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Document 52011AR0290

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Modernisierung der Hochschulbildung“

ABl. C 113 vom 18.4.2012, p. 45–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.4.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 113/45


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Modernisierung der Hochschulbildung“

2012/C 113/09

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt die aktivere Rolle, die die Europäische Kommission bei der Förderung der Hochschulen und der verschiedenen nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen bei der Durchführung der Modernisierungsagenda für die Hochschulbildung einnehmen will;

stimmt der Aussage der Europäischen Kommission zu, dass in Europa die Investitionen in den Hochschulbereich im Allgemeinen zu gering sind, und ist sich dessen bewusst, das nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern in vielen Fällen auch die regionalen Gebietskörperschaften ihrer Verantwortung gerecht werden und die Investitionen in die Hochschulbildung mit öffentlichen Mitteln verstärken müssen;

ermutigt die Europäische Kommission dazu, bei der Festlegung der konkreten Programme und Aktionsbereiche einer der Prioritäten noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen, die sie selbst zu Recht bei den Mitgliedstaaten und den Hochschulen voraussetzt, nämlich die Steigerung der Studierendenquote und der hierfür notwendigen Stärkung der "sozialen Dimension" der Hochschulbildung;

ist der Ansicht, dass sich die Relevanz der Hochschulbildung auch durch das Maß äußern kann, in dem Hochschulen typisch lokalen oder regionalen Bedürfnissen gerecht werden, und hierdurch einen echten Beitrag für die lokale oder regionale Entwicklung leisten;

weist jedoch darauf hin, dass noch viel unternommen werden muss, um die Möglichkeiten für Lernmobilität und für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszuweiten und zugleich auch weiter zu vertiefen, um den diesbezüglichen Mehrwert erheblich zu vergrößern;

weist erneut darauf hin, dass wichtige Befugnisse hinsichtlich Bildung und Ausbildung – ebenso wie für die Jugend- und die Beschäftigungspolitik – bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften liegen, und betont, dass den Gebietskörperschaften bei vollständiger Wahrung des Subsidiaritätsprinzips hierdurch eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung dieser Modernisierungsagenda zukommt.

Berichterstatterin

Mia DE VITS (BE/SPE), Mitglied des Flämischen Parlaments

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen"

COM(2011) 567 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.   Allgemeine Bemerkungen

1.

begrüßt die Mitteilung "Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen", in der die Europäische Kommission die wesentlichen politischen Ziele der Hochschulreformen formuliert. Der AdR schätzt es, dass die Europäische Kommission so den Reformen zusätzlichen Schwung verleihen will, die mit dem Bologna-Prozess und der Schaffung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums eingeleitet wurden, jedoch bei weitem noch nicht vollendet sind, wobei sie diesen Reformen im weiteren Rahmen der Europa-2020-Strategie und den dazugehörigen Leitinitiativen auch zugleich einen hohen Stellenwert einräumt;

2.

hält den Ansatz in der Mitteilung für richtig, in der die Europäische Kommission einerseits die wichtigsten politischen Ziele aufzählt, die sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Hochschulen bis Ende dieses Jahrzehnts erreichen sollen, und anderseits erläutert, wie sie die Mitgliedstaaten und die Hochschulen bei der Umsetzung dieser Modernisierungsagenda unterstützen kann;

3.

ist ebenfalls der Meinung, dass die Hauptverantwortung für die Durchführung von Reformen in der Hochschulbildung – einem Politikfeld, in dem die EU für die Koordinierung und Unterstützung zuständig ist – bei den Mitgliedstaaten und bei den Bildungseinrichtungen selbst liegt, obwohl die Herausforderungen und Lösungsansätze grenzüberschreitender Natur sind. Auch weist der Ausschuss erneut darauf hin, dass wichtige Befugnisse hinsichtlich Bildung und Ausbildung – ebenso wie für die Jugend- und die Beschäftigungspolitik – bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften liegen. Der Ausschuss betont, dass den Gebietskörperschaften bei vollständiger Wahrung des Subsidiaritätsprinzips hierdurch eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung dieser Modernisierungsagenda zukommt;

4.

stellt fest, dass die vorgeschlagene Strategie zur Modernisierung der Hochschulbildung offenbar in keiner Weise dem Subsidiaritätsprinzip oder dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht;

5.

