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Document 52010BP0372

    Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – alle Einzelpläne Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu dem Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 – alle Einzelpläne (12699/2010 – C7-0202/2010 – 2010/2001(BUD))

    ABl. C 70E vom 8.3.2012, p. 149–161 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.3.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 70/149


    Mittwoch, 20. Oktober 2010
    Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – alle Einzelpläne

    P7_TA(2010)0372

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu dem Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 – alle Einzelpläne (12699/2010 – C7-0202/2010 – 2010/2001(BUD))

    (2012/C 70 E/25)

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

    gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (1),

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu den Prioritäten für den Haushaltsplan 2011– Einzelplan III – Kommission (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2011 (5),

    in Kenntnis des von der Kommission am 27. April 2010 vorgelegten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 (KOM(2010)0300),

    in Kenntnis des vom Rat am 12. August 2010 angenommenen Standpunkts zum Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union (12699/2010 - C7-0202/2010),

    in Kenntnis des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2011 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, das am 15. September 2010 von der Kommission vorgelegt wurde,

    gestützt auf Artikel 75b seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A7-0284/2010),

    EINZELPLAN III

    Schlüsselthemen und Prioritäten für den Haushaltsplan 2011

    1.

    ist der festen Überzeugung, dass das Haushaltsverfahren nach dem neuen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die uneingeschränkte und hochrangige politische Mitwirkung aller betroffenen Organe erfordert; unterstreicht, dass das Vermittlungsverfahren darauf abzielt, die Standpunkte beider Teile der Haushaltsbehörde in Einklang zu bringen, und dass der gemeinsame Entwurf zum Haushaltsplan 2011 von beiden Teilen entsprechend ihren eigenen Vorschriften und gemäß Artikel 314 Absatz 7 AEUV noch angenommen werden muss;

    2.

    hält das schriftliche Verfahren für die Annahme des Standpunkts des Rates für besonders ungeeignet für das Haushaltsverfahren und für fragwürdig in Ermangelung der öffentlichen und eindeutigen politischen Billigung eines Kernstücks der EU-Gesetzgebung durch den Rat auf Ministerebene;

    3.

    ist außerdem sehr besorgt über die Frage, wie es den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans (HE) 2011 bewerten soll, da die vorgenommenen Kürzungen nicht klar festgelegten Zielvorgaben entsprechen und im Gegenteil offensichtlich willkürlich und radikal über den gesamten Haushaltsplan verteilt zu sein scheinen; ist der Auffassung, dass willkürliche Mittelkürzungen nicht im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung stehen;

    4.

    ist der Auffassung, dass die Europäische Union im Anschluss an das Inkrafttreten des AEUV, der die EU-Politiken stärkt und neue Bereiche der Zuständigkeit schafft (insbesondere die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Energiepolitik, Raumfahrt, Fremdenverkehr, Bekämpfung des Klimawandels, Sport und Jugend, Sozialpolitik, Justiz und Inneres) und eine „Lissabonisierung“ des Haushaltsplans impliziert, mit den notwendigen Haushaltsmitteln für die Verwirklichung ihrer Zielvorgaben ausgestattet werden sollte, und deshalb seitens der beiden Teile der Haushaltsbehörde ein in sich schlüssiges und konsequentes Vorgehen erforderlich ist, was eine Aufstockung der finanziellen Kapazitäten betrifft;

    5.

    verweist darauf, dass sich der EU-Haushalt ungeachtet mehrer Vertragsänderungen und gestiegener Verantwortlichkeiten, die auf die Ebene der Union übertragen wurden, derzeit auf bescheidene 1 % des BNE beläuft; widersetzt sich dementsprechend den vom Rat vorgenommenen drastischen Kürzungen;

    6.

    versteht die von einigen Delegationen im Rat bekundete Besorgnis, dass der Druck auf die Haushalte der Mitgliedstaaten für das Haushaltsjahr 2011 besonders stark ist und dass Einsparungen deshalb umso notwendiger sind, ist jedoch der Auffassung, dass willkürliche Kürzungen bei den Zahlungsermächtigungen nicht im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung stehen; ist außerdem der Auffassung, dass willkürliche Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen die Durchführung von bereits vereinbarten Politiken und Programmen der Union gefährden;

    7.

    erinnert außerdem sowohl den Rat als auch die Kommission an seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union (6), in der das Parlament unterstrich, dass das gegenwärtige System der Eigenmittel der EU – bei dem 70 % der Einnahmen der EU direkt aus den nationalen Haushalten kommen – zur Folge hat, dass der Beitrag zur Europäischen Union als zusätzliche Belastung der nationalen Haushalte angesehen wird; ist zutiefst davon überzeugt, dass sich sämtliche EU-Organe auf einen klaren und verbindlichen Zeitplan einigen sollten, um vor dem Inkrafttreten des nächsten MFR für die Zeit nach 2013 ein neues System von Eigenmitteln zu vereinbaren; bekundet seine Bereitschaft, in dieser Hinsicht in alle möglichen Richtungen zu sondieren;

    8.

    verweist erneut darauf, dass der Haushaltsplan der Europäischen Union auf keinen Fall als reine Finanzmasse aufgefasst und bewertet werden sollte, die den nationalen Haushalten als Belastung hinzugefügt wird, sondern im Gegenteil als Chance verstanden werden muss, die Initiativen und Investitionen voranzubringen, die für die Europäische Union insgesamt von Interesse sind und einen Zusatznutzen bringen, da die meisten dieser Initiativen und Investitionen vom Parlament und vom Rat im Wege der Mitentscheidung gemeinsam beschlossen werden und damit auch auf nationaler Ebene legitimiert sind; fordert die EU-Organe auf, einen angemessenen Mechanismus zur Bewertung und Schätzung der Kosten eines „Nicht-Europa“ festzulegen, mit dem die Einsparungen herausgestellt würden, die durch die Zusammenlegung von Ressourcen erzielt werden;

    9.

    bekräftigt, dass der komplementäre Charakter des EU-Haushaltsplans gegenüber den nationalen Haushalten und die von ihm ausgelöste Dynamik nicht durch willkürliche Kürzungen gedrosselt und beschnitten werden sollen, die einen Bruchteil (weniger als 0,02 %) der kumulierten Haushalte der 27 Mitgliedstaaten ausmachen;

    10.

