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Document 52010XC0414(08)

    Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    ABl. C 94 vom 14.4.2010, p. 23–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.4.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 94/23


    Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    2010/C 94/13

    Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

    EINZIGES DOKUMENT

    VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

    „PIMIENTO DE GERNIKA“ ODER „GERNIKAKO PIPERRA“

    EG-Nr.: ES-PGI-0005-0673-31.08.2008

    g.g.A. ( X ) g.U. ( )

    1.   Name:

    „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako Piperra“

    2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

    Spanien

    3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

    3.1   Art des Erzeugnisses:

    Klasse 1.6 —

    Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet: Paprika

    3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der Name gilt:

    Paprika mit der geschützten geografischen Angabe „Gernikako Piperra“ oder „Pimiento de Gernika“ sind Früchte der Art Capsicum annuum L., die zu der Landsorte der Unterart Gernika gehören und frisch für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, wozu sie als frühreife Paprika frittiert werden. Innerhalb dieser Landsorte wurden mehrere Linien ausgewählt, von denen zwei unter den Bezeichnungen „Derio“ und „Iker“ in das Verzeichnis der Handelssorten aufgenommen wurden. Jede andere Linie dieser Landsorte, die die Definitionsmerkmale der Unterart Gernika aufweist, kann ebenfalls durch die geografische Angabe geschützt werden.

    Bei der Frucht der „Pimiento de Gernika“ handelt es sich um eine milde Paprika, die kein oder nur geringe Mengen Capsicin enthält, weshalb sie unter den Umgebungsbedingungen des Baskenlands üblicherweise keine Schärfe entwickelt. Das Fruchtfleisch ist dünn (2 bis 3 mm dick) und der Längsschnitt weist eine mittlere bis schmale dreieckige Form auf, die den Typen C3 und C1 der Pochard-Klassifikation (1966) entspricht.

    Von dieser Paprika werden hauptsächlich die frischen Früchte im frühreifen Zustand verwendet und frittiert, was sich gegenwärtig zur vorrangigen Form des Verzehrs entwickelt hat. Die Ernte der Früchte erfolgt, solange sie überall noch einheitlich grün sind und bevor sie ihre endgültige Größe erreicht haben, solange sie ohne den Blütenstiel eine Länge von 6 bis 9 cm, eine Breite von 2 bis 3 cm und ein Gewicht von 10 bis 12 g aufweisen. Ihre Farbe schwankt zwischen einem mittleren und einem dunklen Grün. Ihre Form ist länglich schmal mit einem dreieckigen Längsschnitt und einem elliptischen bis dreieckigen Querschnitt mit zwei oder drei kaum ausgeprägten Rippen. Spitz zulaufend, Blütenstiel glatt, fein und lang. Im Bereich des Stielansatzes überwiegen flachbauchige Formen. Die Schale ist dünn, nicht lederartig und enthält keine Pergamenthaut. Die Textur ist glatt und sieht frisch aus. Innen sind unvollständig ausgeformte perlmuttfarbene Samen enthalten.

    Die Unterart Gernika ist auch als „Pimiento choricero“ und als „Pimiento de Bizkaia“ bekannt.

    Die Erzeugnisse werden größtenteils frisch verzehrt, bevor sie ihre endgültige Größe erreicht haben.

    3.3   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

    Die Paprika müssen innerhalb des geografischen Gebiets erzeugt und verpackt worden sein.

    Das Anpflanzen kann sowohl im Freiland als auch unter Abdeckung erfolgen. Bei der Erzeugung werden die für eine optimale Entwicklung und Fruchtbildung der Paprika am besten geeigneten Anbautechniken eingesetzt, wobei beim Anbau keine Produkte oder Systeme verwendet werden dürfen, die die Produktqualität beeinträchtigen.

    Beim Freilandanbau erfolgt die Auspflanzung während der Monate April und Mai, in Gewächshäusern erfolgt die Pflanzung während der Monate Februar, März und April, wobei die Früchte in ersterem Fall ab Juni und im zweiten Fall ab Mitte April geerntet werden können. Die Pflanzdichte beträgt 3-4 Pflanzen pro Quadratmeter.

    Behandlungen sind auf das für die Produktgewinnung erforderliche Mindestmaß zu beschränken und es sind, soweit dies machbar ist, biologische Bekämpfungsmittel oder -verfahren einzusetzen.

