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Document 52011AR0151

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“

    ABl. C 9 vom 11.1.2012, p. 18–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.1.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 9/18


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“

    2012/C 9/05

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    weiß um die bisherigen positiven Auswirkungen von Maßnahmen, die durch den SBA umgesetzt wurden, empfiehlt jedoch nachdrücklich Folgendes: Damit die Kommission und insbesondere die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Zielsetzungen des SBA konkretere Ergebnisse erzielen können, muss der SBA politisch stärker bindend sein, da dadurch eine umfassendere und angemessenere Umsetzung gewährleistet werden kann und sich die gegenwärtigen Hindernisse für eine vollständige Annahme des SBA überwinden lassen;

    ist der Auffassung, dass der SBA politischer Führung bedarf, und vertritt die Ansicht, dass im Rahmen der Europa-2020-Strategie deutlicher zum Ausdruck kommen muss, dass der SBA eine solide Verwaltungsstruktur für die KMU-Politik vorsieht und einen angemessenen Fahrplan mit den wichtigsten Eckpunkten vermittelt, die von allen Mitgliedstaaten umgesetzt und in die nationalen Reformprogramme aufgenommen werden sollten;

    sieht umfassendere Möglichkeiten für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, zur Erreichung der Ziele des SBA beizutragen, und fordert eine ausdrücklichere Anerkennung der lokalen und regionalen Dimension, um sowohl den Bottom-up- als auch den Top-down-Ansatz zu fördern und den Bekanntheitsgrad des SBA in der gesamten EU zu steigern; kommt zum Schluss, dass in der gesamten EU sowohl auf der nationalen als auch der regionalen und lokalen Ebene umfassendere Kommunikationsmaßnahmen und eine stärkere Priorisierung des SBA notwendig sind;

    betont, dass die größte Herausforderung für die KMU der Zugang zur Finanzierungen ist und dass dies in den nächsten Etappen des SBA konzertierte Maßnahmen voraussetzt; unterstreicht auch die Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung eines leichteren Marktzugangs für die KMU und eines erheblichen Abbaus des Verwaltungsaufwands;

    bedauert sehr, dass die Bemühungen um die Aufnahme des SBA in die Lissabon-Strategie und anschließend in die Europa-2020-Strategie ohne Erfolg blieben; dadurch wurde die Chance, die nationalen Reformprogramme als ein Hauptinstrument für die Umsetzung des SBA zu nutzen, bislang vertan; ruft deshalb erneut dringend dazu auf, die Grundsätze und Ziele des SBA unverzüglich in die Europa-2020-Strategie und die nationalen Reformprogramme aufzunehmen.

    Berichterstatterin

    Constance HANNIFFY (IE/EVP), Mitglied des Grafschaftsrats von Offaly, der Regionalbehörde Midland und des Regionalparlaments von Border Midland und West-Midland

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa

    KOM(2011) 78 endg.

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    begrüßt die „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“ durch die Kommission und bekräftigt seine volle Unterstützung für die kontinuierliche Fortführung dieser überaus wichtigen politischen Agenda zur Förderung der Entwicklung, des Wachstums und der Nachhaltigkeit von KMU in der gesamten EU;

    2.

    betont nachdrücklich, dass die wichtigsten Aspekte, die die Umsetzung des „Small Business Act“ (SBA) auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen der Europäischen Union behindern, angegangen werden müssen, und fordert eine umfassendere Priorisierung der wichtigsten Elemente des SBA durch die Mitgliedstaaten - der Verlust von 3,5 Mio. Arbeitsplätzen (1) in KMU in Europa infolge der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise ist der bedauernswerte Beleg dafür, dass dieses Thema auf der politischen Agenda an erster Stelle stehen muss;

    3.

    weiß um die bisherigen positiven Auswirkungen von Maßnahmen, die durch den SBA umgesetzt wurden, empfiehlt jedoch nachdrücklich Folgendes: Damit die Kommission und insbesondere die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Zielsetzungen des SBA konkretere Ergebnisse erzielen können, muss der SBA politisch stärker bindend sein, da dadurch eine umfassendere und angemessenere Umsetzung gewährleistet werden kann und sich die gegenwärtigen Hindernisse für eine vollständige Annahme des SBA überwinden lassen;

