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Document 52010DC0253

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen bericht über den stand des europäischen binnenmarkts der elektronischen kommunikation 2009 (15. BERICHT) SEK(2010)630

/* KOM/2010/0253 endg. */

52010DC0253

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen bericht über den stand des europäischen binnenmarkts der elektronischen kommunikation 2009 (15. BERICHT) SEK(2010)630 /* KOM/2010/0253 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 25.5.2010

KOM(2010)253 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

BERICHT ÜBER DEN STAND DES EUROPÄISCHEN BINNENMARKTS DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION 2009 (15. BERICHT)

SEK(2010)630

1. Einleitung

In der vorliegenden Mitteilung berichtet die Kommission über die Markt- und Regulierungsentwicklungen, die sich im Bereich der elektronischen Kommunikation in der EU im Jahr 2009 vollzogen haben[1].

Der derzeitige EU-Rechtsrahmen hat für die europäischen Bürger einerseits Vorteile in Form innovativer und zunehmend erschwinglicher elektronischer Kommunikationsdienste gebracht, andererseits bestehen aber noch beträchtliche Hindernisse, die es zu beseitigen gilt. Noch immer gibt es Besorgnisse in Bezug auf die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der nationalen Regulierungsbehörden (NRB). Die großen Preisunterschiede auf der Vorleistungs- und Endkundenebene sind allein durch besondere Merkmale der einzelnen Märkte kaum zu erklären, sondern auch auf unterschiedliche Regulierungskonzepte zurückzuführen. So sind beispielsweise die Zustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene in den fünf Mitgliedstaaten mit den teuersten Entgelten 2,5-mal höher als in den fünf Mitgliedstaaten mit den billigsten Entgelten. Auch der durchschnittliche Mobilfunk-Minutenpreis ist in den fünf Mitgliedstaaten mit den teuersten Entgelten durchschnittlich fast viermal so hoch wie die fünf billigsten Entgelte. Diese Unterschiede werden noch verstärkt, wenn Abhilfemaßnahmen nicht in einheitlicher, rechtzeitiger, transparenter und vorhersehbarer Weise angewandt werden und die NRB nicht in der Lage sind, auf neue Technologie- und Marktentwicklungen zu reagieren. Noch immer haben es die Verbraucher und Unternehmen mit 27 unterschiedlichen Märkten zu tun, so dass ihnen die Vorteile und das wirtschaftliche Potenzial eines Binnenmarktes vorenthalten werden.

Die Märkte der elektronischen Kommunikation, wie z. B. der Sprachtelefoniemarkt, sind bereits gut entwickelt und weisen ein sich verlangsamendes Wachstumstempo auf. Ein nachhaltiges Wachstum wird daher künftig nur auf der Grundlage neuer innovativer Dienste und Geschäftsmodelle möglich sein. Deshalb muss jetzt unbedingt der Übergang zum Umfeld der nächsten Generation mit seinen neuen Chancen und Herausforderungen vollzogen werden. Dieser Übergang erfordert ganz erhebliche Investitionen in den Ausbau der Kapazitäten der Fest- und Mobilfunknetze.

Im Rahmen der „Europa 2020“-Strategie[2] beschloss die Kommission am 19. Mai 2010 eine Digitale Agenda[3], die eine Reihe strategischer Maßnahmen zur Förderung der digitalen Wirtschaft, zur Stimulierung des Übergangs zu einem Hochgeschwindigkeitsumfeld und zur Stärkung des Online-Binnenmarktes vorsieht. Diese Maßnahmen müssen durch einheitliche Regulierungskonzepte und eine effiziente Durchsetzung der Regulierungsmaßnahmen flankiert werden. Darüber hinaus muss der neugefasste Rechtsrahmen[4], der am 19. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, ordnungsgemäß umgesetzt und rechtzeitig in den Mitgliedstaaten angewandt werden.

2. Marktentwicklungen

Obwohl der Sektor den Wirtschaftsabschwung 2009 recht gut verkraftet hat, stellt jedes weitere Wachstum die traditionellen Märkte wie die Festnetz- und Mobilfunk-Sprachtelefonie aufgrund ihres Reifegrads vor große Herausforderungen. So hat sich das schnelle Wachstum, das seit der Liberalisierung zu verzeichnen war, in den letzten Jahren auch abgeschwächt. Umsatzrückgänge bei Sprachtelefondiensten können aber noch nicht durch Umsatzzuwächse bei Datendiensten ausgeglichen werden.

