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Document 52010PC0568

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/018 DE/Heidelberger Druckmaschinen, Deutschland)

/* KOM/2010/0568 endg. */

52010PC0568

/* KOM/2010/0568 endg. */ Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/018 DE/Heidelberger Druckmaschinen, Deutschland)


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 15.10.2010

KOM(2010) 568 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/018 DE/Heidelberger Druckmaschinen, Deutschland)

BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 27. Mai 2010 stellte Deutschland den Antrag EGF/2010/018 DE/Heidelberger Druckmaschinen auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen Heidelberger Druckmaschinen AG in Deutschland.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: |

EGF-Aktenzeichen | EGF/2010/018 |

Mitgliedstaat | Deutschland |

Artikel 2 | a |

Hauptunternehmen | Heidelberger Druckmaschinen AG |

Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller | 0 |

Bezugszeitraum | 26.1.2010 – 26.5.2010 |

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen | 1.1.2010 |

Datum der Antragstellung | 27.5.2010 |

Entlassungen im Bezugszeitraum | 1212 |

Entlassungen vor/nach dem Bezugszeitraum | 51 |

Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt | 1263 |

Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist | 1181 |

Kosten für personalisierte Dienstleistungen (EUR) | 12 202 392 |

Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) | 580 000 |

Kosten für die Durchführung des EGF (%) | 4,5 |

Gesamtkosten (EUR) | 12 782 392 |

EGF-Beitrag in EUR (65 %) | 8 308 555 |

1. Der Antrag wurde der Kommission am 27. Mai 2010 vorgelegt und bis zum 1. Juli 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3. Zum Nachweis des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise führt Deutschland an, dass die Druckmaschinenherstellung dem allgemeinen Trend im Maschinenbau gefolgt ist, in dem 2009 ein Auftragsrückgang infolge der Krise zu verzeichnen war. Im April 2009 lagen in Deutschland die Aufträge für Druckmaschinen um 52,6 % niedriger als im April 2008. Ein vergleichbarer Einbruch war für die EU-27 zu verzeichnen. Im 4. Quartal 2008 lag der Auftragseingang der deutschen Druckmaschinenhersteller 54 % unter dem Quartalswert des Vorjahres. Die Heidelberger Druckmaschinen AG musste im 2. Quartal 2009 Absatzeinbußen von 22 % gegenüber dem Vorjahreswert und von 33 % gegenüber dem Wert von 2007 hinnehmen.

4. Die deutschen Behörden erklären des Weiteren, dass infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise die Ausgaben für Druckerzeugnisse, also das Endprodukt von Druckmaschinen, insbesondere für Werbematerial, weltweit stark gesunken sind. Im Antrag werden Daten der Nielsen Media Research GmbH zitiert, die den Ausgabenrückgang veranschaulichen: Im ersten Halbjahr 2009 fielen die Werbeausgaben in Europa um mehr als 9 % im Vorjahresvergleich. Im Druckgewerbe hatte dieser Rückgang eine sinkende Auslastung und erhöhte Stillstandszeiten der Druckmaschinen zur Folge. Daraufhin reagierte die Druckindustrie mit drastischen Kürzungen bei Investitionsausgaben, was sich negativ auf die Druckmaschinenhersteller auswirkte.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a

5. Deutschland beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erforderlich sind; dazu werden auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern gezählt.

6. Der Antrag betrifft 1212 Entlassungen bei einem einzigen Unternehmen – der Heidelberger Druckmaschinen AG – im Bezugszeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 26. Mai 2010. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

7. Die deutschen Behörden führen an, dass der Auftragseingang der Heidelberger Druckmaschinen AG zwar schon früher zyklischen Schwankungen unterlag, der derzeitige Auftragseinbruch bei diesem Unternehmen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise aber alle bislang dagewesenen Krisen übertrifft und nicht vorhersehbar gewesen ist. Als Reaktion auf die Eintrübung der Konjunktur hat das Unternehmen im Juli 2008 ein Anpassungsprogramm mit einem Einsparvolumen in Höhe von 100 Mio. EUR p.a. aufgelegt. Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers in den USA und der Verschärfung der Finanzkrise hat die Heidelberger Druckmaschinen AG noch weiter gehende Maßnahmen im Umfang von 200 Mio. EUR p.a. zur Kostensenkung ergriffen. Diese Bemühungen konnten jedoch nicht verhindern, dass eine große Anzahl von Arbeitskräften entlassen werden musste, um dem unvorhergesehenen Auftragsrückgang infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise zu begegnen.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

8. Der Antrag bezieht sich auf insgesamt 1263 Entlassungen bei einem einzigen Unternehmen – der Heidelberger Druckmaschinen AG. 1212 Arbeitskräfte wurden während des Bezugszeitraums, 51 bereits vorher entlassen. Von diesen entlassenen Arbeitskräften sind 1181 gezielt zu unterstützen.

9. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe | Anzahl | Prozent |

Männer | 1 023 | 86,6 |

Frauen | 158 | 13,4 |

EU-Bürger/innen | 1 150 | 97,4 |

Nicht-EU-Bürger/innen | 31 | 2,6 |

15- bis 24-Jährige | 179 | 15,2 |

25- bis 54-Jährige | 967 | 81,9 |

55- bis 64-Jährige | 35 | 2,9 |

In den genannten Gruppen inbegriffen sind 39 Personen (3,3 %) mit langfristigen gesundheitlichen Problemen bzw. einer Behinderung.

10. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe | Anzahl | Prozent |

Angehörige gesetzgebender Körperschaften, leitende Verwaltungsbedienstete und Führungskräfte in der Privatwirtschaft | 2 | 0,2 |

Akademische Berufe | 51 | 4,3 |

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe | 138 | 11,7 |

Bürokräfte | 165 | 14,0 |

Handwerks- und verwandte Berufe | 56 | 4,7 |

Bedienung von Anlagen und Maschinen und Montageberufe | 766 | 64,9 |

Hilfsarbeitskräfte | 3 | 0,2 |

11. Deutschland hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

12. Der Großteil der Entlassungen entfällt auf das Bundesland Baden-Württemberg, insbesondere die Städte Heidelberg und Wiesloch im Regierungsbezirk Karlsruhe sowie die Städte Ludwigsburg und Amstetten. Eine kleinere Anzahl von Entlassungen erfolgte an anderen Produktionsstandorten in den Bundesländern Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.

13. Die zuständigen Behörden sind die Agenturen für Arbeit in Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Amstetten, Ludwigsburg, Brandenburg und Mönchengladbach; die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA); die BA-Regionaldirektionen Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg; das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren des Landes Baden-Württemberg; das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg. Zu den anderen Beteiligten gehören die IG Metall Heidelberg, die Heidelberger Druckmaschinen AG, die Transfergesellschaft Weitblick sowie die Transfergesellschaft DEKRA.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

14. Laut Angaben der deutschen Behörden verteilt sich der Personalabbau bei der Heidelberger Druckmaschinen AG auf vier Produktionsstandorte in Baden-Württemberg (Wiesloch, Heidelberg, Amstetten und Ludwigsburg) sowie je einen Standort in den Bundesländern Brandenburg (Brandenburg) und Nordrhein-Westfalen (Mönchengladbach). 870 Entlassungen (= rund 70 % des gesamten Personalabbaus bei der Heidelberger Druckmaschinen AG) entfallen auf die Standorte im Agenturbezirk Heidelberg. Der Abbau dieser 870 Arbeitsplätze entspricht einem Rückgang von 7 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Bereich Maschinenbau im Großraum Heidelberg.

15. Die betroffenen Mitarbeiter fallen aufgrund ihres Wohnorts zu 58 % in den Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Heidelberg. Jeweils weitere 10 % fallen in den Zuständigkeitsbereich der Agenturen Mannheim und Karlsruhe, während der Rest auf weitere 20 Agenturen im Bundesgebiet verteilt sind. Laut den deutschen Behörden lag von Dezember 2008 bis März 2010 der Anstieg der Arbeitslosenquote in den am stärksten betroffenen Regionen, d. h. Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe, bei 12,4 %, 12,3 % bzw. 15,6 % und somit signifikant über dem bundesweiten Anstieg von 3,7 %. Insofern ist von erheblichen Auswirkungen der Entlassungen auf die regionale Beschäftigung auszugehen.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

16. Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden.

17. Beihilfen für die Arbeitsuche: Transferkurzarbeitergeld: Diese Maßnahme dient der Sicherung des Lebensunterhalts der Arbeitskräfte, die sich für einen Übertritt in die Transfergesellschaft[4] entscheiden. Für die Zwecke des EGF-Antrags wird das Transferkurzarbeitergeld nur für Zeiten einbezogen, in denen die entlassenen Beschäftigten an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen im Rahmen der Transfergesellschaft teilnehmen, einschließlich der Aktivitäten, die auf Eigeninitiative der Arbeitskräfte stattfinden[5].

