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Document 52011AE0359

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Fahrplan für ein kohlenstoffarmes Energiesystem bis 2050“ (Sondierungsstellungnahme)

ABl. C 107 vom 6.4.2011, p. 37–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 107/37


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Fahrplan für ein kohlenstoffarmes Energiesystem bis 2050“ (Sondierungsstellungnahme)

2011/C 107/08

Berichterstatter: Antonello PEZZINI

Die Europäische Kommission beschloss am 12. Mai 2010, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Fahrplan für ein kohlenstoffarmes Energiesystem bis 2050

(Sondierungsstellungnahme).

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 2. Februar 2011 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 469. Plenartagung am 16./17. Februar 2011 (Sitzung vom 17. Februar) mit 193 gegen 3 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Der Ausschuss hält es für äußerst wichtig, eine echte integrierte europäische Energiepolitik festzulegen und darin eine mittel- und langfristige Gemeinschaftsstrategie einzubetten, in der ein Fahrplan bis 2050 aufgestellt wird, mit dem Ziel einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Reduzierung des CO2-Gehalts der erzeugten Energie, um den Herausforderungen des Klimawandels auf internationaler Ebene zu begegnen und den gesellschaftlichen und industriellen Bedürfnissen der EU gerecht zu werden.

1.2   Der Ausschuss ist der Auffassung, dass für eine gemeinsame Energiepolitik in einem globalen Kontext die Schaffung einer „integrierten Energiegemeinschaft“ entsprechend den Bestimmungen von Artikel 194 des Vertrags erforderlich ist.

1.3   Ein Fahrplan für ein kohlenstoffarmes Energiesystem bis 2050 sollte nach Auffassung des EWSA:

eine Vielfalt denkbarer Entwicklungspfade für die Erzeugung und Nutzung von Energie in Europa aufzeigen;

konsensgestützte Wege für die wirtschaftlichen Umgestaltung ausloten;

die Modalitäten des ständigen Dialogs über den Fahrplan auf den verschiedenen Ebenen festlegen;

die für ein besseres Verständnis der strategischen Entscheidungen erforderlichen Maßnahmen ermitteln;

dem Wettbewerb Rechnung tragende, von der Gesellschaft mitgetragene Systeme der wirtschaftlichen Tragfähigkeit skizzieren;

die Elemente der Flexibilität hervorheben, die unerlässlich sind, um sich rasch an den Klimawandel, die neuen Technologien und an die weltweite wirtschaftliche Entwicklung anpassen zu können.

1.4   Der EWSA hält einen Policy-Mix für notwendig, der Folgendes umfasst:

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz;

sichere Systeme zur CO2-Abscheidung und Speicherung;

solide Mechanismen für den Emissionshandel;

wettbewerbsfähige Entwicklung der erneuerbaren Energieträger;

Umstellung der Kraftwerke auf eine kohlenstoffarme Energieerzeugung;

Umstellung auf nachhaltige Verkehrsmittel;

angemessene internationale technische Normung,

Maßnahmen zum Ausbau der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (Combined heat and power production (CHP)).

1.5   Bei der Ausarbeitung des Fahrplans bis 2050 sollten nach Ansicht des Ausschusses folgende vier Schlüsselvariablen berücksichtigt werden:

starke Beschleunigung des technischen, wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts;

Verpflichtung aller Länder und betroffenen Branchen, eine klare Verantwortung zu übernehmen;

Nachhaltigkeit eines auf Dauer stabilen Finanzrahmens und

Messbarkeit der Zwischenziele und deren Anpassbarkeit an die technische und wissenschaftliche Entwicklung.

1.6   Was die Instrumente des integrierten europäischen Energiemarkts anbelangt, muss nach dem Dafürhalten des EWSA unverzüglich ein auf einem Konsens beruhendes Programm für Investitionen auf folgenden Gebieten aufgestellt werden:

intelligente Netze und Verbesserung der Energieübertragungsnetze;

Forschung und Entwicklung gemeinsamer Programme in den Bereichen nachhaltige Energienutzung, Nanowissenschaften und Nanotechnologie, auf große Netzsysteme angewandte Informatik und Domotikmikrosysteme;

Fähigkeit zur Regulierung komplexer Systeme und Bereitstellung eines stabilen Bezugsrahmens für die Industrie und für die öffentlichen und privaten Akteure;

intensiverer strukturierter und interaktiver Dialog mit den Sozialpartnern, den Verbrauchern und der Öffentlichkeit;

solider Rahmen für die internationale Abstimmung und Zusammenarbeit, bei dem die alten und neuen Industrieländer auf der Grundlage vereinbarter, messbarer Ziele zusammengebracht werden.