    Allgemein sind die Spezifikationen der jeweils gültigen technischen Vorschrift für den integrierten Anbau von Paprika in der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlands zu befolgen.

    Die Ernte muss vorwiegend zwischen April und November erfolgen. Die Ernte ist manuell und in mehreren Stufen mit der erforderlichen Anzahl an Durchgängen durchzuführen. Sie muss zum optimalen Reifezeitpunkt des Erzeugnisses erfolgen. Dabei ist auf eine sorgfältige Ausführung zu achten, damit die Früchte nicht beschädigt und ihre physischen Eigenschaften bewahrt werden.

    3.4   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:

    Die Aufbereitung und Verpackung erfolgt im Anbaugebiet. Üblicherweise werden die Aufbereitungs- und Verpackungsarbeiten in den Erzeugerbetrieben selbst ausgeführt.

    Da die Ernte zum optimalen Reifezeitpunkt des Erzeugnisses erfolgt, wird täglich geerntet, wobei die Verpackungsarbeiten am gleichen Tag ausgeführt werden.

    Die Anforderung, dass die Aufbereitung und Verpackung innerhalb des Anbaugebiets erfolgen muss, dient dazu, den Ruf der geografischen Angabe zu schützen, indem zusätzlich zur Echtheit des Erzeugnisses auch die Wahrung seiner Qualität und seiner Eigenschaften sichergestellt wird.

    Es handelt sich um ein frisches Erzeugnis mit kurzer Haltbarkeit, bei dem wegen der negativen Auswirkungen auf die Produktqualität von einer Aufbewahrung in Kühlräumen sowie von unnötigen Transporten und Wartezeiten abgeraten wird.

    Aufgrund der besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses (Vertrieb als frisches Lebensmittel, dünne Schale und dünnes Fruchtfleisch, frühreifes Erzeugnis), handelt es sich um eine Paprika, die sehr empfindlich auf plötzliche Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen reagiert und schnell altert. Aus diesem Grund führt jede Behandlung und jeder Transport, die über das für die Aufbereitung für den Endverbraucher unbedingt notwendige Maß hinausgehen, zu einer Beeinträchtigung der Qualitätsmerkmale des Erzeugnisses.

    3.5   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

    Auf dem Etikett von Paprika mit der geschützten geografischen Angabe „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako Piperra“ muss zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinen Angaben der Vermerk „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako Piperra“ sowie das entsprechende Emblem enthalten sein.

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    4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

    Das geografische Gebiet umfasst die Provinzen Gipuzkoa und Bizkaia sowie die folgenden Gebiete von Alava: Das kantabrische Gebiet von Alava mit den Gemeinden Ayala, Okondo, Llodio, Amurrio und Artziniega sowie das Gebiet mit den Ausläufern des Gorbea, die Gemeinden Urkabustaiz, Zuya, Zigoitia, Legutiano und Aramaio.

    5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

    5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets:

    Das geeignete geografische Anbaugebiet ist auf die atlantische Ebene des Baskenlands begrenzt, wo ein als mesothermisch bezeichnetes sehr regenreiches Klima mit moderaten Temperaturen herrscht, das keinen einzigen Trockenmonat und besonders viele Niederschläge während der Herbst-Winter-Zeit aufweist. Es handelt sich dabei um das Atlantische Klima, bei dem die in West-Ost-Richtung verlaufenden Meeresströmungen dafür verantwortlich sind, dass das Klima in dieser Region (mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 13 °C und einem Temperaturunterschied von 11 °C) deutlich wärmer und die Luftfeuchtigkeit höher ist, als anzunehmen wäre, wenn man nur vom Breitengrad ausgehen würde.

    Die optimale relative Umgebungsfeuchte beträgt zwischen 60 und 75 %. Geringere Umgebungsfeuchten, die von Hitzeperioden und hoher Sonneneinstrahlung begleitet werden, begünstigen das Auftreten von physiologischen Problemen, die die Handelsqualität der Früchte beeinträchtigen, wie beispielsweise die „Regenhaut“ (wodurch die hauptsächliche Verwendung als Paprika zum Frittieren eingeschränkt wird).