betont, dass das Bildungssystem und damit auch die Hochschulbildung in erster Linie für eine breite und allgemeine Bildung sorgen muss, bei der sich die Talente bestmöglich entfalten können und offene, starke und vielseitige Persönlichkeiten geformt werden, die ihre Verantwortung in der Gesellschaft umfassend wahrnehmen. Bildung hat zweifelsohne auch einen wirtschaftlichen Wert, wobei dieser jedoch nicht der einzige Wert ist. Eine Betrachtung von Bildung aus wirtschaftlicher Sicht wird daher immer und gezwungenermaßen eine unvollständige Betrachtung sein. Trotzdem kann ein Herangehen aus wirtschaftlichem Blickwinkel in einem bestimmten Zusammenhang sinnvoll und sogar notwendig sein;

6.

stimmt ungeachtet dessen der Aussage voll und ganz zu, dass Bildung und Ausbildung eine zentrale Rolle bei der Schaffung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum in Europa spielen muss, und betont, dass die Möglichkeiten der europäischen Hochschulen, ihre gesellschaftliche Rolle zu erfüllen, noch nicht voll ausgeschöpft werden;

2.   Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen

2.1   Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern

7.

schließt sich der Analyse an, dass der durchschnittliche Bildungsgrad in Europa so angehoben werden muss, dass der Anteil junger Menschen, die Hochschulen oder vergleichbare Einrichtungen absolvieren, bis 2020 den Zielwert von 40% erreicht, um der prognostizierten und notwendigen Zunahme wissensintensiver Arbeitsplätze gerecht zu werden, Jugendlichen eine bessere Aussicht auf hochwertige Arbeitsplätze zu bieten und somit auch die Arbeitslosigkeit insbesondere der jungen Menschen zu bekämpfen;

8.

ist überzeugt, dass die breite Nutzung innovativer Informations- und Kommunikationstechnologien durch Hochschulen dazu beitragen kann, dass Hochschulbildung zugänglicher wird und die Studierendenzahlen steigen, etwa mit Blick auf Studierende, die in dünn besiedelten Gebieten, auf Inseln und in Berggebieten wie auch in Gebieten in äußerster Randlage leben;

9.

stimmt der Aussage ausdrücklich zu, dass die Hochschulbildung deshalb für breitere Gesellschaftsschichten attraktiv werden muss, und bedauert, dass verschiedene Bevölkerungsgruppen an den Hochschulen noch immer stark unterrepräsentiert sind. Der Ausschuss verweist darauf, dass diese Unterrepräsentierung – die übrigens in noch stärkerem Ausmaß und mit einer nicht hinnehmbaren Hartnäckigkeit in der Dozentenschaft zu finden ist – uns nicht nur vor soziale Probleme stellt, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht eine sinnlose Vergeudung von Talent bedeutet;

10.

schlägt daher vor, nicht nur zu überwachen, inwieweit die Mitgliedstaaten bezüglich der Steigerung der Studierendenzahlen bzw. – und dies ist mindestens gleich wichtig – der erfolgreichen Hochschulbesuche Fortschritte verbuchen, sondern auch inwieweit es den Mitgliedstaaten und den Hochschulen gelingt, Studierende aus unterrepräsentierten Gruppen und "untraditionelle" Studierende anzuziehen. Hierbei sollten außerdem die klassischen Rollenmuster durchbrochen werden, sodass die Stereotypen bei der Studienwahl und die daraus resultierende Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt zurück gedrängt werden können. Aufgrund der demografischen Entwicklungen ist der Ausschuss jedoch überzeugt, dass die notwendige erhebliche Anhebung der entsprechenden Studierendenquote solange nicht auf Dauer erreicht werden kann, bis es den Mitgliedstaaten und den Hochschulen gelingt, diese "soziale Dimension" im Kernbereich ihrer Hochschulpolitik zu verankern. Der Ausschuss hält es daher auch für unvermeidlich, dass auch auf diesem Gebiet spezifische Ziele formuliert werden, für die natürlich die spezifische Lage jedes Mitgliedstaats und der verschiedenen Regionen innerhalb eines Mitgliedstaats berücksichtigt werden muss; er betont zugleich jedoch, dass bei steigenden Studierendenzahlen auch die Förderung für Europas Hochschulen aufgestockt werden muss, um Forschung und Lehre auf Spitzenniveau gewährleisten zu können;

11.

