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Document 52011AP0419

    Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (Abkommen EU-Australien) *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. September 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Australien nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (06603/2011 – C7-0144/2011 – 2011/0032(NLE))

    ABl. C 56E vom 26.2.2013, p. 138–138 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.2.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 56/138


    Mittwoch, 28. September 2011
    Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (Abkommen EU-Australien) ***

    P7_TA(2011)0419

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. September 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Australien nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (06603/2011 – C7-0144/2011 – 2011/0032(NLE))

    2013/C 56 E/30

    (Zustimmung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (06603/2011),

    in Kenntnis des Entwurfs eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Australien nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (06604/2011),

    in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0144/2011),

    gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0296/2011),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Australiens zu übermitteln.


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