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Document 52010XG0526(02)

Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zu den Fähigkeiten für das lebenslange Lernen und der Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung“

ABl. C 135 vom 26.5.2010, p. 8–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 135/8


Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zu den Fähigkeiten für das lebenslange Lernen und der Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung“

2010/C 135/03

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF

1.

die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (1), nach der sichergestellt werden soll, dass die Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für das weitere Lernen sowie das Arbeitsleben rüsten, und die Erwachsenen in die Lage versetzen, ihre Schlüsselkompetenzen während ihres gesamten Lebens weiterzuentwickeln und zu aktualisieren;

2.

die Entschließungen des Rates vom 15. November 2007 zu den neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen (2) und die Schlussfolgerungen des Rates „Neue Qualifikationen für neue Arbeitsplätze“ vom 9. März 2009 (3), in denen es in erster Linie darum geht, Menschen für neue Beschäftigungen in der Wissensgesellschaft zu rüsten, und in denen anerkannt wird, dass die Anforderungen hinsichtlich der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Qualifikationen in allen Berufszweigen und auf allen Beschäftigungsebenen erheblich steigen werden und dass eine steigende Nachfrage seitens der Arbeitgeber nach bereichsübergreifenden Schlüsselqualifikationen zu verzeichnen ist;

3.

die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (4), in der angeregt wird, die traditionelle Betonung der Rahmenbedingungen – wie Länge des Lernprozesses oder Art der Lehranstalt – aufzugeben und einen Ansatz zu wählen, der auf „Lernergebnissen“ beruht, d.h. darauf, was ein Lernender weiß, versteht und in der Lage ist zu tun;

4.

die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 zur Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung (5), in denen hervorgehoben wird, wie wichtig der Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen für die Förderung von Kreativität und Innovation ist, und die zum „Manifest für Kreativität und Innovation in Europa“ geführt haben, das von den Botschaftern für das Europäische Jahr der Kreativität und Innovation (2009) vorgestellt wurde;

5.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Erwachsenenbildung (6), in denen die Bedeutung der Erwachsenenbildung als wichtige Komponente des lebenslangen Lernens hervorgehoben wird;

6.

die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. November 2008 zum Thema „Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten“ (7), in denen Nachdruck darauf gelegt wird, dass ein kohärenter Ansatz für die Kompetenzentwicklung auf der Grundlage des europäischen Referenzrahmens der Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen nachhaltigere Anstrengungen zur Verbesserung der Lesefähigkeit und anderer Grundfertigkeiten erfordert;

7.

die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. November 2008 zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (8), in denen hervorgehoben wird, dass im Bereich der beruflichen Bildung die Stärkung von Kreativität und Innovationsfähigkeit von besonderer Bedeutung ist und dass der Erwerb von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen aktiv gefördert werden sollte, um dieses Ziel zu erreichen. In den Schlussfolgerungen wird auch dazu aufgerufen, die Verbindungen zwischen beruflicher Bildung und Arbeitsmarkt zu verstärken, indem Beschäftigung und Fähigkeiten in den Mittelpunkt gestellt werden;

8.

die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 12. Mai 2009 über den Ausbau der Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Sozialpartnern, insbesondere den Arbeitgebern, im Rahmen des lebenslangen Lernens (9), in denen empfohlen wird, in den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen dem Erwerb von im Berufsleben nützlichen bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen hinreichend Beachtung zu schenken;

9.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2009 zur beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Schulleitern/-leiterinnen (10), in denen anerkannt wird, dass die Anforderungen an den Lehrberuf neue Konzepte unausweichlich machen und dass die Lehrenden selbst mehr Verantwortung übernehmen müssen, um ihren Wissensstand und ihre Fähigkeiten auf den neuesten Stand zu bringen und weiterzuentwickeln;

10.

die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 26. November 2009 zur Entwicklung der Rolle der Bildung in einem leistungsfähigen Wissensdreieck (11), denen zufolge die Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen ermutigt werden sollen, dafür zu sorgen, dass die Lehrpläne sowie die Lehr- und Prüfungsmethoden auf sämtlichen Bildungsebenen Kreativität, Innovation und Unternehmergeist beinhalten und begünstigen;

UND INSBESONDERE UNTER HINWEIS AUF

die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (12), die ein Instrument zur Bewältigung der vollen Umsetzung der Ziele hinsichtlich der Schlüsselkompetenzen und zur Verbesserung der Offenheit und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung bieten, unter anderem durch die Festlegung der prioritären Arbeitsbereiche während der Phase 2009-2011, die mögliche Entwicklung eines Bewertungsmaßstabs für die Beschäftigungsfähigkeit und die Anpassung des kohärenten Rahmens von Indikatoren unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche Kreativität, Innovation und unternehmerische Kompetenz —

IST SICH DER FOLGENDEN HERAUSFORDERUNGEN BEWUSST

1.