1.7   Im Hinblick auf bereits kurzfristig zu verwirklichende Ziele sollte nach Ansicht des EWSA schwerpunktmäßig umgehend Folgendes in Angriff genommen werden:

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere im Bau- und Verkehrswesen unter stärkerer Berücksichtigung der europäischen Richtlinien;

rasche und breit angelegte Verbesserung der Mechanismen des Emissionshandels;

konkrete Systeme zur zunehmenden Senkung der CO2-Emissionen im Stromerzeugungssektor und Beschleunigung und Verbreitung der laufenden Pilotprojekte;

starke Unterstützung von Pilotprojekten zur Entwicklung von Portfolios emissionsarmer, kostengünstiger Technologien;

breite Nutzung alternativer Energieträger dank steuerlicher und finanzieller Anreize;

Verbesserung der Ausbildung des Bildungsangebots und der Ausbildungsmöglichkeiten in wissenschaftlichen Disziplinen auf der Grundlage disziplinübergreifender integrierter Modelle;

Ausbau der Energieinfrastruktur und der transeuropäischen Netze und Verbreitung genormter intelligenter Netze über europäische Normierungssysteme;

wirksamer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit.

1.8   Mittelfristig muss nach Ansicht des Ausschusses Sorge getragen werden für:

einen Weltmarkt für erschwingliche emissionsarme Technologien mit gemeinsamen internationalen technischen Normen;

eine genaue Überprüfung, inwieweit die Zwischenziele erreicht wurden, um dafür zu sorgen, dass in der EU und auf dem Weltmarkt Verantwortung übernommen wird;

eine Aktualisierung der Ziele entsprechend den zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen, den gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der veränderten weltweiten Wirtschafts- und Handelslandschaft;

gegebenenfalls eine Neuformulierung der für eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 60-80 % erforderlichen Strategien;

eine konkrete Verbreitung gemeinsamer Instrumente zur Verwaltung der Versorgungsnetze und der Energiespeicherplattformen und -übertragungsknoten;

eine Verbesserung der Mechanismen für Governance, Konsensfindung und den interaktiven Dialog zwischen allen beteiligten Akteuren;

die Weiterentwicklung der Kernspaltung in denjenigen Mitgliedstaaten, die diese Technologie weiter nutzen wollen, von der dritten zur vierten Generation und der Techniken, die die Wiederverwendung der meisten Materialien ermöglichen;

die Förderung der Fusionsforschung auf der Grundlage des europäischen Übereinkommens zur Fusionsforschung (EFDA), insbesondere des von der Europäischen Kommission geförderten JET-Experiments (Joint European Torus), mit dem der Weg für die Lancierung des ITER-Projekts nach 2020 bereitet wird;

eine stärkere Bekämpfung der Energiearmut, die zu einer Ausgrenzung immer größerer Bevölkerungsteile und ganzer Länder zu führen droht.

1.9   Der EWSA ist der Auffassung, dass zunächst einmal Folgendes angestrebt werden sollte:

ein politisches Engagement für ein integriertes Energiesystem der EU mit gemeinsamen Regeln;

harmonisierte und stabile Rechtsrahmen;

die Festlegung gemeinschaftlicher technischer Normen;

europäische Kraftwerke mit kompatiblen Interoperabilitätsnormen;

Gemeinschaftsprogramme für eine einheitliche Personalausbildung;

effiziente Mechanismen für den Austausch bewährter Praktiken und der verfügbaren Technologien;

kompatible IT-Kontroll- und Sicherheitssysteme;

eine breit angelegte Politik zur Förderung der Kultur einer nachhaltigen Energienutzung.

1.10   Der Ausschuss hält es für wesentlich, auf europäischer Ebene eine kohärente Kommunikationspolitik zu entwickeln und auszubauen, mit der wirksame, glaubwürdige und den verschiedenen betreffenden Zielgruppen, vor allem der allgemeinen Öffentlichkeit, zugängliche Botschaften ausgesandt werden können.

2.   Einleitung

2.1   Der weltweite Klimawandel ist eine weithin anerkannte Tatsache, Wesenscharakteristik und Tragweite ihrer Folgen sind es jedoch weniger.

2.2   Die EU muss entscheiden, wie ihr Europa im Jahr 2020 und darüber hinaus aussehen soll. Die Kommission plädiert für ein nachhaltiges Wachstum im Wege einer von einem Fahrplan für ein kohlenstoffarmes Energiesystem bis 2050 flankierten Energiestrategie 2011-2020.

