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Document 52010DC0598

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 10 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2010 AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission

/* KOM/2010/0598 endg. */

52010DC0598

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 10 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2010 AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission /* KOM/2010/0598 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 20.10.2010

KOM(2010) 598 endgültig

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 10 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2010

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNENEinzelplan III - Kommission

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 10ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2010

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNENEinzelplan III - Kommission

Gestützt auf

- den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

- die Verordnung des Rates (EG, Euratom) Nr.1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 37,

- den am 17. Dezember 2009 festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010[2],

- den am 19. Mai 2010 angenommenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2010[3],

- den am 16. Juni 2010 angenommenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2010[4],

- den am 7. September 2010 angenommenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2010 (entspricht einem Teil des bisherigen EBH Nr. 2/2010[5]),

- den am 21. September 2010 angenommenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2010 (entspricht dem bisherigen EBH Nr. 5/2010[6]),

- den am 22. September 2010 angenommenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2010 (entspricht dem bisherigen EBH Nr. 7/2010[7]),

- die Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 2/2010[8], 3/2010[9], 6/2010[10], 8/2010[11] und 9/2010[12]

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10 zum Haushalt 2010 vor.

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 5

2. Erhöhung der Einnahmenansätze 5

2.1. Aktualisierung des Eigenmittelaufkommens 5

2.2. Weitere Einnahmen 6

3. Kürzung der Mittel für Zahlungen 6

3.1. Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung 7

3.2. Teilrubrik 1b – Kohäsion im Dienste von Wachstum und Beschäftigung 7

3.3. Rubrik 2 – Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen 7

3.4. Rubrik 4 – Die EU als globaler Akteur 8

4. Änderungen bei Teilrubrik 1a 11

4.1. Einrichtung einer neuen Haushaltslinie 11

4.2. Kürzung der Mittel für Verpflichtungen 12

5. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen 13

5.1. Verringerung der Schätzungen für Agrarausgaben 13

5.2. Reserve für Fischereiabkommen 14

5.3. EU-Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Klimawandels 14

6. Europäische Schulen des Typs II 14

6.1 Einleitung 14

6.2 Die wichtigsten Etappen des Reformprozesses 15

6.3 EU-Finanzbeitrag und Mittelbedarf für 2010 16

6.4 Herkunft der Mittel 17

7. Übersicht nach Rubriken des Finanzrahmens 19

Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar ( http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ). Eine englische Fassung dieser nach Einzelplänen gegliederten Änderungen ist als technischer Anhang beigefügt.

1. Einleitung

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 10 für das Haushaltsjahr 2010 trägt Folgendem Rechnung:

- Infolge der Aktualisierung der Eigenmittelvorausschätzungen und der Vorausschätzungen für sonstige Einnahmen erhöhen sich die Einnahmenansätze um 466 Mio. EUR.

- Nach Berücksichtigung der Umschichtungen im Rahmen der „globalen Mittelübertragung“, bei der Mittel für Zahlungen zwischen den Haushaltslinien umverteilt werden, um dem Stand der Ausführung des Haushaltsplans Rechnung zu tragen, sind bei einigen Haushaltslinien der Teilrubriken 1a, 1b, 2 und 4 Mittel für Zahlungen zu entnehmen (755,6 Mio. EUR).

- Es wurde ein neuer Posten 06 04 14 04 zur Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und regenerative Energien im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms eingerichtet.

- Bei den Mitteln für Verpflichtungen für bestimmte Maßnahmen der Teilrubrik 1a wurden Kürzungen in Höhe von 15 Mio. EUR vorgenommen.

- Bei Rubrik 2 wurden Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 330 Mio. EUR bei Artikel 05 02 03 (Erstattung bei nicht unter Anhang I fallenden Erzeugnissen) und Artikel 05 02 12 (Milch und Milcherzeugnisse) gekürzt. Darüber hinaus wurden die bei der Reserve eingesetzten Mittel für Verpflichtungen um 28 Mio. EUR und die bei der Reserve eingesetzten Mittel für Zahlungen um 5 Mio. EUR gekürzt.

- Es wurde ein neuer Posten 26 01 51 31 für den Beitrag der EU zu den Europäische Schulen des Typs II eingerichtet. Die 2010 benötigten Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in Höhe von 4,83 Mio. EUR werden durch Umschichtungen innerhalb des Politikbereichs 26 („Verwaltung der Kommission“) bereitgestellt.

Insgesamt ergibt sich daraus hinsichtlich der Ausgaben eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 373 Mio. EUR und eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 1 090,6 Mio. EUR.

2. Erhöhung der Einnahmenansätze

2.1. Aktualisierung des Eigenmittelaufkommens

In Anwendung von Artikel 16 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000[13] hat die Kommission die Eigenmittelvorausschätzungen angepasst. Die Anpassungen betreffen vornehmlich die MwSt- und BNE-Salden und die traditionellen Eigenmittel.

Im Hinblick auf die MwSt- und BNE-Eigenmittelsalden und auf der Grundlage der verfügbaren Daten schlägt die Kommission vor, den Betrag von -627,9 Mio. EUR in den Haushaltsplan einzusetzen. Diese Kürzung betrifft die Kapitel 31[14] und 32[15] des Einnahmenteils des Haushaltsplans.

Die Berechnungen der Salden der Mitgliedstaaten haben allerdings noch vorläufigen Charakter, da die MwSt- und die BNE-Daten noch überprüft werden. Es ist daher durchaus möglich, dass die Kommission die Zahlenangaben im Laufe des Verfahrens dieses EBH erneut ändern muss.

Ferner schlägt die Kommission vor, den Ansatz für die traditionellen Eigenmittel (TEM) in Kapitel 12[16] des Einnahmenteils um 100 Mio. EUR zu kürzen. Sollten sich aus den neuen Daten für das letzte Quartal wesentliche Änderungen für diese Schätzung ergeben, wird die Kommission die Zahlen im Laufe des Haushaltsverfahrens anpassen.