Das wirtschaftliche Klima hat dazu geführt, dass die Nutzer weniger Geld ausgeben. Dank umfangreicher Kosteneinsparungen in Verbindung mit anderen Faktoren wie Flatrate-Geschäftsmodellen konnte die Rentabilität aber weiter gesichert werden. Die insgesamt rückläufigen Investitionen flossen hauptsächlich in Festnetze. In den meisten Ländern sind die Investitionen in Zugangsnetze der nächsten Generation noch immer recht begrenzt, werden aber durch den Wettbewerb der Kabelanbieter und durch Investitionen örtlicher Behörden angeregt. Wenngleich es schwierig sein wird, Anschluss an die Wachstumsraten der Vergangenheit zu finden, bestehen dank des BIP-Aufschwungs und steigender Ausgaben der Nutzer dennoch gute Aussichten auf positive Zuwachsraten in den Jahren 2010–2011.

Im Jahr 2008 wurden im Sektor der elektronischen Kommunikation EU-weit Umsätze in Höhe von 351 Milliarden EUR erzielt, was etwa der Hälfte des gesamten IKT-Sektors entspricht. Sieben der zehn weltweit größten Telekommunikationsunternehmen stammen aus Europa. 43 % der in der elektronischen Kommunikation erzielten Umsätze entfallen auf die Sprachtelefonie und den Internetzugang im Festnetz (einschließlich Datendiensten für Geschäftskunden), 47 % auf Mobilfunkdienste (Sprache und Daten) und die restlichen 10 % auf das Bezahlfernsehen (Pay-TV)[5]. Nach Angaben der Europäischen Beobachtungsstelle für Informationstechnologie ( European Information Technology Observatory , EITO), lag das Wachstum im Jahr 2009 nahe Null (Tabelle 1):

Tabelle 1

Wachstumsrate | Anteil am Umsatz aus Telekommunikationsdiensten |

Festnetz-Sprachtelefonie, Internetzzugang und -dienste | -2,5 % | 36 % |

Festnetz-Sprachtelefonie | -6,3 % | 24 % |

Internetzugang und -dienste | 5,6 % | 12 % |

Mobilfunk-Sprachtelefonie und Mobilfunk-Datendienste | 0,6 % | 47 % |

Mobilfunk-Sprachtelefonie | -1,8 % | 36 % |

Mobilfunk-Datendienste | 9,3 % | 11 % |

Datendienste für Geschäftskunden | 0,6 % | 7 % |

Bezahlfernsehen (Pay-TV) | 11,7 % | 10 % |

Telekommunikationsdienste insgesamt | (Übertragungsdienste) | 0 % | 100 % |

Quelle: EITO (2009)

Breitband

Einige Mitgliedstaaten standen 2009 bei der Breitbandverbreitung an der Weltspitze (z. B. die Niederlande und Dänemark). Der durchschnittliche Verbreitungsgrad von Festnetz-Breitbandanschlüssen erreichte 24,8 %[6], was eine Steigerung um 2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr darstellt, wenngleich die Zuwachsrate um mehr als ein Drittel gesunken ist.

Abbildung 1

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Die meisten Breitbandanschlüsse basieren auf xDSL-Technik. Der Ausbau der Breitbandnetze mit hoher Kapazität ist noch begrenzt, denn bislang bietet nur etwa ein Viertel der Anschlüsse Datenraten von mehr als 10 Megabit pro Sekunde (MBit/s). Bei den Zugangsnetzen der nächsten Generation gerät Europa in Rückstand. Anschlüsse die auf FTTP-Technik[7] ( fibre to the premises , Glasfaserkabel bis zum Kunden) beruhen, machen derzeit nur 1,8 – 5 % aller Festnetz-Breitbandanschlüsse aus, was verdeutlicht, wie notwendig der Ausbau der Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA) ist. Die Endkundenpreise sind rückläufig, was vor allem auf gestiegene Übertragungsgeschwindigkeiten und auf Pauschalpakete (Flatrate-Bündel) zurückzuführen ist.

Seit Juli 2003 ist der Marktanteil der etablierten Betreiber im Festnetz-Breitbandmarkt rückläufig und stabilisiert sich nun bei 45 % (mit Weiterverkauf 48,3 %). In einigen Ländern nimmt der Marktanteil der etablierten Betreiber jedoch wieder zu. Der Anteil der entbündelten Teilnehmeranschlüsse ist gestiegen (73,7 % der DSL-Anschlüsse in der Hand von Marktneulingen gegenüber 69,2 % im Januar 2009), was hauptsächlich zu Lasten des Weiterverkaufs ging, der von 12,9 % DSL-Leitungen der Marktneulinge im Januar 2009 auf 9,4 % im Januar 2010 schrumpfte. Entbündelte Teilnehmeranschlüsse ermöglichen es den Marktneulingen, Dreifachpakete („Triple-Play“-Angebote) mit Fernsehen über das Internet ( TV over IP ) anzubieten.

