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Document 52010XC1126(02)
Information communicated by Member States regarding State aid granted under Commission Regulation (EC) No 1857/2006 on the application of Articles 87 and 88 of the Treaty to State aid to small and medium-sized enterprises active in the production of agricultural products and amending Regulation (EC) No 70/2001
Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
ABl. C 321 vom 26.11.2010, p. 5–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 321/5 |
Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
2010/C 321/03
Beihilfe Nr.: XA 185/10
Mitgliedstaat: Frankreich
Region: Département de l'Isère
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Aides au pastoralisme en Isère, volet investissements
Rechtsgrundlage: Articles L 1511-1 et suivants et articles L 3231-1 et suivants du code général des collectivités territoriales.
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 60 000 EUR
Beihilfehöchstintensität:
— |
50 % der Investitionen oder der Ausrüstungsarbeiten zur Förderung der Weidewirtschaft in Berggebieten; |
— |
Zuschlag von 10 % für junge Landwirte; |
— |
Obergrenze von 20 000 EUR pro Empfänger. |
Inkrafttreten der Regelung: Ab Datum der Veröffentlichung der Registriernummer des Freistellungsantrags auf der Website der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission.
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis 31. Dezember 2013.
Zweck der Beihilfe: Diese Beihilferegelung erfolgt nach Maßgabe des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 vom 15. Dezember 2006.
Um das natürliche Erbe der Weidewirtschaft zu erschließen, können insbesondere das Anlegen von Weidekoppeln, automatischen Sperren und Weiderosten sowie der Bau von Zäunen, Tränken und Sortieranlagen finanziert werden (spezifische Anlagen für Berggebiete).
Diese Begleitmaßnahme der extensiven Weidewirtschaft wird die Artenvielfalt und die Mehrfachnutzung von Naturlandschaften fördern.
Die Beihilfen werden ausschließlich gezahlt an:
Betriebe, die nicht größer sind als KMU im Sinne der Definition der Gemeinschaft in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 (ABl. L 214 vom 9.8.2008);
Betriebe, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind;
Betriebe, die sich entsprechend den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 244 vom 1.10.2004) nicht in Schwierigkeiten befinden.
Betroffene Wirtschaftssektoren: Weidebetriebe, Almgenossenschaften, Weidevereine in Berggebieten (Weidegebiete in den Nördlichen Alpen im Departement Isère).
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Monsieur le Président du Conseil général de l’Isère |
Direction de l’aménagement des territoires |
Service agriculture et forêt |
7 rue Fantin Latour |
BP 1096 |
38022 Grenoble Cedex 1 |
FRANCE |
Internetadresse: http://www.isere.fr/include/viewFile.php?idtf=969&path=51%2FWEB_CHEMIN_969_1284372519.pdf
Sonstige Auskünfte: Diese Regelung ermöglicht die Fortführung der Beihilferegelung XA 299/08 mit einem Jahresbudget, das an die Erfordernisse der Landwirte im Departement Isère angepasst wurde.
Beihilfe Nr.: XA 186/10
Mitgliedstaat: Frankreich
Region: Département de l'Isère
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Aides au pastoralisme en Isère, volet aménagement des espaces pastoraux
Rechtsgrundlage: Articles L 1511-1 et suivants et articles L 3231-1 et suivants du code général des collectivités territoriales
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 180 000 EUR
Beihilfehöchstintensität:
— |
75 % der Investitionen und der Arbeiten zur Erhaltung von Elementen des natürlichen Erbes, die mit der Weidewirtschaft in Berggebieten verbunden sind; |
— |
Obergrenze von 20 000 EUR pro Empfänger. |
Inkrafttreten der Regelung: Ab Datum der Veröffentlichung der Registriernummer des Freistellungsantrags auf der Website der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission.
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis 31. Dezember 2013.
Zweck der Beihilfe: Diese Beihilferegelung erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 vom 15. Dezember 2006.
Das natürliche Erbe und die Berglandschaften des Departements sollen durch Beihilfen zur Bewirtschaftung und Wiederherstellung von Weidegebieten (Almen und Naturweiden) und zum Erhalt des Potenzials der Grünfutterproduktion traditioneller, mit der Weidewirtschaft verbundener Infrastrukturen erschlossen werden.
