Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52010DC0696

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 7-10/2010

/* KOM/2010/0696 endg. */

52010DC0696

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 7-10/2010 /* KOM/2010/0696 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 30.11.2010

KOM(2010) 696 endgültig

.

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 7-10/2010

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Zweckgebundene Einnahmen für den EGFL 3

3. Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 4

4. Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2010 4

5. Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL 7

6. Vollzug der Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 8

7. Vollzug der Mittel des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie 8

8. Schlussfolgerungen 8

ANHANG: | VORLÄUFIGER VERBRAUCH VON EGFL-MITTELN – STAND AM 31.8.2010 |

EINLEITUNG

Der tatsächliche Stand der Mittelausführung für die Zeit vom 16. Oktober 2009 bis 31. August 2010, gemessen an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates[1] erstellten Ausgabenprofil, ist in der Tabelle im Anhang aufgeführt.

ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN FÜR DEN EGFL

Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der von den Mitgliedstaaten getätigten EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen[2].

Wie bereits in vorherigen Berichten im Rahmen des Frühwarnsystems erklärt, beliefen sich die Schätzungen der Kommission zu den verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 922 Mio. EUR. Im Einzelnen:

- Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres 2010 zusammenkommen dürften, wurde auf 789 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden 600 Mio. EUR bzw. 91 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit 98 Mio. EUR veranschlagt.

- Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2009 auf das Haushaltsjahr 2010 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen werden mit 133 Mio. EUR veranschlagt.

Die Kommission hat diese Einnahmen in Höhe von 922 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen:

- 222 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

- 700 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich in Übereinstimmung mit dem Berichtigungsschreiben der Kommission einen Betrag in Höhe von 547 Mio. EUR bzw. 28 480 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen entspricht einem geschätzten Mittelbedarf von insgesamt 769 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 29 180 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

In der Tabelle im Anhang, in der der Verbrauch der Haushaltsmittel von 2010 für die Zeit bis zum 31. August 2010 wiedergegeben ist, sind die für die beiden Regelungen bewilligten Mittel in den ursprünglichen Haushaltsansätzen für den Obst- und Gemüsesektor und für die entkoppelten Direktbeihilfen (720,1 Mio. EUR bzw. 33 272 Mio. EUR) enthalten, wobei die erwähnten zweckgebundenen Einnahmen nicht berücksichtigt sind. Mit den diesen Sektoren zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2010 insgesamt auf 942,1 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 33 972 Mio. EUR für die entkoppelten Direktbeihilfen.

EINNAHMEN AUS DEN BEFRISTETEN UMSTRUKTURIERUNGSBETRÄGEN IM ZUCKERSEKTOR

Die befristeten Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor werden als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und andere beim Umstrukturierungsfonds vorgesehene Beihilfen behandelt. Wie bereits in früheren Berichten im Rahmen des Frühwarnsystems erklärt, beliefen sich diese Einnahmen 2010 auf schätzungweise 606,8 Mio. EUR, wobei voraussichtlich 717,9 Mio. EUR vom Haushaltsjahr 2009 auf das Haushaltsjahr 2010 übertragen werden.

ANMERKUNGEN ZUR VORLÄUFIGEN AUSFÜHRUNG DES EGFL-HAUSHALTS 2010

Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen große Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2010 festzustellen sind oder im Laufe des Jahres festzustellen sein werden.

Marktstützungsmaßnahmen

Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 31. August 2010 um 422,1 Mio. EUR unter den bewilligten Haushaltsmitteln. Dieser Unterschied ist in erster Linie auf die Nahrungsmittelhilfeprogramme und den Sektor Milch und Milcherzeugnisse zurückzuführen, die derzeit nur eine unzulängliche Mittelausschöpfung aufweisen. Gleichzeitig ist in anderen Sektoren wie Obst und Gemüse sowie Wein ein Mehrverbrauch zu verzeichnen.

