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Document 52010DC0660

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2010 – 2011

    /* KOM/2010/0660 endg. */

    52010DC0660

    /* KOM/2010/0660 endg. */ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2010 – 2011


    [pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

    Brüssel, den 9.11.2010

    KOM(2010) 660 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2010 – 2011

    {SEK(2010) 1326 endgültig}{SEK(2010) 1327 endgültig}{SEK(2010) 1328 endgültig}{SEC(2010) 1329 endgültig}{SEK(2010) 1330 endgültig}{SEK(2010) 1331 endgültig}{SEK(2010) 1332 endgültig}

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2010 – 2011

    EINLEITUNG

    Der Erweiterungsprozess der EU hat seit der Annahme der letzten Fortschrittsberichte der Kommission trotz der zahlreichen anderen Herausforderungen, die die Union zu bewältigen hat, neuen Schwung erhalten. Durch das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ist sichergestellt, dass die EU ihre Erweiterungsagenda fortsetzen und die Dynamik des europäischen Integrationsprozesses aufrechterhalten kann.

    Die Verhandlungen mit Kroatien sind in die Abschlussphase eingetreten, ein Zeichen für alle Erweiterungsländer, dass der Beitritt – sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind – Wirklichkeit werden kann. Serbien hat die Mitgliedschaft beantragt. Die Kommission veröffentlicht heute ihre Stellungnahmen zu den Anträgen Montenegros und Albaniens. Island hat die Beitrittsverhandlungen im Juli aufgenommen. Im Rahmen der Verhandlungen mit der Türkei wurden neue Kapitel eröffnet, das Land hat eine gründliche Überarbeitung der Verfassung eingeleitet und nähert sich europäischen Standards an. Die Visaliberalisierung für den westlichen Balkan ist vorangekommen. Bei den seit langem bestehenden bilateralen Streitigkeiten zwischen Slowenien und Kroatien hat es entscheidende Durchbrüche gegeben und derzeit wird ein Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo[1] vorbereitet. Die Aussöhnung zwischen den ehemaligen Konfliktparteien ist vorangekommen und die Länder haben begonnen, selbst mehr Verantwortung für die regionale Zusammenarbeit zu übernehmen.

    Eine ganze Reihe von Herausforderungen bleiben jedoch bestehen. In einigen Erweiterungsländern hat sich das Reformtempo verlangsamt. Alle müssen die verantwortungsvolle Staatsführung, die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, die Beschleunigung der Wirtschaftsreformen und die Verbesserung ihrer Kapazität zur Übernahme und Anwendung des Besitzstands in den Mittelpunkt rücken. Die Wahrung der freien Meinungsäußerung ist in den meisten Ländern problematisch. Eine Reihe komplexer Probleme muss noch gelöst werden, darunter das Staatsführungssystem von Bosnien und Herzegowina und der Namensstreit um die Benennung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Auch auf bilateraler Ebene gibt es weiterhin eine Reihe ungelöster Fragen, und die Streitigkeiten über den Statuts des Kosovo haben die regionale Zusammenarbeit aufgehalten. Was die Zypern-Frage angeht, so sind die Verhandlungen über eine umfassende Regelung zwar vorangekommen, wurden aber noch nicht abgeschlossen.

    Das Engagement der EU für den Erweiterungsprozess spiegelt die Überzeugung der Mitgliedstaaten wieder, dass dieser im beiderseitigen Interesse der Union und der beitrittswilligen Länder ist. Diese deutliche Botschaft sollte der Öffentlichkeit übermittelt und klar erläutert werden, um die Kenntnisse über die Erweiterung und die Unterstützung für diesen Prozess zu verbessern. Der EU-Erweiterungsprozess trägt zur Stabilität in Europa und zu Sicherheit und Wohlergehen seiner Bürgerinnen und Bürger bei. Er bietet einen einzigartigen Anreiz für politische und wirtschaftliche Reformen in den Erweiterungsländern. Es steht im beiderseitigen Interesse der EU und der Erweiterungsländer, Verhandlungen über schwierige Kapitel innerhalb des Erweiterungsprozesses zu einem frühen Zeitpunkt zu eröffnen. Der Prozess zielt darauf ab, die Erweiterungsländer in anderen von den EU-Verträgen abgedeckten Bereichen auf europäische Standards zu bringen und der EU dadurch bei der Verwirklichung ihrer eigenen Ziele zu helfen. Hierzu zählen heute die Bewältigung der Wirtschaftskrise und die wirtschaftspolitische Steuerung, die Wiederherstellung von Wachstum und Beschäftigung durch die Reformagenda 2020, die EU als Raum der Sicherheit sowie die Stärkung unserer Rolle auf der internationalen Bühne. Das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2011 beinhaltet eine Reihe von Initiativen, die auf die Verwirklichung dieser Ziele ausgerichtet sind.

    Die Erweiterung muss für alle Beteiligten ein glaubwürdiges Ziel bleiben. Beitrittswillige Länder und ihre Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass sie – bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen – eine klare Beitrittsperspektive haben und sollten bereits auf dem Weg zum Beitritt konkrete Ergebnisse sehen. Die Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten und der EU muss sich sicher sein dürfen, dass neue Beitritte durch die Anwendung strenger Auflagen („Konditionalitätsprinzip“) gut vorbereitet werden. Soll die Erweiterung ein Erfolg werden, müssen alle Beteiligten solide politische Entschlossenheit beweisen. Der erneuerte Konsens zur Erweiterung, der auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2006 vereinbart wurde, bleibt der Rahmen für die Verwirklichung dieser Ziele. Er beruht auf den Grundsätzen der Konsolidierung der Verpflichtungen, einer fairen und rigorosen Konditionalität und einer guten Kommunikation mit der Öffentlichkeit, wobei die EU ihre Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder unter Beweis stellen muss.

    Der Erweiterungsprozess bietet auf dem Weg zur Mitgliedschaft Mechanismen und Anreize, die die Erweiterungsländer dazu ermutigen, bei der Verwirklichung gemeinsamer Ziele mit der EU zusammenzuarbeiten. Mit der Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung innerhalb der EU wird auch der wirtschaftspolitische Dialog mit den Erweiterungsländern intensiviert werden, so dass wir uns gemeinsam darauf konzentrieren können, die Krise zu überwinden und Arbeitsplätze zu schaffen. Die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU wird durch die verstärkte Integration mit Ländern, die eine Reihe komparativer Vorteile haben, noch verbessert. Dies ist einer der bleibenden Vorteile der fünften Erweiterung, mit der die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten zwischen 2004 und 2007 von 15 auf 27 gestiegen ist. Der Handel zwischen „alten“ und „neuen“ Mitgliedstaaten hat sich zwischen 1998 und 2008 von 150 Mrd. EU auf 450 Mrd. EUR verdreifacht. Durch den Erweiterungsprozess hat die EU die finanziellen Möglichkeiten erlangt, gemeinsam mit den internationalen Finanzinstitutionen im Bedarfsfall einzuschreiten, um die wirtschaftliche Stabilität in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der EU zwei Drittel der Arbeitsplätze im Privatsektor stellen und wichtige Impulse für Innovationen bieten, bietet ein erweiterter Binnenmarkt klare Vorteile, und die KMU bilden einen wichtigen Schwerpunkt bei der Heranführungshilfe.

    Die mit dem Erweiterungsprozesses erzielte verstärkte Integration trägt dazu bei, dass die EU ihre Ziele in einer Reihe von Bereichen erreichen kann, die für den wirtschaftlichen Aufschwung ausschlaggebend sind; hierzu zählen Energie, Verkehr, Umweltschutz und Anstrengungen zur Begrenzung des Klimawandels. Die Länder des westlichen Balkans sind vollständig von Mitgliedstaaten umgeben. Die Türkei hat gemeinsame Land- und Seegrenzen mit der EU. Die Schaffung transeuropäischer Verkehrskorridore, die Diversifizierung der Energiequellen, die Maßnahmen zur Eindämmung der Klimaänderungen und zur Anpassung daran sowie die Verringerung der grenzüberschreitenden Luft- und Wasserverschmutzung zählen zu den Zielen der EU, die zu ihrer Verwirklichung das uneingeschränkte Engagement der Erweiterungsländer erfordern.

    Letztere ziehen auch selbst Vorteile aus Fortschritten in diesen Bereichen; die Beitrittsperspektive bietet ihnen Anreize, gemeinsamen Zielsetzungen mit der EU Priorität einzuräumen. Praktische Unterstützung erhalten sie hierbei über Zuschüsse aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) und Darlehen der Europäischen Investitionsbank und anderer internationaler Finanzinstitutionen, zu deren Mobilisierung das IPA-Instrument beiträgt. Das jüngste Kandidatenland, das Beitrittsverhandlungen aufgenommen hat – Island – ist weltweit führend in verschiedenen Formen erneuerbarer Energien und kann einen wertvollen Beitrag zu den Innovationsbemühungen der EU in diesen und anderen Fortschrittsbereichen leisten.

    Europa als Raum der Sicherheit ist eine Priorität, die gemäß dem Programm von Stockholm ganz oben auf der Tagesordnung steht. Die Erweiterungsländer sind hier gefordert, den Besitzstand der Union zu übernehmen und nachzuweisen, dass sie fähig sind, diesen uneingeschränkt anzuwenden. Aus diesem Grunde hat die Kommission ihre Bemühungen zur Unterstützung der Erweiterungsländer bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption und zur Stärkung ihrer Kapazitäten in Bereich der Strafverfolgung erheblich verstärkt. Staatsanwälte, Richter und andere Fachleute aus der EU für die Bereiche Strafverfolgung, Grenzmanagement und Migration leisten nun ihren Kollegen in den Erweiterungsländern Hilfe, um ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen weiterzugeben und die Fortschritte zu überwachen. Die Erfüllung der Benchmarks gibt das Tempo vor, in dem die einzelnen Kandidatenländer auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft vorankommen, und setzt überzeugende Ergebnisse bei der unabhängigen und wirksamen Justizverwaltung voraus.

    Die Erfahrungen mit der Visaliberalisierung für den westlichen Balkan haben gezeigt, wie viel erreicht werden kann, wenn eine rigorose Konditionalität mit der Gewährung spezifischer Vorteile kombiniert wird, die an die Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft geknüpft werden. Sie zeigen auch, wie wichtig kontinuierliche Anstrengungen seitens der betreffenden Regierungen sind, um sicherzustellen, dass die mit einer größeren Freizügigkeit verknüpften Beschränkungen und Bedingungen eingehalten werden.

    Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags hat sich die EU die Mittel an die Hand gegeben, mit denen sie ihrem Beitrag auf der internationalen Bühne mehr Gewicht verleihen kann. Die Rolle der EU bei der Annahme der Resolution der UN-Generalversammlung zum Kosovo ist ein Beispiel für dieses Potenzial. In einer Welt, in der die Schwellenländer eine zunehmend wichtige Rolle spielen, verleiht die Erweiterung der EU ein größeres Gewicht und stärkt ihre Stimme in internationalen Foren. Die fünfte Erweiterung hat den Beziehungen der EU zu ihren Nachbarn im Osten und im Süden neuen Schwung verliehen und sie dazu bewogen, neue Wege zur Entwicklung von Initiativen im Ostsee- und im Schwarzmeerraum zu erkunden. Durch die Beteiligung des westlichen Balkans und der Türkei am Beitrittsprozess haben das Interesse und die Einflussmöglichkeiten der EU im Mittelmeer- und im Schwarzmeerraum sowie im Donaubecken noch zugenommen. Sofern die Rolle der Türkei in ihrer eigenen Region als Ergänzung zum Beitrittsprozess und in Koordinierung mit der EU weiter ausgebaut wird, kann dies das Gewicht beider Parteien in der Weltpolitik vergrößern – nicht zuletzt im Nahen Osten und im Südlichen Kaukasus. Indem sie gemeinsam handeln können die EU und die Türkei die Energiesicherheit stärken, regionale Konflikte angehen und verhindern, dass Spaltungen zwischen Angehörigen verschiedener Volksgruppen und Glaubensgemeinschaften entstehen. Island und die EU können bei der Bewältigung einer Reihe kritischer Fragen in der Arktis – von energie- und umweltpolitischen Fragen bis hin zu Seeverkehr und Sicherheit – zusammen eine wichtige Rolle spielen. Das volle Potenzial solcher Synergien kann selbstredend nur durch eine beiderseitige Verpflichtung zu einer glaubwürdigen Erweiterungsstrategie ausgeschöpft werden kann.

    Das Gewicht der EU auf der Weltbühne hängt auch ganz erheblich von der Attraktivität ihres Regulierungsmodells ab. Die Vitalität des Binnenmarkts und die Annahme von EU-Normen und -Standards durch Länder in verschiedenen Teilen der Welt sind ein wichtiger Stimulus für Handel, Investitionen und Wachstum. Die von der Kommission vorgelegte Binnenmarktinitiative zielt darauf ab, zahlreiche verbleibende Engpässe zu beseitigen und neues Wachstumspotenzial zu erschließen. Im Rahmen des Erweiterungsprozesses werden die Erweiterungsländer den Besitzstand nach und nach übernehmen und damit das Gebiet, in dem ein einheitlicher Satz an Standards gilt, vergrößern. Dies dürfte neue Investitionen anregen, Innovationen und den sozialen Zusammenhalt fördern und gleichzeitig auch die Attraktivität des Regulierungsmodells der EU in Nachbarländern und im internationalen System insgesamt steigern.

    Im Erweiterungsprozess steht für die EU wie auch für die beitrittswilligen Länder viel auf dem Spiel. Gleichzeitig wird die Bedeutung dieser Frage in der breiten Öffentlichkeit angesichts der alltäglichen Sorgen, die oft dringlicher erscheinen mögen, vielfach unterschätzt. Die diesjährigen Fortschrittsberichte und die dazugehörigen Schlussfolgerungen und Empfehlungen zeigen, dass der Erweiterungsprozess Teil der Lösung einer ganzen Reihe von Problemen ist, die die Bürgerinnen und Bürger bewegen – sei es bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption oder bei der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen. Die Institutionen der EU und ihre Mitgliedstaaten müssen eng zusammenarbeiten, um die Kenntnisse über den Erweiterungsprozess zu verbessern und die Unterstützung dafür zu stärken. Den Bürgerinnen und Bürgern muss erklärt werden, wie dieser Prozess zur Verwirklichung unserer gemeinsamen Ziele beitragen kann. Wenn es der EU gelingt, die nächste Erweiterung zu einem Erfolg zu machen, wird sie auch in der Lage sein, die zahlreichen anderen Herausforderungen, die sich ihr stellen, zu bewältigen.

    DIE WICHTIGSTEN HERAUSFORDERUNGEN

    Bewältigung der Wirtschaftskrise

    Die Wirtschaftskrise ist in allen Erweiterungsländern nicht ohne Folgen geblieben. Ihre Auswirkungen waren jedoch je nach der Wirtschaftsstruktur der einzelnen Länder unterschiedlich groß. Albanien, das Kosovo und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien waren am wenigsten stark betroffen, da die Volkswirtschaften dieser Länder weniger exportabhängig sind und ihre Inlandsmärkte gut standgehalten haben. Kroatien, Serbien und die Türkei, die stärker in den Weltmarkt integriert sind, wurden von der Krise schwer getroffen. In Montenegro hat die Krise wegen der Abhängigkeit des Landes von externer Finanzierung und einigen wenigen Sektoren massive Auswirkungen gehabt. In Bosnien und Herzegowina wurden die Auswirkungen der Krise durch pro-zyklische finanzpolitische Maßnahmen mit hohen Subventionen und Sozialtransfers verschärft.

    2010 gibt es leichte Anzeichen für eine Erholung der Wirtschaft im westlichen Balkan. Die Inlandsnachfrage ist weiterhin schwach, was die verschärften Kreditbedingungen und die anhaltende Arbeitslosigkeit widerspiegelt. In der Türkei ist der Aufschwung dank eines robusten Wachstums bereits deutlich zu spüren, begünstigende Faktoren hierfür waren die finanzpolitische Konsolidierung und die Umstrukturierung des türkischen Bankensektors zu Beginn des Jahrzehnts. Island hat weiterhin mit den Folgen der globalen Finanzkrise und dem Zusammenbruch seines Bankensystems zu kämpfen.

    In einer ganzen Reihe von Ländern ist die Lage der öffentlichen Haushalte weiterhin angespannt. Obwohl die öffentliche Verschuldung im Durchschnitt recht gering ist, hat die expansive Finanzpolitik in der Aufschwungphase die Anfälligkeit der Erweiterungsländer für die globale Finanzkrise verschärft; nur die Türkei bildete hier eine Ausnahme. Die meisten Länder des westlichen Balkans verfügten nicht über den erforderlichen finanzpolitischen Spielraum und die nötige Kapazität, um die öffentlichen Ausgaben zugunsten fiskalischer Impulse als Reaktion auf die Krise zur Priorität zu machen. Im westlichen Balkan wurden finanzpolitische Restriktionen – einschließlich Maßnahmen zum Haushaltsausgleich – ergriffen. Dies war jedoch nicht ausreichend, um eine Vergrößerung der Haushaltsdefizite zu verhindern. Island, Serbien, das Kosovo und Bosnien und Herzegowina haben IWF-Unterstützung in Anspruch genommen.

    Die EU hat zusammen mit den internationalen Finanzinstitutionen geholfen, die Auswirkungen der Krise abzufedern. Die IPA-Hilfe wurde neu programmiert, um Investitionen in Infrastruktur und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Manchen Ländern wurde Budgethilfe und Makrofinanzhilfe zur Verfügung gestellt. Der Investitionsrahmen für den westlichen Balkan (WBIF) spielt eine wichtige Rolle bei der Mobilisierung von Mitteln für große Infrastrukturprojekte (siehe Abschnitt 3) .

    Um tragfähige Wachstumsraten und eine reale Konvergenz zu erreichen, werden weitere Strukturreformen und eine umsichtige Finanzpolitik erforderlich sein. Inländische Wachstumsquellen werden besser erschlossen werden müssen, um die Produktionskapazität, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Der Umfang der inländischen und ausländischen Investitionen in sogenannte „Greenfield“-Projekte – insbesondere in exportorientierte Aktivitäten – muss vergrößert werden. Dies wird zur Steigerung der Produktion und der Produktivität beitragen, was wiederum zu einer verbesserten Beschäftigungssituation und zu tragfähigeren Handelsbilanzen beitragen wird. Es wird auch bei der Bewältigung der dringlichen sozialen Probleme der Region von Vorteil sein.

    Um das Volumen der ausländischen und inländischen Investitionen zu erhöhen, müssen die Regierungen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern. Dies bedeutet Effizienzsteigerungen in der öffentlichen Verwaltung, größere Unabhängigkeit der Justiz, Abbau informeller Handelshemmnisse und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Ein funktionierender regionaler Markt innerhalb des mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommens (CEFTA) und die kontinuierliche Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand sind wichtige Faktoren, wenn es darum geht, Investitionen zu mobilisieren. Die geplante Liberalisierung des Handels mit Agrarprodukten und Dienstleistungen in der gesamten Region und die Öffnung der Märkte für öffentliches Beschaffungswesen werden das Wachstumspotenzial der Region weiter steigern.

    Die Gewährleistung stabiler und tragfähiger öffentlicher Finanzen ist für die Erweiterungsländer unverzichtbar und auch bei den Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft ein zentrales Element. Jüngste Erfahrungen haben gezeigt, wie groß die Interdependenz zwischen den europäischen Volkswirtschaften und das Destabilisierungspotenzial erheblicher Ungleichgewichte selbst in kleineren Volkswirtschaften sind.

    Die Kommission wird die Heranführungsinstrumente und die wirtschaftspolitische Überwachung weiterhin in vollem Umfang einsetzen, um die wirtschaftlichen und finanzpolitischen Leistungen der Erweiterungsländer zu beobachten. Die EU pflegt einen regelmäßigen Dialog mit den Kandidatenländern und führt sie in das in der EU eingesetzte System der wirtschaftspolitischen Koordinierung und Überwachung ein. Ein vergleichbarer Prozess wurde mit potenziellen Kandidatenländern eingeführt. Der wirtschaftspolitische Dialog zwischen der Kommission und den Erweiterungsländern im Rahmen der Assoziierungsabkommen wird ebenfalls für die Überwachung der Wirtschaftspolitik eingesetzt.

    Derzeit werden Schritte unternommen, um die wirtschaftspolitische Steuerung innerhalb der EU zu stärken. Sobald diese verstärkte Koordinierung hinsichtlich der makroökonomischen, haushaltspolitischen und strukturellen Reformen vollständig festgelegt und formalisiert ist, wird die Kommission prüfen, inwiefern ein Teil dieser Bestimmungen auch auf die Erweiterungsländer ausgeweitet werden könnte.

    Neben dem Dialog und der Überwachung leistet die EU aktive Unterstützung für die Bemühungen der Erweiterungsländer zugunsten des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs, der makroökonomische Stabilisierung und der finanzpolitischen Konsolidierung. Derzeit werden im Rahmen des IPA-Instruments erhebliche Mittel gezielt für die Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, die Steigerung der Qualität der Statistiken und die Stärkung der Bankenaufsicht eingesetzt.

    Der Erweiterungsprozess trägt zu den Zielen der Strategie Europa 2020 bei, indem er das Gebiet, in dem der Regulierungsrahmen der EU Anwendung findet, erweitert, und neue Handelsmöglichkeiten schafft. Die Kommission begrüßt die Absicht mehrerer Erweiterungsländer, der Strategie Europa 2020 in ihren nationalen Reformprioritäten Rechnung zu tragen. Die Kommission wird die Erweiterungsländer durch auf EU-Ebene ergriffene Initiativen zur Verwirklichung der Ziele intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, das zu einem hohen Beschäftigungsniveau, hoher Produktivität und starkem sozialen Zusammenhalt führt, beteiligen. Im Bildungsbereich wird die Kommission erkunden, inwieweit alle Erweiterungsländer an dem Rahmen „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ und an Peer-Learning-Aktivitäten beteiligt werden können[2].

    Die Erweiterungsländer haben begonnen, in regionalen Gruppen Initiativen zu ergreifen, in denen sie gemeinsam Fortschritte evaluieren und regionsspezifische Ziele festlegen können. Die spezielle Regelung für kleine Unternehmen in Europa („Small Business Act“) – eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für KMU – ist ein Beispiel für eine solche Initiative. Die Kommission wird dem Regionalen Kooperationsrat vorschlagen, dass er in anderen Bereichen im Einklang mit den Prioritäten von Europa 2020 Dialogforen und Peer-Reviews einrichtet. Bei der Programmierung der IPA-Hilfe wird die Kommission die Prioritäten der Strategie Europa 2020 berücksichtigen.

    Soziale Inklusion

    Die Wirtschaftskrise hat sich negativ auf die Wohlfahrtssysteme der Erweiterungsländer ausgewirkt. Besonders hart traf sie anfällige Gruppen, einschließlich Minderheiten, benachteiligte Gemeinschaften und Menschen mit Behinderungen. Hohe Arbeitslosenquoten, insbesondere eine hohe Jugendarbeitslosigkeit, geringe Erwerbsquoten und Armut sind in der gesamten Region weit verbreitet. Eine besonders gefährdete Minderheit sind die Roma; diese Gruppe leidet unter Armut, Diskriminierung und Segregrierung beim Zugang zu Bildung, Wohnmöglichkeiten und sozialen Dienstleistungen einschließlich Gesundheitsversorgung. Eine große Zahl von Roma ist nach wie vor nicht bei den Einwohnermeldeämtern registriert und hat keine Ausweispapiere. Viele von ihnen leben infolge der jüngsten Kriege weiterhin als Binnenvertriebene in Lagern.

    Die Kommission ist entschlossen, den Erweiterungsländern dabei zu helfen, die Bedingungen für benachteiligte Gruppen, einschließlich der Bedingungen für die soziale und wirtschaftliche Inklusion der Roma zu verbessern. Die Kommission leistet in erheblichem Umfang IPA-Hilfe für benachteiligte Gruppen durch Bildungsmaßnahmen und die Verbesserung der sozialen und beschäftigungspolitischen Dienste, durch die benachteiligte Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Sie finanziert ferner Infrastruktur-Modernisierungen in Roma-Siedlungen. Diese Unterstützung wird ausgebaut werden, um die Lebensbedingungen in den am stärksten betroffenen Ländern zu verbessern und letztere dabei zu unterstützen, ein umfassendes Konzept für den Umgang mit der Frage der sozialen Inklusion zu entwickeln. Im Falle Kroatiens wurde bereits ein Gemeinsames Memorandum zur Inklusion geschlossen, das einen politischen Rahmen für die Maßnahmen in diesem Bereich bietet. Die Erweiterungsländer haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die beschriebenen Herausforderungen zu bewältigen, es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Die Kommission ermutigt sie, im Einklang mit den Prioritäten der Strategie Europa 2020 konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern, und die im Rahmen der Initiative „Jahrzehnt der Roma-Integrierung“ verfügbaren Möglichkeiten zu nutzen. Die Erweiterungsländer sollten die Festlegung expliziter und ehrgeiziger Zielvorgaben für die Bereiche Beschäftigung, Bildung und Verringerung der Armut in benachteiligten Gemeinschaften, insbesondere der Roma, erwägen.

    Festigung der Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der öffentlichen Verwaltung

    Die Festigung der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Stärkung des Justizwesens und der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption ist eine zentrale Herausforderung für die meisten am Erweiterungsprozess beteiligten Länder. Greifbare Ergebnisse, die die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig verbessern, sind ein wichtiges Element beim Übergang in die nächsten Phasen des EU-Beitrittsprozesses.

    Nach dem 2006 vereinbarten erneuerten Konsens zur Entwicklung sollten Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit bereits in einer frühen Phase des Beitrittsprozesses angegangen werden. Die Kommission hat der Behandlung dieser Fragen unter Rückgriff auf alle verfügbaren Instrumente eine hohe Priorität eingeräumt. Der Einsatz von Benchmarks im Rahmen der Beitrittsverhandlungen wirkt als wichtiger Katalysator für Reformen und setzt ein deutliches Zeichen dafür, dass Fragen der Rechtsstaatlichkeit vor dem Beitritt ernsthaft angegangen werden müssen. Der Prozess der Visaliberalisierung hat die Wirksamkeit eines Konzepts bewiesen, in dem konkrete und spezifische Reformanforderungen festgelegt werden, so dass die Länder ihre Bemühungen gezielter ausrichten können. Es wurden vermehrt Peer-Assessments und andere Missionen durchgeführt, bei denen Richter, Staatsanwälte und andere Fachleute aus den Bereichen Strafverfolgung, Grenzmanagement und Migration aus den Mitgliedstaaten direkt in Kontakt mit ihren Kollegen in den Erweiterungsländern gebracht wurden. Möglichkeiten zur Bekämpfung der transnationalen Kriminalität im Heranführungszeitraum bietet die verstärkte justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit innerhalb der Region, mit den EU-Mitgliedstaaten wie auch mit Europol, Eurojust und Frontex.

    Angesichts dieser Erfahrungen wird die Kommission ihre Anstrengungen weiter verstärken und den Dialog über die Rechtsstaatlichkeit mit den Kandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern intensivieren. Die Länder sollten sich darum bemühen, bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption wie auch bei der Justizreform konkrete und dauerhafte Ergebnisse zu erzielen und eine überzeugende und glaubwürdige Leistungsbilanz zu erreichen. Ausschlaggebend ist dabei die Schaffung eines stabilen Rechtsrahmens und dessen Umsetzung. Der Einsatz von Peer-Assessment-Missionen und des Benchmarking wird ausgeweitet werden. In den Stellungnahmen der Kommission zu den Beitrittsanträgen Montenegros und Albaniens werden Prioritäten für den Bereich der Rechtsstaatlichkeit festgelegt.

    Die Kommission verfolgt die Fortschritte mit großer Aufmerksamkeit, insbesondere über die gemeinsamen Gremien im Rahmen der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und der Interimsabkommen sowie durch Bewertungsmissionen. Die Ergebnisse dieses Dialogs fließen in die Fortschrittsberichte ein. Im Rahmen der IPA-Hilfe bildet die Rechtsstaatlichkeit einen wichtigen Schwerpunktbereich. TAIEX organisiert für die Erweiterungsländer jedes Jahr über 100 Schulungsveranstaltungen mit Bezug zur Frage der Rechtsstaatlichkeit.

    In jüngster Zeit hat es in mehreren Ländern des westlichen Balkans positive Entwicklungen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit gegeben. Es wurden neue bilaterale Abkommen zur Zusammenarbeit im Polizeiwesen – insbesondere zwischen Serbien und Albanien –, über Rechtshilfe und die gegenseitige Vollstreckung von Strafurteilen geschlossen. Kroatien und Serbien sind noch einen Schritt weiter gegangen und haben ein Abkommen unterzeichnet, das es ihnen ermöglicht, in Fällen von organisierter Kriminalität oder Korruption eigene Staatsangehörige im Hinblick auf strafrechtliche Verfolgung oder den Vollzug von Freiheitsstrafen an das jeweils andere Land auszuliefern. Die Kommission ermutigt andere Länder in der Region, diesem Beispiel zu folgen. Die justizielle Zusammenarbeit würde durch erweiterte Möglichkeiten, eigene Staatsangehörige in allen Fällen schwerer Straftaten, einschließlich Kriegsverbrechen, auszuliefern, weiter verbessert. Der Regionale Kooperationsrat ist bestrebt, die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten zu verbessern.

    Für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit ist ein professionalisierter und unpolitischer öffentlicher Dienst unverzichtbar. Die Reform der öffentlichen Verwaltung ist eine Priorität in den Erweiterungsländern, von den sich die meisten in unterschiedlichen Phasen des Staatsaufbaus befinden. Damit die Reformen tragfähig und von Dauer sind, müssen sie in bestehende staatliche Strukturen eingebettet sein und den spezifischen sozialen Gegebenheiten wie auch dem Gesamtkontext der Staatsführung Rechnung tragen. Die Kommission wird ihre Unterstützung für die Reformen im Bereich der Staatsführung in Erweiterungsländern in enger Zusammenarbeit mit SIGMA[3] fortsetzen.

    Freie Meinungsäußerung und Medien

    Freie Meinungsäußerung und Medienfreiheit – feste Bestandteile jedes demokratischen Systems – sind in den meisten Erweiterungsländern weiterhin problematisch. In der Türkei wird die freie Meinungsäußerung durch den Rechtsrahmen noch nicht ausreichend gewährleistet. In mehreren Ländern des westlichen Balkans kam es nach wie vor zu Bedrohungen und tätlichen Übergriffen auf Journalisten. In manchen Ländern ist Diffamierung weiterhin ein Straftatbestand oder mit übermäßig hohen Geldbußen belegt. In mehreren Ländern stellt die politische Einflussnahme zulasten der Unabhängigkeit der Medien, einschließlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ein Problem dar. Die redaktionelle Unabhängigkeit wird durch ungebührliche politische und wirtschaftliche Pressionen unterlaufen. Diese Fragen müssen von den betreffenden Ländern dringend angegangen werden.

    Die Kommission wird Fortschritte in diesem Bereich aufmerksam verfolgen. Im Mittelpunkt werden u. a. die folgenden Aspekte stehen: der Rechtsrahmen und dessen Übereinstimmung mit EU-Standards, insbesondere betreffend Diffamierungen; die Verantwortung der Behörden, für alle Fälle von Übergriffen gegen Journalisten ordnungsgemäße Strafen zu verhängen; die Einrichtung von Organen der freiwilligen Selbstkontrolle und deren Beitrag zur Steigerung der Professionalität; die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in pluralistischen Demokratien; grenzübergreifende Netzwerke zur Stärkung der Berichterstattung in der gesamten Region, als Beitrag zu einem besseren gegenseitigen Verständnis. Die Kommission wird im Frühjahr 2011 eine Konferenz zur freien Meinungsäußerung und zur Medienfreiheit in den Erweiterungsländern organisieren, die eine Gelegenheit zur Bestandsaufnahme über die Fortschritte in diesen Bereichen bieten wird. Als Folgemaßnahme zu dieser Konferenz wird gegebenenfalls IPA-Hilfe geleistet.

    Aussöhnung, regionale Zusammenarbeit und bilaterale Fragen im westlichen Balkan

    In Laufe des letzten Jahrzehnts hat der westliche Balkan bedeutende Fortschritte bei der Verbesserung der Stabilität und der regionalen Zusammenarbeit gemacht. Eine Reihe von Fragen, die auf Konflikte in der Region zurückgehen, bleiben jedoch noch ungelöst und beeinträchtigen sowohl das Funktionieren der Staaten selbst als auch die Beziehungen der Staaten untereinander. Die EU arbeitet mit den verschiedenen Parteien in der Region zusammen, um diese Altlasten abzubauen.

    Fortschritte bei der Aussöhnung sind ein zentrales Element für die Stabilität im Kosovo, das nach der Beratenden Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs in eine neue Phase eingetreten ist. Nach der Annahme der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist die EU bereit, einen Prozess des Dialogs zwischen Pristina und Belgrad zu unterstützen, um die Zusammenarbeit voranzubringen, Fortschritte auf dem Weg in die EU zu erzielen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Fortschritte bei der Aussöhnung sind auch in Bosnien und Herzegowina unverzichtbar, nicht zuletzt für das reibungslose Funktionieren des Staates. Wichtig für die Aussöhnung sind die uneingeschränkte Umsetzung des Abkommens von Ohrid in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die Achtung und der Schutz ethnischer Minderheiten in der gesamten Region, die Flüchtlingsrückkehr und die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) sowie die ordnungsgemäße Durchführung von Kriegsverbrecherprozessen in Fällen inländischer Kriegsverbrechen.

    Eine dauerhafte Aussöhnung verlangt Bemühungen auf allen Ebenen – Regierung, Justizwesen und Zivilgesellschaft. Sie steht und fällt auch mit der Bewältigung der Problematik von Armut und sozialer Ausgrenzung. In der letzten Zeit hat es in dieser Hinsicht einige positive Signale gegeben. Das serbische Parlament hat eine Erklärung angenommen, in der das Verbrechen in Srebrenica verurteilt und auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs zu Srebrenica verwiesen wurde. Nichtregierungsorganisationen (NRO) haben eine Initiative zur Einrichtung einer regionalen Kommission für Wahrheitsfindung gestartet. Diese sogenannte RECOM-Initiative wird von den Präsidenten Kroatiens und Serbiens, dem montenegrinischen Parlament und Glaubensgemeinschaften unterstützt. Eine breitere regionale Unterstützung würde zur Aussöhnung beitragen. An dem Gipfeltreffen der Igman-Initiative in Sarajewo im Mai 2010 nahmen die Präsidenten von Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Montenegro teil; an dieser Initiative, die darauf abzielt, die lokale und regionale Zusammenarbeit zu fördern und zu erleichtern, sind über 140 NRO beteiligt. Diese verschiedenen Bemühungen müssen durch die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen im Rahmen einer uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) und einer zügigen Bearbeitung von Kriegsverbrechen in den inländischen Gerichten unterstützt werden. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit insbesondere Serbiens und Kroatiens mit dem IStGHJ bleibt hier ausschlaggebend.

    In der Frage der Flüchtlingsrückkehr hat es in der Folge des Sarajewo-Prozesses positive Entwicklungen gegeben. Der Dialog zwischen den betroffenen Regierungen wurde auf einer Ministerkonferenz im März in Belgrad wieder aufgenommen. Die Kommission ist bereit, weitere finanzielle Beiträge der EU zu diesem Prozess zu erwägen und die Veranstaltung einer Geberkonferenz zu unterstützen, sobald die betreffenden Länder sich auf konkrete Maßnahmen zur Lösung der verbleibenden Probleme geeinigt haben. 14 631 Personen gelten weiterhin infolge der bewaffneten Konflikte in der Region als vermisst (Stand August 2010) und der Prozess zur Klärung der verbleibenden Fälle verläuft sehr zögerlich. Die betroffenen Länder müssen größere Anstrengungen unternehmen, um die verbleibenden Fälle innerhalb einer angemessenen Frist abschließend zu bearbeiten.

    Die regionale Zusammenarbeit trägt zur Aussöhnung, zur Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen und zu einem Klima bei, das der Lösung der noch offenstehenden bilateralen Fragen förderlich ist. Im westlichen Balkan ist sie auch entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung und die Bewältigung gemeinsamer Probleme wie organisierte Kriminalität, Grenzmanagement, Klimawandel und Umweltverschmutzung. Die regionale Zusammenarbeit ist auch wesentlich für Fortschritte bei der Agenda für die EU-Integration in Bereichen wie Sicherheit der Bürger, Energie und Verkehr.

