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Document 52010XC0526(04)
Publication of an application pursuant to Article 6(2) of Council Regulation (EC) No 510/2006 on the protection of geographical indications and designations of origin for agricultural products and foodstuffs
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
ABl. C 135 vom 26.5.2010, p. 29–32
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.5.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 135/29 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2010/C 135/12
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
„ARANCIA DI RIBERA“
EG-Nr.: IT-PDO-0005-0669-07.01.2008
g.g.A ( ) g.U. ( X )
1. Name:
„Arancia di Ribera“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Italien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:
3.1 Erzeugnisart:
Klasse 1.6: |
Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:
Die geschützte Ursprungsbezeichnung „Arancia di Ribera“ ist Orangen vorbehalten, die aus den folgenden Sorten hervorgegangen sind: Brasiliano mit den Klonen Brasiliano Comune, Brasiliano Risanato; Washington Navel, Washington Navel Comune, Washington Navel Risanato, Washington Navel 3033, Navelina mit den Klonen Navelina Comune, Navelina Risanata und Navelina ISA 315. Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens müssen Orangen der g.U. „Arancia di Ribera“ die folgenden Eigenschaften aufweisen: Die Frucht (Hesperidium) hat einen Mindestdurchmesser von 70 mm; Mindestgröße 6 nach der EU-Klasseneinteilung; typische elliptisch-kugelige Form (eiförmig, gestaucht oder elliptisch) mit innenliegender Tochterfrucht; Farbe der Schale: gleichmäßig orange, Ende des Winters ins Rötliche tendierend; gleichmäßig orangefarbenes Fruchtfleisch mit feiner und praller Struktur, ohne Kerne; orangefarbener Saft; Mindestsaftertrag 40 %; Anteil löslicher Feststoffe zwischen 9 und 15 Grad Brix; Säuregehalt zwischen 0,75 und 1,50; Verhältnis lösliche Feststoffe/titrierbare organische Säuren mindestens 8. Die g.U. „Arancia di Ribera“ bezieht sich ausschließlich auf Orangen der Handelsklassen „Extra“ und „I“.
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):
—
3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):
—
3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:
Um die Qualität und Unversehrtheit der Erzeugnisse mit g.U. zu wahren, müssen alle Verpackungsschritte innerhalb des unter Punkt 4 abgegrenzten Anbaugebiets erfolgen, da lange Transporte und die anschließende Hantierung die Entstehung von Krankheiten und Verunreinigungen am Erzeugnis begünstigen könnten.
Die Ribera-Orange wird weder vor noch nach der Ernte noch während der Verpackungsphase chemisch behandelt. Da die Schale keine Konservierungsstoffe enthält, ist „Arancia di Ribera“ transportempfindlicher und anfälliger beim Hantieren.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:
„Arancia di Ribera“ g.U. wird in den folgenden Verpackungen in den Handel gebracht:
— |
in Behältern und/oder Kisten aus Holz, Kunststoff oder Karton bis 25 kg; |
— |
in Netzsäcken bis 5 kg; |
— |
in Schaumstoffkisten bis 40 kg. |
Die Verpackungen, Netzsäcke und Kisten müssen so verschlossen werden, dass der Inhalt nicht ohne Beschädigung des Verschlusses entnommen werden kann.
3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung:
Die Verpackungen müssen laut Vorschrift auf dem Etikett in deutlichen und gut lesbaren Druckbuchstaben folgende Angaben enthalten:
— |
den Namen „Arancia di Ribera“, die Abkürzung D.O.P. (g.U.) und das Logo in größerer Schrift als die übrigen Angaben auf dem Etikett; |
— |
die Orangensorte: Brasiliano, Washington Navel oder Navelina; |
— |
den Namen, die Rechtsform und die Anschrift des Erzeuger- und/oder des Abpackbetriebs |
die Handelsklasse „Extra“ oder „I“.
Es dürfen keine nicht ausdrücklich vorgesehenen Angaben hinzugefügt werden. Der Hinweis auf private Markenzeichen ist jedoch gestattet, sofern diese keine anpreisende Bedeutung haben und den Verbraucher nicht irreführen; erlaubt ist außerdem die Angabe des Namens des Betriebs, von dessen Flächen das Erzeugnis stammt, ebenso wie die Angabe zusätzlicher wahrheitsgemäßer und belegbarer Hinweise, die mit den geltenden Vorschriften in Einklang stehen. Die Angabe der Woche, in der die Früchte geerntet wurden, ist fakultativ.
