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Document 52010XC1126(04)
Publication of an amendment application pursuant to Article 6(2) of Council Regulation (EC) No 510/2006 on the protection of geographical indications and designations of origin for agricultural products and foodstuffs
Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
ABl. C 321 vom 26.11.2010, p. 18–22
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 321/18 |
Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2010/C 321/09
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
ÄNDERUNGSANTRAG
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
ÄNDERUNGSANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 9
„PIMIENTO ASADO DEL BIERZO“
EG-Nr.: ES-PGI-0105-0262-30.06.2009
g.g.A. ( X ) g.U. ( )
1. Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht:
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Name des Erzeugnisses |
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Beschreibung des Erzeugnisses |
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Geografisches Gebiet |
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Ursprungsnachweis |
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Erzeugungsverfahren |
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Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet |
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Etikettierung |
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Einzelstaatliche Vorschriften |
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Sonstiges (zu präzisieren) |
2. Art der Änderung(en):
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Änderung des Einzigen Dokuments oder der Zusammenfassung |
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Änderung der Spezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die weder ein Einziges Dokument noch eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde |
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Änderung der Spezifikation, die keine Änderung des veröffentlichten Einzigen Dokuments erfordert (Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) |
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Vorübergehende Änderung der Spezifikation aufgrund der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen durch die Behörden (Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) |
3. Änderung(en):
3.1 Geografisches Gebiet:
Der ursprünglichen Spezifikation sowie der veröffentlichten Zusammenfassung gemäß sollten das Gebiet der landwirtschaftlichen Erzeugung und das der Verarbeitung bzw. des Grillens der Paprikaschoten übereinstimmen und aus den 17 Gemeinden des Verwaltungsbezirks El Bierzo bestehen. Die vorgeschlagene Änderung besteht darin, das Verarbeitungsgebiet geografisch nicht mehr einzuschränken, sodass der Grillvorgang in einem beliebigen Gebiet erfolgen kann. Grund hierfür ist, dass sich während des Grillens der Paprikaschoten keinerlei natürliche Aspekte der geografischen Umgebung im Erzeugnis niederschlagen.
3.2 Etikettierung:
Es werden zusätzliche Vorschriften zur Verwendung der geografischen Angabe bei Verarbeitungserzeugnissen eingeführt, um deren Kontrolle zu ermöglichen.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
„PIMIENTO ASADO DEL BIERZO“
EG-Nr.: ES-PGI-0105-0262-30.06.2009
g.g.A. ( X ) g.U. ( )
1. Name:
„Pimiento Asado del Bierzo“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Spanien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:
3.1 Erzeugnisart:
Klasse 1.6 |
Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:
Bei dem zu schützenden Erzeugnis handelt es sich um die für den menschlichen Verzehr bestimmte, gegrillte und verpackte Frucht der Paprikapflanze (Capsicum annuum L.) des Ökotyps „El Bierzo“.
Der Paprika gehört zum Ökotyp „El Bierzo“. Hierbei handelt es sich um eine Gruppe von Pflanzenindividuen, deren genetische Eigenschaften zwar denen von Pflanzen gleicher Sorte entsprechen, die jedoch an die Bedingungen des Verwaltungsbezirks El Bierzo angepasst sind und aufgrund des Milieus morphologische und physiologische Unterschiede aufweisen, aufgrund derer sie den Beinamen „del Bierzo“ erhalten.
