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Document 52010XC0626(04)

Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 168 vom 26.6.2010, p. 10–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.6.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/10


Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2010/C 168/09

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ÄNDERUNGSANTRAG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

Änderungsantrag gemäß Artikel 9

„ROBIOLA DI ROCCAVERANO“

EG-Nr.: IT-PDO-0217-0024-13.09.2005

g.g.A. ( ) g.U. ( X )

1.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht:

Name des Erzeugnisses

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Beschreibung des Erzeugnisses

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Geografisches Gebiet

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Ursprungsnachweis

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Erzeugungsverfahren

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Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

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Etikettierung

Einzelstaatliche Vorschriften

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Sonstiges (zu präzisieren)

2.   Art der Änderung(en):

Änderung des Einzigen Dokuments oder der Zusammenfassung

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Änderung der Spezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die weder ein Einziges Dokument noch eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde

Änderung der Spezifikation, die keine Änderung des veröffentlichten Einzigen Dokuments erfordert (Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

Vorübergehende Änderung der Spezifikation aufgrund der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen durch die Behörden (Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

3.   Änderung(en):

3.1   Beschreibung des Erzeugnisses:

Mit der Änderung der Spezifikation wird die Möglichkeit der Veredelung des Erzeugnisses eingeführt.

Die vorhergehende Spezifikation enthielt keinen Hinweis auf die Möglichkeit, das Erzeugnis einem Reifungsprozess zu unterziehen, doch mittlerweile ist es üblich, einen Teil der Produktion von „Robiola di Roccaverano“ mehr oder weniger lang reifen zu lassen, und der gereifte Käse findet auf dem Markt große Wertschätzung. Diese Praxis knüpft an eine uralte Tradition an.

Die Vorgabe für die Randhöhe wird geändert: die Mindesthöhe wird von 4 cm auf 2,5 cm reduziert. Diese Änderung wurde zum einen erforderlich, weil die erzeugte Menge von Robiola aus reiner Ziegenmilch in den letzten Jahren erheblich angestiegen ist. Darüber hinaus werden in großem Umfang wieder die im lokalen Dialekt als „Pignatin“ bezeichneten Gerinnungsbehälter mit einem Gesamtvolumen von 2 Litern verwendet, die mit bis zu 1,8 Liter Milch gefüllt werden können. Um die für „Robiola di Roccaverano“ charakteristische Abtrennung der Molke zu erreichen, darf nicht mehr Milch in die Behälter gegeben werden. Bei überwiegender oder ausschließlicher Verwendung von Ziegenmilch ergibt sich wegen deren chemisch-physikalischer Zusammensetzung eine geringere Randhöhe als bei überwiegender Verwendung von Kuh- oder Schafsmilch.

3.2   Erzeugungsverfahren:

Der Mindestfettgehalt in der Trockenmasse wurde von 45 % auf 40 % gesenkt. Auch diese Änderung hängt damit zusammen, dass in den letzten Jahren deutlich mehr Robiola aus reiner Ziegenmilch oder aus Ziegenmilch gemischt mit Kuh- und/oder Schafsmilch hergestellt wird. Die durchschnittliche Zusammensetzung der Ziegenmilch führt zu einem geringeren Fettgehalt in der Trockenmasse.

Die Vorgaben für den Gehalt an Eiweißstoffen und Asche wurden geändert. „Robiola di Roccaverano“ wird seit jeher aus der im Betrieb vorhandenen Milch erzeugt, unabhängig davon, von welchem Tier sie stammt. Es handelt sich somit um einen Käse, der durch Säuregerinnung aus einer Mischung von Ziegen-, Schafs- und Kuhmilch gewonnen wird und dessen charakteristische Eigenschaften nicht nur durch die eingesetzte Herstellungstechnik definiert sind, sondern auch durch die Zusammensetzung des Milchgemischs. Eiweiß- und Aschegehalt hängen daher stark vom verwendeten Milchtyp ab.