Die derzeitige Wirtschaftskrise, zusammen mit dem raschen gesellschaftlichen, technologischen und demografischen Wandel, macht deutlich, wie wichtig es ist, dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen, insbesondere junge Menschen, durch eine hochwertige lebenslange allgemeine und berufliche Bildung sowie durch eine verstärkte Mobilität ein solides Fundament an Kompetenzen erwerben.

2.

Der Erwerb und der Ausbau von Kompetenzen sind entscheidend für die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten und tragen zur persönlichen Entfaltung, zu sozialer Eingliederung und gesellschaftlichem Engagement bei, da sie die Fähigkeit der Menschen signalisieren, angesichts komplexer, sich ändernder und unvorhersehbarer Umstände aus eigenem Antrieb zu handeln. Wie in der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen dargelegt, bedeutet Kompetenz, Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen kombinieren und Lernerfahrungen (gleichviel, ob diese in formalen, nicht formalen oder informellen Lernprozessen erworben wurden,) in neuen Situationen anwenden und nutzen zu können.

3.

In dem gemeinsamen Fortschrittsbericht 2010 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ wird Folgendes festgestellt:

Viele Länder reformieren ihre Lehrpläne und stützen sich dabei ausdrücklich auf den Bezugsrahmen für Schlüsselkompetenzen, vor allem im Schulsektor; innovative Ansätze beim Lehren und Lernen müssen jedoch auf einer breiteren Grundlage entwickelt und umgesetzt werden, damit sichergestellt ist, dass qualitativ hochwertiges, lebenslanges Lernen für jeden Bürger zugänglich ist.

Insbesondere müssen jene Kompetenzen gestärkt werden, die für den weiteren Lernweg und auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden und die oft eng miteinander verknüpft sind. Daher muss der auf Schlüsselkompetenzen basierende Ansatz über die Schulbildung hinaus, d.h. auch in der Erwachsenenbildung und in der Berufsbildung im Zusammenhang mit dem Kopenhagen-Prozess, weiterentwickelt werden; zugleich ist dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Hochschulbildung besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abgestimmt sind. Ferner ist es notwendig, Methoden zur Bewertung und Erfassung bereichsübergreifender Schlüsselkompetenzen zu erarbeiten, die für den Zugang zur Arbeit und für das weitere Lernen maßgeblich sind; dazu zählen laut Definition auch „Lernkompetenz, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz sowie Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit“ (13).

Wir benötigen gemeinsame Bezeichnungen, die das Bildungswesen und die Arbeitswelt verbinden, damit Bürger und Arbeitgeber leichter erkennen können, inwieweit Kompetenzen und Lernergebnisse für bestimmte Aufgaben und Berufe relevant sind. Dies würde auch der beruflichen und geografischen Mobilität der Bürger weiter förderlich sein.

Um die Kompetenzen der Bürger zu steigern und diese dadurch besser für die Zukunft zu rüsten, müssen die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sich weiter öffnen und ihren Bezug zur Außenwelt verbessern;

BETONT FOLGENDES

Die genannten Herausforderungen machen Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erforderlich, die in die geplanten prioritären Arbeitsbereiche der ersten Phase (2009-2011) des ET 2020 eingehen sollten. Der auf Schlüsselkompetenzen basierende Ansatz muss im Schulsektor umfassend umgesetzt werden, insbesondere zur Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen und hochwertigen Lernergebnissen durch all jene, bei denen die Gefahr des Lernversagens und der gesellschaftlichen Ausgrenzung besteht. Lehr- und Bewertungsmethoden müssen weiterentwickelt werden, und die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung aller Lehrkräfte, Ausbilder und Schulleiter muss im Einklang mit dem kompetenzbasierten Ansatz unterstützt werden.

Allerdings muss auch die Verknüpfung zwischen den verschiedenen bestehenden europäischen Initiativen zum Ausbau der Kompetenzen der Bürger und zur stärkeren Betonung von Lernergebnissen genauer geregelt und deren Weiterentwicklung erwogen sowie ein kohärenter Ansatz in diesem Bereich sichergestellt werden. Dabei sollte auf den Fortschritten aufgebaut werden, die bei der Umsetzung sowohl der Empfehlung zu den Schlüsselkompetenzen als auch des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) gemacht wurden, und dies sollte mit dem Erwerb von Kompetenzen und Lernergebnissen in allen einschlägigen Umgebungen und auf allen Ebenen verknüpft werden. Ferner sollte angestrebt werden, den Erwerb von Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie am Arbeitsplatz systematisch zu verbessern und auszubauen.