Das Logo von „Arancia di Ribera D.O.P.“ setzt sich wie folgt zusammen:
Schriftzug „Arancia di Ribera D.O.P. Denominazione di Origine Protetta“ in der Schriftart Textile, „Arancia di Ribera“ in Kleinbuchstaben und – mit Ausnahme des Wortes „di“ – mit großen Anfangsbuchstaben, „DOP“ in Großbuchstaben mit Punkten und „Denominazione di Origine Protetta“ durchgängig in Großbuchstaben. Über dem Schriftzug „Arancia di Ribera“ ist die Silhouette einer Frucht mit den typischen Umrissen und Farben der Ribera-Orange angedeutet: erhebliche Größe, orange Schale und breite Blätter. Links von der Abkürzung „D.O.P.“ befindet sich eine stilisierte geografische Abbildung Siziliens. Die auf den Verpackungen angebrachten Etiketten müssen in deutlichen und gut lesbaren Druckbuchstaben folgende Angaben enthalten:
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:
Das Erzeugungsgebiet von „Arancia di Ribera“ erstreckt sich entlang der Flüsse Verdura, Magazzolo, Platani und Carboj und umfasst die Gebiete der Provinz Agrigento (Agrigent), die in den Gemeinden Bivona, Burgio, Calamonaci, Caltabellotta, Cattolica Eraclea, Cianciana, Lucca Sicula, Menfi, Montallegro, Ribera, Sciacca, Siculiana und Villafranca Sicula liegen, sowie die Gebiete der Provinz Palermo in der Gemeinde Chiusa Sclafani.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets:
Das Gebiet, in dem die Orangen erzeugt werden, ist eine wahre „Orangenoase“, die völlig abgeschnitten von den übrigen regionalen Anbaugebieten für Zitrusfrüchte ist. Die Orangenhaine liegen auf beiden Seiten der Flüsse Verdura, Magazzolo, Platani und Carboj. Die Böden, die zur Klasse der Vertisol- und Inceptsol-Böden gehören, besitzen aufgrund ihres Mineralstoffreichtums und ihrer Struktur ein hohes landwirtschaftliches Potenzial.
Um den Niederschlagsmangel während des Sommers auszugleichen, werden die Zitrusfruchtanpflanzungen im Anbaugebiet von „Arancia di Ribera“ mittels eines Kanalsystems bewässert, das aus von den Wehren in Castello, Arancio und Prizzi gestautem, von den Flüssen Magazzolo, Carboj bzw. Verdura stammendem Wasser gespeist wird.
Die genannten Flüsse liefern reichlich Wasser von hervorragender Qualität, mit ausgewogener Zusammensetzung und geringer Leitfähigkeit, das frei von Schadstoffen ist.
Das nahe gelegene Meer sorgt ganzjährig für Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen, die gut mit den ökophysiologischen Bedürfnissen der Orange übereinstimmen, so dass Schäden aufgrund von Naturereignissen wie Frost oder Sciroccowind, die großen Schaden an den Kulturen anrichten, eher selten auftreten.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses:
Die Besonderheit von „Arancia di Ribera“ besteht in ihrer ausgeprägten Saftigkeit und der geringen Bissfestigkeit der Haut, welche die einzelnen Segmente und die Saftschläuche umschließt; durch diesen Eindruck wird die Orange allgemein als zartschmelzend wahrgenommen.
Darüber hinaus ist „Arancia di Ribera“ durch ein hohes Verhältnis von löslichen Feststoffen zu Säuren, Knackigkeit und anhaltenden Geschmack gekennzeichnet, wodurch sie insbesondere für den Frischverzehr geeignet ist, sowie ferner durch ihre ausgeprägte Süße und das Fehlen von Bitterstoffen. Weitere typische Merkmale von „Arancia di Ribera“ sind die kräftig orange Farbe der Schale und des Safts.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):
Die Merkmale von „Arancia di Ribera“ sind das Ergebnis des traditionellen Zusammenwirkens natürlicher Faktoren wie Klima, Boden und Wasser einerseits und der Sachkunde der Landwirte von Ribera andererseits.