    erinnert daran, dass Maßnahmen in den Bereichen Jugend, Bildung und Mobilität vom Parlament als eine seiner wichtigsten Prioritäten - unter anderen Prioritäten, wie sie in der vom Parlament im Juni 2010 angenommenen Entschließung zum Mandat für den Trilog aufgeführt werden - für den Haushaltsplan 2011 ermittelt worden sind, da sie wesentliche und notwendige Bestandteile der EU-Strategie für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung und der Strategie Europa 2020 sind; betont, dass die vorgeschlagene Aufstockung bei den Mitteln für eine ausgewählte Reihe von Haushaltsposten sowohl kurz- als auch langfristigen Strategien für die Zukunft der Europäischen Union dienlich ist;

    11.

    bekräftigt seine feste Überzeugung, dass in einem Kontext knapper Mittel und einer weltweiten wirtschaftlichen Rezession die Finanzierung der EU-Politiken aufmerksam überwacht werden sollte, um alle Ausgaben zu vermeiden, denen keine eindeutige und ermittelbare Zielvorgabe zugrunde liegt, wobei der europäische Zusatznutzen des EU-Haushaltsplans zu berücksichtigen ist, da er ein Ausdruck der Solidarität und Effizienz im Wege der Zusammenlegung von Finanzmitteln ist, die andernfalls auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zerstreut würden; betont ebenfalls, dass mit einem überwiegenden Teil der Ausgaben aus dem EU-Haushaltsplan langfristige Investitionen unterstützt werden, die erforderlich sind, um das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union zu stimulieren;

    12.

    verweist darauf, dass die aus dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) resultierenden Margen keinen wirklichen Handlungsspielraum zulassen, insbesondere in den Teilrubriken 1a und 3b sowie in Rubrik 4, und die Fähigkeit der Europäischen Union verringern, auf politische Veränderungen und einen unvorhergesehenen Bedarf zu reagieren und dabei gleichzeitig an ihren Prioritäten festzuhalten; verweist darauf, dass der Umfang der Herausforderungen, mit denen die EU konfrontiert ist, Mittel erfordern würde, die weit über die gegenwärtigen Obergrenzen des MFR hinausgehen; verweist in dieser Hinsicht darauf, dass eine substanzielle Überprüfung des Haushaltsplans unbedingt erforderlich ist und dass eine unverzügliche Revision der Obergrenzen des gegenwärtigen MFR sowie einiger Vorschriften der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung aufgrund der verschiedenen Herausforderungen und der sich abzeichnenden neuen Prioritäten unvermeidbar geworden ist;

    13.

    fordert den Rat mit Nachdruck auf, den eindeutigen Bedingungen, die es in seiner Entschließung vom 22. September 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2007 bis 2013 (KOM(2010)0072 - 2010/0048(APP)) (7) festgelegt hat und auf deren Grundlage das Parlament seine Zustimmung zu der neuen MFR-Verordnung geben wird, wie es im AEUV vorgesehen ist, uneingeschränkt Rechnung zu tragen;

    14.

    verweist darauf, dass die Finanzierung seiner Prioritäten und der neuen Politiken, die sich aus dem Inkrafttreten des AEUV ergeben, aufgrund der Obergrenzen des MFR unmöglich gemacht wird; unterstreicht, dass es zur Erleichterung der Verhandlungen über den Haushaltsplan 2011 innerhalb des Vermittlungsausschusses – auf Kosten ernsthafter Kompromisse – die Finanzierung dieser Politiken innerhalb der Obergrenzen vorgeschlagen hat; weist nichtsdestoweniger darauf hin, dass dies nur mithilfe einer Kürzung der Mittel bei anderen spezifischen und sorgfältig ausgewählten Haushaltslinien erreicht werden kann;

    15.

    unterstützt mit Nachdruck die Schaffung eines Garantiefonds im EU-Haushaltsplan, der mit dem europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus verknüpft ist; besteht darauf, dass beide Teile der Haushaltsbehörde in Beschlüsse einbezogen werden, die die Aktivierung dieses Mechanismus betreffen; fordert, dass ein möglicher Finanzbedarf im Zusammenhang mit diesem Mechanismus durch eine Ad-hoc-Revision des gegenwärtigen MFR für den Zeitraum 2007-2013 oder der IIV vom 17. Mai 2006 finanziert werden sollte, um sicherzustellen, dass rechtzeitig eine ausreichende Einbeziehung der Haushaltsbehörde gewährleistet wird;

    16.

    weigert sich, bei den Zahlungsermächtigungen einen Gesamtbetrag im Standpunkt des Rates als endgültige Zielvorgabe anzusehen, die man erfüllt, indem man Ausgaben bei verschiedenen Haushaltslinien kürzt oder erhöht, ohne eine gründliche Bewertung des tatsächlichen Bedarfs vorzunehmen;

    17.

    verweist darauf, dass sich diese Praxis des Rates auf die Ausführungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für das gleiche Jahr auswirken kann, indem die Quote der Unterzeichnung neuer Verträge – vor allem im letzten Quartal – zurückgeht, was zu Störungen bei den auf mehrere Jahre angelegten Lebenszyklen der EU-Programme führt;

    18.

    vertritt generell die Ansicht, dass die Verwaltungsausgaben zur Unterstützung von EU-Programmen nicht gekürzt werden sollten, um die zügige Umsetzung der Programme sowie ihre Qualität und eine angemessene Überwachung zu gewährleisten; setzt deshalb sämtliche vom Rat bei den Haushaltslinien für die Verwaltung dieser Programme gekürzten Beträge wieder ein;

    Teilrubrik 1a

    19.

    erinnert daran, dass die Bereiche Jugend, Bildung und Mobilität als horizontale Prioritäten des Parlaments für den Haushaltsplan 2011 in den verschiedenen Politikbereichen bereichsübergreifende und gezielte Investitionen erfordern, um Wachstum und Entwicklung in der Europäischen Union zu fördern; bekundet deshalb seinen Willen, die Mittel für alle Programme im Zusammenhang mit diesen Prioritäten – insbesondere Lebenslanges Lernen, Menschen und Erasmus Mundus – aufzustocken;

    20.

    ist insbesondere der Auffassung, dass die Mobilität von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt ein Schlüsselinstrument ist, um die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen und dynamischen Arbeitsmarktes in Europa zu gewährleisten, und als solche stärker gefördert werden muss; spricht sich deshalb dafür aus, die Mittel für das Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa (EURES) aufzustocken, und unterstützt zu diesem Zweck nachdrücklich die Einleitung der vorbereitenden Maßnahme „Ihr erster EURES-Arbeitsplatz“, die darauf abzielt, jungen Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt oder beim Zugang zu Arbeitsplätzen für Fachkräfte in einem anderen Mitgliedstaat Hilfestellung zu leisten, als ersten Schritt hin zu einem spezifischen, nicht-akademischen Programm zur Förderung der Mobilität von Jugendlichen;