2.3   Die Kommission hat den EWSA um die Erarbeitung von zwei Sondierungsstellungnahmen zu den mittel- bis langfristigen Entwicklungsperspektiven ersucht - einer zu den Perspektiven bis 2020 und einer zu den Perspektiven bis 2050. In der vorliegenden Stellungnahme geht es um Letztere.

2.4   Der Fahrplan für ein kohlenstoffarmes Energiesystem sollte Folgendem dienen:

Zusammenstellung einer Vielfalt von möglichen wettbewerbsfähigen Entwicklungspfaden für die Erzeugung und Nutzung der Energie in Europa entsprechend langfristigen weltweiten Klimazielen und den gesellschaftlichen und industriellen Bedürfnissen der EU;

Untersuchung konsensgestützter Möglichkeiten für den wirtschaftlichen Transformationsprozess auf der Grundlage der heutigen und künftigen energiepolitischen Entscheidungen, die von den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft im Wege eines ständigen interaktiven Dialogs akzeptiert werden;

Festlegung der Modalitäten des ständigen Dialogs über den Fahrplan auf mehreren Ebenen, zwischen politischen Entscheidungsträgern, Behörden, Energienetzbetreibern und -versorgern, Industrie, Gewerkschaften, Umweltverbänden, Handel und Dienstleistungen, Nutzern des Strom-, Wohn-, Tertiär- und Verkehrssektors, Wissenschaftlern und Technologieexperten und Bildungsinstituten, dem Finanz- und Kreditsystem, Landwirten, Verbrauchern und Bürgern;

Ermittlung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um die strategischen Entscheidungen besser nachvollziehen zu können, die getroffen werden müssen, um das Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 60-80 % erreichen zu können, insbesondere mit Hilfe einer massiven Einführung neuer Energietechnologien, um langfristig die CO2-Konzentration in der Luft auf einem Niveau von 450 ppmv (parts per million by volume) zu stabilisieren;

Konzipierung von dem Wettbewerb Rechnung tragenden und von der Gesellschaft mitgetragenen Methoden für die wirtschaftliche Tragfähigkeit für die öffentliche und private Finanzierung, die Besteuerung sowie die Haushaltsplanung;

Hervorhebung der unerlässlichen Flexibilitätselemente, deren Notwendigkeit sich aus den zuweilen jähen Veränderungen, der wissenschaftlichen Forschung, der wirtschaftlichen Zukunft und der Entwicklung der Sozialkultur ergibt.

2.5   Nach Ansicht des EWSA muss bei sämtlichen bislang vorliegenden Szenarien, die auf eine Emissionsreduktion um 80 % bis 2050 abzielen, ein Policy-Mix im Mittelpunkt stehen, der sich kennzeichnet durch:

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz;

ausgedehnte Systeme zur CO2-Abscheidung und -Speicherung und Verstärkung der Mechanismen zur Regulierung des Emissionshandels;

eine deutliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger;

Weiterentwicklung der Kernspaltung von der dritten zur vierten Generation und Förderung der Fusionsforschung;

eine deutliche Erhöhung des Anteils an mit kohlenstoffarmen Anlagen erzeugtem Strom;

einen maßgeblichen Beitrag, um die Umstellung des Straßen-, Luft- und Schiffverkehrs voranzutreiben und den Energieverbrauch in Wohngebäuden und im Dienstleistungssektor zu reduzieren;

Investitionen in Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE&D) und in den Technologietransfer im Kontext der Marktinnovation;

Beschleunigung der Arbeiten zur technischen Normung auf EU- und internationaler Ebene;

Maßnahmen zum Ausbau der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (Combined heat and power production (CHP)).

2.6   Was die Instrumente des integrierten europäischen Energiemarkts betrifft, die unabhängig vom gewählten Policy-Mix und den gemachten Entdeckungen erforderlich sind, hält der EWSA Investitionen für erforderlich, um:

intelligente Netze und Netzkonfigurationen mit fortgeschrittenen Techniken für die Strom- und Wärmespeicherung zu entwickeln;

die verschiedenen FTE&D-Programme und Programme für technische Innovation auf funktionelle Weise in den europäischen Energieraum für Forschung und Innovation zu integrieren;

ein solides und stabiles Umfeld zu schaffen, in dem alle beteiligten Akteure mit einem angemessenen Maß an Gewissheit agieren können;

angemessene Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten zur Schaffung eines Systems effizienter und wirksamer Verwaltungsebenen zu ergreifen;

stabile und zuverlässige Kanäle für die internationale Zusammenarbeit zu ermitteln.