    4.

    unterstützt die Bemühungen der Kommission um eine verstärkte Steuerung des SBA, insbesondere die Einsetzung nationaler KMU-Beauftragter in den Mitgliedstaaten, die in Zusammenarbeit mit dem KMU-Sonderbeauftragen der Kommission für die Steuerung der Umsetzung des SBA in der gesamten EU zuständig sein werden;

    5.

    ist der Auffassung, dass der SBA politischer Führung bedarf, und vertritt die Ansicht, dass im Rahmen der Europa-2020-Strategie deutlicher zum Ausdruck kommen muss, dass der SBA eine solide Verwaltungsstruktur für die KMU-Politik vorsieht und einen angemessenen Fahrplan mit den wichtigsten Eckpunkten vermittelt, die von allen Mitgliedstaaten umgesetzt und in die nationalen Reformprogramme aufgenommen werden sollten;

    6.

    sieht umfassendere Möglichkeiten für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, zur Erreichung der Ziele des SBA beizutragen, und fordert eine ausdrücklichere Anerkennung der lokalen und regionalen Dimension, um sowohl den Bottom-up- als auch den Top-down-Ansatz zu fördern und den Bekanntheitsgrad des SBA in der gesamten EU zu steigern;

    7.

    betont, dass die größte Herausforderung für die KMU der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten ist und dass dies in den nächsten Etappen des SBA konzertierte Maßnahmen voraussetzt; unterstreicht auch die Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung eines leichteren Marktzugangs für die KMU und eines erheblichen Abbaus des Verwaltungsaufwands;

    8.

    unterstreicht erneut, wie wichtig angemessene Unterstützungsmaßnahmen für KMU nach wie vor sind, die die langfristige Nachhaltigkeit unterschiedlicher Unternehmen sichern. Abgesehen davon, den Schwerpunkt auf Neugründungen sowie neue und exportorientierte KMU mit großem Potenzial zu legen, sollten auch bestehende sowie in Entwicklung und Umstrukturierung begriffene Unternehmen berücksichtigt werden; ist sich der Herausforderungen von vor Ort bzw. im Inland tätigen KMU bewusst, die letztendlich das Herzstück der lokalen und regionalen Wirtschaft sind;

    9.

    unterstreicht ferner, dass die Politik im Bereich des SBA und der KMU unterschiedlichen Geschäftsmodellen (sozialwirtschaftliche Unternehmen, vorkommerzielle und kommerzielle Kultur- und Kreativwirtschaft, Genossenschaften und ähnliche Rechtsformen) gerecht werden und mit ihnen kompatibel sein muss, um die Schaffung von Arbeitsplätzen und das nachhaltige Wirtschaftswachstum zu maximieren;

    Sicherung eines hohen Umsetzungsgrads und einer besseren Governance

    10.

    bedauert sehr, dass die Bemühungen um die Aufnahme des SBA in die Lissabon-Strategie und anschließend in die Europa-2020-Strategie ohne Erfolg blieben; dadurch blieb die Chance, die nationalen Reformprogramme als ein Hauptinstrument für die Umsetzung des SBA zu nutzen, bislang ungenutzt; ruft deshalb erneut dringend dazu auf, die Grundsätze und Ziele des SBA unverzüglich in die Europa-2020-Strategie und die nationalen Reformprogramme aufzunehmen;

    11.

    bedauert, dass der Grad der Umsetzung des SBA durch die Mitgliedstaaten stark variiert, wobei es in der Kommissionsmitteilung heißt, dass die Ursachen für diese unterschiedliche Umsetzung nicht vollständig untersucht wurden – erforderlich ist eine größere Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung des SBA; schlussfolgert deshalb, dass in der gesamten EU sowohl auf der nationalen als auch der regionalen und lokalen Ebene umfassendere Kommunikationsmaßnahmen und eine stärkere Priorisierung des SBA notwendig sind;