Der zulässige Kuhmilchanteil wurde von maximal 85 % auf 50 % gesenkt. Auch der Anteil von Schafsmilch darf nunmehr 50 % nicht übersteigen. Diese Änderung wurde erforderlich, weil der Bestand an Rindern und Schafen im Erzeugungsgebiet schon seit den neunziger Jahren stark zurückgegangen ist und durch Ziegen ersetzt wurde. Die Gründe für diesen Wandel sind vielfältig und hängen nicht zuletzt auch mit den geringeren Kosten der Ziegenhaltung, der größeren Genügsamkeit dieser Tiere und mit der Möglichkeit zusammen, die zahlreichen Brachflächen zu nutzen. Die Entscheidung für die Ziegen erfolgt oft auch im Zusammenhang mit der Rückkehr zu den alten Traditionen im Erzeugungsgebiet von Robiola di Roccaverano, wo zwischen 1950 und 1960 nur wenige Rinder und Schafe gehalten und fast ausschließlich als Arbeitstiere genutzt wurden, während die Ziegenhaltung weit verbreitet war. Darüber hinaus hat die Anwendung dieser in der Spezifikation als übergangsweiser Schutz geforderten Änderung durch die Erzeuger zu einer qualitativen Verbesserung des in Verkehr gebrachten (und bei verschiedenen Veranstaltungen im In- und Ausland prämierten) Erzeugnisses geführt und in der Folge zur Gründung neuer Betriebe durch junge Landwirte und damit zur Erweiterung der Produktionsgrundlage in einem benachteiligten Randgebiet wie der Langa Astigiana und den angrenzenden Gebieten.

Sowohl in der Zusammenfassung als auch in der Spezifikation sind nunmehr die Ziegen-, Schaf- und Rinderrassen aufgelistet, deren Milch zur Erzeugung von „Robiola di Roccaverano“ verwendet wird; auch das Futter der Tiere wird spezifiziert.

3.3   Geografisches Gebiet:

In der Zusammenfassung wird das geografische Gebiet jetzt detaillierter beschrieben, damit die Beschreibung im Einklang mit der neuen Regelung steht.

3.4   Ursprungsnachweis:

Der Ursprungsnachweis wird in der Zusammenfassung und in der Spezifikation wie in der Gemeinschaftsverordnung vorgeschrieben dargelegt.

3.5   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

In der Zusammenfassung und in der Spezifikation werden Belege für den Ursprung von „Robiola di Roccaverano“ im geografischen Gebiet und Informationen zum Zusammenhang mit diesem Gebiet angeführt. Diese Belege und Informationen sind Teil der Unterlagen, auf deren Grundlage die Eintragung erfolgte, und liegen der Kommission daher bereits vor.

3.6   Etikettierung:

Es werden detaillierte Vorgaben für die Etikettierung wie die Kennnummer des Betriebs und das Logo der Ursprungsbezeichnung gemacht, um dem Verbraucher klare und vollständige Informationen zu garantieren und die sofortige Wiedererkennbarkeit des Erzeugnisses sicherzustellen.

Darüber hinaus wird die obligatorische Angabe der prozentualen Anteile der verschiedenen Milchtypen auf dem Etikett eingeführt, um — nicht zuletzt im Hinblick auf die in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung von Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten — mehr Klarheit und Transparenz in Bezug auf die Bestandteile des Käses sicherzustellen.

3.7   Sonstiges:

Es wird eindeutig darauf hingewiesen, dass die Verpackung im Erzeugungsgebiet erfolgen muss, denn es ist nicht möglich, den Käse mit einer unverwischbaren Kennzeichnung zu versehen, da es sich um einen weichen Frischkäse handelt, der keine Rinde besitzt. Das Fehlen einer Rinde birgt zudem die Gefahr des Austrocknens, der Oxidation und der Veränderung zu Lasten des Fettanteils.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„ROBIOLA DI ROCCAVERANO“

EG-Nr.: IT-PDO-0217-0024-13.09.2005

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Ministero delle politiche agricole e forestali

Anschrift:

Via XX Settembre 20

00187 Roma RM

ITALIA

Tel.