Mobilfunk

Nachdem das Wachstum in den letzten Jahren großenteils durch den Mobilfunk getragen wurde, steht der Sektor nun an einem Scheideweg. Die Mobilfunk-Sprachtelefonie generiert zwar mehr als 80 % der gesamten Mobilfunkumsätze, verliert nun aber Anteile an Datendienste, die eine starke Belastung für die Netzkapazitäten darstellen. Die Umsätze aus dem Mobilfunk-Internetzugang machen lediglich 4 % der gesamten Mobilfunkumsätze aus. Dank der raschen Ausbreitung spezieller Datenkarten für den mobilen Breitbandzugang nimmt der Verbreitungsgrad des Mobilfunk-Internet schnell zu und liegt nun bei 5,2 % gegenüber 2,8 % im Januar 2009 (Abbildung 2). In Finnland, Portugal und Österreich liegt der Verbreitungsgrad bei über 15 %. Angesichts neuer Akteure wie Internetdiensteanbieter und Gerätehersteller, die auf den Mobilfunkmarkt drängen, passen die Mobilfunkbetreiber ihre Geschäftsmodelle an, so dass die Konvergenz zur Wirklichkeit wird.

Abbildung 2

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3. REGULIERUNGSUMFELD

Institutioneller Rahmen

Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden (NRB)

Die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden (NRB) ist der Schlüssel für die Gewährleistung einer fairen und wirksamen Regulierung. Die notwendige Sicherstellung einer wirksamen strukturellen Trennung zwischen den Regulierungsfunktionen des Mitgliedstaats und seinen Tätigkeiten in Bezug auf Eigentum und Kontrolle der Betreiber führte zu den laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Lettland, Litauen und Rumänien.

Die Entlassung von Leitern der Regulierungsbehörden veranlasste die Kommission, gegen einige Mitgliedstaaten tätig zu werden (Rumänien, Slowakei) und eine Untersuchung der Entlassungsgründe in Slowenien aufzunehmen. Der geänderte Rechtsrahmen verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass der Leiter der Regulierungsbehörde nur dann entlassen werden darf, wenn er die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, welche vorab im nationalen Recht festgelegt werden müssen. Die Kommission wird die Maßnahmen zur Umsetzung des neugefassten Rechtsrahmens auch weiterhin mit größter Aufmerksamkeit verfolgen.

Befugnisse und Ausstattung der NRB

Wie schon der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, müssen die NRB alle Befugnisse haben, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind[8].

Der neugefasste Rechtsrahmen sieht vor, dass den nationalen Regulierungsbehörden angemessene finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, damit sie die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen können. In mehreren Mitgliedstaaten ist es wegen der schwierigen Wirtschaftslage noch komplizierter geworden, ausreichende Ressourcen sicherzustellen. Während die meisten NRB offenbar für die Erfüllung ihrer Regulierungsaufgaben gut gerüstet sind, wird aus einigen Mitgliedstaaten noch über unzureichende Ressourcen berichtet.

Rechtsmittel

Die Möglichkeit einer effektiven gerichtlichen Überprüfung von NRB-Entscheidungen ist ein grundlegendes Recht aller Beteiligten. Nach der Auslegung des Begriffs „Betroffener“ durch den Europäischen Gerichtshof[9] ist eine Änderung der bisherigen Praxis zu beobachten. In Österreich bezieht die NRB nun alle Beteiligten in das Marktüberprüfungsverfahren ein. In Schweden wurden neue Vorschriften erlassen, die Marktteilnehmern wie auch Nutzern ein Einspruchsrecht gegen NRB-Entscheidungen geben.

Der durch die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln verursachte Zeit- und Ressourcenaufwand ist nach wie vor ein großes Problem für eine wirksame Regulierung und die Gewährleistung der Rechtssicherheit. Dies gilt z. B. für Belgien, Griechenland, Luxemburg, Polen, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich. Einige Regulierer äußern sich besorgt darüber, dass die Zahl der Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.

