichtungen in spezifischen Generaldirektionen 70 Planstellen weniger für administrative Unterstützung und Programmverwaltung existieren werden; unterstreicht, dass das Thema der Humanressourcen umso bedeutender ist aufgrund der Tatsache, dass die GD ECFIN möglicherweise weiter gestärkt werden muss, um wichtige zusätzliche Aufgaben zu bewältigen, sobald das Paket zur wirtschaftspolitischen Steuerung angenommen worden ist;

    83.

    unterstreicht, dass die für EPSO vorgeschlagene Aufstockung (+ 5,4 % bei den VE und den ZE) offensichtlich den Bemühungen der Kommission zuwiderläuft, die Verwaltungsausgaben zu senken; fordert mehr Informationen über die vorgeschlagene Aufstockung der Mittelzuweisungen für EPSO und die Externalisierung von Schlüsseldienstleistungen durch EPSO;

    84.

    vermerkt die Anhebung der Ausgaben für Ruhegehälter um 4 % (gegenüber 5,2 % von 2010 nach 2011) in Anbetracht der zu erwartenden Verrentung von Beamten; ersucht die Kommission, eine eingehendere Analyse der langfristigen finanziellen Konsequenzen dieses Trends zu liefern und gleichzeitig die möglichen direkten und indirekten Konsequenzen jeglicher Änderung der EU-Ruhegehaltsregelung auf die Attraktivität, Qualität und Unabhängigkeit des europäischen öffentlichen Diensts zu prüfen; betont, dass jegliche derartige Änderung einen ordnungsgemäßen sozialen Dialog voraussetzt;

    85.

    vertritt die Auffassung, dass die Europa-Schulen angemessen finanziert werden sollten, um der spezifischen Situation der Kinder der Bediensteten der EU-Institutionen Rechnung zu tragen; wird sorgfältig die gegenüber 2011 vorgeschlagene Gesamtmittelerhöhung um 1,7 % prüfen, die unter der in der Finanzplanung vorgesehenen liegt, ebenso wie alle Haushaltslinien der Europa-Schulen, und in seiner Lesung alle diesbezüglich von ihm als angemessen erachteten Änderungen vornehmen;

    Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

    86.

    betont, dass Pilotprojekte (PP) und vorbereitende Maßnahmen (VM) entscheidende Instrumente für die Formulierung der politischen Prioritäten und die Vorbereitung neuer Initiativen sind, die in EU-Aktivitäten und -Programme umgewandelt werden könnten, die das Leben der EU-Bürger wahrscheinlich verbessern würden; beabsichtigt daher, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln seine Vorschläge für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen im Haushaltsplan 2012 zu unterstützen, betont jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit, die für Juli 2011 erwartete vorläufige Bewertung der Kommission im Hinblick auf die Festlegung eines globalen und ausgewogenen endgültigen Pakets in diesem Bereich sorgfältig zu prüfen;

    87.

    beabsichtigt zu diesem Zweck, der Kommission gemäß Anhang II Abschnitt D der IIV eine erste vorläufige Liste potenzieller Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen für den Haushaltsplan 2012 zu übermitteln; erwartet, dass die Kommission eine wohlbegründete Analyse der vorläufigen Vorschläge des Europäischen Parlaments liefert; betont, dass dieses erste vorläufige Verzeichnis nicht die förmliche Einreichung und Annahme von Änderungsanträgen zu Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen während der Lesung des Haushaltsplans im Parlament ausschließt;

    88.

    nimmt Kenntnis von einem neuen Pilotprojekt und fünf vorbereitenden Maßnahmen – davon zwei neuen –, die von der Kommission in verschiedenen Rubriken vorgeschlagen werden; bekundet seine entschiedene Absicht, Inhalt und Ziele der neu vorgeschlagenen Initiativen im Verlauf der anstehenden Verhandlungen zu analysieren;

    Agenturen

    89.

    stellt fest, dass im HE 2012 insgesamt 720,8 Mio. EUR (d.h. 0,49 % des Haushaltsplans insgesamt) für die dezentralen Einrichtungen der EU bereitgestellt werden, was einer Anhebung des gesamten EU-Beitrags gegenüber dem Haushaltsplan 2011 um 34,6 Mio. EUR bzw. 4,9 % entspricht; ist sich bewusst, dass diese Mittelaufstockung hauptsächlich auf die eine neue Agentur (3) und die sieben ihre Tätigkeiten aufnehmenden Agenturen (4) entfällt, um sie mit angemessenen Finanzmitteln auszustatten; hebt hervor, dass zusätzliche Finanzmittel für die zehn Agenturen (5) bereitgestellt werden müssen, deren Aufgaben ausgeweitet wurden, um ihre Leistung nicht zu behindern; stellt fest, dass die Erhöhung des EU-Beitrags zu den Agenturen, die den normalen Dienstbetrieb aufgenommen haben, der Inflationsrate (2 %) entspricht oder sogar darunter liegt, wobei kein zusätzliches Personal bereitgestellt wurde;