unterstützt den Aufruf der Europäischen Kommission, dass potenziellen Studierenden aus einkommensschwächeren Schichten finanzielle Unterstützung gewährt werden muss. Der Ausschuss beobachtet in diesem Zusammenhang mit Sorge, dass mehrere Mitgliedstaaten eine Studiengebührenerhöhung beschlossen haben bzw. eine solche erwägen, obwohl alle EU-Mitglieder den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert haben, in dessen Artikel 13 es u.a. heißt, dass "der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss". Der Ausschuss fürchtet, dass mit einer Erhöhung der Studiengebühren auch die finanzielle Hürde für einen Hochschulbesuch größer wird, gerade zu einem Zeitpunkt, an dem viele Studierende und ihre Familien die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu spüren bekommen;

12.

weist darauf hin, dass neben der finanziellen Frage auch andere Aspekte (etwa sorgfältige Wahl der Studienrichtung, angemessene Vorbildung und ggf. entsprechende Abhilfe, Studien- und Laufbahnbegleitung, frühzeitige Neuorientierung auf eine andere Studienrichtung oder einen anderen Studiengang, um einem Studienabbruch zuvor zu kommen, ein eher studierendenzentrierter Ansatz der Hochschulbildung) eine wichtige Rolle beim Zugang zu und Erfolg in den Hochschulen spielen können, und fordert, dass die Mitgliedstaaten und die Hochschulen dies ebenfalls angemessen berücksichtigen. Der Ausschuss bedauert, dass im Vergleich zu anderen Aspekten der Hochschulbildung über entsprechende Maßnahmen bisher zu wenig Informationen systematisch zusammengetragen und unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, und ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Beobachtungsstelle für die soziale Dimension der Hochschulbildung, die derzeit im Rahmen des Bolognaprozesses eingerichtet wird, die notwendige Unterstützung verdient;

13.

begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen mit klaren und ggf. zusätzlichen Übergängen zwischen den verschiedenen Qualifikationsniveaus, oder das Zugrundelegen von Lernergebnissen und tatsächlich erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten (u.a. durch Anerkennung anderswo erworbener Qualifikationen und bereits früher erworbener Fähigkeiten ggf. auch im Bereich des informellen und nicht formalen Lernens) anstelle der eher traditionellen und formalen Kriterien wie Studiendauer und Zahl der Unterrichtsstunden eines Ausbildungsprogramms. Der Ausschuss ist der Meinung, dass solche Maßnahmen zielgerichtete Instrumente für eine bessere Einschätzung von Fähigkeiten und Qualifikationsniveau einer Person sein können, oder auch dafür, um der jeweiligen Person einen passenden und realistischen Weg zu einer höheren Qualifikation anzubieten;

14.

plädiert eindringlich dafür, dass die Europäische Kommission ihren fortschrittlichen Ansatz bezüglich flexibler Bildungswege und flexibler Lernformen selbst auch konsequent beibehält, etwa bei der Anwendung der derzeitigen Richtlinie und beim Entwurf der neuen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;

2.2   Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung

15.

bejaht, dass für die Hochschulbildung – in dem Maß, wie sie auf die Vermittlung von Wissen und der zentralen übertragbaren Kompetenzen ausgerichtet ist, die nötig sind, um erfolgreich einen hochqualifizierten Beruf ausüben zu können – ein engerer Kontakt mit der Arbeitswelt und den Arbeitsmarktinstitutionen von großem Nutzen ist. Allerdings ist der Ausschuss auch überzeugt, dass auch die Arbeitswelt mehr Verantwortung gegenüber der Hochschulbildung übernehmen sollte. Dies könnte darin bestehen, dass die Unternehmen den Studierenden und den Lehrkräften ausreichend und qualitativ hochwertige Praktikumsplätze anbieten, im Dialog mit den Hochschulen über die Laufbahnen der Zukunft und die dazugehörigen Aus- und Fortbildungsanforderungen nachdenken oder auch die allgemeinen übertragbaren Kompetenzen der Hochschulabsolventen voll und ganz anerkennen; überdies sollten Unternehmen und Universitäten verstärkt Forschungspartnerschaften eingehen;

16.

ist überzeugt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die im Allgemeinen hervorragende Beziehungen sowohl zu den Hochschulen als auch zu den Unternehmen unterhalten, am besten in der Lage sind, diesen Dialog zu fördern und zu moderieren;

17.