    21.

    erkennt den Zusatznutzen an, den die von der Europäischen Union finanzierte Forschung darstellt, die parallel zu den getrennten nationalen Bemühungen und Investitionen im Bereich der Forschung und insbesondere im Bereich der Energieforschung einschließlich der erneuerbaren Energien für Dynamik sorgt; erkennt ferner die zentrale Rolle der KMU für die europäische Wachstums- und Beschäftigungsquote an; bekräftigt dementsprechend seine Unterstützung für das Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und insbesondere das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation sowie das Programm „Intelligente Energie“ durch eine Aufstockung der Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bei einer ausgewählten Reihe von Haushaltslinien; stellt fest, dass die zügige Durchführung der F&E-Programme gewährleistet werden sollte, um am Ende des Haushaltsjahres die Übertragung der Mittel von ihrem beabsichtigten Verwendungszweck zu vermeiden;

    22.

    ist äußerst besorgt über den unzureichenden Charakter der Mittel, die für die Finanzierung von Politikbereichen verfügbar sind, die das Kernstück der Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung sind, und über die Verschlechterung dieser Situation aufgrund der bevorstehenden Finanzierung der Strategie Europa 2020; verweist darauf, dass Investitionen in Politikbereiche wie Bildung, Forschung, Innovation, Verkehr (insbesondere die TEN-V) und Fremdenverkehr eine ausschlaggebende Rolle dabei spielen, Wachstum und Beschäftigung voranzutreiben;

    23.

    hält es für äußerst wichtig, dass die neu eingerichteten europäischen Finanzaufsichtsbehörden von Beginn an angemessen und ausreichend mit Finanzmitteln ausgestattet werden, damit sie in der Lage sind, zur Stabilität des europäischen und des internationalen Finanzsystems beizutragen;

    24.

    ist davon überzeugt, dass die Finanzierung des Gemeinsamen Euratom-Unternehmens für den ITER im Lichte des Vorschlags der Kommission zur Finanzierung des ITER für die Jahre 2012 und 2013 neu überdacht werden sollte; ist nicht bereit, eine Umschichtung innerhalb des bestehenden 7. Rahmenprogramms für die Forschung vorzunehmen, um den zunehmenden Finanzbedarf zu finanzieren, der nicht mehr in Einklang mit dem ursprünglichen Vorschlag steht; ist deshalb angesichts der Verzögerungen bei der Ausführung der Auffassung, dass zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat über die künftige Finanzierung des ITER eine Kürzung um 47 Millionen EUR bei den Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen der Haushaltslinie 08 20 02 die geeignetste haushaltspolitische Option darstellt;

    25.

    unterstützt den Vorschlag der Kommission, Zahlungsermächtigungen unter der Rubrik für den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung bereitzustellen, um die Finanzverfahren in Bezug auf die von den beiden Teilen der Haushaltsbehörde genehmigten Anträge zu vereinfachen; setzt dementsprechend den Standardbetrag wieder ein und ist sich bewusst, dass er für den Bedarf des Jahres 2011 unzureichend sein kann;

    26.

    ist davon überzeugt, dass eine strategische Vision der europäischen Energiesituation erforderlich ist; stellt fest, dass die Kommission einen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) aufgelegt hat, dessen finanzielle Situation noch immer unklar ist; hat deshalb p.m.-Haushaltslinien für mehrere Bereiche des SET-Plans geschaffen, in denen demnächst die Aktivitäten beginnen sollen;

    Teilrubrik 1b

    27.

    stellt fest, dass der Standpunkt des Rates nicht auf eine Änderung des Vorschlags der Kommission für die Verpflichtungsermächtigungen hinausläuft, und betont, dass dieser Standpunkt zu den Verpflichtungsermächtigungen im Einklang mit den im MFR festgelegten Mitteln steht, wenn man die technische Anpassung am Finanzrahmen für 2011 entsprechend Nummer 17 der IIV vom 17. Juni 2006 berücksichtigt;

    28.

    bedauert den restriktiven Ansatz des Rates bei den Zahlungsermächtigungen, die im Vergleich zu dem von der Kommission für 2011 veranschlagten Bedarf an Zahlungsermächtigungen um 1 075 Millionen EUR gekürzt wurden (die Hälfte davon für den Abschluss der Programmplanungsperiode 2006-2010); unterstreicht, dass das Europäische Parlament mittlerweile bereits zu der Bewertung gekommen ist, dass der Bedarf an Zahlungsermächtigungen möglicherweise unterschätzt worden ist und dass der Ansatz des Rates unter Umständen die erforderliche Beschleunigung der Durchführung des Programms nach seinem langsamen Anlaufen zu Beginn des Zeitraums 2007-2013 sowie die vor kurzem zwischen Parlament und Rat im Rahmen des europäischen Konjunkturprogramms vereinbarten legislativen Änderungen gefährden kann;

    29.

    hebt deshalb die vom Rat gekürzten Zahlungsermächtigungen wieder auf das Niveau des HE an, wobei es gleichzeitig an seinem ursprünglichen Standpunkt festhält, dass die Kommission und der Rat rasch einen Berichtigungshaushaltsplan vorlegen und annehmen sollten für den Fall, dass sich die Zahlungsermächtigungen als nicht ausreichend zur Deckung des Bedarfs erweisen; begrüßt die diesbezügliche Erklärung des Rates;

    30.

    verweist darauf, dass in der EU-Strategie für den Ostseeraum festgelegt wird, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen soweit wie möglich aus bestehenden Quellen - einschließlich der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds - finanziert werden sollten; weist darauf hin, dass in den Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Strategie für den Ostseeraum erklärt wird, dass sich die Strategie auf einen effizienteren Einsatz der bestehenden Instrumente und Mittel der Europäischen Union sowie anderer bestehender Ressourcen und Finanzinstrumente stützt; unterstreicht, dass diese Strategie eine angemessene Anerkennung und Finanzierung erhalten muss;

    Rubrik 2

    31.

    weist darauf hin, dass das vorrangige Ziel der GAP darin bestehen sollte, Marktstabilität, eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln und faire Preise und Einkommen für die Landwirte einschließlich des Schutzes der Umwelt und der Landschaft sicherzustellen, und fordert deshalb die Kommission auf, im Haushaltsplan 2011 einen finanziellen Puffer für die Mittel vorzusehen, die erforderlich sind, um einen unkomplizierten Zugang zu Finanzmitteln zu schaffen, sollten im Jahre 2011 Schwankungen auf den Märkten auftreten;

