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Document 52010XG0526(04)

    Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2010 über den Beitrag der Kultur zur lokalen und regionalen Entwicklung

    ABl. C 135 vom 26.5.2010, p. 15–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 135/15


    Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2010 über den Beitrag der Kultur zur lokalen und regionalen Entwicklung

    2010/C 135/05

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    UNTER HINWEIS AUF

    die in der Anlage aufgeführten einschlägigen politischen Hintergrunddokumente;

    die neuen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht, und die Notwendigkeit einer europäischen Strategie, um diesen Herausforderungen zu begegnen;

    den Eigenwert der Kultur sowie deren Bedeutung als wichtige Triebfeder für eine wettbewerbsfähige, innovative und integrative Marktwirtschaft und als Träger des sozialen Zusammenhalts;

    den besonderen kulturellen Reichtum und die kulturelle Vielfalt der Regionen und Städte Europas aufgrund ihrer Nähe zu den Bedürfnissen der Bürger und lokalen Akteuren und ihrer Rolle als Plattformen für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt;

    den Beitrag, den Kultur und Kultur- und Kreativwirtschaft zur lokalen und regionalen Entwicklung leisten, indem sie die Attraktivität der Regionen Europas erhöhen und einen nachhaltigen Tourismus fördern, neue Beschäftigungsmöglichkeiten und innovative Produkte und Dienstleistungen schaffen und die Entwicklung neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern;

    IST SICH DARIN EINIG, DASS

    Kultur, Kreativität und Innovation ganz offensichtlich miteinander verknüpft sind und zu sozialem und wirtschaftlichem Fortschritt beitragen. Es kommt daher wesentlich darauf an, den Beitrag der Kultur, insbesondere der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu verstärken;

    IST DER ANSICHT, DASS ES ZUR STEIGERUNG DES BEITRAGS DER KULTUR ZUR LOKALEN UND REGIONALEN ENTWICKLUNG ERFORDERLICH IST,

    die Kultur als strategischen und bereichsübergreifenden Faktor in die europäischen und nationalen Politiken zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der europäischen Regionen und Städte einzubeziehen;

    auf lokaler und regionaler Ebene strategische Investitionen in den Kultursektor und die Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere KMU, zu ermutigen, um kreative und dynamische Gesellschaften zu fördern;

    den Beitrag der Kultur zu nachhaltigem Tourismus zu fördern, da er ein entscheidender Faktor für die Attraktivität und wirtschaftliche Entwicklung von Gemeinden und Regionen ist und dazu beiträgt, die Bedeutung des kulturellen Erbes in Europa zur Geltung zu bringen;

    die Entscheidungsträger für lokale und regionale Maßnahmen zu sensibilisieren, die durch Kultur und Kreativität neue Fertigkeiten entwickeln, die sich an das sich rasch wandelnde Umfeld anpassen, damit neue Fertigkeiten entwickelt, das Humankapital verbessert und der soziale Zusammenhalt gefördert wird;

    grenzüberschreitende, transnationale und interregionale kulturelle Initiativen zu stärken, um eine Verbindung zwischen den einzelnen Völkern und Regionen Europas herzustellen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken;

    LEGT UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS DIE FOLGENDEN SCHWERPUNKTBEREICHE FEST:

    1.   Durchgängige Berücksichtigung der Kultur in der Politik der lokalen und regionalen Entwicklung

    Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden ersucht,

    a)

    die Rolle der Kultur in einer integrierten Politik der lokalen und regionalen Entwicklung, einschließlich der Infrastruktur, der Wiederbelebung der Städte, der ländlichen Diversifizierung, der Dienstleistungen, des Unternehmertums, des Tourismus, der Forschung und Innovation, der Verbesserung des Humankapitals, der sozialen Integration und der Zusammenarbeit zwischen den Regionen, zu verstärken;

    b)

    vertikale und horizontale Synergien zwischen dem Kultursektor und anderen Sektoren zu steigern und Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Akteuren auszubauen;

    c)

    kulturelle Investitionen auf lokaler und regionaler Ebene nach einem evidenzbasierten Ansatz zu unterstützen, wobei das Instrumentarium zur Evaluierung und Folgenabschätzung genutzt wird;

    d)

    eine stärkere Zusammenarbeit und den Austausch vorbildlicher Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie den Regionen, Städten und interessierten Kreisen Europas zu fördern;

    e)

    Informationen und ein größeres Verständnis betreffend den Beitrag der Kultur zur regionalen und lokalen Entwicklung zu fördern;

    f)

    dafür zu sorgen, dass der Regelungsrahmen der Instrumente der Kohäsionspolitik und die Verfahren für ihre Durchführung besser verstanden werden, wobei speziell die Kulturakteure sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors einschließlich der Zivilgesellschaft einbezogen werden, wodurch die für die lokalen und regionalen Entwicklungsmaßnahmen zuständigen Personen stärker für die kulturelle Dimension sensibilisiert werden.

    Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

    a)

    bei Programmen für die lokale und regionale Entwicklung – gegebenenfalls auch im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik – kulturelle Akteure in einen ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung aller Beteiligten einzubinden;

    b)

    die lokalen und regionalen Behörden in die Durchführung der europäischen Kulturagenda einzubinden, damit die Kulturpolitik den Erwartungen und den Erfordernissen der europäischen Regionen und Städte entspricht;

    c)

    integrierte lokale Entwicklungsstrategien zu fördern, die auf einen Ausgleich der geografischen Unterschiede beim Zugang der Bürger zu Kultur abzielen.

    Die Kommission wird ersucht,

    a)

    vorbildliche Verfahren auf europäischer Ebene zusammenzustellen und zu verbreiten und Instrumente für den Informationsaustausch auf europäischer Ebene zu entwickeln.

    2.   Förderung günstiger Rahmenbedingungen auf lokaler und regionaler Ebene zur Verbesserung der Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere von KMU

    Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden ersucht,

    a)

    die Instrumente der Kohäsionspolitik und andere einschlägige Finanzierungsprogramme besser zu nutzen, um die Kultur- und Kreativwirtschaft optimal zu unterstützen, unter anderem durch Erleichterung des Zugangs zu Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und die Bereitstellung von Beratungsdiensten;

    b)

    die Entwicklung von Innovationszentren der Kultur- und Kreativwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene zu begünstigen und damit die Unternehmerschaft zu stärken;

    c)

    zu erkunden, wie neue Geschäftsmodelle gefördert und die kreativen Cluster und Wirtschaftsforschungszentren gestärkt werden können, wobei die Möglichkeiten, die die Anwendung und der Einsatz der IKT bieten, genutzt werden sollten;

    d)

    den Zugang von KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft zu den digitalen und physischen Vertriebskanälen durch Maßnahmen zu unterstützen und zu verstärken, die zu einer möglichst großen Distribution und Verbreitung von Werken ermutigen, wobei eine angemessene Vergütung der an der Kreationskette beteiligten Akteure sicherzustellen ist.

    Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

    a)

    einen günstigen Regelungsrahmen für KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern und nach innovativen Möglichkeiten für den Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln zu suchen;

    b)

    eine bessere Kommunikation zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft und Finanzdienstleistern zu fördern, indem sie für Betriebe, Arbeitgeber und Beschäftigte des kulturellen Sektors Schulungsangebote in Betriebswirtschaft, Forschung und Innovation, Finanzwesen und Information entwickeln.

    Die Kommission wird ersucht,

    a)

    dem Kultur- und dem Kreativsektor im Rahmen der wichtigsten politischen Initiativen und in den einschlägigen Strategien und EU-Programmen mehr Beachtung zu schenken.

    3.   Ausbau des Beitrags der Kultur zu einem nachhaltigen Tourismus

    Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden ersucht,

    a)

    die Entwicklung des Kulturtourismus als Schlüsselelement eines nachhaltigen Tourismus zu fördern und dem Schutz der Umwelt, des kulturellen Erbes, der Landschaft und der Lebensqualität gebührend Rechnung zu tragen.

    Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

    a)

    die Revitalisierung der Ressourcen einer Region zu fördern, wobei der besondere Schwerpunkt auf dem kulturellen (materiellen und immateriellen) Erbe, den kulturellen Ausdrucksformen und damit verbundenen Tätigkeiten liegt;

    b)

    kulturelle Tätigkeiten anzuregen, bei denen die Besonderheiten einer Region berücksichtigt und beachtet werden und die dem Ansehen der Region nutzen, und dabei die Einbindung und Beteiligung der örtlichen Bevölkerung zu ermöglichen;

    c)

    im Rahmen der Umwelterziehung ein größeres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass das kulturelle und natürliche Erbe geschützt werden muss, und auf diese Weise Touristen und die Anbieter touristischer Dienstleistungen zu Verantwortungsbewusstsein anzuhalten.

    4.   Förderung der Kreativität bei Bildung und Ausbildung im Hinblick auf die Entwicklung neuer Fertigkeiten zur Verbesserung des Humankapitals und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts

    Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden ersucht,

    a)

    Kreativität und Innovation im Bildungswesen und in der Wirtschaft durch die Vernetzung von Bildungseinrichtungen, Forschungszentren, Kulturakteuren und Unternehmen voranzutreiben;

    b)

    die Verbindungen zwischen den Sektoren Kultur, Bildung und Wirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene auszubauen, um die Integration junger Menschen und Menschen mit geringeren Möglichkeiten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und sie mit den kommunikativen und unternehmerischen Fähigkeiten auszustatten, die in einem sich wandelnden sozio-ökonomischen Umfeld erforderlich sind.

    Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

    a)

    gemeinsam mit den einschlägigen lokalen und regionalen Behörden den potenziellen Bedarf an Fähigkeiten in einer Region zu bewerten und festzustellen, in welcher Weise die Kultur zu den Maßnahmen zur Verbesserung des lokalen Humankapitals beitragen kann;

    b)

    Kultur- und Kunsterziehung als wichtigen Bestandteil des lebenslangen Lernens zu fördern.

    Die Kommission wird ersucht,

    a)

    die notwendigen Fähigkeiten und die Bedürfnisse des Kultur- und Kreativbereichs im Kontext der neuen Herausforderungen, die sich aus der fortschreitenden Digitalisierung, den demografischen Veränderungen und einem sich wandelnden wirtschaftlichen Umfeld ergeben, in einer Bestandsaufnahme zu erfassen;

    b)

    die bestehenden Instrumente für die Förderung der Lernmobilität bei Berufstätigen im Kultur- und Kreativbereich, auch bei jungen Unternehmern, zu mobilisieren und neue Formen des Lernens (d.h. grenzüberschreitendes Peer-to-Peer-Learning) zu fördern.

    5.   Ausbau der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen kulturellen Zusammenarbeit

    Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden ersucht,

    a)

    die kulturelle Zusammenarbeit und die Mobilität der Kulturschaffenden der verschiedenen Regionen Europas zu erleichtern;

    b)

    die Entwicklung von grenzüberschreitenden und interregionalen Kulturprojekten und kulturellen Aktivitäten zu unterstützen, die die lokalen Besonderheiten eines Gebiets zur Geltung bringen und sich um Einbindung seiner Bürger bemühen.

    Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

    a)

    den Einsatz der Instrumente der Kohäsionspolitik zu fördern, um die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit auszubauen.

    Die Kommission wird ersucht,

    a)

    im Rahmen der Instrumente der Kohäsionspolitik weiterhin kulturelle Initiativen zu unterstützen, die als Katalysator für vorbildliche Verfahren, Austausch und Innovationslabors wirken;

    b)

    für eine weite Verbreitung von einschlägigen Studien und Beispielen für vorbildliche Verfahren unter den Akteuren Sorge zu tragen.

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

    diese Prioritäten zu berücksichtigen, wenn sie die derzeitige Politik der lokalen und regionalen Entwicklung umsetzen und eine neue diesbezügliche Politik entwerfen und die europäische Kohäsionspolitik ihren jeweiligen Zuständigkeiten entsprechend durchführen.


    ANLAGE

    Bei der Annahme dieser Schlussfolgerungen verweist der Rat insbesondere auf

    das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (20. Oktober 2005),

    die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999,

    die Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag des Kultur- und Kreativbereichs zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie (24. Mai 2007),

    die Mitteilung der Kommission über eine Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus (19. Oktober 2007),

    die Entschließung des Rates zu einer europäischen Kulturagenda (16. November 2007),

    die Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates vom 13./14. März 2008, wonach ein entscheidender Faktor für künftiges Wachstum die vollständige Erschließung des innovativen und kreativen Potenzials der europäischen Bürger ist, das auf der europäischen Kultur und den hervorragenden Leistungen der europäischen Wissenschaft beruht (Dok. 7652/08),

    die Schlussfolgerungen des Rates zu interkulturellen Kompetenzen (22. Mai 2008),

    die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan im Kulturbereich 2008-2010,

    die Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Kultur als Katalysator für Kreativität und Innovation“ (12. Mai 2009),

    Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (3. März 2010),

    das Grünbuch zur Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft (27. April 2010).

    Studien:

    Application of article 151.4 of the EC Treaty: Use of the structural funds in the field of culture during the period 1994-1999 (Anwendung von Artikel 151 Absatz 4 EG-Vertrag: bessere Nutzung der Strukturfonds im Kulturbereich im Zeitraum 1994-1999 (Dok. 6929/04)),

    The Economy of Culture in Europe (Kulturwirtschaft in Europa), Hrsg.: KEA European Affairs (13. November 2006),

    The Impact of Culture on Creativity (Einfluss der Kultur auf die Kreativität), Hrsg.: KEA European Affairs (Juni 2009),

    The contribution of culture to local and regional economic development as part of European regional policy (Beitrag der Kultur zur lokalen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklung als Teil der europäischen Regionalpolitik) (April 2010).


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