ist der Ansicht, dass sich die Relevanz der Hochschulbildung auch durch das Maß äußern kann, in dem Hochschulen typisch lokalen oder regionalen Bedürfnissen gerecht werden, und hierdurch einen echten Beitrag für die lokale oder regionale Entwicklung leisten. Der Ausschuss sieht in einer solchen Einbettung in der Region eines der Wirkungsfelder, auf das die Hochschulen ihre Mission und ihre strategischen Prioritäten ausrichten können und auf dem sie nach Exzellenz streben können, und unterstreicht und unterstützt daher die Vielfalt und Individualität der europäischen Hochschulen;

18.

ruft zur umfassenden Einführung von Informations- und Kommunikationstechnologien in allen europäischen Hochschulen auf; durch den Aufbau einer gemeinsamen EDV-Plattform der Hochschulen und der zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden lässt sich möglicherweise die Absolventenquote erhöhen;

2.3   Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit

19.

hebt hervor, wie wichtig eine durchdachte Mobilität und grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die Qualität der Bildung und in vielerlei Hinsicht für die persönliche Entwicklung derjenigen ist, die in den Genuss dieser Bildung kommen. Der Ausschuss stellt fest, dass die Mitgliedstaaten und die Hochschulen u.a. dank der Triebkraft des Erasmusprogramms und noch verstärkt durch den Bolognaprozess auf diesem Gebiet enorme Fortschritte gemacht haben. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass es von unschätzbarem Wert ist, dass der Begriff "Europa" dank dieser Programme und Zusammenarbeit für viele Menschen konkret und positiv belegt ist;

20.

weist jedoch darauf hin, dass noch viel unternommen werden muss, um die Möglichkeiten für Lernmobilität und für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszuweiten und zugleich auch weiter zu vertiefen, um den diesbezüglichen Mehrwert erheblich zu vergrößern. Die Europäische Kommission zählt zurecht mehrere Hindernisse auf, die auf verschiedenen Ebenen und oft in einem spezifischen nationalen Zusammenhang bestehen. Nach Meinung des Ausschusses dürfen die lokalen und regionalen Verwaltungen und die Hochschulen durch diese komplexen Gegebenheiten nicht daran gehindert werden, diese Probleme innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs rasch anzugehen;

21.

drängt auf die Einführung von Diplomzusätzen in sämtlichen Hochschulen, da sie ein überaus wichtiger Schritt hin zu vergleichbaren Abschlüssen sind und die Anerkennung von Abschlüssen erheblich erleichtern;

22.

macht auf bestehende Initiativen zur grenzüberschreitenden Qualitätssicherung in der Hochschulbildung aufmerksam und wünscht, dass diese unter Beachtung der strukturellen Folgen für die tertiären Bildungssysteme der betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen als Modell für grenzüberschreitende Zusammenarbeit dienen;

23.

appelliert an die zuständigen staatlichen Behörden, die in vielen Fällen regionale oder lokale Behörden sind, die Anerkennung von Hochschulabschlüssen zu vereinfachen und zu beschleunigen, um eine der höchsten Hürden für die Mobilität von Studenten und Akademikern abzubauen; das Verfahren darf nicht mit für den Antragsteller untragbaren Kosten verbunden sein und sollte binnen vier Monaten abgeschlossen werden;

2.4   Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen

24.

betont ausdrücklich die Notwendigkeit einer besseren Entwicklung und Nutzung des "Wissensdreiecks" von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft und stimmt dem Befund der Europäischen Kommission voll und ganz zu, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen die wirtschaftliche Entwicklung in ihrer Umgebung vorantreiben, regionale Stärken global nutzen oder Dreh- und Angelpunkt eines Wissensnetzwerks sein können, das der Wirtschaft und Gesellschaft vor Ort dient;

25.

ist sich dessen bewusst, dass dies umso mehr gilt, wenn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihre Fördermittel strategisch einsetzen und bewusst eine Reihe vorrangiger Bereiche wählen, die den spezifischen Stärken wie auch dem spezifischen Bedarf der eigenen Region entsprechen; der Aufbau von Wissens- und Innovationsclustern unter Einbeziehung von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Universitäten und ortsansässigen Unternehmen, einschließlich neu gegründeter Unternehmen, sollte unbedingt gefördert werden;

26.