    32.

    erkennt den Nutzen der außerordentlichen Mittel in Höhe von 300 Millionen EUR an, die im Haushaltsplan 2010 für den Milchsektor bereitgestellt wurden; unterstützt die Schaffung einer neuen Haushaltslinie zur Finanzierung eines Milchfonds, der Unterstützung bei der Modernisierung, der Diversifizierung und der Umstrukturierung leistet und die Vermarktung sowie die Verhandlungsposition der Landwirte zu verbessern hilft, um auf die wachsende Marktmacht von verarbeitenden Unternehmen und Einzelhändlern in der Nahrungsmittelkette zu reagieren; weist darauf hin, dass die Kommission den Milchfonds bereits gebilligt hat;

    33.

    ist der Auffassung, dass das nationale Unterstützungsprogramm für den Weinsektor fortgeführt werden sollte, wenn auch in geringerer Höhe; weist darauf hin, dass die Kommission zum Zeitpunkt der Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein ausdrücklich erklärt hat, dass diese Reform haushaltsneutral sein sollte;

    34.

    erkennt an, dass das Schulobstprogramm und das Schulmilchprogramm wichtige Programme im Hinblick auf die Förderung einer gesunden Ernährung bei Kindern sind; begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für diese beiden Programme, und beschließt, die einschlägigen Mittel weiter aufzustocken; unterstreicht die Bedeutung des Programms für benachteiligte Personen und beschließt, seine Mittel aufzustocken, erinnert jedoch daran, dass die Mittel vor dem Hintergrund des vor dem Gericht anhängigen Verfahrens ausgeführt werden müssen;

    35.

    unterstützt entsprechend seinen Prioritäten die Schaffung eines Pilotvorhabens, das auf die Förderung des Austausches bewährter Praktiken zwischen jungen Landwirten abzielt, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen, mit denen sich die europäische Landwirtschaft konfrontiert sieht;

    36.

    ist davon überzeugt, dass LIFE+ (Finanzinstrument für die Umwelt 2007-2013) weiter gestärkt werden sollte, um die zusätzlichen Maßnahmen durchführen zu können; betont, dass Umweltbelange eine Priorität für die Umwelt- und Agrarpolitik darstellen und dass eine Aufstockung der Mittel von zentraler Bedeutung für die Erhaltung der Natur und der Artenvielfalt ist; ist der Auffassung, dass zusätzlich zu LIFE+ Kriterien der nachhaltigen Entwicklung in alle relevanten EU-Instrumente als Querschnittselement aufgenommen werden sollten;

    Teilrubrik 3a

    37.

    hält mehrere Programme und Instrumente wie z. B. das Programm „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ für wesentlich für die Umsetzung des Programms von Stockholm und bekräftigt seine Unterstützung für das Programm Daphne – Kampf gegen Gewalt (im Zuge dieses Programms können finanzierungswürdige Projekte aufgrund knapper Mittel nicht finanziert werden) und das Programm „Drogenprävention und -aufklärung“; legt in diesem Zusammenhang ein besonderes Schwergewicht auf die Bekämprung der Gewalt gegen Frauen einschließlich von Zwangsabtreibung, der Verstümmelung der weiblichen Genitalien, der Zwangssterilisierung oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen;

    38.

    hält angesichts der dem Parlament vorgelegten spärlichen Informationen über die nächsten Schritte beim Projekt SIS II eine Einstellung der Mittel in die Reserve für die geeignetste Maßnahme, um die angeforderten Informationen über notwendige Verbesserungen zu erhalten;

    39.

    hält die im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen von 21. September 2010 dargelegte Planung für unzureichend, um die Forderungen des Parlaments nach Informationen über notwendige Verbesserungen und eine vollständige Übersicht über die Einbeziehung des SIS II in den Haushaltsplan zu erfüllen;

    Teilrubrik 3b

    40.

    verweist darauf, dass Teilrubrik 3b Politikbereiche einschließt, die eine direkte Auswirkung auf das Alltagsleben der europäischen Bürger haben, und ist uneingeschränkt davon überzeugt, dass das tatsächliche Potenzial dieser Rubrik mit der begrenzten Marge, die im gegenwärtigen MFR festgelegt wurde, nicht voll ausgeschöpft werden kann; unterstreicht, dass die vom Rat für diese Instrumente vorgeschlagene Finanzierung nicht im Einklang mit den Kernprioritäten steht, die von dieser Rubrik abgedeckt werden, und unterstreicht insbesondere, dass die äußerst hohen Ausführungsraten, wie sie bisher bei den Programmen für die Jugend festgestellt wurden, ein Beleg dafür sind, dass sie ein sehr viel stärkeres finanzielles Engagement verdienen;

    41.

    bekräftigt seine Absicht, die Mittel für das Programm „Jugend in Aktion“, die Weltsommerspiele der „Special Olympics“, die Informationsrelais und die laufende vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports aufzustocken; nimmt die Initiative des Rates zur Kenntnis, eine neue vorbereitende Maßnahme zu Gedenkstätten in Europa vorzulegen, und ist der Auffassung, dass diese vorbereitende Maßnahme die EU-Bürgerschaft fördern könnte, indem der Zugang zu historischen Stätten des gemeinsamen europäischen Gedenkens erhalten und erleichtert werden könnte;

    42.

    hält es für notwendig, dass die Kommission eine umfassende Strategie für eine verbesserte Kommunikation gegenüber den EU-Bürgern und für die Schaffung eines Europäischen öffentlichen Raums im Einklang mit der Gemeinsamen Interinstitutionellen Erklärung „Partnerschaft für die Kommunikation über Europa“ vom Oktober 2008 vorlegt;

    Rubrik 4

    43.

    ist zutiefst davon überzeugt, dass die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur innerhalb der Margen, die im MFR vorgesehen sind, nicht angemessen finanziert werden kann und dass diese Mittelknappheit von den beiden Teilen der Haushaltsbehörde nicht mit Hilfe von Kompromissen angegangen werden sollte, die in letzter Minute erzielt werden, ohne dass angemessene Überlegungen über den mittelfristigen Bedarf angestellt werden; verweist darauf, dass eine Überarbeitung des MFR und die Revision der Obergrenze der Rubrik 4 zur Berücksichtigung des Bedarfs, der mittlerweile entstanden ist und der 2006 nicht vorausgesehen werden konnte, eine unerlässliche Vorbedingung für die Verwaltbarkeit und Nachhaltigkeit dieser Rubrik sind;

    44.