+39 0646655104

Fax

+39 0646655306

E-mail:

saco7@politicheagricole.gov.it

2.   Vereinigung:

Name:

Consorzio per la Tutela del Formaggio Robiola di Roccaverano

Anschrift:

Via Roma 8

Roccaverno AT

ITALIA

Tel.

+39 014488465

Fax

+39 014493350

E-mail:

info@robioladiroccaverano.com

Zusammensetzung:

Hersteller/Verarbeiter ( X ) Sonstige ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.3 —

Käse

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1   Name:

„Robiola di Roccaverano“

4.2   Beschreibung:

„Robiola di Roccaverano“ wird unter Verwendung von Milchbruch gewonnen und als frischer oder gereifter bzw. veredelter Käse das ganze Jahr hindurch hergestellt.

Der Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Robiola di Roccaverano“ ist zylindrisch mit planen, leicht strukturierten Oberflächen und etwas nach außen gewölbten Seiten. Der Käselaib hat einen Durchmesser von 10-14 cm und eine Randhöhe von 2,5-4 cm, das Gewicht liegt zwischen 250 und 400 Gramm.

Vorgaben für den Gehalt an Fett, Eiweißstoffen und Asche:

Fett: mindestens 40 % i. Tr.

Eiweißstoffe: mindestens 34 % i. Tr.

Asche: mindestens 3 % i. Tr.

Im Hinblick auf die sensorischen Merkmale wird je nach Reifungsgrad unterschieden zwischen:

 

dem frischen Erzeugnis (vom vierten bis zum zehnten Reifungstag): Rinde: mit dünnem natürlichen Schimmelüberzug oder ganz ohne Rinde; Aussehen: milchweiß oder strohfarben; Teig: milchig weiß; Struktur: cremig, weich; Geschmack und Aroma: feinwürzig bzw. leicht säuerlich;

 

dem veredelten Erzeugnis (ab dem elften Reifungstag): Rinde: mit natürlichem Schimmelüberzug; Aussehen: cremefarben, strohfarben oder leicht rötlich; Teig: milchig weiß; Struktur: weich, bei längerer Reifung etwas kompakter, in der würzigen Schicht direkt unter der Rinde auch cremig.

4.3   Geografisches Gebiet:

Das geografische Gebiet umfasst das Verwaltungsgebiet der folgenden Gemeinden: Provinz Asti: Bubbio, Cessole, Loazzolo, Mombaldone, Monastero Bormida, Olmo Gentile, Roccaverano, San Giorgio Scarampi, Serole und Vesime; Provinz Alessandria: Castelletto d’Erro, Denice, Malvicino, Merana, Montechiaro d’Acqui, Pareto, Ponti, Spigno Monferrato und das Gebiet der Gemeinde Cartosio am linken Ufer des Flusses Erro.

4.4   Ursprungsnachweis:

Der Erzeugungsprozess wird in allen Phasen durch Dokumentation aller in die Herstellung eingehenden Produkte (Input) und aller erzeugten Produkte (Output) überwacht. Auf diese Weise und durch Eintragung der Züchter und der Erzeugungs-, Reifungs- und Verpackungsbetriebe in spezielle, von der Kontrollstelle geführte Verzeichnisse sowie durch die rechtzeitige Meldung der erzeugten Mengen an diese Stelle wird die Rückverfolgbarkeit des Produkts gewährleistet. Auch die genutzten Wiesen, Weideflächen und Waldareale sind in ein von der Kontrollstelle geführtes Verzeichnis einzutragen. Alle in den entsprechenden Verzeichnissen erfassten natürlichen und juristischen Personen werden von der Kontrollstelle überwacht.

4.5   Herstellungsverfahren:

„Robiola di Roccaverano“ wird aus der rohen Vollmilch folgender Tierrassen hergestellt: der Ziegenrassen Roccaverano und Camosciata Alpina sowie ihrer Kreuzungen, der Schafrasse Pecora delle Langhe und der Rinderrassen Piemontese und Bruna Alpina sowie ihrer Kreuzungen. Die Milch stammt ausschließlich aus dem Erzeugungsgebiet und wird wie folgt verwendet: rohe Ziegenvollmilch, rein oder mit roher Kuhvollmilch und/oder roher Schafsvollmilch gemischt (Mischungsverhältnis: mindestens 50 % Ziegenmilch, höchstens 50 % Kuh- und/oder Schafsmilch); sie muss aus aufeinander folgenden Melkgängen innerhalb von 24 oder 48 Stunden gewonnen werden. Zudem ist auf dem Etikett der prozentuale Anteil der zur Herstellung des Käses verwendeten Milchsorten anzugeben.