1. |
Die für den frischen Paprika vorgeschriebenen physischen und morphologischen Eigenschaften sind: — Oberfläche: glattwandig mit wenigen, nur gering ausgeprägten Kerben und einem kerbenlosen Stielansatz. Glatte und glänzende Haut ohne Runzeln oder weiche Stellen von hell- bis dunkelroter Farbe. Schoten mit grünen Stellen sind nicht zulässig. — Anzahl der Seitenlappen: 3-4 — Form: in die Länge gezogenes Dreieck, über 10 cm lang und über 6 cm breit — Spitze: stumpf — Fruchtwand: festes Fruchtfleisch, in der Hand druckfest. Die mittlere Dicke des Fruchtfleisches des Paprikas liegt unter 8 mm. — Gewicht pro Einheit: über 160 Gramm |
2. |
Die für den frischen Paprika vorgeschriebenen Mindestqualitätseigenschaften sind:
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3. |
Die für den gegrillten Paprika vorgeschriebenen physikalisch-chemischen und organoleptischen Eigenschaften sind: — Farbe: von hell- bis dunkelrot — Geruch: typischer Geruch nach gegrilltem Paprika, Rauchgeruch — Geschmack: leicht bitterer Primärgeschmack mit mittel bis schwach ausgeprägtem rauchigem Nachgeschmack und von geringer Schärfe — Oberfläche: leicht rissig — Verbrannte Rückstände: unter 1,5 cm2 bei 100 Gramm Paprika — Samenkörner: bis zu 10 Samenkörner in 100 Gramm Paprika — Sud: dünnflüssig — Textur: geringe Härte oder weich, mit mittlerer bis niedriger Kohäsion — Gleichmäßigkeit: Der Inhalt der Verpackung muss hinsichtlich Färbung, Form, Größe und Konsistenz gleichmäßig sein. — Kohlenhydrate: unter 5 %, daher der leicht bittere typische Geschmack — Faserstoffe: unter 3 %, daher die typische geringe Härte. Die gegrillten Paprikaschoten werden ganz oder in Stücken konserviert. Gemäß den für Paprikakonserven anwendbaren geltenden Qualitätsbestimmungen für Gemüsekonserven müssen sie bei der Konservierung als Ganzes den Handelsklassen Extra oder 1 und bei der Konservierung in Stücken der Handelsklasse 1 entsprechen. |
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):
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3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):
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3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:
Der Paprika wird im begrenzten geografischen Erzeugungsgebiet im Inneren des Verwaltungsbezirks El Bierzo angebaut.
Die Flächen müssen einen lockeren Boden mit einem pH-Wert zwischen 5,0 und 7,0 aufweisen und mit Paprika des Ökotyps „El Bierzo“ bebaut sein. Einzig zulässige Bewässerungstechniken sind eine Berieselung oder Tropfbewässerung, die verhindern, dass der untere Teil des Stiels mit dem Wasser in Berührung kommt. Die zeitlich gestaffelte Ernte erfolgt von Hand in mehreren Durchgängen, wobei jeweils die Paprikaschoten geerntet werden, deren Eigenschaften der Spezifikation am ehesten entsprechen.
Die Erzeugung des Paprikas des Ökotyps „El Bierzo“ in diesem Verwaltungsbezirk ist der wesentliche Aspekt, durch den das Endprodukt seine Eigenschaften erhält, selbst wenn der Grillvorgang nicht in dem Gebiet erfolgt.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:
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3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung
Die von der Kontrollstelle zugelassenen Verarbeitungs- und Verpackungsbetriebe müssen auf den Etiketten die Angabe „Indicación Geográfica Protegida Pimiento Asado del Bierzo“ und das Emblem der Kontrollstelle verwenden.
Jegliche Art der Verpackung, in denen die geschützten gegrillten Paprikaschoten für den Verbrauch versandt werden, ist mit dem von der Kontrollstelle ausgegebenen eindeutigen Code zu versehen, der vom eingetragenen Verpackungsbetrieb angebracht wird.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:
Das begrenzte geografische Anbaugebiet liegt im Inneren des Verwaltungsbezirks El Bierzo im äußersten Nordwesten der Provinz León und somit in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien-León und umfasst folgende Gemeinden:
Arganza, Bembibre, Borrenes, Cabañas Raras, Cacabelos, Camponaraya, Carracedelo, Carucedo, Castropodame, Congosto, Cubillos del Sil, Molinaseca, Ponferrada, Priaranza, Sobrado, Villadecanes-Toral de los Vados und Villafranca del Bierzo.
Für das Verarbeitungsgebiet des Paprikas gilt keine geografische Einschränkung.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets:
Bei dem Erzeugungsgebiet handelt es sich um einen tektonischen Graben, der rundum von verschiedenen Gebirgszügen und Bergen umgeben ist. Das Tal des Río Sil bildet hierbei die einzige einfache Verbindung zur Außenwelt. Die paprikaerzeugenden Gemeinden sind im Durchschnitt etwa 550 Meter über dem Meeresspiegel gelegen.