    12.

    begrüßt die Ernennung von nationalen KMU-Beauftragten durch die Mitgliedstaaten und appelliert an die Beauftragten, ihrer Verantwortung in vollem Umfang gerecht zu werden und zu gewährleisten, dass die Verwaltungen den KMU „die Vorfahrt geben“ und die Herausforderungen, vor denen diese Unternehmen stehen, gebührend berücksichtigen, wenn sie Gesetze und Regelungen erlassen bzw. Verfahren entwickeln, die sich positiv auf die Rahmenbedingungen der KMU auswirken können;

    13.

    stellt fest, dass die KMU-Beauftragten entweder in einem politischen oder administrativen Kontext ernannt werden, und empfiehlt, dass mehr Mitgliedstaaten politische Ernennungen vornehmen, um ein deutlicheres Zeichen der Priorisierung und des Engagements für die Umsetzung des SBA und die Bewältigung der Herausforderungen für KMU zu senden;

    14.

    hält es für einen grundlegenden Schwachpunkt, bei der Umsetzung der Ziele des SBA ohne zusätzliche bzw. speziell zugewiesene Fördermittel auf die unterschiedlichen bereits bestehenden Programme und Finanzinstrumente zu setzen;

    15.

    nimmt die Ernennung eines neuen KMU-Beauftragten der EU zur Kenntnis, betont jedoch erneut, dass in der Mitteilung nicht ausreichend auf die Rolle dieses KMU-Beauftragten eingegangen wird, und fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass der KMU-Beauftragte über genügend finanzielle Mittel und eine angemessene politische Unterstützung verfügt, um die erfolgreiche Umsetzung der Ziele des SBA zu ermöglichen und die Öffentlichkeitswirksamkeit und den Bekanntheitsgrad der KMU-bezogenen politischen Maßnahmen zu steigern;

    16.

    begrüßt die vorgesehene Einrichtung einer SBA-Beratungsgruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, KMU-Beauftragten und Vertretern von KMU-Organisationen und wünscht, in diese Beratungsgruppe aufgenommen zu werden, zumal der SBA Auswirkungen auf alle Governance-Ebenen und nicht nur auf die EU- und die nationale Ebene haben soll;

    17.

    schlägt vor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten dazu ermutigt werden, Verantwortung für die SBA-Grundsätze zu übernehmen und seine Maßnahmen an die lokalen/regionalen Gegebenheiten anzupassen; ist der Auffassung, dass das Projekt der Europäischen Unternehmerregion (EER) in diesem Zusammenhang als Inspiration dienen könnte;

    18.

    nimmt die erfolgreiche Annahme der meisten im SBA vorgeschlagenen Rechtsetzungsinitiativen zur Kenntnis und ruft die Mitgliedstaaten auf, die Satzung der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) anzunehmen, die dank der Kostensenkung bei der Gründung von Unternehmen zur umfangreicheren Nutzung des Binnenmarktes beitragen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels vereinfachen wird;

    19.

    appelliert an die Mitgliedstaaten, die Richtlinie über Zahlungsverzug in vollem Umfang anzunehmen und umzusetzen und unterstreicht, dass die Durchsetzung dieser Richtlinie nach wie vor das Hauptproblem ist und die Mitgliedstaaten für eine bessere Zahlungsdisziplin der Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen sorgen müssen;

    20.

    betont, dass die Einführung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Unternehmensarten, Neugründungen und Mikrounternehmen gegebenenfalls so durchgeführt werden sollte, dass dies nicht zur Schaffung von „zweitrangigen“ Unternehmen und Verwirrung auf den Märkten führt;

    21.

    spricht sich dafür aus, verstärkt auf die Leistungsüberprüfung zurückzugreifen, um die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des SBA mitzuverfolgen, zu bewerten und zu vergleichen, und fordert darüber hinaus, alle Informationen aus der Leistungsüberprüfung öffentlich zugänglich zu machen, so dass diese zum einen als Kommunikationsinstrument dient und zum anderen die Mitgliedstaaten zu größeren Anstrengungen motiviert;