2.2. Weitere Einnahmen

In Anbetracht der Beträge, die bis dato eingegangen sind bzw. die aller Voraussicht nach noch eingehen werden, wird vorgeschlagen, einen Mehrbetrag von insgesamt 1 194 Mio. EUR anzusetzen. Die einzelnen Änderungen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Einnahmenlinien | Haushaltsplan 2010 | EBH Nr. 10/2010 | Neuer Betrag |

6 6 0 1 – Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen | 30 000 000 | 30 000 000 | 60 000 000 |

7 0 0 0 – Zinsen infolge verspäteter Gutschrift auf den Konten der Kommission bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten | 5 000 000 | 8 000 000 | 13 000 000 |

7 0 1 – Verzugszinsen und sonstige Zinserträge aus Geldbußen | 15 000 000 | 161 000 000 | 176 000 000 |

7 1 0 – Geldbußen, Zwangsgelder und Strafen | 100 000 000 | 995 000 000 | 1 095 000 000 |

Insgesamt | 150 000 000 | 1 194 000 000 | 1 344 000 000 |

3. Kürzung der Mittel für Zahlungen

Die Kommission schlägt vor, die Mittel für Zahlungen einzelner Haushaltslinien zu kürzen, um sie besser auf die jüngsten Bedarfsschätzungen abzustimmen. Dabei geht sie davon aus, dass die von ihr in der globalen Mittelübertragung beantragte Umschichtung der Mittel für Zahlungen (DEC 53/2010) von der Haushaltsbehörde akzeptiert wird. Die vorgeschlagene Kürzung der Mittel für Zahlungen beläuft sich auf insgesamt 755,6 Mio. EUR. In den folgenden Abschnitten werden die vorgeschlagenen Kürzungen der Mittel für Zahlungen bei den 17 betroffenen Haushaltslinien eingehender begründet.

3.1. Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung

06 04 14 01 – Energievorhaben zur Konjunkturbelebung – Energienetze (-34 Mio. EUR)

Entgegen den Erwartungen haben einige Finanzhilfeempfänger keine Vorfinanzierungszahlungen beantragt, da bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt waren, z. B. lagen keine entsprechenden Garantien durch Banken, Umweltgenehmigungen oder formelle Investitionsentscheidungen vor. Der Vorfinanzierungsbedarf liegt daher unter den Vorausschätzungen. Auf diese Verzögerung wurde bereits im Frühwarn-Informationsvermerk vom Juni[17] hingewiesen. Die vollständige Umsetzung des Konjunkturprogramms wird dadurch nicht beeinträchtigt.

3.2. Teilrubrik 1b – Kohäsion im Dienste von Wachstum und Beschäftigung

19 08 02 02 – Grenzübergreifende Zusammenarbeit (CBC) – Beitrag aus Teilrubrik 1b (-18,1 Mio. EUR)

Der Mittelbedarf für CBC-Programme im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) fällt niedriger aus als veranschlagt, da der Abschluss der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen deutlich mehr Zeit beanspruchten als vorgesehen. Dies wiederum ist auf die Komplexität der CBC-Programme (Beteiligung verschiedener Länder, Beteiligung des Gemeinsamen Monitoringausschusses am Auswahlverfahren, politische Natur der CBC-Programme) und den innovativen Charakter der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zurückzuführen (so wurden die im Praktischen Leitfaden für die Vergabeverfahren für Außenmaßnahmen der Gemeinschaft festgelegten Standardverfahren umfassend angepasst, um den spezifischen Bedürfnissen der beteiligten Länder Rechnung zu tragen).

3.3. Rubrik 2 – Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

05 04 02 01 – Abschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung – Ziel-1-Regionen (2000-2006) (-345,4 Mio. EUR)

Im Hinblick auf den EAGFL-Ausrichtung war bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2010 die Annahme zugrunde gelegt worden, dass mit den Programmabschlüssen im Jahr 2009 begonnen würde und die Auszahlungen sich auf bis zu 50 % der abzuwickelnden Mittelbindungen belaufen würden. Zwar ist der Abschluss der Programme bereits 2010 angelaufen, doch einige Mitgliedstaaten haben die Abschlussunterlagen erst kurz vor Ablauf der in der Verordnung festgelegten Frist (31. März 2010 für 40 Programme, 30. September 2010 für 106 weitere Programme, für die eine sechsmonatige Verlängerung des Endtermins für die Förderfähigkeit gilt) übermittelt. Der für Ziel-1-Regionen für den Rest des Jahres veranschlagte Mittelbedarf wurde daraufhin um 345,4 Mio. EUR nach unten korrigiert.

11 06 12 – Europäischer Fischereifonds (EFF) – Konvergenzziel (-85,7 Mio. EUR) und 11 06 13 – Europäischer Fischereifonds (EFF) – Außerhalb des Konvergenzziels (-26,9 Mio. EUR)

Die Annahme der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für operative Programme, die fast 40 % der EFF-Mittel ausmachen, steht noch aus. Für diese Programme können keine Zwischenzahlungen vorgenommen werden. Darüber hinaus fallen die Zwischenzahlungen bei einigen operativen Programmen, deren Durchführung vor Ort sich verzögert hat, geringer als erwartet aus. Es ist außerdem davon auszugehen, dass einige Zahlungsanträge erst gegen Jahresende vorgelegt werden und entsprechende Zahlungen daher nicht mehr im Jahr 2010 abgewickelt werden können. Schließlich haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Schwerpunkt-1-Maßnahmen (Maßnahmen zur Anpassung der gemeinschaftlichen Fischereiflotte), insbesondere aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der EFF-Vorschriften im Zusammenhang mit öffentlichen Finanzhilfen für die vorübergehende und endgültige Einstellung der Fangtätigkeiten in einigen Mitgliedstaaten, zur Aussetzung der betreffenden Zwischenzahlungen geführt.

40 02 41 – Reserve für Fischereiabkommen (-13 Mio. EUR)

Die Reservelinie 40 02 41 enthält Mittel für neue Fischereiabkommen, die eventuell mit bestimmten Drittländern geschlossen werden. Tatsächlich werden vor dem 31. Dezember 2010 aber keine neuen Abkommen in Kraft treten. Daher werden die verfügbaren Mittel für Zahlungen in Höhe von 13 Mio. EUR nicht benötigt. Dies zieht eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 13 Mio. EUR nach sich, auf die in Abschnitt 5.2. eingegangen wird.

