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Document 52010IP0385

    Umsetzung der Reformen und Entwicklung in der Republik Moldau Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zu den umgesetzten Reformen und den Entwicklungen in der Republik Moldau

    ABl. C 70E vom 8.3.2012, p. 68–70 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.3.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 70/68


    Donnerstag, 21. Oktober 2010
    Umsetzung der Reformen und Entwicklung in der Republik Moldau

    P7_TA(2010)0385

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zu den umgesetzten Reformen und den Entwicklungen in der Republik Moldau

    (2012/C 70 E/06)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf das am 28. November 1994 zwischen der Republik Moldau und der EU unterzeichnete Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist,

    unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Kooperationsrates EU-Moldau vom 21. Dezember 2009,

    unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen über den Abschluss eines Assoziierungsabkommens zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union sowie die Verhandlungen über die Visa-Liberalisierung zwischen der Union und der Republik Moldau,

    unter Hinweis auf den von der Kommission am 12. Mai 2010 vorgelegten Fortschrittsbericht zur Republik Moldau (KOM(2010)0207),

    unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 17. Mai 2010 zu Moldau/Transnistrien, vom 27. September 2010 zu restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region und vom 14. Oktober 2010 zur Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Republik Moldau,

    unter Hinweis auf das Ergebnis der Parlamentswahlen vom 29. Juli 2009 sowie die Ergebnisse des Referendums zur Verfassungsreform vom 5. September 2010 und die Entscheidung, am 28. November 2010 vorgezogene Parlamentswahlen abzuhalten,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau und zur transnistrischen Region,

    gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der im Mai 2009 eingeleiteten Östlichen Partnerschaft die europäischen Bestrebungen der Republik Moldau und die Bedeutung Moldaus als ein Land mit tiefen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bindungen an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt wurden,

    B.

    in der Erwägung, dass das Assoziierungsabkommen, das derzeit zwischen der EU und der Republik Moldau ausgehandelt wird, zu einer erheblichen Verbesserung des gemeinsamen institutionellen Rahmens der EU und der Republik Moldau, zur Vertiefung der Beziehungen in allen Bereichen sowie zur Stärkung der politischen Assoziierung und der wirtschaftlichen Integration unter Einbeziehung gegenseitiger Rechte und Pflichten beitragen sollte,

    C.

    in der Erwägung, dass in den Beziehungen zwischen der EU und Moldau im vergangenen Jahr erhebliche Fortschritte verzeichnet wurden, was auch im Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom 12. Mai 2010 Berücksichtigung fand, in dem festgestellt wurde, dass in den meisten der durch den Aktionsplan im Rahmen der ENP abgedeckten Bereiche Fortschritte erzielt wurden,

    D.

    in der Erwägung, dass der Europäischen Union durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, die Errichtung des Auswärtigen Diensts und die Ernennung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin neue Impulse im Hinblick auf eine aktivere Rolle beim Umgang mit festgefrorenen Konflikten in ihren Nachbarländern, auch in der Transnistrien-Frage, verliehen wurden,

    1.

    begrüßt die Fortschritte, die die Republik Moldau letztes Jahr erzielt hat, und hofft, dass durch den Wahlprozess die demokratischen Institutionen sowie die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Moldau weiter gefestigt werden können; erwartet, dass die staatlichen Organe der Republik Moldau die notwendigen Reformen weiter verfolgen und ihre Verpflichtungen erfüllen, damit die Republik Moldau ihren Weg hin zu einer stabilen Integration in Europa fortsetzen kann;

    2.

    begrüßt die Aufnahme von Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau am 12. Januar 2010 und vermerkt zufrieden die sehr guten Ergebnisse, die die Kommission von Seiten der Republik Moldau in diesem Prozess erlangt;

    3.

    fordert den Rat auf, die Kommission zu ersuchen, in ihrer nächsten Sitzung am 25. Oktober 2010 rasch den Aktionsplan für die Visa-Liberalisierung zu erstellen und so auf der Grundlage der Fortschritte der Republik Moldau nach den Sondierungsgesprächen über die vier Kapitel der Visa-Gespräche in deren uneingeschränkt operationelle Phase einzutreten;

    4.