    Die Region hat Schritte unternommen, um auf regionaler Ebene geschaffene Strukturen zu kräftigen. Dem Regionalen Kooperationsrat (RCC) kommt bei der Steuerung und Überwachung der regionalen Zusammenarbeit eine Schlüsselrolle zu. Der Kooperationsrat hat für den Zeitraum 2011-2013 eine ehrgeizige Strategie und ein entsprechendes Arbeitsprogramm angenommen, das jetzt umgesetzt werden muss, wobei der Schwerpunkt auf ergebnisorientierten Aktivitäten liegt, bei denen dieser Rat einen echten Mehrwert bieten kann. Das mitteleuropäische Freihandelsübereinkommen (CEFTA) ist ein wesentliches Element bei der Vervollständigung der regionalen Freihandelszone. Die Energiegemeinschaft arbeitet an der Schaffung eines regionalen Energiemarktes und bereitet sich auf die Integration in den EU-Energiemarkt vor. Das Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECAA) wird die Standards in den Bereichen Sicherheit und Luftverkehrsmanagement modernisieren und zu wettbewerbsfähigeren Bedingungen für Passagiere im Luftverkehr führen.

    Die Kommission stellt erhebliche finanzielle Unterstützung für die regionale Zusammenarbeit zur Verfügung. Im Jahr 2011 werden IPA-Mittel mobilisiert, um die Teilnahme der Region an wichtigen internationalen Übereinkommen wie dem Vertrag zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft zu fördern. Die Regionale Hochschule für öffentliche Verwaltung hat ihren Betrieb nunmehr in vollem Umfang aufgenommen und leistet derzeit rund 2 500 Ausbildungstage pro Jahr. Das internationale Übereinkommen, mit dem der Hochschule die Rechtspersönlichkeit verliehen wurde, wurde im Juli 2010 ratifiziert. Die offizielle Einweihung der Räumlichkeiten der Hochschule in Danilovgrad (Montenegro) ist für den 11. November 2010 geplant.

    Die Kommission wird die Rehabilitation des kulturellen Erbes im Zusammenhang mit dem Ljubljana-Prozess weiterhin unterstützen. Der Regionale Kooperationsrat wird eine Task Force zum Thema Kultur und Gesellschaft einrichten, die durch ein ständiges Sekretariat unterstützt wird, für das finanzielle Hilfe im Rahmen der EU-Heranführungshilfe gewährt wird. Seine Aufgabe wird darin bestehen, den Ljubljana-Prozess in Zusammenarbeit mit dem Europarat und der Kommission zu steuern.

    Die Kommission stellt derzeit unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten, der Erweiterungsländer und der Länder der Östlichen Partnerschaft die Donaustrategie fertig. Die Beteiligung und aktive Mitwirkung der Länder des westlichen Balkans, die wie ihre EU-Nachbarn im Donauraum gelegen sind, ist entscheidend für den Erfolg der Strategie. Die Strategie bietet eine Gelegenheit für Investitionen in den Sektoren Verkehr, Energie und Umwelt, die allen Beteiligten zugute kommen, wie auch für die Förderung der sozioökonomischen Entwicklung.

    Die regionale Zusammenarbeit wurde durch Streitigkeiten in Bezug auf das Kosovo aufgehalten. Besonders beeinträchtigt wurden die Erweiterung des paneuromediterranen Systems zur diagonalen Ursprungskumulierung und die Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft. In manchen Fällen war es nicht möglich, Sitzungen unter Beteiligung aller Akteure der Region abzuhalten. Die Kommission hält alle beteiligten Parteien ausdrücklich dazu an, sich um praktische und pragmatische Lösungen zu bemühen, um sicherzustellen, dass die regionale Zusammenarbeit – ungeachtet der unterschiedlichen Positionen im Hinblick auf die Statusfrage des Kosovo – alle Seiten einbezieht.

    Slowenien und Kroatien haben eine Schiedsvereinbarung über ihre Grenzstreitigkeiten unterzeichnet und ratifiziert, die den Weg für eine endgültige Beilegung der Streitigkeiten ebnet. Diese Vereinbarung belegt, dass bilaterale Fragen im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen gelöst werden können. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und das Kosovo haben die Regelung des Grenzverlaufs abgeschlossen. Allerdings steht die Lösung einer Reihe anderer bilateraler Fragen, insbesondere in Grenzangelegenheiten, noch aus – so z. B. der Namensstreit zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

    Noch ungelöste bilaterale Fragen – einschließlich Grenzstreitigkeiten – müssen von den beteiligten Parteien im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen und unter Berücksichtigung der Interessenlage der EU insgesamt geregelt werden. Sie erfordern von den betreffenden Parteien eine Bekräftigung ihrer politischen Entschlossenheit. Die Kommission erwartet von ihnen, dass sie sich nach Kräften darum bemühen, bislang ungelöste Grenzstreitigkeiten im Einklang mit dem Prinzip der friedlichen Streitbeilegung gemäß der Charta der Vereinten Nationen sowie gegebenenfalls der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs einer Lösung zuzuführen. Die Beitrittsverhandlungen sollten nicht durch bilaterale Fragen aufgehalten werden. Die EU ist bereit, bei der Suche nach Lösungen die Entstehung des erforderlichen politischen Impetus zu fördern und diesbezügliche Initiativen zu unterstützen.

    HERANFÜHRUNGSINSTRUMENTE IM DIENSTE DER ERWEITERUNGSPOLITIK

    Finanzielle Hilfe – strategisches Konzept

    Die Finanzhilfe im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zielt darauf ab, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer in ihren Bemühungen zur Erfüllung der Beitrittskriterien, zur Angleichung der Rechtsvorschriften an die EU-Politiken und -Standards und zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung zu unterstützen. Diese aus dem EU-Haushalt bereitgestellte Hilfe schafft eindeutig einen Mehrwert. Die Hilfe für die Erweiterungsländer ist eine Investition in die Zukunft der EU; indem sie ihre künftigen Mitglieder dabei unterstützt, sich angemessen auf den Beitritt vorzubereiten, wird die EU selbst besser in der Lage sein, ihre strategischen Ziele zu erreichen. Im Rahmen des IPA-Instruments sind für den Zeitraum 2007-2013 insgesamt 11,5 Mrd. EUR als Unterstützung für die Beitrittsvorbereitungen der Erweiterungsländer verfügbar. Der überarbeitete mehrjährige Finanzrahmen für den Zeitraum 2011-2013 enthält Richtbeträge zur Aufschlüsselung dieses Gesamtbetrags.

    Das IPA-Instrument ist so konzipiert, dass die Strategieplanung für die Hilfe über mehrjährige indikative Planungsdokumente (MIPD) erfolgt, die jeweils einen Dreijahreszeitraum abdecken. In diesen Dokumenten werden die wichtigsten Prioritäten der Hilfe für die kommenden Jahre ausgewiesen, und sie dienen als Grundlage für die jährliche bzw. mehrjährige Programmierung. Die MIPD stützen sich auf den in den Partnerschaften und den Fortschrittsberichten ermittelten Bedarf.

    Die Kommission hat eine Reihe von Schritten unternommen, um den strategischen Aspekt dieses Verfahrens zu stärken und die Verbindung zwischen den im Rahmen der Beitrittspartnerschaften und der Europäischen Partnerschaften festgelegten Prioritäten und den Fortschrittsberichten und der Programmierung der Hilfe zu festigen. Dies hat dazu geführt, dass der Schwerpunkt stärker auf wichtige Grundlagenbereiche wie verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit verlagert wurde. Um diesen Schwerpunkt deutlicher hervorzuheben und bei den Empfängerländern die verstärkte Übernahme von Eigenverantwortung anzuregen, wird die Kommission bei ihrer Planung der Heranführungshilfe zunehmend einen stärker sektorspezifisch ausgerichteten Ansatz heranziehen.

    Die Erweiterungsländer werden daher ermutigt, für Schlüsselsektoren, die als wesentlich für die Fortschritte auf dem Weg in die EU ermittelt wurden, detaillierte Strategieprogramme zu entwickeln. Die Beitrittsprioritäten sollten uneingeschränkt in diese von den Ländern selbst konzipierten Programme integriert werden. In den nächsten MIPD, die den Zeitraum 2011-2013 abdecken, werden die Ziele für die IPA-Hilfe in diesen Sektoren festgelegt.

    Andere Bereiche, die in den MIPD auch weiterhin als Prioritäten berücksichtigt werden, sind diejenigen, die im Zusammenhang mit der Regionalentwicklung, der Entwicklung der Humanressourcen und der ländlichen Entwicklung, vor allem in den Kandidatenländern stehen. Indem sie Erfahrung damit erwerben, die Heranführungshilfe effizient und im Einklang mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwalten, können sich die Regierungen der Erweiterungsländer auf die Verwaltung von EU-Mitteln als künftige Mitgliedstaaten vorbereiten.

    Mit der konkreten Umsetzung von IPA-Programmen gibt es allerdings in einigen Ländern noch Probleme. Die Empfängerländer müssen ihre Anstrengungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Verwaltungskapazität und entsprechender Kompetenzen für die Entwicklung und Durchführung tragfähiger, ergebnisorientierter Projekte verstärken, um die Absorption der im Rahmen der Heranführungshilfe verfügbaren Mittel zu optimieren. Die Kommission wird die Empfänger bei der Verbesserung ihrer Kapazitäten unterstützen und den IPA-Finanzzyklus aufmerksam verfolgen, um eventuelle Mängel bereits zu einem frühen Zeitpunkt erkennen zu können.

    Die Kommission wird ferner zunehmend eine Programmierung auf mehrjähriger Basis vornehmen, um eine bessere Prioritätensetzung und Planung der zeitlichen Abfolge der geplanten Maßnahmen, wie auch eine größere Vorhersehbarkeit der finanziellen Hilfe für die Empfängerländer zu gestatten.

    Ein sektorspezifisch ausgerichteter Ansatz wird die Zusammenarbeit zwischen Gebern und Empfängern erleichtern, was Doppelarbeit vermeidet und zu einer größeren Effizienz und Wirksamkeit führt. Dies wiederum sollte es allen Beteiligten ermöglichen, sich stärker auf die erwarteten Ergebnisse und die Auswirkungen unserer gemeinsamen Anstrengungen zu konzentrieren.

    Angesichts des Umfangs der in den Erweiterungsländern zur Vorbereitung auf die Mitgliedschaft und für eine reale Konvergenz benötigten Investitionen sind erhebliche Beiträge aus den nationalen Haushalten, die Unterstützung weiterer Geber, der internationalen Finanzinstitutionen (IFI) und die Mobilisierung privater Investitionen erforderlich. Öffentlich-private Partnerschaften sind besonders nützlich, da in diesen Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten und Darlehen von Banken aus dem Privatsektor zusammenfließen. Der Investitionsrahmen für den westlichen Balkan (WBIF), der Europäische Fonds für Südosteuropa (EFSE) und der „Green for Growth Fund“ (GGF) sind gute Beispiele für die Mobilisierung umfangreicher Kapitalzuflüsse bei begrenztem Einsatz öffentlicher Mittel.

    Der WBIF wurde im Dezember 2009 als gemeinsame Initiative der Kommission und Partner-IFI eingerichtet. Dieser Investitionsrahmen ist ein wichtiges Instrument zur Bereitstellung von Investitionen zugunsten der Infrastruktur in der Region. Dank der IPA-Zuschüsse mobilisiert er beträchtliche Darlehen der IFI. Insgesamt wurden Zuschüsse in Höhe von 137 Mio. EUR zugewiesen, die Investitionen für einen geschätzten Gesamtwert von 6,6 Mrd. EUR mobilisieren könnten. Der WBIF wird sich darauf konzentrieren, die Anzahl der Wasser- und Abwasserprojekte in der Region zu steigern, Unterstützung zugunsten der Energieeffizienz anzuregen, Investitionen in das Kernverkehrsnetz zu beschleunigen und die Entwicklung von KMU und von Mechanismen zur Förderung des Wirtschaftswachstums nach der Finanzkrise zu unterstützen. Die Projekte im Rahmen des WBIF decken eine Reihe von Ländern im westlichen Balkan ab und stärken die regionale Zusammenarbeit. Der WBIF wird größere Investitionen von regionaler Bedeutung wie das südosteuropäische regionale Kernverkehrsnetz, das als Vorläufer des künftigen transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) in der Region gelten kann, fördern.

    Die finanzielle Hilfe im Rahmen von IPA zugunsten der regionalen Zusammenarbeit zielt darauf ab, die Stabilität in der Region zu sichern, die Handelsströme innerhalb der Region zu steigern und Initiativen und Strukturen für die regionale Zusammenarbeit im westlichen Balkan, einschließlich des Regionalen Kooperationsrates und der Regionalen Hochschule für öffentliche Verwaltung, zu unterstützen. Dem Regionalen Kooperationsrat kommt eine wichtige Rolle zu, da er überwacht, ob die IPA-Mittel und die Mittel anderer Geber im Einklang mit den Prioritäten der regionalen Zusammenarbeit eingesetzt werden.

    Teilnahme an EU-Programmen und -Agenturen

    Die Teilnahme der Erweiterungsländer an EU-Programmen und -Agenturen zielt darauf ab, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu stärken und die Erweiterungsländer mit den Politiken und Arbeitsmethoden der EU vertraut zu machen. Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer können sich auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen an EU-Programmen beteiligen und auf Einzelfallbasis an EU-Agenturen teilnehmen. Ihre Teilnahme kann partiell durch IPA-Finanzhilfe gefördert werden. Die Länder werden ermutigt, ihre Teilnahme auf Programme bzw. Agenturen zu konzentrieren, bei denen ihre Beteiligung wichtige Reformsektoren unterstützt und aus denen sie den größten Nutzen ziehen können.

    Information und Kommunikation

    Eine erfolgreiche Erweiterungspolitik erfordert eine solide Unterstützung seitens der allgemeinen Öffentlichkeit. Den Mitgliedstaaten und den Erweiterungsländern kommt bei den Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, die dazu beitragen können, diese öffentliche Unterstützung aufrechtzuerhalten, eine Schlüsselrolle zu. Die Kommission setzt sich dafür ein, die Bereitstellung objektiver Informationen über den Erweiterungsprozess zu verbessern, die in benutzerfreundlicher Form über die verschiedenen heute verfügbaren Medien präsentiert werden. Besonders wichtig ist, dass diese Informationen auch junge Menschen erreichen, die sich angesichts ihrer Lebenserfahrung möglicherweise nicht bewusst sind, wie wichtig es ist, Sicherheit und Stabilität in Europa zu stärken. Es ist an den führenden Politikern auf EU-Ebene wie auch auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene, diese Informationen so einzusetzen, wie es für die angesprochenen Bürgerinnen und Bürger jeweils am sinnvollsten ist.

    Die Erfahrungen mit der fünften Erweiterung haben gezeigt, dass Lücken bei der Kommunikation im Handumdrehen durch irreführende Informationen geschlossen werden. Es geht also darum, bestehende Kommunikationslücken mit frei verfügbaren und korrekten Informationen zu füllen. Dies ist sehr wichtig, wenn die Öffentlichkeit voll und ganz verstehen soll, was auf dem Spiel steht. 2010 stellen sich der Union neue Herausforderungen im Zusammenhang mit Wirtschaftskrise, Umwelt, Beschäftigungslage, Sicherheit der Bürger, Klimawandel und Migration. Diese Fragen betreffen die allgemeine Öffentlichkeit sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Erweiterungsländern. Für die führenden Politiker geht es vor allem darum, zu erläutern, wie die Fortführung der Erweiterungsagenda zur Verwirklichung der Ziele der EU in diesen so wichtigen Bereichen beitragen, die Reformagenda beschleunigen und die Lebensbedingungen in den Erweiterungsländern verbessern kann. Greifbare und konkrete Ergebnisse des Prozesses sind die beste Werbung für die Erweiterung. Die Visaliberalisierung für den westlichen Balkan ist hier ein überzeugendes Beispiel.

    Entwicklung der Zivilgesellschaft

    Zivilgesellschaftliche Aktivitäten sind ein wesentliches Element reifer Demokratien und Voraussetzung für die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit. Durch solche Aktivitäten wird die politische Rechenschaftspflicht gesteigert, der Raum für die Erörterung gesellschaftlicher Entscheidungen belebt und erweitert und der Konsens für eine pluralistische Gesellschaft gestärkt. Indem sie einen Beitrag zu einer offeneren, partizipatorischen und dynamischen Demokratie leistet, fördert eine lebhafte und dynamische Zivilgesellschaft auch Toleranz und Aussöhnung. Die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Heranführungsprozess trägt zur Qualität der beitrittsbezogenen Reformen und zu deren öffentlichen Unterstützung bei.

    Es bedarf einer Kultur der Akzeptanz und der Wertschätzung der Rolle der Zivilgesellschaft, damit zivilgesellschaftliche Organisationen sich an einem wirksamen Politikdialog beteiligen können. Öffentliche Konsultationen zu politischen Initiativen und Gesetzesentwürfen sollten zu einem allgemeinen Grundsatz werden. Der Zugang der Zivilgesellschaft zu staatlicher Unterstützung wird häufig durch mangelnde Transparenz und unzureichend entwickelte Zuweisungskriterien behindert.

    Die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen beim Ausbau ihrer Kapazitäten und der Stärkung ihrer Professionalität und ermöglicht es ihnen, einen erfolgreichen Dialog mit öffentlichen und privaten Akteuren aufzunehmen und die Entwicklungen in Bereichen wie Rechtsstaatlichkeit und Achtung von Grundrechten zu beobachten. Mit der Fazilität werden Initiativen auf lokaler Ebene, der Aufbau regionaler Netze sowie Kurzbesuche in der EU finanziert.

    Die Kommission hat die Fazilität unter Berücksichtigung des Feed-Back der zivilgesellschaftlichen Organisationen überarbeitet, um lokale Basisorganisationen besser erreichen zu können. Die Kommission wird ihre Maßnahmen gezielter auf den Bedarf in den einzelnen Ländern ausrichten und längerfristige Finanzierung für NRO bereitstellen. Gestärkte und fest etablierte Organisationen könnten zu Mentoren und Begleitern für kleinere Organisationen werden.

    FORTSCHRITTE IN DEN ERWEITERUNGSLÄNDERN UND AGENDA 2010-2011

    Unterstützung des westlichen Balkans auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft

    Auf dem Ministertreffen EU-Westlicher Balkan vom 2. Juni 2010 in Sarajewo hat die EU ihr unmissverständliches Bekenntnis zur europäischen Perspektive des westlichen Balkans bekräftigt. Die Zukunft des westlichen Balkans liegt in der Europäischen Union.

    Der westliche Balkan hat sich der EU im Laufe des letzten Jahres weiter angenähert, da die Region weitere, wenn auch ungleiche, Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen und der Erfüllung der vorgegebenen Kriterien und Bedingungen erzielt hat. Der Fortschritt Kroatiens bestätigt, dass der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für den westlichen Balkan einen Weg darstellt, der zum EU-Beitritt führt. Die Fortschritte der anderen Länder der Region auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft hängen ebenfalls vom Tempo ihrer politischen und wirtschaftlichen Reformen ab.

    Erhebliche Fortschritte wurden bei der Visaliberalisierung erzielt. Im Laufe des vergangenen Jahres hat die EU die Visumpflicht für Serbien, Montenegro und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien aufgehoben, nachdem diese Länder bewiesen hatten, dass sie in der Lage sind, die für die Bereiche Sicherheit der Reisedokumente, Grenzmanagement, Migration, Asyl, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Achtung der Menschenrechte festgelegten Benchmarks zu erreichen. Demnächst wird die Visumpflicht auch für Bosnien und Herzegowina sowie für Albanien aufgehoben, vorausgesetzt dass diese Länder ebenfalls eindeutig unter Beweis stellen, dass sie die Benchmarks erfüllt haben. Die betreffenden Länder müssen ihre Bürgerinnen und Bürger noch besser über Geltungsbereich und Grenzen der visafreien Regelung informieren. Das Kosovo hat ein Rückübernahmegesetz angenommen und seine Bemühungen zur Wiedereingliederung von Rückkehrern aus dem Ausland verstärkt; damit hat es den Weg für einen Dialog über die Visaliberalisierung geebnet.

    Kroatien

    Seit Beginn der Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005 hat Kroatien kontinuierliche Fortschritte bei der Erfüllung der Kriterien für die EU-Mitgliedschaft erzielt. Das Land erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen. In Bezug auf die wirtschaftlichen Beitrittskriterien ist festzuhalten, dass Kroatien eine funktionierende Marktwirtschaft hat. Das Land dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Europäischen Union standzuhalten, sofern es ihm gelingt, sein weitreichendes Reformprogramm, mit dem die strukturellen Schwächen abgebaut werden sollen, entschlossen umzusetzen.

    Was das Kriterium der Übernahme des Besitzstands betrifft, hat Kroatien bei den Beitrittsverhandlungen gute Fortschritte vorzuweisen. Zu 33 Kapiteln wurden Verhandlungen eröffnet und zu 25 wurden die Verhandlungen vorläufig abgeschlossen. Kroatien hat gute Fortschritte bei der Erfüllung der Bedingungen für den Abschluss der Verhandlungskapitel mit finanziellen Auswirkungen ( Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente, Finanz- und Haushaltsbestimmungen ) erzielt. Kroatien muss nachhaltigere Anstrengungen unternehmen, damit es die für die Verwaltung und die Kontrolle der EU-Mittel erforderlichen administrativen Strukturen vollständig aufbauen kann.

    Kroatien muss die noch offenstehenden Benchmarks für den Verhandlungsabschluss in den Bereichen Justiz und Grundrechte erfüllen und insbesondere in folgenden Bereichen noch die erforderliche Leistungsbilanz vorweisen: Unabhängigkeit und Effizienz des Gerichtswesens, Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, Achtung und Schutz von Minderheiten, einschließlich der Flüchtlingsrückkehr, Kriegsverbrecherprozesse sowie uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ), einschließlich der Regelung der Frage des Zugangs zu Dokumenten des IStGHJ. Im Bereich Wettbewerb muss Kroatien Umstrukturierungspläne für den Schiffsbau annehmen, die im Einklang mit dem Besitzstand stehen. Von Kroatien wird erwartet, dass es weiterhin eine aktive Rolle bei der regionalen Zusammenarbeit mit dem westlichen Balkan spielt und die anderen Länder der Region auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft unterstützt.

    In Anbetracht der Tatsache, dass Kroatien beim Erreichen der Benchmarks gut vorankommt und die im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfüllt hat, ist das Land auf dem besten Wege, die Kriterien zur Übernahme des Besitzstands zu erfüllen. Dies belegen die Monitoring-Tabellen, die die Kommission für vorläufig abgeschlossene Kapitel erstellt.

    Die Kommission wird die Erfüllung der Verpflichtungen bis zum Beitritt des Landes überwachen und dabei alle verfügbaren Instrumente nutzen, einschließlich Peer-Reviews und Strukturen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Sie legt regelmäßig Monitoring-Berichte vor.

    Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erfüllt die politischen Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. Nach substanziellen Reformen im Jahr 2009 wurden bei der Reform des Parlaments, des Polizeiwesens, des Justizwesens, der öffentlichen Verwaltung und im Bereich Achtung und Schutz von Minderheiten – wenn auch in unterschiedlichem Tempo – weitere Fortschritte erzielt. In Bezug auf den Dialog zwischen den politischen Akteuren, die Reform der Justiz und der öffentlichen Verwaltung, die Bekämpfung der Korruption, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Verbesserung des Wirtschaftsumfelds muss das Land weitere Fortschritte erzielen. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften ist dabei grundlegend.

    Das Land hat weiterhin alle im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen eingegangenen Verpflichtungen erfüllt. Die Kommission hat vorgeschlagen, zur zweiten Stufe der Assoziierung überzugehen, wie dies im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vorgesehen ist.

    Der Rat hat zu der im Oktober 2009 ausgesprochenen Empfehlung der Kommission, die Beitrittsverhandlungen zu eröffnen, noch nicht Stellung genommen.

    Der Namensstreit mit Griechenland ist nach wie vor ungelöst. Die beiden Länder bemühen sich um die Aushandlung einer Lösung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und es hat eine Reihe bilateraler Kontakte, auch auf Ebene der Ministerpräsidenten, gegeben. Allerdings haben diese Initiativen noch zu keinem konkreten Ergebnis geführt. Handlungen und Äußerungen, die sich negativ auf die gutnachbarschaftlichen Beziehungen auswirken könnten, sollten vermieden werden. Die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, ist von grundlegender Bedeutung.

    Montenegro

    Parallel zu diesem Strategiepapier hat die Kommission eine Stellungnahme zum Antrag Montenegros auf Beitritt zur Europäischen Union angenommen. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Stellungnahme sind im Anhang zu dieser Mitteilung dargelegt.

    Albanien

    Parallel zu diesem Strategiepapier hat die Kommission eine Stellungnahme zum Antrag Albaniens auf Beitritt zur Europäischen Union angenommen. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Stellungnahme sind im Anhang zu dieser Mitteilung dargelegt.

    Bosnien und Herzegowina

    Bosnien und Herzegowina hat bei der Durchführung wichtiger Reformen geringe Fortschritte erzielt. Die Wahlen vom Oktober 2010 standen im Großen und Ganzen mit den internationalen Standards im Einklang. Die Unstimmigkeiten zwischen der Verfassung Bosnien und Herzegowinas und der Europäischen Menschenrechtskonvention wurden trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht beseitigt. Die Wahrung der demokratischen Grundsätze und des Rechts auf Gleichbehandlung ohne Diskriminierung, wie in der Europäischen Menschenrechtskommission verankert, stellen ein wesentliches Element des Interimsabkommens dar.

    Für weitere Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft ist eine gemeinsame Vision der politischen Entscheidungsträger grundlegend – sowohl in Bezug auf die allgemeine Staatsführung als auch auf zentrale EU-bezogene Reformen. Das Land muss seine Bemühungen zum Aufbau einer zufriedenstellenden Erfolgsbilanz in Bezug auf die Umsetzung der Bestimmungen des Interimsabkommens verstärken.

    Bosnien und Herzegowina sollte dringend erste Schritte zur Überarbeitung seiner Verfassung unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie zur Verbesserung der Effizienz und Funktionsweise seiner Institutionen einleiten. Das Land muss in der Lage sein, die Rechtsvorschriften und Regeln der EU zu übernehmen, umzusetzen und durchzusetzen. Was die internationalen Verpflichtungen betrifft, ist eine wichtige Voraussetzung außerdem, dass bei der Erfüllung der für die Schließung des Amtes des Hohen Repräsentanten festgelegten Ziele und Bedingungen Fortschritte erzielt werden . Die EU wird Bosnien und Herzegowina durch eine verstärkte Präsenz bei der Umsetzung der Ziele der EU-Agenda unterstützen.

    Serbien

    Serbien hat im Dezember 2009 die EU-Mitgliedschaft beantragt und sein Engagement hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen erneut bekräftigt. Im Oktober 2010 forderte der Rat die Kommission auf, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Im Februar 2010 trat das Interimsabkommen in Kraft und im Juni 2010 vereinbarten die Mitgliedstaaten, das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen ihren Parlamenten zur Ratifizierung vorzulegen.

    Serbien hat seine politische Reformagenda weiter umgesetzt. Einige positive Ergebnisse wurden bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität erzielt. Zusätzliche Bemühungen sind in Bezug auf die Reform der Justiz und der öffentlichen Verwaltung sowie bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption erforderlich. Das Land hat bei der Umsetzung des Interimsabkommens weitere Ergebnisse erzielt und ist auf bestem Wege, die Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu erfüllen. Es hat wichtige Schritte zur Aussöhnung in der Region eingeleitet, insbesondere gegenüber Kroatien und Bosnien und Herzegowina. Serbien arbeitet weiterhin aktiv mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammen. Die beiden letzten vom IStGHJ angeklagten flüchtigen Personen sind jedoch weiterhin auf freiem Fuß. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem IStGHJ stellt gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Oktober 2010 nach wie vor eine wesentliche Bedingung für die Mitgliedschaft in der EU dar.

    Serbien muss eine konstruktivere Haltung gegenüber der Beteiligung des Kosovo am regionalen Handel und der regionalen Zusammenarbeit annehmen. Es sollte die Zollstempel des Kosovos, deren Übereinstimmung mit Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Übergangsverwaltung für das Kosovo (UNMIK) zweifach bestätigt hat, anerkennen. Die Zusammenarbeit mit der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) im Hinblick auf den Norden des Kosovo muss verstärkt werden. Nach der Annahme der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist die EU bereit, einen Dialog zwischen Belgrad und Pristina zu unterstützen, um die Zusammenarbeit voranzubringen, Fortschritte auf dem Weg zur EU zu erreichen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern.

    Kosovo

    Die Kommunalwahlen im Kosovo Ende 2009 wurden ordnungsgemäß und unter Beteiligung aller Volksgruppen abgehalten. Die Wahlbeteiligung im Nordkosovo war äußerst niedrig. Der Dezentralisierungsprozess ist deutlich vorangekommen. Die Zusammenarbeit mit EULEX wurde intensiviert. Die Regierung des Kosovo hat ihre Fähigkeit verbessert, ihre Europäische Agenda und Reformpolitik umzusetzen. Das Land steht jedoch weiter vor großen Herausforderungen, was die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Justiz, betrifft. Die Bemühungen zur Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und Geldwäsche müssen verstärkt werden. Der Dialog und die Aussöhnung zwischen den Volksgruppen sowie der Schutz und die Integration der Minderheiten, insbesondere der Kosovo-Serben, geben nach wie vor Anlass zur Sorge. Was die Beteiligung des Kosovo in regionalen Kooperationsforen anbelangt, müssen die Behörden einen konstruktiven Ansatz entwickeln, um mit den regionalen Entwicklungen mitzuhalten.

    Im Dezember 2009 begrüßte der Rat die Kommissionsmitteilung „Kosovo – Verwirklichung der europäischen Perspektive“[4]. Der Rat forderte die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Kosovo auf seinem Weg zur EU im Einklang mit der europäischen Perspektive der Region zu unterstützen und über die entsprechenden Fortschritte Bericht zu erstatten. Der Rat hob – unbeschadet der unterschiedlichen Standpunkte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Statusfrage – die Bedeutung von Maßnahmen in den Bereichen Handel und Visapolitik hervor.

    Im Februar schlug die Kommission vor, die autonomen Handelsmaßnahmen für das Kosovo zu verlängern. Im Juli führte sie eine Experten-Missionen durch, um zu bewerten, inwieweit das Kosovo darauf vorbereitet ist, die für ein mögliches Handelsabkommen mit der EU relevanten Anforderungen zu erfüllen. In folgenden Bereichen sind noch Anstrengungen erforderlich: Rechtsvorschriften und Normen für Produkte, Herkunftskontrolle, geistiges Eigentum, Wettbewerbsregeln und öffentliches Beschaffungswesen. Die Kommission wird ihre Bemühungen zur Unterstützung des Kosovo bei der Behebung der festgestellten Mängel verstärken. Sobald das Kosovo die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird die Kommission Direktiven für die Aushandlung eines Handelsabkommens vorlegen.

    Die Kommission wird die Teilnahme des Kosovo an einschlägigen EU-Programmen vorantreiben. Im Januar leitete die Kommission gemeinsam mit den Behörden des Kosovo den Dialog mit dem Kosovo über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ein. Ein vollständiger Sitzungszyklus wurde bereits abgeschlossen.

    Die Kommission unterstützt die Teilnahme des Kosovo an grenzübergreifenden IPA-Kooperationsprogrammen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und mit Albanien. Ab 2011 soll diese Unterstützung auch Programme mit Montenegro umfassen.

    Die Kommission wird die Initiativen, die sie in ihrer Mitteilung zum Kosovo dargelegt hat, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates weiter voranbringen.

    Voranbringen der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

    Die Türkei hat ihre politischen Reformen fortgesetzt. Mit den Verfassungsänderungen werden Schlüsselreformen des politischen und rechtlichen Systems eingeleitet und verschiedene Prioritäten in den Bereichen Justiz und Grundrechte angegangen. Durch die Reformen ändert sich Folgendes: Einschränkung der Zuständigkeit der Militärgerichte, Umstrukturierung des Verfassungsgerichts, erweiterte Zusammensetzung des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte, der nun die Justiz insgesamt besser repräsentiert, Ausweitung der Gewerkschaftsrechte im öffentlichen Sektor, Schaffung der Grundlage für die Annahme besonderer Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Frauen und Kindern, Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten, sowie Einführung des Rechts auf Inanspruchnahme eines Ombudsmanns, womit die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Ombudsstelle geschaffen wird.

    Die Verfassungsänderungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bedarf es einer breit angelegten öffentlichen Konsultation unter Einbeziehung aller politischen Parteien und der Zivilgesellschaft und deren uneingeschränkten Engagements, um noch mehr Unterstützung für die Verfassungsreform zu erhalten. Zudem kommt es nun darauf an, dass die Reformen durch entsprechende Rechtsvorschriften angemessen umgesetzt werden. Eine neue zivile Verfassung wäre eine solide Grundlage für die weitere Stärkung der Demokratie in der Türkei im Einklang mit den europäischen Standards und den EU-Beitrittskriterien.

    Den Grundrechten, der freien Meinungsäußerung und der Freiheit der Medien muss in der Türkei sowohl in den Gesetzen als auch in der Praxis mehr Gewicht verliehen werden. Bei der Achtung der Religionsfreiheit bestehen noch einige Defizite. Bei den Frauenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter wie auch bei der Gewährleistung uneingeschränkter Gewerkschaftsrechte sind ebenfalls noch Fortschritte erforderlich. Die „demokratische Öffnung“, mit der insbesondere die Kurdenfrage angegangen werden soll, hat nur zu begrenzten Ergebnissen geführt. Die Sicherheitslage im Südosten hat sich verschlechtert und es kam wieder zu Anschlägen der terroristischen Organisation PKK/Kongra-Gel. Einige Fortschritte wurden im Bereich der Korruptionsbekämpfung erzielt.

    Die Beitrittsverhandlungen kamen – wenn auch ziemlich langsam – voran. Sie sind in eine anspruchsvolle Phase eingetreten, in der die Türkei ihre Anstrengungen zur Erfüllung der festgesetzten Bedingungen intensivieren muss. Wenn die Türkei im Hinblick auf die im Verhandlungsrahmen festgelegten Benchmarks und Anforderungen Fortschritte macht, wird sie das Verhandlungstempo beschleunigen können. In den kommenden Monaten sollte die Türkei den Kapiteln Wettbewerbspolitik , öffentliches Beschaffungswesen und Sozialpolitik und Beschäftigung besondere Aufmerksamkeit widmen.

    Außenpolitisch hat sich die Türkei in ihrer weiteren Nachbarschaft stärker engagiert. Dies ist aus Sicht der Europäischen Union ein Gewinn, sofern dieses Engagement den Beitrittsprozess der Türkei ergänzt und mit der EU koordiniert wird. Die Türkei hat verschiedene Vorschläge für eine engere außenpolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei vorgelegt. Bei den Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei wurden beträchtliche Fortschritte erzielt.

    Die Türkei hat weiterhin öffentlich ihre Unterstützung für die Verhandlungen zwischen den politischen Führern der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft bekundet, die unter Vermittlung des UN-Generalsekretärs eine umfassende Lösung der Zypern-Frage anstreben. Jedoch sind keine Fortschritte im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern zu verzeichnen. Die Türkei hat weder das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig umgesetzt noch sämtliche Hindernisse für den freien Warenverkehr wie die Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern beseitigt. Die Türkei muss dringend ihrer Verpflichtung nachkommen, das Zusatzprotokoll uneingeschränkt und ohne Diskriminierung umzusetzen, und Fortschritte im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern machen. Die EU wird die Fortschritte bei den Themen, die Gegenstand der Erklärung vom 21. September 2005 sind, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates, unter anderem von Dezember 2006 und Dezember 2009, weiterhin beobachten und prüfen. Solange es keine Fortschritte gibt, empfiehlt die Kommission, dass die EU ihre Maßnahmen aus dem Jahr 2006, die sich beständig auf den Gesamtfortschritt der Verhandlungen auswirken werden, aufrechterhält.

    Die Türkei muss sich verstärkt um eine Lösung offener bilateraler Fragen wie Grenzstreitigkeiten mit ihren Nachbarn bemühen. Es wird mit neuem Elan auf eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen zu Griechenland hingewirkt. Allerdings legte Griechenland eine ganze Reihe förmlicher Beschwerden über die anhaltenden Luftraumverletzungen durch die Türkei ein, darunter durch Flüge über die griechischen Inseln. Darüber hinaus legte Griechenland Beschwerden über die Verletzung seiner Hoheitsgewässer ein. Die 2009 unterzeichneten Protokolle zur Normalisierung der Beziehungen mit Armenien wurden nicht ratifiziert.

    Einleitung des Beitrittsprozesses mit Island

    Der Beitrittsprozess mit Island ist angelaufen. Aufgrund der Empfehlung, die in der Stellungnahme der Kommission vom Februar 2010 vorgelegt wurde, und des Beschlusses des Europäischen Rates vom Juni wurden im Juli 2010 Beitrittsverhandlungen mit Island aufgenommen, so dass jetzt mit der analytischen Prüfung (Screening) des EU-Besitzstands begonnen werden kann. Island kann nun IPA-Hilfe in Anspruch nehmen, die zur Unterstützung der Beitrittskandidaten bei einer umfassenden Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft bereitgestellt wird.