3.4. Rubrik 4 – Die EU als globaler Akteur

04 06 01 – Instrument für Heranführungshilfe (IPA) – Entwicklung der Humanressourcen (-19 Mio. EUR)

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2010 wurden unter Artikel 04 06 01 Mittel für Zahlungen eingesetzt, um eine reibungslose Umsetzung der Komponente IV des Heranführungsinstruments IPA (operatives Programm „Entwicklung der Humanressourcen“) zu gewährleisten. Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Verfahren zur Übertragung der Verwaltungsbefugnisse in den Kandidatenländern wesentlich länger dauerte als ursprünglich geplant. Darüber hinaus wurde der n+3-Regel (Artikel 166 der Haushaltsordnung) Rechnung getragen, nach der bereits Ende 2010 für die Türkei und 2011 für Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien eine Aufhebung der Mittelbindung möglich ist.

Was die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien angeht, wird davon ausgegangen, dass die von den Endempfängern getätigten Ausgaben, die ihnen erstattet und von nationalen Anweisungsbefugten bescheinigt werden, deutlich unter den Vorausschätzungen liegen.

In der Türkei nahmen die Vorbereitungen zur Akkreditierung und zur Übertragung der dezentralen Verwaltungsbefugnisse durch die türkischen Behörden mehr Zeit in Anspruch als von den türkischen Behörden vorgesehen. Die Entscheidung der Kommission zur Übertragung der Befugnisse für eine dezentrale Verwaltung wurde daher erst im August 2009 angenommen, und die Finanzierungsvereinbarung für das operative Programm zur Entwicklung der Humanressourcen für die Türkei wurde erst im September 2009 geschlossen. Daraufhin verzögerten sich die Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die Zahlungen.

In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist die Sachlage ähnlich. Der Stand der im Rahmen des operativen Programms zur Entwicklung der Humanressourcen zu finanzierenden Maßnahmen ist aufgrund der fehlenden Verwaltungskapazitäten nach wie vor nicht zufriedenstellend. Zwar wurden beim Aufbau von Verwaltungskapazitäten im ersten Quartal 2010 Fortschritte erzielt, doch diese reichen nicht aus, um die Zeitverzögerung und die unzureichende Ausführung der verfügbaren Ressourcen wettzumachen.

05 05 01 01 – Heranführungsinstrument Sapard – Abschluss des Programms (2000 bis 2006) (-78 Mio. EUR)

Im Dezember 2009 wurden die Zahlungsanträge für den Restbetrag der drei Sapard-Programme eingereicht (Kroatien, Rumänien und Bulgarien). Die laufenden Vorbereitungen für die Programmabschlüsse haben gezeigt, dass keine neuen Zahlungen benötigt werden und nach Abschluss der Programme Wiedereinziehungen vorgenommen werden können; diese werden voraussichtlich 2011 abgewickelt. Die im Haushaltsplan 2010 eingesetzten Mittel für Zahlungen in Höhe von 78 Mio. EUR werden daher nicht ausgeführt.

Grund hierfür ist, dass der Mittelbedarf für 2010 auf der Basis von zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans Anfang 2009 noch abzuwickelnden Mittelbindungen berechnet wurde. Aufgrund der Aussetzung der Zahlungen von Juni 2008 bis September 2009 und der verstärkten Kontrollen nach der Umsetzung der Aktionspläne in zwei Empfängerländern (Rumänien und Bulgarien) lag der abgerufene Betrag jedoch deutlich unter den Mittelbindungen. Die verstärkten Kontrollen führten außerdem dazu, dass die Auszahlungen geringer als die von den Empfängern beantragten Mittel ausfielen.

07 02 04 – Vorbereitende Maßnahme – Umweltüberwachung des Schwarzmeerraums und gemeinsames europäisches Rahmenprogramm zur Entwicklung des Schwarzmeerraums (-1,7 Mio. EUR)

Diese vorbereitende Maßnahme wurde im Rahmen des Haushaltsplans 2010 genehmigt. Die Kommission hatte darauf hingewiesen, dass die genehmigten Mittel nicht in vollem Umfang zur Erreichung des Ziels der Maßnahme erforderlich sein würden. Unter der Berücksichtigung der Notwendigkeit, dass auf bestehenden Projekten und den Ergebnissen des vorangehenden Pilotprojekts aufgebaut werden muss, Überschneidungen mit laufenden oder geplanten Aktivitäten zu vermeiden sind und der Absorptionskapazität potenzieller durchführender Organisationen in der Region Rechnung getragen werden muss, ging die Kommission davon aus, dass der für mögliche Aktivitäten im Jahr 2010 erforderliche Mittelbedarf bei höchstens 500 000 EUR liegen würde.

Der von der Kommission angenommene Finanzierungsbeschluss (K(2010) 5759 vom 25.8.2010) sieht vor, dass die Schwarzmeerkommission und die OECD für die Durchführung der vorbereitenden Maßnahme Finanzhilfen erhalten. Die Finanzhilfevereinbarungen werden voraussichtlich spätestens im November unterzeichnet und im Dezember 2010 werden Vorfinanzierungszahlungen von bis zu 300 000 EUR geleistet. Die verbleibenden Mittel für Zahlungen (1,7 Mio. EUR) werden daher nicht in Anspruch genommen.