Die Schafe und Ziegen werden im Zeitraum 1. März-30. November auf der Weide gehalten; außerdem erhalten sie Grünfutter und/oder Trockenfutter sowie Getreidekörner, Körnerleguminosen, Ölpflanzen und die Erzeugnisse ihrer Verarbeitung. Die Kühe stehen ebenfalls auf der Weide und werden zusätzlich mit den vorgenannten Pflanzen gefüttert.

Das Futter aller Tiere muss zu mehr als 80 % aus dem Erzeugungsgebiet stammen.

Der Milch wird erst nach Beginn des Säuerungsverfahrens bei einer Temperatur von 18-24 °C tierisches Lab zugefügt; anschließend folgt für die Dauer des Gerinnungsprozesses eine Ruhezeit, die je nach Klima- und Verarbeitungsbedingungen 8 bis 36 Stunden beträgt. Der Käsebruch bleibt bis zu 48 Stunden in der Form und wird in dieser Zeit regelmäßig gewendet, damit die Molke abfließt.

Beim Wenden oder nach erfolgtem Einformen muss der Käse auf beiden Oberflächen trocken eingesalzen werden. Für die natürliche Reifung wird das frische Erzeugnis nach dem Einformen mindestens drei Tage lang in geeigneten Räumen aufbewahrt. Ab dem vierten Tag nach dem Einformen kann der Käse verkauft oder aber die Reifung fortgesetzt werden; dies kann im Erzeugungsbetrieb selbst oder in den Reifungsbetrieben erfolgen. Ab dem zehnten Tag nach dem Einformen gilt „Robiola di Roccaverano“ als „veredelt“.

Das Verpacken muss im Erzeugungsgebiet erfolgen, da es sich um einen weichen Frischkäse handelt, bei dem wegen des Fehlens einer Rinde die Gefahr des Austrocknens, der Oxidation und der Veränderung zu Lasten des Fettanteils besteht.

Wegen des Fehlens einer Rinde ist es auch nicht möglich, den Käse bei der Herstellung mit einer unverwischbaren Kennzeichnung zu versehen.

4.6   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

Der Boden ist lehmig mit Mergeluntergrund, in einigen Bereichen führten Absinkbewegungen zur Bildung charakteristischer Geröllböden mit sehr tiefer Lehmschicht und gutem Wasserspeicherungsvermögen und einem sehr hohen Fruchtbarkeitsindex. Das typisch kontinentale Klima ist durch strenge Kälte, reichliche Schneefälle und abwechselnde Frost- und Tauperioden im Winter und einen raschen Übergang zu sommerlicher Hitze gegen Ende Juni gekennzeichnet. Die Niederschläge variieren kaum und liegen im Jahresdurchschnitt bei 300 mm, die geringsten Regenmengen fallen im Frühling und Sommer, in manchen Jahren herrscht ausgeprägte Trockenheit.