Regulierungsmaßnahmen

Marktanalyse und Abhilfemaßnahmen[10]

Während einige NRB mit ihren regelmäßigen Überprüfungen gut vorangekommen sind und die Haupthindernisse mit wirksameren, auf das Umfeld der nächsten Generation zugeschnittenen Abhilfen angehen (z. B. Zugang zu entbündelten Glasfaseranschlüssen in den Niederlanden), haben andere Regulierer nur begrenzte Ergebnisse vorzuweisen (z. B. Belgien und Luxemburg). Rumänien und Bulgarien haben zwar Fortschritte gemacht, müssen aber erst noch ihre erste Marktüberprüfungsrunde abschließen. In einigen Fällen sind die Regulierungsmaßnahmen schon überholt, wenn sie endlich anwendbar werden, z. B. in Bezug auf den ATM-Bitstrom in Deutschland. Eine mangelnde Eindeutigkeit der Abhilfemaßnahmen führt zu weiteren Verzögerungen bei der Anwendung und zu Streitigkeiten, die den Regulierer zusätzlich belasten.

Ergänzend zum gemeinschaftlichen Konsultationsmechanismus wendet die Kommission ihre Durchführungsbefugnisse an und gibt Empfehlungen ab, um eine einheitlichere Regulierung zu erreichen. Um die Einheitlichkeit zu verbessern, wird die Kommission ihre gewachsene Rolle bei Abhilfemaßnahmen und im neuen institutionellen Rahmen, wie sie im neugefassten Rechtsrahmen vorgesehen ist, in effektiver Weise ausfüllen müssen. Hier kommt es besonders darauf an, dass das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) rechtzeitig tätig wird.

Breitband

Aufgrund von Mängeln bei der wirksamen und rechtzeitigen Durchsetzung der Abhilfemaßnahmen hat die Wettbewerbssituation auf den Breitbandmärkten in jüngster Zeit stagniert oder sich sogar umgekehrt. Vielfach sind wichtige Zugangsprodukte erst kürzlich bereitgestellt worden, z. B. nackte DSL-Anschlüsse in der Tschechischen Republik, Zypern und Slowenien oder Bitstromzugang in der Slowakei. Die jeweiligen Standardangebote z. B. für ADSL- oder VDSL-Dienste werden bisweilen hinausgezögert (z. B. in Italien, Deutschland, Belgien, Bulgarien oder Luxemburg).

Der aktuelle Markttrend hin zu Produktbündeln wirkt sich erheblich auf die Wettbewerbsdynamik aus und stellt für die NRB ein weiteres Regulierungsproblem dar. Hier ist zu prüfen, inwieweit alternative Betreiber anhand der auf der Vorleistungsebene vorhandenen Zugangsprodukte die Möglichkeit haben, auf der Endkundenebene mit den Produktbündeln des etablierten Betreibers in den Wettbewerb zu treten.

Während einige NRB die Glasfasertechnik in den Breitband-Vorleistungsmarkt eingeordnet haben und Verpflichtungen auferlegen (Niederlande, Finnland, Lettland, Estland), schließen andere Regulierer Glasfaserleitungen aus dem Markt aus und verzichten auf eine Regulierung (Frankreich, Deutschland, Italien, Zypern, Griechenland, Luxemburg, Schweden). In den Niederlanden wurde sogar eine Verpflichtung für den entbündelten Zugang zu Glasfaseranschlüssen auferlegt. Einige NRB haben differenzierte Regulierungsmaßnahmen für Glasfaser- und Kupferkabelnetze (Estland, Niederlande und Finnland) ergriffen.

Zur Förderung des NGA-Netzausbaus wurden in einigen Ländern Rechtsvorschriften erlassen, die den Zugang zur physischen Infrastruktur und die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen erleichtern sollen (z. B. in Portugal, Österreich, Frankreich und Slowenien). Darüber hinaus haben viele NRB den Zugang zu passiven Infrastrukturen vorgeschrieben, um alternativen Betreibern den Netzausbau zu erleichtern (z. B. Dänemark, Griechenland, Estland, Slowenien, Portugal, Deutschland, Frankreich, Spanien). Vorgaben für die gebäudeinterne Verkabelung wurden in Form symmetrischer Verpflichtungen in Frankreich, Portugal und Spanien gemacht.

Mehr Einheitlichkeit, Transparenz und Rechtssicherheit ist bei Regulierungsmaßnahmen beispielsweise in Bezug auf die Umstellung vom Kupferkabel auf Glasfaserleitungen erforderlich. Zu diesem Zweck wird die Kommission im Laufe des Jahres 2010 eine Empfehlung über den regulierten Zugang zu NGA-Netzen vorlegen.