13 05 01 01 – Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) – Abschluss sonstiger früherer Projekte (2000 bis 2006) (-3,7 Mio. EUR)

Diese Haushaltslinie umfasst Mittel für den Abschluss der Heranführungshilfe im Rahmen des ISPA für Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Was Bulgarien und Rumänien anbelangt, wird das ISPA gemäß der Kohäsionsfondsverordnung nach dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung gemeinsam von der Kommission und dem Empfängerland verwaltet. Die Kommission kann auf Antrag Bulgariens und Rumäniens eine Verlängerung des Zeitraums der Förderfähigkeit für Vorhaben gewähren (Mitteilung der Kommission SEK(2010) 405 vom 19. April 2010 über die Leitlinien für den Abschluss von Kohäsionsfonds- und ISPA-Vorhaben). Zahlungsanträge, die bei der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2010 berücksichtigt worden waren, wurden daher noch nicht vorgelegt und werden zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht (da über die Verlängerung der Förderfähigkeit von Projekt zu Projekt entschieden wird, kann der Förderfähigkeitszeitraum bis Dezember 2012 verlängert werden). Bei vielen Vorhaben kam es außerdem zu Verzögerungen bei der Umsetzung, was in erster Linie Schwierigkeiten im öffentlichen Auftragswesen zuzuschreiben war. Nach Konsultierung der betroffenen Mitgliedstaaten wurde die Vorausschätzung für Mittel für Zahlungen im Jahr 2010 um 7,7 Mio. EUR gekürzt. Ein Teil dieses Betrags (4 Mio. EUR) wurde im Rahmen der globalen Mittelübertragung für eine Umschichtung vorgeschlagen, der Rest (3,7 Mio. EUR) ist in diesem Berichtigungshaushalt enthalten.

19 09 02 – Vorbereitende Maßnahme – Zusammenarbeit mit Ländern der mittleren Einkommensgruppe in Lateinamerika (-1,9 Mio. EUR)

Die Zahlungsvorausschätzungen im Rahmen dieser Haushaltslinie betreffen vier laufende Finanzierungsvereinbarungen, die mit Uruguay (und bzgl. des Mercosur-Projekts), Kolumbien und Nicaragua (Panama-Projekt) geschlossen wurden. Der Gesamtbetrag der Maßnahme in Höhe von 3,5 Mio. EUR war bereits in früheren Jahren gebunden worden, und es ist davon auszugehen, dass vor Jahresende 1,1 Mio. EUR ausgezahlt werden. Der verbleibende Betrag von 1,9 Mio. EUR wird daher 2010 nicht in Anspruch genommen.

19 10 01 03 – Vorbereitende Maßnahme – Austausch mit China und Indien im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Wissenschaftsbereich (-2,5 Mio. EUR)

Die Art der Maßnahme und die anfänglichen Schwierigkeiten bei der Durchführung der drei im Zusammenhang mit der Einrichtung von „European Business and Technology Centres“ (EBTC) in Indien geschlossenen Vereinbarungen haben eine Reduzierung des Mittelbedarfs bewirkt. Im Jahr 2010 sind lediglich zwei Zahlungen in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. EUR vorzunehmen.

20 02 01 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten (-2 Mio. EUR)

Diese Haushaltslinie umfasst Initiativen im Zusammenhang mit den neuen multilateralen Handelsverhandlungen und der Außenhandelspolitik der EU, die Unterstützung bei der Umsetzung bestehender Handelsvereinbarungen, Maßnahmen im Bereich der Marktzugangsstrategie der EU sowie die Förderung des fairen Handels und der Verwaltung des SIGL-Systems (Système Intégré de Gestion de Licences). Gegenwärtig werden einige noch offene Ausschreibungen abgeschlossen (im Zusammenhang mit der Funktionsweise und Evaluierung der Datenbank „Market Access“, der Evaluierung von Maßnahmen in Verbindung mit dem TDI (handelspolitisches Schutzinstrument) und der Ex-Post-Evaluierung des Handelskapitels des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Chile); die entsprechenden Vereinbarungen werden voraussichtlich Ende 2010 unterzeichnet. Mit den Ergebnissen dieser Vereinbarungen und den betreffenden Zahlungen ist erst 2011 zu rechnen.

21 04 01 – Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, einschließlich Energie (-14 Mio. EUR)

Die Ausführungsrate des Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF) ist niedriger als anfänglich erwartet. Dies ist in erster Linie auf die globale Finanzkrise zurückzuführen, die sich negativ auf Investitionsfonds ausgewirkt hat. Die Auszahlung der für 2010 vorgesehenen Tranche aus dem EU-Haushalt für den GEEREF muss daher auf 2011 verschoben werden.

21 05 01 07 – Vorbereitende Maßnahme für die Forschung und Entwicklung im Bereich armutsbedingter, tropischer und vernachlässigter Krankheiten (-1,5 Mio. EUR)

Die ursprünglichen Schätzungen von Dezember 2009 wurden überprüft. Die Ermittlung einer neuen Maßnahme im Bereich Forschung und Entwicklung erforderte hinreichendes Fachwissen, technische Erörterungen mit der Weltgesundheitsorganisation sowie eine Überarbeitung der Vorschlagsentwürfe. Da dies äußerst zeitaufwändig war, ist mit einer neuen Mittelbindung Ende des Jahres und mit den betreffenden Vorfinanzierungszahlungen 2011 zu rechnen.

22 02 01 – Unterstützung für beitrittswillige Länder beim Übergang und Institutionenaufbau (-54,6 Mio. EUR)

Als für den Haushaltsentwurf 2010 die Zahlungsvorausschätzungen für die Türkei vorgenommen wurden, waren bestimmte Schwierigkeiten noch nicht absehbar. Hierzu zählten notwendige Änderungen an der technischen Planung bestimmter eingereichter Vorhaben, zusätzlicher Zeitbedarf zur Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für einige Projekte, begrenzte Verwaltungskapazitäten (Mangel an entsprechendem Personal) und zusätzlicher unvorhergesehener Arbeitsaufwand für die mit der Durchführung befassten türkische Stelle bei Komponente I (Übergangshilfe und Institutionenaufbau).

22 02 02 – Unterstützung für potenzielle Kandidatenländer beim Übergang und Institutionenaufbau (-53,5 Mio. EUR)

Bei einigen Projekten im Rahmen der IPA-Länderprogramme 2007 kam es aufgrund unvorhergesehener Schwierigkeiten und Änderungen bei der technischen Planung zu Verzögerungen, was Fristverlängerungen nach sich zog. Die Auftragsvergabe und Durchführung durch die nationalen Behörden ging langsamer voran als geplant, sodass die Abwicklung der entsprechenden Zahlungen ins Stocken geriet.