2.7   Auf internationaler Ebene werden in dem Bericht der Internationalen Energieagentur und von einigen anderen internationalen Organisationen Szenarien aufgezeigt, bei denen sich das in die Zukunft projizierte derzeitige Energiemanagementkonzept unter mehreren Gesichtspunkten - aus ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht - als unnachhaltig erweisen würde.

2.8   Auf internationaler Ebene müssten sich alle Länder dazu verpflichten, bis 2011 in den emissionsintensiven Bereichen Strategien für eine CO2-arme Entwicklung zu verabschieden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die energieintensiven Industriezweige in Europa ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt einbüßen und daher ihre Produktion in Länder außerhalb Europas verlagern (Verlagerung von CO2-Emissionsquellen), ohne ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Diese Strategien sollten beispielsweise auch eine rasche Reduzierung der Abholzung tropischer Wälder umfassen.

2.9   Die G20 ermittelte strategische Bereiche für internationale Maßnahmen, die sich in zwei Gruppen unterteilen lassen - eine mit lang- und eine mit mittelfristiger Ausrichtung.

2.9.1   Der ersten Gruppe gehören die Maßnahmen zur Nachfrageförderung und Einkommensstützung an, darunter:

Verbesserung der Energieeffizienz;

Verbesserung der Infrastruktur zur Senkung der CO2-Emissionen;

Unterstützung der Märkte mit Hilfe sauberer Technologien.

2.9.2   Auf mittlere bis lange Sicht zielen die Maßnahmen hingegen darauf ab, die Investoren und Privatunternehmer in den Sektoren, die voraussichtlich die Eckpfeiler einer wirtschaftlich tragfähigen Entwicklung bilden werden, zu „binden“. Hierzu gehören:

Einleitung von Pilotprojekten, insbesondere im Bereich CO2-Abscheidung und -Speicherung;

Anreize für die Forschung auf internationaler Ebene;

Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien.

2.10   Gemäß einigen Szenarien könnten die Emissionen bis 2050 weltweit um 50 % gesenkt werden, wozu in erster Linie vier Faktoren beitragen. Hierbei entfällt:

mehr als die Hälfte auf die Energieeffizienz;

etwa ein Fünftel auf die erneuerbaren Energieträger;

ein weiteres Fünftel auf die Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung und

der Rest auf die Kernenergie.

In Wirklichkeit sind einige der in diesem Szenario vorgesehenen Technologien noch nicht verfügbar oder müssen noch erheblich verbessert und kostengünstiger werden.

2.11   Zu den darin vorgeschlagenen Technologien, die genutzt werden sollten, gehören die CO2-Abscheidung und -Speicherung und die Weiterentwicklung der Elektroautos.

2.11.1   Bei Elektroautos werden beachtliche technische Fortschritte in folgenden Bereichen erwartet:

Ladekapazität der Batterien;

Aufladen mit aus erneuerbaren Energieträgern gewonnenem Strom, der in intelligente Netze eingespeist wird;

Puffertechniken zur Lösung des Problems der Intermittenz einiger erneuerbarer Energieträger und der Speicherung und Erhaltung der Energie;

Normung für einen raschen Wechsel der Fahrzeugbatterien in dafür ausgerüsteten Versorgungszentren.

2.12   Auch bei der Entwicklung der Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb werden erhebliche Fortschritte erwartet, voraussichtlich erst nach 2020.

2.13   Für Elektroautos gibt es bislang keinen angemessenen europäischen Rechtsrahmen. Die Kommission will hier in naher Zukunft Abhilfe schaffen (KOM(2010) 186 endg.).

2.14   Nach Auffassung des EWSA würde eine kohlenstoffarme Stromerzeugung erhebliche Möglichkeiten zur Senkung der Emissionen in den Endnutzersektoren bieten (zum Beispiel die Umstellung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen auf effiziente gasbetriebene Wärmepumpen).

