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Document 52011AP0551

Recht auf Belehrung in Strafverfahren ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2011 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren (KOM(2010)0392 – C7-0189/2010 – 2010/0215(COD))
P7_TC1-COD(2010)0215 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. Dezember 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2012/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

ABl. C 168E vom 14.6.2013, p. 140–141 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 168/140


Dienstag, 13. Dezember 2011
Recht auf Belehrung in Strafverfahren ***I

P7_TA(2011)0551

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2011 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren (KOM(2010)0392 – C7-0189/2010 – 2010/0215(COD))

2013/C 168 E/25

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0392),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 82 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0189/2010),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Beiträge des griechischen Parlaments, des spanischen Abgeordnetenhauses, des italienischen Senats und des portugiesischen Parlaments zum Entwurf des Gesetzgebungsakts,

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 8. Dezember 2010 (1),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 16. November 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A7-0408/2011),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 54 vom 19.2.2011, S. 48.


Dienstag, 13. Dezember 2011
P7_TC1-COD(2010)0215

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. Dezember 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2012/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2012/13/EU.)


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