    ist der Auffassung, dass im Kontext des extrem engen Handlungsspielraums innerhalb dieser Rubrik und angesichts des vom Rat eingeleiteten Bemühens, Einsparungen zu erzielen, die Finanzierung von Prioritäten nur mithilfe ausgewählter Kürzungen von Mitteln bei einer begrenzten Zahl von Haushaltslinien gewährleistet werden kann; ist der Auffassung, dass die für die Unterstützung des Wiederaufbaus in Afghanistan und für die Makrofinanzielle Unterstützung vorgesehenen Mittel teilweise gekürzt werden könnten, ohne dass die Operationen substanziell beeinträchtigt werden; beschließt im Einklang mit diesem Ansatz, die Mittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf der Höhe des Haushaltsplans 2010 wiedereinzusetzen, wie dies nach Nummer 42 der IIV zulässig ist;

    45.

    bekräftigt sein Engagement, die Mittel für Unterstützungsleistungen an Palästina, den Friedensprozess und die UNRWA nicht willkürlich zu kürzen; bekräftigt dennoch seine feste Überzeugung, dass die Diskrepanz zwischen ihrer globalen finanziellen Unterstützung – die Europäische Union insgesamt steht bei den Gebern an erster Stelle – und ihrem begrenzten Einfluss auf den Friedensprozess weder gerechtfertigt noch verständlich ist und gründlich angegangen werden muss, insbesondere im Kontext des neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienstes;

    46.

    bekräftigt seinen Widerstand gegen die vorgeschlagene Umschichtung von Mitteln von mehreren Instrumenten und Programmen hin zu den flankierenden Maßnahmen im Bananensektor und dem Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrienationen (ICI+), deren Finanzierung zum Zeitpunkt der Annahme des gegenwärtigen MFR nicht vorgesehen war, bekundet dennoch seine Unterstützung für diese Instrumente; unterstreicht, dass das Instrument der Entwicklungszusammenarbeit nicht als Fonds angesehen werden darf, auf den für die Finanzierung eines etwaigen neuen Bedarfs, der sich unter Rubrik 4 ergibt, zurückgegriffen werden könnte, sondern dass es für eine spezifische Liste von Zielvorgaben, zu deren Verwirklichung sich die Europäische Union bei zahlreichen Gelegenheiten verpflichtet hat, eingerichtet und finanziert worden ist; fordert deshalb den Rat auf, sich über eine mehrjährige Finanzierung dieser Maßnahmen mit Hilfe sämtlicher Mittel, die in der IIV vorgesehen sind, zu einigen;

    47.

    beschließt, einen Teil der Mittel für die Umwelt und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einschließlich der Energie in die Reserve einzustellen, bis die Kommission ein politisch verbindliches Dokument vorlegt, mit dem der Nachweis erbracht wird, dass dieses „Schnellstart“-Finanzierungspaket für den Klimaschutz tatsächlich eine Ergänzung darstellt, dass mit ihm Partnerregionen auf geografisch ausgewogene Weise EU-Mittel zugewiesen werden und dass es nicht zu Lasten bestehender Programme der Entwicklungszusammenarbeit geht, sowie klare Informationen über Kriterien für die Auswahl der Begünstigten und Einzelheiten der Vereinbarungen mit den Entwicklungsländern;

    48.

    leitet bei der EU-Unterstützung für den fairen Handel einen Ansatz ein, der sämtliche Haushaltslinien einbezieht;

    49.

    vertritt die Auffassung, dass man sich im Einklang mit den Vierparteienverhandlungen über die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes um eine verstärkte Identifizierung von GASP- und GSVP-Missionen bemühen sollte, da dies im Interesse einer verbesserten Transparenz und eines leichteren Überblicks über den Haushaltsplan liegt; beschließt dementsprechend, die Haushaltslinien 19 03 01, 19 03 03 und 19 03 07 aufzusplitten, um getrennte Haushaltslinien für die EUMM in Georgien, EULEX Kosovo und EUPOL Afghanistan zu schaffen, bei denen es sich um die wichtigsten Missionen handelt, die im Jahre 2011 im Rahmen der GASP/GSVP durchgeführt werden;

    50.

    wundert sich darüber, warum immer noch Zahlungen an Kommissionsmitglieder im Ruhestand, die anschließend einer anderen Beschäftigung nachgehen, gezahlt werden; fordert mit Nachdruck, dass die Kommission eine detaillierte Übersicht über die gegenwärtigen Verfahren erstellt und dem Parlament bis zum 30. April 2011 einen detaillierten Bericht unterbreitet;

    51.

    ist entsprechend seinen Entschließungen zu den transatlantischen Beziehungen der Auffassung, dass die strategische Partnerschaft EU-USA über die Schaffung einer spezifischen Haushaltslinie für die „Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten“ eindeutig festgelegt werden muss;

    52.

    ist der Auffassung, dass eine weitere Aufstockung des Finanzrahmens zur Unterstützung der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft erforderlich ist, um eine angemessene Finanzierung der Arbeit des Ausschusses für die Vermissten auf Zypern sowie der Restaurierungsvorhaben des Technischen Ausschusses für das kulturelle Erbe zu gewährleisten; ist der Auffassung, dass die Arbeit dieser Ausschüsse von großer Bedeutung für beide Volksgruppen auf Zypern ist;

    Rubrik 5

    53.

    widersetzt sich dem allgemeinen Standpunkt des Rates zu den Ausgaben der Rubrik 5, der in einer Kürzung in Höhe eines Gesamtbetrags von über 115 Millionen EUR besteht, welche sich aus der Nichtveranschlagung der Anpassung der Dienstbezüge und Ruhegehälter um 1,85 % im Haushaltsplan und einer globalen Kürzung bei den Haushaltslinien für die Europäischen Schulen ergibt, die den Prioritäten des Parlaments in den Bereichen Jugend-Bildung-Mobilität zuwiderläuft;

    54.

    unterstreicht, dass ein derart restriktiver Ansatz zwar zu kurzfristigen Einsparungen für den EU-Haushalt und die Mitgliedstaaten führt, allerdings die Durchführung von Politiken und Programmen der Europäischen Union gefährdet; unterstreicht außerdem, dass die Organe mit angemessenen Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausgestattet werden sollten, insbesondere nach dem Inkrafttreten des AEUV;

    55.

    macht deshalb generell die vom Rat vorgenommenen Kürzungen rückgängig und stellt die Beträge, die der Anpassung der Dienstbezüge um 1,85 % entsprechen, in Erwartung des Urteils des Gerichtshofs in die Reserve ein; ist der Auffassung, dass die Veranschlagung derartiger Ausgaben im Haushaltsplan einer wirtschaftlichen und umsichtigen Haushaltsführung entspricht;