2.15   Um das „positive“ Szenario einer deutlichen Emissionsreduzierung zu verwirklichen, sind verschiedene kombinierte Maßnahmen erforderlich (darunter ein Produktionsmix aus erneuerbaren Energieträgern und Kernenergie, Energieeffizienz, Investitionen in neue Technologien und CO2-Speicherung). Schätzungen zufolge müssen darüber hinaus zur Halbierung der Emissionen die staatlichen Mittel für Forschung, Entwicklung und Demonstration (FEuD) im Bereich CO2-armer Technologien im Vergleich zum heutigen Niveau um ein Zwei- bis Fünffaches erhöht werden und für die Konzipierung und Verbreitung bewährte Verfahren herangezogen werden (IAE-Bericht, Energietechnologische Perspektiven 2010 - Szenarien und Strategien bis 2050).

2.15.1   In dem Bericht der IAE über die energietechnologischen Perspektiven 2010 werden verschiedene Szenarien analysiert und miteinander verglichen und die wichtigsten Optionen für eine sicherere und nachhaltigere Energiezukunft aufgezeigt.

2.16   Der EWSA hält es für wesentlich zu bedenken, dass viele Herausforderungen im Energiebereich gewaltige Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung haben, die nach auf ihre besonderen Lebensumstände zugeschnittenen Lösungen sucht und befürchtet, dass ihr Lebens- und Entwicklungsstandard sinken oder eingeschränkt werden könnte.

2.17   Die im Fahrplan bis 2050 angestrebten und/oder geplanten Fortschritte in Richtung einer echten Energierevolution auf der Grundlage kohlenstoffarmer Technologien implizieren zahlreiche Optionen, die auf fünf Schlüsselvariablen beruhen:

Beschleunigung des technischen, wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts;

Verpflichtung aller Länder und aller betroffenen Sektoren zur Übernahme einer klaren Verantwortung;

Nachhaltigkeit eines auf Dauer zuverlässigen Finanzrahmens;

Messbarkeit der Zwischenziele und deren Anpassbarkeit an die technische und wissenschaftliche Entwicklung und

Verhalten der verschiedenen Akteure hinsichtlich der „angekündigten Politik“ und des Risikos einer Fehlinformation, d.h. übermäßig optimistische oder zu negative Darstellung.

3.   Szenarien und Optionen

3.1   Von internationalen öffentlichen und privaten Körperschaften und gemeinnützigen Organisationen wurden bereits verschiedene Szenarien und Optionen aufgezeigt, die eine Grundlage für Strategien, Maßnahmen und operative Instrumente bieten sollen.

3.2   Hierbei wird beim Grundszenario nahezu immer davon ausgegangen, dass die Regierungen keine neuen energie- und klimapolitischen Maßnahmen ergreifen.

3.3   Der Hauptunterschied der zielgerichteten Szenarien liegt weniger in der letztlichen Größenordnung ihres Wirkungsgrads als in dem unterschiedlichen Zeitpunkt ihres Eintretens. Bei diesen Szenarien wird eine Senkung der durch den Energieverbrauch entstehenden CO2-Emissionen bis 2030 um 30 % und bis 2050 um 50 % - jeweils im Vergleich zu 2005 - angestrebt und die kostengünstigsten und schnellsten Mittel und Wege zur Erreichung dieses Ziels dank der Verbreitung erschwinglicher und kohlenstoffarmer Technologien untersucht:

im Vergleich zum Grundszenario müssen 36 Billionen EUR (1 EUR = 1,28 USD) (+ 17 %) mehr investiert werden, bei den Brennstoffkosten können hingegen 87 Billionen EUR eingespart werden;

die Technologie der CO2-Abscheidung und -Speicherung wird eingesetzt, um 9,4 Gt CO2 aus Stromerzeugungsanlagen (55 %), der Industrie (21 %) und der Brennstoffumwandlung (24 %) abzuscheiden;

die CO2-Emissionen der Privathaushalte und des Tertiärsektors werden dank des Einsatzes von kohlenstoffarm erzeugtem Strom, der Energieeffizienz und der Umstellung von emissionsarmen auf emissionsfreie Technologien um zwei Drittel gesenkt;

nahezu 80 % der verkauften leichten Nutzfahrzeuge sind Hybridelektrofahrzeuge, Elektroautos oder Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb;

die durch die Stromerzeugung entstehenden CO2-Emissionen gehen um 76 % zurück; die Kohlenstoffintensität sinkt auf 67 g CO2/kWh;

die CO2-Emissionen der Industrie sinken um ein Viertel, in erster Linie dank einer besseren Energieeffizienz, der Umstellung auf alternative Brennstoffe, einer Wiederverwendung der eingesetzten Werkstoffe, der Systeme zur energetischen Verwertung und der CO2-Abscheidung und -Speicherung.