Auch die Unterzeichnung der IPA-Finanzierungsvereinbarungen für 2008 und 2009 verzögerte sich in bestimmten Ländern um einige Monate, da spezifische einzelstaatliche Verfahren mehr Zeit als erwartet beanspruchten. Dies führte zu einer Kettenreaktion und zur Verzögerung der geplanten Auftragsvergabe/Zahlungsvorgänge. Auch Projekte mit internationalen Finanzeinrichtungen verzögerten sich aufgrund politischer Schwierigkeiten und mangelnder Bereitschaft erheblich.

4. ÄNDERUNGEN BEI TEILRUBRIK 1A

4.1. Einrichtung einer neuen Haushaltslinie

Im Mai 2010 schlug die Kommission eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 vor, um die ungebundenen Mittel unter Kapitel II der EEPR-Verordnung für die Einrichtung eines speziellen Finanzinstruments zur Unterstützung von Initiativen für Energieeffizienz und regenerative Energien einzusetzen.

Diese Finanzfazilität soll die Entwicklung bankfähiger Projekte im Bereich Energieeffizienz und regenerative Energien unterstützen und die Finanzierung von Investitionen in Energieeffizienz und regenerative Energien, vor allem im städtischen Kontext, erleichtern. Um zu einer großen Zahl dezentraler Investitionen zu gelangen, sollen kommunale, lokale und regionale Behörden die Begünstigten sein. Gemäß den Bestimmungen der EEPR-Verordnung soll die Fazilität ausschließlich der Finanzierung von Maßnahmen zugute kommen, die einen unmittelbaren, messbaren und spürbaren Nutzen für die Konjunkturbelebung in der EU haben und zur Steigerung der Energieversorgungssicherheit und der Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen.

Dieser Vorschlag steht voll und ganz im Einklang mit der in Erwägungsgrund 7 der EEPR-Verordnung genannten Erklärung der Kommission, in der sie ihre Absicht bekundet, Maßnahmen zur Neuzuweisung ungebundener Mittel für die Finanzierung von Projekten in den Bereichen Energieeffizienz und regenerative Energiequellen vorzuschlagen.

Der entsprechende Änderungsvorschlag wird zurzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft.

Die Kommission schlägt die Einrichtung eines neuen Postens 06 04 14 04 vor (Energievorhaben zur Konjunkturbelebung – Energieeffizienz und regenerative Energien).

4.2. Kürzung der Mittel für Verpflichtungen

Gleichzeitig erfolgt eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen, die bei den folgenden Haushaltsposten unter der Teilrubrik 1a verfügbar sind:

Haushaltslinie | Betrag (in Mio. EUR) | Erläuterung |

01 04 09 01 – Europäischer Investitionsfonds – Bereitstellung der eingezahlten Anteile am gezeichneten Kapital | -0,99 | Die diesjährige Kapitalerhöhung des Europäischen Investitionsfonds ist auf die Zahlung der letzten Tranche zurückzuführen. Aus diesem Grund können ungebundene Mittel bereitgestellt werden. |

02 03 03 01 – Europäische Agentur für chemische Stoffe – Beitrag zu den Titeln 1 und 2 | -4,4 | Der für die Europäische Chemikalienagentur vorgesehene Beitrag aus dem EU-Haushalt 2010 wird nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, da die Gebühreneinnahmen aus der REACH-Registrierung rascher als erwartet in den Haushalt der Agentur fließen. |

02 03 03 01 – Europäische Agentur für chemische Stoffe — Haushaltszuschuss im Rahmen des Titels 3 | -2,65 |

09 02 04 01 – Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) – Büro – Beitrag zu den Titeln 1 und 2 | -2,1 | Der Stellenplan des GEREK-Büros wurde später verabschiedet als ursprünglich geplant (der Berichtigungshaushaltplan Nr. 3/2010 wurde am 7. September 2010 angenommen), wodurch es zu Verzögerungen bei der Einrichtung der Agentur kam, insbesondere bei Einstellungsverfahren. Die bei diesen Haushaltslinien verfügbaren Mittel können infolge dieser Verzögerung nicht voll ausgeschöpft werden. |

09 02 04 02 – Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) – Büro – Beitrag zu Titel 3 | -0,86 |

14 04 02 – Zoll 2013 | -2,0 | 2010 werden die bei diesen Haushaltsposten verfügbaren Mittel nicht in vollem Umfang ausgeschöpft, da die Kosten für externe IT-Maßnahmen niedriger ausfielen als erwartet. |

14 05 03 – Fiscalis 2013 | -2,0 |

Insgesamt | 15,0 |

5. BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN

5.1. Verringerung der Schätzungen für Agrarausgaben

Die Lage auf dem Milchmarkt hat sich seit der Aufstellung des Haushaltsplans für 2010 deutlich verbessert. Bei dem Haushaltsartikel 05 02 12 (Milch und Milcherzeugnisse) werden Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 280 Mio. EUR nicht in Anspruch genommen, da der Bedarf an Marktinterventionen stark zurückgegangen ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Mittel (für Verpflichtungen und für Zahlungen) wie folgt zu kürzen:

05 02 12 01 – Erstattungen für Milch und Milcherzeugnisse - 210 Mio. EUR

05 02 12 02 – Interventionen in Form von Einlagerung von Magermilchpulver - 20 Mio. EUR

05 02 12 04 – Interventionen in Form von Einlagerung von Butter und Rahm - 50 Mio. EUR

Diese Kürzung ist vor dem Hintergrund der Gesamtentwicklung dieser drei Haushaltslinien zu sehen. Im Haushaltsplan 2009 wurden für diese drei Haushaltslinien (Ausfuhrerstattungen und Lagerhaltung) 26 Mio. EUR veranschlagt. Aufgrund der Milchkrise im vergangenen Jahr wurden Interventionsmaßnahmen ergriffen und die Haushaltslinien aufgestockt. Der Betrag der 2009 tatsächlich ausgeführten Mittel belief sich auf 268 Mio. EUR. Im Haushaltsplan 2010 hat die Kommission alles dafür getan, um auf eine mögliche Fortsetzung der Krise reagieren zu können. Bei diesen Haushaltslinien wurden Mittel in Höhe von 560 Mio. EUR veranschlagt, was einer Aufstockung gegenüber den 2009 ausgeführten Mitteln entspricht. Die Lage auf dem Milchmarkt hat sich deutlich verbessert. Die Ausfuhrerstattungen wurden Ende 2009 eingestellt, und die Kommission veräußert schrittweise die Bestände. Der Preis von Frischmilch ist erheblich gestiegen, und der Preis für Milcherzeugnisse wie Butter oder Milchpulver liegt deutlich über der Interventionsschwelle. Deshalb wird ein großer Teil der Mittel im Haushaltsplan 2010 voraussichtlich nicht verwendet.