Getreide (+ 36,4 Mio. EUR)

Der im Vergleich zum Indikator höhere Mittelverbrauch zu diesem Zeitpunkt ist insbesondere auf die größeren Getreidemengen zurückzufüren, die öffentlich eingelagert wurden, sowie auf das beschleunigte Tempo dieser Einlagerungen gegenüber den Annahmen, die bei Festlegung des Indikators für 2010 zugrunde gelegt wurden. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Ausgaben für diese Regelung bis Ende des Haushaltsjahres höher sein werden als die Mittel, die ursprünglich im Haushaltsplan 2010 veranschlagt wurden.

Erstattungen für nicht unter Anhang I fallende Erzeugnisse (– 52,5 Mio. EUR)

Die gegenüber dem Indikator langsamere Inanspruchnahme der Mittel zu diesem Zeitpunkt ist hauptsächlich auf die geringeren Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Zahlung von Ausfuhrerstattungen für Milcherzeugnisse, die in den ausgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen enthalten sind, zurückzuführen. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass sich die Situation auf dem Milchmarkt seit der Aufstellung des Berichtigungsschreibens zum Haushaltsplan 2010 stark verbessert hat. Aufgrund dieser Verbesserung hat die Kommission die Zahlung von Ausfuhrerstattungen für Milcherzeugnisse im November 2009 eingestellt. Die Kommission erwartet bis zum Ende des Haushaltsjahres Mitteleinsparungen in diesem Sektor.

Nahrungsmittelhilfeprogramme (– 208,8 Mio. EUR)

Die gemessen am Indikator derzeit niedrigere Mittelausschöpfung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Mitgliedstaaten die Ausgänge von Erzeugnissen aus der Lagerhaltung anzeigen, und dem Zeitpunkt, zu dem sie deren Übernahme zur Verteilung im Rahmen des Programms mitteilen, eine bestimmte Zeitspanne liegt. Außerdem werden voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres weitere Ausgaben gemeldet werden, weil Milcherzeugnisse aus den Lagerbeständen bis Ende September 2010 (anstatt wie üblich Ende August 2010) entnommen werden können. Die Kommission geht gegenwärtig davon aus, dass sich das Tempo der Durchführung bis zum Ende des Haushaltsjahres wie bereits beim Programm für 2009 beschleunigen wird.

Obst und Gemüse (+ 60,9 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

Dieser Stand der Ausführung ist eine Folge der Anwendung des Indikators zum 31. August 2010 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen für diesen Sektor nicht umfassen. Einzelheiten siehe Ziffer 2 oben.

Als Erläuterung für den Leser hat die Kommission in der im Anhang enthaltenen Übersicht über den vorläufigen Verbrauch eine Fußnote* hinzugefügt. Diese Fußnote zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. August 2010 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors veranschlagt sind. Wie unter obiger Ziffer 2 angegeben, dürften insgesamt für diesen Sektor bewilligte Haushaltsmittel von 720,1 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von rund 222,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre also der Indikator auf den für diesen Sektor veranschlagten Gesamtbetrag von 942,1 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Minderverbrauch von - 96,0 Mio. EUR zu verzeichnen gewesen.

Derzeit geht die Kommission davon aus, dass in diesem Sektor geringfügige Einsparungen erzielt werden, weil die erwarteten Zahlungen für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen geringer ausfallen dürften als ursprünglich veranschlagt.

Weinbauerzeugnisse (+ 73,2 Mio. EUR)

Der gegenüber dem Indikator zum 31. August 2010 zu verzeichnende Mehrverbrauch an Haushaltsmitteln ist auf die beschleunigten Zahlungen der Mitgliedstaaten, in erster Linie für die nationalen Unterstützungsprogramme, zurückzuführen. Was die Zahlungen für diese Programme anbelangt, so ist in den letzten beiden Monaten des Haushaltsjahres angesichts des Ausgabenmusters von 2009 mit zusätzlichen Ausgaben zu rechnen. Allerdings geht die Kommission derzeit davon aus, dass in diesem Sektor geringfügige Einsparungen erzielt werden.