UNTERSTREICHT DAHER DEN HOHEN STELLENWERT VON MASSNAHMEN IN DEN FOLGENDEN BEREICHEN

Die Relevanz von Schlüsselkompetenzen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und in allen Lebensphasen und -situationen muss aufgezeigt werden. Neben der Förderung der Umsetzung von Schlüsselkompetenzen in den Bereichen, die in der Empfehlung von 2006 im Einzelnen genannt wurden, sollte das Augenmerk auch darauf gerichtet werden, die Empfehlung bestmöglich zu nutzen, um das lebenslange Lernen über das Ende der Schulpflicht hinaus zu unterstützen.

Es muss mehr dafür getan werden, Erwerb, Aktualisierung und Weiterentwicklung der gesamten Bandbreite an Schlüsselkompetenzen in den Bereichen Berufsbildung und Erwachsenenbildung zu fördern.

Damit die Studierenden die Kompetenzen erwerben, die auf dem Arbeitsmarkt sowie für das weitere Lernen und Forschungsaktivitäten benötigt werden, sollte die Aktualisierung, der Erwerb und die Weiterentwicklung von Schlüsselkompetenzen auch in der Hochschulbildung zu einer Priorität gemacht werden. Besonders wichtig ist, dass Hochschulen ihren Studenten gegebenenfalls die Gelegenheit zum Fremdsprachenerwerb sowie die Möglichkeit bieten, ein solides Fundament an bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, da diese eine Grundvoraussetzung für den Erwerb anderer Fähigkeiten, für die Anpassung an unterschiedliche Arbeitsumgebungen und für ein Leben als aktive Bürger sind.

Lehrplanentwicklung, Lehre, Bewertung und Lernumgebungen sollten durchweg auf Lernergebnisse ausgerichtet sein – d.h. auf das Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen, die der Lernende erwerben soll. Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf jenen bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen liegen, die lehrplanübergreifende und innovative Methoden erfordern. Für den erfolgreichen Übergang zu einem kompetenzbasierten Ansatz sollten auch Anstrengungen unternommen werden, damit Lehrenden, Ausbildern und Schulleitern die Fähigkeiten vermittelt werden, die sie brauchen, um die ihnen in einem solchen Konzept zugedachten neuen Rollen übernehmen zu können. Dieser Prozess kann durch verstärkte Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und der beruflichen Bildung und externen Akteuren, insbesondere aus der Arbeitswelt, unterstützt werden.

Es sollte auch mehr unternommen werden, um im Hinblick auf Beschäftigungsfähigkeit und Zugang zur Weiterbildung sowie aktive Teilhabe an der Gesellschaft die von den Bürgern in formalen, nicht formalen und informellen Lernumgebungen im Laufe ihres Lebens entwickelten Kompetenzen angemessen zu bewerten, zu erfassen und zu bescheinigen. Durch flexible Laufbahnen in der allgemeinen und beruflichen Bildung können die Chancen der Bürger auf eine Beschäftigung verbessert und die Feststellung ihrer sich entwickelnden Kompetenzen und künftigen Lernbedürfnisse erleichtert werden. Die Effizienz der Instrumente zur Identifizierung und Erfassung von Kompetenzen könnte erhöht werden, wenn sich alle Akteure im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Arbeitsmarktes auf eine einheitliche Terminologie und einen einheitlichen Ansatz für die Klassifizierung einigen könnten;

FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF

den Austausch bewährter Verfahren und nationaler Initiativen in den obengenannten Bereichen zu fördern; entsprechend der für die erste Phase (2009-2011) vorgesehenen Arbeitsbereiche des ET 2020 und unter bestmöglicher Nutzung der Sachkunde und laufenden Unterstützung des CEDEFOP sollte sich dies auf Folgendes erstrecken: stärkere Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen in Lehrplänen, bei der Bewertung und bei den Qualifikationen; Förderung von Kreativität und Innovation durch Entwicklung spezifischer Lehr- und Lernmethoden; Entwicklung von Partnerschaften zwischen Bildungsanbietern, Unternehmen und Zivilgesellschaft;

die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung aller Lehrkräfte, Ausbilder und Schulleiter im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung zu unterstützen, damit sie unter anderem die Fähigkeiten erwerben, die sie benötigen, um die ihnen in dem kompetenzbasierten Konzept zugedachten neuen Rollen übernehmen zu können;