    Besserer Zugang zu Finanzmitteln

    22.

    verweist auf die Herausforderungen, vor denen KMU angesichts der Verschärfung der Kreditbedingungen durch Finanzinstitute (2) stehen, die das Ergebnis der derzeitigen Konjunkturflaute und internationalen Bankenkrise ist; macht ferner auf die unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die KMU aufmerksam, da sie mit einem höheren Kreditrisiko belastet sind, was letztendlich sowohl kurz- als auch mittelfristig ihre Überlebens- und Funktionsfähigkeit stark beeinträchtigt;

    23.

    ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, sich auf die Schlussfolgerungen der zweiten Sitzung des ständigen KMU-Finanzforums im März 2011 zu stützen, und begrüßt nachdrücklich die Initiativen der Kommission zur Lösung des Problems des Kreditzugangs, so z.B. die Mikrofinanzierungsfazilität Progress und die Verpflichtung zur Annahme eines Aktionsplans für einen verbesserten Zugang von KMU zu Finanzierungen auf einer soliden geschäftlichen Grundlage;

    24.

    befürwortet den SBA-Aktionsplan, der auf die schwierigen Geschäftsbedingungen für kreditsuchende KMU ausgerichtet sein sollte: (i) mehr Transparenz in den Geschäftsbeziehungen zwischen den Banken und anderen Finanzinstituten und den KMU, (ii) Mischformen zwischen Fremd- und Eigenkapital, (iii) Ausweitung des Volumens der Mittelstandsverbriefung, (iv) Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen in Wagniskapital und (v) bessere Regelungen für Kleinstkredite;

    25.

    ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene zentrale Anlaufstelle für KMU-Finanzierungen einige Vorzüge aufweist, dass dies jedoch weiterer Prüfung bedarf, und empfiehlt in einem ersten Schritt, je nach Zuständigkeit auf nationaler/regionaler Ebene alle Unterstützungsmechanismen für KMU zu erfassen (einschließlich gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Förderprogramme und Förderungsagenturen); empfiehlt außerdem andere erfolgreiche Modelle, die den KMU durch die Bereitstellung eines integrierten Systems mit Querverweisen für die kommerzielle Unterstützung einen Zusatznutzen bringen, durch die Europäische Kommission prüfen zu lassen und auf lokaler und regionaler Ebene stärker zu fördern;

    26.

    begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die wirksame Umsetzung des SBA zur thematischen Ex-ante-Konditionalität bei EU-Mitteln im Zusammenhang mit dem gemeinsamen strategischen Rahmen zu machen und KMU-Investitionen als eine thematische Priorität in den Vorschlag für die EFRE-Verordnung aufzunehmen; dies dürfte zur Umsetzung der SBA-Ziele auf lokaler/regionaler Ebene in allen Mitgliedstaaten beitragen;

    27.

    ist der Ansicht, dass sich die großen Unterschiede in der Art und bei den Auflagen der an KMU gerichteten EU-Programme negativ auf den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten auswirken, und schlägt eine bessere Bündelung von Gemeinschaftsinstrumenten und Mittel für KMU im EU-Haushalt vor; spricht sich dafür aus, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen alle Programme und Instrumente zur Förderung der KMU stärker zu unterstützen, und begrüßt vor diesem Hintergrund grundsätzlich die Vorschläge im Zusammenhang mit den KMU, die in dem Vorschlag der Kommission für 2014-2020 formuliert wurden, wartet aber mit seinem Urteil bis die endgültigen Haushaltsmittel, der genaue Umfang der KMU-Förderung und die konkreten Aspekte der Umsetzung geklärt sind;

    28.