merkt an, dass sich die Europäische Kommission in dieser Mitteilung recht einseitig auf die Wirtschaft, das Potenzial für marktfähige Produkte und Dienstleistungen sowie die Vermarktung von Wissen bezieht. Der Ausschuss betont, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch einen gesellschaftlichen Auftrag haben gegenüber öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen, wie etwa (Pflicht-)Schulen und Ausbildungsstätten, Einrichtungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege sowie soziale und Wohlfahrtseinrichtungen;

2.5   Verbesserung von Steuerung und Finanzierung

27.

stimmt der Aussage der Europäischen Kommission zu, dass in Europa die Investitionen in den Hochschulbereich im Allgemeinen zu gering sind, und ist sich dessen bewusst, das nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern in vielen Fällen auch die regionalen Gebietskörperschaften ihrer Verantwortung gerecht werden und die Investitionen in die Hochschulbildung mit öffentlichen Mitteln verstärken müssen. Der Ausschuss ruft die Mitgliedstaaten und ggf. auch die regionalen Gebietskörperschaften daher auf, trotz der Haushaltszwänge die Zukunft der Hochschulen nicht zu gefährden, sondern vielmehr in einen auf lange Sicht angelegten Wachstumspfad zu investieren und eben nicht in den Bereichen zu kürzen, die die Grundlage für das Wachstum von morgen bilden. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass dies durch die Europäische Kommission konkret überwacht werden kann, indem sie anhand des Europäischen Semesters darauf achtet, dass die Kürzungen nicht solche Bereiche treffen, die für die Umsetzung der Strategie Europa 2020 von wesentlicher Bedeutung sind;

28.

stimmt aufgrund seiner Auffassung von Bildung als öffentlichem Gut der Feststellung der Europäischen Kommission zu, dass öffentliche Investitionen die wesentliche Grundlage für nachhaltige Hochschulbildung sind und das auch künftig unbedingt bleiben müssen;

29.

akzeptiert die Bemühungen um eine Diversifizierung der finanziellen Mittel, wie etwa durch öffentlich-private Partnerschaften zur Infrastrukturfinanzierung, warnt jedoch davor, dass das Anzapfen einer der möglichen alternativen Finanzierungsquellen – nämlich die Ausweitung des Anteils privater Finanzierung durch eine Erhöhung der Studiengebühren – die privaten Haushalte zusätzlich unter Druck setzen kann. Der Ausschuss befürchtet, dass dieser Druck auf die privaten Haushalte u.a. zu einer geringeren Studierendenquote, unerwünschten Verschiebungen in der sozialen Zusammensetzung der Studierendenschaft und einer Entstehung oder Verstärkung unausgewogener Mobilitätsströme zwischen Mitgliedstaaten oder Regionen führen kann; um die Chancengleichheit für alle und Spitzenleistungen zu fördern, plädiert der Ausschuss jedoch für eine bessere Politik für die Vergabe von einkommens- und studienleistungsabhängigen Stipendien und Darlehen für Studierende;

30.

kann der Entwicklung neuer bzw. Weiterentwicklung bestehender Finanzierungsinstrumente zustimmen, die leistungsbezogen sind, eine Vielfalt strategischer Entscheidungen und eine große Bandbreite der Einrichtungsprofile unterstützen sowie in jeder Hinsicht zu hervorragenden Leistungen anspornen. Der Ausschuss will zugleich darauf aufmerksam machen, dass die Einführung solcher Instrumente erfahrungsgemäß gut durchdacht sein und mit der nötigen Vorsicht geschehen muss, u.a. damit die entsprechenden Methoden und Indikatoren auch tatsächlich das Erreichen der gewünschten Ziele fördern und damit die Bemühungen um eine Diversifizierung der Einrichtungen nach außen und nach innen berücksichtigt werden;

31.

weist darauf hin, dass die Hochschulen im Zuge einer größeren Autonomie weder von ihrer Rechenschaftspflicht entbunden noch aus ihrer Verantwortung gegenüber ihrem Umfeld entlassen werden. Nichtsdestotrotz ist sich der Ausschuss bewusst, dass die Ausweitung der Autonomie der Hochschulen oft auch einen positiven Einfluss auf die Mobilisierung privaten Kapitals hat und damit zu der beabsichtigten Steigerung der Investitionen in die Hochschulbildung beiträgt;

3.   Der Beitrag der EU: Anreize für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität und Kooperation

32.