Mobilfunk

Die Mobilfunk-Zustellungsentgelte (MTR) sind weiter gefallen (um 18,4 % gegenüber 14,8 % im Jahr 2008), dennoch bestehen noch immer erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (Abbildung 3). Am niedrigsten sind die Entgelte in Zypern (1,9 Eurocent), am höchsten in Bulgarien (12,4 Eurocent). Im Vergleich zu den Festnetz-Zustellungsentgelten sind die Mobilfunk-Zustellungsentgelte nach wie vor hoch. Eine abweichende Regulierung der Zustellungsentgelte führt zu Wettbewerbsverfälschungen und hemmt die Entwicklung des Binnenmarkts. Deshalb gab die Kommission eine Empfehlung über die Regulierung der Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte[11] ab. Weitere Senkungen werden erwartet, sobald die NRB die Empfehlung umsetzen.

Abbildung 3

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Festnetz

Im Vereinigten Königreich, Slowenien, den Niederlanden, Malta, Spanien, Österreich und Deutschland wurden die Endkundenmärkte für Sprachanrufe weiter dereguliert. In Finnland, Deutschland, der Tschechischen Republik und Italien wurde die Regulierung der Endkunden-Mietleitungen aufgehoben. Auf der Vorleistungsebene wurden die Transitmärkte (Schweden, Spanien, Deutschland) und der Markt für Fernübertragungssegmente von Mietleitungen (Italien, Polen, Spanien) aus der Regulierung entlassen. NRB-Maßnahmen in Bezug auf die Anrufzustellung in Festnetzen führten zu einer moderaten Senkung des durchschnittlichen Preisniveaus bei den Festnetz-Zustellungsentgelten. Das Preisniveau ist aber nach wie noch uneinheitlich (Abbildung 4).

Abbildung 4[12]

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Die zwischen den Zustellungsentgelten der Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede (Abbildung 5) sind in den letzten Jahren nicht kleiner geworden. Die Variationen bei den Festnetz-Zustellungsentgelten haben sogar leicht zugenommen.

Abbildung 5[13]

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Frequenzverwaltung

Digitale Dividende

Als unverzüglich zu ergreifende Regulierungsmaßnahmen hat die Kommission den Abschluss des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk bis zum 1. Januar 2012 und die Schaffung harmonisierter Bedingungen für die Nutzung des Frequenzteilbands 790–862 MHz empfohlen[14]. Ein koordiniertes Vorgehen ist bei der Öffnung der digitalen Dividende für verschiedene Dienste erforderlich, denn daraus ergeben sich insbesondere für die Betreiber drahtloser Breitbandnetze neue Chancen auf wertvolle Funkfrequenzen, was wiederum den Wettbewerb um die Erbringung von Breitbanddiensten stärken dürfte.

Mehrere Mitgliedstaaten haben strategische Entscheidungen in Bezug auf die Nutzung der digitalen Dividende getroffen und einige haben sogar ihre Zuteilungsabsichten bekanntgegeben. So werden die Frequenzen der digitalen Dividende voraussichtlich 2010 in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Schweden Gegenstand von Versteigerungen sein. Dänemark hat schon bekanntgegeben, dass die digitale Dividende für andere Zwecke als den Rundfunk verwendet werden soll, insbesondere für Mobilfunk-Breitbanddienste. Frankreich hat ähnliche Pläne.

Frequenzliberalisierung

Immer mehr Mitgliedstaaten haben Schritte zur Einführung marktgestützter Ansätze in ihre Frequenzverwaltungspraxis unternommen. Die geänderte GSM-Richtlinie[15] sieht die Einführung neuer drahtloser Dienste – beginnend mit UMTS-Diensten – im 900-MHz-Band vor. Viele Mitgliedstaaten hatten bereits Regulierungsmaßnahmen ergriffen, um die Nutzung der Frequenzbänder um 900 MHz und 1800 MHz für Dienste zu gestatten, die auf anderen Technologien als GSM beruhen.

Satellitenmobilfunkdienste (MSS)

Nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen[16], wurde im Mai 2009 ein gemeinschaftliches Auswahlverfahren abgeschlossen, infolge dessen zwei Betreiber für die Erbringung solcher Dienste ausgewählt wurden. Die Mitgliedstaaten müssen nun zügig die notwendigen Genehmigungen erteilen und die Entwicklung dieser Systeme überwachen.

4. Verbraucherinteressen

Breitbandgeschwindigkeiten und -preise

Die meisten Breitbandanschlüsse in Europa weisen eine Geschwindigkeit von über 2 Mbit/s auf, und dieser Anteil nimmt weiter zu (Abbildung 6). Die Endkundenpreise für Breitanschlüsse sind gesunken, wenngleich auch weniger deutlich als im Vorjahr. Die Nutzer bekommen zunehmend schnellere Internetanschlüsse zu einem ähnlichen Preis.