    Gute Fortschritte konnten bei der weiteren Verbesserung der Rechtsgrundlage für die Vermeidung von Interessenkonflikten und für die Finanzierung politischer Parteien erzielt werden. Die Vorschriften für die Ernennung von Richtern wurden geändert, um die Unabhängigkeit des Justizwesens zu stärken. Außerdem wurden wichtige Maßnahmen für die Stabilisierung der Wirtschaft ergriffen. Bei der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und der Wiederherstellung des Finanzsystems wurden ebenfalls Fortschritte erzielt. Das IWF-Programm wird planmäßig umgesetzt. Allerdings ist Island weiterhin mit wirtschaftlichen Unwägbarkeiten und Problemen konfrontiert. Island muss den bestehenden Verpflichtungen nachkommen, die die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum festgestellt hat. Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um eine umfassende Information der isländischen Bürger über die Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft zu gewährleisten.

    SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

    Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen :

    1. Die Erweiterung stärkt den Frieden und die Stabilität in Europa. Es liegt im strategischen Interesse der EU , den Erweiterungsprozess auf der Grundlage der vereinbarten Grundsätze und Bedingungen und des im Dezember 2006 vom Europäischen Rat angenommenen erneuerten Konsenses über die Erweiterung aufrechtzuerhalten. Soll die Erweiterung ein Erfolg werden, müssen alle Beteiligten solide politische Entschlossenheit beweisen. Die Erweiterung muss für alle Beteiligten ein glaubwürdiges Ziel bleiben. Beitrittswillige Länder müssen durch die Anwendung einer rigorosen Konditionalität gut vorbereitet sein und eine klare und greifbare europäische Perspektive haben, sobald die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

    2. Der Erweiterungsprozess trägt dazu bei, dass die EU ihre politischen Ziele in einer Reihe von Bereichen besser erreichen kann, die für den wirtschaftlichen Aufschwung und nachhaltiges Wachstum ausschlaggebend sind; hierzu zählen die Rechtsangleichung und der Binnenmarkt, Energie, Verkehr, Umweltschutz und Anstrengungen zur Begrenzung des Klimawandels und zur Verbesserung der Sicherheit in der EU.

    3. Die Kommission wird das Monitoring der makroökonomischen Politiken der Erweiterungsländer weiter ausbauen und dabei auch neue Entwicklungen bei der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU berücksichtigen. Die Kommission erwartet , dass die Erweiterungsländer EU-bezogene Reformen fortsetzen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern, und damit zur Überwindung der Wirtschaftskrise und zu einem nachhaltigen Wachstum beitragen. Die Kommission wird die Erweiterungsländer an Initiativen beteiligen, die auf EU-Ebene zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 ergriffen werden. Sie fordert die Erweiterungsländer auf, die Ziele der Strategie Europa 2020 in ihren nationalen politischen Prioritäten zu berücksichtigen, in regionalen Gruppen Initiativen zu ergreifen, um die Ergebnisse dieser Reformen regelmäßig gemeinsam zu evaluieren und gegebenenfalls regionsspezifische Ziele festzulegen.

    4. Die Kommission ermutigt die Erweiterungsländer, tätig zu werden, um die Bedingungen für benachteiligte Gruppen, einschließlich der Bedingungen für die soziale und wirtschaftliche Inklusion der Roma zu verbessern. Die Kommission ist entschlossen, sie in diesem Anliegen zu unterstützen.

    5. Die Kommission wird weiterhin der Justiz- und Verwaltungsreform, der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption Priorität einräumen und den Dialog über die Rechtsstaatlichkeit mit den Erweiterungsländern weiter intensivieren. Die meisten Erweiterungsländer müssen erhebliche Fortschritte machen, um die Rechtsstaatlichkeit zu festigen und insbesondere eine überzeugende und glaubwürdige Leistungsbilanz bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption zu erreichen.

    6. Die freie Meinungsäußerung und die Medienfreiheit ist in den meisten Erweiterungsländern weiterhin problematisch und die ermittelten Probleme müssen prioritär angegangen werden. Fortschritte in diesem Bereich sind unverzichtbar und werden von der Kommission aufmerksam verfolgt werden. Die Kommission wird ihre Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen fortsetzen und die Möglichkeiten ihrer Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft voll ausschöpfen.

    7. Die regionale Zusammenarbeit ist ein wesentliches Element des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Der westliche Balkan hat bei der regionalen Zusammenarbeit erhebliche Fortschritte gemacht, die von Streitigkeiten über das Kosovo nicht beeinträchtigt werden sollten. Der Regionale Kooperationsrat muss sich auf die Umsetzung seiner ergebnisorientierten Strategie konzentrieren.

    8. Bei der Visaliberalisierung wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Visumpflicht für Staatsangehörige der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens wurde aufgehoben. Demnächst wird die Visumpflicht auch für Bosnien und Herzegowina sowie für Albanien aufgehoben, vorausgesetzt dass diese Länder ebenfalls eindeutig unter Beweis stellen, dass sie die Benchmarks erfüllt haben. Die betreffenden Länder müssen weitere Anstrengungen unternehmen, um ihre Bürgerinnen und Bürger über Geltungsbereich und Grenzen der visafreien Regelung zu informieren, die Umsetzung dieser Regelung aufmerksam zu überwachen und erforderlichenfalls adäquate Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

    9. Bilaterale Fragen müssen von den beteiligten Parteien im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen und unter Berücksichtigung der Interessenlage der EU insgesamt geregelt werden. Sie sollten die Beitrittsverhandlungen nicht aufhalten. Die EU ist bereit, bei der Suche nach Lösungen Beistand zu leisten und entsprechende Initiativen zu unterstützen. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Region die Altlasten der früheren Konflikte überwindet und auf jüngste positive Entwicklungen auf dem Weg zur Aussöhnung aufbaut. Gutnachbarliche Beziehungen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung.

    10. Die Kommission erinnert daran, dass die Verhandlungskapitel, für die die technischen Vorbereitungen abgeschlossen wurden, im Einklang mit den Verhandlungsrahmen und gemäß vom Rat vereinbarter Maßnahmen auf der Grundlage des betreffenden Besitzstands eröffnet oder provisorisch geschlossen werden sollten. Es steht im Interesse der EU, Verhandlungen über schwierige Kapitel innerhalb des Prozesses zu einem frühen Zeitpunkt zu eröffnen, einschließlich des Kapitels Justiz und Grundrechte, bei dem eine überzeugende und glaubwürdige Leistungsbilanz erzielt werden muss, und das daher wahrscheinlich zu den Kapiteln gehören wird, die als letztes abgeschlossen werden.

    11. Die Heranführungshilfe ist fester Bestandteil der Erweiterungsstrategie und zielt darauf ab, bei der Erfüllung der in den Partnerschaften und den Fortschrittsberichten festgelegten Prioritäten Hilfe zu leisten. Die Empfängerländer müssen ihre Kapazität, die EU-Mittel wirksam einzusetzen, stärken.

    12. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf , mit den EU-Institutionen zusammenzuarbeiten, um die Kenntnisse über den Erweiterungsprozess zu verbessern und die entsprechende Unterstützung zu stärken und zu erläutern, wie dieser Prozess zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele beitragen kann. Die Kommission setzt sich dafür ein, die Bereitstellung objektiver Informationen über den Erweiterungsprozess zu verbessern, die in benutzerfreundlicher Form über die verschiedenen heute verfügbaren Medien präsentiert werden.

    13. Kroatien hat gute Fortschritte bei der Erfüllung der Kriterien für die Mitgliedschaft gemacht und die Beitrittsverhandlungen sind in die Abschlussphase eingetreten. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien bleibt gemäß dem Verhandlungsrahmen eine Voraussetzung für die Fortschritte Kroatiens während des gesamten Beitrittsprozesses. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Verhandlungen abgeschlossen werden sollten, sobald Kroatien die noch offenstehenden Benchmarks für den Verhandlungsabschluss insbesondere in den Bereichen Justiz und Grundrechte, einschließlich Korruptionsbekämpfung, erreicht hat, so dass die EU nicht mehr erwägen muss, nach dem Beitritt einen Mechanismus für Kooperation und Überprüfung einzurichten. Die Kommission wird Kroatiens Fortschritte im Bereich Justiz und Grundrechte aufmerksam verfolgen und im ersten Quartal 2011 eine Bestandsaufnahme der Situation vornehmen.

    14. Die Türkei hat ihre politischen Reformen – insbesondere ihre Verfassungsreform – fortgesetzt. In den Bereichen Grundrechte, „demokratische Öffnung“ und Einbeziehung aller Beteiligten in den Reformprozess sind weitere Ergebnisse erforderlich. Die Gewährleistung der Meinungsfreiheit in der Praxis stellt eine besondere Herausforderung dar. Die Beitrittsverhandlungen kamen – wenn auch recht langsam – voran. Wenn die Türkei im Hinblick auf die im Verhandlungsrahmen festgelegten Benchmarks und Anforderungen Fortschritte macht, wird sie das Verhandlungstempo beschleunigen können. Sie muss nun dringend ihrer Verpflichtung nachkommen, das Zusatzprotokoll zur Beitrittsvereinbarung uneingeschränkt und ohne Diskriminierung umzusetzen, und die Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern vorantreiben. Die EU wird die Fortschritte bei den Themen, die Gegenstand der Erklärung vom 21. September 2005 sind, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates, einschließlich der Schlussfolgerungen vom Dezember 2006 und Dezember 2009, weiterhin beobachten und prüfen. Solange es keine Fortschritte gibt, empfiehlt die Kommission, dass die EU ihre Maßnahmen aus dem Jahr 2006, die sich fortlaufend auf den Gesamtfortschritt der Verhandlungen auswirken, aufrechterhält.

    15. Was die Zypernfrage anbelangt, so setzen die führenden Politiker der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft die unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geführten Verhandlungen über eine umfassende Lösung fort. Die Kommission unterstützt diese Bemühungen und leistet technische Beratung zu Fragen, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Sie fordert die führenden Politiker beider Seiten dazu auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, die Gespräche so bald wie möglich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, und fordert auch die Türkei nochmals auf, konkret zu einer umfassenden Lösung der Zypern-Frage beizutragen.

    16. Der Beitrittsprozess mit Island ist angelaufen. Aufgrund der Empfehlung der Kommission in ihrer Stellungnahme vom Februar 2010 und des Beschlusses des Europäischen Rates vom Juni wurden im Juli 2010 Beitrittsverhandlungen mit Island aufgenommen, so dass jetzt mit der analytischen Prüfung (Screening) des EU-Besitzstands begonnen werden kann. Island muss den bestehenden Verpflichtungen nachkommen, unter anderem jenen, die die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) festgestellt hat. Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um eine umfassende Information der isländischen Bürger über die konkrete Bedeutung der EU-Mitgliedschaft zu gewährleisten.

    17. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erfüllt die politischen Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. In wichtigen Reformbereichen wurden weitere, wenn auch uneinheitliche, Fortschritte erzielt. Besonders was die Reform der Justiz und der öffentlichen Verwaltung betrifft, sind Anstrengungen erforderlich. Die Kommission hat ihre Empfehlung zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bekräftigt . Die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ist von grundlegender Bedeutung.

    18. In ihrer heutigen Stellungnahme empfiehlt die Kommission, Beitrittsverhandlungen mit Montenegro und Albanien aufzunehmen, sobald diese Länder die 1993 auf dem Europäischen Gipfel in Kopenhagen festgelegten Beitrittskriterien in dem erforderlichen Maß erfüllt haben. Insbesondere gilt es für Montenegro und Albanien, die in den jeweiligen Stellungnahmen dargelegten spezifischen Schlüsselprioritäten zu erfüllen. Die Kommission empfiehlt dem Rat, Montenegro den Status eines Kandidatenlandes zu verleihen. Sie hält Albanien an, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um auf dem bisherigen Fortschritt aufzubauen. Der Fortschrittsbericht der Kommission über die beiden Länder im Rahmen des Erweiterungspakets 2011 wird sich vornehmlich auf die Umsetzung der Schlüsselprioritäten konzentrieren, die im Hinblick auf die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen anzugehen sind.

    19. Serbien stellte im Dezember 2009 einen Antrag auf Mitgliedschaft, und im Oktober 2010 forderte der Rat die Kommission auf, hierzu eine Stellungnahme vorzulegen. Serbien hat seine politische Reformagenda weiter vorangebracht und weitere Ergebnisse bei der Umsetzung des Interimsabkommens erzielt. Das Land ist auf bestem Wege, die Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu erfüllen. Es hat wichtige Schritte zur Aussöhnung in der Region eingeleitet. Zusätzliche Bemühungen sind in Bezug auf die Reform der Justiz und der öffentlichen Verwaltung sowie bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption erforderlich. Serbien arbeitet weiter mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammen. Die beiden letzten vom IStGHJ angeklagten flüchtigen Personen sind jedoch weiterhin auf freiem Fuß. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem IStGHJ stellt gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Oktober 2010 nach wie vor eine wesentliche Voraussetzung für die EU-Mitgliedschaft dar. Serbien muss eine konstruktivere Haltung gegenüber der Beteiligung des Kosovo am regionalen Handel und der regionalen Zusammenarbeit annehmen. Die Zusammenarbeit mit der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) im Hinblick auf den Nordkosovo muss verstärkt werden.

    20. Nach der Annahme der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen wird die EU den Dialog zwischen Belgrad und Pristina unterstützen, um die Zusammenarbeit voranzubringen, Fortschritte auf dem Weg zur EU zu erreichen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern.

    21. Der Dezentralisierungsprozess im Kosovo ist gut vorangekommen und die Zusammenarbeit mit EULEX wurde intensiviert. Die Regierung des Kosovo hat ihre Fähigkeit verbessert, ihre Europäische Agenda und Reformpolitik umzusetzen. Das Land steht jedoch weiter vor großen Herausforderungen, was die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Reform der Justiz und der öffentlichen Verwaltung, sowie die Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und Geldwäsche betrifft. Der Dialog und die Aussöhnung zwischen den Volksgruppen sowie der Schutz und die Integration der Minderheiten, insbesondere der Kosovo-Serben, geben nach wie vor Anlass zur Sorge. Was die Beteiligung des Kosovo in den Foren für die regionale Zusammenarbeit anbelangt, müssen die Behörden einen konstruktiven Ansatz entwickeln, um mit den regionalen Entwicklungen mitzuhalten.Die Kommission bringt die Initiativen, die sie in ihrer Mitteilung zum Kosovo im Oktober 2009 dargelegt hat, im Einklang mit den Ratsschlussfolgerungen vom Dezember 2009 weiter voran. Sie begrüßt die jüngsten Fortschritte des Kosovo hinsichtlich der Annahme eines Rückübernahmegesetzes und eines Aktionsplans zur Wiedereingliederung der Rückkehrer, für den entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Unter der Voraussetzung, dass dieser Plan weiter umgesetzt wird, ist die Kommission bereit, demnächst einen Dialog über die Visaliberalisierung einzuleiten. Die Kommission unterstützt das Kosovo dabei, die für ein mögliches Handelsabkommen mit der EU erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sobald das Kosovo die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird die Kommission Direktiven für die Aushandlung eines Handelsabkommens vorlegen. Die Kommission wird die Teilnahme des Kosovo an einschlägigen EU-Programmen wie „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und „Kultur“ vorschlagen. Sie wird Direktiven für die Aushandlung einer entsprechenden Rahmenvereinbarung vorlegen.

    22. Bosnien und Herzegowina muss eine Regierung bilden, die der europäischen Zukunft des Landes verpflichtet ist, und einschlägige Reformen stärker vorantreiben. Das Land sollte dringend erste Schritte zur Überarbeitung seiner Verfassung unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie zur Verbesserung der Arbeitsweise seiner Institutionen einleiten. Es muss in der Lage sein, die Rechtsvorschriften und Regeln der EU zu übernehmen, umzusetzen und durchzusetzen. Was die internationalen Verpflichtungen betrifft, ist eine wichtige Voraussetzung außerdem, dass bei der Erfüllung der für die Schließung des Amtes des Hohen Repräsentanten festgelegten Ziele und Bedingungen Fortschritte erzielt werden . Die EU wird Bosnien und Herzegowina durch ihre verstärkte Präsenz bei der Umsetzung der Ziele der EU-Agenda unterstützen.

    23. Insgesamt ist den Fortschrittsberichten des Jahres 2010 zu entnehmen, dass das Tempo des Erweiterungsprozesses weitgehend davon abhängig ist, inwieweit die beitrittswilligen Länder unter Beweis stellen können, dass sie in der Lage sind, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen. Dieser Prozess erfordert dauerhafte Reformen sowie legislative und institutionelle Anpassungen, die glaubhaft und überzeugend sind. Sobald die betreffenden Länder die vorgegebenen Standards, insbesondere auch in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Grundrechte und Grundfreiheiten erreicht haben, wird die EU bereit sein, mit ihnen gemeinsam den Übergang zur nächsten Phase des Erweiterungsprozesses vorzubereiten.

    ANHANG 1

    Stellungnahmen der Kommission zu den Beitrittsanträgen Montenegros und Albaniens: Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    Montenegro hat bei der Erfüllung der Kriterien hinsichtlich der institutionellen Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten, die auf der Tagung des Europäischen Rates 1993 in Kopenhagen festgelegt wurden, und der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses Fortschritte erzielt. Trotzdem sind weitere Anstrengungen erforderlich.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so hat Montenegro ein gewisses Maß an makroökonomischer Stabilität erreicht. Um nach den Vorgaben des Europäisches Rates von Kopenhagen 1993 zu einer funktionierenden Markwirtschaft zu werden, muss Montenegro die vorhandenen binnen- und außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und die bestehenden Schwachstellen vor allem im Finanzsektor und in der Funktionsweise der Arbeitsmärkte angehen und die Rechtsstaatlichkeit stärken. Um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union mittelfristig standhalten zu können, muss Montenegro seine physische Infrastruktur ausbauen, sein Humankapital stärken und die Durchführung struktureller Reformen fortsetzen.

    Die Bilanz Montenegros bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen fällt insgesamt positiv aus.

    Vorausgesetzt, dass Montenegro die Angleichung fortgesetzt und weitere erhebliche und nachhaltige Anstrengungen zur Um- und Durchsetzung von Gesetzen und Rechtsvorschriften unternimmt, wäre es der Lage, in den meisten Bereichen des Besitzstands die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen mittelfristig zu erfüllen. Auf folgende Bereiche muss dabei besonderes Augenmerk gerichtet werden: freien Warenverkehr, Rechte des geistigen Eigentums, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Fischerei, Statistik, Sozialpolitik und Beschäftigung, Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente, Justiz und Grundrechte, Recht, Freiheit und Sicherheit sowie Finanzkontrolle. Die vollständige Angleichung an den Besitzstand im Umweltbereich wäre nur langfristig durch erhöhte Investitionen zu erreichen. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen verstärkt werden.

    Der Beitritt Montenegros hätte auf die Politik der Europäischen Union insgesamt nur begrenzte Auswirkungen und würde nicht die Fähigkeit der Union beeinträchtigen, ihre eigene Entwicklung fortzusetzen und zu vertiefen.

    Nach Auffassung der Kommission sollten Verhandlungen mit Montenegro über den Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen werden, sobald das Land die Beitrittskriterien und insbesondere die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien hinsichtlich der institutionellen Stabilität als Garantie vor allem der Rechtsstaatlichkeit in dem erforderlichen Maß erfüllt hat. In diesem Zusammenhang muss Montenegro insbesondere die folgenden zentralen Prioritäten umsetzen:

    - Verbesserung des Rechtsrahmens für Wahlen im Einklang mit den Empfehlungen des OSZE/ODIHR und der Venedig-Kommission; Stärkung der Rolle des Parlaments in den Bereichen Gesetzgebung und Kontrolle.

    - Durchführung weiterer unverzichtbarer Reformen der öffentlichen Verwaltung einschließlich der Änderung des Gesetzes über allgemeine Verwaltungsverfahren und des Gesetzes über Beamte und öffentliche Angestellte und der Stärkung der Behörde für Personalverwaltung und des Rechnungshofs mit dem Ziel, die Professionalität des öffentlichen Diensts zu steigern, die öffentliche Verwaltung zu entpolitisieren und ein transparentes und leistungsbezogenes Einstellungs- und Beförderungssystem zu fördern.

    - Festigung der Rechtsstaatlichkeit insbesondere durch entpolitisierte und leistungsbezogene Verfahren zur Ernennung von Staatsanwälten und der Mitglieder des Richter- und des Staatsanwaltschaftrates und durch Stärkung der Unabhängigkeit, Autonomie, Effizienz und Rechenschaftspflicht von Richtern und Staatsanwälten.

    - Verbesserung des Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung und Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie und des zugehörigen Aktionsplans der Regierung; Schaffung einer soliden Erfolgsbilanz im Hinblick auf proaktive Ermittlungen, Anklageerhebungen und Verurteilungen in Korruptionsfällen auf allen Ebenen.

    - Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf der Grundlage von Gefahrenabschätzungen und proaktiven Ermittlungen, einer verstärkten Zusammenarbeit mit Partnern in der Region und in der EU sowie einer besseren Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden. Schaffung einer soliden Erfolgsbilanz in diesem Bereich.

    - Verbesserung der Medienfreiheit vor allem durch Angleichung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Bereich Verleumdung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

    - Umsetzung des politischen und rechtlichen Rahmens für die Bekämpfung von Diskriminierung im Einklang mit europäischen und internationalen Normen; Sicherung der Rechtsstellung von Vertriebenen, insbesondere Roma, Ashkali und Balkanägyptern, und Gewährleistung der Achtung ihrer Rechte. Dazu gehört die Annahme und Umsetzung einer tragfähigen Strategie zur Schließung des Lagers Konik.

    Montenegro wird ermutigt, sein konstruktives Engagement für die regionale Zusammenarbeit und die Verbesserung der bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern fortzusetzen. Die noch ungeklärten bilateralen Fragen müssen angegangen werden. Das SAA muss weiter reibungslos umgesetzt werden; dabei muss der Überwindung der festgestellten Defizite in Bereichen wie staatliche Beihilfen und Transitverkehr gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Darüber hinaus wird das Land nachdrücklich ermutigt, den Ausbau seiner Verwaltungskapazitäten in allen Bereichen fortzusetzen. Besondere Anstrengungen sind im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und Unparteilichkeit der staatlichen Verwaltung in sensiblen Bereichen wie Umweltschutz erforderlich. In Fällen von Gewalt und Einschüchterung gegenüber Journalisten und NRO-Aktivisten ist eine ordnungsgemäße strafrechtliche Verfolgung notwendig. Auch häusliche Gewalt, Misshandlungen und schlechte Haftbedingungen sind Probleme, die angegangen werden müssen.

    Angesichts der bisherigen Fortschritte des Landes empfiehlt die Kommission, dass der Rat Montenegro den Status eines Kandidatenlandes gewährt.

    Die Kommission wird die Fortschritte der erforderlichen Reformen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens überwachen und die Bemühungen weiter durch das Finanzierungsinstrument IPA unterstützen. Die Kommission wird im Rahmen des Erweiterungspakets 2011 einen Bericht über die Fortschritte Montenegros vorlegen. Im Mittelpunkt dieses Berichts wird vor allem die Umsetzung der zentralen Prioritäten stehen, die mit Blick auf die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen angegangen werden müssen.

    Albanien

    Albanien hat bei der Erfüllung der Kriterien hinsichtlich der institutionellen Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten, die auf der Tagung des Europäischen Rates 1993 in Kopenhagen festgelegt wurden, und der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses Fortschritte erzielt. Trotzdem sind weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so hat Albanien ein gewisses Maß an makroökonomischer Stabilität erreicht. Um nach den Vorgaben des Europäisches Rates von Kopenhagen 1993 zu einer funktionierenden Markwirtschaft zu werden, muss Albanien die Regierungsführung weiter verbessern, die Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarktes steigern, die Anerkennung der Eigentumsrechte sicherstellen und die Rechtsstaatlichkeit stärken. Um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union mittelfristig standhalten zu können, muss Albanien seine physische Infrastruktur ausbauen, sein Humankapital stärken und die Durchführung struktureller Reformen fortsetzen.

    Die Bilanz Albaniens bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen fällt insgesamt positiv aus.

    Vorausgesetzt, dass Albanien die Angleichung fortgesetzt und weitere erhebliche und nachhaltige Anstrengungen zur Um- und Durchsetzung von Gesetzen und Rechtsvorschriften unternimmt, wäre das Land der Lage, in den meisten Bereichen des Besitzstands die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen mittelfristig zu erfüllen. Auf folgende Bereiche muss dabei besonderes Augenmerk gerichtet werden: freier Warenverkehr, Rechte des geistigen Eigentums, Informationsgesellschaft und Medien, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Fischerei, Verkehrspolitik, Sozialpolitik und Beschäftigung, Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente, Justiz und Grundrechte, Recht, Freiheit und Sicherheit sowie Finanzkontrolle. Die vollständige Angleichung an den Besitzstand im Umweltbereich wäre nur langfristig durch erhöhte Investitionen zu erreichen. Die Anstrengungen in diesem Bereich sollten verstärkt werden.

    Der Beitritt Albaniens hätte auf die Politik der Europäischen Union insgesamt nur begrenzte Auswirkungen und würde nicht die Fähigkeit der Union beeinträchtigen, ihre eigene Entwicklung fortzusetzen und zu vertiefen.

    Nach Auffassung der Kommission sollten die Verhandlungen über den Beitritt zur Europäischen Union mit Albanien eröffnet werden, sobald das Land die Beitrittskriterien und insbesondere die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien hinsichtlich der institutionellen Stabilität als Garantie vor allem der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in dem erforderlichen Maß erfüllt hat. In diesem Zusammenhang muss Albanien insbesondere die folgenden zentralen Prioritäten umsetzen:

    - Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Parlaments auf der Grundlage eines konstruktiven und nachhaltigen politischen Dialogs zwischen allen politischen Parteien,

    - Verabschiedung anhängiger Gesetze, die eine größere parlamentarische Mehrheit erfordern,

    - Ernennung des Ombudsmanns und Gewährleistung eines ordentlichen parlamentarischen Anhörungs- und Abstimmungsverfahrens für die Ernennung von Richtern des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs,

    - Änderung des gesetzlichen Rahmens für Wahlen im Einklang mit den Empfehlungen des OSZE-ODIHR,

    - Sicherstellung der Durchführung von Wahlen im Einklang mit europäischen und internationalen Standards,

    - Vollendung wesentlicher Maßnahmen in der Reform der öffentlichen Verwaltung, darunter Änderungen des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und eine Stärkung der Abteilung für öffentliche Verwaltung mit Blick auf die Verbesserung der Professionalität und die Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung sowie auf die Förderung eines transparenten und leistungsbezogenen Einstellungs- und Beförderungssystems,

    - Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch die Annahme und Umsetzung einer Reformstrategie für das Justizwesen, die die Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht der Justizeinrichtungen gewährleistet,

    - wirksame Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie der Regierung und des zugehörigen Aktionsplans, Beseitigung der Hindernisse für Ermittlungen, vor allem in Bezug auf Richter, Minister und Abgeordnete, Schaffung einer soliden Erfolgsbilanz im Hinblick auf proaktive Ermittlungen Anklageerhebungen und Verurteilungen in Korruptionsfällen auf allen Ebenen,

    - Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gestützt auf eine Gefahrenabschätzung und proaktive Ermittlungen, eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern in der Region und in der EU sowie bessere Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden, Schaffung einer soliden Erfolgsbilanz in diesem Bereich,

    - Ausarbeitung, Annahme und Umsetzung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans für Eigentumsrechte im Anschluss an eine breit angelegte Konsultation der Interessengruppen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; dies sollte Rückübertragungs-, Entschädigungs- und Legalisierungsverfahren abdecken,

    - Ergreifung konkreter Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern sowie der Roma und wirksame Umsetzung der Politik der Diskriminierungsbekämpfung,

    - Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen zur Verbesserung der Behandlung festgenommener Personen in Polizeistationen, Untersuchungshaft und Gefängnissen, Stärkung der gerichtlichen Verfolgung von Misshandlungsfällen und Verbesserung der Anwendung der Empfehlungen des Ombudsmanns auf diesem Gebiet.

    Albanien wird ermutigt, sein konstruktives Engagement für die regionale Zusammenarbeit und die Verbesserung der bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern fortzusetzen. Das SAA muss weiter reibungslos umgesetzt werden; in diesem Zusammenhang muss der Einhaltung der Fristen für die Erfüllung der Verpflichtungen gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Darüber hinaus wird das Land nachdrücklich ermutigt, den Ausbau seiner Verwaltungskapazitäten in allen Bereichen fortzusetzen. Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft muss ausgeweitet werden. Albanien muss angemessene Ressourcen bereitstellen, um das wirksame Funktionieren seiner Menschenrechtsorganisationen zu gewährleisten, und seine Bemühungen um den Schutz von Minderheiten verstärken. Freiheit und Unabhängigkeit der Medien müssen gestärkt und die starke politische Einflussnahme bekämpft werden.

    Die Kommission wird die Fortschritte der erforderlichen Reformen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens überwachen und die Bemühungen weiter durch das Finanzierungsinstrument IPA unterstützen. Die Kommission wird im Rahmen des Erweiterungspakets 2011 einen Bericht über die Fortschritte Albaniens vorlegen. Im Mittelpunkt dieses Berichts wird vor allem die Umsetzung der zentralen Prioritäten stehen, die mit Blick auf die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen angegangen werden müssen.

    ANHANG 2

    Schlussfolgerungen zu den Fortschrittsberichten über Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, das Kosovo, die Türkei und Island

    Kroatien

    Kroatien erfüllt weiterhin die politischen Beitrittskriterien . In vielen Bereichen, einschließlich auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit, wurden Fortschritte erzielt. Bei der Justiz- und Verwaltungsreform und der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie in den Bereichen Achtung und Schutz von Minderheiten und Flüchtlingsrückkehr bedarf es jedoch weiterer Fortschritte und verstärkter Bemühungen.

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden weiter gestärkt. Regierung und Parlament arbeiten weiterhin effizient. Die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments im Hinblick auf die Gesetzgebungsverfahren müssen jedoch verbessert werden. Die Reform des Justizwesens schreitet voran, wobei grundlegende Fragen wie Effizienz, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Gerichte nach wie vor noch nicht angegangen worden sind.

    Kroatien hat bei der Reform der öffentlichen Verwaltung lediglich begrenzte Fortschritte erzielt. Das Gesetz über allgemeine Verwaltungsverfahren ist in Kraft getreten; des Weiteren wurden eine Humanressourcenstrategie und ein Aktionsplan für den öffentlichen Dienst verabschiedet. Schwerfällige Verwaltungsverfahren, Politisierung und eine unzureichende Humanressourcenverwaltung belasten jedoch nach wie vor die öffentliche Verwaltung. Auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene bedarf es eines stärkeren politischen Engagements und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Hauptakteuren, um konkrete Ergebnisse zu erzielen.

    Die Justizreform wurde fortgesetzt. Rückstaus der vor Gericht anhängigen Verfahren wurden abgebaut und die Unabhängigkeit des Justizwesens wurden durch Verfassungsänderungen gestärkt. Die wichtigsten Ergebnisse, die im Zuge der Reform erzielt werden sollten, sind jedoch bislang noch nicht eingetreten. Das Land steht weiter vor großen Herausforderungen; dies gilt insbesondere für die Anwendung transparenter Kriterien für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten, den weiteren Abbau des Verfahrensrückstaus, die allzu lange Dauer der Verfahren und die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen. Fortschritte wurden bei der Durchführung von Kriegsverbrecherverfahren, einschließlich der erneuten Prüfung von fragwürdigen Urteilen aus den 1990er Jahren, erzielt. Allerdings stellt die Straffreiheit bei Kriegsverbrechen weiterhin ein Problem dar, vor allem im Falle von Verbrechen, deren Opfer ethnische Serben waren, bei denen vielfach nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde.

    Bei der Korruptionsbekämpfung sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Umsetzung und Gesamtkoordinierung der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen haben sich verbessert. Das Amt für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) setzte seine Arbeit konsequent fort und hat in einigen wichtigen Korruptionsfällen Anklage erhoben. Die Anzahl der Gerichtsurteile in diesem Bereich ist gestiegen. Das Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen wurde in die Verfassung aufgenommen. Trotzdem ist Korruption in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet. Die vor kurzem gestärkten Justiz- und Verwaltungsstrukturen und insbesondere die Fähigkeit der Gerichte, immer mehr und immer komplexere Fälle zu bearbeiten, müssen sich erst noch in der Praxis bewähren. Kroatien muss jetzt unter Beweis stellen, dass bei den Ermittlungen, der Strafverfolgung und den Gerichtsentscheiden in Korruptionsfällen und insbesondere in Fällen von Korruption auf hoher Ebene wirklich Fortschritte erzielt werden. Bei der Vermeidung von Interessenskonflikten sind nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Anwendung der Rechtsvorschriften über den Zugang zu Informationen hat sich kaum verbessert. In Bezug auf die Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen sind nach wie vor Defizite festzustellen.

    Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz sind Fortschritte zu verzeichnen. In rechtlicher Hinsicht ist der Schutz der Menschenrechte im Großen und Ganzen gewährleistet, doch in der praktischen Umsetzung stellen sich noch erhebliche Probleme. Was den Zugang zu den Gerichten betrifft, so wurde eine grundlegende Reform des Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeleitet. Für einkommensschwache Personen besteht nunmehr die Möglichkeit, staatlich finanzierte Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Gleichwohl ist das Antragsverfahren kompliziert und der Gesamtumfang der Prozesskostenhilfe gering. Für den Strafvollzug wurden weitere rechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Haftbedingungen ergriffen (z. B. Einführung eines Bewährungssystems). Die kroatischen Gefängnisse sind nach wie vor überfüllt, und der Gesundheitsschutz im Strafvollzug ist unzureichend. Der Bürgerbeauftragte erhält weiterhin Beschwerden über Misshandlungen in Form übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei.

    Die freie Meinungsäußerung , einschließlich der Achtung der Freiheit der Medien und der Medienvielfalt, ist im kroatischen Recht verankert und wird generell geachtet. Redakteure und Journalisten klagen jedoch weiterhin darüber, dass sie politischem Druck ausgesetzt sind. Die Unabhängigkeit lokaler Medien ist nach wie vor noch nicht vollständig sichergestellt.

    Im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt hat sich bei anhaltend hoher Frauenarbeitslosigkeit kaum verbessert. Der Kinderbeauftragte setzt sich aktiver für die Achtung der Kinderrechte und deren Verbreitung ein. Der Stelle fehlt es allerdings an Ressourcen, um alle ihr übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können.

    In Bezug auf sozial schwache Menschen und/oder Menschen mit Behinderungen sind Fortschritte zu verzeichnen. Das Amt des/der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung wird ausgebaut, insbesondere mit Blick auf mögliche Vertretungen auf regionaler Ebene. Es fehlt jedoch an Informationen über Rechte und Ansprüche von Behinderten in den Bereichen Sozialfürsorge, Gesundheits- und Altersversorgung. Die Kriterien für die Feststellung von Ansprüchen werden nicht einheitlich angewandt und es gibt zudem eine Vielzahl von Einzelvorschriften, die die jeweiligen Rechte regeln. Der Übergang von der Heim- und Anstaltsbetreuung zu gemeindenahen Betreuungsdiensten kommt langsam voran.

    Es wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, um über das neue Antidiskriminierungsgesetz zu informieren. Sowohl die Behörden als auch die Bevölkerung wissen allerdings nur wenig über den Anwendungsbereich dieses Gesetzes und nur wenige Fälle von Diskriminierung werden vor Gericht gebracht. Fortschritte gab es im Hinblick auf die Rechtsvorschriften über Hassverbrechen; mit der Umsetzung dieser Rechtsvorschriften wurde jedoch gerade erst begonnen.

    Im Bereich Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz sind Fortschritte zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund der verbesserten Beziehungen in der Region und insbesondere der besseren Beziehungen zwischen Kroatien und Serbien ist eine stärkere Ausrichtung auf Minderheitenfragen festzustellen. Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen über Minderheiten wurden ausgeweitet. Der Roma-Minderheit wird weiterhin mehr Aufmerksamkeit gewidmet, insbesondere wurde der Zugang zur vorschulischen Erziehung für Roma-Kinder verbessert. Trotz des allgemeinen Sparkurses wurden die Mittel für Minderheitenorganisationen kaum gekürzt. Trotzdem bestehen für die Minderheiten noch viele Probleme. Kroatien muss sich weiterhin für mehr Toleranz gegenüber der serbischen Minderheit einsetzen. Außerdem muss Kroatien Maßnahmen ergreifen, um all jene zu schützen, die immer noch bedroht werden oder Opfer von Diskriminierung, Hass oder Gewalt sind. Die Roma-Minderheit lebt unter besonders schwierigen Bedingungen: Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und der Zugang zu Personaldokumenten sind weiterhin problematisch. Im Beschäftigungsbereich stehen die Minderheiten vor besonderen Problemen; in der öffentlichen Verwaltung, der Justiz, der Polizei sowie im breiteren öffentlichen Sektor sind sie nach wie vor unterrepräsentiert.