    ist besorgt darüber, dass das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) für die Zeit nach 2013 als Teil der Gemeinsamen Strategie für Forschung und Innovation den Anforderungen der KMU nicht angemessen gerecht wird, und spricht sich deshalb für eine spezifische KMU-Säule im Rahmen dieses Programms aus; unterstreicht, dass diese Finanzinstrumente leichter für KMU zugänglich und ihren Bedürfnissen besser angepasst sein müssen, unter anderem durch eine stärkere Betonung der Instrumente im Bereich der Mikrofinanzierung und der zwischengeschalteten Finanzinstrumente, die Ausweitung der Garantieinstrumente des CIP und des RSFF im Zuge des Rahmenprogramms für die Forschung und empfiehlt ferner, die Instrumente der Europäischen Investitionsbank (z.B. JASMINE und JEREMIE) intelligenter einzusetzen;

    29.

    begrüßt die Entscheidung der Kommission, den „Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen“ für staatliche Beihilfen, gemäß dem zusätzliche Beihilfen für KMU zulässig sind, bis Ende 2011 zu verlängern, und ist der Auffassung, dass die Kommission diese Regelung vorbehaltlich einer eingehenden Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Rahmens in Bezug auf die Erreichung der Ziele über das Jahr 2011 hinaus verlängern sollte;

    30.

    schlägt vor, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten Steueranreize für innovative Neugründungen von Kleinunternehmen in den Anfangsjahren in Erwägung ziehen;

    31.

    begrüßt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission, wonach die Finanzierung im Rahmen von aufgestockten Regelungen zu Darlehensbürgschaften zur Förderung von Investitionen, Wachstum, Innovationen und Forschung einer größeren Zahl von KMU zugute kommen soll; stellt ferner fest, dass Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, um eine wirksamere Funktionsweise des Wagniskapitalmarkts zu gewährleisten;

    Bessere Rechtsetzung zum Vorteil von KMU

    32.

    betont die Bedeutung eines vereinfachten, klareren und einheitlichen ordnungspolitischen und verwaltungstechnischen Geschäftsumfelds für KMU und ist der Auffassung, dass eine intensivere Anwendung des „KMU-Tests“ in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung ist;

    33.

    spricht sich für eine systematischere Anwendung des „KMU-Tests“ in den Folgenabschätzungsverfahren, auch in frühen Stadien der Erarbeitung von politischen Mitteilungen und Legislativvorschlägen, aus, und weist ferner darauf hin, dass dieser Prozess gestärkt werden könnte, wenn der Ausschuss für Folgenabschätzung gegenüber der Kommission eine größere Unabhängigkeit hätte;

    34.

    plädiert nachdrücklich dafür, dass alle Mitgliedstaaten den „KMU-Test“ und den Grundsatz „Vorfahrt für die KMU“ anwenden, und zwar nicht nur bei der nationalen Gesetzgebung, sondern auch bei politischen Rahmen und administrativen Verfahren mit Auswirkungen auf KMU, und schlägt vor, dass die Kommission im Rahmen der KMU-Leistungsüberprüfung die Anwendung des „KMU-Tests“ in den Mitgliedstaaten bewertet;

    35.

    begrüßt, dass die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Vermeidung von „Übererfüllung“ von Rechtsvorschriften der Europäischen Union unterstützen will; dafür hat sich der Ausschuss bereits in seiner früheren Stellungnahme zum SBA ausgesprochen und auf beträchtliche Hindernisse hingewiesen, die die Übererfüllung von Rechtsvorschriften für den Marktzutritt und das Wachstum von Kleinstunternehmen darstellen;

    36.

    unterstützt voll und ganz das Prinzip der einzigen Anlaufstelle und ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, dieses Prinzip bei allen administrativen und ordnungspolitischen Informationsanfragen von KMU anzuwenden; betont jedoch, dass es Indizien dafür gibt, dass öffentliche Behörden, die das Verfahren der einzigen Anlaufstelle anwenden und zusammengetragene Daten gemeinsam nutzen wollten, auf Hindernisse im Bereich des Datenschutzes und der Datenspeicherung gestoßen sind;

    37.