    Kommt es unter diesen Umgebungsbedingungen zu Wassermangel im Boden und zu einer hohen Evapotranspiration, so können zwei weitere physiologische Schäden auftreten, die die Qualität der Früchte verschlechtern, und zwar die „Blütenendfäule — blossom end rot“ und/oder das Auftreten einiger scharfer Früchte aufgrund des ansteigenden Gehalts an Capsicin.

    Das Klima des Baskenlands bietet der Paprika optimale agroklimatische Bedingungen. In der atlantischen Ebene des Baskenlands findet die Paprika die erforderlichen moderaten und nicht zu heißen Temperaturen und die Sicherheit, dass kein Frost auftritt. Darüber hinaus sorgen die Böden im Norden des Baskenlands mit ihrem Kalkgehalt und ihren reichlichen organischen Substanzen dafür, dass der Pimiento de Gernika gut wächst.

    Die agroklimatischen Bedingungen in dem begrenzten geografischen Gebiet statten diese Paprika mit einigen besonderen Qualitätsmerkmalen aus, die ihr Ruhm und Ansehen eingebracht haben, und verhindern oder reduzieren Beeinträchtigungen wie Schärfe, „Regenhaut“ oder „Blütenendfäule“, die ihre Qualität mindern.

    5.2   Besonderheit des Erzeugnisses:

    Bei der „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako piperra“ handelt es sich um eine Landsorte, die optimal an die agroklimatischen Bedingungen der atlantischen Ebene des Baskenlands angepasst ist.

    Die agroklimatischen Bedingungen des Anbaugebiets statten diese Paprika mit einigen besonderen Merkmalen wie beispielsweise fehlender Schärfe und zartem Fruchtfleisch aus, die ihr Ruhm und Ansehen eingebracht haben.

    Diese Paprikaart ist, was die Temperaturen anbelangt, anspruchsvoll. Bei weniger als 15 °C verlangsamt sich ihre Entwicklung und unterhalb von 10 °C kommt sie vollständig zum Stillstand. Temperaturen über 35 °C können dazu führen, dass Blüten und Fruchtansätze abfallen. Am besten für die vegetative Entwicklung und die Fruchtbildung sind Tag/Nacht-Temperaturen von 25/18 °C. Bei 1 °C kommt es zu Frostschäden. Für ihre Entwicklung benötigt die Pflanze eine Bodentemperatur von mehr als 12 °C, und damit sich die Anbaukultur gut entwickelt, muss das Tagesmittel der Umgebungstemperatur 20 °C erreichen, wobei die Tag/Nacht-Unterschiede nur gering sein dürfen.

    Eine weitere Besonderheit ist die Größe, denn die frühe Ernte der Paprika sorgt für die Zartheit des Fruchtfleischs, das Fehlen der Pergamenthaut, das Aroma und den angenehmen Geschmack.

    Es handelt sich um eine Paprika, die für ihr außergewöhnliches Aroma und ihre Spitzenqualität bekannt ist, und die üblicherweise frittiert als Appetithäppchen, Beilage oder Vorspeise verzehrt wird und zu den typischsten Lebensmitteln der baskischen Küche zählt.

    5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):

    Der Zusammenhang zwischen dem begrenzten geografischen Gebiet und der Pimiento de Gernika oder Gernikako Piperra beruht auf dem Ansehen und den von alters her eingesetzten Anbaumethoden, was unter anderem durch die große Beliebtheit, der sich das Erzeugnis bei den Verbrauchern im Baskenland erfreut, sowie durch seine Notierung auf dem Markt zum Ausdruck kommt.

    Die Pimiento de Gernika oder Gernikako Piperra zählt zu den ältesten bekannten Kulturpflanzen des Baskenlands. Ihr Saatgut sowie das Wissen über ihren Anbau werden bereits seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben und sind zu einem Teil der Geschichte von Bizkaia geworden.

    Große Restaurantkritiker des Baskenlands und aus dem Rest des Landes (Llona Larrauri, Busca Isusi, J.L. Iturrieta, J.J. Lapitz, José Castillo, Marquesa de Parebere oder Ignacio Domenech) haben dieses Erzeugnis in ihren Artikeln gelobt oder in eines ihrer Rezepte aufgenommen. Auch weltweit berühmte baskische Köche wie Arguiñano oder Subijana verwenden dieses Erzeugnis in ihren Gerichten.