Der bei der Haushaltskonzertierung vereinbarte Betrag für spezifische Milchmaßnahmen im Haushaltsplan 2010 (300 Mio. EUR) wurde ausgeführt.

Zusätzlich zu den 280 Mio. EUR bei Artikel 05 02 12 werden bei Artikel 05 02 03 (Erstattung bei nicht unter Anhang I fallenden Erzeugnissen) voraussichtlich 50 Mio. EUR (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) nicht verwendet.

5.2. Reserve für Fischereiabkommen

Wie in Abschnitt 3.3 erläutert, können die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen bei dem Haushaltsartikel 40 02 41 (Reserve für Fischereiabkommen) um 13 Mio. EUR gekürzt werden, da vor dem 31. Dezember 2010 keine neuen Abkommen geplant sind.

5.3. EU-Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Klimawandels

Das Europäische Parlament hat in einer Änderung des Haushaltsentwurfs 2010 den Haushaltsartikel 07 03 23 (Aktionsprogramm der EU zur Bekämpfung des Klimawandels) eingerichtet und mit Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 15 Mio. EUR sowie mit Mitteln für Zahlungen in Höhe von 5 Mio. EUR ausgestattet. Diese Mittel wurden in die Reserve eingestellt (40 02 41 01). Die Erläuterungen hierzu besagen: „ Mit den Mitteln dieses Artikels soll ein Beitrag zur Finanzierung der in der EU erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel geleistet werden, um die auf der Kopenhagener Konferenz zum Klimawandel im Dezember 2009 vereinbarten Ziele zu erreichen .“

Da keine Rechtsgrundlage vorliegt (Artikel 49 der Haushaltsordnung), konnte die Kommission die Mittel nicht verwenden. Daher sollen die Ausgaben für 2010 gestrichen werden. Im Haushaltsentwurf 2011 wird jedoch im Rahmen des Pilotprojekts „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als Querschnittsthemen“ (Haushaltsartikel 07 13 03) eine ähnliche Maßnahme vorgeschlagen.

6. Europäische Schulen des Typs II

6.1 Einleitung

Das System der Europäischen Schulen basiert auf einer zwischenstaatlichen Vereinbarung[18], zu deren Vertragsparteien die Europäische Union zählt. Die Europäische Kommission vertritt die EU im Obersten Rat, dem leitenden Organ der Europäischen Schulen.

Am 23. April 2009 wurde im Obersten Rat eine allgemeine Vereinbarung über die Reform des Systems der Europäischen Schulen geschlossen. Mit der Einrichtung so genannter Europäischer Schulen des Typs II (EST2), d.h. Schulanstalten in einem Mitgliedstaat, die in das nationale Schulsystem eingebunden sind, eine oder mehrere Sprachzweige und das Europäische Abitur anbieten, wurde der Reformprozess zur Öffnung des Systems eingeleitet. Diese Schulen liegen in der Regel in der Nähe einer EU-Einrichtung, z.B. eines Organs, einer Agentur oder eines Forschungszentrums, und unterrichten neben Schülern aus dem Mitgliedstaat, in dem sich die Schulanstalt befindet, auch die Kinder der in diesem Mitgliedstaat tätigen EU-Bediensteten.

Damit EST2 das Europäische Abitur vergeben dürfen, benötigen sie eine spezifische Anerkennung durch den Obersten Rat, die die Gewähr dafür bietet, dass sie hinsichtlich der pädagogischen Anforderungen des Europäischen Lehrplans verschiedene Bedingungen erfüllen. In Artikel 4 und 5 der Vereinbarung werden dieser Lehrplan und das Europäische Abitur ausdrücklich erwähnt. Im Zuge der im April 2009 eingeleiteten Reform beschloss der Oberste Rat, dass solche anerkannten Schulanstalten einen finanziellen Beitrag aus dem EU-Haushalt erhalten können. Dieser Beitrag bemisst sich nach der Anzahl der in diesen EST2 angemeldeten Schüler, deren Eltern bei der EU beschäftigt sind. Im Reformbeschluss wird auch die Methode zur Berechnung des Beitrags pro Schüler unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Systems der Europäischen Schulen erläutert.

Die Reform sieht vor, dass die betreffende EST2 und das Generalsekretariat der Europäischen Schulen nach Anerkennung durch den Obersten Rat eine Anerkennungsvereinbarung unterzeichnen. Auf dieser Grundlage schließt die Europäische Kommission dann eine Beitragsvereinbarung mit der betreffenden Schulanstalt bzw. mit der für sie zuständigen nationalen Behörde.

Fünf Schulanstalten wurden als Europäische Schulen anerkannt. Sie wurden Mitte August 2010 vom Obersten Rat anerkannt und werden die ersten offiziellen Europäischen Schulen des Typs II sein[19]. Die Ratifizierung erfolgt, sobald die Beitragsvereinbarungen mit der Kommission unterzeichnet sind.

6.2 Die wichtigsten Etappen des Reformprozesses

Die wichtigsten Etappen zur Reform von April 2009 und ihre schrittweise Umsetzung sind nachstehend aufgeführt.

Auf der Ministertagung des Obersten Rates im November 2006 wurde eine Einigung über verschiedene Kernpunkte der Reform erzielt, insbesondere über den finanziellen Beitrag der EU zu den anerkannten Schulanstalten, dem die Anzahl der angemeldeten Schüler aus der EU zugrunde gelegt wird, und der entweder direkt an die Schule oder an die für sie zuständige staatliche Stelle gezahlt wird.