Diese pedoklimatischen Bedingungen sorgen für die Erzeugung einer für Wiesen und Weiden typischen Futtermasse. Es handelt sich um artenreiche Wiesen, auf denen vor allem Gräser (ca. 75 %) und Leguminosen (ca. 25 %), aber auch zahlreiche Kräuter und Arzneipflanzen wachsen. Die wichtigsten Gräser sind Raygras (Lolium spp.) und Knäuelgras (Dactylis glomerata), Rotschwingelgräser (Festuca spp.), Rispengräser (Poa spp.), Ruchgras etc. Die häufigsten Leguminosen sind Bergklee (Trifolium montanum), Hornklee (Lotus corniculatus), Schafgarbe (Achillea spp.) etc. Unter den aromatischen Pflanzen und Duftpflanzen sind neben dem Ruchgras sämtliche Doldenblütler wie z. B. die Wilde Karotte (Daucus carota carota) zu nennen, außerdem Ackerkratzdistel (Cirsium arvense), Salbei (Salvia officinalis), Lavendel (Lavandula latifolia), viele Thymian-Arten (Thymus spp.), Weinraute (Ruta graveolens) und Wildrose (Rosa canina canina) etc. Diese Futtermasse mit ihrem natürlichen Gleichgewicht von Nährstoffen wie Kohlenhydraten, Eiweißstoffen und Vitaminen liefert eine hochwertige Nahrung für die Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände. Die besonderen Eigenschaften der Flora mit den verschiedenen Düften und Aromen finden sich auch in der Milch wieder und verleihen „Robiola di Roccaverano“ einen Wohlgeruch, durch den er sich von allen anderen Käsesorten unterscheidet.

Die Schafe und Ziegen grasen auch in den Wäldern, die nicht nur schützende Wirkung für den Boden entfalten, sondern auch den Tieren Schutz vor der Hitze des Sommers bieten.

In einer Handschrift von 1899, die die Unterschrift des Priesters Pistone trägt, ist die Geschichte der Pfarrgemeinde Roccaverano nebst zugehörigen Dörfern von 960 bis 1860 niedergeschrieben. Neben den historischen Aufzeichnungen von politischer Relevanz finden darin auch Aspekte des Wirtschaftslebens Erwähnung, die die Bedeutung des „Robiola“ bezeugen, so zum Beispiel die fünf Jahrmärkte, die alljährlich in der Gemeinde stattfanden. Bei diesen Gelegenheiten wurden die „exzellenten Robiola-Käse“ auch ins Ausland verkauft, was ausdrücklich vermerkt ist, denn bereits zu jener Zeit war Robiola nicht nur in Italien, sondern auch in Frankreich bekannt. Aus der Handschrift geht hervor, dass „Robiola“ schon damals nicht als irgendein beliebiger Käse betrachtet wurde, sondern dass er sich von allen anderen Käsesorten unterschied. Der heute noch nach handwerklicher Tradition hergestellte Robiola kann im Glas, in Öl eingelegt oder auf einem Strohbett bis zu sechs Monaten aufbewahrt werden.

4.7   Kontrollstelle:

Name:

I.N.O.Q.

Anschrift:

Piazza Carlo Alberto Grosso 82

12033 Moretta CN

ITALIA

Tel.

+39 0172911323

Fax

+39 0172911320

E-mail:

inoq@isiline.it

4.8   Etikettierung:

Vor dem Inverkehrbringen muss an der Käsepackung ein Verschlussetikett mit dem Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung in Form eines stilisierten großen „R“ angebracht werden. Dieses braune Bildzeichen beinhaltet einen mit Zinnen gekrönten Turm, der einem historischen Vorbild in Roccaverano nachempfunden ist; das ovale Auge des „R“ symbolisiert einen Robiola-Käse, und die gelbe und grüne Füllung unter dem gebogenen Abstrich des „R“ erinnert an die Hänge und Wiesen der hügeligen Langa. Um dieses Symbol legt sich auf einem dunkelgrünen Ring in Großbuchstaben die weiße Aufschrift „Robiola di Roccaverano“, die unten in der Mitte mit einer kleinen, gleichfalls weißen stilisierten Blume abgeschlossen wird. Das ganze Logo ist auf weißen Hintergrund gedruckt. Unter dem Logo finden sich die Kennnummer des Erzeugerbetriebs und die fortlaufende Etikettennummer: auf ockerfarbenem Grund für ausschließlich aus Ziegenmilch hergestellten Robiola di Roccaverano, auf weißem Grund für Robiola aus gemischter Milch. Der prozentuale Anteil der verwendeten Milchtypen muss auf dem Etikett angegeben werden. Robiola die Roccaverano gelangt als ganzer, verpackter Käse mit Verschlussetikett in den Handel.

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(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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