    90.

    betont, dass die Mittelzuweisungen für die Agenturen der EU bei weitem nicht nur aus Verwaltungsausgaben bestehen, sondern stattdessen dazu beitragen, die Ziele von Europa 2020 und die Zielsetzungen der EU im allgemeinen, wie von der Legislativbehörde beschlossen, zu verwirklichen; befürwortet daher in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten das restriktive Konzept der Kommission bezüglich der Zuschüsse für die dezentralen Einrichtungen der EU aus dem EU-Haushalt, missbilligt jedoch erneut die Verwendung zweckgebundener Einnahmen zur Verringerung des Beitrags aus dem EU-Haushalt für gebührenabhängige Agenturen, mit der die Kommission die Margen künstlich erhöht; bekundet in diesem Zusammenhang seine Besorgnis darüber, dass die Kommission wiederholt den politischen Willen des Parlaments ignoriert;

    91.

    betont, dass die europäischen Aufsichtsbehörden bei der Wahrung der Marktstabilität eine entscheidende Rolle übernehmen und angemessen finanziert werden müssen, damit Reformen der betreffenden Vorschriften Wirkung zeigen können; bekräftigt, dass eine einzige Aufsichtsbehörde kosteneffizienter wäre; begrüßt die für alle drei Behörden vorgeschlagenen Mittelaufstockungen als wichtige Schritte im Rahmen ihrer Verfahren zum Aufbau ihrer Kapazität und fordert gleichzeitig die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den gemeinsamen Ausschuss; betont, dass für sämtliche zusätzlichen Aufgaben, die diesen Behörden übertragen werden, umgehend die entsprechenden zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen; hebt u. a. hervor, dass die für die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in den Bereichen Leerverkäufe und Derivate geplanten neuen Zuständigkeiten sich umgehend im Haushaltsverfahren 2012 widerspiegeln müssen, sobald die Rechtsgrundlagen geschaffen wurden;

    92.

    stellt fest, dass von den 213 neuen Dauerplanstellen für Agenturen (von insgesamt 4 854) 80 neuen oder den Betrieb aufnehmenden Agenturen zugewiesen werden sollen, der Rest Agenturen, deren Aufgaben ausgeweitet werden; bekräftigt seine Forderung nach einem spezifischen Konzept für die Einstellung von wissenschaftlichem Fachpersonal mit Berufserfahrung, insbesondere wenn diese Stellen ausschließlich mit Gebühren finanziert werden und daher haushaltsneutral für den EU-Haushalt sind;

    93.

    missbilligt den Ansatz der Kommission, die Präsentation der beiden selbst finanzierten Agenturen OHIM und CPVO im HE 2012 zu ändern, d.h. die entsprechenden Haushaltslinien zu streichen, und die Stellenpläne nicht zu veröffentlichen; nimmt nichtsdestoweniger zur Kenntnis, dass die beiden betreffenden Agenturen an keine Beschlüsse der Haushaltsbehörde gebunden sind, was die Höhe der Zuschüsse bzw. die Personalausstattung betrifft; beabsichtigt jedoch, diese Informationen im Haushalt im Sinne der Transparenz bereitzustellen; bekräftigt erneut, dass eine Lösung für die übermäßigen Überschüsse gefunden werden muss, die durch die Gebührenordnung der OHIM erzielt werden;

    94.

    ist der Auffassung, dass folgende Punkte von besonderem Interesse für den Trilog sind, der voraussichtlich am 11. Juli 2011 stattfinden wird:

    Bereitstellung von Haushaltsmitteln für 2012 zur Unterstützung der Strategie EU 2020,

    Gesamthöhe der Zahlungen im Haushaltsplan 2012 und ausstehende RAL,

    Vorschlag für eine Revision des gegenwärtigen MRF 2007-2013 zur Bewältigung des zusätzlichen Finanzbedarfs für das Projekt ITER,

    finanzielle Nachhaltigkeit und Handhabbarkeit der Rubrik 4 im Jahre 2012, insbesondere mit Blick auf das vorstehende Berichtigungsschreiben zum demokratischen Wandel im südlichen Mittelmeerraum,

    ausstehende Fragen im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2011;

    *

    * *

    95.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    (2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0114.

    (3)  Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht.

    (4)  Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA), Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und Institut für Gleichstellungsfragen.

    (5)  Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – Maßnahmen im Biozidbereich, Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – Tätigkeiten im Rahmen der vorherigen Zustimmung (PIC), Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS (GSA), Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA), Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), Europäische Umweltagentur (EEA), Grundrechteagentur (FRA), Europäische Polizeiakademie (CEPOL) und Eurojust.


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