Arbeiten zur Klärung der Frage einzuleiten, wie Schlüsselkompetenzen kontinuierlich entwickelt und an die Herausforderungen angepasst werden können, mit denen die Menschen auf ihrem Lernweg und in ihrem Berufsleben konfrontiert werden, indem u.a. die Bewertung von Schlüsselkompetenzen auf den verschiedenen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung überprüft und weiterentwickelt wird. Dabei sollte insbesondere erörtert werden, ob eine Verbindung zwischen lernergebnisorientierten Referenzniveaus, auf die die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens durch die Mitgliedstaaten abzielt, und dem Bezugsrahmen für Schlüsselkompetenzen geschaffen werden sollte;

in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, der öffentlichen Arbeitsverwaltung und anderen Beteiligten an der Entwicklung gemeinsamen Bezeichnungen – oder einer einheitlichen Terminologie – zu arbeiten, die die europäischen Fähigkeiten, Kompetenzen und Berufe („European skills, competences and occupations“, ESCO) abdeckt. Diese gemeinsame Sprache sollte darauf abzielen, die Verknüpfung zwischen den in Lernprozessen erworbenen Kompetenzen einerseits und den Anforderungen der Beschäftigung und des Arbeitsmarkts andererseits zu verbessern und somit eine Brücke zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung und Arbeitswelt zu bilden. Sie könnte die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) unterstützen und sich zugleich selbst darauf stützen, indem sie die Beschreibung, Kategorisierung und Klassifizierung von Bildungs- und Ausbildungsangeboten, individuellen Lernergebnissen/-erfahrungen sowie damit verbundenen Beschäftigungsmöglichkeiten erleichtert. Dadurch wäre für Bürger, die öffentliche Arbeitsverwaltung, Berufsberater, Berater und Arbeitgeber insgesamt leichter zu erkennen, wie relevant die an nationalen Qualifikationen gemessenen Lernergebnisse für die Aufgaben und Beschäftigungen sind; ferner könnten die gemeinsamen Bezeichnungen dazu genutzt werden, Qualifikations- und Arbeitsmarkterfordernisse besser aufeinander abzustimmen;

gemeinsam mit allen einschlägigen Interessenträgern die Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens im Hinblick auf die Vorbereitung der Bürger auf den weiteren Lernweg und den Arbeitsmarkt weiter auszubauen und zu fördern;

das Rahmenkonzept „Europass“ im Einklang mit der Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens und im Hinblick auf eine bessere Erfassung und eine deutlichere Darstellung des Wissen und der Fähigkeiten und Kompetenzen, die die Bürger im Laufe ihres Lebens in einer Reihe von Lernumgebungen erworben haben, weiterzuentwickeln; in diesem Zusammenhang ist – aufbauend auf den derzeitigen Bestandteilen des Europasses – auch die Entwicklung eines „Passes der persönlichen Fähigkeiten“ zu erwägen;

die Arbeiten zur Ermittlung sich neu herausbildender Anforderungen an Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die für Arbeit und Lernen benötigt werden, unter Berücksichtigung der Bedeutung der Berufsberatungssysteme fortzusetzen, um die Bürger dabei zu unterstützen, neue und bessere Arbeitsplätze zu finden und zu schaffen, und um mögliche Ungleichgewichte zwischen angebotenen und nachgefragten Qualifikationen zu messen und zu analysieren;

FORDERT DIE KOMMISSION AUF

dem Rat bis Ende 2011 darüber Bericht zu erstatten, wie die in diesen Schlussfolgerungen dargelegten Zielsetzungen weiter verfolgt werden können, und mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern bei deren Umsetzung – entsprechend den Prioritäten, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung aufgestellt hat, – sowie im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ zusammenzuarbeiten.


(1)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(2)  ABl. C 290 vom 4.12.2007, S. 1.

(3)  Dok. 6479/09.

(4)  ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.

(5)  ABl. C 141 vom 7.6.2008, S. 17.

(6)  ABl. C 140 vom 6.6.2008, S. 10.

(7)  ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 20.

(8)  ABl. C 18 vom 24.1.2009, S. 6.

(9)  Dok. 9876/09.

(10)  ABl. C 302 vom 12.12.2009, S. 6.

(11)  ABl. C 302 vom 12.12.2009, S. 3.

(12)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(13)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10, und ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 4.


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