Milch und Milcherzeugnisse (– 316,6 Mio. EUR)

Seit der Aufstellung des Berichtigungsschreibens zum Haushaltsplan 2010 hat sich die Situation auf dem Milchmarkt stark verbessert. Deshalb hat die Kommission die Zahlung von Ausfuhrerstattungen für Milcherzeugnisse eingestellt. Außerdem sind die Marktpreise in der EU stark gestiegen, so dass weder Magermilchpulver noch Butter in die öffentliche Lagerhaltung einfließt und sich die eingelagerten Mengen beider Erzeugnisse stabilisiert haben. Die gegenüber dem Indikator derzeit niedrigere Mittelausschöpfung ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund der obengenannten Faktoren zurzeit in diesem Sektor niedrigere Ausgaben anfallen. Deshalb geht die Kommission davon aus, dass in diesem Sektor erhebliche Haushaltsmittel eingespart werden.

Direktbeihilfen

Gegenüber dem Indikator zum 31. August 2010 wurden mehr Haushaltsmittel für Direktbeihilfen in Anspruch genommen (+ 429,3 Mio. EUR).

Entkoppelte Direktbeihilfen (+ 587,9 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

Dieser Stand der Ausführung ist eine Folge der Anwendung des Indikators zum 31. August 2010 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen für diesen Sektor nicht umfassen. Einzelheiten siehe Ziffer 2 oben.

Als Erläuterung für den Leser hat die Kommission in der im Anhang enthaltenen Übersicht über den vorläufigen Verbrauch eine Fußnote* hinzugefügt. Diese Fußnote zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. August 2010 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors veranschlagt sind. Wie unter obiger Ziffer 2 angegeben, dürften insgesamt für diesen Sektor bewilligte Haushaltsmittel von 33 272 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von rund 700 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre also der Indikator auf den für diesen Sektor veranschlagten Gesamtbetrag von 33 972 Mio. EUR angewandt worden, so ergäbe sich ein Minderverbrauch von -110.8 Mio. EUR, also 0,3 % der genannten Haushaltsmittel.

An diesem geringfügigen Minderverbrauch zeigt sich gegenwärtig, dass im Jahr 2010 die Mittelausführung für diese Regelung wesentlich besser vorankommt als im Vorjahr 2009.

Andere Direktbeihilfen (– 159,8 Mio. EUR)

Dieser Minderverbrauch ist hauptsächlich auf bestimmte Regelungen wie die Tierprämien und die Flächenbeihilfe für Baumwolle zurückzuführen, weil für weniger Tiere und Hektarflächen Anträge gestellt wurden, als bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2010 angenommen. Die Kommission geht zurzeit davon aus, dass in diesem Sektor geringfügige Einsparungen erzielt werden.

Audit der Agrarausgaben

Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre (+ 234,2 Mio. EUR)

Der derzeitige Haushaltsvollzug ergibt sich aus einem Vergleich des Betrags der im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens bereits vorgenommenen finanziellen Berichtigungen mit dem entsprechenden Indikator zum 31. August 2010. Gegenwärtig ist bei der Durchführung der Regelung eine Minderausführung der negativen Ausgaben um + 234,2 Mio. EUR zu verzeichnen.

Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplan 2010 vorgeschlagen hat, die Korrekturen mit - 80 Mio. EUR anzusetzen, während die Haushaltsbehörde schließlich - 310 Mio. EUR zugrunde gelegt hat. Zurzeit geht die Kommission davon aus, dass die aufgrund ihrer Rechnungsabschlussbeschlüsse sowie der Nichteinhaltung von Beihilfezahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten erwarteten Korrekturen nicht ausreichen werden, um diesen von der Haushaltsbehörde veranschlagten besonders hohen Betrag von - 310 Mio. EUR zu decken. Die Kommission müsste den sich daraus ergebenden erheblichen Fehlbetrag an negativen Haushaltmitteln durch positive Haushaltsmittel ersetzen, um diesen Haushaltsposten in 2010 mit einem ausgeglichenen Saldo abzuschließen.

VOLLZUG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass zum 31. August 2010 die verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen rund 900,3 Mio. EUR betrugen. Im Einzelnen:

- Die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf 509,7 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden.

- Die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf 146,4 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres ebenfalls weitere Beträge erwartet werden.