3.3.1   Zur Erreichung dieser Ziele ist eine ganze Palette erschwinglicher CO2-armer Technologien erforderlich. Der Wandel lässt sich nicht mit einer einzigen Technologie oder einer begrenzten Zahl von Technologien in dem erforderlichen Umfang vollziehen.

3.4   Die Senkung der CO2-Emissionen im Stromsektor ist von zentraler Bedeutung und muss mit einer deutlichen Zunahme des Anteils der erneuerbaren Energieträger und in denjenigen Mitgliedstaaten, die sich für eine Nutzung der Kernenergie entschieden haben, auch der Kernenergie sowie dem Einsatz von Systemen zur CO2-Abscheidung und -Speicherung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in den brennstoffbetriebenen Wärmekraftwerken einhergehen.

3.5   Die Anstrengungen im Bereich Forschung und Demonstration sowie die Einführung neuer Technologien auf dem Markt sind von grundlegender Bedeutung, wenn sie mit den vorgeschlagenen Zielen der CO2-Reduzierung Schritt halten sollen.

3.6   Szenario der Entwicklung der Kernfusion

Die Kernfusion ist die Energiequelle der Sonne und der Sterne. Auf der Erde bietet sie die Aussicht auf eine langfristige, sichere und umweltfreundliche Energieoption zur Deckung des Energiebedarfs einer ständig wachsenden Weltbevölkerung. Fusionswissenschaftler arbeiten derzeit im Rahmen des europäischen Übereinkommens zur Fusionsforschung (EFDA) mit Plasma mit Temperaturen von Hunderten Mio. Grad in Fusionsanlagen in industriellem Maßstab. Die größte dieser Anlagen ist JET (Joint European Torus). Auf der Grundlage dieser und anderer weltweiter Errungenschaften wird derzeit in Frankreich der Versuchsreaktor ITER gebaut - das größte Energieforschungsprojekt der Welt -, dessen Fusionsleistung der mit einem mittelgroßen Reaktor (500/700 MW) erzeugten Leistung entsprechen wird. ITER wird als Brücke zu einem ersten Demonstrationskraftwerk und später einem kommerziellen Reaktor mit einer mittleren Leistung von ca. 1,5 Gwel dienen (Ein Strom aus Fusionsenergie erzeugendes Kraftwerk hat einen niedrigen Brennstoffverbrauch. Für den Betrieb eines Kraftwerks mit einer Leistung von 1 Gwel werden etwa 100 kg Deuterium und 3 Tonnen Lithium pro Jahr benötigt und es erzeugt ca. 7 Mrd. KWh. Um dieselbe Energiemenge zu erzeugen, bräuchte ein Kohlekraftwerk ca. 1,5 Mio. Tonnen fossile Brennstoffe (Quelle: http://fusionforenergy.europa.eu)).

3.6.1   Bei der der Fusion zugrunde liegenden Primärreaktion entstehen weder Schadstoffe noch fallen nukleare Abfälle an. (Es ist darauf hinzuweisen, dass die Wände der Reaktionskammer zwar im Laufe der Zeit radioaktiv werden, bei einer entsprechenden Wahl des Materials der Verlust der Radioaktivität jedoch nur wenige Jahrzehnte dauert. Nach 100 Jahren können alle Materialen in einem neuen Reaktor wiederverwendet werden (Quelle: www.jet.efda.org).) Die Reaktion erfolgt in Form der Fusion von Atomen, die in der Natur, vor allem im Meerwasser, reichlich vorkommen. Der Prozess ist darüber hinaus eigensicher.

3.6.2   Die an der Primärreaktion beteiligten Atome sind Deuterium, Tritium, Lithium und Helium. Bei der Verschmelzung dieser Atome wird in einem Wärmetauscher eine große Energiemenge in Form von Wärme mit einer Temperatur von 550/650 °C freigesetzt (ein mittelgroßer Fusionsreaktor erzeugt eine durchschnittliche Temperatur von 700 °C). Die Entwicklung fortschrittlicher Materialen würde Temperaturen von 1 000 °C ermöglichen. Mit dem erzeugten Dampf wird die Turbine (Rotor) angetrieben, der Induktionsstrom erzeugt (Stator).

3.6.3   Ein Deuteriumkern (1 Proton + 1 Neutron) und ein Tritiumatom (1 Proton + 2 Neutron) verschmelzen unter Freisetzung eines Neutrons zu einem Heliumkern (2 Protonen + 2 Neutronen). Das freigesetzte Neutron verschmilzt mit einem Lithiumatom (3 Protonen + 3 Neutronen), wobei ein Heliumatom (2 Protonen + 2 Neutronen) und ein Tritiumatom (1 Proton + 2 Neutronen) entstehen. In der Reaktionskammer (Torus) nimmt der Stoff eine besondere Form an, die Plasmazustand genannt wird und eine durchschnittliche Temperatur von 200 Mio. °C aufweist.