    56.

    setzt die im Haushaltsentwurf der Kommission veranschlagten Mittel für alle anderen vorstehend genannten Kürzungen mit Ausnahme der Kürzung bei der Haushaltslinie Konferenzen, Sitzungen und Ausschüsse wieder ein; hält die am Haushaltsplan der Europäischen Schulen vorgenommenen Kürzungen für unvertretbar; fragt sich zusätzlich, wie der Rat in der Lage ist, den möglichen Personalbestand in den Dienststellen der Kommission mit größerer Genauigkeit zu veranschlagen als die Kommission selbst;

    57.

    fordert den Rat auf, zügig das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2011 anzunehmen, damit der Europäische Auswärtige Dienst seine Arbeit zu Beginn des Jahres 2011 mit angemessenen Ressourcen aufnehmen kann, beschließt jedoch, die Mittel so lange in die Reserve einzustellen, bis eine weitere Konsultation der einschlägigen Gremien des Parlaments durch die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik zu den Prioritäten stattgefunden hat, die mit den Ressourcen verwirklicht werden sollen, welche durch die Verschmelzung der gegenwärtigen Strukturen der Kommission und des Rates freigeworden sind;

    58.

    stellt in Erwartung spezifischer Aktionen, Folgemaßnahmen oder Vorschläge der Kommission bzw. mit Blick auf den Erhalt zusätzlicher Informationen von der Kommission die Mittel bei bestimmten administrativen Haushaltslinien in die Reserve ein; fordert insbesondere eine Revision des Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder und dessen strenge Anwendung im Hinblick auf die Modalitäten der Zuerkennung von Ruhegehältern an ehemalige Mitglieder, um einen bestimmten Betrag der Mittel aus der Reserve freizugeben;

    Agenturen

    59.

    billigt generell die von der Kommission veranschlagten Beträge für den Bedarf der Agenturen an Haushaltsmitteln und lehnt die Grundsätze ab, auf die sich der Standpunkt des Rates zu den Haushaltsplänen der dezentralen Agenturen der Europäischen Union im Vergleich zu 2010 stützte, d. h.

    Begrenzung der Anhebung auf 1,5 % für die Agenturen, die die volle Funktionsfähigkeit erreicht haben,

    Begrenzung der Anhebung auf 3 % für Agenturen, denen neue Aufgaben übertragen worden sind; dabei Schaffung der Hälfte der geforderten Stellen,

    keine Änderungen an dem Vorschlag der Kommission für neue Agenturen;

    60.

    ist allerdings der Auffassung, dass der Zuschuss der Europäischen Union für Agenturen, die Gebühren erheben, nicht um den Betrag der zweckgebundenen Einnahmen verringert werden sollte, um ihnen in Anbetracht der Schwankungen bei den erhobenen Gebühren die angemessene haushaltspolitische Flexibilität zu geben;

    61.

    beschließt außerdem, die Mittelansätze für die drei neuen Agenturen im Bereich der Finanzaufsicht für 2011 entsprechend den verfügbaren Schätzungen der haushaltsmäßigen Auswirkungen des Ergebnisses der Verhandlungen mit dem Rat aufzustocken, für die Europäische Polizeiakademie bis zum Ergebnis des Entlastungsverfahrens für 2008 Mittel in die Reserve einzusetzen, die Finanzmittel der Europäischen Union für die Europäische Stiftung für Berufsbildung im Einklang mit den Prioritäten des Parlaments zu erhöhen und die Haushaltszuweisungen für die Fischereikontrollagentur aufzustocken, damit sie in der Lage ist, ihren Kontrollverpflichtungen in internationalen Gewässern nachzukommen;

    Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen

    62.

    unterstreicht, dass Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen, die in einer begrenzten Zahl angenommen worden sind, eingehend geprüft und bewertet worden sind, auch im Licht der nützlichen und konstruktiven ersten Bewertung durch die Kommission im Juli 2010, um eine Verdoppelung von Aktionen zu vermeiden, die bereits durch bestehende EU-Programme abgedeckt werden; verweist darauf, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen darauf abzielen, politische Prioritäten zu formulieren und neue Initiativen einzuführen, die sich zu künftigen Aktivitäten und Programmen der Europäischen Union entwickeln könnten;

    EINZELPLÄNE I, II, IV, VI, VII, VIII, IX

    Allgemeiner Rahmen

    63.

    erinnert daran, dass die Organe ihre Haushaltspläne auf der Grundlage einer wirtschaftlichen und effizienten Haushaltsführung und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der gegenwärtigen Wirtschaftskrise aufstellen sollten und dass sie die notwendigen Anstrengungen unternehmen sollten, um die Ressourcen effektiv einzusetzen, so dass sie in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nach dem Vertrag von Lissabon nachzukommen, während sie sich gleichzeitig um Einsparungen bemühen, wo immer solche möglich sind;

    64.

    macht auf das laufende Verfahren aufmerksam, das die Kommission im Zusammenhang mit den Anpassungen der Dienstbezüge beim Gerichtshof angestrengt hat, und hat beschlossen, im Einklang mit dem für den Haushalt geltenden Vorsichtsprinzip Mittel in die Reserve einzustellen, die die Auswirkungen für 2011 abdecken würden, sollte der Gerichtshof im Zusammenhang mit der fraglichen Anpassung der Dienstbezüge um 1,85 % zugunsten der Kommission urteilen;

    65.

    stellt fest, dass der Rat die Mittel für Kroatien gekürzt und sich im Hinblick auf das Datum des Beitritts Kroatiens auf eine andere Arbeitshypothese gestützt hat als die Kommission; beschließt in Ermangelung neuer Elemente, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Änderung rechtfertigen, dem Ansatz der Kommission zu folgen;

    66.

    hat im Anschluss an eine Bewertung der Anforderungen jedes einzelnen Organs beschlossen, einen Teil der vom Rat am Haushaltsplan der Organe vorgenommenen Kürzungen in den Fällen rückgängig zu machen, in denen die spezifischen Anforderungen jedes Organs für vollauf gerechtfertigt gehalten werden;

    67.

    unterstreicht, dass das bisherige Unvermögen des Rates, einen Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2010 für den Ausschuss der Regionen und den Wirtschafts- und Sozialausschuss festzulegen, keine andere Option lässt, als den Inhalt dieses Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans in die Debatte über den Haushaltsplan für 2011 einzubeziehen;

    Einzelplan I –     Europäisches Parlament

    Allgemeiner Rahmen

    68.