    Die Lage der Flüchtlinge hat sich ein wenig verbessert. Es ist nach wie vor eine Rückkehr von Flüchtlingen nach Kroatien zu beobachten. Die Bereitstellung von Wohnraum für Personen, die früher über Wohn- oder Eigentumsrechte verfügten, wird fortgesetzt. Um die 2009 vorgesehene, aber verzögerte Bereitstellung von Wohnraum zu beschleunigen, wurde ein überarbeiteter Aktionsplan verabschiedet, der bis 2011 vollständig umgesetzt werden soll. Fortschritte wurden bei der Instandsetzung beschädigter Häuser gemacht. Auch der enorme Rückstau der vor Gericht anhängigen Beschwerden gegen abgelehnte Anträge auf Wiederaufbauhilfe konnte abgebaut werden. Der Beschluss über die Anerkennung von Rentenansprüchen wurde weiter umgesetzt. Was die für 2009 anvisierten Ziele in Bezug auf die Bereitstellung von Wohnraum anbetrifft, so kamen hier die Arbeiten nur schleppend voran. Mehrere Tausend Anträge auf Wohnraum sind noch nicht vollständig bearbeitet worden, so dass den zurückkehrenden Flüchtlingen keine Wohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Für eine große Anzahl von Wiederaufbauanträgen steht die Entscheidung noch aus. Es müssen die nötigen Voraussetzungen für eine dauerhafte Rückkehr der Flüchtlingen geschaffen werden.

    Was die regionale Zusammenarbeit und internationale Verpflichtungen anbetrifft, so arbeitetet das Land weiterhin mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammen. Die von der Regierung eingerichtete Task Force muss ihre Tätigkeit fortsetzen, um die von der Anklagebehörde des ICTY gesuchten Artillerie-Akten aufzufinden oder über deren Verbleib Auskunft geben zu können. Die Umsetzung der Erklärung von Sarajevo erhielt durch das Ministertreffen vom März 2010 in Belgrad neue Impulse. Auf diesem Treffen vereinbarten die Vertreter von Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien, beim Abgleich der Flüchtlingsstatistiken zusammenzuarbeiten. Zudem verpflichteten sie sich, bis Ende des Jahres auf Lösungen für eine Reihe offener Fragen hinzuwirken.

    Kroatien beteiligt sich nach wie vor aktiv an regionalen Initiativen wie dem Kooperationsprozess für Südosteuropa (SEECP), dem Regionalen Kooperationsrat (RCC) und dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA). Der kroatische Präsident verfolgt einen proaktiven Ansatz für die regionale Zusammenarbeit. Die bilateralen Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern und zu benachbarten EU-Mitgliedstaaten sowie mit Serbien werden weiter ausgebaut. Die Beziehungen zu Slowenien haben sich seit der Unterzeichnung des Schiedsvertrags zur Lösung des Grenzstreits verbessert.

    Die kroatische Wirtschaft hat erheblich unter der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise gelitten. Das Land verfiel im ersten Quartal 2009 in eine Rezession; Mitte 2010 gab es keine eindeutigen Anzeichen für eine konjunkturelle Erholung. Arbeitslosigkeit, Haushaltsdefizit und Staatsverschuldung sind erheblich gestiegen, wie auch die Auslandsschulden, die ein besonders wunder Punkt der kroatischen Wirtschaft sind. Die Zentralbank konnte durch entsprechende Maßnahmen für Währungsstabilität sorgen und der Finanzsektor überstand die Krise relativ unbeschadet.

    In Bezug auf die wirtschaftlichen Beitrittskriterien ist festzuhalten, dass Kroatien eine funktionierende Marktwirtschaft hat. Kroatien dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Europäischen Union standzuhalten, wenn es dem Land gelingt, sein weitreichendes Reformprogramm, mit dem die strukturellen Schwächen beseitigt werden sollen, wie geplant umzusetzen.

    Über die grundlegenden Elemente der Marktwirtschaft besteht nach wie vor ein breiter politischer Konsens. Das Konjunkturprogramm enthält mittelfristige Zielsetzungen für die Wirtschaftspolitik. Inwieweit das Konjunkturprogramm dem wirtschaftlichen Wachstum und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Landes zugutekommen kann, hängt davon ab, wie effektiv es umgesetzt wird. In Anbetracht der bestehenden Zwänge war die Wirtschaftspolitik im Großen und Ganzen in der Lage, den Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise entgegenzuwirken. Durch entsprechende währungspolitische Maßnahmen konnte für einen stabilen Wechselkurs und für Finanzstabilität gesorgt und gleichzeitig eine Überbrückung von Liquiditätsengpässen ermöglicht werden. Das Leistungsbilanzdefizit ist aufgrund der Rezession geschrumpft und auch der Inflationsdruck ließ weiter nach. Der Bankensektor konnte den Schocks standhalten.

    Die strukturellen Reformen, insbesondere was die Privatisierung und Restrukturierung defizitärer Unternehmen anbetrifft, kamen demgegenüber langsamer voran. Der Arbeitsmarkt mit seinen niedrigen Beschäftigungs- und Erwerbsquoten blieb sehr unflexibel und erlebte während der Rezession einen weiteren Abwärtstrend. Finanzpolitisch unternahmen die Behörden wenig, um dem wachsenden Defizit entgegenzuwirken und die öffentlichen Ausgaben effizienter zu gestalten. Die sozialen Transferleistungen blieben hoch und waren nicht genau genug auf die Zielgruppen ausgerichtet; viele Staatsunternehmen erhielten nach wie vor staatliche Unterstützung im Wege direkter oder indirekter Subventionen und Garantien. Wenn mittelfristig eine finanzpolitische Stabilität erzielt werden soll, dann bedarf es unbedingt einer strengeren Haushaltspolitik und -disziplin und einer effizienteren Gestaltung der öffentlichen Ausgaben. Das Investitionsklima wird weiterhin durch übermäßige Regulierung und die vielen parafiskalischen Abgaben beeinträchtigt.

    Verbesserungen sind in Bezug auf die Fähigkeit Kroatiens, die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen , zu verzeichnen. Die Vorbereitungen zur Erfüllung der Beitrittsanforderungen kommen gut voran; Kroatien hat in den meisten Bereichen bereits ein gutes Maß an Angleichung an den EU-Besitzstand erreicht. Für die meisten Bereiche, einschließlich jener Kapitel mit einem ohnehin schon hohen Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand, sind weitere Fortschritte festzustellen. In bestimmten Bereichen müssen weitere Bemühungen folgen, um die für eine ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstands erforderliche Verwaltungskapazität zu schaffen.

    Gute Fortschritte gab es im Bereich des freien Warenverkehrs ; in diesem Kapitel ist die Angleichung an die einschlägigen Rechtsvorschriften gut vorangekommen. Dennoch sind weitere Anstrengungen nötig, insbesondere um die Angleichung an die Rechtsvorschriften zu Konformitätsbewertung, Messwesen und Marktüberwachung voranzubringen. Kroatien muss die Angleichung an den Besitzstand abschließen und die diesbezüglich erforderliche Umsetzungskapazität ausbauen. Gute Fortschritte lassen sich auch für das Kapitel Freizügigkeit der Arbeitnehmer vermelden; hier wurde ein zufriedenstellendes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um insbesondere die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme zu stärken.

    Fortschritte gab es auch in Bezug auf das Niederlassungsrecht und die Dienstleistungsfreiheit , insbesondere im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und bei den Postdiensten. Insgesamt ist die Angleichung an den einschlägigen Besitzstand zufriedenstellend. Für den vollständigen Abschluss der Angleichung an den Besitzstand sind allerdings noch verstärkte Bemühungen hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erforderlich. Die Bemühungen um einen Ausbau der Verwaltungskapazität müssen fortgesetzt werden.

    Bei der Angleichung an die Rechtsvorschriften über den freien Kapitalverkehr konnten Fortschritte erzielt werden. Weiterer Anstrengungen bedarf es allerdings noch, um eine vollständige Liberalisierung der Kapitalbewegungen zu gewährleisten und die Durchsetzung der Rechtsvorschriften gegen Geldwäsche zu konsolidieren.

    Gute Fortschritte sind im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu verzeichnen; so sind die wichtigsten Akteure dieses Bereichs aufgrund von Kapazitätsverbesserungen in der Lage, die Verfahren im öffentlichen Auftragswesen zu koordinieren und umzusetzen. Die Vorkehrungen für eine effiziente Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften müssen auf allen Ebenen des öffentlichen Auftragswesens weiter verbessert werden.

    Für das Kapitel Gesellschaftsrecht sind Fortschritte festzustellen. Die Angleichung an den Besitzstand verläuft nach Plan. Im Bereich der Wirtschafts- und Rechnungsprüfung sind weitere Anstrengungen erforderlich.

    Fortschritte können auch für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums vermeldet werden. Hier wurde nicht nur bereits ein sehr hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht, auch die Durchsetzung kommt gut voran. Insgesamt muss die Bevölkerung noch stärker für Fragen des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums sensibilisiert werden.

    Bedeutende Fortschritte wurden in der Wettbewerbspolitik erzielt; dies gilt insbesondere für den absehbaren Abschluss der öffentlichen Ausschreibung für die Umstrukturierung der Schiffswerften. Insgesamt wurde inzwischen ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich um sicherzustellen, dass die Umstrukturierungspläne mit den EU-Beihilfevorschriften für Schiffswerften in Schwierigkeiten im Einklang stehen, um die Durchsetzungsbilanz der kroatischen Wettbewerbsbehörde bei Kartellfällen und die Verwaltungskapazität der Behörde, insbesondere im Kartellbereich, weiter zu verbessern. Die Anpassung des kroatischen Rundfunkgesetzes an den Besitzstand muss abgeschlossen werden. Des Weiteren müssen die nationalen Umstrukturierungspläne für die Stahlindustrie aktualisiert werden.

    Auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen wurden sowohl bei der Angleichung an die einschlägigen Rechtsvorschriften als auch im Hinblick auf einen Ausbau der Verwaltungsressourcen erhebliche Fortschritte erzielt. Demgegenüber besteht in Bezug auf die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Regulierungsbehörden noch Handlungsbedarf.

    Kroatien hat auf dem Gebiet Informationsgesellschaft und Medien erhebliche Fortschritte gemacht und hier ein hohes Maß an Rechtsangleichung erzielt. Damit jedoch der Rechtsrahmen ordnungsgemäß angewendet werden kann, müssen die Kapazitäten der beiden nationalen Regulierungsbehörden noch weiter ausgebaut werden. Die Liberalisierung des Marktes für elektronische Kommunikation muss in allen Segmenten konsequent vorangebracht werden.

    Gute Fortschritte gab es im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums , insbesondere was die Einrichtung und Umsetzung der Zahlstelle und des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie die gemeinsame Marktorganisation anbetrifft. In diesen zentralen Bereichen der Gemeinsamen Agrarpolitik müssen jedoch erhebliche Bemühungen aufrechterhalten werden. Kroatien muss dafür sorgen, dass das nationale Agrarstützungssystem in vollem Umfang an den Besitzstand angepasst und die Aufnahmekapazität für Mittel zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums verbessert wird.

    Gute Fortschritte gab es bei der Rechtsangleichung auf dem Gebiet Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Pflanzenschutz ; besonders zu nennen ist hier die Annahme und Umsetzung der einschlägigen Durchführungsvorschriften. Die Umsetzung des Besitzstands ist in allen Bereichen gut vorangekommen. Mit der Verabschiedung des nationalen Programms für die Modernisierung von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten, wurden in diesem Bereich erhebliche Fortschritte erzielt. Demgegenüber bedarf es weiterer Anstrengungen mit Blick auf die Umsetzung dieses Programms, die Stärkung der Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten und der Veterinärkontrollen an den Grenzübergangsstellen.

    Kroatien hat bei Angleichung an den Besitzstand im Bereich Fischerei gute Fortschritte verzeichnet. Die Vorbereitungen auf die Anwendung der Fischereipolitik sind bereits gut vorangeschritten. Kroatien muss jedoch die Umsetzung der Rechtsvorschriften verbessern, dies gilt insbesondere für das Flottenmanagement sowie Inspektionen und Kontrollen und die Strukturpolitik.

    Im Verkehrsbereich wurden weitere Fortschritte erzielt . Insgesamt wurde hier ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings ist die Angleichung im Luftfahrtsektor noch nicht vollständig abgeschlossen. Es bedarf noch weiterer Anstrengungen, um den Besitzstand um- und durchzusetzen.

    Weitere Fortschritte sind im Kapitel Energie zu verzeichnen, wo bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht wurde. Jedoch sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden im Energiesektor zu stärken.

    Im Bereich Steuern wurden insbesondere bei den operativen Kapazitäten und der EDV-Umstellung Fortschritte erzielt. Die kroatischen Rechtsvorschriften im Bereich der direkten und indirekten Steuern stimmen bereits weitgehend mit dem Besitzstand überein. Dennoch muss die Rechtsangleichung vor allem im Bereich der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern noch fortgesetzt werden. Die Bemühungen um den Ausbau der Verwaltungskapazitäten, u. a. im Bereich der IT-Interkonnektivität, müssen fortgesetzt werden.

    Weitere Fortschritte wurden im Bereich Wirtschafts- und Währungspolitik erzielt, wo die Angleichung an den Besitzstand nun praktisch abgeschlossen ist.

    Im Bereich Statistik wurden bei der Modernisierung der statistischen Infrastruktur deutliche Fortschritte erzielt. Hier hat die Rechtsangleichung einen guten Stand erreicht. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um die kroatischen Statistiken vollständig mit den EU-Anforderungen in Einklang zu bringen.

    Gute Fortschritte wurden im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung festgestellt. Hier hat die Angleichung an den Besitzstand ein gutes Maß erreicht. Allerdings bestehen nach wie vor Lücken bei der Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere bei der Umsetzung der Richtlinien zum Arbeitsrecht und im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen und der Gewährleistung der Gleichstellung. Die Verwaltungskapazität in diesem Bereich muss weiter ausgebaut werden.

    Kroatien hat insbesondere bei den Grundsätzen und dem Instrumentarium der Unternehmens- und Industriepolitik Fortschritte erzielt. Die Angleichung an den einschlägigen Besitzstand ist weit vorangekommen. Weitere nachhaltige Anstrengungen müssen sich auf die Verbesserung des Unternehmensumfelds konzentrieren. Die Maßnahmen zur Umstrukturierung der Stahl- und insbesondere der Schiffsbauindustrie müssen fortgesetzt werden.

    Kroatien hat weitere Fortschritte bei der Entwicklung der transeuropäischen Netze erzielt. Die Angleichung an den Besitzstand ist abgeschlossen.

    Gute Fortschritte wurden im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente erzielt, insbesondere durch die Ausarbeitung strategischer Dokumente und die Bestimmung der Institutionen und Mechanismen, die für die Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik sowie für die Einstellung und die Fortbildung neuer Mitarbeiter zuständig sind. Kroatiens Vorbereitungen auf die Anwendung der Kohäsionspolitik der EU sind relativ weit vorangeschritten. Das Land muss diese Vorbereitungen nun durch den Aufbau eines Bestands ausgereifter Projektvorschläge und der entsprechenden Kapazität für die Inanspruchnahme der Mittel vollständig zum Abschluss bringen.

    Kroatien hat im Bereich Justiz und Grundrechte gute Fortschritte erzielt. Die Justizreform wurde fortgesetzt und führte zur weiteren Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit durch die Annahme neuer Gesetze und zum Abbau des Rückstaus der vor Gericht anhängigen Verfahren. Die Reform des Justizwesens bleibt jedoch ein umfassende Aufgabe, wobei grundlegende Fragen wie Effizienz, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Gerichte nach wie vor noch zu lösen sind. Die Korruptionsbekämpfung wurde zwar mit mehr Nachdruck vorangetrieben und konnte einige positive Ergebnisse verzeichnen, dennoch bleibt die Korruption in vielen Bereichen ein verbreitetes Problem. Kroatien muss jetzt unter Beweis stellen, dass bei den Ermittlungen, der Strafverfolgung und den Gerichtsentscheiden in Korruptionsfällen und insbesondere in Fällen von Korruption auf hoher Ebene wirklich Fortschritte erzielt werden. Das Land muss seine Präventionsmaßnahmen verstärken, indem es beispielsweise für mehr Transparenz bei den öffentlichen Ausgaben sorgt. Der Schutz der Grundrechte wurde verstärkt, muss aber auch in der Praxis besser gewährleistet werden, dies gilt vor allem für die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen.

    Kroatien hat im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit beträchtliche Fortschritte erzielt. Das Asylsystem wurde erheblich verbessert, aber nun muss vor allem der Integration von Personen, denen in Kroatien Schutzstatus zuerkannt wurde und dem Schutz von Minderjährigen in der Gruppe der illegalen Migranten Aufmerksamkeit gewidmet werden. Gute Fortschritte konnten im Bereich Visapolitik erzielt werden. Allerdings muss die Angleichung an den einschlägigen Besitzstand fortgesetzt werden. Auch im Bereich der Außengrenzen sind Fortschritte zu verzeichnen. Hier müssen jedoch verschiedene Aspekte des Aktionsplans für das integrierte Grenzmanagement geändert und die Modernisierung der Ausrüstung beschleunigt werden. Bei der Zusammenarbeit der Justizbehörden in Straf- und Zivilsachen sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Auch bei der Bekämpfung der Drogenpolitik wurden weitere Fortschritte erzielt.

    Im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden weitere – wenn auch aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise schleppendere – Fortschritte erzielt. Hier müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Forschungskapazität zu stärken, Fortbildungsmaßnahmen bereitzustellen und Investitionen der Industrie und der KMU in die Forschung zu fördern. Weitere Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand sind im Bereich Bildung und Kultur zu verzeichnen. Hier wurde bereits ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Kroatien muss seine Vorbereitungen auf die Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ fortsetzen.

    Gute Fortschritte wurden im Kapitel Umwelt bei der Rechtsangleichung und –umsetzung erzielt. Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Wasserqualität und in gewissem Umfang auch im Bereich Klimawandel muss abgeschlossen werden. Die Umsetzung der horizontalen EU-Vorschriften und die Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Umweltschutzorganisationen müssen verbessert werden. Insgesamt stehen die Vorbereitungen Kroatiens kurz vor dem Abschluss. Kroatien muss insbesondere auf lokaler Ebene die Verwaltungskapazität weiter ausbauen.

    Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden gute Fortschritte erzielt. Hier hat die Rechtsangleichung einen guten Stand erreicht. Die weitere Stärkung der Verwaltungskapazität erfordert noch nachhaltige Anstrengungen.

    Bei der Zollunion sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Das kroatische Zollrecht steht in sehr hohem Maß mit dem Besitzstand im Einklang. Kroatien hat Fortschritte im IT-Bereich erzielt. insbesondere bei der Interkonnektivität. Weitere Fortschritte müssen bei der Beseitigung der letzten Unstimmigkeiten in den kroatischen Rechtsvorschriften, der Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie und der Vorbereitung auf die IT-Interkonnektivität gemacht werden.

    Einige Fortschritte sind auch im Bereich der Außenbeziehungen zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung in diesem Bereich ist bereits fortgeschritten und Kroatien achtet weiterhin auf die Koordinierung und Abstimmung seiner Standpunkte im Rahmen internationaler Gremien. Allerdings muss Kroatien bei der Ergreifung von Schutzmaßnahmen auf die vollständige Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen achten. Für die Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe müssen weitere Mittel bereitgestellt werden.

    Kroatien hat im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik weitere Fortschritte erzielt. Das Land hat sich weiterhin an einigen militärischen und zivilen EU-Missionen beteiligt. Insgesamt hat Kroatien in diesem Bereich ein hohes Maß an Angleichung erreicht. Kroatien muss die Um- und Durchsetzung der Rüstungskontrollen, einschließlich der Transparenz rüstungsbezogener Informationen, weiter stärken.

    Im Bereich Finanzkontrolle sind Fortschritte zu verzeichnen. Die Unabhängigkeit des Staatlichen Rechnungshofs wurde gestärkt. Die Anstrengungen sollten sich nun auf die Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Reformen richten. Die an der Struktur zur Koordinierung der Betrugsbekämpfung beteiligten Stellen müssen ihre Anstrengungen intensivieren, um eine wirksame Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategie zu gewährleisten.

    Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind weitere Fortschritte zu vermelden. Der Ausbau der institutionellen Kapazitäten für die Anwendung des Eigenmittelsystems ist vorangeschritten. Insgesamt hat Kroatien – mit Ausnahme der Zuckerabgaben – bei der Rechtsangleichung an den Besitzstand und der Umsetzungskapazität einen guten Stand erreicht. Kroatien muss sich weiter um die Stärkung seiner Koordinierungskapazität bemühen.

    Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erfüllt die politischen Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. Nach substanziellen Reformen im Jahr 2009 wurden weitere Fortschritte erzielt, die allerdings nicht überall gleich ausfielen. Die Regierungskoalition ist insgesamt stabil und die politischen Kräfte arbeiten zusammen. Einige Fortschritte wurden bei der Reform des Parlaments, der Polizei, des Justizsystems, der öffentlichen Verwaltung und im Bereich Achtung und Schutz von Minderheitenerzielt. Allerdings bedarf es in den meisten Bereichen im Zusammenhang mit den politischen Kriterien, insbesondere was die großen Probleme bei der Unabhängigkeit der Justiz, der Reform der öffentlichen Verwaltung und der freien Meinungsäußerung in den Medien betrifft, noch weiterer Anstrengungen. Der politische Dialog muss gestärkt werden.

    Die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid stellt weiterhin ein wichtiges Element bei der Durchsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit dar. Bei der Umsetzung des Gesetzes über Sprachen, Dezentralisierung und eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Volksgruppen hat es einige Fortschritte gegeben. Es sind weitere Anstrengungen durch einen verstärkten Dialog notwendig, um die Ziele des Abkommens zu erfüllen und seine vollständige Umsetzung sicherzustellen.

    Bei der Reform des Parlaments wurden weitere Fortschritte erzielt. Es wurden Änderungen der Verfahrensregeln angenommen, durch die die Rechte der Opposition gewahrt werden. Das Parlament hat Maßnahmen zur Stärkung seiner institutionellen Kapazitäten ergriffen, insbesondere durch die Einrichtung des Parlamentarischen Instituts. Der Dialog über die Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen kam jedoch mangels regelmäßiger Tagungen des zuständigen Parlamentsausschusses nicht zustande.

    Die Partner in der Regierungskoalition arbeiten weiterhin konstruktiv zusammen. Sie haben sich verpflichtet, Reformen durchzuführen, mit denen das Land auf den Beitritt zur Europäischen Union vorbereitet werden soll. Dennoch ist ein verstärkter Dialog über Fragen zum Thema interethnische Beziehungen erforderlich. Zudem sind zusätzliche Anstrengungen vonnöten, um den Dezentralisierungsprozess im Einklang mit dem Rahmenabkommen von Ohrid voranzubringen. Der finanzielle Rahmen für die Kommunalverwaltungen muss transparenter und ausgewogener gestaltet werden. Die Zusammenarbeit der Regierung mit dem Nationalen Rat für europäische Integration muss weiter ausgebaut werden.

    Einige Fortschritte sind hinsichtlich der Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung zu verzeichnen. Das Gesetz über den öffentlichen Dienst wurde angenommen. Das Gesetz über interne Angelegenheiten in Bezug auf die Polizeireform trat in Kraft und die meisten Durchführungsvorschriften wurden angenommen. Allerdings sind erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich, um die Transparenz, Unabhängigkeit und Professionalität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen. Auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung hat es ungebührende politische Einflussnahmen bei der Einstellung und Beförderung von Personal gegeben. Der Rechtsrahmen in diesem Bereich, insbesondere was eine leistungsorientierte Personalpolitik betrifft, muss weiter verbessert werden. Bei der Umwandlung einer großen Zahl befristeter Stellen in Planstellen blieb eine wettbewerbs- und leistungsorientierte Einstellungspolitik vielfach unberücksichtigt.

    Bei der Reform des Gerichtswesens wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Effizienz der Gerichte wurde durch Verbesserungen bei der Finanzverwaltung gestärkt. Allerdings bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz: Es wurde nicht weiter sichergestellt, dass die bestehenden Rechtsvorschriften auch tatsächlich umgesetzt wurden. Daher ist es wichtig, dass bei Neueinstellungen vornehmlich auf Absolventen der Akademie zur Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zurückgegriffen wird.

    Fortschritte wurden bei der Korruptionsbekämpfung erzielt. Es wurden umfangreiche Polizeioperationen durchgeführt, bei denen spezielle Ermittlungsmethoden zur Anwendung kamen. Während der rechtliche und institutionelle Rahmen weitgehend vorhanden ist, müssen Korruptionsfälle auf hochrangiger Ebene noch stärker sanktioniert werden. Die derzeitigen Bestimmungen über Vermögenserklärungen, Interessenkonflikte und die Finanzierung politischer Parteien werden nicht wirksam umgesetzt. Die Mittelausstattung der staatlichen Kommission für Korruptionsbekämpfung muss sichergestellt werden. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar.

    Ein rechtlicher und institutioneller Rahmen für den Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz ist vorhanden und die bürgerlichen und politischen Rechte werden weitgehend gewahrt. Allerdings müssen die bestehenden gesetzlichen Garantien vollständig durchgesetzt werden.

    Die halboffene Abteilung des Gefängnisses von Idrizovo, in dem unmenschliche und sich laufend verschlechternde Haftbedingungen herrschten, wurde geschlossen. Die Strategie zur Behebung der verbleibenden schweren Mängel bei den Haftbedingungen wird jedoch nur langsam umgesetzt. Die Überwachung durch die Strafvollzugsbehörden ist nach wie vor unzureichend. Bei der Meinungsfreiheit sind zunehmend Probleme im Zusammenhang mit politischer Einflussnahme in den Medien und übermäßigem Druck auf Journalisten zu berichten. Die Zivilgesellschaft ist weiterhin nur beschränkt am politischen Entwicklungsprozess beteiligt.

    Der Ombudsmann stellt weiterhin den zentralen Angelpunkt für Schutz und Förderung der Menschenrechte dar. Seine Arbeitslast ist im Berichtszeitraum angestiegen. Dagegen hat der Anteil der von den öffentlichen Behörden angenommenen Empfehlungen abgenommen. Die Befugnisse und die Ressourcen des Ombudsmanns müssen gestärkt werden.

    Die Rechtsvorschriften über den Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Rechte sind im Großen und Ganzen vollständig. Die Strategie zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt wurde weiter umgesetzt. Über die Zusammensetzung des Wirtschafts- und Sozialausschusses wurde eine Einigung erzielt, was zum sozialen Dialog beitragen wird. Eine Reihe von Antidiskriminierungsgesetzen wurde verabschiedet. Dabei wurde allerdings die sexuelle Orientierung als Diskriminierungsgrund ausgelassen. Es muss ein strategischer Ansatz zur Sicherstellung der Chancengleichheit entwickelt werden. Zusätzliche Anstrengungen sind erforderlich, um das Gesetz über die Jugendgerichtsbarkeit und die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes umzusetzen.

    Fortschritte wurden im Bereich Achtung und Schutz der Minderheiten und kulturellen Rechte erzielt. Einige Fortschritte wurden auch hinsichtlich einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen Volksgruppen erzielt und die Regierung hat Schritte unternommen, um die interethnische Integration im Bildungssystem zu stärken. Nichtsdestotrotz haben die ethnischen Minderheiten nach wie vor nur beschränkt Zugang zum Bildungssystem; es bedarf eines intensiveren Dialogs, um das Vertrauen vor allem im Kultur- und Sprachbereich zu stärken. Was die Rechte der Roma-Gemeinschaft betrifft, hat sich die Zahl der Personen ohne persönliche Ausweisdokumente verringert. Zudem wurden Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Kinder unnötig auf spezielle Schulen geschickt werden. Die Lebensbedingungen der Roma sind jedoch nach wie vor äußerst schwierig und es kommt weiterhin zu erheblichen Diskriminierungen dieser Gruppe.

    Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen ist festzustellen, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ihre uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) aufrechterhalten hat. Inländische Gerichte bearbeiten derzeit vom (IStGHJ) an die nationalen Behörden zurückgewiesene Fälle.

    Was den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mit dem Gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU im Einklang. Das Land muss sich dem EU-Standpunkt anpassen.

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien beteiligt sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA).

    Sie ist ein aktiver Partner in der Region und ihre bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern der Region sind im Allgemeinen gut. Seit die Regelung des Grenzverlaufs mit dem Kosovo abgeschlossen ist, sind auch die noch offenstehenden Grenzfragen gelöst. Die Beziehungen zu Griechenland sind jedoch durch den ungelösten Streit um den Ländernamen weiterhin beeinträchtigt. Das Land beteiligt sich aktiv an der Aushandlung einer Lösung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Handlungen und Äußerungen, die sich negativ auf die gutnachbarschaftlichen Beziehungen auswirken könnten, sollten vermieden werden. Die direkten Treffen auf höchster politischer Ebene sind positiv zu bewerten, auch wenn diese Dynamik noch nicht zu konkreten Ergebnissen geführt hat. Die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, ist nach wie vor von grundlegender Bedeutung.

    Die Wirtschaft der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien erfuhr aufgrund der geringen Kontamination des Finanzsektors mit toxischen internationalen Wertpapieren, des ungebrochenen Zustroms von Privatkapital und eines stabilen öffentlichen Sektors nur einen leichten Einbruch. Die Strukturreformen wurden weiter umgesetzt. Allerdings stellt die weiterhin hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen Menschen und Personen mit schlechter Ausbildung, weiterhin ein ernstzunehmendes Problem dar. Bei der Beseitigung der institutionellen Schwachstellen wurden nur einige unbedeutende Verbesserungen erreicht; die mangelhafte Rechtsstaatlichkeit wirkt sich weiterhin negativ auf das Wirtschaftsklima aus.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so kommt die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien weiterhin gut voran. In einigen Bereichen konnten weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt werden, insbesondere durch den Abbau von Marktzutritts- und -austrittsschranken sowie durch die Stärkung der Kapazität der Gerichte hinsichtlich der Behandlung von Wirtschaftssachen. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, vorausgesetzt, es führt sein Reformprogramm rigoros durch und baut die noch erheblichen strukturellen Schwachstellen ab.

    Der breite Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik blieb weitgehend gewahrt. Die Währungspolitik, die auf der De-facto-Kopplung an den Euro beruht, hat zur makroökonomischen Stabilität beigetragen. Nach einer expansiven Phase im Jahr 2008 war die Finanzpolitik im Verlauf des Jahres 2009 stärker auf Stabilität ausgerichtet. Die Außenhandelsbilanz des Landes hat sich verbessert, was auf einen leichten Aufschwung bei den Ausfuhren, einen Rückgang der Einfuhren infolge einer geringen Inlandsnachfrage und große private Kapitalzuflüsse zurückzuführen war. Die Privatisierung ist weitgehend abgeschlossen. Ebenso die Preis- und Handelsliberalisierung. Einige weitere Fortschritte wurden bei der Verbesserung des Marktzutritts und der Unternehmensregistrierung erzielt, sowie bei der Vereinfachung der Rechtsvorschriften. Die Dauer der Konkursverfahren wurde weiter verringert und die Eigentumsregistrierung ist weitgehend abgeschlossen. Der Finanzsektor bekam die Krise gut in den Griff und die Unabhängigkeit einiger seiner Regulierungs- und Aufsichtsbehörden wurde gestärkt.

    Die Staatsverschuldung nahm infolge des zunehmenden Haushaltsdefizits zu. Die Qualität der öffentlichen Ausgaben hat sich verschlechtert, was zum Teil auf den Rückgang mittelfristig orientierter Investitionsausgaben zurückzuführen ist . Es herrscht weiterhin hohe Arbeitslosigkeit . Der ohnehin geringe Zufluss ausländischer Direktinvestitionen hat weiter abgenommen. Die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft wird nach wie vor durch institutionelle Mängel, mangelnde Stabilität in der Verwaltung und eine schwache Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigt. Mangels Konsultation der Akteure im Vorfeld von Regierungsentscheidungen wird die Berechenbarkeit des Wirtschaftsumfelds erschwert. Das Justizsystem hat nach wie vor mit Engpässen zu kämpfen, und den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden fehlt es bisweilen immer noch an der nötigen Unabhängigkeit und Mittelausstattung, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Es gibt weiterhin kaum Rechtssicherheit, was sich negativ auf die Attraktivität des Landes für ausländische Investoren auswirkt. Der informelle Sektor stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar.

    Einige Fortschritte hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bei der Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen erzielt, insbesondere in den Bereichen freier Warenverkehr, Unternehmensrecht, Finanzdienstleistungen sowie Freiheit, Sicherheit und Recht. In bestimmten anderen Bereichen wie öffentliches Auftragswesen, Informationsgesellschaft und Medien sowie Sozialpolitik und Beschäftigung wurden weniger Fortschritte erzielt. Insgesamt sind bei der Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft weitere Fortschritte festzustellen. Nachhaltige Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um die Verwaltungskapazität für die Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu stärken. Die im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) eingegangenen Verpflichtungen sind umgesetzt worden.

    Gute Fortschritte sind im Bereich des freien Warenverkehrs zu verzeichnen. Der horizontale und sektorale Besitzstand wurde teilweise übernommen. Die administrativen Kapazitäten der Marktüberwachungsbehören reichen nicht aus, um die Durchsetzung der technischen Vorschriften zu gewährleisten. Geringe Fortschritte sind bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu verzeichnen. In Bezug auf das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr , insbesondere die Postdienstleistungen, wurden einige Fortschritte erzielt. Die Vorbereitungen für die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise befinden sich noch im Anfangsstadium. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs wurden insgesamt Fortschritte erzielt. Die kurzfristigen Kapitalbewegungen und die grenzübergreifenden Zahlungstransfers unterliegen noch einigen Beschränkungen. In Bezug auf den Rechtsrahmen, die Verwaltungskapazitäten und die Erfolgsbilanz im Bereich der Geldwäschebekämpfung ist Mazedonien nur mäßig vorangekommen.

    Fortschritte wurden im öffentlichen Auftragswesen erreicht. Das Amt für öffentliches Auftragswesen hat eine Strategie zur Entwicklung des öffentlichen Beschaffungssystems entwickelt. Die Rechtsvorschriften über Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften stimmen nicht mit dem EU-Besitzstand überein. Die Verwaltungskapazität zur Anwendung der Regeln des öffentlichen Auftragswesens auf operationeller Ebene ist nach wie vor nicht zufriedenstellend. Im Bereich Unternehmensrecht sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Im Rechnungswesen ist die Angleichung an den Besitzstand allerdings nach wie vor nicht über das Anfangsstadium hinausgekommen. Einige Fortschritte wurden bei der Stärkung der Rechtsvorschriften im Bereich des geistigen Eigentums erzielt. Die nationale Strategie für geistiges Eigentum wird zurzeit umgesetzt. Bei der Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich sind allerdings weitere Anstrengungen erforderlich.

    Einige Fortschritte wurden im Bereich Wettbewerb erzielt. Die Zahl der vorherigen Genehmigungen von Beschlüssen über staatliche Beihilfen hat leicht zugenommen. Die personellen und finanziellen Ressourcen der Kommission für Wettbewerbsschutz im Bereich der Kartellüberwachung müssen jedoch gestärkt werden.

    Im Bereich der Finanzdienstleistungen wurden insgesamt gute Fortschritte erzielt. Es wurden Anstrengungen unternommen, um die Regulierung und Überwachung des Versicherungssektors sicherzustellen. Die Regulierung bzw. Überwachung einiger Finanzdienstleistungen wie Leasing muss noch gewährleistet werden.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien wurden uneinheitliche Fortschritte erzielt. Die Angleichung an den EU-Besitzstand und die Marktliberalisierung in diesem Bereich haben sich verbessert. Die Tragfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ist allerdings noch sicherzustellen. Die Rechtsvorschriften im Medienbereich wurden noch nicht an die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste angepasst.

    Fortschritte wurden in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums erzielt. Die Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums wird schrittweise an die Anforderungen der EU angepasst. Während die operationellen AFSARD- und IPARD-Strukturen deutlich gestärkt wurden, steht die Verbesserung der Kapazitäten anderer Verwaltungsgremien in dem Sektor noch aus. Die Angleichung an den Besitzstand erfordert erhebliche weitere Anstrengungen. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden insbesondere bei den legislativen Vorbereitungen und der Umsetzung der Rechtsvorschriften durch die Lebensmittelunternehmen einige Fortschritte erzielt. Die Verwaltungskapazität muss gestärkt werden, insbesondere was die Effizienz der Überwachungs- und Kontrollsysteme betrifft.