Am 16. November 2007 beschloss der Oberste Rat, in die Anerkennungsvereinbarung jeder EST2 eine Klausel über diesen EU-Finanzbeitrag und die Bedingungen für seine Gewährung aufzunehmen. Die Kommission wird dieser Klausel zustimmen und daher für die Kontrolle ihrer Umsetzung sorgen.

Am 23. April 2009 beschloss der Oberste Rat die erläuterte allgemeine Reform des Systems.

Am 14. Oktober 2009 verabschiedete die Kommission den Beschluss K(2009) 7719. Er bildet die Rechtsgrundlage für den Finanzbeitrag der EU und stützt sich auf i) Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe e der Haushaltsordnung betreffend die Verwaltungsautonomie der Organe und ii) die Vereinbarung.

Im Rahmen des Trilogs vom 15. Oktober 2009 und wie unter Ziffer 47 Absatz 2 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung 2006[20] vorgesehen, unterrichtete die Kommission die Haushaltsbehörde von der Einrichtung eines neuen Typs Europäischer Schulen und betonte die politische Dringlichkeit einer vollständigen Umsetzung der Reform im Anschluss an die allgemeine Vereinbarung vom April 2009.

6.3 EU-Finanzbeitrag und Mittelbedarf für 2010

Der Kommissionsbeschluss vom 14. Oktober 2009 bildet die Grundlage für die Anwendung des EU-Beitrags im Verhältnis zur Anzahl der angemeldeten Schüler, deren Eltern bei der EU beschäftigt sind und die vom Obersten Rat anerkannte Schulen besuchen. Hiervon betroffen sind Kinder von Mitgliedern der EU-Institutionen, von Beamten im Sinne des Statuts, sonstigen Bediensteten im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten sowie von Bediensteten sämtlicher anderer EU-Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit.

Der Finanzbeitrag gilt seit dem Schuljahr 2009-2010, d.h. seit September 2009. Ausgehend von der derzeitigen Situation werden die finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan für die kommenden Jahre mit etwa 2,2 Mio. EUR jährlich veranschlagt. Die endgültige Höhe des jährlichen Beitrags hängt von der Anzahl der tatsächlich angemeldeten Kinder ab.

Im Januar 2009 genehmigte der Oberste Rat die Methode zur Berechnung des EU-Beitrags für EST2 und nahm sie formell in die im April 2009 geschlossene Reformvereinbarung auf. Diese Methode beschreibt, wie der Jahresbetrag pro Schüler in der Primar- bzw. Sekundarstufe einer EST2 festgelegt wird. Hierbei werden nicht nur die jährlichen Kosten pro Schüler im System der Europäischen Schulen und im betreffenden nationalen System berücksichtigt, sondern auch die Anzahl der Sprachzweige, die im Rahmen des Europäischen Lehrplans der EST2 angeboten werden. Die Kommission, die sich auf die jüngsten EUROSTAT-Daten für die nationalen Systeme sowie auf Angaben aus ihrer Verbindungsstelle zum System der Europäischen Schulen stützt, passt diese Beiträge jährlich an.

2010 muss der Haushalt zwei Schuljahre (2009-2010 bzw. 2010-2011) abdecken. Die Kosten werden daher mit rund 4,83 Mio. EUR veranschlagt[21]; der Betrag für das Schuljahr 2009-2010 konnte im Haushaltsvorentwurf (HVE 2010) nicht berücksichtigt werden, da Letzterer vor der Vereinbarung über den Reformprozess verabschiedet wurde.

Die Kommission richtete im Haushaltsentwurf 2011 eine spezifische Haushaltslinie (26 01 51 31)[22] ein, die zur Deckung des Bedarfs für das Schuljahr 2011-2012 mit 2,5 Mio. EUR ausgestattet wurde. Dies ist erforderlich, um den EST2-Beitrag vom Beitrag für die anderen Europäischen Schulen zu unterscheiden, die weiterhin aus den Haushaltsposten 26 01 51 01 bis 26 01 51 28 finanziert werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf für einen Berichtigungshaushaltsplan wird vorgeschlagen, eine spezifische Haushaltslinie (26 01 51 31) in den Haushaltsplan 2010 aufzunehmen und 4,83 Mio. EUR für diesen neuen Posten bereitzustellen.

6.4 Herkunft der Mittel

Der für den Haushaltsposten 26 01 51 31 bereitzustellende Betrag in Höhe von 4,83 Mio. EUR wird verfügbar, weil bestehende Mittel (für Verpflichtungen und für Zahlungen) bei der Rubrik 5 im Haushaltsjahr 2010 in geringerem Umfang als ursprünglich erwartet benötigt werden und im Haushaltsplan 2010 gekürzt werden. Der Gesamtbetrag der für die Kommission bereitgestellten Mittel wird nicht geändert.

Hiervon betroffen sind folgende Haushaltslinien:

Haushaltslinie | Betrag (in Mio. EUR) | Erläuterung |

26 01 11 01 – Amtsblatt der Europäischen Union | -2,08 | 2009 wurde ein neuer Vertrag über die Herstellung des Amtsblatts Reihen L und C geschlossen, der eine deutliche Verringerung der Herstellungskosten bewirkte. Die Kommission hat daher die für 2010 und 2011 beantragten Mittel entsprechend gekürzt (29 % bzw. 10 %). Die Einsparungen aufgrund des neuen Vertrags sind im Haushaltsjahr 2010 jedoch höher als erwartet. Der Umfang der produzierten Seiten hängt von der Rechtsetzungstätigkeit ab und war niedriger als ursprünglich geschätzt. |

26 01 50 04 – Interinstitutionelle Zusammenarbeit im sozialen Bereich | -0,75 | Verzögerungen bei der Unterzeichnung von Verträgen für zusätzliche Plätze in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippen). |

26 01 51 01 – Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen (Brüssel) | -0,6 | Geringere Ausgaben für Personal als ursprünglich angenommen; weniger Dienstreisen und Sitzungen sowie ein geringerer Bedarf an Übersetzungs- und Dolmetschdiensten des Obersten Rates und seiner verschiedenen Arbeitsgruppen. |

26 01 51 25 – Alicante (E) | -0,4 | Niedrigere Personalausgaben als ursprünglich erwartet. |