    unterstreicht, dass während zwei Vorkonzertierungssitzungen im März und April 2010 Verhandlungen stattgefunden haben und dass bei einer großen Zahl von Themen auf der Stufe der Erstellung des Voranschlags eindeutige Ergebnisse erreicht wurden; begrüßt den guten Willen und die konstruktive Natur dieser Treffen; begrüßt die Tatsache, dass das vom Präsidium im September 2010 angenommene Berichtigungsschreiben keine größeren Änderungen beim Haushaltsvoranschlag impliziert;

    69.

    ist sich des Umstands bewusst, dass ein schwieriger, jedoch zufriedenstellender Ausgleich zwischen den Erfordernissen der uneingeschränkten Wahrnehmung der im Vertrag von Lissabon festgelegten Aufgaben des Parlaments, die eine Aufstockung der Ressourcen erforderlich machen, und der Anwendung der Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung in Zeiten einer Finanzkrise gefunden werden muss; hat deshalb die verschiedenen Haushaltslinien im Detail geprüft und einige Anpassungen bei den Mitteln vorgenommen, die in den Voranschlag eingesetzt wurden;

    70.

    weist darauf hin, dass sich der Gesamtbetrag seines Haushaltsplans auf 1 700 349 283 EUR beläuft und einem Anteil von 20,21 % an den Ausgaben unter der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des MFR entspricht, d.h. im Einklang mit der in seinen früheren Entschließungen erhobenen Forderung steht, dass sich die Ausgaben um die Marke von 20 % herum bewegen sollten;

    71.

    unterstreicht diesbezüglich, dass die beträchtliche Ausweitung der Zuständigkeiten nach dem Vertrag von Lissabon und der daraus resultierende Bedarf an Personal und sonstigen Ressourcen in diesen Betrag Eingang gefunden haben;

    72.

    stellt fest, dass der von der Haushaltsbehörde beschlossene endgültige Betrag eine Nettokürzung um 6 198 071 EUR im Vergleich zum Haushaltsentwurf darstellt und um 25 029 014 EUR im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen für den Haushaltsplan vor der Konzertierung mit dem Präsidium;

    73.

    hält an seinem Standpunkt fest, dass auf jeden Fall eine Politik der Ermittlung von Einsparungen, wo immer solche möglich sind, und die kontinuierliche Fortsetzung der organisatorischen Umgestaltung und Umschichtung von bestehenden Ressourcen ausschlaggebende Elemente seiner Haushaltspolitik sind, insbesondere in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise;

    Humanressourcen

    74.

    stellt die starke Betonung der indirekten Unterstützung für die Mitglieder fest, wie sie vom Präsidium vorgeschlagen und von seinem Haushaltsausschuss gebilligt wird, wobei sich diese Schwerpunktsetzung in einer eindeutigen Stärkung von Bereichen wie der Kapazität des Parlaments auf dem Gebiet der Forschung und der politischen Analyse, der Bibliotheksdienste, der Fachabteilungen und verwandter Bereiche äußert; verweist darauf, dass dies im Anschluss an die neue und stärkere Rolle des Parlaments die entsprechende Ergänzung zu den Maßnahmen im Bereich der direkten Unterstützung darstellt, die bereits im Haushaltsplan 2010 und im Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2010 gefördert wurden;

    75.

    verweist auf seine Entschließung zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2011 vom 18. Mai 2010 (8) und den dazugehörigen Stellenplan; beschließt jetzt, einige Anpassungen vorzunehmen, wie sie in den nachstehenden Ziffern beschrieben werden;

    76.

    verweist auf seinen Beschluss, die Kapazität der Bibliotheksdienste zu verstärken, indem es 15 neue Stellen für 2011 bestätigt und die Stellen der 13 Vertragsbediensteten in Dauerplanstellen als Teil dieses Prozesses umwandelt; beschließt, die Mittel für 8 dieser Stellen mit Blick auf die Staffelung der Einstellungen über einen Zeitraum von zwei Jahren zu senken;

    77.

    hat beschlossen, die Mittel für die 30 Stellen (6 AD5 und 24 AST1) für „andere Bereiche“ in Erwartung der angeforderten weiteren Informationen in der Reserve zu belassen;

    78.

    beschließt, die Internalisierung des Akkreditierungsdienstes, wie sie im Berichtigungsschreiben angeregt wird, zu billigen, und dementsprechend 16 neue Stellen im Stellenplan zu schaffen (1 AD5 und 15 AST1) und die entsprechenden Mittel verfügbar zu machen;

    79.

    billigt entsprechend dem Berichtigungsschreiben die nachfolgenden haushaltsneutralen Maßnahmen:

    Umwandlung von 5 bestehenden Stellen auf Zeit in Dauerplanstellen (1 AD9T in 1 AD5P, 1 AD8T in 1 AD5P, 1 AD5T in 1 AD5P und 2 AST3T in 2 AST1P),

    Anhebung von 2 AD11-Stellen auf Zeit in AD12-Stellen,

    Umwandlung von 15 AST-Stellen (5 AST10, 5 AST6 und 5 AST5) in 15 AD5-Stellen;

    80.

    hat im Zusammenhang mit Kroatien in die Reserve eingestellte Mittel in Höhe von 3 Millionen EUR im Einklang mit seinem früheren Beschluss über die Mittelübertragung C1/2010 freigegeben und diese Mittel auf die Haushaltslinie für die Einstellung von Vertragsbediensteten übertragen;

    Direkte Unterstützung der Mitglieder

    81.

    beschließt im Anschluss an seine vorhergehende eingehende Debatte über die Zulage für die Assistenten in Verbindung mit dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2010 und den Vorschlägen des Präsidiums für 2011 für eine zweite Tranche der Verstärkung, diese Mittel in der Reserve zu belassen; nimmt die von der Verwaltung eingegangenen Antworten zur Kenntnis, hält sie jedoch nicht für überzeugend genug, um eine weitere Anhebung in dieser Phase zu rechtfertigen; verweist auf die in seiner Entschließung vom 25. März 2010 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2011 (9) erhobene Forderung nach Bereitstellung von Informationen;

    82.

    lehnt den Antrag seines Präsidiums, die Stellen der Assistenten der Quästoren von AST 4 nach AST 8 höherzustufen, ab;

    Gebäudepolitik

    83.

    hat die Bezeichnung von Haushaltslinie 2008 geändert, um bei verschiedenen Gebäudeprojekten für mehr Transparenz zu sorgen;

    84.