    Im Bereich Verkehrspolitik sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Marktöffnung für den Schienenverkehr war mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Funktionsweise der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Flugunfalluntersuchungsstelle, zu verbessern.

    Einige Fortschritte wurde im Energiesektor erzielt. Neue Energiestrategien wurden angenommen. Die Annahme eines neuen umfassenden Energiegesetzes steht allerdings noch aus. Die Strompreise spiegeln die Kosten nicht vollständig wider. Der Streit mit dem Systembetreiber für die Stromübertragung – einem wichtigen EU-Investor – ist trotz guter Fortschritte noch nicht gelöst. Die Energieaufsichtsbehörde und die Regulierungsbehörde für Strahlenschutz müssen funktional unabhängig werden.

    Bei der Angleichung der Vorschriften für direkte und indirekte Steuern an den EU-Besitzstand wurden keine Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte konnten bei den operationellen Kapazitäten der Steuerverwaltung im Hinblick auf Dienstleistungen für Steuerzahler und die Effizienz der Rechnungsprüfungen erzielt werden. Die Rechnungsprüfungs- und Steuerfahndungskapazitäten zur Bekämpfung der Steuerflucht sind nach wie vor gering.

    Bei der Wirtschafts- und Währungspolitik sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Angleichung an den EU-Besitzstand in diesem Bereich ist unvollständig und die Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung der Vorschriften fallen höchst unterschiedlich aus. Im Bereich Statistik sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Dem staatlichen Statistikamt stehen weiterhin nur geringe Ressourcen zur Verfügung und in Bezug auf sein Personal muss eine ausgewogene Vertretung der Volksgruppen sichergestellt werden. Es sind unbedingt Mittel für die Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 sicherzustellen. Die Anstrengungen zur Verbesserung des Statistiksektors, insbesondere was die Wirtschaftsstatistiken betrifft, müssen weitergehen.

    Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung sind bei der Angleichung an den EU-Besitzstand nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Eine Reihe von Antidiskriminierungsgesetzen wurde angenommen, die allerdings einige erhebliche Lücken aufweisen und nicht von den betreffenden zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt werden. Der dreiseitige und zweiseitige soziale Dialog ist weiterhin mangelhaft. Die Integration von Menschen mit Behinderungen und von anderen gesellschaftlich ausgegrenzten Personen schreitet nur langsam voran.

    Bei der Unternehmens- und Wirtschaftspolitik hat das Land einige Fortschritte erzielt. Gute Fortschritte wurden beim Abbau der Verwaltungshürden und der Betriebskosten von Unternehmen erreicht. Neue Gremien wurden eingerichtet und mit bedeutenden Ressourcen ausgestattet. Allerdings benötigen die Strategien zur Unterstützung der Unternehmen und des KMU-Sektors mehr finanzielle Unterstützung.

    Einige Fortschritte wurden beim Aufbau der transeuropäischen Netze erzielt. Das Land beteiligt sich weiterhin aktiv an der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle und der Energiegemeinschaft. Beim Ausbau des Korridor x gibt es große Verzögerungen.

    Einige uneinheitliche Fortschritte wurden im Bereich Regionalentwicklung und Koordinierung der Strukturfonds erzielt. Die Umsetzung des Durchführungsprogramms für die Regionalentwicklung ist stark verzögert. Die Verwaltungskapazität in den Fachministerien, insbesondere das Fachwissen, muss gestärkt werden. Darüber hinaus müssen die Projektvorbereitung und -durchführung gestärkt werden, um die Absorption von IPA-Mitteln in der Zukunft sicherzustellen. Insgesamt befindet sich die Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der Regionalpolitik und der Koordinierung der Strukturinstrumente in einem frühen Stadium.

    Die Reform des Justizwesens und die Sicherstellung der Grundrechte sind nur begrenzt vorangekommen, während bei der Bekämpfung der Korruption einige Fortschritte erzielt wurden. Der Richterrat und der Rat der Staatsanwälte müssen sicherstellen, dass der Justizapparat in der Praxis einen hohen Grad an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aufweist. Es wurden umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption durchgeführt, bei denen besondere polizeiliche Ermittlungsmethoden zur Anwendung kamen. Die Erfolgsbilanz bei der Korruptionsbekämpfung auf hoher Ebene muss aber verbessert werden. Die neuen Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte und die Finanzierung politischer Parteien müssen wirksam umgesetzt werden. Hinsichtlich der Grundrechte ist ein rechtlicher und institutioneller Rahmen zwar weitgehend vorhanden, die bestehenden gesetzlichen Garantien müssen aber vollständig durchgesetzt werden.

    Im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind hinsichtlich der Bereiche Asyl, Visapolitik, Außengrenzen und Schengen-Raum gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Behörden haben die Zahl der Asylsuchenden in der EU, die zu Beginn der Umsetzung der visafreien Regelung stark angestiegen war, wieder unter Kontrolle. Allerdings war im August und September ein erneuter Anstieg der Asylanträge zu verzeichnen. Die Behörden müssen sich mit dieser Frage weiterhin befassen und die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Pflichten, die sich aus der Visafreiheit ergeben, informieren. Die Reform der Polizei wurde fortgesetzt und die internationale polizeiliche Zusammenarbeit hat sich verbessert. Zu klären bleiben die Rolle des Innenministers hinsichtlich der Erteilung von Überwachungsanordnungen sowie die Frage der Wirksamkeit des externen Überwachungsmechanismus.

    Im Bereich Wissenschaft und Forschung sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Das Land beteiligt sich verstärkt am 7. EU-Forschungsrahmenprogramm. Im Bereich Bildung, Ausbildung, Jugend und Kultur sind bei der Angleichung an den EU-Besitzstand einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Verwaltung der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ ist weiterhin mangelhaft.

    Im Umweltbereich wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften kam insbesondere in den Bereichen Luftqualität und Abfallwirtschaft voran. Was den Wassersektor betrifft, müssen die Bemühungen zur Angleichung an den EU-Besitzstand allerdings deutlich verstärkt werden. Verwaltungskapazität und Investitionen bedürfen einer deutlichen Steigerung. Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Was die öffentliche Gesundheit betrifft, wurden einige Fortschritte bei der Bekämpfung des Tabakkonsums erzielt.

    Hinsichtlich der Zollunion wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere was die administrativen und operativen Kapazitäten betrifft. Die Angleichung der Zollvorschriften an den Besitzstand ist – mit Ausnahme der Vorschriften für den Transitverkehr – gut vorangekommen. Was die Umsetzung der Rechtsvorschriften und die Bekämpfung der grenzübergreifenden Kriminalität und der Korruption betrifft, müssen die administrativen Kapazitäten der Zollverwaltung weiter gestärkt werden.

    Im Bereich Außenbeziehungen, insbesondere was die gemeinsame Handelspolitik betrifft, wurden Fortschritte erzielt. Im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurden ebenfalls Fortschritte erzielt. Das Land hat die meisten Erklärungen und Gemeinsamen Standpunkte der EU übernommen und zeigt weiterhin Bereitschaft zur Beteiligung an GSVP-Einsätzen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Zahl der illegalen Waffen nachhaltig zu verringern.

    Was die Finanzkontrolle betrifft, wurden einige Fortschritte erzielt. Die funktionale und finanzielle Unabhängigkeit des Staatlichen Rechnungshofs wurde gestärkt, allerdings ist sie noch nicht verfassungsmäßig verankert. Es müssen Systeme zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle geschaffen werden. Auf dem Gebiet der Finanz- und Haushaltsbestimmungen wurden einige Fortschritte bei der Verbesserung der operativen Fähigkeiten der Zoll- und Steuerbehörden und des staatlichen Statistikamts erzielt. Weitere Anstrengungen sind zur Bekämpfung von MwSt.- und Zollbetrug erforderlich.

    Bosnien und Herzegowina

    Bei der Erfüllung der politischen Kriterien hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte erzielt. In Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in den Bereichen Grenzverwaltung und Migrationspolitik, wurden einige Fortschritte mittels Reformen zur Erfüllung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Visaliberalisierung erzielt. Wichtige Schritte wurden auch bei der Aussöhnung und der Zusammenarbeit, insbesondere zur Erleichterung der Flüchtlingsrückkehr, erzielt. Nichtsdestotrotz wurden die Reformen insgesamt nicht zufriedenstellend umgesetzt und das politische Klima im Land war in der Zeit vor den Wahlen von nationalistischer Rhetorik geprägt. Das Fehlen einer gemeinsamen Vision der politischen Entscheidungsträger hinsichtlich der Entwicklung des Landes stellt ein Hindernis für zentrale EU-bezogene Reformen und die weitere Annäherung an die EU dar.

    Laut dem OSZE/BDIMR entsprachen die Parlamentswahlen den internationalen Standards für demokratische Wahlen. Gemäß den Bestimmungen des Friedenabkommens von Dayton/Paris unterlagen sie jedoch wieder ethnischen und wohnortbezogenen Wahlrechtsbeschränkungen. Die Wahrung der demokratischen Grundsätze und das Recht auf Gleichbehandlung ohne Diskriminierung, wie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert, sind wesentliche Elemente des Interimsabkommens. Die Verzögerungen bei der Angleichung der Verfassung an die Normen der EMRK, wie sie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil „Sejdic-Finci gegen Bosnien und Herzegowina“ vom Dezember 2009 gefordert hat, geben weiterhin Anlass zu großer Sorge.

    Was die internationalen Verpflichtungen betrifft, ist eine wichtige Voraussetzung außerdem, dass bei der Erfüllung der für die Schließung des Amtes des Hohen Repräsentanten gesetzten Ziele weitere Fortschritte erzielt werden[5]. Das Staatsführungssystem von Bosnien und Herzegowina ist nach wie vor von internationaler Präsenz geprägt. Nur äußerst wenige Voraussetzungen für die Auflösung des Amtes des Hohen Repräsentanten wurden erfüllt. Vorrangig sind dabei die Vermögensaufteilung zwischen der gesamtstaatlichen und den anderen Verwaltungsebenen, die Frage der Verteidigungsgüter und die Erfüllung der Verpflichtungen hinsichtlich der endgültigen Entscheidung über den Status des Brčko-Distrikts. Am wichtigsten von allem ist nun, dass ein stabiles und konstruktives Umfeld im Land sichergestellt wird.

    Was den Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so hat es bei der Verfassungsreform und der Schaffung funktionsfähiger und effizienter institutioneller Strukturen nur geringe Fortschritte gegeben. Der Ministerrat hat einen Aktionsplan zur Durchsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angenommen, bislang jedoch ohne Ergebnis.

    Die Arbeit der Exekutiv- und Legislativgremien auf staatlicher Ebene wird weiterhin durch ethnisch orientiertes Denken beeinträchtigt. Die Verwaltungskapazität des Parlaments hat sich verbessert, aber die Koordinierung mit dem Ministerrat und mit den verschiedenen Entitäten ist weiterhin unzureichend. Die Arbeit der Regierungsinstitutionen wurde auf verschiedenen Ebenen weiterhin durch eine bruchstückhafte und unkoordinierte Politikgestaltung erschwert. Es wurden Schritte zur Verbesserung der Verwaltungskapazität unternommen, indem u. a. in der Direktion für europäische Integration einige hochrangige Beamte ernannt wurden. Andere Schlüsselposten blieben jedoch unbesetzt. Es muss dringend ein Volkszählungsgesetz angenommen werden; dies ist die Voraussetzung für weitere Fortschritte im Rahmen der EU-Agenda sowie für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes.

    Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wurden nur geringe Fortschritte erzielt; die Umsetzung der Reformstrategie in diesem Bereich kommt nur langsam voran. Die Koordinierung zwischen den verschiedenen Verwaltungsstellen ist unzureichend. Nach wie vor sind große Anstrengungen erforderlich, um politische Einflussnahmen zu verhindern und Ernennungen nach politischer Zugehörigkeit zu begrenzen. Auch der Aufbau eines professionellen, unparteilichen, rechenschaftspflichtigen, transparenten und effizienten öffentlichen Dienstes, der leistungsorientiert und kompetent ist, bedarf weiterer Aufmerksamkeit. Die Ernennung eines „Ombudsmanns“ auf gesamtstaatlicher Ebene hat sich bewährt, durch Haushaltszwänge wird dieser jedoch an einer effizienten Arbeit gehindert; dieses Problem muss gelöst werden.

    Bei der Verbesserung des Justizsystems hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte vorzuweisen. Neue Rechtsvorschriften im Bereich der Strafprozessordnung wurden angenommen, aber bei der Reduzierung des Rückstaus anhängiger Verfahren wurden geringe Ergebnisse erzielt. Die Umsetzung der nationalen Strategien zur Entwicklung des Justizsektors und zur Verfolgung von Kriegsverbrechen ist nach wie vor minimal. Die Komplexität des Rechtsrahmens, die Zersplitterung des Justizsystems und das Fehlen eines einheitlichen Haushalts stellen weiterhin große Hindernisse auf dem Weg zu einer unabhängigen Justiz dar. Nachdem die Behörden zu keiner Einigung gelangt waren, wurden die Mandate der internationalen Richter und Staatsanwälte, die mit Fällen von Kriegsverbrechen befasst waren, vom Hohen Repräsentanten verlängert. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen durch den Staatsgerichtshof verläuft weiterhin zufriedenstellend, muss auf Ebene der Entitäten und Kantone jedoch verbessert werden.

    Bei der Korruptionsbekämpfung erzielte Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte; Korruption ist noch immer ein weit verbreitetes und gravierendes Problem. Die Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung hat begonnen. Zu diesem Zweck wurde eine Monitoring-Agentur eingerichtet und ein geschäftsführender Direktor ernannt. Was die Umsetzung der von der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) formulierten Empfehlungen betrifft, wurden einige Fortschritte erzielt. Die gerichtliche Verfolgung von Korruptionsfällen schreitet langsam voran und nur eine begrenzte Zahl hochrangiger Fälle wurde strafrechtlich verfolgt. Die mangelhafte Umsetzung der Rechtsvorschriften sowie Koordinierungsprobleme zwischen den Entitäten stellen weiterhin ein Problem dar. Bosnien und Herzegowina muss engagierter und entschlossener gegen die Korruption vorgehen.

    Begrenzte Fortschritte wurden im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz erzielt. Bosnien und Herzegowina hat die wichtigsten internationalen Menschenrechtskonventionen ratifiziert, aber es sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um eine bessere Umsetzung dieser Konventionen sicherzustellen. Die Durchsetzung inländischer Gerichtsentscheidungen, einschließlich der Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, muss gestärkt werden.

    Die bürgerlichen und politischen Rechte werden weitgehend gewahrt. Einige Fortschritte wurden bei der Vereinheitlichung der strafrechtlichen Sanktionen im gesamten Land erzielt. Die Annahme eines Rahmengesetzes für kostenlose Rechtshilfe im Einklang mit der EMRK steht aber noch aus. Der Zugang zur Justiz in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren muss sichergestellt werden. Die Haftbedingungen haben sich verbessert, aber die Überfüllung der Haftanstalten und die Misshandlung von Häftlingen stellen weiterhin ein Problem dar.

    Sowohl in der Staatsverfassung als auch in den Verfassungen der Entitäten sind Meinungs- und Medienfreiheit , Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Religionsfreiheit verankert. Die bestehenden Rechtsvorschriften wurden jedoch nicht vollständig umgesetzt. Der politische Druck auf die Medien, wie auch die ethnische Voreingenommenheit, haben zugenommen. Auch gibt es zunehmend Fälle von Einschüchterung von Journalisten. Bei der Umsetzung der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesens sind Verzögerungen aufgetreten. Zudem wird die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen weiter unterminiert. Die Regierungen der Entitäten haben Kooperationsabkommen mit der Zivilgesellschaft geschlossen. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Dialog mit der Zivilgesellschaft zu stärken und ihre Entwicklung zu unterstützen.

    Im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte wurden geringe Fortschritte erzielt. Diese Rechte sind durch den bestehenden Rechtsrahmen geschützt, aber die Vorschriften in diesem Bereich sind nach wie vor bruchstückhaft und werden kaum eingehalten. Ein umfassendes gesamtstaatliches Antidiskriminierungsgesetz ist vorhanden, aber sein Anwendungsbereich ist begrenzt. Der Schutz von Frauen vor jeglicher Form der Gewalt, wie auch der soziale Schutz von Kindern , muss deutlich verbessert werden. Das überwiegend auf Rechten beruhende Sozialleistungssystem hat ungünstige Auswirkungen auf die Lebensbedingungen sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen , u. a. der psychisch Kranken. Der soziale Dialog und die Geltendmachung von Arbeitnehmerrechten werden durch die mangelnde Anerkennung der Sozialpartner auf gesamtstaatlicher Ebene und eine bruchstückhafte Gesetzgebung beeinträchtigt.

    Im Bereich Achtung und Schutz der Minderheiten und kulturellen Rechte[6] sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Was die Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen betrifft, hat die Zahl der geteilten Schulen („zwei Schulen unter einem Dach“) abgenommen und wurde in den meisten Schulen eine gemeinsame neunjährige Schullaufbahn eingeführt. Das Problem der ethnischen Trennung von Schülern innerhalb der Schulen besteht jedoch nach wie vor. Trotz der zunehmenden finanziellen Ressourcen, die für die Umsetzung der Roma -Strategie bereitstehen, hat diese Minderheit noch immer mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen zu kämpfen. Mangels Registrierung beim Einwohnermeldeamt bleibt ihnen der Zugang zu grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Rechten verwehrt. Es sind weitere Schritte erforderlich, um die Umsetzung des Gesetzes über nationale Minderheiten zu verbessern.

    Einige Fortschritte wurden hinsichtlich der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen erreicht. Es wurde eine landesweite Strategie zur Unterstützung des Rückkehrprozesses und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsetzung von Anhang VII des Abkommens von Dayton/Paris angenommen. Allerdings sind bei der Sicherstellung der lokalen Integration und einer nachhaltigen Flüchtlingsrückkehr nur geringe Fortschritte zu verzeichnen.

    Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen schreitet die Umsetzung des Dayton/Paris-Abkommens weiter voran. Die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verläuft weiterhin zufriedenstellend. In der Zeit vor den Wahlen kam es allerdings häufiger zu einer Infragestellung der territorialen Integrität des Landes durch die Republika Srpska. Besorgniserregend sind weiterhin die Erklärungen der politischen Führung der Republika Srpska, mit denen sie das Ausmaß der Kriegsmassaker, denen auch Zivilisten zum Opfer fielen, in Frage stellt.

    Die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und Staatsanwälten von Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien hat sich verbessert. Es wurden bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und Durchsetzung von Gerichtsurteilen in Strafsachen geschlossen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Kapazität zur Bewältigung der Kriegsverbrechen, insbesondere auf der Ebene der Kantons- und Bezirksgerichte, zu stärken und angemessene Finanzmittel sicherzustellen. Zentrale Elemente hierbei sind die regionale Zusammenarbeit und ein angemessener Zeugenschutz.

    Was den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mit dem Gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU im Einklang. Das Land muss sich dem EU-Standpunkt anpassen.

    Die Umsetzung der Erklärung von Sarajevo hat nach dem Ministertreffen vom März 2010 in Belgrad neue Impulse erhalten. Dies hat Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien an einen Tisch gebracht, und alle Parteien haben vereinbart, dass sie zusammenarbeiten werden, um die Flüchtlingsstatistiken zu klären. Die Länder haben sich auch dazu verpflichtet, sich darum zu bemühen, eine Reihe noch ausstehender Fragen bis Ende des Jahres zu lösen.

    Bosnien und Herzegowina hat sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA) beteiligt. Die Beziehungen Bosnien und Herzegowinas zu seinen Nachbarn konnten sich dank einiger wichtiger regionaler Initiativen zur Förderung der Aussöhnung weiterentwickeln. Im Bereich der Grenzverwaltung mit den Nachbarländern bleiben jedoch einige Fragen offen. Inhaber eines Kosovo-Passes haben weiterhin Schwierigkeiten, ein Visum für die Teilnahme an regionalen Treffen in Bosnien und Herzegowina zu erhalten.

    Die Wirtschaft Bosnien und Herzegowinas hat sich nach der Rezession von 2009 im Jahr 2010 leicht erholt. Dies ist vor allem auf die Auslandsnachfrage zurückzuführen. Die Arbeitslosigkeit bleibt auf einem hohen Stand. Die Haushaltslage hat sich seit 2009, als die öffentlichen Finanzen durch die sinkenden Einnahmen und die hohen Ausgabenverpflichtungen stark unter Druck gerieten, erheblich verschlechtert. Das Engagement im Hinblick auf strukturelle Reformen und ein solides Management der öffentlichen Finanzen fiel unterschiedlich aus. Kürzlich wurden – unter dem Druck der Haushaltsungleichgewichte und des IWF-Programms – einige Finanz- und Strukturreformmaßnahmen erlassen. Nichtsdestotrotz ist der Haushalt nach wie vor nicht selbstfinanziert und das öffentliche Finanzmanagement weist weiterhin Schwachstellen auf.

    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien hat Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft geringe weitere Fortschritte erzielt. Es bedarf weiterer beträchtlicher Anstrengungen, um die Reformen entschlossen voranzubringen, damit das Land dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union langfristig standhalten kann.

    Die Umsetzung der Bereitschaftskreditvereinbarung mit dem Internationalen Währungsfonds verlief weitgehend zufriedenstellend. Die Finanz- und Währungsstabilität konnte aufrechterhalten werden. Die Currency-Board-Regelung erfreut sich weiterhin großer Glaubwürdigkeit. Das Vertrauen in die lokalen Banken kehrte zurück, und über das Jahr 2010 vertrauten die privaten Haushalte ihre Ersparnisse den Banken wieder an. Die Industrieproduktion zog im ersten Halbjahr 2010 leicht an. Hauptsächlich aufgrund der internationalen Preisentwicklung bewegten sich die Inflationsraten Anfang 2010 wieder im positiven Bereich, wenn auch auf niedrigem Niveau. Dank des Exportwachstums nahmen die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte ab. Beim Unternehmensumfeld, insbesondere der Unternehmenseintragung , wurden einige begrenzte Fortschritte erzielt.

    Die Haushaltslage in Bosnien und Herzegowina ist allerdings weiterhin – vor allem auf Bundesebene – schwierig. Das Engagement hinsichtlich der vereinbarten Finanzanpassungs- und Strukturreformmaßnahmen und deren Durchführung war nicht überall im Land gleich groß. Das öffentliche Ausgabenniveau ist weiterhin niedrig, wobei die laufenden Ausgaben einen hohen Anteil am BIP haben. Die Privatisierung, die Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen und die Liberalisierung des Marktes der Netzindustrien sind nicht weiter vorangeschritten. Die Modernisierung der Infrastruktur erfolgt langsam, schreitet aber voran. Die Produktionskapazität und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sind weiterhin schwach, da die inländischen Wachstumsquellen nicht hinreichend ausgeschöpft wurden. Starre Strukturen wie hohe Sozialabgaben und geringe Mobilität der Arbeitskräfte stehen der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung weiter im Wege. Die hohen und nicht zielgerichteten sozialen Transfers verringern die Arbeitsbereitschaft, was zeigt, dass das Sozialleistungssystem dringend reformiert werden muss. Es herrscht weiterhin hohe Arbeitslosigkeit, und auch der informelle Sektor stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. Das Unternehmensumfeld leidet unter der uneffizienten Verwaltung und der schwachen Rechtsstaatlichkeit.

    Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und politischen Strategien an die EU-Standards hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte wurde in Bereichen wie freier Kapitalverkehr, geistiges Eigentum, Bildung und Forschung, Verkehr und Finanzkontrolle sowie in einer Reihe von Aspekten des Bereichs Recht, Freiheit und Sicherheit erzielt. Besondere Anstrengungen sind noch hinsichtlich des freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie in den Bereichen Steuern, Wettbewerb und staatliche Beihilfen, öffentliches Auftragswesen, Sozial- und Beschäftigungspolitik, Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt und Energie sowie Informationsgesellschaft und Medien vonnöten.

    Insgesamt war die Umsetzung des Interimsabkommens uneinheitlich. Das Land hat aufgrund der Nichtbeachtung der Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Bezug auf das Recht auf Gleichbehandlung ohne Diskriminierung[7] und der Tatsache, dass keine Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen geschaffen wurde, gegen das Interimsabkommen verstoßen. Die Verwaltungskapazität muss weiter gestärkt werden, um zufriedenstellende Ergebnisse bei der Umsetzung des SAA zu erreichen.

    In den Bereichen des Binnenmarkts hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte zu verzeichnen. Was den freien Warenverkehr betrifft, sind die Vorbereitungen einigermaßen vorangekommen. Einige Fortschritte wurden im Bereich des Verbraucherschutzes erzielt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um den Rechtsrahmen an die entsprechenden EU-Vorschriften anzugleichen und die erforderlichen Verwaltungskapazitäten aufzubauen.

    In den Bereichen freier Personen- und Dienstleistungsverkehr sowie Niederlassungsrecht, einschließlich der Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Gerichtsverfahren und die Unternehmensregistrierung müssen weiter vereinfacht werden.

    Einige Fortschritte hat es beim freien Kapitalverkehr gegeben. Eine weitere Anpassung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Kapitalmärkte in Bosnien und Herzegowina sichergestellt wird. Im Zoll- und Steuerbereich sind geringe Fortschritte zu verzeichnen.

    Bosnien und Herzegowina hat einige Fortschritte erzielt, was die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln betrifft. Allerdings wurden im Bereich der staatlichen Beihilfen aufgrund der Tatsache, dass keine Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen geschaffen wurde, keine Fortschritte erreicht. Im Bereich öffentliches Auftragswesen sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Einige Fortschritte wurden bei der Verabschiedung von Gesetzen im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum erzielt.

    In den Bereichen Sozial- und Beschäftigungspolitik sowie öffentliche Gesundheit wurden geringe Fortschritte erzielt. Für das gesamte Land werden derzeit Strategiedokumente ausgearbeitet, aber die Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen in diesem Bereich sind nach wie vor bruchstückhaft. Im Bereich Forschung sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Im Bereich Bildung und Kultur bestehen zwar Rahmengesetze und -strategien, allerdings wurden diese bislang nicht umgesetzt. Die Verhandlungen über den Beitritt zur Welthandelsorganisation wurden fortgeführt, der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen.

    Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so hat Bosnien und Herzegowina einige begrenzte Fortschritte bei der Angleichung an europäische Standards erzielt. Die Vorbereitungen im Bereich Industrie und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) befinden sich noch in einem frühen Stadium. Eine umfassende Industriepolitik muss noch entwickelt werden, und die gesamtstaatliche Strategie zur KMU-Entwicklung wurde noch nicht umgesetzt. In den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums , Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Fischerei wurden geringe Fortschritte erzielt. Es wurden Durchführungsvorschriften angenommen, bei der Einrichtung eines gesamtstaatlichen Landwirtschaftsministeriums gab es jedoch keine Fortschritte. Aufgrund der unzureichenden Umsetzung der gesamtstaatlichen Vorschriften in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit sowie Lebensmittelsicherheit ist Bosnien und Herzegowina nicht in der Lage, die EU-Standards zu erreichen.

    Die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas in den Bereichen Umwelt und Klimawandel befinden sich nach wie vor im Anfangsstadium. Es müssen einheitliche Rechtsvorschriften für den Umweltschutz geschaffen und eine staatliche Umweltschutzagentur eingerichtet werden. Einige Forschritte erzielte Bosnien und Herzegowina im Verkehrssektor . Beim Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze sowie beim Schienenverkehr und der Binnenschifffahrt hat es einige Entwicklungen gegeben, während die Fortschritte im Straßenverkehr eher begrenzt waren. Die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur steht noch an. Die Vorbereitungen im Bereich Energie sind nicht sonderlich vorangeschritten. Als Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft muss Bosnien und Herzegowina die einschlägigen Energievorschriften der EU umsetzen. Zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit muss eine voll funktionsfähige nationale Übertragungsgesellschaft geschaffen und eine umfassende Strategie für den Energiesektor entwickelt werden.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften für das öffentlich-rechtliche Rundfunkwesen steht weiterhin aus. Die fortlaufende Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen und der langsame Rhythmus bei der Umsetzung der öffentlichen Rundfunkreform geben weiterhin Anlass zur Sorge.

    Im Bereich Finanzkontrolle sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Interne Rechnungsprüfungen wurden eingeführt, aber die Systeme des Finanzmanagements und der Finanzkontrolle müssen noch weiterentwickelt werden. Die Unabhängigkeit externer Audits muss noch sichergestellt werden. Im Bereich Statistik sind einige Fortschritte hinsichtlich der Klassifikationen und Register zu verzeichnen. Dafür wurde bislang noch kein gesamtstaatliches Gesetz über die Volks- und Wohnungszählung erlassen. Die Statistiken in den Bereichen volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Unternehmen und Landwirtschaft müssen verbessert werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Statistikstellen auf gesamtstaatlicher Ebene und auf Ebene der Entitäten ist nach wie vor unzureichend.

    In den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht wurden Fortschritte erzielt, auch wenn diese je nach Bereich unterschiedlich ausfielen. Im Rahmen des Dialogs über die Visaliberalisierung wurden Maßnahmen ergriffen, um alle Benchmarks zu erreichen, die im Fahrplan für die Visaliberalisierung festgelegt wurden. Die Prioritäten im Bereich der Visapolitik wurden weiter umgesetzt und es wurden biometrische Pässe eingeführt. Die Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU werden nach wie vor reibungslos umgesetzt.

    Die Vorbereitungen des Landes in den Bereichen Grenzverwaltung, Asyl und Migration sind vorangekommen. Asyl und internationaler Schutz, die Überwachung der Migrationsströme und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden haben sich verbessert. Die Infrastruktur an einigen Grenzübergängen muss jedoch verbessert werden. Bei der Prävention von Geldwäsche wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Hinsichtlich der Durchsetzung der Rechtsvorschriften müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Bei der Bekämpfung des Drogenhandels sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Mangelnde gerichtliche Verfolgung stellt ein Hindernis für die Bekämpfung des Drogenhandels dar, der weiterhin ein schwerwiegendes Problem ist.

    Die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas im Polizeibereich schreiten unterschiedlich schnell voran. Die Zersplitterung der Polizeikräfte in Bosnien und Herzegowina stellt weiterhin ein Hindernis für eine effiziente und ergebnisorientierte, auf Zusammenarbeit und Informationsaustausch beruhende Polizeiarbeit dar. Die Bekämpfung des organisierten Verbrechens ist nach wie vor unzureichend, was auf das Fehlen eines kohärenten institutionellen Rahmens zurückzuführen ist. Die organisierte Kriminalität gibt nach wie vor Anlass zu großer Sorge, da sie die Rechtsstaatlichkeit und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft beeinträchtigt. Bei der Bekämpfung des Menschenhandels wurden im Hinblick auf die Identifizierung der Opfer einige Fortschritte erzielt. Bei der Unterstützung der Opfer und beim Zeugenschutz sind mehr Anstrengungen erforderlich. Bosnien und Herzegowina hat mit der Bekämpfung des Terrorismus begonnen, indem es eine umfassende Strategie in diesem Bereich angenommen hat.

    Was den Schutz personenbezogener Daten betrifft, laufen die Vorbereitungen in diesem Bereich weiter, aber es sind weitere Anstrengungen hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung erforderlich. Ein gut funktionierender Datenschutz ist wesentliche Voraussetzung für den Abschluss von Vereinbarungen mit Europol und Eurojust.

    Serbien

    Serbien hat bei der Erfüllung der politischen Kriterien Fortschritte gemacht. Serbien beantragte im Dezember 2009 die EU-Mitgliedschaft. Das Interimabkommen ist im Februar 2010 in Kraft getreten und Serbien hat bei der Erfüllung der Anforderungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) weitere Fortschritte gemacht. Das Verfahren zur Ratifizierung des SAA wurde im Juni 2010 eingeleitet. Die Justizreform wurde fortgesetzt, allerdings gab es erhebliche Mängel beim Verfahren für die Wiederernennung von Richtern und Staatsanwälten. Trotz der laufenden aktiven Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) befinden sich die zwei verbleibenden vom IStGHJ angeklagten flüchtigen Personen – Ratko Mladić und Goran Hadžić – weiter auf freiem Fuß.

    Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 9. September eine von Serbien vorgelegte und von der EU mitgetragene gemeinsame Resolution als Folgemaßnahme zu dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Kosovo angenommen. In der Resolution wurde der Inhalt des IGH-Gutachtens gewürdigt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt, einen Dialogprozess zwischen den Parteien zu unterstützen; der Dialogprozess selbst wäre schon ein Faktor zur Förderung von Frieden und Stabilität in der Region und der Dialog würde der Förderung der Zusammenarbeit, der Verwirklichung von Fortschritten auf dem Weg zur Europäischen Union und der Verbesserung des Lebens der Menschen dienen. Es bedarf entschlossener Bemühungen aller Parteien, damit die regionalen Foren unter umfassender Beteiligung Aller wirksam arbeiten können.

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden weiter gestärkt. Die Umsetzung der neuen verfassungsrechtlichen Bestimmungen, unter anderem der Bestimmungen zu dem Status der Vojvodina, ist vorangekommen. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um – insbesondere im Justizwesen – die Vereinbarkeit einiger verfassungsrechtlicher Bestimmungen mit europäischen Standards zu gewährleisten.

    Zur Verbesserung des Parlamentsbetriebs wurden durch die Annahme eines neuen Gesetzes zur Nationalversammlung und neuer Verfahrensregeln weitere Schritte unternommen. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Qualität der Ergebnisse der Gesetzgebungstätigkeit weiter zu verbessern. Das Wahlgesetz muss vollständig mit den europäischen Standards in Einklang gebracht werden.

    Die Koalitionsregierung ist stabil geblieben und hat in der Frage der EU-Integration als strategischer Priorität weiterhin ein hohes Maß an politischem Konsens bewiesen. Die neuen Rechtsvorschriften müssen jedoch wirksamer vorbereitet und umgesetzt werden.

    Die Kapazität der öffentlichen Verwaltung ist insgesamt gut, die Reformen in diesem Bereich kommen allerdings nur langsam und uneinheitlich voran. Es bedarf einer stärkeren Engagements zur Achtung des Auftrags der unabhängigen Regulierungsbehörden, die zudem mit adäquaten Ressourcen ausgestattet werden müssen.

    Gute Fortschritte waren bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften über die zivile Kontrolle der Sicherheitskräfte und der Umsetzung der verfassungsmäßig garantierten Rechte zu verzeichnen. Allerdings muss die zivile Aufsicht, u. a. durch den relevanten parlamentarischen Ausschuss, gestärkt werden.

    Serbien hat mit dem Verfahren zur Wiederernennung aller Richter und Staatsanwälte und der Einführung eines neuen Gerichtswesens die Reform seines Justizwesens fortgesetzt. Das Wiederernennungsverfahren wies jedoch beträchtliche Mängel auf und war nicht transparent. Die beiden zuständigen Räte wurden mit einer vorläufigen Besetzung gewählt und haben keine objektiven Kriterien angewandt. Richter und Staatsanwälte wurden in dem Verfahren nicht gehört und die Entscheidungen wurden ihnen gegenüber nicht in angemessener Form begründet. Dies stellt die Unabhängigkeit der Justiz in Frage und könnte Raum für politische Einflussnahmen eröffnen. Die beiden Räte müssen noch in ihrer endgültigen Besetzung gewählt werden. Der erhebliche Rückstau anhängiger Verfahren bietet weiterhin Anlass zu Sorge. Insgesamt wurden die Prioritäten im Justizwesen nur teilweise umgesetzt.

    Im Bereich der Korruptionsbekämpfung wurden weitere Fortschritte erzielt, da das Amt für Korruptionsbekämpfung seine Arbeit im Januar 2010 aufgenommen hat. Die Mehrzahl der Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben dem neu eingerichteten Amt wie gefordert Vermögenserklärungen vorgelegt. Dennoch ist die Korruption in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet und stellt weiterhin ein ernstes Problem dar. Da kein neues Gesetz verabschiedet wurde ist die Kontrolle der Parteienfinanzierung und der Wahlkampffinanzierung weiterhin unzureichend. Das Amt für Korruptionsbekämpfung muss erst noch konkrete Ergebnisse bei der Überprüfung der Vermögenserklärungen und der wirksamen Wahrnehmung seiner Aufgaben vorweisen. Insbesondere bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene bleibt die Anzahl der rechtskräftigen Urteile gering. Das öffentliche Beschaffungswesen, Privatisierungen und die öffentlichen Ausgaben geben weiterhin Anlass zur Sorge. Der Schutz von Personen, die Missstände oder Fehlverhalten anzeigen, muss verbessert werden.

    Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz sind die erforderlichen Rechtsvorschriften vorhanden. Die Verfassung garantiert die bürgerlichen und politischen Rechte , die im Großen und Ganzen geachtet werden; ihre Durchsetzung muss aber noch uneingeschränkt gewährleistet werden. Die einschlägigen Rechtsvorschriften müssen noch weiter an europäische Standards angepasst werden.