Angebaut wird der Paprika auf lockeren, tiefgründigen, losen und durchlässigen Böden mit einer relativ guten Dränage. Sie sind arm an organischen Stoffen, Kalk, Phosphor, Kalium und Natrium und weisen ein Kohlenstoff-Stickstoff-Verhältnis zwischen 8 und 10 auf. Die pH-Werte sind leicht sauer und liegen zwischen 5,5 und 7,0.
In El Bierzo herrscht aufgrund der zahlreichen Sonnenscheinstunden, der jährlichen Durchschnittstemperatur von 12,5 °C und einer jährlichen Niederschlagsmenge von durchschnittlich 800 mm Mittelmeerklima (Index 5,28) vor.
Die mittlere Frostperiode ist lang und dauert vom 11. November bis zum 4. April. Daher können die Paprikapflanzen in den meisten Jahren Anfang Mai gepflanzt und die Schoten ab Mitte August bis Anfang November geerntet werden.
Die Anzahl der Sonnenscheinstunden, die Sonneneinstrahlung und die Temperatur stehen in direktem Zusammenhang mit dem niedrigen Gehalt von Kohlenhydraten (unter 5 %), die durch die Photosynthese der Pflanze gebildet werden. Dadurch erhält der Paprika einen leicht bitteren Geschmack, der als eine organoleptische Eigenschaft erkennbar ist.
Der Gehalt an Faserstoffen — insbesondere Zellulose —, der ebenfalls von der Photosynthese abhängt, liegt bei einem geringen Anteil von unter 3 %, wodurch der Paprika eine als organoleptische Eigenschaft leicht erkennbare geringe Härte erhält.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses:
Die Besonderheit des Erzeugnisses ergibt sich aus dem geografischen Ursprung der Erzeugung, durch die der Paprika des Ökotyps „El Bierzo“ einen niedrigen Gehalt an Kohlenhydraten und Faserstoffen besitzt, was wiederum dem gegrillten Paprika eine geringe Härte und einen leicht bitteren Geschmack verleiht.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):
Der durch die Photosynthese der Pflanze gebildete niedrige Kohlenhydratgehalt hängt direkt mit der Anzahl der Sonnenscheinstunden, der Sonneneinstrahlung und der Temperatur zusammen.
Der Gehalt an Faserstoffen — insbesondere Zellulose —, der ebenfalls von der Photosynthese abhängt, ist ebenfalls gering.
Die historischen und literarischen Werke, in denen auf das Erzeugnis Bezug genommen wird, belegen den Ruf des Erzeugnisses, der auf der Tradition des Paprikaanbaus sowie auf den Verarbeitungs- und Abfülleigenschaften beruht.
Das Grillen erfolgt durch das traditionelle Verfahren mittels einer Metallplatte oder eines Ofens, die durch Holz oder Gas erhitzt werden, da somit die Qualität des Erzeugnisses nicht gemindert wird. Durch dieses Verfahren erhält der Paprika ein rauchiges Aroma und einen rauchigen Nachgeschmack, die unverändert bleiben, da nur eine geringe Menge Öl, Salz und Zitronensaft oder Zitronensäure hinzugesetzt wird.
Die Früchte werden ausnahmslos von Hand und ohne Einsatz von chemischen Lösungen oder Waschwasser gegrillt, entstielt und gehäutet. Daher weist der gegrillte Paprika zum Teil Rückstände von verbrannter Haut oder Samen auf, die auf die Verarbeitung von Hand hindeuten.
Da diese Verarbeitungsvorgänge gleichermaßen in jedem anderen Gebiet erfolgen können, wurde beschlossen, das Verarbeitungsgebiet nicht einzuschränken.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
http://www.itacyl.es/opencms_wf/opencms/system/modules/es.jcyl.ita.extranet/elements/galleries/galeria_downloads/calidad/pliegos_IGP/IGP_Pimiento_Asado_Bierzo.pdf
(1) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.