    So wurde 1998 mit dem einzigen Ziel, die „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako Piperra“ bekannter zu machen, die Vereinigung „Cofradía del Gernikako Piperra“ gegründet. Dieser Verband organisiert verschiedene Aktionen zur Verkaufsförderung der Gernika, wie beispielsweise Verkostungen dieses Erzeugnisses auf dem traditionellen Markt in Gernika, jener Gemeinde, nach der diese Paprika benannt ist, da sie traditionell dort am meisten angebaut wurde und weil dort jeden Montag der berühmte Obst- und Gemüsemarkt stattfindet, auf dem die Paprika zu den wichtigsten Erzeugnissen zählt.

    Die immer am letzten Montag im Oktober stattfindende Messe „último lunes de Gernika“ ist mit über 100 000 Gästen die bedeutendste Landwirtschaftsmesse des Baskenlands. Dieser Markt von Gernika wurde bereits in der Gründungsurkunde des Marktflecken Gernika von 1366 erwähnt.

    Das Ansehen dieses Erzeugnisses wird außerdem durch den Bekanntheitsgrad bestätigt, der sich aus der Studie des Marktforschungsunternehmens IKERFEL über Erzeugnisse von anerkannter Qualität ergibt, und der mittels quantitativer Methodik auf der Grundlage von 900 persönlichen Interviews ermittelt wurde, die vom 16. bis zum 30. Juli 2009 mit Personen, die in der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlands wohnen und im Haushalt für den Einkauf zuständig sind, durchgeführt wurden. Laut dieser Studie ist die „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako Piperra“ insgesamt bei 83 % der Bevölkerung der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlands bekannt (Spontanäußerung + auf Vorschlag).

    Wie bereits dargelegt wurde, spielt abgesehen vom Ansehen und den Anbaumethoden das Klima in dem begrenzten geografischen Gebiet eine wesentliche Rolle für die Qualität und die Besonderheit dieses Erzeugnisses.

    Das Klima in dem geografischen Gebiet bietet sowohl die Temperaturen als auch die Feuchtigkeitsbedingungen, die für den Anbau dieser Paprikaart erforderlich sind, damit eine einwandfreie vegetative Entwicklung und Fortpflanzung stattfinden kann.

    Als diese Paprika in anderen Regionen im Süden Spaniens mit wärmerem Klima und zu Zeiten angebaut wurde, in denen hohe Temperaturen mit geringer Feuchtigkeit zusammenfielen, hat dies die Handelsqualität der Früchte beeinträchtigt, weil bei einer größeren Menge der Früchte die vorstehend beschriebenen physiologischen Probleme der „Regenhaut“, der „Blütenendfäule — blossom end rot“ auftraten und/oder scharfe Früchte vorkamen.

    Es handelt sich um eine einheimische Sorte, die (sowohl im Freiland als auch im Gewächshaus) im Landbau angebaut wird und sich optimal an den von den Landwirten seit den 70er Jahren betriebenen Anbau unter Abdeckung angepasst hat. Der Anbau unter Abdeckung erfolgt in kalten Tunneln, die weder über eine Heizung noch eine Beleuchtung oder höchstens über eine Zusatzheizung für die erste Anbauphase verfügen. Damit sollen im Vergleich zum Freilandanbau mit seiner späteren Erzeugung eine bessere Frühreife und die besten Marktpreise zu Saisonbeginn erzielt werden.

    Die Landsorte ist das direkte Ergebnis der Beobachtungsgabe und des Know-hows der örtlichen Landwirte. Sie bringt die Beziehung zur Umgebung zum Ausdruck und ist außerordentlich gut an die klimatischen Bedingungen des Gebiets angepasst. Im Laufe vieler Jahre ist es dem Menschen gelungen, die Unterart der Pimiento de Gernika sowie deren Anbau und besondere gewerbliche Verwendung erfolgreich zu schützen, wodurch die Originalität dieser Paprikaart bewahrt werden konnte. Die Pimientos de Gernika verdanken ihre Besonderheit ihrer perfekten Anpassung an das Anbaugebiet.

    Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

    (Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006).

    Die Spezifikation wurde im Amtsblatt des Baskenlands Nr. 94 vom 17. Mai 2007 veröffentlicht: http://www.euskadi.net/cgi-bin_k54/bopv_20?c&f=20070517&a=200702815


    (1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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