    Wenig Fortschritte gab es bei der Verhütung von Misshandlung und Folter und der Bekämpfung der Straffreiheit , und eine Reihe solcher Fällen wurde auch gemeldet. Der Zugang zur Justiz ist in der Regel gewährleistet. Allerdings fehlen weiterhin Rechtsvorschriften für ein wirksameres System für kostenlosen Rechtsbeistand und die entsprechenden Finanzmittel. Serbien hat bei der Reform des Strafvollzugs geringe Fortschritte gemacht. Eine Strategie zur Vermeidung von Überbelegung wurde angenommen, die schlechten Bedingungen in Haftanstalten geben allerdings weiter Anlass zu Sorge.

    Verfassungsrechtliche Bestimmungen und Rechtsvorschriften für den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung sind vorhanden. Die Rechtsvorschriften, die es den Medien gestatten, frei zu arbeiten, sind vorhanden. Allerdings hat es weiterhin Vorfälle gegeben, bei denen es zu Anstachelung zum Hass, Bedrohungen und Übergriffen kam, die sich insbesondere gegen Journalisten richteten. Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wird durch die Verfassung garantiert und in der Regel geachtet.

    Zivilgesellschaftliche Organisationen sind im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben Serbiens weiterhin aktiv gewesen und spielen bei der Förderung demokratischer Werte nach wie vor eine wichtige Rolle. Vor Kurzem wurde ein Büro für Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft eingerichtet.

    Verfassungsrechtliche Garantien zur Gewährleistung der Religionsfreiheit sind vorhanden. Die Beziehungen zwischen den verschiedenen Glaubensgemeinschaften haben sich verbessert. Allerdings bleibt die mangelnde Transparenz und Kohärenz bei dem Registrierungsprozess nach wie vor das größte Hindernis für kleinere Glaubensgemeinschaften, was der Ausübung ihrer Rechte entgegensteht.

    Rechtsvorschriften für den Schutz der sozialen und wirtschaftlichen Rechte sind weitgehend vorhanden. Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt muss verbessert werden. Das Gesetz zur Geschlechtergleichstellung, mit dem die Stellung der Frauen verbessert werden soll, wurde verabschiedet. Die Verfolgung von Fällen häuslicher Gewalt bleibt jedoch weiter unzureichend. Im Bereich der Rechte des Kindes hat es Fortschritte bei der Verbesserung des Schutzes der Kinder vor Missbrauch und Vernachlässigung gegeben. Der Rechtsrahmen zum Verbot jeglicher Form von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und zur Schaffung eines Mechanismus für den Schutz vor Diskriminierungen ist vorhanden. In der Praxis sind Diskriminierungen jedoch weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere gegenüber Roma, der LSBT-Gruppe (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender), Frauen, nationalen Minderheiten und Personen mit Behinderungen.

    Keine Fortschritte hat es bei der Frage der Eigentumsrechte gegeben, da es weiterhin keine angemessene Rechtsgrundlage für den Rückgabeprozess gibt.

    Die Rechtsvorschriften über die Achtung und den Schutz von Minderheiten und der kulturellen Rechte sind vorhanden. Die Wahlen für die 19 nationalen Minderheitenräte wurden im Juni 2010 abgehalten und waren insgesamt gut organisiert. Die Räte haben ihre Arbeit noch nicht aufgenommen.

    Die Lage der interethnischen Beziehungen in der Vojvodina ist stabil geblieben. Die Umsetzung des neu verabschiedeten Statuts und des Gesetzes über die Festlegung der Zuständigkeiten, das eine weit reichende Selbstverwaltung der Provinz in den Bereichen lokale Finanzen und Wirtschaftsentwicklung vorsieht, wurde eingeleitet. In diesem Bereich müssen weitere Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Situation im Süden Serbiens ist insgesamt stabil, aber angespannt. Die Zahl der Zusammenstöße zwischen ethnischen Gruppe und innerhalb der islamischen Gemeinschaft in Sandžak ist insgesamt zurückgegangen. Allerdings gibt es weiterhin Spannungen, insbesondere zwischen den beiden vorhandenen islamischen Organisationen und im Zusammenhang mit der Schaffung des bosnischen nationalen Minderheitenrates.

    Im Hinblick auf die Frage des Status von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen wurden einige Fortschritte erzielt, hier sind allerdings weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. Trotz einer Reihe positiver Entwicklungen lebt der überwiegende Teil der Roma -Bevölkerung weiterhin in extremer Armut. Diese Gruppe ist zudem Diskriminierungen ausgesetzt, vor allem bei dem Zugang zur Bildung, dem sozialen Schutz, der Gesundheitsversorgung, der Beschäftigung und angemessenen Wohnmöglichkeiten.

    Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so hat Serbien in Bezug auf die Entwicklungen in Bosnien und Herzegowina eine konstruktive Haltung bewiesen. Der Staatsanwalt des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) hat in seinem jüngsten Bericht an den UN-Sicherheitsrat darauf hingewiesen, dass die Reaktionen Serbiens auf die Bitten der Staatsanwaltschaft in Bezug auf den Zugang zu Dokumenten, Archiven und Zeugen fristgerecht und in angemessener Form erfolgt sind, und dass keine Ersuchen unbeantwortet geblieben sind. Zudem hat er in dem Bericht die Professionalität und den Einsatz der für die Suche nach flüchtigen Personen zuständigen operativen Dienststellen hervorgehoben. Er hat jedoch eine Reihe von Empfehlungen für die praktische Arbeit abgegeben. Trotz der laufenden aktiven Zusammenarbeit Serbiens mit dem IStGHJ befinden sich die beiden letzten vom IStGHJ angeklagten flüchtigen Personen weiter auf freiem Fuß. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem IStGHJ ist gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Oktober 2010 weiterhin eine wesentliche Voraussetzung für die EU-Mitgliedschaft.

    Bezüglich der Frage der Kriegsverbrechen im Kosovo wurde eine gute Zusammenarbeit mit EULEX aufgebaut. Allerdings bestanden mit einigen Ländern der Region weiterhin Probleme hinsichtlich der Auslieferungen und der Anerkennung von Urteilen.

    Die Umsetzung der Erklärung von Sarajewo hat nach dem Ministertreffen, das im März 2010 in Belgrad auf Initiative Serbiens abgehalten wurde, neue Impulse erhalten. Dies hat Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien an einen Tisch gebracht, und alle Parteien haben vereinbart, dass sie zusammenarbeiten werden, um insbesondere die Flüchtlingsstatistiken und noch verbleibende offene Fragen zu klären. Die Länder haben sich auch dazu verpflichtet, sich um die Klärung einer Reihe noch ausstehender Fragen bis zum Ende des Jahres zu bemühen.

    Serbien beteiligte sich weiterhin aktiv an regionalen Initiativen, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA). Serbien hatte 2010 den CEFTA-Vorsitz inne. Es hat sich aktiv an den Vorbereitungen für die künftige Donau-Strategie beteiligt. Serbien hat in seinen Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern, insbesondere Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina, deutliche Fortschritte gemacht und weiterhin gute nachbarschaftliche Beziehungen zu angrenzenden EU-Mitgliedstaaten gepflegt. Mit Kroatien wurde ein Auslieferungsabkommen zur Zusammenarbeit in Strafsachen unterzeichnet. Die regionale Zusammenarbeit wurde jedoch durch die mangelnde Übereinstimmung zwischen Serbien und dem Kosovo hinsichtlich der Teilnahme des Kosovo an regionalen Treffen beeinträchtigt. Es muss so bald wie möglich eine annehmbare und dauerhafte Lösung vereinbart werden, die sowohl Serbien als auch dem Kosovo die Teilnahme an regionalen Foren ermöglicht. Dies ist unverzichtbar für eine funktionierende regionale Kooperation, die alle Beteiligten einschließt. Serbien erkennt weiterhin die von der UNMIK notifizierten Zollstempel des Kosovo nicht an. Serbien hielt parallele Strukturen in Kosovo aufrecht und richtete örtliche Parallelwahlen aus

    Nach einer starken Rezession infolge der globalen Krise hat die Wirtschaft Serbiens sich dank des mit dem IWF vereinbarten und auch von der EU und der Weltbank unterstützten Anpassungsprogramms nach und nach wieder stabilisiert. Ab dem ersten Halbjahr 2010 hat die Wirtschaftstätigkeit wieder angezogen, der Aufschwung verläuft aber weiterhin zögerlich und ist instabil. Die Lage der öffentlichen Finanzen hat sich trotz einer Reihe finanzpolitischer Anpassungsmaßnahmen, die ergriffen wurden, um budgetären Fehlentwicklungen Einhalt zu gebieten, weiter verschlechtert. Die Regierung hat Änderungen des Gesetzes über das Haushaltssystem und das Rentensystem angenommen – ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen. Andere Strukturreformen – insbesondere die Privatisierungen und die Umstrukturierung von Unternehmen – wurden angesichts anhaltender ungünstiger Marktbedingungen erneut aufgeschoben.

    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien waren die weiteren Fortschritte Serbiens auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft begrenzt. Serbien muss mehr Bemühungen im Hinblick auf die Umstrukturierung der Wirtschaft unternehmen, um mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Europäischen Union standhalten zu können.

    Umfassender Konsens besteht in Bezug auf die marktwirtschaftlichen Grundlagen. Die Annahme zeitnaher und geeigneter Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem IWF war ausschlaggebend für die Wiederherstellung der makroökonomischen Stabilität. Serbiens außenwirtschaftliche Position hat sich im Laufe der Rezession verbessert. Die Belebung der Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2010 hat zu einer Vergrößerung des derzeitigen Zahlungsbilanzdefizits geführt, das allerdings dank kräftiger Exporte und gedämpften Importwachstums begrenzt geblieben ist. Trotz wiederholter Interventionen der Zentralbank zur Abfederung der Instabilität des Wechselkurses wurden recht umfangreiche Devisenreserven aufrechterhalten. Die Zentralbank ist zu einer restriktiven Geldpolitik zurückgekehrt und die Inflation wurde weitgehend innerhalb der angestrebten Bandbreite gehalten. Die Banken verfügten weiterhin über eine angemessen Kapitaldecke und Liquidität. Die Änderungen des Gesetzes zum Haushaltssystem und des Rentengesetzes verpflichten die Regierung mittelfristig zu einer finanzpolitischen Konsolidierung.

    Allerdings hat Serbien die Reformen zur Bewältigung der größten strukturellen Unzulänglichkeiten weiter hinausgeschoben. Obwohl die Wirtschaft sich allmählich erholt, hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt weiter verschlechtert – die Beschäftigung ist zurückgegangen und die Arbeitslosigkeit hat zugenommen. Obwohl Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden, um die Abweichung von den finanzpolitischen Zielen während der Krise zu begrenzen, und trotz des mit Blick auf die Stärkung der Haushaltsdisziplin geänderten Haushaltssystems und des neuen Rentengesetzes muss die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittelfristig durch Reformen im Gesundheitssystem und in der öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Bei der Privatisierung volkseigener Betriebe gab es nach der Aufhebung zahlreicher Kaufverträge Rückschritte. Die Privatisierung staatlicher Unternehmen wurde weiter verzögert. Das Wirtschaftsklima wird weiter durch die Bürokratie und die unzureichende Berechenbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen beeinträchtigt, insbesondere hinsichtlich der wirksamen Durchsetzung von Eigentumsrechten, die den Markteintritt und -austritt behindern. Außerdem wird die Geschäftstätigkeit weiter durch Mängel im Wettbewerbsbereich und durch Infrastrukturengpässe behindert. Der informelle Sektor stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar.

    Serbien hat bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an europäische Standards weitere Fortschritte erzielt. Das Land hat ferner die Umsetzung der Bestimmungen des Interimsabkommens fortgesetzt und weitere Fortschritte bei der Erfüllung der Anforderungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) erzielt. Es verfügt über ausreichende Verwaltungskapazitäten. Allerdings müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Rechtsvorschriften und die politischen Strategien mit dem Besitzstand in Einklang zu bringen. Die Umsetzung und die Durchsetzung der verabschiedeten EU-relevanten Rechtsvorschriften müssen sichergestellt werden.

    Was den Binnenmarkt angeht, so hat Serbien einige Fortschritte bei der Erfüllung der EU-Standards zum freien Warenverkehr gemacht. Zum Messwesen und zu einigen der Richtlinien des neuen Konzepts wurden Rechtsvorschriften angenommen. Nach wie vor fehlt allerdings ein neuer Rechtsrahmen für Marktaufsicht. Die Verwaltungskapazitäten und die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Institutionen müssen weiter ausgebaut werden. Weitere Bemühungen müssen unternommen werden, um die Übernahme des produktspezifischen Besitzstands in serbisches Recht fortzusetzen.

    Serbien ist bei der Erfüllung der EU-Standards in den Bereichen freier Personen- und Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsrecht und Gesellschaftsrecht mäßig vorangekommen. Die Verabschiedung einer Reihe von Gesetzen steht noch aus. Im Bereich freier Kapitalverkehr kommt Serbien nach wie vor mäßig voran. Nichtansässigen ist es mit einigen Auflagen gestattet, Direktinvestitionen zu tätigen. Serbien muss seine Bemühungen zur Erfüllung der im SAA festgelegten Anforderungen hinsichtlich der graduellen Liberalisierung fortsetzen.

    Bei der Erfüllung des EU-Besitzstands ist Serbien planmäßig vorangekommen und ist nach wie vor zu Reformen in den Bereichen Zoll und Steuern entschlossen. Die sich aus dem Interimsabkommen ergebenden Verpflichtungen wurden eingehalten. Hinsichtlich der Verfahren und der Verwaltungskapazität müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Die Durchsetzungskapazität im Bereich Steuerverwaltung und Steuereinzug wurde verbessert, wenngleich hier weitere Fortschritte vonnöten sind. Serbien muss Folgemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Steuergesetze mit dem Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung in Einklang stehen.

    Bei der Erfüllung der europäischen Standards im Wettbewerbsbereich wurden einige Fortschritte erzielt. Die Durchführungsvorschriften zum Wettbewerbsgesetz wurden angenommen. Zudem sollte Serbien die Durchsetzung weiter verbessern. Im Justizwesen ist der Kenntnisstand in Bezug auf Wettbewerbsrecht und Ökonomie weiterhin unzureichend. Im Bereich der staatlichen Beihilfen wurden einige Fortschritte erzielt. Eine Beihilfebehörde wurde eingerichtet. Jedoch muss die Verwaltungskapazität dieser Behörde ausgebaut werden. Die wirksame Anwendung des Gesetzes muss sichergestellt werden.

    Bei den Vorbereitungen für die Einrichtung eines wirksamen und vollkommen unabhängigen Systems für das öffentliche Beschaffungswesen mit gestrafften Vergabeverfahren ist Serbien mäßig vorangekommen. Es bedarf weiterhin erheblicher Bemühungen, um die Kapazität zur Erfüllung der mit dem Besitzstand verbundenen Anforderungen zu stärken. Im Bereich des geistigen Eigentums wurden Fortschritte erzielt, allerdings sind zur Angleichung an den Besitzstand weitere Anstrengungen erforderlich. Was die Durchsetzung angeht, so bedarf es einer besseren Koordinierung zwischen den zuständigen Ämtern und erheblicher Investitionen in die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe.

    Die Vorbereitungen zur Erfüllung der europäischen Standards in den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik werden fortgesetzt. Im Bereich öffentliche Gesundheit wurden Fortschritte verzeichnet. Die Regierung hat den vom nationalen serbischen Gesundheitsrat erarbeiteten strategischen Entwicklungsplan für den Gesundheitsschutz für den Zeitraum 2010-2015 angenommen.

    Serbien hat im Bildungsbereich einige Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an europäische Standards gemacht. Die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie, die alle Bildungsebenen einschließlich des lebenslangen Lernen einschließt, steht noch aus. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden gute Fortschritte erzielt. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Integration Serbiens in den europäischen Forschungsraum zu fördern und die nationalen Forschungskapazitäten auszubauen.

    Die Verhandlungen für den Beitritt Serbiens zur Welthandelsorganisation (WTO) werden bald zum Abschluss kommen; der bilaterale Teil der Verhandlungen wurde mit den meisten WTO-Partnern bereits abgeschlossen.

    Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so ist Serbien im Bereich Industrie und KMU gut vorangekommen und erfüllt die europäischen Standards. Die Vorbereitungen für die Ausgestaltung einer Industriestrategie befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium.

    Serbien kommt bei den Vorbereitungen auf die Erfüllung der europäischen Standards in den Bereichen Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit gut voran. Der Rechtsrahmen wird weiter verbessert. Allerdings müssen Um- und Durchsetzung – insbesondere im Bereich Lebensmittelsicherheit – verbessert werden. Die Verwaltungskapazitäten sind unzureichend und die Ressourcen müssen effizienter eingesetzt werden. Für die Inspektionsdienste müssen Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die neu eingerichteten Stellen müssen mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt werden. Bei der amtlichen Kontrolle der Labors wurden Fortschritte erzielt.

    Die Erfüllung der europäischen Standards im Umweltbereich ist in Serbien weiterhin nur mäßig fortgeschritten. Das nationale Umweltschutzprogramm für den Zeitraum 2010-2019 und eine Reihe von Gesetzen zur Luft- und Wasserqualität sowie zu Naturschutz und Klimawandel wurden verabschiedet. Die neue Chemikalienagentur hat ihren Tätigkeit aufgenommen. Allerdings muss die Kapazität zur Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften noch weiter ausgebaut werden.

    Serbien hat im Bereich Verkehr einige Fortschritte erzielt. Die Marktzugangsbestimmungen des europäischen Abkommens über den Zivilluftverkehr werden nun angewandt. Allerdings steht die Annahme der Rahmengesetze für den Schienenverkehr noch aus. Die Verwaltungskapazität muss gestärkt werden.

    Im Energiesektor hat Serbien einige Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an die europäischen Standards gemacht. Allerdings sind die Fortschritte in den einzelnen Bereichen weiterhin ungleich ausgeprägt. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die Entflechtung und eine tatsächliche Marktöffnung sowie eine Preispolitik mit tragfähigen Tarifen zu erreichen, die die tatsächlichen Kosten widerspiegeln. Weitere Bemühungen zur Stärkung der Atomaufsichtsbehörde sind erforderlich.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien wurden einige Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen wurde gestärkt, die Umsetzung erfolgt jedoch nach wie vor zögerlich, so geben im Sektor elektronische Kommunikation die ungenügenden Entwicklungen bei den Marktbedingungen und der Regulierung in besonderem Maße Anlass zur Sorge. Die Vorbereitungen im Bereich Dienstleistungen der Informationsgesellschaft sind mäßig vorangekommen. Im Bereich der audiovisuellen Medien muss das Medienrecht an den Besitzstand angeglichen werden und eine Reihe von Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit geben nach wie vor Anlass zur Sorge.

    Während sich die Einführung bewährter Praktiken im Bereich interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und externe Rechnungsprüfung in Serbien noch in der Anfangsphase befindet, können bei der Einrichtung der zentralen Harmonisierungsstelle für Finanzkontrolle und der ersten Prüfung der Rechnungsführung des Staates durch die Rechnungsprüfungsbehörde einige Fortschritte gemeldet werden.

    Bei der Erfüllung der europäischen Standards im Bereich Statistik hat Serbien dank der Annahme von Gesetzen zum Statistikwesen sowie zur Volkszählung und der Landwirtschaftszählung gute Fortschritte erzielt. Die Vorbereitungen für die Volkszählung sind gut vorangekommen, allerdings muss die Finanzierung noch gesichert werden. In mehreren Bereichen des Statistikwesens sind jedoch weitere Fortschritte erforderlich und es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Kapazität des Statistikamtes auszubauen.

    Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit und sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. Die Regelung für visafreises Reisen ist im Dezember 2009 für serbische Staatsangehörige mit biometrischem Pass in Kraft getreten.

    Im Bereich Grenzmanagement hat es einige Fortschritte gegeben, vor allem dank der Modernisierung der Ausrüstung und der Infrastruktur. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Unterschiede zwischen den einzelnen Grenzübergängen abzubauen und die Kontrollen an den Grenzen zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, zu Montenegro, Bosnien und Herzegowina und Kroatien sowie insbesondere an der Verwaltungsgrenze zum Kosovo zu verbessern.

    Im Bereich Asyl sind geringe Fortschritte zu verzeichnen. Es wurde eine Liste von sicheren Drittländern für Asylbewerber erstellt. Die Asylbehörde, die als erste Instanz für Klagen von Asylbewerbern zuständig sein wird, wurde jedoch noch nicht eingerichtet. Zahlreiche Verfahren wurden eingestellt, weil die Asylbewerber das serbische Staatsgebiet verlassen oder untertauchen. Serbien hat im Bereich Migration geringe Fortschritte erzielt. Die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen Serbien und der Europäischen Union wurde ohne nennenswerte Probleme fortgesetzt. Allerdings steht die wirksame Umsetzung der Strategie für Migrationsmanagement noch aus. Hier sind Anstrengungen erforderlich, um die Koordinierung zwischen den zuständigen Stellen zu verbessern und ihre Kapazitäten auszubauen.

    Bei der Geldwäscheprävention wurden einige Fortschritte erzielt. Es wurden ein Aktionsplan angenommen und eine Koordinationsstelle eingerichtet. Die Bemühungen um die Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit bei der Ermittlung in Strafsachen und deren Bearbeitung wurden fortgesetzt. Die praktischen Ergebnisse sind jedoch nach wie vor unzureichend. Die für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Verwaltungsstellen verfügen über keine ausreichenden Kapazitäten, um in Verdachtsfällen systematisch ermitteln zu können. Die Berichterstattung muss verbessert werden, insbesondere außerhalb des Bankensektors. Die Dienststellen im Justizwesen und im Strafvollzug verfügen nicht über das erforderliche Fachwissen für den Umgang mit Geldwäschefällen und Finanzfahndungen. Nach wie vor werden nur selten rechtskräftige Urteile erlassen.

    Bei der Bekämpfung des Drogenhandels sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Strafverfolgungsbehörden haben ihre Ermittlungen fortgesetzt und die internationale Zusammenarbeit verbessert, so dass große Drogenmengen beschlagnahmt werden konnten. Allerdings gibt es bei der Überwachung der Grenzen zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, zu Montenegro, Bosnien und Herzegowina und Kroatien sowie der Verwaltungsgrenze zum Kosovo weiterhin Schwachstellen.

    Der Kapazitätenausbau bei der Polizei wurde mit der Modernisierung spezialisierter Dienststellen der Kriminalpolizei fortgesetzt. Verbesserungen gab es bei der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeistrukturen und bei der regionalen und internationalen Zusammenarbeit. Die Strategieplanung und das Personalmanagement müssen jedoch modernisiert und die Einstellungsverfahren transparenter gemacht werden. Die interne Kontrolle muss verbessert werden.

    Gute Fortschritte wurden bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität erzielt. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen innerhalb des Landes, in der Region und auf internationaler Ebene wurde verbessert; dies hat zu guten Ergebnissen bei Ermittlungen in besonders beachteten Fällen und zur Verhaftung einer Reihe von Verdächtigen geführt. Die Beschlagnahmung von Vermögenswerten wurde systematischer in Angriff genommen und in mehreren Fällen wurden entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Allerdings wurde noch immer keine neue und umfassend überarbeitete Strafprozessordnung angenommen. Die Kapazität der Strafvollzugsbehörden zur Nutzung moderner Ermittlungstechniken muss insbesondere im Bereich der Finanzfahndungen weiter ausgebaut werden.

    Es wurden Verfahren zur Erkennung von Opfern von Menschenhandel eingeführt und die Anzahl der ermittelten Opfer ist weiter gestiegen. Allerdings muss der Strategierahmen geändert werden, damit auf politischer Ebene besser auf neue Trends reagiert und die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten verbessert werden kann. Serbien hat mit der Annahme des Gesetzes zur militärischen Sicherheit und zum Nachrichtendienst der Streitkräfte einige Fortschritte bei der Terrorismusbekämpfung erzielt. Allerdings müssen die Präventionsstrategien verbessert werden. Die Einrichtung einer Datenbank zur Erfassung mutmaßlicher Terroristen steht noch aus.

    Im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten wurden geringe Fortschritte erzielt. Die Strategie für die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten wurde im August 2010 angenommen. Das Amt des Kommissars für Informationen von öffentlichem Interesse und den Schutz personenbezogener Daten verfügt trotz einiger Verbesserungen weiterhin nicht über ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. Der Schutz personenbezogener Daten ist eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss einer Vereinbarung mit Eurojust und einer Durchführungsvereinbarung mit Europol.

    Kosovo

    Das Kosovo hat im Bereich der politischen Kriterien Fortschritte erzielt. Es hat sein Engagement für die Europäische Agenda und politische Reformen gestärkt und ein Ministerium für Europäische Integration eingerichtet. Die Regierung hat für die erfolgreiche Durchführung des Dialogs mit der Europäischen Union zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) gesorgt. Jetzt müssen die Behörden das Reformtempo erhöhen. Die Kapazität der öffentlichen Verwaltung ist weiterhin unzureichend und das wirksame Funktionieren des Justizwesens ist nicht gewährleistet. Die Frage der Rechtsstaatlichkeit gibt weiterhin Anlass zu großer Sorge. Die Zusammenarbeit mit der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX) wurde verbessert und die Behörden haben mit der Unterstützung von EULEX eine Reihe von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung eingeleitet. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden und auch die Bereiche organisierte Kriminalität, Drogen und Geldwäsche abdecken. Nach dem Rücktritt des Präsidenten des Kosovo wurden Neuwahlen anberaumt.

    Bei der Dezentralisierung hat das Kosovo bedeutende Fortschritte gemacht. Vier neue Kommunalverwaltungen wurden eingerichtet und sind nun funktionsfähig. Ende 2009 wurden Kommunalwahlen abgehalten. Eine Mission des Europäischen Parlaments kam zu dem Schluss, dass die Wahlen in einem friedlichen Klima stattfanden und – auch innerhalb der serbischen Gemeinschaft im Kosovo – eine recht große Wahlbeteiligung zu verzeichnen war. Allerdings gibt es weiterhin Bedenken im Hinblick auf den Norden des Kosovo, wo es eine Reihe gewalttätiger Zwischenfälle gab. Die Dezentralisierung kann nur unter Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung abgeschlossen werden. Es muss mehr getan werden, um die Integration aller Gemeinschaften und die Bereitstellung öffentlicher Dienste in allen Gemeinden sicherzustellen. In dieser Hinsicht ist die Unterstützung durch die örtlichen Gemeinschaften von Bedeutung, unter anderem durch eine konstruktive Rolle bei der Festigung der Rechtsstaatlichkeit. Es bestehen weiterhin Parallelstrukturen, die den Dezentralisierungsprozess behindern.

    Im Juli hat der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem er zu dem Schluss kam, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht gegen das allgemeine Völkerrecht oder die Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrates verstößt. Im Anschluss an die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September hat die EU bekräftigt, dass sie bereit ist, einen Prozess des Dialogs zwischen Pristina und Belgrad zu unterstützen, um die Zusammenarbeit voranzubringen, Fortschritte auf dem Weg zur Europäischen Union zu erzielen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Es bedarf entschlossener Bemühungen aller Parteien, damit die regionalen Foren unter Einbeziehung aller Beteiligten wirksam arbeiten können.

    Was die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit angeht, so hat es Fortschritte bei der Stärkung der Strukturen der Exekutive und des Parlaments gegeben, insbesondere was die europäische Integration angeht. Allerdings muss die Rechtsstaatlichkeit weiter gestärkt werden und gibt Anlass zu großer Sorge.

    Im September urteilte das Verfassungsgericht, dass es nicht verfassungsgemäß ist, gleichzeitig das Amt des Präsidenten des Kosovo und eines Parteivorsitzenden innezuhaben. Aufgrund dieses Urteils trat der Präsident des Kosovo zurück. Die LDK zog sich daraufhin aus der Regierungskoalition zurück. Wahlen wurden für den 12. Dezember 2010 anberaumt.

    Die Versammlung hat einen Ausschuss für öffentliche Finanzen eingerichtet. Der Ausschuss für Europäische Integration hat seine Regeln und Verfahren gestrafft. Allerdings ist die Kapazität zur Prüfung von Gesetzesentwürfen und zur Beobachtung der Umsetzung der Gesetze nach ihrer Verabschiedung weiterhin unzureichend. Die parlamentarische Aufsicht über die Regierung muss weiter gestärkt werden.

    Die wichtigsten Regierungsstrukturen sind vorhanden und funktionieren weiterhin in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Verfassung. Das Ministerium für Europäische Integration darf auf einen guten Start zurückblicken und muss jetzt seine Kapazität ausbauen und seine Rolle bei der Koordinierung anderer Regierungsstellen konsolidieren.

    Die Reform der öffentlichen Verwaltung im Kosovo ist nach wie vor eine große Herausforderung. Der Rechtsrahmen wurde durch die Verabschiedung von Gesetzen zum öffentlichen Dienst und zu den Löhnen und Gehältern weiterentwickelt. Die Kapazität der öffentlichen Verwaltung, die erforderlichen Dienste für die gesamte Bevölkerung des Kosovo bereitzustellen, muss erheblich ausgebaut werden. Die öffentliche Verwaltung des Kosovo ist weiterhin unzureichend.

    Das Kosovo hat bei der Reform des Justizwesens Fortschritte erzielt. Mit der Verabschiedung von vier Reformgesetzen, die sich auf die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, den Richterrat und den Rat der Staatsanwaltschaft beziehen, wurde eine umfassende Justizreform eingeleitet. Durch das Gesetz über die Gerichte wurde ein neues Gehaltssystem eingeführt, das die für die Richter geltenden Bedingungen deutlich verbessert. Auch die Überprüfung der Richter und Staatsanwälte wurde abgeschlossen. Mehr als 340 Richter wurden von dem Präsidenten für verschiedene Posten aller Ebenen des Justizwesens ernannt. Dies schließt auch die Ernennung der örtlichen Mitglieder des Richterrates ein, die bereits ihren Vorsitzenden gewählt haben. Im Dezember 2009 haben erstmals künftige Richter und Staatsanwälte ihre Ausbildung am Justizinstitut des Kosovo mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Allerdings wurden einige Fälle politischer Einflussnahme im Justizwesen verzeichnet, insbesondere im Rahmen des Verfahrens zur Wiederernennung von Richtern und Staatsanwälten. Es besteht weiterhin ein erheblicher Rückstau anhängiger Verfahren, insbesondere in Zivilsachen, einschließlich Eigentumsangelegenheiten. Die staatlichen Stellen des Kosovo müssen der Unterstützung der Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen ausreichend Bedeutung beimessen. Es müssen Pläne zur Justizreform erarbeitet und entsprechende Ressourcen zugewiesen werden. Das Kosovo befindet sich bei der Erfüllung der Prioritäten im Justizwesen noch in einem frühen Stadium.

    Der Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung wurde durch die Annahme von Gesetzen über das Amt für Korruptionsbekämpfung und über die Vermögenserklärungen, den Ursprung von Vermögensgegenständen und über Geschenke an leitende Beamte verbessert. Das Gesetz über die Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Ausübung öffentlicher Ämter wurde geändert. Das Parteienfinanzierungsgesetz steht nicht uneingeschränkt im Einklang mit europäischen Standards. Insgesamt wurden bei der Korruptionsbekämpfung nur begrenzte Erfolge erzielt. Anlass zur Sorge geben weiterhin vor allem die Vergabeverfahren im öffentlichen Beschaffungswesen sowie das Justiz- und Strafvollzugswesen. Die EULEX-Mission hat ihr Exekutivmandat weiterhin in besonders aufsehenerregenden Fällen ausgeübt. Derzeit laufen eine Reihe von Ermittlungen in Korruptionsfällen. Im April wurden im Verkehrsministerium Durchsuchungen durchgeführt; im Juli nahm die Polizei des Kosovo in Zusammenarbeit mit EULEX den Gouverneur der Zentralbank fest. Die Regierung hat an diesen Ermittlungen mitgewirkt. Korruption ist im Kosovo nach wie vor weit verbreitet und ein schwerwiegendes Problem. Der Rechtsrahmen ist weiterhin lückenhaft und steht nicht uneingeschränkt im Einklang mit europäischen Standards.

    Die Verfassung bietet Garantien für die Achtung der Menschenrechte sowie für die Achtung und den Schutz der Minderheitenrechte und umfasst eine Auflistung der wichtigsten internationalen Übereinkommen und Instrumente, die im Kosovo direkt anwendbar sind. Allerdings werden die institutionelle Struktur und die mangelnde politische Entschlossenheit die wirksame Umsetzung der Rechtsnormen in diesem Bereich behindern. Der Integrationsprozess der serbischen Gemeinschaft wird derzeit umgesetzt. Die Behörden müssen weitere Anstrengungen unternehmen, um Schlüsselfragen betreffend den Zugang zu Eigentum, Vermisste, Rückkehrangelegenheiten und Bildung zu lösen.

    Auf dem Gebiet der bürgerlichen und politischen Rechte wurden einige Fortschritte erzielt. Die Regierung muss größere Anstrengungen bei der Verhütung von Folter , mutmaßlichen Fällen von Misshandlung und übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei und Strafvollzugsbeamte unternehmen. Die Haftbedingungen in den Strafvollzugsanstalten geben weiterhin Anlass zur Sorge. Beim Zugang zur Justiz wurden begrenzte Fortschritte erzielt.

    Die freie Meinungsäußerung ist in der Praxis nach wie vor nicht gewährleistet. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des staatlichen Rundfunks müssen gewährleistet werden. Journalisten sehen sich weiterhin aufgrund ihrer Berichterstattung Drohungen ausgesetzt. Sie haben auch Schwierigkeiten beim Zugang zu amtlichen Dokumenten. Die Rechtsvorschriften zur Versammlungsfreiheit sind einer nachhaltigen Entwicklung und Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen nicht förderlich. Die Kapazität der Zivilgesellschaft , die Tätigkeit der Regierung zu beobachten und zu beurteilen nimmt zu. Allerdings ist die Zivilgesellschaft weiterhin unzureichend entwickelt und wird von den Kommunalverwaltungen und der Regierung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses nicht systematisch angehört.

    Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte sind weiterhin nicht vollständig gewährleistet. Der Rechtsrahmen für den Schutz der Frauen wurde verbessert. Auf dem Gebiet der Jugendgerichtsbarkeit wurden einige Fortschritte erzielt. Beim Schutz der Rechte von Kindern gibt es allerdings weiterhin Unzulänglichkeiten. Die Regierung muss die Probleme Kinderarbeit und Kinderhandel wirksamer angehen. Die soziale Eingliederung und der Schutz benachteiligter Gruppen, insbesondere von Kindern, die von ihren Eltern verlassen wurden, Rückkehrern und Menschen mit Behinderungen, muss verbessert werden. Das Kosovo hat eine Aufklärungskampagne zum Thema Antidiskriminierung gestartet, die insbesondere Diskriminierungen aufgrund des Alters und der sexuellen Ausrichtung in den Mittelpunkt stellt. Die Anwendung der Antidiskriminierungsvorschriften ist nach wie vor unzureichend. Die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen, die die Wahrnehmung von Eigentumsrechten gewährleisten, wurde verbessert. Allerdings wird die Wiederinbesitznahme des Eigentums weiterhin durch einen erheblichen Rückstau anhängiger Verfahren und andere seit langem bestehende Probleme ernsthaft behindert.

    Im Bereich Achtung und Schutz der Minderheiten und kulturellen Rechte sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Das Ministerium für Kultur hat eine Direktion für Kulturerbe eingerichtet. Der Wiederaufbau religiöser Stätten wurde fortgesetzt. Die Polizei des Kosovo hat von der KFOR die Verantwortung für den Schutz bestimmter religiöser und kultureller Stätten übernommen. Das Gesetz über das Kulturerbe wird jedoch nicht in vollem Maße umgesetzt. Der in dem Gesetz von 2008 über Sonderschutzzonen vorgesehene Monitoring-Rat wurde noch nicht eingerichtet. Das Ministerium für Gemeinschaften und Rückkehrer hat größere Anstrengungen unternommen, um die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen , die einer Minderheit angehören, zu unterstützen. Die Anzahl der freiwilligen Rückkehrer nimmt im gesamten Kosovo zu.

    Im Dezember 2009 hat das Kosovo einen Aktionsplan für die Umsetzung der Strategie zur Integration der Gemeinschaften der Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter angenommen. Die Regierung hat die Strukturen für die Umsetzung dieser Strategie eingerichtet. Der Prozess zur Umsiedlung von Familien aus bleiverseuchten Gebieten im Norden des Kosovo wurde eingeleitet, so dass das Lager in Cesmin Llug/Česmin Lug geschlossen werden konnte. Dieser Prozess muss so bald wie möglich abgeschlossen werden. Die Lebensbedingungen der Gemeinschaften der Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter und ihr Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialfürsorge stellen weiterhin ein besonders ernstes Problem dar. Die Beteiligung des Kosovo an der Initiative „Jahrzehnt der Roma-Integrierung“ muss gefestigt werden.