    begrüßt die Zusicherung der Kommission, im Jahr 2011 eine Reihe von Politikempfehlungen vorzulegen, um Schwierigkeiten im Bereich der Beseitigung von Hindernissen für Unternehmensübertragungen abzubauen und zu überwinden, und macht erneut darauf aufmerksam, dass diese Frage für die Übertragung von Unternehmen an Familienmitglieder besonders akut ist, da sich zahlreiche Inhaber von Familienunternehmen dem Rentenalter nähern und in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen werden; betont, dass ähnliche Probleme für geschäftsführende Inhaber von KMU bestehen;

    38.

    bedauert, dass bei der Vereinfachung der Insolvenzverfahren bislang nur wenige Fortschritte zu vermelden sind, und fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, diesem Thema Vorrang einzuräumen; ruft die Kommission erneut dazu auf, sich den ähnlichen, aber dennoch anders gearteten Problemen anzunehmen, vor denen gescheiterte Unternehmer stehen, die offiziell nicht insolvent sind;

    39.

    verweist auf den schwierigen Zugang zum Sozialschutz in den Mitgliedstaaten für Unternehmer, deren Betrieb in Bedrängnis geraten ist, wohingegen ihre Arbeitnehmer bei einer Betriebsschließung Ansprüche geltend machen können;

    Besserer Marktzugang

    40.

    begrüßt die Ausweitung des einheitlichen Zahlungsraums (SEPA) auf alle Unternehmen in Europa und stimmt dem Standpunkt des SEPA-Rates voll zu, der sich im Mai 2011 (3) für die dringende Annahme einer Verordnung aussprach, um sowohl für das SEPA-Überweisungssystem als auch das SEPA-Lastschriftverfahren Enddaten für die Umstellung festzulegen; nach ihrer Annahme wird die Verordnung die geltenden Vorschriften der Mitgliedstaaten für Überweisungen und Lastschriften in Euro ersetzen, was letztendlich zu einer schnelleren und effizienteren Umsetzung des SEPA führen wird;

    41.

    begrüßt das bekundete Engagement der Kommission, den Europäischen Leitfaden zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Verträgen für öffentliche Auftragsvergaben vollständig umzusetzen, und drängt auf eine stärkere Reaktion der Kommission und der Mitgliedstaaten auf frühere Aufrufe des Ausschusses, im Hinblick auf eine höhere Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungen innovative Vergabemaßnahmen zu fördern und zum Beispiel mehr Ausschreibungen in Lose zu unterteilen oder in der Ausschreibung gegebenenfalls auf Kooperationsmöglichkeiten hinzuweisen;

    42.

    ruft die Kommission ferner auf, anzuregen, dass Bieter auf nationaler Ebene einen sogenannten „Ausschreibungspass“ (elektronisches Registrierungssystem) beantragen können, mit dem belegt werden kann, dass ein KMU Erklärungen und Bescheinigungen vorlegen kann, die häufig von öffentlichen Auftraggebern bei Ausschreibungen angefordert werden. Hat ein KMU einmal einen Pass beantragt, braucht es nicht immer wieder dieselben Erklärungen und Bescheinigungen einzureichen. Dies spart Zeit und Ressourcen, wenn ein KMU häufig an Vergabeverfahren teilnimmt. Ein solcher Ausschreibungspass wäre für einen bestimmten Zeitraum gültig, da die ihm zugrunde liegenden Bescheinigungen eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Solche Systeme bestehen bereits, und bislang wurden damit gute Erfahrungen gemacht;

    43.

    verweist erneut auf das bisher wenig genutzte Potenzial des elektronischen Beschaffungswesens und begrüßt den an die Kommission und die Mitgliedstaaten gerichteten Appell, bis 2012 die gegenseitige EU-weite Anerkennung elektronischer Signaturen und Authentifizierungen zu gewährleisten; ruft zu diesem Zweck die Kommission auf, die im Rahmen dieser Maßnahme 2011 erzielten Fortschritte zu untersuchen, die Durchführung der geeigneten Schritte sicherzustellen und Aspekte zu ermitteln, die bei der Umsetzung der Maßnahme besonderer Aufmerksamkeit bedürfen;

    44.