3.6.3.1   Zur Erwärmung des Plasmas im ITER-Reaktor sind ca. 50 MW erforderlich. Mit dem Fusionsprozess wird also zehnmal mehr Energie erzeugt als zur Auslösung des Prozesses benötigt: Q > 10.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1   Der EWSA will hinsichtlich des Fahrplans 2050 folgende Fragenkomplexe hervorheben:

Kosten und Rentabilität der Investitionen: Erhöhung von einem Jahresmittel von ca. 130 Mrd. EUR in den letzten drei Jahren auf durchschnittlich 600 Mrd. EUR pro Jahr;

Erschließung von Investitionsquellen: Bereitstellung eines stabilen Rahmens für die Investoren, angemessener Rentabilitätssysteme, finanzieller Unterstützung und Steuererleichterungen;

Senkung der CO2-Emissionen im Stromsektor: radikaler Wandel in der Energiepolitik in Verbindung mit umfangreichen Investitionen zur Beendung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen;

Konzipierung, Betrieb und Ausbau von Stromnetzen, wobei für flexible intelligente Netze und Umspannwerke gesorgt wird, um das Management der Spitzenlasten zu verbessern und die Zusammenführung und Weiterverteilung der verschiedenen Energieformen zu rationalisieren (durch die Einspeisung erneuerbarer Energien über intelligente Zähler wird das Energieübertragungssystem verändert);

Programme für Energieeffizienz, insbesondere zur Senkung der CO2-Emission der Industrie (22 % der Gesamtemissionen);

Reduzierung der weltweiten direkten und indirekten Emissionen der Gebäude (40 % der Gesamtemissionen), wobei auf alle Strukturelemente abgehoben wird;

im Verkehrssektor (38 % der Gesamtemissionen), zu dem der EWSA derzeit eine gesonderte Stellungnahme erarbeitet, wird die Voraussetzung für eine deutliche Verringerung der CO2-Emissionen bis 2050 ein geringerer Einsatz traditioneller Brennstoffe, ein Anstieg des Anteils von Ethanol und Biodiesel, eine bessere Qualität der gasförmigen Kraftstoffe (LPG, CNG [komprimiertes Erdgas], Biogas) und technologische Durchbrüche und Innovationen bilden;

internationale Abstimmung: Europa, die USA, Japan, China, Indien und Brasilien sollten unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der einzelnen Regionen im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und das Vorhandensein natürlicher Ressourcen gemeinsame Ziele für 2030-2050 festlegen.

4.2   Es wurden bereits Ziele für eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 20 % bis 2020 aufgestellt: Der EWSA erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu diesem Thema.

4.3   Im Hinblick auf die Perspektiven für den Fahrplan bis 2050 möchte der EWSA die folgenden wesentlichen Aspekte hervorheben:

Beschleunigung des technischen, wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts: Mittelaufstockung und Steigerung der Zahl der Programme, nicht nur im Hinblick auf den Klimawandel und die Energiequellen, sondern auch und vor allem in Bezug auf die Nutzung und die Erhaltung der natürlichen und strategischen Ressourcen;

Verpflichtung aller betroffenen Länder, Branchen und Akteure zu einer eindeutigen Bestimmung der Verantwortlichkeiten in der EU und zur Übernahme von Verantwortung;

nachhaltiger, langfristig stabiler Finanzrahmen im Einklang mit dem EU-Haushalt, dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und der Haushaltspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten;

Messbarkeit der Zwischenziele und deren Anpassbarkeit an die technische und wissenschaftliche Entwicklung;

Verhalten der verschiedenen sozialen Akteure hinsichtlich der „vorgesehenen und angekündigten Politik“ und dem Risiko einer Fehlinformation;