    Was regionale und internationale Verpflichtungen anbetrifft, so hat das Kosovo im Berichtszeitraum seine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) fortgesetzt. Mehr als zehn Jahre nach dem Ende des bewaffneten Konflikts beläuft sich die Zahl der Vermissten auf schätzungsweise 1 800 Personen. Die Behörden müssen hier entschlossener vorgehen. Das Kosovo hat im Juni an dem hochrangigen Treffen EU-Westliche Balkanstaaten in Sarajewo teilgenommen. Allerdings muss sich das Kosovo konstruktiv um eine wirksame Beteiligung an Kooperationsinitiativen wie dem Regionalen Kooperationsrat (RCC) und dem mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA) bemühen. In Bezug auf das CEFTA muss das Kosovo einen pragmatischen Ansatz verfolgen und sich um konstruktive Lösungen bemühen, um die wirksame Umsetzung dieses Übereinkommens sicherzustellen. Die Zollstempel des Kosovo, die gemäß der Bestätigung des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs im Einklang mit der Resolution UNSCR 1244/99 stehen, werden von Serbien und Bosnien und Herzegowina nicht anerkannt. Es muss so bald wie möglich eine annehmbare und dauerhafte Lösung vereinbart werden, damit sowohl das Kosovo als auch Serbien an wichtigen regionalen Foren teilnehmen können. Dies ist unverzichtbar für eine funktionierende regionale Kooperation, die alle Beteiligten einschließt.

    Die Wirtschaftskrise hat nur geringe Auswirkungen auf die Wirtschaft des Kosovo gehabt. Das reale BIP ist weiter gestiegen, was vor allem auf Ausgaben der öffentlichen Hand zurückzuführen war. Die Tragfähigkeit dieses Wachstums ist zunehmend gefährdet. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch. Die Inflation war instabil und spiegelte die Schwankungen der Lebensmittel- und Treibstoffpreise wider. Bei der Gestaltung und Umsetzung der Wirtschaftspolitik war weiterhin keine ausreichende Vorhersehbarkeit gegeben. Mit dem IWF konnte eine Vereinbarung über ein Programm getroffen werden, das die haushaltspolitische Risiken beschränken und die Rückkehr zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleisten soll. Unternehmen sind weiterhin in einem Umfeld tätig, das von Mängeln bei der Rechtsstaatlichkeit, unzuverlässiger Stromversorgung, unzureichender Infrastruktur und begrenztem Zugang zu Finanzmitteln geprägt ist; dies sind wesentliche Hindernisse für die Geschäftstätigkeit und die Wirtschaftsentwicklung.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, erzielte das Kosovo begrenzte Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft. Umfassende Reformen und erhebliche Investitionen sind erforderlich, damit das Land dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union langfristig standhalten kann.

    Hinsichtlich der Grundlagen marktorientierter wirtschaftspolitischer Strategien wurde ein breiter Konsens aufrechterhalten. Durch die Verwendung des Euro, das niedrige Niveau der Auslandsverschuldung und die schmale Exportbasis war das Land nur in begrenztem Umfang externen Finanzkrisen und Nachfrageschocks ausgesetzt. Der Bankensektor hat weiter expandiert und ist stabil und rentabel geblieben. Das kosovarische Amt für Privatisierungen hat die Privatisierung volkseigener Betriebe fortgesetzt. Das erste erfolgreiche öffentlich-private Partnerschaftsprojekt wurde abgeschlossen und ein internationales Konsortium wurde ausgewählt, um den internationalen Flughafen von Pristina im Rahmen einer für zwanzig Jahre gewährten Konzession zu betreiben.

    Allerdings ist der Policy-Mix infolge der starken Zunahme der öffentlichen Ausgaben zunehmend gefährdet. So belastet insbesondere der Bau neuer Autobahnen die öffentlichen Finanzen schwer. Lücken bei der Politikgestaltung und der Umsetzung haben die bereits große Unsicherheit in der Wirtschaft noch verstärkt. Die Wirtschaftsstatistik wurde zwar etwas verbessert, ist aber weiterhin unzureichend. Es gibt weiterhin eine sehr hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere eine sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit. Das Zahlungsbilanzdefizit hat sich aufgrund der starken Inlandsnachfrage und einer nicht ausreichend entwickelten Produktionsbasis vergrößert. Das staatliche Stromunternehmen hat weiterhin beträchtliche staatliche Subventionen für Stromimporte und Darlehen zur Finanzierung seines Investitionsprogramms erhalten. Die schwach ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit, die Unsicherheit bei den Eigentumsrechten und hohe Zinssätze wirken sich weiterhin negativ auf das Wirtschaftsklima und die Wirtschaftsentwicklung aus. Der informelle Sektor stellt nach wie vor ein großes Problem dar.

    Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und Politiken an europäische Standards sind die Fortschritte des Kosovo weiterhin uneinheitlich. In den Bereichen Zoll, Steuern, freier Warenverkehr, Statistik, Migration, Bildung sowie Terrorismusbekämpfung ist die Ausarbeitung des Rechtsrahmens weiter vorangeschritten. In den Bereichen Wettbewerb, Rechte an geistigem Eigentum, Umwelt, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, integriertes Grenzmanagement, Asyl, Geldwäsche und Schutz personenbezogener Daten befindet sich die Rechtsangleichung noch in einem frühen Stadium. Die Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an europäische Standards sind in den Bereichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Finanzkontrolle, Drogenschmuggel, Menschenhandel und organisierte Kriminalität nach wie vor begrenzt

    Was den EU- Binnenmarkt anbelangt, so sind mit der Entwicklung des Rechtsrahmens für den freien Warenverkehr , einschließlich für den Verbraucherschutz, Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings muss der allgemeine Rechtsrahmen gestärkt werden. Die Fortschritte bei der Rechtsangleichung an die europäischen Standards in den Bereichen Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht sind begrenzt. Im Bereich freier Kapitalverkehr wurden bereits gute Fortschritte erzielt. Allerdings bedarf es weiterer Bemühungen hinsichtlich einer wirksamen Regulierung.

    Die Rechtsvorschriften im Zollbereich sind in der Regel mit europäischen Standards vereinbar und es wurden Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung unternommen. Beim Vorgehen gegen Schmuggeltätigkeiten müssen die Anstrengungen verstärkt werden. Im Norden des Kosovo müssen die Zollkontrollen verbessert werden. Die Verwaltungskapazität wurde ausgebaut, bleibt aber weiterhin unzureichend. Positive Entwicklungen wurden bei den Rechtsvorschriften und dem Kapazitätenausbau im Bereich Steuern verzeichnet. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die wirksame Anwendung der geltenden Gesetze sicherzustellen, für die Steuereintreibung zu sorgen, die Besteuerungsgrundlage zu erweitern und dadurch auch die beträchtliche informelle Wirtschaft einzudämmen. Der Rückstau anhängiger Verfahren aufgrund von Beschwerden, die gegen Entscheidungen der Zollverwaltung und der Steuerverwaltung eingelegt wurden, hat sich vergrößert.

    Im Wettbewerbsbereich hat es bei der Kartellpolitik und bei den Beihilferegeln keine Fortschritte gegeben. Die Verwaltungskapazität wurde verbessert, die Umsetzung der Wettbewerbspolitik befindet sich insgesamt aber noch in der Anfangsphase. Die Zusammenarbeit zwischen den an Wettbewerbsfragen beteiligten Institutionen muss verbessert werden. Bei größeren Privatisierungs- und Umstrukturierungsinitiativen muss die Wettbewerbskommission enger einbezogen werden.

    Die Annahme eines neuen Gesetzes über das Beschaffungswesen steht noch aus. Die Regierung hat in dieser Hinsicht Anstrengungen unternommen. Die Anwendung der geltenden Gesetze in der Praxis gibt Anlass zu Besorgnis. Die Rolle der für die Auftragsvergabe zuständigen Beamten muss gestärkt werden, damit die Durchführung der vergebenen Aufträge besser überwacht werden kann. Im öffentlichen Beschaffungswesen müssen Unabhängigkeit und Professionalismus gestärkt werden. Die Behörden müssen größere Anstrengungen unternehmen, um gegen die Korruption in diesem Bereich vorzugehen. Die geltenden Rechtsvorschriften zu Konzessionen weichen im Kosovo erheblich von den europäischen Standards ab.

    Im Bereich der Rechte an geistigen Eigentum müssen noch grundlegende Rechtsvorschriften angenommen werden. Es bedarf erheblicher Bemühungen bei Durchsetzung und Aufklärungsmaßnahmen. Was die Regelungen zu den Rechten am geistigem Eigentum anbelangt, so befindet sich das Kosovo noch in einem frühem Stadium und die Umsetzung in diesem Bereich ist äußerst ungenügend.

    Bei der Rechtsangleichung in den Bereichen Beschäftigung und öffentliche Gesundheit sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Anlass zur Sorge geben hier insbesondere die schwache Verwaltungskapazität und ein unzureichender Rechtsrahmen. Sozialer Schutz und Inklusion müssen im Kosovo ebenso verbessert werden wie der soziale Dialog . Der Rechtsrahmen im Bildungsbereich wurde den europäischen Standards angenähert; zur Umsetzung der Reformen muss die Verwaltungskapazität ausgebaut werden. Das Kosovo hat ein auf fünf Jahre angelegtes Forschungsprogramm aufgelegt, mit dem die Kapazitäten in diesem Sektor gesteigert werden sollen. Dieser Bereich wurde zu einer Priorität gemacht.

    Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so müssen die Entwicklung sowie KMU wirksamer gefördert und die verschiedenen Strategien in diesem Bereich besser koordiniert werden. In den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, dies gilt insbesondere für die Umsetzung der verabschiedeten Rechtsvorschriften und die Modernisierung der landwirtschaftlichen Verarbeitungsindustrie. Eine Reihe von Umweltgesetzen wurden verabschiedet. Die Umsetzung der EU-Standards im Umweltbereich befindet sich jedoch noch in der Anfangsphase.

    Die Verkehrsinfrastruktur ist weiterhin unzureichend. Das Kosovo hat ein Straßenbauprogramm gestartet, das den geplanten Verkehrsflüssen nicht angemessen Rechnung trägt; zudem entstehen durch den Umfang des Programms Verdrängungseffekte gegenüber anderen Verkehrsträgern, insbesondere dem Schienenverkehr. Die Angleichung der Rechtsvorschriften an die europäischen Standards im Bereich des Luftverkehrs wurde verbessert. Im Dezember 2009 hat das Kosovo die Programme für Luftverkehrssicherheit und Qualitätskontrolle verabschiedet.

    Im Energiesektor gibt es große Schwierigkeiten bei der Eintreibung der Zahlungen für die Stromversorgung und der Bewältigung einer nicht nachhaltigen Zunahme der Stromnachfrage. Im April nahm das Kosovo eine Energiestrategie für den Zeitraum 2009-2018 an. Im Oktober 2010 wurde mit erheblichen Verzögerungen das Gesetzespaket mit wichtigen Gesetzen für diesen Bereich angenommen (über Energie, Strom und die Regulierungsbehörde).

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Unabhängigkeit und die Ressourcen der Regulierungsbehörde für die Telekommunikation muss gestärkt werden und die Unabhängigkeit des Unabhängigen Medienrates muss bei der derzeitigen Überarbeitung des Gesetzes über diesen Rat gewährleistet werden. Für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss eine langfristige Lösung gefunden werden.

    Bei der Finanzkontrolle hat es einige Fortschritte gegeben. Allerdings befindet sich das Kosovo bei der Einführung internationaler Standards noch in einem frühen Stadium. Die mangelnde finanzielle Unabhängigkeit des Büros des Obersten Rechnungsprüfers gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Im Juli hat das Kosovo ein Gesetz über die amtlichen Statistiken angenommen. Die Verwaltungskapazität ist allerdings nach wie vor unzureichend und es bedarf weiterer Bemühungen, um die sektorspezifischen Statistiken zu verbessern, insbesondere die statistischen Daten zu Betriebswirtschaft und Makroökonomie.

    Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit wurden in unterschiedlichem Maße Fortschritte erzielt. Beim integrierten Grenzmanagement hat das Kosovo einige Fortschritte erzielt. Das Kosovo hat in Bezug auf das Management der Grenze zu Albanien Zuständigkeiten von der KFOR übernommen. Es müssen jedoch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um zu gewährleisten, dass das Grenzmanagement im Einklang mit EU-Standards erfolgt. Der Norden stellt nach wie vor eine besondere Herausforderung dar. Die EULEX-Mission hat ihre Aktivitäten an den Grenzübergängen Nr. 1 und 31 intensiviert. Das Kosovo hat im Bereich Asyl begrenzte Fortschritte erzielt. Die Anzahl der Asylanträge ist deutlich gestiegen, bewegt sich aber weiterhin insgesamt auf einem niedrigen Stand. In Bezug auf Asylbewerber, die das Kosovo verlassen, gab es in den meisten Fällen keine angemessene Kontrolle seitens der kosovarischen Behörden.

    Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an die europäischen Standards im Bereich Migration hat es Fortschritte gegeben. Das Kosovo hat ein Rückübernahmegesetz angenommen, das weitgehend im Einklang mit EU-Anforderungen steht. Es hat ferner eine Reihe bilateraler Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Die Behörden haben Rückübernahmeersuchen aus EU-Ländern weiterhin effizient bearbeitet. Dies muss so fortgesetzt werden. Hinsichtlich der Integration von Heimkehren wurde eine überarbeitete Strategie sowie ein Aktionsplan zur Umsetzung dieser Strategie angenommen.

    Geldwäsche stellt weiterhin ein ernstes Problem dar. Das Kosovo hat ein Gesetz über Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung angenommen. Die Zusammenarbeit zwischen der Zollverwaltung und dem Finanzfahndungszentrum wurde verbessert. Das Zentrum hat auch seine Zusammenarbeit mit Banken verbessert. Allerdings befindet sich das Kosovo im Hinblick auf die Annahme und die Anwendung europäischer Standards in diesem Bereich weiterhin in einem frühen Stadium. Die Kapazität zur Durchführung von Ermittlungen in Geldwäschefällen und zur strafrechtlichen Verfolgung solcher Fälle ist weiterhin unzureichend. Die kosovarischen Behörden verfügen nicht über ausreichende Kapazitäten, um die Verantwortung für die Bearbeitung von Geldwäschefällen zu übernehmen. Insgesamt wurden beim Vorgehen gegen Wirtschafts- und Finanzkriminalität nur begrenzte Fortschritte erzielt.

    Bei der Prävention des Drogenhandels wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Sicherheit der Lagerräume für beschlagnahmte Drogen wurde verbessert. Die Behörden haben eine Reihe erfolgreicher Einsätze durchgeführt. Allerdings bewegt sich die Zahl der Beschlagnahmen, Verhaftungen und der strafrechtlich verfolgten Fälle weiterhin auf einem niedrigen Stand. Die Bemühungen zur Bekämpfung des Drogenhandels befinden sich noch in der Anfangsphase.

    Im Bereich des Polizeiwesens hat das Kosovo einige Fortschritte gemacht. Die öffentliche Ordnung konnte aufrecht erhalten werden. Die Zeremonie zur Inthronisierung des Patriarchen der serbisch-orthodoxen Kirche fand in einer friedlichen Atmosphäre statt. Die neue Organisationsstruktur der Polizei des Kosovo wurde genehmigt, einschließlich der Aufgabenbeschreibungen des höheren Führungspersonals. Die Strategie und der Aktionsplan zur Kontrolle und Einziehung von Kleinwaffen wurden angenommen. Es wurden vermehrt illegale Waffen eingezogen. Die kosovarische Polizei muss jedoch eine Kapazität für nachrichtendienstlich unterstützten Polizeiarbeit aufbauen, um wirksamer gegen schwere Kriminalität vorgehen zu können.

    Bei der Prävention der organisierten Kriminalität wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Das Kosovo hat eine Strategie für Kriminalprävention angenommen. Für die Bearbeitung von Fällen organisierter Kriminalität wurden Sonderstaatsanwälte ernannt.In diesem Bereich wurden eine Reihe bilateraler Vereinbarungen mit Drittländern unterzeichnet. Allerdings muss das Kosovo einen wirksamen Rahmen für den Zeugenschutz schaffen. Es hat keine Verurteilungen in Fällen auf höchster Ebene gegeben. In einigen Fällen kam es zu Einschüchterungen von Richtern und Staatsanwälten. Organisierte Kriminalität stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar. Die Behörden müssen ihre Bemühungen zum Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität von im westlichen Balkan und Europa operierenden Gruppen verstärken, insbesondere durch Ermittlungen, Verhaftungen, die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und strafrechtliche Verurteilungen. Das Kosovo muss in diesem Bereich konkrete Ergebnisse erzielen.

    Was den Bereich Menschenhandel angeht, so hat das Kosovo begrenzte Fortschritte erzielt. Es hat einige Verhaftungen in Fällen von Schleuserkriminalität gegeben. Das Kosovo hat internationale Standards für die Betreuung der Opfer von Menschenhandel angenommen. Allerdings ist die Anzahl der aufgedeckten Fälle und der ermittelten Opfer von Menschenhandel weiterhin gering und spiegelt nicht in vollem Maße das Ausmaß dieses Phänomens wieder. Das Strafmaß für die Täter ist nicht immer adäquat. Die Kapazität der kosovarischen Institutionen, in Menschenhandelsfällen zu ermitteln, diese strafrechtlich zu verfolgen und entsprechende Urteile zu fällen, muss gestärkt werden. Bei den Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung wurden einige Fortschritte erzielt. Die Kapazität der Terrorismusbekämpfungseinheit der Polizei des Kosovo wurde ausgebaut.

    Beim Schutz personenbezogener Daten hat das Kosovo begrenzte Fortschritte erzielt. Es wurde ein Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten angenommen. Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wurde noch nicht eingerichtet. Die Bürger sind im Kosovo nicht ausreichend über ihr Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten informiert. Fortschritte in diesem Bereich sind von entscheidender Bedeutung für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres.

    Türkei

    Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. Die jüngste Verfassungsreform hat die Voraussetzungen für Fortschritte in verschiedenen Bereichen wie Justiz und Grundrechte geschaffen. Nun müssen die Neuerungen im Einklang mit den europäischen Standards umgesetzt werden. Die demokratische Öffnung, mit der insbesondere die Kurdenfrage gelöst werden soll, blieb bisher hinter den Erwartungen zurück.

    Das Paket von Verfassungsänderungen, über das am 12. September in einem Referendum positiv entschieden wurde, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es geht verschiedene Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in den Bereichen Justiz, Grundrechte und öffentliche Verwaltung an. Allerdings war der Ausarbeitung und Annahme der Verfassungsreform kein Konsultationsprozess unter Beteiligung der politischen Parteien und der gesamten Zivilgesellschaft vorausgegangen. Von entscheidender Bedeutung wird eine transparente Umsetzung des Pakets sein, die den europäischen Standards entspricht und alle Akteure einbezieht. Im Bereich der Grundrechte sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Die Häufigkeit, mit der Journalisten rechtlich belangt werden, und der Druck, der auf die Medien ausgeübt wird, unterminieren in der Praxis die Pressefreiheit. Die von der Regierung im August 2009 angekündigte demokratische Öffnung, mit der vor allem die Kurdenfrage angegangen werden soll, wurde von der Regierung nur zum Teil vollzogen. Dafür waren auch die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP) zu verbieten, und eine Welle terroristischer Anschläge mitverantwortlich.

    Was Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so wurden die Ermittlungen gegen das mutmaßliche kriminelle Netzwerk Ergenekon fortgesetzt. Diese Ermittlungen und die Untersuchungen im Zusammenhang mit verschiedenen anderen Umsturzplänen sind für die Türkei eine Chance, das Vertrauen in das ordnungsgemäße Funktionieren ihrer demokratischen Institutionen und des Rechtsstaats zu stärken. Jedoch bestehen Bedenken, ob alle Beschuldigten in den Genuss von Rechtsgarantien kommen. Was das Verfahren und die Gründe für das Verbot politischer Parteien betrifft, so muss die Türkei ihre Rechtsvorschriften noch an die europäischen Standards anpassen.

    Hinsichtlich der Reform der öffentlichen Verwaltung wurden mit der Annahme der Verfassungsänderungen einige Fortschritte gemacht, insbesondere bei der Einrichtung einer Ombudsstelle, dem Schutz personenbezogener Daten und dem Informationszugang. Es besteht jedoch noch weiterer Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Reform des öffentlichen Dienstes.

    Auf dem Gebiet der zivilen Kontrolle der Sicherheitskräfte wurden Fortschritte erzielt. Das Verfassungspaket beschränkt die Zuständigkeit der Militärgerichte und eröffnet die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen des Obersten Militärrats. Allerdings äußerten sich hochrangige Armeeangehörige weiterhin zu Fragen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, insbesondere zu Rechtsfragen. Keine Fortschritte wurden bei der parlamentarischen Kontrolle des Verteidigungshaushalts gemacht.

    Im Bereich der Justiz sind Fortschritte bei der Umsetzung der Reformstrategie zu verzeichnen. Die Annahme der Verfassungsänderungen, die die Zusammensetzung des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte betreffen, ist ein positiver Schritt. Jedoch führt in diesem Gremium immer noch der Justizminister den Vorsitz und hat bei Ermittlungsverfahren das letzte Wort. Bei der Ausarbeitung und Annahme der Umsetzungsvorschriften muss für einen echten Dialog mit allen betroffenen Kreisen gesorgt werden. Dies würde dazu beitragen, dass die Reformen den europäischen Standards entsprechend transparent und unter Einbeziehung aller Akteure umgesetzt werden.

    Bei der Entwicklung einer umfassenden Korruptionsbekämpfungsstrategie und eines entsprechenden Aktionsplans wurden Fortschritte gemacht. Korruption ist allerdings in vielen Bereichen noch verbreitet. Die Türkei muss bei Ermittlung, Anklageerhebung und Verurteilung mehr Erfolge vorweisen.

    Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz sind einige Fortschritte zu verzeichnen, vor allem im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit, die Rechte von Frauen und Kindern und die kulturellen Rechte. Allerdings besteht noch erheblicher Handlungsbedarf, insbesondere was die freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit betrifft.

    Was die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen anbelangt, so müssen die Menschenrechtsinstitutionen noch mit den UN-Grundsätzen vollständig in Einklang gebracht werden.

    Die positive Entwicklung bei der Verhütung von Folter und Misshandlung setzt sich fort. In einigen aufsehenerregenden Fällen von Menschenrechtsverletzungen kam es zu Verurteilungen. Bedenklich ist jedoch, dass weiterhin von unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch die Vollzugsbehörden berichtet wird.

    Das Gefängnisreformprogramm wird weiter umgesetzt. Der nach wie vor hohe Anteil von Untersuchungshäftlingen stellt jedoch eines der größten Probleme dar. Die Gesundheitsversorgung in den Gefängnissen muss verbessert werden.

    Das türkische Recht enthält keine ausreichenden Garantien für die freie Meinungsäußerung im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die hohe Zahl von Verfahren gegen Journalisten gibt Anlass zur Sorge. Der politische Druck auf die Medien und die Rechtsunsicherheit beeinträchtigen in der Praxis die Ausübung der Pressefreiheit. Die häufigen Website-Sperrungen sind bedenklich.

    Auf dem Gebiet der Versammlungsfreiheit wurden einige Fortschritte erzielt. Demonstrationen, bei denen es in der Vergangenheit immer wieder zu Tumulten gekommen war, wie bei den Feierlichkeiten zum kurdischen Neujahrsfest (Newroz) oder zum 1. Mai, verliefen dieses Jahr friedlich und wurden mit den Behörden gut koordiniert. Allerdings kam es bei einigen Demonstrationen im Südosten, bei denen es um die Kurdenfrage ging, wieder zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.

    Der Rechtsrahmen im Bereich der Vereinigungsfreiheit entspricht im Großen und Ganzen den EU-Standards. Jedoch sind die amtlichen Kontrollen übertrieben und von den Behörden werden nach wie vor Verbotsverfahren gegen LGBT-Organisationen eingeleitet.

    Zur Religionsfreiheit ist anzumerken, dass die freie Religionsausübung im Allgemeinen weiterhin gewährleistet ist. Das Stiftungsgesetz wurde weiter umgesetzt, allerdings gab es einige Verzögerungen und verfahrenstechnische Probleme. Der Dialog mit den Aleviten und Nicht-Muslimen wurde fortgesetzt, blieb bislang jedoch ergebnislos. Angehörige religiöser Minderheiten werden weiterhin von Extremisten bedroht. Ein mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmender Rechtsrahmen muss noch geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften und die Aleviten keinerlei ungebührlichen Einschränkungen unterworfen sind, auch nicht die Ausbildung von Geistlichen.

    Der Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter ist weitgehend vorhanden. Dieser Rahmen wurde durch die Verfassungsänderung, die eine positive Diskriminierung von Frauen erlaubt, weiter gestärkt. Jedoch sind weitere nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um diese rechtlichen Vorgaben zu politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Realität werden zu lassen. Die Gewährleistung der Frauenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter in der Praxis gehört weiterhin zu den großen Herausforderungen für die Türkei. Ehrenmorde, Frühehen und Zwangsheirat sowie häusliche Gewalt sind immer noch gravierende Probleme. Die Rechtsvorschriften müssen im ganzen Land einheitlich angewendet werden. Es bedarf weiterer Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu den Themen Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter.

    Im Bereich der Kinderrechte wurden Fortschritte erzielt. Die Türkei hat ihren Rechtsrahmen für die Jugendgerichtsbarkeit an die internationalen Standards angepasst. Das Geschlechtergefälle in der Primarstufe wurde weiter abgebaut, besteht in bestimmten Landesteilen jedoch weiter fort. Die Zahl der Schulabbrecher gibt nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Anstrengungen müssen in allen Bereichen – Bildung, Kinderarbeit, Gesundheitsversorgung, Verwaltungskapazität und Koordinierung – weiter verstärkt werden und es muss eine im ganzen Land gut funktionierende Jugendgerichtsbarkeit geschaffen werden.

    Mit den Verfassungsänderungen wurden die Gewerkschaftsrechte in der Türkei, vor allem im öffentlichen Dienst, ausgeweitet. Jedoch enthält der gegenwärtigen Rechtsrahmen Einschränkungen, die nicht den EU-Standards und den IAO-Übereinkommen entsprechen. Das mangelnde Einvernehmen zwischen den Sozialpartnern und der Regierung behindert die Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften.

    Die Türkei verfolgt hinsichtlich der Achtung und des Schutzes der Minderheiten und der kulturellen Rechte nach wie vor einen restriktiven Ansatz. Es muss noch dafür gesorgt werden, dass die Sprache, die Kultur und die Grundrechte im Einklang mit den europäischen Standards uneingeschränkt geachtet und geschützt werden. Die Türkei muss weitere Anstrengungen unternehmen, um die Toleranz gegenüber Minderheiten und deren Integration zu fördern.

    Einige positive Schritte zur Stärkung der kulturellen Rechte wurden unternommen, insbesondere bei der Verwendung anderer Sprachen als Türkisch im Rundfunk. Allerdings bestehen noch Einschränkungen, vor allem was die Verwendung dieser Sprachen im politischen Leben, im Bildungswesen und bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen betrifft.

    Die Frage der Roma wurde zunehmend öffentlich diskutiert und konkrete Maßnahmen sind in Vorbereitung, mit denen einige ihrer Anliegen angegangen werden sollen. Da jedoch eine umfassende Politik zur Förderung der sozialen Integration der Roma fehlt, werden sie beim Zugang zu Bildung, Wohnraum, Gesundheitsfürsorge und öffentlichen Dienstleistungen noch häufig diskriminiert.

    Was den Osten und den Südosten des Landes anbelangt, so blieb die von der Regierung angestrebte demokratische Öffnung hinter den Erwartungen zurück, da nur wenige Maßnahmen in die Praxis umgesetzt wurden. Es ist wichtig, dass die Anstrengungen zur Lösung der Kurdenfrage durch einen breit angelegten Konsultationsprozess untermauert werden. Die Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung müssen geändert werden, um ungebührliche Einschränkungen der Ausübung der Grundrechte zu verhindern. Die zahlreichen Landminen sind weiterhin besorgniserregend. Das System der Dorfschützer wurde immer noch nicht abgeschafft.

    Seit Juni haben die Terroranschläge der PKK wieder zugenommen und viele Menschenleben gefordert. Die PKK ist auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufgeführt. Die Türkei und die EU haben ihren Dialog über die Terrorismusbekämpfung ausgebaut.

    Die Entschädigung von Binnenvertriebenen wurde fortgesetzt. Jedoch lässt die Umsetzung zu wünschen übrig. Die Regierung hat keine umfassende nationale Strategie zur Lösung des Binnenvertriebenenproblems entwickelt und muss ihre Bemühungen um Deckung der Bedürfnisse dieser Personengruppe verstärken. Der für Flüchtlinge und Asylbewerber geltende Rechtsrahmen und die Umsetzung der Rundschreiben zu den Antragsverfahren müssen verbessert werden. Außerdem ist die weitere Verbesserung der allgemeinen Bedingungen in den Gewahrsamseinrichtungen für Ausländer wichtig.

    Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so hat die Türkei weiterhin öffentlich ihre Unterstützung für die Verhandlungen zwischen den Führern der beiden Gemeinschaften bekundet, bei denen unter Vermittlung des UN-Generalsekretärs eine umfassende Lösung der Zypern-Frage gefunden werden soll. Trotz mehrfacher Aufforderungen des Rates und der Kommission ist die Türkei jedoch immer noch nicht ihren Verpflichtungen nachgekommen, die in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 und in den Schlussfolgerungen des Rates, unter anderem von Dezember 2006 und Dezember 2009, aufgeführt sind. Sie erfüllt auch nicht ihre Verpflichtung, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig und ohne Diskriminierung umzusetzen, und hat noch nicht sämtliche Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern, beseitigt. Im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern sind keine Fortschritte zu verzeichnen.

    Was die Beziehungen zu Griechenland betrifft, so wird mit neuem Elan auf eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen hingewirkt. Dies führte zu einigen positiven Ergebnissen in den Bereichen Handel, Bildung, Verkehr, Energie, Kultur und Umwelt. Die bilateralen Sondierungsgespräche wurden intensiviert. Allerdings legte Griechenland eine ganze Reihe förmlicher Beschwerden über die anhaltenden Luftraumverletzungen durch die Türkei ein, darunter durch Flüge über die griechischen Inseln. Griechenland legte ferner Beschwerden über die Verletzung seiner Hoheitsgewässer vor.

    Die EU und die Türkei führten einen Dialog über Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit dem westlichen Balkan . Die Türkei ergriff verschiedene Initiativen in der Region, u. a. trilaterale Gespräche mit Serbien und Bosnien und Herzegowina. Die Beziehungen zu Bulgarien sind nach wie vor positiv.

    Die türkische Wirtschaft wurde von der weltweiten Finanzkrise schwer getroffen, erholte sich jedoch rasch von den Verlusten und legte ab dem zweiten Quartal 2009 quer durch die Branchen wieder kräftig zu. Die Regierung und die Zentralbank trugen erheblich zur Stützung der Gesamtnachfrage bei, insbesondere durch eine deutliche Lockerung der Finanz- und Geldpolitik. Die hohen Wachstumsraten gehen mit einem raschen Anstieg des Handels- und Leistungsbilanzdefizits, einem Rückgang der Arbeitslosigkeit (die allerdings immer noch über dem Vorkrisenniveau liegt) und einer Zunahme des Inflationsdrucks einher. Die Strategie für die Rücknahme der Krisenbewältigungsmaßnahmen zielt auf ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum. Finanzpolitische Rahmenvorschriften wurden aufgestellt, die die Haushaltslage im Laufe der Zeit deutlich verbessern könnten. Jedoch hat sich ihre Annahme durch das Parlament verzögert. Bei den Strukturreformen wurden unterschiedliche Fortschritte erzielt, doch dürften die niedrigeren Realzinsen und die besseren wirtschaftlichen Eckdaten eine Beschleunigung des Reformtempos ermöglichen.

    Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Kriterien ist festzuhalten, dass die Türkei eine funktionierende Marktwirtschaft ist. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es sein umfassendes Strukturreformprogramm fortsetzt.

    Auch nach der Krise besteht noch Konsens in den grundsätzlichen Fragen der Wirtschaftspolitik. Mit den Maßnahmen zur Krisenbewältigung wurde der wirtschaftliche Abschwung abgefedert, auch wenn sich dadurch das Haushaltsdefizit und der Schuldenstand der Türkei erhöhten. Die Maßnahmen laufen nun nach und nach aus. Jetzt kommt es auf eine rechtzeitige, gezielte und gut vorbereitete Rücknahme der Konjunkturbelebungsmaßnahmen an, damit die Haushaltskonsolidierung der Vorjahre und die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen insgesamt so weit wie möglich gewahrt werden und ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum erreicht wird. Die Privatisierung kam voran, auch wenn sich das Tempo vor dem Hintergrund der allgemeinen Wirtschaftslage verlangsamt hat. Der Finanzsektor erwies sich dank früherer Reformen als bemerkenswert robust. Die Investitionstätigkeit zog stark an und bei der Verbesserung des Human- und Sachkapitals des Landes sind einige begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Der Türkei ist es gelungen, den Handel durch Erschließung neuer Märkte teilweise zu diversifizieren und so die Auswirkungen der Krise bis zu einem gewissen Grad abzufedern. Die Handels- und Wirtschaftsintegration mit der EU blieb auf einem hohen Stand.

    Jedoch haben sich die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und der Finanzierungsbedarf im Gefolge des wieder anziehenden Wachstums und trotz des weiterhin unproblematischen Zugangs zu externem Kapital erheblich erhöht. Der Inflationsdruck nahm deutlich zu, was vor allem auf den erhöhten Energiebedarf und die lebhafte Wirtschaftstätigkeit zurückzuführen ist. Weitere Fortschritte bei der Transparenz der öffentlichen Finanzen, der Stärkung des Rahmens für die Festsetzung der Inflationsziele und der Wahrung der Finanzstabilität bleiben wichtige Voraussetzungen, um die Risiken eines „Boom-and-Bust-Szenarios“ so gering wie möglich zu halten. Die Arbeitslosenquote liegt nach wie vor über dem Vorkrisenniveau und dürfte aufgrund demografischer Faktoren auch in den kommenden Jahren hoch bleiben. Das geringe Beschäftigungspotenzial steht in deutlichem Zusammenhang mit dem Missverhältnis zwischen den auf dem Arbeitsmarkt angebotenen und nachgefragten Qualifikationen sowie einer übermäßigen Arbeitsmarktregulierung. Der Marktaustritt ist schwierig und die Insolvenzverfahren sind relativ umständlich. Die Krise hat den Zugang von KMU zu Finanzierungen weiter erschwert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem die Gerichtsverfahren, werfen weiterhin praktische Probleme auf und behindern die Verbesserung des Unternehmensumfelds. Die gegenwärtige Produktmarktregulierung und die nach wie vor mangelnde Transparenz bei der Vergabe staatlicher Beihilfen tragen nicht zur Verbesserung des Geschäftsklimas bei. Die informelle Wirtschaft stellt nach wie vor ein großes Problem dar.

    Die Türkei verbesserte weiter ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen. Auf den meisten Gebieten wurden Fortschritte erzielt, wenn auch nicht immer in gleichem Maße. In einigen Bereichen wie freier Warenverkehr, Rechte des geistigen Eigentums, Kartellpolitik, Energie, Unternehmens- und Industriepolitik, Verbraucherschutz, Statistik, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung ist die Angleichung fortgeschritten. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um die Angleichung in Bereichen wie Umwelt, Gesellschaftsrecht, öffentliches Beschaffungswesen, Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr weiter voranzubringen. Im Bereich der Zollunion muss die Angleichung noch abgeschlossen werden. Eine Reihe seit langem bestehender Handelsstreitigkeiten ist noch nicht beigelegt. Dies betrifft unter anderem Konformitätsbewertungskontrollen, Genehmigungsbedingungen für Einfuhren und Ausfuhren, Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, Zulassungsbedingungen für neue Arzneimittel und diskriminierende Steuerpraktiken. Die Türkei muss ihre Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion in vollem Umfang einhalten und zahlreiche Einfuhrhindernisse für Waren beseitigen, die sich in der EU im freien Verkehr befinden. In den meisten Bereichen ist der Ausbau der für die Anwendung des Besitzstands notwendigen Verwaltungskapazitäten von entscheidender Bedeutung.

    Auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs ist die Rechtsangleichung recht weit fortgeschritten, doch sind im Berichtszeitraum nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Der freie Warenverkehr wird weiterhin durch technische Handelshemmnisse behindert, zu denen noch neue Schranken hinzugekommen sind. Im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer , in dem sich die Angleichung noch in einem frühen Stadium befindet, wurden geringe Fortschritte erzielt. Die Angleichung in den Bereichen Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr steckt noch in den Anfängen. Bei der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise sind die Fortschritte sehr begrenzt. Bei den Dienstleistungen und der Niederlassung sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Beim freien Kapitalverkehr wurden Fortschritte gemacht, insbesondere bei der Angleichung der Vorkehrungen zur Bekämpfung der Geldwäsche an den Besitzstand. Der Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ist noch unvollständig. Hinsichtlich des Kapital- und Zahlungsverkehrs und der Zahlungssysteme hat die Türkei keine Fortschritte erzielt.

