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Document 52010XG1228(03)
Notice for the attention of the persons and entities to which restrictive measures provided for in Council Decision 2010/800/CFSP and in Council Regulation (EC) No 329/2007 apply
Mitteilung für die Personen und Einrichtungen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/800/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates Anwendung finden
Mitteilung für die Personen und Einrichtungen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/800/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates Anwendung finden
ABl. C 353 vom 28.12.2010, p. 13–13
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
28.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 353/13 |
Mitteilung für die Personen und Einrichtungen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/800/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates Anwendung finden
2010/C 353/10
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Den in den Anhängen II und III zum Beschluss 2010/800/GASP des Rates und im Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates aufgeführten Personen und Einrichtungen wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat der Europäischen Union hat entschieden, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen und Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufzunehmen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/800/GASP des Rates und nach der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea Anwendung finden.
Die betroffenen Personen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 329/2007) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 7 der Verordnung).
Die betroffenen Personen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
Rat der Europäischen Union |
Generalsekretariat |
Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
1048 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
Die betroffenen Personen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.