    empfiehlt, die Kostenvorteile von IKT-Lösungen für KMU verstärkt zu nutzen, da bislang in der Europäischen Union nur ein Drittel der Beschaffung rein elektronisch abgewickelt wird, und plädiert deswegen dafür, dass dieser Aspekt in dem SBA besser berücksichtigt und von Kommission und Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt wird;

    45.

    verweist erneut auf die immer weiter zunehmende Gefahr des Schwarzmarkts für die legale Geschäftstätigkeit von KMU und fordert die Kommission auf, die dadurch entstehenden Herausforderungen in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb und ungeregelten Handel anzugehen, insbesondere durch Maßnahmen für einen besseren Schutz des geistigen Eigentums und eine bessere Bekämpfung von Produktfälschung;

    Förderung des Unternehmertums

    46.

    erkennt an, wie wichtig die Förderung und Entwicklung einer Kultur des unternehmerischen Denkens ist; ruft die Mitgliedstaaten auf, ein stärkeres Gewicht auf die Förderung einer Erziehung zu unternehmerischem Denken und einer unternehmerischen Mentalität bei Studierenden und in der Lehrerausbildung zu legen;

    47.

    befürwortet die Etablierung der Auszeichnung „Europäische Unternehmerregion“ als Teil der Umsetzung des SBA, um das Unternehmertum zu fördern, ein Vernetzungsinstrument für Regionen bereitzustellen und bewährte Vorgehensweisen der lokalen und regionalen Ebene bei der KMU-Förderung verbreiten zu können;

    48.

    begrüßt die Bewertung des Programms „Erasmus: junge Unternehmer“ und ist der Auffassung, dass in der Testphase des Programms zahlreiche Ziele erreicht wurden und ein echter EU-Mehrwert erzielt werden konnte; unterstützt die Verlängerung dieses Programms unter dem Vorbehalt, dass die größten Mängel der Testphase behoben werden: (a) bessere Bekanntmachung der Initiative im Allgemeinen und bessere Bekanntmachung der Vorteile für Teilnehmer und Gastgeberunternehmen; (b) Errichtung von Anlaufstellen auf lokaler/nationaler Ebene zur Lösung von Problemen in den Bereichen Kommunikation und Bekanntmachung; (c) stärkere geographische Ausgewogenheit bei den Teilnehmern; (d) Nachbetreuungsprogramm für Teilnehmer zur Festigung der gewonnenen Erfahrungen und (e) eine solidere finanzielle Grundlage des Programms;

    49.

    erkennt und begrüßt die Schaffung von Mentoring-Regelungen für Unternehmerinnen und macht erneut auf die Bedürfnisse von zugewanderten Unternehmern aufmerksam, die durch ihre Umstände in der Regel mehr unternehmerische Initiative besitzen und risikobereiter sind, und empfiehlt, dass auch auf die Bedürfnisse junger und älterer sowie nationalen Minderheiten angehörender Unternehmer eingegangen sowie zwischen dem unterschiedlichen Anforderungsprofil für aus der Europäischen Union und aus Drittstaaten zugewanderte Unternehmer differenziert werden sollte;

    50.

    begrüßt die Leitinitiative „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ der Europa-2020-Strategie, die einigen spezifischen Merkmalen und Herausforderungen von KMU Rechnung trägt, und ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu gewährleisten, dass im Rahmen des SBA eine Kompetenz- und Beschäftigungspolitik entwickelt wird, um das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Kompetenzen in KMU zu maximieren.

    Brüssel, den 12. Oktober 2011

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  Schätzung aus dem Jahresbericht 2010 über die KMU in Europa, der im Rahmen der KMU-Leistungsüberprüfung (http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/performance-review/index_en.htm) veröffentlicht wird.

    (2)  Beispielsweise fiel der Anteil genehmigter Kreditanträge in Irland von 90 % im Jahr 2007 auf 50 % im Jahr 2010. Quelle: Central Statistics Office (2011). Access to Finance 2007 and 2010.

    (3)  http://www.ecb.int/paym/sepa/pdf/SEPA_Council_statement_3rd_meeting.pdf.


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