26 03 03 – Öffentliche Verwaltung und Erasmus | -1,0 | Die Kommission hat rund 1 Mio. EUR für die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahme im Anschluss an die beiden 2008 und 2009 durchgeführten Pilotprojekte bereitgestellt. Aus organisatorischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, mehr als vier zweiwöchige Praktika durchzuführen, wenn die Qualität nicht gefährdet werden soll. Folglich werden Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 1 Mio. EUR nicht für den geplanten Zweck verwendet. |

Insgesamt | -4,83 |

7. Übersicht nach Rubriken des Finanzrahmens

Finanzrahmen 2010 Rubrik/Teilrubrik | Finanzrahmen 2010 | Haushaltsplan 2010 (einschl. BH Nrn. 1 bis 5/2010 und EBH Nr. 2, 3, 6, 8 und 9/2010) | EBH Nr. 10/2010 | Haushaltsplan 2010 (einschl. BH Nrn. 1 bis 5/2010 und EBH Nr. 2, 3, 6, 8, 9 und 10/2010) |

|MfV |MfZ |MfV |MfZ |MfV |MfZ |MfV |MfZ | | 1. NACHHALTIGES WACHSTUM | | | | | | | | | | 1a. Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung |14 167 000 000 | |14 861 853 253 |11 275 379 263 |-15 000 000 |-34 000 000 |14 846 853 253 |11 241 379 263 | |1b. Kohäsion im Dienste von Wachstum und Beschäftigung |49 388 000 000 | |49 387 592 092 |36 371 862 500 | |-18 100 000 |49 387 592 092 |36 353 762 500 | | Insgesamt | 63 555 000 000 | |64 249 445 345 |47 647 241 763 |-15 000 000 |-52 100 000 |64 234 445 345 |47 595 141 763 | | Spielraum[23]

| | |-194 445 345 | | | |-179 445 345 | | | 2. BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN | | | | | | | | | | Davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |47 146 000 000 | |43 819 801 768 |43 701 207 586 |-330 000 000 |-330 000 000 |43 489 801 768 |43 371 207 586 | | Insgesamt | 59 955 000 000 | |59 498 833 302 |58 135 640 809 |-358 000 000 |-806 000 000 |59 140 833 302 |57 329 640 809 | | Spielraum | | |456 166 698 | | | |814 166 698 | | | 3. UNIONSBÜRGER-SCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT | | | | | | | | | | 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht |1 025 000 000 | |1 006 487 370 |738 570 370 | | |1 006 487 370 |738 570 370 | |3b. Unionsbürgerschaft |668 000 000 | |747 914 040 |739 301 540 | | |747 914 040 |739 301 540 | | Insgesamt | 1 693 000 000 | |1 754 401 410 |1 477 871 910 | | |1 754 401 410 |1 477 871 910 | | Spielraum[24]

| | |18 512 630 | | | |18 512 630 | | | 4. DIE EU ALS GLOBALER AKTEUR[25]

|7 893 000 000 | | 8 160 182 000 |7 787 695 183 | |-232 539 617 |8 160 182 000 |7 555 155 566 | | Spielraum | | | -18 300 000 | | | | | | | 5. VERWALTUNG[26]

|7 882 000 000 | |7 918 504 785 |7 917 999 785 | | |7 918 504 785 |7 917 999 785 | | Spielraum | | | 43 495 215 | | | | 43 495 215 | | | INSGESAMT | 140 978 000 000 |134 289 000 000 |141 581 366 842 |122 966 449 450 |-373 000 000 |-1 090 639 617 |141 208 366 842 |121 875 809 833 | | Spielraum | | |518 729 198 |11 651 432 550 | | |891 729 198 |12 808 963 707 | |

[1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

[2] ABl. L 64 vom 12.3.2010.

[3] ABl. L 183 vom 16.7.2010.

[4] ABl. L 206 vom 6.8.2010.

[5] KOM(2010) 108.

[6] KOM(2010) 320.

[7] KOM(2010) 383.

[8] KOM(2010) 108.

[9] KOM(2010) 149.

[10] KOM(2010) 315.

[11] KOM(2010) 533.

[12] KOM(2010) xxx.

[13] ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1.

[14] Salden und Anpassungen der Salden der gemäß Artikel 10 Absätze 4, 5 und 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 für frühere Haushaltsjahre abgeführten Mehrwertsteuer-Eigenmittel.

[15] Salden und Anpassungen der Salden der gemäß Artikel 10 Absätze 6 bis 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 für frühere Haushaltsjahre auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens/Bruttosozialprodukts abgeführten Eigenmittel.

[16] Zölle und andere Abgaben gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom.

[17] SEK(2010) 767/2.

[18] ABl. L 212 vom 17.8.1994, S. 3.

[19] Europaschule Parma (im Juli 2007 anerkannt), Europaschule Dunshaughlin (Juli 2007), Europaschule Heraklion (Oktober 2008), Europaschule Helsinki (Januar 2009) und die Europaschule Straßburg (Erste Phase – 16.11.2009).

[20] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[21] Geschätzter Bedarf für die Schuljahre 2009-2010 und 2010-2011: 2,09 Mio. EUR bzw. 2,74 Mio. EUR (Gesamtbetrag: 4,83 Mio. EUR).

[22] 26 01 51 31 „Beitrag der EU für die Europäischen Schulen des Typs II“ im Haushalt der Kommission.

[23] Bei der Berechnung des bei der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielraums (500 Mio. EUR) wurde der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) nicht berücksichtigt. Der über die Obergrenze hinausgehende Betrag von 195 Mio. EUR wird durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments finanziert.

[24] Der Betrag aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union wird – wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 (ABl. C 139 vom 14.6.2006) vorgesehen – in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken in den Haushaltsplan eingesetzt.

[25] Bei der Berechnung des im Haushaltsjahr 2010 bei der Rubrik 4 verbleibenden Spielraums wurden die Mittel für die Soforthilfereserve (248,9 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.

[26] Bei der Berechnung des Spielraums für die Rubrik 5 wurde ein Betrag von 80 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zur Tabelle des Finanzrahmens 2007-2013).

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