Förderung der wissenschaftlichen und technischen Kultur und kulturelle und finanzielle Anreize zur Erhöhung der Schülerzahl in den Hochschulen mit technischer Ausrichtung;

aufmerksamere Beobachtung und sorgfältigere Umsetzung der europäischen Richtlinien über Energieeffizienz und -einsparung (beispielsweise Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) durch die Mitgliedstaaten;

mehr Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten in wissenschaftlichen Disziplinen - Ingenieurwesen, Physik, Grundchemie, Architektur, Städte- und Anlagenplanung - mit Schwerpunkt auf der Schaffung integrierter systemischer Modelle, insbesondere im Bereich Nanowissenschaften und auf Energiesysteme angewandte Nanotechnologie zur CO2-armen Erzeugung von Energie;

politisches Engagement für ein gemeinschaftliches integriertes Energiesystem mit gemeinsamen Regeln, einen harmonisierten und stabilen Rechtsrahmen, gemeinschaftliche technische Normen, standardisierte europäische Kraftwerke, Gemeinschaftspläne für eine homogene Mitarbeiterausbildung, den Austausch von bewährten Verfahren und Informationen über die besten verfügbaren Technologien sowie interoperative IT-Systeme für Kontrolle und Sicherheit.

4.4   Zu den vier im Juni 2010 von der Industrie eingeleiteten Initiativen (Windkraft, Solarenergie, CO2-Abscheidung und -Speicherung, intelligente Netze) sollten die Bioenergie und die Kernspaltung hinzukommen sowie die gemeinsame technologische Brennstoff- und Wasserstoffinitiative FCH JTI und ITER im Bereich Kernfusion.

4.5   Der EWSA hält nicht nur bei der Energienutzung die Förderung einer größeren Effizienz für unabdingbar, sondern auch bei der Nutzung aller natürlichen Ressourcen, insbesondere der Wasserressourcen.

4.6   Der EWSA bekräftigt, wie wichtig es ist, „der Entwicklung von alternativen Kraftstoffen und Technologien für Verkehr, Wärme und Licht Vorrang“ einzuräumen. „Die beste Klimaschutzstrategie ist die Entwicklung neuer Energieoptionen“ anstelle der fossilen Brennstoffe (siehe CESE 766/2010).

4.7   Nach dem Dafürhalten des EWSA sind verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut erforderlich, die einer Ausgrenzung immer größerer Bevölkerungsteile zu führen droht. (Die grünen Optionen können sich als kostspielig erweisen [erhöhte Tarife und/oder steuerliche Belastung], insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen.) Außerdem muss der europäische Sachverstand gebündelt werden, um neue effiziente, nachhaltige und wettbewerbsfähige „grüne“ Arbeitsplätze zu schaffen und Unterschiede abzubauen (1) und somit dem „Bürger als Verbraucher“ den „Zugang zu Energiedienstleistungen und zur Beschäftigung in kohlenstoffarmen Wirtschaftssektoren“ (2) zu garantieren.

4.8   Die Erzeugung von elektrischer Energie stellt nach Ansicht des EWSA einen prioritären Maßnahmenbereich dar. Es gilt, den Anteil an erneuerbaren Energien und an durch Kernspaltungsverfahren erzeugtem Strom bei einer Umstellung von Typ III auf Typ IV (bei minimalem Abfallaufkommen) anzuheben. Hierbei sollten Investitionen in Abfallbehandlungstechnologien getätigt und die Möglichkeiten der Abfallwiederverwendung im Bereich der Nanowissenschaften untersucht werden.

4.9   Der EWSA hält zur Emissionsreduzierung die Systeme zur CO2-Abscheidung und -Speicherung für wesentlich. Bereits jetzt „sind eine beschleunigte - erschwingliche und wettbewerbsfähige - Entwicklung dieses Verfahrens und sein möglichst frühzeitiger Einsatz anzustreben“ (3), ohne sich auf die fünf Pilotprojekte zu beschränken.

4.10   Der EWSA ist der Auffassung, dass es unabdingbar ist, „alle Facetten der Funktionsweise des Energiebinnenmarkts wie Infrastruktur, öffentliches Beschaffungswesen, reibungsloses Funktionieren des Marktes und Verbraucherschutz“ zu stärken, und dass „die Energieinfrastruktur und die transeuropäischen Transportnetze zur Errichtung des Energiebinnenmarktes unbedingt ausgebaut werden müssen“ (4).

4.11   Der EWSA hält die Errichtung einer integrierten Energiegemeinschaft entsprechend den Bestimmungen von Artikel 1 AEUV (5), die sich in einen integrierten europäischen Bezugsrahmen mit Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit, Wohlergehen und neue Arbeitsplätze für die EU-Bürger einfügt, für unerlässlich.

Brüssel, den 17. Februar 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 65.

(2)  ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 81.

(3)  ABl. C 27 vom 3.2.2009, S. 75.

(4)  ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 81.

(5)  ABl. C 83 vom 30.3.2010, S. 47.


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