    begrüßt die Tatsache, dass der Republik Moldau eine Makrofinanzhilfe in Form eines Zuschusses von maximal 90 Mio. EUR zur Verfügung gestellt wurde, um das Land bei der wirtschaftlichen Stabilisierung zu unterstützen und zur Deckung seines im laufenden IWF-Programm festgestellten Zahlungsbilanz- und Haushaltsbedarfs beizutragen; unterstreicht, dass die Republik Moldau verstärkt Maßnahmen ergreifen muss, um die Strukturreformen effizient umzusetzen, insbesondere in Bezug auf Rechtstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Investitionsklima;

    5.

    erachtet Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Regelwerks für die Unternehmenstätigkeit als entscheidende Maßnahmen, um Investitionen anzuziehen, und vertraut darauf, dass die Verhandlungen über den Freihandelsraum mit der EU im Rahmen des Assoziierungsabkommens rasch voranschreiten werden;

    6.

    unterstützt die Initiative der „Freunde der Republik Moldova“, denen mehrere EU-Außenminister sowie der EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik, Štefan Füle, angehören und die darauf abzielt, gegenüber der Republik Moldau die eindeutige Unterstützung und Solidarität der EU zu bekunden, sowie ein klares Signal für ein nachhaltiges Engagement zur Unterstützung des Landes bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen ist; ist der Ansicht, dass diese Initiative der Republik Moldau bei der Umsetzung der internen Reformen und der Annäherung an die Europäische Union wirksame Hilfe leisten wird;

    7.

    vertritt die Auffassung, dass die EU zur Regelung des Transnistrien-Problems beitragen kann, indem sie die Vertrauensbildung fördert, vor allem durch Hilfe bei der Umsetzung gemeinsamer Projekte in Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft zur Erfüllung der Bedürfnisse der Bevölkerung und durch Unterstützung bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise beiderseits des Nistru;

    8.

    betont, dass die Regelung der Transnistrien-Frage ein wesentliches Element ist, um politische Stabilität und wirtschaftlichen Wohlstand in der Republik Moldau und der Region zu fördern; bekräftigt seine Unterstützung für die territoriale Integrität der Republik Moldau und weist darauf hin, dass eine entschiedenere Beteiligung der EU an den Bemühungen um eine Lösung für die Transnistrien-Frage notwendig ist, da die Integration Moldaus in die EU nicht durch den Fortbestand dieses Problems behindert werden sollte;

    9.

    begrüßt die informellen Sitzungen, die seit Juni 2009 im Rahmen der 5 + 2-Gespräche im Hinblick auf eine Lösung für Transnistrien stattfinden, und fordert die Parteien auf, zum frühestmöglichen Termin wieder offizielle Verhandlungen in dieser Zusammensetzung aufzunehmen; begrüßt die auf Bundeskanzlerin Angela Merkel und den russischen Präsidenten Dimitri Medwedew zurückgehende Meseberg-Initiative zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts und vertritt die Auffassung, dass ein Sicherheitsforum auf Ebene der Außenminister zu einer dauerhaften Lösung des Konflikts gemeinsam mit den Partnern des Landes beitragen könnte;

    10.

    betont die Notwendigkeit, das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen und die Justizbehörden zu stärken, insbesondere nach der Mitwirkung von mehreren Offiziellen und Angehörigen der Ordnungskräfte an den Gewalttaten während der Vorfälle im April 2009 und erwartet, dass alle für die Gewalttaten Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

    11.

    fordert alle demokratischen politischen Kräfte und ethno-kulturellen Gemeinschaften auf, überflüssige Konfrontationen zu vermeiden und sich darauf zu konzentrieren, eine weitreichende Vision für die Republik Moldau zu entwickeln, um das Land auf die Verwirklichung seiner europäischen Ziele auszurichten;

    12.

    erwartet, dass die bevorstehenden, für den 28. November 2010 geplanten Wahlen unter uneingeschränkter Beachtung der internationalen Standards durchgeführt werden, und weist alle zuständigen Stellen darauf hin, dass die Kampagne im Vorfeld der Wahlen allen politischen Kräften die gleichen Möglichkeiten bieten muss; erwartet, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die im Ausland lebenden moldauischen Bürger ihr Wahlrecht ausüben können, und stellt fest, dass die de facto amtierenden Behörden in der separatistischen Region Transnistrien kein Recht haben, die Teilnahme der moldauischen Bürger an den Wahlen zu behindern;

    13.

    fordert das Parlament der Republik Moldau auf, sich an der Parlamentarischen Versammlung Euronest gemäß deren Gründungsakte zu beteiligen;

    14.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und dem Parlament von Moldau zu übermitteln.


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