Die Böden sind reich an schnell assimilierbaren primären Mineralien und besitzen eine hohe Kationenaustauschkapazität (> 20 mval/100 g), die zu einer spürbaren Erhöhung des Gehalts an austauschbarem, der Pflanze zur Verfügung stehendem Kalium beiträgt. Die hohe Kaliumverfügbarkeit, die die Zuckerwanderung von den Wurzeln, Blättern und Zweigen bis in die Früchte begünstigt, trägt zusammen mit den typischen klimatischen Bedingungen des Mittelmeergebiets entscheidend dazu bei, den Zuckergehalt zu erhöhen und die geschmackliche Qualität von „Arancia di Ribera“ zu verbessern.
In diesen Gebieten zeichnen sich die aus angeschwemmten Sedimenten bestehenden Böden durch eine ausgewogene Struktur aus, verbunden mit einem hohen Lehmanteil, der durch Sand und häufig durch Kiesel aufgelockert wird. Dies sorgt für eine ungehinderte Luft- und Wasserzirkulation und ermöglicht biologische Prozesse mit der Ansiedlung einer positiven Mikroflora, was die Synthese organischer Substanzen begünstigt und hierdurch die Wasser- und Nährstoffaufnahme erleichtert und die Frucht saftig werden lässt. Das reichlich vorhandene, durch eine hohe Qualität gekennzeichnete Wasser aus den Flüssen Magazzolo, Carboj und Verdura sowie der schadstofffreie Boden erlauben eine einwandfreie Bewässerung, die hervorragend geeignet ist, die organoleptischen Merkmale dieses Erzeugnisses zur Geltung zu bringen. Diese Bodenbeschaffenheit und die klimatischen Verhältnisse verleihen dem Erzeugnis die intensiv orange Farbe und vor allem die Saftigkeit, aufgrund deren sie sich auch als Saftorange eignet.
Die Orange ist seit 1950 unter dem Namen „Arancia di Ribera“ auf den nationalen Märkten bekannt. Verstärkt wurde ihr Bekanntheitsgrad durch die Veranstaltung der Fiera Mercato im Jahr 1966, die 1985 in „Sagra dell’Arancia di Ribera“ umbenannt wurde. Historische Dokumente aus dem Verdura-Tal belegen, dass dort bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts ein hervorragender Orangenanbau betrieben wurde; darin wird ein reiches Gebiet mit sehr süßem Wasser beschrieben und von Erzeugnissen berichtet, die nach Palermo befördert und bis nach Amerika exportiert wurden.
Hauptakteur dieses Anbaus war stets der Landwirt, der die einwandfreie Anpassung der Sorten an das Gebiet optimal zu nutzen wusste und in der Lage war, einfache aber wirksame Neuerungen einzuführen, die dafür sorgten, dass die Erzeugung von „Arancia di Ribera“ mit der Zeit und den neuen Anbauerfordernissen Schritt halten konnte, ohne in Widerspruch zu Traditionen und zur örtlichen Kultur zu geraten. In diesem Zusammenhang verbreiteten sich jene Neuerungen, die im Laufe der Jahre zu einer Senkung des Betriebsaufwands führten, wie z. B. die Bewässerung mit Niedrigdruckrohrsystem, mit der Wasser eingespart werden konnte, oder die Verwendung pneumatischer Scheren für den Baumschnitt. Das Anbaugebiet von Ribera war wegen der beruflichen Fähigkeiten der Arbeitnehmer, der von den Landwirten entwickelten fortschrittlichen Anbautechniken sowie der Qualität der gewonnenen Erzeugnisse – die auch heute noch sehr erfolgreich sind – über viele Jahrzehnte Maßstab und Vorbild für die gesamte Region und bisweilen sogar für ganz Italien.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:
Die konsolidierte Fassung der Produktspezifikation ist abrufbar
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unter dem Link http://www.politicheagricole.it/DocumentiPubblicazioni/Search_Documenti_Elenco.htm? txtTipoDocumento=Disciplinare%20in%20esame%20UE&txtDocArgomento=Prodotti%20di%20Qualit%E0>Prodotti%20Dop,%20Igp%20e%20Stg oder |
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durch direkten Zugriff auf die Website des italienischen Landwirtschaftsministeriums (http://www.politicheagricole.it); dort zunächst auf dem Bildschirm links auf „Prodotti di Qualità“ (Qualitätserzeugnisse) klicken und dann auf „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE [regolamento (CE) n. 510/2006]“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU (Verordnung (EG) Nr. 510/2006)). |
(1) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.