    Einige Fortschritte gab es im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens , vor allem bei den institutionellen Strukturen und den Verwaltungskapazitäten. Die Türkei muss eine Angleichungsstrategie annehmen und ihre Rechtsvorschriften weiter an den Besitzstand anpassen, insbesondere was Versorgungsunternehmen, Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften angeht. Beim Gesellschaftsrecht sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Das neue Handelsgesetzbuch wurde nicht verabschiedet. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung muss weiter verbessert werden und es fehlt noch ein rechtlicher und institutioneller Rahmen für die Rechnungsprüfung. In Bezug auf das geistige Eigentum ist die Rechtsangleichung verhältnismäßig weit fortgeschritten. Mit der Zustimmung der Türkei zur Aufnahme eines Dialogs mit der Kommission über die Rechte des geistigen Eigentums wird ein zentrales Element der Beitrittsverhandlungen angegangen. Allerdings steht noch die Annahme der erforderlichen Rechtsvorschriften im Bereich des geistigen Eigentums, u. a. über strafrechtliche Abschreckungsmaßnahmen, aus. Die Koordinierung und Zusammenarbeit im Zusammenhang mit den Rechten des geistigen Eigentums müssen verbessert werden.

    Was die Wettbewerbspolitik angeht, so ist die Angleichung bei den Kartellvorschriften auf einem hohen Stand. Die Türkei setzt die Wettbewerbsregeln wirksam durch. Ein wichtiger Schritt im Bereich der staatlichen Beihilfen ist die Verabschiedung eines Gesetzes zur Schaffung einer Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen. Nun muss die Aufsichtsbehörde so bald wie möglich ihre Arbeit aufnehmen.

    Auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen wurden einige Fortschritte erzielt, insofern als die Aufsichtsbehörden weitere Aufsichtsmaßnahmen einführten. Insgesamt ist die Angleichung an den Besitzstand erst zum Teil erfolgt. Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien wurde von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation viel geleistet, was die Durchführungsbestimmungen für elektronische Kommunikation und Informationstechnologien angeht. Auf dem Gebiet der audiovisuellen Politik sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings wird die Marktentwicklung nach wie vor durch verschiedene Hindernisse gebremst. Bei den Rechtsvorschriften über elektronische Kommunikation, Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und audiovisuelle Politik besteht weiterer Anpassungsbedarf.

    Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung waren die Fortschritte begrenzt. Die Politik zur Unterstützung der Landwirtschaft wurde nur wenig der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angenähert. Erste Schritte zur Entwicklung eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems wurden unternommen. Jedoch hat die Türkei die technischen Handelsschranken für Rindfleischprodukte noch nicht vollständig beseitigt. Die Verzögerungen bei der Akkreditierung der IPARD-Strukturen sind ebenfalls eine Schwachstelle. In den Bereichen Agrarstatistik, Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen, Qualitätssicherung und ökologischer Landbau müssen weitere Fortschritte gemacht werden. Auf den Gebieten Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit wurden Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Annahme grundlegender Rechtsvorschriften. Die neue Angleichungsstrategie dürfte die Übernahme und Umsetzung des einschlägigen Besitzstands erleichtern. Im Fischereiwesen wurden einige Fortschritte bei der Bestands- und Flottenbewirtschaftung, bei der Inspektion und Kontrolle sowie bei der Umsetzung internationaler Übereinkommen verzeichnet. Weitere Fortschritte sind bei der Rechtsangleichung, den Verwaltungsstrukturen und der Marktpolitik, den strukturpolitischen Maßnahmen und den staatlichen Beihilfen erforderlich.

    Im Bereich Verkehr sind einige Angleichungsfortschritte zu verzeichnen. Was den Luft-, den See- und den Straßenverkehr betrifft, ist die Rechtsangleichung weit fortgeschritten. Bei der Öffnung des Schienenverkehrsmarkts und der Sicherheit im Schienenverkehr wurden keine Fortschritte gemacht. Der Mangel an Kommunikation zwischen den Flugsicherungsbehörden der Türkei und der Republik Zypern beeinträchtigt die Sicherheit im Luftverkehr nach wie vor erheblich. Im Seeverkehr wurden bei der Unterzeichnung internationaler Übereinkünfte keine Fortschritte erzielt. Die Verwaltungs- und Umsetzungskapazitäten sind immer noch begrenzt.

    Im Energiebereich wurden gute Fortschritte bei der Angleichung auf den Gebieten Elektrizität, erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit erzielt. Weitere Anstrengungen sind in den Bereichen Erdgas, Kernenergie, nukleare Sicherheit, Strahlenschutz und staatliche Beihilfen notwendig.

    Auf dem Gebiet der Steuern wurden einige Fortschritte bei der Angleichung und insbesondere bei der Beseitigung diskriminierender Praktiken bei Tabak erzielt. Jedoch stehen die Erhöhungen der Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke im Widerspruch zu dem mit der Kommission vereinbarten Aktionsplan, dessen Umsetzung eine wichtige Voraussetzung für weitere Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen darstellt. Die Bemühungen um Stärkung der Steuerverwaltung, Bekämpfung der informellen Wirtschaft und Förderung der Steuerehrlichkeit wurden fortgesetzt. Im Bereich der direkten und der indirekten Steuern sind kaum Fortschritte zu verzeichnen.

    Im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik schreiten die Vorbereitungen gut voran. Die Angleichung muss noch weiter vorangetrieben werden. Dies betrifft insbesondere die uneingeschränkte Unabhängigkeit der Zentralbank und das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu Finanzinstituten.

    Gute Fortschritte wurden im Bereich der Statistik erzielt, wo die Angleichung insgesamt weit gediehen ist. TurkStat hat die Koordinierung des Statistiksystems weiter verbessert. Bei dem Unternehmensregister und den Sektorstatistiken sind gute Fortschritte zu verbuchen. Im Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Agrarstatistik besteht noch weiterer Angleichungsbedarf.

    Einige Fortschritte erzielte die Türkei bei der Angleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet Sozialpolitik und Beschäftigung . Das Verfassungsreformpaket bringt bedeutende Verbesserungen im Bereich des sozialen Dialogs im öffentlichen Sektor mit sich und ebnet den Weg für die positive Diskriminierung von Frauen, Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Jedoch ist die Angleichung insgesamt noch begrenzt und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung muss verbessert werden. Es steht noch eine Reform aus, die eine uneingeschränkte Wahrung der Gewerkschaftsrechte im Einklang mit den EU-Standards und den IAO-Übereinkommen gewährleistet. Verschiedene Punkte geben Anlass zur Sorge: nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, niedrige Frauenbeschäftigungsquote und mangelnde Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Außerdem fehlt ein allgemeines Rahmenkonzept für die Armutsbekämpfung.

    Weitere Fortschritte wurden im Bereich der Unternehmens- und Industriepolitik erzielt, in dem der Angleichungsstand zufriedenstellend ist. Die Fortschritte sind der Industriestrategie und dem dazugehörigen Aktionsplan, der größeren Verfügbarkeit unternehmens– und industriepolitischer Instrumente und der Festlegung sektorspezifischer Strategien und Fahrpläne zu verdanken. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen und den kontinuierlichen Monitoring- und Evaluierungsbemühungen sind begrenzte Verbesserungen zu verzeichnen.

    Auf dem Gebiet der transeuropäischen Netze wurden Fortschritte erzielt. Insbesondere bei den Verhandlungen über das künftige transeuropäische Verkehrsnetz erreichte die Türkei ein fortgeschrittenes Stadium. Im Bereich der Energienetze sind einige Fortschritte zu verzeichnen.

    Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente sind – allerdings uneinheitliche – Fortschritte zu verzeichnen. Insbesondere wurde der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Umsetzung der IPA-Komponenten III und IV fertig gestellt. Subnationale Akteure wurden stärker in die Vorbereitung der Projektpipeline einbezogen. Auf nationaler Ebene muss die Leistungsfähigkeit der an der Umsetzung der Heranführungshilfe beteiligten Stellen verbessert werden, damit sie die Mittel effizienter einsetzen können. Gleichzeitig wird die Türkei dadurch auf die Nutzung der Strukturfonds vorbereitet.

    Insgesamt wurden im Bereich der Justiz Fortschritte erzielt. Die Annahme der Verfassungsänderungen, die die Zusammensetzung des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte betreffen, ist ein positiver Schritt. Dies gilt auch für die Einschränkung der Zuständigkeit der Militärgerichte. Bei der Ausarbeitung und Annahme der Umsetzungsvorschriften muss für einen echten Dialog mit allen betroffenen Kreisen und der ganzen Zivilgesellschaft gesorgt werden. Die Durchführung dieser Reformen entsprechend den europäischen Standards wird von zentraler Bedeutung sein. Im Bereich der Korruptionsbekämpfung wurden Fortschritte bei der Entwicklung einer umfassenden Korruptionsbekämpfungsstrategie und eines entsprechenden Aktionsplans erzielt. Dies gilt auch für die Errichtung einer Stelle zur Überwachung ihrer Umsetzung. Jedoch bedarf es auch einer wirksamen Umsetzung und die Türkei muss bei Ermittlung, Anklageerhebung und Verurteilung mehr Erfolge vorweisen.

    Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit wurden – wenn auch uneinheitliche – Fortschritte verzeichnet. Erhebliche Fortschritte wurden im Hinblick auf den Abschluss der Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei erzielt. Im Bereich Migration und Asyl müssen klare institutionelle Regelungen getroffen und ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden. Auf dem Gebiet Drogen und Zollzusammenarbeit wurden einige Fortschritte gemacht. Begrenzte Fortschritte sind im Bereich Außengrenzen und Schengen sowie bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus zu verzeichnen. Bei der Visapolitik sind geringe Fortschritte zu verzeichnen. Bei der justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen gab es keine Fortschritte. Insgesamt ist eine rasche Verabschiedung der Gesetzentwürfe und Ratifizierung der unterzeichneten internationalen Übereinkünfte von zentraler Bedeutung.

    Die Türkei ist im Bereich Wissenschaft und Forschung gut vorbereitet und bei der Integration in den Europäischen Forschungsraum gut vorangekommen. Insgesamt beteiligt sich die Türkei zunehmend an den Rahmenprogrammen und die Erfolgsquote steigt. Nun sind weitere Anstrengungen erforderlich, damit dies auch während des gesamten Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (RP7) so bleibt.

    Auf den Gebieten Bildung und Kultur gab es einige Fortschritte, vor allem im Bereich der Bildung . Die Einschulungsquote stieg insgesamt weiter an, wobei sich das Geschlechtergefälle leicht reduzierte, und die Türkei näherte sich den gemeinsamen EU-Benchmarks weiter an. Im Bereich der Kultur kam es zu einigen Fortschritten, nicht jedoch bei der Rechtsangleichung.

    Im Bereich Umwelt wurden bei der Angleichung Fortschritte gemacht. Bei der Abfallwirtschaft erzielte die Türkei gute Fortschritte, während in den Bereichen horizontale Rechtsvorschriften, Luft- und Wasserqualität, Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Chemikalien und Verwaltungskapazität nur begrenzte Fortschritte zu verbuchen sind. In Bezug auf den Klimawandel machte die Türkei nur sehr begrenzte und beim Naturschutz keine Fortschritte. Die Türkei muss ihre Verwaltungskapazitäten durch Schaffung von Koordinierungsmechanismen verbessern. Die Investitionen müssen erhöht werden.

    Einige Fortschritte wurden bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz erzielt. Jedoch müssen die Verwaltungskapazitäten erhöht werden. Beim Verbraucherschutz sind weitere Anstrengungen zur Stärkung der Verbraucherbewegung und zur wirksamen Durchsetzung des Schutzes erforderlich. Die beteiligten Akteure stimmen sich nach wie vor nur wenig ab und arbeiten kaum zusammen. Im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurden gute Fortschritte bei der Angleichung erzielt. Bei der effektiven Umsetzung besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf.

    Im Bereich Zoll hat die Türkei sowohl ihre Rechtsvorschriften als auch ihre Verwaltungskapazitäten bereits weitgehend an den Besitzstand angeglichen. Jedoch stehen die Duty-free-Shops an Einreisestellen und die Bestimmung, dass die Einführer von Waren, die sich in der EU im freien Verkehr befinden, vor der Zollabfertigung Angaben zu deren Ursprung machen müssen, im Widerspruch zum Besitzstand. Die Rechtsvorschriften über Freizonen, die zollamtliche Überwachung und Zollkontingente müssen noch an den Besitzstand angeglichen werden. Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der risikobezogenen Kontrollen und der vereinfachten Verfahren sind erforderlich, um den legalen Handel zu erleichtern und die Zahl der Warenkontrollen zu reduzieren. Die Verpflichtungen zur effektiven Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und zur wirksamen Bekämpfung der Produktpiraterie müssen eingehalten werden.

    Im Bereich der Außenbeziehungen hat die Türkei einen hohen Angleichungsstand erreicht. Jedoch besteht in vielen Bereichen noch Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich des geografischen Anwendungsbereichs des Allgemeinen Präferenzsystems.

    Die Türkei passte sich weiter an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU an. Sie suchte den Dialog und das Gespräch mit der EU über außenpolitische Fragen. Sie schloss sich der EU im UN-Sicherheitsrat in der Frage zusätzlicher Sanktionen gegen Iran nicht an. Die Türkei bemühte sich um die weitere Verbesserung ihrer Beziehungen zu Nachbarländern wie Irak (einschließlich der kurdischen Regionalregierung) und Syrien. Die Beziehungen zu Israel verschlechterten sich erheblich nach dem Vorfall mit der Gaza-Flottille. Die mit Armenien unterzeichneten Protokolle zur Normalisierung der Beziehungen sind immer noch nicht ratifiziert.

    Die Türkei leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und strebt eine stärkere Beteiligung an diesen Aktivitäten an. In der Frage der über die Berlin-Plus-Vereinbarungen hinausgehenden Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO unter Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten steht eine Lösung noch aus. Die Türkei hat sich dem Standpunkt der EU in Bezug auf die Mitgliedschaft im Wassenaar-Arrangement nicht angeschlossen.

    Im Bereich der Finanzkontrolle , in dem die Angleichung bereits auf einem recht guten Stand ist, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Zum Gesetz über die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen sind nun Durchführungsvorschriften vorhanden. Jedoch müssen das Grundsatzpapier über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und der zugehörige Aktionsplan überarbeitet werden. Das geänderte Gesetz über den türkischen Rechnungshof, das der Angleichung der externen Rechnungsprüfung an die einschlägigen internationalen Standards dient, wurde noch nicht angenommen. Die türkische Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpfung (AFCOS) hat noch kein funktionierendes Netzwerk aufgebaut. Für die Kontakte mit der Kommission zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung müssen permanente Strukturen geschaffen werden. Auf dem Gebiet der Finanz- und Haushaltsbestimmungen ist die Angleichung an die im Besitzstand vorgesehenen Grundprinzipien und Einrichtungen gut vorangeschritten. Was jedoch den Besitzstand im Bereich der Eigenmittel angeht, befinden sich die Vorbereitungen noch in einem frühen Stadium.

    Island

    Der erste Fortschrittsbericht zu Island bestätigt die Einschätzung der Kommission, die in ihrer Stellungnahme vom Februar 2010 feststellte, dass Island die politischen Kriterien erfüllt. Island ist eine parlamentarische Republik mit leistungsstarken Institutionen und einer tief verwurzelten Tradition von repräsentativer Demokratie. Das Justizwesen ist fest etabliert und die isländischen Gerichte weisen einen hohen Standard auf. Was die Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten anbetrifft, so gewährleistet Island weiterhin die Achtung der Grundrechte und eine intensive Zusammenarbeit mit internationalen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte.

    Allerdings wurde in der Stellungnahme auch auf einige Defizite hingewiesen. Der Bericht bestätigt, dass Island verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um diese Mängel zu beseitigen.

    Was die politischen Kriterien anbelangt, so erwies sich die Regierungskoalition im Berichtszeitraum weiterhin als stabil, trotz wirtschaftlicher Turbulenzen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Koalitionspartnern in der Frage, ob ein EU-Beitritt erstrebenswert ist. Gegen Ende des Berichtszeitraums hat die Unterstützung für den EU-Beitritt in Island zugenommen und eine Mehrheit sprach sich für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen aus.

    Einige Fortschritte konnten bei der Ermittlung der Verantwortlichen für den Zusammenbruch des isländischen Bankensystems und der Bewältigung seiner politischen und wirtschaftlichen Folgen verzeichnet werden. Dies ist ein deutlicher Beweis dafür, dass die demokratischen Institutionen Islands gut funktionieren. Anhand des im April 2010 veröffentlichten Berichts der Sonderuntersuchungskommission wurden eine Reihe von Empfehlungen für die Stabilisierung des Finanzsystems und die Verbesserung der Finanzaufsicht ausgearbeitet. Gleichzeitig hat die Sonderstaatsanwaltschaft eine Reihe von Ermittlungen in Zusammenhang mit der Finanzkrise fortgesetzt.

    Gute Fortschritte konnten bei der weiteren Verbesserung der Rechtsgrundlage für die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Finanzierung politischer Parteien erzielt werden. Die im Gesetz über das Gerichtswesen verankerten Vorschriften für die Ernennung von Richtern wurden geändert, um die Unabhängigkeit des Justizwesens zu stärken. Die praktische Umsetzung der Empfehlungen der Sonderermittlungskommission, des verbesserten Rechtsrahmens für die Vermeidung von Interessenkonflikten sowie der überarbeiteten Verfahren für die Ernennung von Richtern wurde in Angriff genommen. Die Wirkung dieser Maßnahmen muss zu einem späteren Zeitpunkt bewertet werden.

    Sowohl die Regierung als auch das Parlament arbeiten nach wie vor reibungslos. Die Regierung hat Schritte unternommen, um die öffentliche Verwaltung zu stärken. Die mit der Koordinierung des gesamten Beitrittsprozesses beauftragten Verhandlungsausschüsse bewältigen ihre Aufgabe ordnungsgemäß.

    Die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten steht noch aus.

    Die Wirtschaft Islands wurde in eine tiefe und lang anhaltende Rezession gestürzt, und die Aussichten auf eine auch nur leichte wirtschaftliche Erholung sind weiterhin ungewiss. Die Arbeitslosigkeit hat zugenommen und Island ist mit einer massiven Verschlechterung der öffentlichen Finanzen konfrontiert, die sich in der Ausweitung des Haushaltsdefizits und einem drastischen Anstieg der bereits hohen Staatsverschuldung niederschlägt. Andererseits ist die Inflation schrittweise und beständig zurückgegangen. Schwerpunkte des umsichtigen makroökonomischen Policy-Mix in Island sind die Wechselkursstabilisierung und die Konsolidierung des Haushalts. Ein nach wie vor schlecht funktionierender Finanzsektor, die massiven Bilanzungleichgewichte im Privatsektor sowie die hohe Auslandsverschuldung stellen das Land vor erhebliche Herausforderungen. Das IWF-Programm wird planmäßig umgesetzt.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so kann Island als eine funktionierende Marktwirtschaft angesehen werden. Allerdings behindern die Schwäche des Finanzsektors und die Beschränkung des Kapitalverkehrs eine effiziente Ressourcenzuteilung. Island könnte mittelfristig wieder in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, wenn es die derzeit bestehenden strukturellen Defizite durch eine angemessene makroökonomische Politik und Strukturreformen beseitigt.

    Die unter dem Eindruck der Finanzkrise verfolgte Politik war im Großen und Ganzen angemessen und hat zur Stärkung der makrofinanziellen Stabilität beigetragen, auch wenn die Aussicht auf eine rasche Rückkehr zu wirtschaftlichem Wachstum weiterhin ungewiss bleibt. Die Haushaltskonsolidierung schreitet voran, das Haushaltsdefizit beginnt zu schrumpfen und die Staatsverschuldung wurde umstrukturiert, um das Schuldenprofil zu verbessern und das Wechselkursrisiko zu verringern. Die Inflationsrate ist zurückgegangen und die Leitzinsen konnten schrittweise gesenkt werden. Der höhere Handelsüberschuss bewirkte eine leichte Aufwertung der Landeswährung. Die Devisenreserven nahmen zu, was jedoch hauptsächlich auf offizielle finanzielle Unterstützung aus dem Ausland zurückzuführen ist. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor flexibel und zeichnet sich durch eine relativ hohe Erwerbsquote aus. Das Land verfügt über eine solide Grundinfrastruktur, erhebliche natürliche Ressourcen und eine Bevölkerung mit gutem Bildungsstand.

    Allerdings leidet Islands Wirtschaft noch immer unter den Auswirkungen des Zusammenbruchs der Finanzmärkte. Im Bereich der öffentlichen Finanzen muss Island einerseits drastische Ausgabenkürzungen und andererseits hohe Eventualverbindlichkeiten infolge des Zusammenbruchs des Finanzsektors bewältigen, wobei die Bruttostaatsverschuldung bereits auf fast 90% des BIP angestiegen ist. Trotz der Anpassung der Reallöhne ist die Arbeitslosigkeit deutlich gestiegen. Der Wiederaufbau des Bankensektors schreitet voran, aber der Spielraum der Banken für die Kreditvergabe an die Wirtschaft ist aufgrund der schlechten Qualität ihrer Vermögenswerte nach wie vor eingeschränkt Die zunehmenden Bilanzungleichgewichte im Privatsektor gefährden die Finanzstabilität. Zudem hat ein Urteil des obersten Gerichtshofes, mit dem auf Fremdwährungen lautende Kredite für rechtswidrig erklärt wurden, zu Verunsicherungen geführt, insbesondere im Hinblick auf die Darlehensvergabe an den Unternehmenssektor. Dadurch könnte die finanzielle Lage isländischer Banken weiter destabilisiert werden, da sie und nicht die Kreditnehmer das zusätzliche Risiko tragen müssten. Die Umstrukturierung der Schulden des Unternehmenssektors schreitet nur langsam voran, so dass der Schuldenüberhang nur wenig Raum für neue Investitionen lässt und die wirtschaftliche Erholung verlangsamt. Investitionen in große Infrastrukturprojekte werden derzeit weiter geprüft, da kein politischer Konsens besteht und die entsprechenden Mittel fehlen . Die Rahmenbedingungen für Unternehmen werden weiterhin durch Kapitalverkehrskontrollen, relativ hohe Zinsen und den schwierigen Zugang zu Kapital – insbesondere für KMU – belastet.

    In diesem ersten Fortschrittsbericht wird Islands Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen , unter Berücksichtigung seiner Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der in diesem Rahmen gewährten Ausnahmen bewertet. Insbesondere aufgrund seiner Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum ist Island insgesamt bereits gut auf die Anforderungen des Besitzstands vorbereitet.

    Der Icesave-Streit wurde noch nicht beigelegt. Das Icesave-Gesetz, mit dem eine isländische Staatsgarantie für Darlehen des Vereinigten Königreichs und der Niederlande genehmigt werden sollte, um diesen Regierungen die bereits für britische und niederländische Anleger der Icesave-Bank geleisteten Entschädigungen zurückzuzahlen, wurde im März 2010 in einem Referendum abgelehnt Daher leitete die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) im Mai 2010 mit einem offiziellen Fristsetzungsschreiben an die isländische Regierung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Island ein mit der Begründung, dass die Weigerung, Einlagen von Anlegern der niederländischen und britischen Icesave-Zweigstellen in der festgelegten Mindesthöhe abzudecken, gegen die Einlagensicherungsrichtlinie verstoßen würde. Die Kommission stimmt mit der Rechtsanalyse der ESA überein. Verhandlungsbemühungen der Vertreter der drei Regierungen blieben bis jetzt erfolglos.

    In den Bereichen, die zum Teil unter das EWR-Abkommen fallen, und in den Kapiteln, die nicht darunter fallen, schreiten die Vorbereitungen auf die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen voran. Die isländischen Rechtsvorschriften stehen nach wie vor weitgehend im Einklang mit dem Besitzstand und in den Bereichen, die unter das EWR-Abkommen fallen, wendet das Land bereits einen Großteil des Besitzstands an; dies gilt u. a. für den freien Warenverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit, den freien Kapitalverkehr, das öffentliche Beschaffungswesen, das Gesellschaftsrecht, das Recht an geistigem Eigentum, den Wettbewerb, Finanzdienstleistungen und die Informationsgesellschaft und Medien.

    Allerdings muss Island weitere Anstrengungen unternehmen, um insbesondere in den nicht vom EWR-Abkommen abgedeckten Bereichen die Rechtsangleichung voranzutreiben und die Um- und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Folgende Bereiche könnten besondere Herausforderungen im Rahmen des Beitrittsprozesses darstellen: Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei, freier Kapitalverkehr und Umweltbelange.

    Im Zuge der Regierungsmaßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurden drastische Einschnitte im Haushalt vorgenommen. Daher ist auf die Gewährleistung ausreichender Ressourcen für die notwendigen Vorbereitungen im Rahmen des Beitrittsprozesses zu achten.

    Im Bereich des freien Warenverkehrs stehen die isländischen Rechtsvorschriften nach wie vor weitgehend im Einklang mit dem Besitzstand. Allerdings sind bei den horizontalen Maßnahmen und den Produktvorschriften nach dem alten Konzept noch nicht alle Elemente vorhanden.

    Im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer hat die Angleichung einen zufriedenstellenden Stand erreicht. Die Vorbereitungen für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sind noch nicht abgeschlossen. Was das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr anbetrifft, entsprechen die Vorschriften weitgehend dem EU-Recht, mit Ausnahme der Dienstleistungsrichtlinie und der Postrichtlinien.

    Island wendet mit einigen Ausnahmen bereits den Besitzstand im Bereich des freien Kapitalverkehrs an. In Rahmen ihrer engen Zusammenarbeit mit dem IWF hat die isländische Regierung zugesagt, schrittweise alle Beschränkungen des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs aufzuheben. Dennoch wurden inzwischen die Kapitalverkehrsbeschränkungen bis August 2011 verlängert und der Höchstbetrag für den Devisenkauf vor einer Reise wurde herabgesetzt. Es bedarf weiterer erheblicher Fortschritte, um die bestehenden Beschränkungen des Kapitalverkehrs, insbesondere der ausländischen Investitionen im Fischereisektor, zu beseitigen.

    Island hat den zentralen Bestandteil des für das öffentliche Beschaffungswesen relevanten Besitzstands umgesetzt und insgesamt sehr gute Fortschritte bei der Angleichung erzielt. Allerdings muss die Verwaltungskapazität weiter gestärkt werden, um eine angemessene Umsetzung der Politik für das öffentliche Auftragswesen zu gewährleisten.

    Gute Fortschritte wurden im Bereich des Gesellschaftsrechts erzielt. Allerdings ist eine vollständige Angleichung an die Rechnungslegungsstandards noch nicht erreicht. Die isländischen Vorschriften über geistiges Eigentum stimmen nach wie vor weitgehend mit dem Besitzstand überein, aber es fehlt eine konsequente Durchsetzungsstrategie.

    Island hat ein hohes Maß an Angleichung im Bereich des Wettbewerbsrechts erreicht und verfügt über die erforderlichen Verwaltungsstrukturen . Die vom Staat aufgrund der Finanzkrise beschlossenen Beihilfemaßnahmen müssen jedoch erst noch geprüft werden .

    Die vollständige Umsetzung der EU-Vorschriften über Finanzdienstleistungen in Verbindung mit einem verstärkten aufsichtsrechtlichen Rahmen muss noch gewährleistet werden . Auch in anderen Schlüsselbereichen wie Versicherung und Wertpapiermärkte ist die Umsetzung nicht vollständig abgeschlossen.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien hat Island bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht und wendet einen Großteil des Besitzstands an. Allerdings steht die Umsetzung des Telekom-Reformpakets, der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und der mit der europäischen digitalen Agenda unlängst beschlossenen Strategien weiterhin aus.

    Die Vorbereitungen im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sind noch nicht angelaufen. Die Schaffung der Strukturen für die Umgestaltung der Verwaltung, insbesondere die Einrichtung einer EU-konformen Zahlstelle und eines Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) muss erst noch in Angriff genommen werden.

    In den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit konnten insbesondere mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften über allgemeine Nahrungsmittelsicherheit einige Fortschritte erzielt werden. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um die Verwaltungs- und Laborkapazitäten zu stärken. Erhebliche Diskrepanzen zum EU-System bestehen nach wie vor bei dem Lebensmittelhygienepaket, Pflanzenschutzmitteln, neuartigen Lebensmitteln und genetisch veränderten Lebensmitteln.

    Bei der Angleichung an die Gemeinsame Fischerei politik der EU sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Besondere Aufmerksamkeit muss den für den Binnenmarkt relevanten EU-Vorschriften über das Niederlassungsrecht, die Dienstleistungsfreiheit sowie den freien Kapitalverkehr in den Bereichen Fischerei und Fischverarbeitung gewidmet werden, da diese Beschränkungen unterliegen, die nicht mit dem Besitzstand vereinbar sind. Die Mechanismen für die Durchführung und Kontrolle der Unterstützungsmaßnahmen der Gemeinschaft wurden noch nicht eingerichtet.

    Im Verkehrs bereich beschränkt das isländische Recht nach wie vor ausländische Investitionen in den Sektoren Luft- und Seeverkehr. Island hat jedoch ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht und wendet einen Großteil des Besitzstands im Bereich Energie bereits an. Bei der Angleichung an den Besitzstand, der die Ölvorräte, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und die Energieeffizienz betrifft, wurden mäßige Fortschritte erzielt.

    Im Bereich der Steuern sind keine Fortschritte bei der Rechtsangleichung zu vermelden. Island verfügt in diesem Bereich über angemessene Verwaltungskapazitäten. Allerdings müssen noch Verbindungsbüros geschaffen und die IT-Interkonnektivität gewährleistet werden.

    Island hat bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik erzielt. Allerdings bestehen noch einige Defizite, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Unabhängigkeit der Zentralbank und das Verbot der monetären Finanzierung des öffentlichen Sektors.

    Was die Statistiken anbetrifft, so muss Island die Verfügbarkeit des Datenmaterials im Einklang mit der in der EU gängigen Methodik verbessern. Dies gilt insbesondere für die Unternehmensstatistiken, die makroökonomischen Statistiken und die Agrarstatistiken. Die Durchführung der geplanten wichtigen statistischen Erhebungen, wie der Agrarstrukturerhebung und der Haushalts- und Volkszählung ist aufgrund von weiteren Mittel- und Personalkürzungen nicht sichergestellt.

    Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wendet Island zwar bereits einen Großteil des relevanten Besitzstands an, muss jedoch noch eine umfassende Beschäftigungsstrategie ausarbeiten.

    In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die Vorbereitungen im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik gut vorangekommen. Allerdings muss noch der Kreditzugang für KMU erleichtert werden. Im Bereich transeuropäische Netze hat Island bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht.

    Was die Regionalpolitik und die Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente anbetrifft, steht Island bei den Vorbereitungen auf die für die Kohäsionspolitik erforderlichen Instrumente erst am Anfang. So muss noch eine entsprechende Bedarfsanalyse durchgeführt und festgelegt werden, welche Behörden für die Umsetzung der Kohäsionspolitik zuständig sind.Die isländischen Gerichte weisen einen hohen Standard auf und Island gewährleistet ein hohes Schutzniveau für die Grundrechte . Island hat auch einige Maßnahmen zur Beseitigung der in der Stellungnahme vom Februar 2010 festgestellten Defizite ergriffen – insbesondere was das Verfahren zur Ernennung von Richtern und die Vermeidung von Interessenkonflikten anbetrifft. Die Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen muss jedoch näher geprüft werden. Die isländischen Vorschriften zur Gewährleistung der Rechte der Staatsbürger und des Datenschutzes stimmen noch nicht mit dem Besitzstand überein.

    Island wendet das Schengen-Abkommen an und hat auf dem Gebiet Recht, Freiheit und Sicherheit einen fortgeschrittenen Stand der Angleichung an den Besitzstand erreicht. Die Rechtsvorschriften stehen in einigen der Bereiche nach wie vor nicht vollständig mit dem Besitzstand in Einklang und die einschlägigen internationalen Übereinkünfte müssen noch unterzeichnet bzw. ratifiziert werden.

    Island ist bei der Vorbereitung auf den EU-Beitritt und die Integration in den Europäischen Forschungsraum gut vorangekommen. Im Bereich Bildung und Kultur wurde bereits eine weitgehende Angleichung an die EU-Standards erreicht. Island beteiligt sich weiterhin aktiv an der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Bildung sowie an Gemeinschaftsprogrammen wie „Lebenslanges Lernen“, „Jugend in Aktion“ und „Erasmus Mundus“.

    Die isländische Umweltpolitik wurde durch das EWR-Abkommen bereits weitgehend an den EU-Besitzstand angeglichen, und in den Bereichen Luftqualität und nachhaltige Entwicklung sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. Jedoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die isländischen Rechtsvorschriften zum Naturschutz mit dem Besitzstand in Einklang zu bringen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Walen, Robben und Wildvögeln, wie auch hinsichtlich der Erhaltung natürlicher Lebensräume und wild wachsender Pflanzen und frei lebender Tiere. Die Ratifizierung wichtiger multilateraler Umweltübereinkommen steht noch aus.

    Ein wesentlicher Teil des Besitzstands im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurde bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt. Allerdings wurden die neuen EU-Vorschriften über Verbraucherschutz noch nicht vollständig übernommen und die Bearbeitung der RAPEX-Meldungen muss weiter gestrafft werden.

    Die isländischen Zollvorschriften stehen weitgehend mit dem Besitzstand im Einklang. Die Vorschriften und Methoden für Duty-free-Verkäufe wird Island jedoch noch erheblich stärker an den Besitzstand angleichen müssen. Außerdem muss Island noch die Interkonnektivität seiner IT-Systeme mit den EU-Systemen gewährleisten.

    Einige Fortschritte sind auf dem Gebiet der Außenbeziehungen zu verzeichnen. Island hat Vorbereitungen zur Prüfung seiner Verpflichtungen aus internationalen Abkommen eingeleitet, um festzustellen, ob diese geändert oder gekündigt werden müssen; auch im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik sind Vorbereitungen angelaufen. Island muss noch durch entsprechende Maßnahmen gewährleisten, dass seine offizielle Entwicklungshilfe nicht weiter sinkt. Island hat dank guter Fortschritte bei der Rechtsangleichung im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik insgesamt ein gutes Niveau erreicht.

    Was die Finanzkontrolle anbetrifft, muss – im Hinblick auf die Einhaltung der in der EU geltenden international vereinbarten Standards – eine Defizitbewertung der Finanzverwaltungs- und –kontrollsysteme sowie der internen und externen Rechnungsprüfung durchgeführt werden. Die Vorbereitungen im Hinblick auf den Schutz der finanziellen Interessen der EU müssen weiter intensiviert werden. Im Bereich der Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind einige Fortschritte zu verzeichnen, da Island die Ermittlung der zu schließenden Angleichungslücken in Angriff genommen hat.

    [1] Gemäß UNSCR 1244/99.

    [2] Kroatien, die Türkei und Island nehmen bereits an dem Rahmen „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ teil.

    [3] Kurzfristige Hilfe im Bereich horizontale Governance-Fragen und Reform der öffentlichen Verwaltung wird über SIGMA (Programm zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems) bereitgestellt – ein OECD-Programm, das von der Kommission im Zusammenhang mit der Erweiterung unterstützt wird.

    [4] KOM(2009) 534 endg., 14. 10. 2009.

    [5] Diese betreffen fünf Ziele: 1) annehmbare und dauerhafte Lösung der Vermögensaufteilung zwischen der gesamtstaatlichen und anderen Verwaltungsebenen; 2) annehmbare und dauerhafte Lösung der Frage der Verteidigungsausrüstung; 3) endgültige Entscheidung über den Status des Brčko-Distrikts; 4) haushaltspolitische Nachhaltigkeit und 5) Festigung der Rechtsstaatlichkeit (Annahme einer nationalen Strategie zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, eines Ausländer- und Asylgesetzes sowie einer nationalen Strategie für die Reform des Justizsektors) sowie zwei spezifische Bedingungen: 1) Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) und 2) eine politisch stabile Lage.

    [6] Laut dem Gesetz über den Schutz der Rechte von Angehörigen von Minderheiten zählt Bosnien und Herzegowina 17 nationale Minderheiten. Die drei Staatsvölker – Bosniaken, Serben und Kroaten – stellen keine Minderheiten dar.

    [7] Artikel 14 enthält in Verbindung mit Artikel 3 des Protokolls 1 der EMRK ein Diskriminierungsverbot hinsichtlich des Rechts auf freie Wahlen, und Artikel 1 des Protokolls 12 der EMRK das Recht auf Gleichbehandlung ohne Diskriminierung.

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