begrüßt die aktivere Rolle, die die Europäische Kommission bei der Förderung der Hochschulen und der verschiedenen nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen bei der Durchführung der Modernisierungsagenda für die Hochschulbildung einnehmen will. Der Ausschuss hält diese Unterstützung in allen ihren verschiedenen Formen für unerlässlich, damit die notwendige Angleichung der Pläne der verschiedenen Verwaltungen und Hochschulen und zugleich die beabsichtigte Diversifizierung und Profilbildung erreicht werden kann;

33.

ermutigt die Europäische Kommission dazu, bei der Festlegung der konkreten Programme und Aktionsbereiche einer der Prioritäten noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen, die sie selbst zu Recht bei den Mitgliedstaaten und den Hochschulen voraussetzt, nämlich die Steigerung der Studierendenquote und der hierfür notwendigen Stärkung der "sozialen Dimension" der Hochschulbildung;

3.1   Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz

34.

stellt fest, dass u.a. bei der Begleitung des Bolognaprozesses deutlich wird, dass die Anwendung relativ einfacher vergleichender Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte einer Reformagenda großen Informationsgehalt und eine stark mobilisierende Kraft haben kann, und schlägt vor, ein solches Instrument verstärkt einzusetzen. Der Ausschuss merkt hierbei allerdings an, dass ein Anzeiger auf der Ebene eines Mitgliedstaats die innerhalb der einzelnen Regionen wirkenden unterschiedlichen Dynamiken oft nicht erfassen kann und somit den von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ergriffenen Maßnahmen nicht immer gerecht wird, insbesondere wenn es um Bereiche geht, für die die Gebietskörperschaften überwiegend oder sogar ausschließlich zuständig sind;

35.

unterstützt die Europäische Kommission in Bezug auf ihren Plan, mit "U-Map" die verschiedenen Profile den Hochschulen zu veranschaulichen und mit "U-Multirank" ein leistungsbasiertes multidimensionales Instrument für Information und Festlegung von Rangfolgen auf den Weg zu bringen. Dabei sollte Sorge dafür getragen werden, dass kein unangemessener zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Hochschulen entsteht. Der Ausschuss hält es für selbstverständlich, dass die regionale Einbindung und der Bezug zum unmittelbaren Umfeld einer der Aspekte ist, der zur Einordnung und zur Ermittlung einer Rangfolge der Hochschulen herangezogen werden wird;

36.

begrüßt das Vorhaben der Europäischen Kommission, in Zusammenarbeit mit Eurostat aussagekräftigere Daten über die Lernmobilität und die Beschäftigungsergebnisse europäischer Hochschulen zusammenzutragen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass solche Informationen nicht nur bei Studierenden und Hochschulabsolventen gefragt sind, sondern auch Schülern die Wahl der Studienrichtung erleichtern kann;

37.

fordert die Europäische Kommission auf, gut abzuwägen, welche Ziele sie mit der Erstellung eines Europäischen Hochschulregisters im Einzelnen verfolgt und inwieweit dies nicht vielleicht bereits durch andere Initiativen erreicht wird, bevor sie mit der Entwicklung eines solchen Instruments beginnt;

3.2   Förderung von Mobilität

38.

unterstreicht voll und ganz die Bedeutung der Förderung von Mobilität und verweist die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang auf die nach wie vor aktuellen Bemerkungen unter der Überschrift "in Bezug auf die Mobilitätsinitiativen" in der AdR-Stellungnahme vom 27./28. Januar 2011 zur Leitinitiative "Jugend in Bewegung" (1);

39.

ist außerdem überzeugt, dass die Förderung der Sprachkenntnisse nicht nur die Möglichkeit für einen Austausch, sondern auch dessen Qualität verbessern wird, weshalb die Europäische Kommission auf diesem Gebiet Unterstützung bieten könnte, und ruft das Ziel der EU-Mehrsprachigkeitspolitik in Erinnerung, demgemäß alle Europäer neben ihrer Muttersprache über Kenntnisse in zwei weiteren Sprachen verfügen sollten;

40.

pflichtet der Europäischen Kommission in Bezug auf ihren Wunsch bei, Studierenden unabhängig ihres sozialen Hintergrunds einen besseren Zugang zu einem Masterstudium in einem anderen Mitgliedstaat zu ermöglichen, und bestätigt, dass es für diese Kategorie von Studierenden mehr finanzieller Unterstützung bedarf. Der Ausschuss nimmt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kenntnis, gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank eine europäische Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen einzuführen. Er betont, dass keine dieser Maßnahmen dazu führen darf, dass Mobilität ein kommerzielles Gut wird. Ein solches Instrument sollte als Ergänzung bestehender Stipendienprogramme wie Erasmus eingeführt werden, deren Wert seit langem bewiesen ist (2);