- Die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen so gut wie vollständig vorliegen, belaufen sich auf 102,6 Mio. EUR statt des ursprünglich veranschlagten Betrags von 98 Mio. EUR.

- Im Gegensatz zu dem ursprünglich veranschlagten Betrag von 133 Mio. EUR belief sich der Betrag der vom Haushaltsjahr 2009 auf das Haushaltsjahr 2010 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen schließlich auf 141,5 Mio. EUR.

Die Höhe der zweckgebundenen Einnahmen, die bis 31. August 2010 zusammengekommen waren, beträgt 758,7 Mio. EUR, und bis Ende des Haushaltsjahres ist mit weiteren Einnahmen zu rechnen. Gegenwärtig geht die Kommission davon aus, dass die zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe von 2010 zur Verfügung stehen, höher ausfallen werden, als ursprünglich im Haushaltsplan 2010 veranschlagt. Dabei werden die 2010 vereinnahmten und nicht in Anspruch genommenen zweckgebundenen Mittel auf das Haushaltsjahr 2011 übertragen.

VOLLZUG DER EINNAHMEN AUS DEN BEFRISTETEN UMSTRUKTURIERUNGSBETRÄGEN IM ZUCKERSEKTOR

Wie bereits in den vorherigen Berichten im Rahmen des Frühwarnsystems erklärt, beliefen sich die im Haushaltsplan 2010 verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen in Form von befristeten Umstrukturierungsbeträgen auf insgesamt 1 375,1 Mio. EUR.

VOLLZUG DER MITTEL DES UMSTRUKTURIERUNGSFONDS FÜR DIE ZUCKERINDUSTRIE

Ende August 2010 hatten die Mitgliedstaaten 244,5 Mio. EUR für die Umstrukturierung der Zuckerindustrie, Diversifizierungsbeihilfen und Beihilfen für die Zuckerraffination gezahlt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass sich die Zahlungen im Rahmen dieser Regelung 2010 auf 360 Mio. EUR belaufen werden. Deshalb wird die jetzige Ausführungsrate als vorläufig angesehen, und es wird erwartet, dass bis Ende des Haushaltsjahres zusätzliche Beträge gezahlt werden.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der gegenüber dem Indikator zum 31. August 2010 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2010 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen zur Ausgabenerstattung an die Mitgliedstaaten die veranschlagten Mittel um etwa 222,4 Mio. EUR überschreiten. Dieser Mehrverbrauch ist hauptsächlich auf die Ausgaben für Direktbeihilfen zurückzuführen, wohingegen in Bezug auf die Ausgaben für die marktbezogenen Interventionsmaßnahmen die verbesserte Milchmarktlage zu Einsparungen bei den veranschlagten Ausgaben sowohl für die Ausfuhrerstattungen für Milcherzeugnisse als auch für die öffentliche Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver führen wird.

Was den von Haushaltsbehörde um – 230,0 Mio. EUR auf insgesamt – 310,0 Mio. EUR erhöhten Betrag aus Rechnungsabschlussberichtigungen betrifft, so geht die Kommission davon aus, dass die finanziellen Berichtigungen im Rahmen ihrer Rechnungsabschlussbeschlüsse und weitere Berichtigungen wegen Nichteinhaltung von Beihilfezahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichen werden, um diese negativen Ausgaben zu decken. Im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2010 war eine Verringerung der Mittel für Kapitel 05 02 (marktbezogene Maßnahmen) um 330 Mio. EUR vorgesehen. Deshalb erwartet die Kommission, dass der obengenannte Fehlbetrag an negativen Ausgaben teilweise durch verschiedene Einsparungen im laufenden Haushalt und vor allem durch die zweckgebundenen Einnahmen, die 2010 zur Verfügung stehen werden, ausgeglichen wird.

ANHANG

[pic]

[1] ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

[2] Übertragene zweckgebundene Einnahmen sind vorrangig zu verwenden, d. h. vor den von der Haushaltsbehörde bewilligten Mitteln oder den im Laufe des Jahres entstandenen zweckgebundenen Einnahmen (Artikel 10 der Haushaltsordnung).

Top