18. Qualifizierungsschulungen : Diese Maßnahme richtet sich in erster Linie an die gewerblichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, da in dieser Gruppe die meisten Arbeitsstellen weggefallen sind. Diese Arbeitskräfte sind überwiegend gut qualifiziert, daher konzentrieren sich die Schulungen, die sich an den Ergebnissen der Profilerstellung und der Erstgespräche mit den Betroffenen orientieren, auf die Aktualisierung und Vertiefung ihrer fachlichen Kompetenzen. Es sind sowohl Gruppen- als auch Einzelqualifizierungen vorgesehen, u. a. in folgenden Bereichen: Computer Aided Design (CAD), Computerised Numerical Control (CNC), Fräsen und Drehen, Fachausbildung in Elektrotechnik, Hydraulik und Pneumatik, Projektmanagement, Arbeitsorganisation, Selbstvermarktung, Qualitätsmanagement.

19. Qualifizierungsmanagement : Im Rahmen dieser Maßnahme werden individuelle Konzepte zur Wiedereingliederung der entlassenen Beschäftigten in den Arbeitsmarkt erarbeitet und der Qualifizierungsbedarf der Betroffenen ermittelt. Aufgabe des Qualifizierungsmanagers ist es, den im Beratungsprozess konkretisierten Qualifizierungsbedarf der entlassenen Beschäftigten mit den Möglichkeiten der regionalen Bildungslandschaft optimal zu verknüpfen.

20. Workshops/Peergroups : Neben den eher traditionellen Zielgruppen 40+, 50+ sowie Migranten/Migrantinnen werden auch Maßnahmen für Beschäftigte angeboten, die vor kurzem als Auszubildende bei dem Unternehmen begonnen haben. Mit Ausnahme der während ihrer Ausbildung gewonnenen Erfahrung verfügen diese Arbeitskräfte kaum über Berufserfahrung. Im Rahmen eines intensiven Erfahrungsaustauschs in Peergroups sollen ihnen praktische Tipps für ihr Berufsleben gegeben und Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung ihrer beruflichen Perspektiven aufgezeigt werden.

21. Internationale Beratung : Im Rahmen dieser Maßnahme sollen interessierte Arbeitskräfte auf eine Bewerbung im Ausland vorbereitet werden, u. a. durch Sprachkurse, Job-Messen und interkulturelles Training. Auch die Übersetzung bewerbungsrelevanter Dokumente wird als Leistung angeboten. Bei den am Standort Mönchengladbach entlassenen Arbeitskräften wird spezielles Augenmerk auf die Beschäftigungschancen im technischen Bereich gelegt, die der grenznahe Arbeitsmarkt im Südwesten der Niederlande bietet.

22. Vertiefte Existenzgründungsberatung : Neben einer Unterstützung zur Planung, Umsetzung und Finanzierung von Existenzgründungen erfolgt eine Begleitung durch Spezialisten zu Fragen wie Rechtsform, Steuern, Marketing und Akquise, Kalkulation und Bankwesen.

23. Stellenresearch: Personalvermittler („Stellenresearcher“) arbeiten an der Nahtstelle zu potenziellen Arbeitgebern und ermitteln für spezifische offene Stellen die geeignetsten Bewerber/-innen sowie eventuelle weitere stellenspezifische Schulungsanforderungen. Diese Maßnahme umfasst auch die Pflege von Arbeitgeberdatenbanken, die den Betroffenen für Initiativbewerbungen zur Verfügung stehen.

24. Mobilitätshilfen : Um die entlassenen Arbeitskräfte stärker zur Annahme eines Arbeitsplatzes zu motivieren, mit dem ein Ortswechsel verbunden ist, sollen Mobilitätshilfen gezahlt werden. Eine Mobilitätshilfe wird auch gezahlt, wenn ein neues Beschäftigungsverhältnis in einem anderen europäischen Land eingegangen wird.

25. Beratung und Betreuung bei Arbeitsaufnahme und bei Arbeitslosigkeit : Die Arbeitskräfte, die in eine neue Stelle vermittelt wurden, werden im Rahmen ihrer Einarbeitungsphase durch den Berater der Transfergesellschaft weiter betreut. Ebenfalls unterstützt werden Arbeitskräfte, die bei Ende der Transfergesellschaft noch nicht erfolgreich in eine neue Beschäftigung vermittelt werden konnten. Um die Kontinuität der Vermittlungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden sie über die Dauer der Transfergesellschaft hinaus (max. bis zu 6 Monate) durch dasselbe Betreuungsnetz begleitet wie in der Transfergesellschaft.

26. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

27. Die von den deutschen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die deutschen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 12 202 392 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 580 000 EUR (4,5 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 8 308 555 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen | Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte | Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (in EUR) | Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (in EUR) |

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Beihilfen für die Arbeitsuche: Transferkurzarbeitergeld | 1181 | 6722 | 7 938 682 |

Qualifizierungen | 553 | 3683 | 2 036 699 |

Qualifizierungsmanagement | 553 | 251 | 138 803 |

Workshops/Peergroups | 235 | 772 | 181 420 |

Internationale Beratung | 250 | 347 | 86 750 |

Vertiefte Existenzgründungsberatung | 92 | 1 967 | 180 964 |

Stellenresearch | 880 | 493 | 433 840 |

Mobilitätshilfen | 66 | 3209 | 211 794 |

Beratung und Betreuung bei Arbeitsaufnahme und Arbeitslosigkeit | 1120 | 887 | 993 440 |

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen | 12 202 392 |

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Zwischensumme für die Durchführung des EGF | 580 000 |

Veranschlagte Gesamtkosten | 12 782 392 |

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) | 8 308 555 |

28. Deutschland bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind, insbesondere mit den zertifizierten beruflichen ESF-Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms ESF-BA. Die deutschen Behörden haben die erforderlichen Mechanismen vorgesehen, um jegliches Risiko einer Doppelförderung auszuschließen.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

29. Deutschland begann am 1. Januar 2010 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

30. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mehrere Gespräche mit den Betriebsparteien der Heidelberger Druckmaschinen AG geführt, um die Möglichkeiten einer eventuellen Hilfe durch den EGF zu erörtern und um gemeinsam die Eckpunkte des Unterstützungskonzepts festzulegen. Beteiligt waren jeweils auch Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, der IG Metall sowie der Landes-Arbeitsministerien.

31. Die deutschen Behörden bestätigten, dass die nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

32. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der deutschen Behörden folgende Angaben:

33. Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

34. es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

35. es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

36. Deutschland hat der Kommission mitgeteilt, dass der EGF-Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland verwalten und kontrollieren. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales fungiert die Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung – Referat EF 3 als Verwaltungsbehörde, die Organisationseinheit Prüfbehörde als Kontrollbehörde.

Finanzierung

37. Auf der Grundlage des Antrags Deutschlands wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen mit 8 308 555 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Deutschlands.

38. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

39. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar.

40. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

41. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den Haushaltsplan 2010 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

42. Nach dem gegenwärtigen Stand der Mittelausführung ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Haushaltslinie 01 04 04 „Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – Programm für unternehmerische Initiative und Innovation“ für 2010 verfügbaren Mittel für Zahlungen in diesem Jahr nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

43. Die Mittel dieser Haushaltslinie sind zur Finanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Anwendung des Finanzinstruments dieses Programms bestimmt, dessen zentrales Ziel die Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln ist. Es kommt zu einer gewissen zeitlichen Verzögerung zwischen der Übertragung auf die vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Treuhandkonten und der Auszahlung an die Empfänger. Die Finanzkrise wirkt sich deutlich auf die Auszahlungsvorausschätzungen für 2010 aus. Deshalb wurde, um Überschüsse auf den Treuhandkonten zu vermeiden, die Methode für die Berechnung der Mittel für Zahlungen überarbeitet, wobei die erwarteten Auszahlungen berücksichtigt wurden. Daher kann der Betrag von 8 308 555 EUR für die Mittelübertragung zur Verfügung gestellt werden.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/018 DE/Heidelberger Druckmaschinen, Deutschland)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[6], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[7], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[8],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4) Deutschland hat am 27. Mai 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen Heidelberger Druckmaschinen eingereicht und diesen Antrag bis zum 1. Juli 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 8 308 555 EUR bereitzustellen.

(5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 8 308 555 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu … am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[4] Wie im Dokument SEK(2007) 1142 zum Antrag EGF/2007/003 DE/BenQ dargelegt, kann nach deutschem Recht eine Transfergesellschaft eingerichtet werden, wenn Umstrukturierungen von Unternehmen mit anschließenden Entlassungen stattfinden. Die Transfergesellschaft ermöglicht es, entlassene Arbeitskräfte durch Coaching sowie Qualifizierungs- und Vermittlungsaktivitäten in strukturierter Weise auf einen neuen Arbeitsplatz vorzubereiten.

[5] Die Ermittlung des Anteils von auf Eigeninitiative in einer Transfergesellschaft durchgeführten Aktivitäten basiert auf dem Ergebnis einer Studie der Universität Duisburg – Essen, Institut Arbeit und Qualifikation „Aktivität von Teilnehmern in der Transfergesellschaft – Ergebnisse der Befragung von EGF-geförderten Teilnehmern der Nokia-Transfergesellschaft, Bochum“, Duisburg, Oktober 2009.

[6] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[7] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[8] ABl. C […] vom […], S. […].

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