41.

bedauert, dass die mangelnde Mobilität staatlicher Darlehen die Mobilität der Studierenden einschränkt; weist nachdrücklich darauf hin, dass es bei der Vergabe von Darlehen und Stipendien keinerlei Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit geben darf;

42.

ist sich dessen bewusst, dass manche Mobilitätsströme eine Herausforderung für bestimmte Länder – und manchmal in noch stärkerem Maße für bestimmte Regionen – darstellen können. Der Ausschuss spricht sich bei Studien, die zu bestimmten Dienstleistungen berechtigen, wie etwa dem Medizinstudium, für die Zulassung von Zugangsregelungen unter Berücksichtigung der regionalen Ebene aus, die erforderlich sind, um die regionale medizinische Versorgung sicher zu stellen. Der Ausschuss ist darüber hinaus bereit, sich an einer detaillierten Analyse dieser Problematik und der Suche nach langfristigen Lösungen zu beteiligen, die für alle Beteiligten akzeptabel sind und mit den europäischen Errungenschaften im Einklang stehen;

43.

ist jedoch überzeugt, dass spezifische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Lernmobilität allen Studierenden gleichberechtigt zugänglich ist, unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund oder der geografischen Lage ihrer Herkunftsregion;

44.

weiß gleichfalls, dass die Qualität bestimmter Formen grenzüberschreitender Bildung im Rahmen von Franchisingvereinbarungen mit Sorge betrachtet wird, und ruft alle Mitgliedstaaten auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, z.B. hinsichtlich einer Qualitätssicherung von Studiengängen, die durch die eigenen Hochschulen außerhalb des Mitgliedstaats angeboten werden, sodass unter den Mitgliedstaaten weiterhin vollstes Vertrauen bezüglich der Hochschulen bestehen kann;

45.

teilt die Einschätzung, dass es noch zu viele Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität von Forschern gibt, und ruft die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv für eine bessere Regelung der sekundären Beschäftigungsbedingungen und der Sozialrechte einzusetzen, damit Forscher mehr Sicherheit bezüglich dieser Aspekte eines Auslandsaufenthalts haben, und somit die Hemmschwelle für die Teilnahme an grenzüberschreitender Mobilität zu senken;

3.3   Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit

46.

wartet auf die Annahme der "strategischen Innovationsagenda" und hofft, dass die Prioritäten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) rasch festgelegt und neue Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) zügig eingerichtet werden können;

47.

beobachtet interessiert die Entwicklung von "Wissensallianzen" zwischen den Hochschulen und den Unternehmen, fragt sich jedoch zugleich, ob ähnliche Allianzen zwischen den Hochschulen und Einrichtungen und Organisationen ohne Erwerbszweck nicht auch sinnvoll und sogar notwendig sein können. Der Ausschuss denkt hierbei u.a. an die Herausforderungen, vor denen Europa steht, etwa die Überalterung der Bevölkerung und den Rückgang des Anteils junger Menschen, die multikulturelle Gesellschaft, den Klimawandel usw.;

48.

begrüßt das Vorhaben der Europäischen Kommission, einen Qualitätsrahmen für Praktika zu entwickeln, und ist der Ansicht, dass die Europäische Kommission und nationale, regionale oder lokale Behörden der Mitgliedstaaten ihre Aufmerksamkeit fortan vor allem auf die aktive Begleitung der Umsetzung dieses Rahmens richten müssen; die vorgeschlagene zentrale Plattform für das Praktikumsangebot in Europa ist möglicherweise ausgezeichnet dafür geeignet, das Praktikumsangebot leicht zugänglich zu machen und jungen Menschen Anreize zu bieten, sich um Praktika in anderen Mitgliedstaaten zu bewerben;

3.4   Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen

49.