Insbesondere können der Ausbau von Schutzhütten, Chalets und traditionellen Unterständen finanziert werden.
Diese Begleitmaßnahme der extensiven Weidewirtschaft wird die Artenvielfalt und die Mehrfachnutzung von Naturlandschaften fördern, ohne die Produktionskapazität der Betriebe zu erhöhen.
Die Beihilfen werden ausschließlich gezahlt an:
Betriebe, die nicht größer sind als KMU im Sinne der Definition der Gemeinschaft in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 (ABl. L 214 vom 9.8.2008);
Betriebe, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind;
Betriebe, die sich entsprechend den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 244 vom 1.10.2004) nicht in Schwierigkeiten befinden.
Betroffene Wirtschaftssektoren: Weidebetriebe, Almgenossenschaften, Weidevereine in Berggebieten (Weidegebiete in den Nördlichen Alpen im Departement Isère).
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Monsieur le Président du Conseil général de l’Isère |
Direction de l’aménagement des territoires |
Service agriculture et forêt |
7 rue Fantin Latour |
BP 1096 |
38022 Grenoble Cedex 1 |
FRANCE |
Internetadresse: http://www.isere.fr/include/viewFile.php?idtf=968&path=53%2FWEB_CHEMIN_968_1284372500.pdf
Sonstige Auskünfte: Diese Regelung ermöglicht die Fortführung der Beihilferegelung XA 300/08 mit einem Jahresbudget, das an die Erfordernisse der Landwirte im Departement Isère angepasst wurde.
Beihilfe Nr.: XA 188/10
Mitgliedstaat: Frankreich
Region: Région Rhône-Alpes
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Aide à l’agriculture biologique en région Rhône-Alpes: accompagnement individualisé à la conversion
Rechtsgrundlage: Articles L 1511-1 et suivants, article L 4211-1 du code général des collectivités territoriales
Délibération du Conseil régional Rhône-Alpes PRADR
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 200 000 EUR
Beihilfehöchstintensität: 50 %
50 % der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2 700 EUR pro Betrieb.
Inkrafttreten der Regelung: Ab Eingang der Empfangsbestätigung mit der Kennnummer der Maßnahme und der Veröffentlichung der Zusammenfassung der Maßnahme auf der Website der Kommission.
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis 31. Dezember 2013
Zweck der Beihilfe: Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 soll Landwirten technische Hilfe im Rahmen der Umstellung ihres Betriebs auf ökologischen Landbau gewährt werden.
Die technische Hilfe umfasst zum einen die Bewertung der technischen Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit der Umstellung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebs oder von Teilen des Betriebs auf ökologische Bewirtschaftung und zum andern betriebliche Beratung in der Umstellungsphase.
Durch diese individualisierte Begleitung bei der Umstellung sollen die Umstellungsmodalitäten bestmöglich auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt und so die Erfolgsaussichten optimiert werden.
Den Landwirten wird Unterstützung in zwei Stufen angeboten:
Stufe 1 vor der Umstellung: Diagnose und Umstellungsplan;
Stufe 2 im ersten oder zweiten Jahr der Umstellung: Begleitung nach Bedarf des betreffenden Landwirts.
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 und Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe keine Zahlungen, und von Erzeugergemeinschaften und anderen Organisationen angebotene Hilfen stehen allen in Betracht kommenden Personen, auch Nichtmitgliedern, zur Verfügung.
Die Beihilfen werden ausschließlich gezahlt an:
Betriebe, die nicht größer sind als KMU im Sinne der Definition der Gemeinschaft in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 (ABl. L 214 vom 9.8.2008);
Betriebe, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind;
Betriebe, die sich entsprechend den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 244 vom 1.10.2004) nicht in Schwierigkeiten befinden;
Betroffene Wirtschaftssektoren: Alle landwirtschaftlichen Betriebe in sämtlichen Gebieten der Region Rhône-Alpes.
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Monsieur le Président du Conseil régional Rhône-Alpes |
Direction de l’agriculture et du développement rural |
Service Agriculture |
78 route de Paris |
69751 Charbonnières les Bains Cedex |
FRANCE |
Internetadresse: http://www.rhonealpes.fr/TPL_CODE/TPL_AIDE/PAR_TPL_IDENTIFIANT/109/18-les-aides-de-la-region.htm
Sonstige Auskünfte: —