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Document 52010XC0724(01)
Notice of implementation of the Guarantee Action under the European Progress Microfinance Facility
Bekanntmachung über die Umsetzung der Bürgschaftsmaßnahme im Rahmen des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments
Bekanntmachung über die Umsetzung der Bürgschaftsmaßnahme im Rahmen des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments
ABl. C 202 vom 24.7.2010, p. 2–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/2 |
Bekanntmachung über die Umsetzung der Bürgschaftsmaßnahme im Rahmen des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments
2010/C 202/02
Diese Bekanntmachung richtet sich an Intermediäre wie Finanzinstitute, Kleinstkreditinstitute oder Bürgschaftsinstitute, die Kleinstkredite oder Bürgschaften zur Unterstützung von Kleinstkrediten vergeben.
Die Europäische Union hat den Europäischen Investitionsfonds („EIF“) beauftragt, eine Bürgschaftsmaßnahme im Rahmen des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung („das Instrument“) (1) umzusetzen, indem er in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Risiko der Europäischen Union Bürgschaften vergibt zur Deckung von Kleinstkrediten oder von Bürgschaften zur Unterstützung von Kleinstkrediten („Bürgschaftsmaßnahme“).
Durch die Bürgschaftsmaßnahme sollen Mittel der Europäischen Union bereitgestellt werden, um für Endbegünstigte gemäß Artikel 2 des Beschlusses zur Einrichtung des Instruments den Zugang zur Mikrofinanzierung und ihre Verfügbarkeit zu verbessern.
Diese Bürgschaftsmaßnahme steht öffentlichen und privaten Einrichtungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene in den Mitgliedstaaten offen, die Personen und Kleinstunternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kleinstkredite oder Bürgschaften zur Unterstützung von Kleinstkrediten anbieten.
Das Instrument wurde für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 mit Haushaltsmitteln der Europäischen Union im Umfang von 100 Mio. EUR ausgestattet, von denen 25 Mio. EUR für die Bürgschaftsmaßnahme zweckgebunden sind.
Intermediäre, die diese Bürgschaft beantragen wollen, erhalten detaillierte Informationen über die Bürgschaftsmaßnahme unter folgender Adresse:
Europäischer Investitionsfonds |
96, boulevard Konrad Adenauer |
2968 Luxembourg |
LUXEMBOURG |
E-Mail: info@eif.org |
eigens eingerichtete Inbox
oder auf der Website des EIF unter: http://www.eif.org/what_we_do/microfinance/progress/Progress_Microcredit_Guarantees_1.htm
eigens eingerichteter Link
Die Kontaktdaten der Intermediäre, die vom EIF im Rahmen der Bürgschaftsmaßnahme eine Bürgschaft erhalten, werden auf der Website des EIF veröffentlicht, damit die Endbegünstigten unmittelbar mit diesen Intermediären Kontakt aufnehmen können.
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Europäischen Union werden Anträge von Intermediären fortlaufend vom EIF geprüft. Der EIF strebt eine ausgeglichene geografische Verteilung an.
(1) Beschluss Nr. 283/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010 über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (ABl. L 87 vom 7.4.2010, S. 1).