Abbildung 6

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Mobilfunkpreise

Die Roamingverordnung[17] hat eine beträchtliche Senkung der Roamingentgelte bewirkt und die Tariftransparenz für in der EU reisende Mobilfunknutzer erhöht.

Der durchschnittliche Minutenpreis der Mobilfunkgespräche ging von 0,14 EUR im Jahr 2007 auf 0,13 EUR im Jahr 2008 zurück. Ein verschärfter Wettbewerb, der durch eine wirksamere Regulierung der Zustellungsentgelte gestützt wird, hat zu einem größeren Angebot an Pauschaltarifen und damit zur Senkung der Endkundenpreise geführt. Der größte prozentuale Rückgang war in Finnland und Lettland zu beobachten (Abbildung 7), dennoch bestehen weiterhin große Preisunterschiede, von 0,04 EUR in Lettland bis zu 0,24 EUR in Malta. Diese Unterschiede sind durch Marktmerkmale allein kaum zu erklären, sondern weisen eher darauf hin, dass noch kein Binnenmarkt besteht.

Abbildung 7

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Festnetzpreise

In der Festnetz-Sprachtelefonie war 2009 ein Preisanstieg zu verzeichnen. Trotz eines allgemeinen Abwärtstrends im letzten Jahrzehnt sind 2009 die Preise für ein 3-minütiges Ortsgespräch um 3,7 % und für ein 3-minütiges Ferngespräch um 4,8 % gestiegen[18]. Der Preis für ein 10-minütiges Ortsgespräch stieg leicht um 0,5 %, während er für ein 10-minütiges Ferngespräch um 4,1 % stieg (Abbildung 8). Seit 2007 gehen die Endkundenpreise für Ortsgespräche immer mehr auseinander und auch die Fragmentierung der Ferngesprächspreise hat sich mit der Zeit nicht vermindert (Abbildungen 9 und 10).

Abbildung 8

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Abbildung 9

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Abbildung 10

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Tariftransparenz

Mehrere Mitgliedstaaten haben die Transparenz durch neue Rechtsvorschriften gestärkt (z. B. Rumänien, Portugal, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Spanien, Litauen, Polen, Ungarn und Slowenien).

Einige Mitgliedstaaten haben Transparenzverpflichtungen, Verhaltensregeln oder Preisobergrenzen verschärft, auch in Bezug auf Premium- und Mehrwertdienste.

In Bezug auf die Dienstqualität standen die Internetdienste und insbesondere die Breitbandgeschwindigkeiten im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Einige NRB (z. B. Dänemark, Lettland, Griechenland) haben IT-Werkzeuge weiterentwickelt, die es den Endnutzern erlauben, ihre tatsächliche Breitbandgeschwindigkeit zu messen.

Der neugefasste Rechtsrahmen enthält strengere Vorgaben für die Veröffentlichung transparenter Informationen über Preise und Leistungsbedingungen.

Universaldienst

In Bezug auf den Universaldienst gehen die getroffenen Maßnahmen in zwei Richtungen. Erstens führten mehrere Mitgliedstaaten für einige oder alle Bestandteile der bestehenden Universaldienstverpflichtungen neue Benennungsverfahren durch. Zweitens erwägen immer mehr Mitgliedstaaten die Einbeziehung von Breitbanddiensten in den Umfang des Universaldienstes. In einer Reihe von Mitgliedstaaten wird der Universaldienst noch immer im Rahmen von Übergangsregelungen oder aufgrund von Rechtsvorschriften erbracht, die kein Benennungsverfahren vorsehen. Die Kommission betonte die Notwendigkeit, solche Benennungen zügig vorzunehmen. Obwohl die Zahl der Ausgleichsanträge zunimmt, wurde in den meisten Mitgliedstaaten für den Universaldienst noch kein Finanzierungsmechanismus aktiviert. Aufgrund administrativer Verzögerungen, laufender Gerichtsverfahren oder geänderter Methoden für die Berechnung der Nettokosten gibt es Ausgleichszahlungen aus einem Universaldienstfonds bislang nur in Frankreich, der Tschechischen Republik und Rumänien.

Mehrere Mitgliedstaaten haben die Verpflichtungen in Bezug auf Dienste gelockert, die ohnehin vom Markt bereitgestellt werden oder ihrer Ansicht nach an Bedeutung verlieren. So haben die Tschechische Republik, Estland, Italien, Finnland, Irland und Österreich kein Unternehmen für die Bereitstellung umfassender Teilnehmerverzeichnisse und Verzeichnisauskunftsdienste benannt. In Deutschland, Luxemburg und Schweden wird der Universaldienst ohne förmliche Benennung erbracht.

Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung des EU-Rechts sind noch gegen Belgien, Portugal und Spanien anhängig. Außerdem wird derzeit der dänische Finanzierungsmechanismus geprüft.

Internetzugang der Nutzer und Netzverwaltung

Die digitale Wirtschaft beruht auf der Verfügbarkeit innovativer Dienste und Anwendungen. Der neugefasste Rechtsrahmen hat die Transparenzanforderungen verschärft und ermächtigt die NRB zur Festsetzung von Dienstqualitätsparametern, um eine Beeinträchtigung der Dienstleistungen und die Behinderung oder Verlangsamung des Verkehrs zu verhindern. Die Netzneutralität ist in einigen Mitgliedstaaten als Problem erkannt worden, vor allen im Zusammenhang mit Mobilfunkbetreibern, die entweder den Zugang zu VoIP-Diensten ganz verhindern oder hierfür unterschiedliche Preise verlangen. In einigen Mitgliedstaaten haben Gesetzgebungsinitiativen zur Wahrung der Rechte am geistigen Eigentum eine Debatte darüber ausgelöst, wie ein Ausgleich zwischen den Rechten der Endnutzer und dem notwendigen Schutz der rechtmäßigen Interessen der Rechteinhaber herbeigeführt werden könnte. Im Einklang mit ihrer Erklärung gegenüber dem Europäischen Parlament[19] wird die Kommission die Entwicklung auch weiterhin genau beobachten.

Nummernübertragbarkeit

Die Übertragung der Rufnummern ist nun in allen Mitgliedstaaten möglich. Der zeitliche Ablauf und die Höhe der Entgelte sind wichtige Faktoren für die Übertragbarkeit von Rufnummern. In dieser Beziehung sind Fristverkürzungen eingeführt worden (Portugal, Niederlande, Slowakei, Polen, Tschechische Republik) oder zumindest geplant. Im Oktober 2009 dauerte die Übertragung einer Mobiltelefon- bzw. Festnetz-Rufnummer im Durchschnitt 4,1 bzw. 6,5 Tage, gegenüber 8,5 bzw. 7,5 Tage im Oktober 2008. Weitere Verbesserungen sind notwendig, denn der neugefasste Rechtsrahmen sieht vor, dass die Nummernübertragung innerhalb eines Arbeitstags erfolgen muss.

Abbildung 11

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Abbildung 12

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Während in einigen Ländern für die Übertragung von Festnetznummern kein Vorleistungsentgelt erhoben wird, berechnen sich slowakische Betreiber dafür untereinander jeweils 50 EUR. Für die Übertragung von Mobilfunk-Rufnummern wird in sieben Mitgliedstaaten kein Entgelt erhoben, im Gegensatz zu hohen Entgelten von 33 EUR in der Slowakei und 21 EUR in Tschechischen Republik. In einigen Mitgliedstaaten wird auch von den Endkunden eine Gebühr für die Nummernübertragung verlangt. Solche Gebühren schrecken die Kunden davon ab, die Übertragung ihrer Rufnummer zu beantragen.

Europäische Notrufnummer 112

Die Kommission bleibt weiterhin bemüht, die Sicherheit der europäischen Bürger auf Reisen im Ausland durch die EU-weit erreichbare Notrufnummer 112 zu gewährleisten. In der übergroßen Mehrzahl der Fälle stimmt die Verfügbarkeit der 112-Notrufdienste nunmehr mit dem europäischen Recht überein.

Die Dienststellen der Kommission untersuchen derzeit Probleme im Zusammenhang mit der Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort in einigen Mitgliedstaaten. Diesbezüglich läuft noch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien.

Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Bürger über die Verfügbarkeit des Notrufs 112 informiert werden. Gegenwärtig ist nur jedem vierten EU-Bürger bekannt, dass er den Notruf 112 EU-weit anrufen kann. Eine Reihe von Maßnahmen ist kürzlich auch auf EU-Ebene ergriffen worden, um den Notruf in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen[20]. Im Februar 2009 erklärten die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“. Gemäß der Roamingverordnung erhalten Mobiltelefonnutzer eine SMS über die Erreichbarkeit des Notrufs 112, wenn sie ins Ausland reisen.

Der neugefasste Rechtsrahmen enthält auch strengere Bestimmungen in Bezug auf Angaben zum Anruferstandort und die Bekanntmachung des Dienstes. Die Kommission wird auch weiterhin mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, dass die europäischen Bürger in den vollen Genuss der Vorteile der einheitlichen europäischen Notrufnummer kommen.