pflichtet der Europäischen Kommission bei, dass Internationalisierung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht auf die Europäische Union beschränkt bleiben können, und dass es außerhalb der EU viel zu gewinnen gibt. Der Ausschuss betont in diesem Zusammenhang insbesondere, dass es ein enormes Potenzial für Zusammenarbeit mit angrenzenden Regionen sowohl innerhalb als außerhalb der EU gibt. In diesem Sinne sollte die EU die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Universitäten und den Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten fördern, um u.a. ihre Verwaltung und Bildungsprogramme dadurch zu stärken, dass sie sich die in unseren Einrichtungen gesammelten Erfahrungen zunutze machen. Dazu ist es notwendig, die Mobilitätsmaßnahmen und den Austausch von Studierenden und Lehrkräften in den Universitäten der Grenzregionen und in denen ihrer angrenzenden Drittstaaten zu fördern, um so die Ausfuhr bewährter Verfahren zu unterstützen;

50.

erwartet konkretere Vorschläge, wie die Europäische Kommission die Einführung und Entwicklung von Internationalisierungsstrategien durch die europäischen Hochschulen unterstützen will, und rechnet damit, dass die Europäische Kommission hierüber mit allen Interessenträgern sprechen wird. Der Ausschuss weist darauf hin, dass auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an einem solchen Dialog beteiligt werden müssen, da die Internationalisierungsstrategien der Hochschulen oft in enger Wechselwirkung mit den Entwicklungsstrategien der Region stehen, in der sie angesiedelt sind;

3.5   Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen

51.

begrüßt den Vorschlag, die derzeitigen Programme für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend im Rahmen von "Erasmus für alle" ab 2014 mit mehr Mitteln auszustatten und die Verwaltung zu vereinfachen. Der Ausschuss hofft, dass dieses neue Programm nicht nur zu einer Ausweitung, sondern gleichzeitig auch zu einer qualitativen Vertiefung der verschiedenen Formen des Austauschs und der Zusammenarbeit führt;

52.

begrüßt ebenfalls den Vorschlag der Europäischen Kommission, die derzeitigen europäischen Programme für Forschung und Innovation in dem neuen Programm "Horizont 2020" zu bündeln;

53.

bietet – angesichts ihrer Nähe zu den Hochschulen – der Europäischen Kommission Unterstützung durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an, wenn es darum geht, die Hochschulen zur Ausschöpfung der Möglichkeiten durch "Erasmus für alle" und "Horizont 2020" anzuregen;

54.

weist wie in früheren Stellungnahmen darauf hin, dass die Eingliederung der bestehenden Programme in diese neuen Programme mit der notwendigen Sorgfalt geschehen muss, damit wertvolle Elemente der bestehenden Programme bei dieser Neufassung nicht verloren gehen;

55.

ist mit der Verbindung einverstanden, die die Europäische Kommission zwischen der (höheren) Bildung einerseits und der Kohäsionspolitik der EU, dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds anderseits herstellt. Damit diese Mittel durch ihre Empfänger so wirksam und effizient wie möglich eingesetzt werden, fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, bewährte Praktiken aus den verschiedenen Mitgliedstaaten und Regionen aufzuspüren und zu verbreiten;

3.6   Nächste Schritte auf dem Weg zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen europäischen Hochschulwesen

56.

verlässt sich darauf, dass die Europäische Kommission bei der Festlegung der konkreten Programme und Aktionsbereiche nach wie vor den sehr geschätzten Dialog mit allen beteiligten Akteuren einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften pflegt;

57.

nimmt den Vorschlag für die Einrichtung einer hochrangigen Gruppe zur Kenntnis, die die zentralen Elemente einer Modernisierung der Hochschulbildung analysieren soll, und rechnet damit, dass die Europäische Kommission bei der Zusammenstellung dieser Gruppe die spezifischen Herausforderungen umfassend berücksichtigt, die sie in ihrer Mitteilung skizziert hat; ersucht darum, dass der AdR in dieser hochrangigen Gruppe vertreten sein wird;

58.

drängt darauf, dass die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung der Modernisierungsagenda für die benötigte Synergie zwischen allen für diese Agenda relevanten Leitinitiativen sorgt und dabei u.a. die Stellungnahmen berücksichtigt, die der Ausschuss zu diesen Leitinitiativen abgegeben hat.

Brüssel, den 16. Februar 2012

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  CdR 292/2010 fin.

(2)  Vgl. Ziffer 20 der Stellungnahme "Jugend in Bewegung" (CdR 292/2010 fin), die auf der 88. Plenartagung des Ausschusses der Regionen am 27./28. Januar 2011 verabschiedet wurde.


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