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Document 52010DC0189

gemäß Artikel 48 Absatz 3 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union zu einem Beschluss des Europäischen Rates betreffend die Prüfung der von der spanischen Regierung vorgeschlagenen Änderungen an den Verträgen hinsichtlich der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

/* KOM/2010/0189 endg. */

52010DC0189

gemäß Artikel 48 Absatz 3 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union zu einem Beschluss des Europäischen Rates betreffend die Prüfung der von der spanischen Regierung vorgeschlagenen Änderungen an den Verträgen hinsichtlich der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments /* KOM/2010/0189 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 27.4.2010

KOM(2010) 189 endgültig

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION

gemäß Artikel 48 Absatz 3 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union zu einem Beschluss des Europäischen Rates betreffend die Prüfung der von der spanischen Regierung vorgeschlagenen Änderungen an den Verträgen hinsichtlich der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION

gemäß Artikel 48 Absatz 3 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union zu einem Beschluss des Europäischen Rates betreffend die Prüfung der von der spanischen Regierung vorgeschlagenen Änderungen an den Verträgen hinsichtlich der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Die Kommission begrüßt die Initiative der spanischen Regierung, eine Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen (Protokoll Nr. 36) zum Vertrag von Lissabon herbeizuführen. Sie teilt die Auffassung Spaniens, dass die Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, zu denen der Europäische Rat seine politische Zustimmung erteilt hat, möglichst rasch im Einklang mit den erforderlichen rechtlichen Verfahren verabschiedet werden sollten.

Die spanische Initiative zielt auf die Umsetzung einer seit langem bestehenden politischen Übereinkunft innerhalb des Europäischen Rates zielt. Sie ist darauf zurückzuführen, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament vom Juni 2009 nicht wie ursprünglich geplant nach den Regeln des Vertrags von Lissabon durchgeführt werden konnten.

Auf Ersuchen des Europäischen Rates hatte das Europäische Parlament bereits am 11. Oktober 2007 eine Entschließung angenommen[1], die einen Entwurf für einen Beschluss des Europäischen Rates über die künftige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments beinhaltete. In diesem Entwurf war die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung festgelegt worden. Der Europäische Rat erteilte auf der Regierungskonferenz 2007[2] mit einer einzigen Änderung (ein zusätzlicher Sitz für einen italienischen Abgeordneten) seine politische Zustimmung zu dem Beschlussentwurf[3].

Auf seiner Tagung vom 11./12. Dezember 2008 gab der Europäische Rat eine Erklärung ab, wonach - für den Fall dass der Vertrag von Lissabon erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament vom Juni 2009 in Kraft treten sollte -, möglichst rasch Übergangsmaßnahmen zu treffen seien, um die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments bis zum Ende der Legislaturperiode 2009–2014 auf die im Rahmen der Regierungskonferenz 2007 vereinbarte Zahl aufzustocken. In der Erklärung wird ausdrücklich festgestellt, dass die Gesamtzahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments bis zum Ende der Legislaturperiode 2009-2014 von 736 auf 754 zu erhöhen ist und dass diese Änderung möglichst noch im Jahr 2010 in Kraft treten sollte.

Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament vom Juni 2009 nahm der Europäische Rat auf seiner Tagung von 18./19. Juni 2009 erneut auf seine Erklärung und die anlässlich der Regierungskonferenz 2007 festgelegte Abgeordnetenzahl Bezug. Bei dieser Gelegenheit wurde nochmals dargelegt, welche Möglichkeiten die Mitgliedstaaten haben, um die zusätzlichen Sitze zu besetzen: entweder im Wege von Ad-hoc-Wahlen oder auf der Grundlage der Ergebnisse der Europawahlen vom Juni 2009 oder aber indem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Parlamente aus deren Mitte die erforderliche Zahl von Abgeordneten ernennen lassen. Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 legte die spanische Regierung ihre Initiative vor, zu der der Europäische Rat nun die Kommission konsultiert hat.

Da der Vorschlag die politische Einigung der Mitgliedstaaten für den Fall eines Inkrafttretens des Vertrages nach den Wahlen zum Europäischen Parlament vom Juni 2009 widerspiegelt, empfiehlt die Kommission die möglichst rasche Einberufung einer Regierungskonferenz, die ausschließlich der Erörterung des spanischen Vorschlags für ein Protokoll zur Änderung des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen gewidmet ist.

[1] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zur Zusammensetzung des Europäischen Parlaments {2007/2169(INI)}.

[2] Erklärung Nr. 5 im Anhang zur Schlussakte der Regierungskonferenz.

[3] Erklärung Nr. 4 im Anhang zur Schlussakte der Regierungskonferenz.

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