Datenschutz in der elektronischen Kommunikation

Nationale Datenschutzvorschriften sollten auch in der neuen digitalen Wirtschaft zweckmäßig sein. Diesbezüglich leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen mangelnder Umsetzung der EU-Vorschriften über die Vertraulichkeit der Kommunikation ein. Darin geht es um Fragen wie die Einwilligung der Nutzer, mangelnde Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen und das Fehlen einer unabhängigen Behörde für die Überwachung von Abfangmaßnahmen. Andere Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Integrität der elektronischen Kommunikation (z. B. Malta, Schweden) und zur Sensibilisierung für Sicherheitsrisiken im Onlineumfeld (Slowakei, Niederlande, Schweden).

Eine kürzlich durchgeführte Studie[21] über Maßnahmen zum Umgang mit Spam, Späh- und Schadsoftware bestätigt die Notwendigkeit der legislativen Änderungen, die im neugefassten Rechtsrahmen enthalten sind. Dabei geht es um klarere und einheitlichere Vorschriften und abschreckende Strafen, eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und eine angemessene Ausstattung der nationalen Behörden, die dafür zuständig sind, die Daten und die Privatsphäre der Bürger im Online-Umfeld zu schützen.

Die Kommission wird sich weiterhin um die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher bemühen, damit das Potenzial der digitalen Wirtschaft in der EU ausgeschöpft werden kann.

5. Fazit

Die weitere Annäherung an einen echten Binnenmarkt ist ein unverzichtbarer Schritt, wenn es darum geht, die in dieser Mitteilung aufgezeigten Probleme zu lösen. Die Kommission wird weiterhin die Marktentwicklungen genau verfolgen, damit auftretende Probleme zügig in Angriff genommen werden können. Im Einklang mit der Digitalen Agenda und den darin vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf die Frequenzverwaltung, den Universaldienst, die Regulierung von NGA-Netzen und den Datenschutz wird die Kommission eine Reihe gezielter Maßnahmen ergreifen:

1. Abstimmung der unterschiedlichen Regulierungskonzepte und Förderung einer rechtzeitigen und wirksamen Durchsetzung von Abhilfemaßnahmen,

2. Schaffung solider Grundlagen für eine richtige und rechtzeitige Umsetzung des neugefassten Rechtsrahmens und

3. Gewährleistung eines effektiv funktionierenden Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK).

Diese Maßnahmen werden wiederum den Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher stärken und dafür sorgen, dass die Betreiber in einem Umfeld arbeiten können, das es ihnen erlaubt ihre Geschäftsmodelle an neue Realitäten anzupassen.

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[1] Soweit nicht anders angegeben beziehen sich die Angaben zur Situation auf den 31. Dezember 2009 und die Marktdaten auf den 1. Oktober 2009.

[2] KOM(2010) 2020.

[3] Eine digitale Agenda für Europa.

[4] ABl. L 337 vom 18.12.2009.

[5] Die Bezahlfernseh-Umsätze umfassen sämtliche Abonnementgebühren für gebührenpflichtige Fernsehkanäle und -dienste (Premiumkanäle und per Satellit, Kabel, ADSL oder terrestrisch angebotene Programmpakete).

[6] Versorgungsgrad in Bezug auf die Bevölkerung am 1. Januar 2010.

[7] Dazu zählen FTTH ( Fibre to the home , Glasfaserhausanschlüsse) und FTTB ( Fibre to the building , Glasfasergebäudeanschlüsse) in Verbindung mit LAN-Lösungen (lokale Netze), jedoch ohne VDSL-Technik ( Very high bit rate DSL ).

[8] C-424/07.

[9] C-426/05.

[10] Siehe auch die Mitteilung über die Überprüfung der Märkte entsprechend dem Rechtsrahmen der EU (3. Bericht).

[11] ABl. L 124 vom 20.5.2009, S. 67.

[12] Keine lokale Zusammenschaltungsebene in Lettland.

[13] Der Variationskoeffizient ist das Verhältnis zwischen Standardabweichung und Mittelwert.

[14] KOM(2009) 586 und K(2009) 8287.

[15] ABl. L 274 vom 20.10.2009, S. 25.

[16] ABl. L 172 vom 2.7.2008, S. 15.

[17] ABl. L 167 vom 29.6.2009, S. 12.

[18] OECD-Methodik.

[19] ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 37–69.

[20] http://ec.europa.eu/information_society/activities/112/index_en.htm.

[21] http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/doc/library/ext_studies/privacy_trust_policies/ spam_spyware_legal_study2009final.pdf

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