    fordert, auf regelmäßiger Grundlage über neue Entwicklungen für Bauvorhaben mit beträchtlichen Auswirkungen auf den Haushaltsplan, z. B. das KAD-Gebäude, unterrichtet zu werden, und erwartet die Antworten, was die finanziellen Auswirkungen möglicher paralleler Gebäudevorhaben in Brüssel auf den Haushaltsplan betrifft;

    Kommunikations- und Informationspolitik

    85.

    nimmt die Antwort zur Kenntnis, die zum Sachstand in Bezug auf das System des Wissensmanagements erteilt worden ist, wobei in der gegenwärtigen Phase des Projekts jedoch noch nicht bewertet werden kann, ob das Projekt die an es gerichteten Erwartungen erfüllen wird; unterstreicht die Notwendigkeit eines Zeitplans für die Umsetzung dieses Systems; verweist auf die in der Entschließung zu den Leitlinien des Haushaltsverfahrens erhobene Forderung, dass ein solches System über das Internet für die europäischen Bürger leicht zugänglich gemacht wird; fordert Informationen darüber, wie im Anschluss an die Umsetzung des Systems des Wissensmanagements Einsparungen erzielt werden können;

    86.

    stellt fest, dass zahlreiche Mitglieder Fragen zum Inhalt und zum Sachstand bei dem Projekt IT-Mobilität aufgeworfen haben, bei dem möglicherweise eine eingehendere Analyse und Debatte gerechtfertigt sind; hat beschlossen, die Mittel für dieses Vorhaben vorläufig in die Reserve einzustellen, um eine solche Debatte und Analyse zu ermöglichen;

    87.

    fordert, über die Entwicklungen beim WEB-TV des Parlaments unterrichtet zu werden, und beschließt, 1 Million EUR in die Reserve einzustellen:

    Fragen des Umweltschutzes

    88.

    bekräftigt seine Unterstützung für die Initiative, effektiv konkrete Anreize und Maßnahmen einzuführen, um verstärkt und besser auf weniger umweltschädigende Verkehrsmittel als Flugzeuge und Kraftfahrzeuge zurückzugreifen, z.B. öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder, was möglicherweise auch dabei hilft, mögliche künftige Einsparungen bei Haushaltsposten wie „Fahrzeuge“ zu ermitteln;

    89.

    unterstreicht im gleichen Sinne die Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz sowohl im Hinblick auf den Haushaltsplan als auch die Umwelt zu entwickeln;

    90.

    ist erfreut darüber, dass bei der Haushaltslinie für die Reisekosten der Mitglieder und dem Posten „Energieverbrauch“ weitere Einsparungen in Höhe eines Gesamtbetrags von 4 Millionen EUR erzielt werden können;

    Mehrjahresvorhaben und andere Ausgabenposten

    91.

    beschließt betreffend das Haus der Europäischen Geschichte, die beantragten 2,5 Millionen EUR für weitere Studien in die Reserve einzustellen; stellt fest, dass – solange die Bewertung der Vorschläge der Architekten noch aussteht – noch immer keine Übersicht über die Gesamtkosten des Vorhabens verfügbar ist; verweist ebenfalls auf die sonstigen Forderungen, die in verschiedenen Entschließungen des Parlaments formuliert worden sind und auf die bisher keine Antwort eingegangen ist, wie beispielsweise eine mögliche Zusammenarbeit mit anderen Organen und möglichen interessierten Partnern;

    92.

    beschließt, die Mittel für eine weitere Zahl von Haushaltsposten anzupassen und einige Reserven bei Haushaltsposten zu schaffen, wo der genaue Bedarf an Mitteln schwierig vorherzusehen ist und sich im Laufe des Jahres ein möglicher zusätzlicher Bedarf oder im Gegenteil Einsparungen ergeben können;

    93.

    verweist darauf, dass während der Phase des Voranschlags und des Vermittlungsverfahrens zwischen seinem Haushaltsausschuss und seinem Präsidium der ursprüngliche Betrag von 1,2 Millionen EUR, mit dem der Beschluss des Präsidiums zur Einführung einer Zulage für Amtsträger finanziert werden sollte, auf 400 000 EUR gekürzt wurde; verweist ferner darauf, dass Ausgaben in Verbindung mit dieser Zulage für Amtsträger nur nach Vorlage von Belegen, die solche Kosten uneingeschränkt rechtfertigen, erstattet werden können; weist darauf hin, dass weitere Aufstockungen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 in erster Linie für die Erneuerung des Lagerbestands an Repräsentationsgegenständen für den Protokolldienst bestimmt sind; ist der Auffassung, dass im Falle der Erneuerung des Lagerbestands in diesem Jahr die Ausgaben für diesen Posten in kommenden Jahren wahrscheinlich gesenkt werden können; unterstreicht die Notwendigkeit eines vorsichtigen Haushaltsgebarens bei der Prüfung von Anträgen auf Genehmigung von Dienstreisen zwischen den Arbeitsorten des Parlaments und anderer Dienstreisen sowie einer äußersten Selbstbeschränkung bei den Ausgaben für Repräsentationszwecke in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise; würde deshalb die Kürzung solcher Ausgaben im Verlauf des Jahres im Vergleich zu dem geschätzten ursprünglichen Bedarf begrüßen;

    Einzelplan IV –     Gerichtshof

    94.

    beschließt, von den 39 beantragten neuen Stellen 29 zu schaffen, insbesondere in Anbetracht des starken Anstiegs der Zahl der Rechtssachen und der daraus resultierenden Arbeitsbelastung, die zu einem zusätzlichen Bedarf an Rechts- und Sprachsachverständigen und Übersetzungsleistungen führt (24 der Stellen sind damit verknüpft), und stimmt einer begrenzten Zahl weiterer gerechtfertigter Mittelaufstockungen zu;

    95.

    stellt fest, dass der Rat bei seiner Lesung die unter diesem Posten ausgewiesenen Mittel in einer Weise gekürzt hat, die nicht angemessen die vom Gerichtshof 2009 und in der ersten Jahreshälfte 2010 erreichte hohe Rate der Besetzung von Stellen widerspiegelt; hat deshalb beschlossen, dass die vom Rat vorgenommene Kürzung um 3 % (die einer Anhebung des pauschalen Abschlagsatzes von 2,5 % auf 5,5 % entspricht) auf 1 % gesenkt werden muss, um den erforderlichen Bedarf des Stellenplans zu decken und dem Gerichtshof zu ermöglichen, seine Aufgaben korrekt wahrzunehmen;

    96.

    ist bei verschiedenen Haushaltslinien, die Unterstützungsausgaben betreffen, dahingehend kompromissbereit, dass es einen höheren Betrag als der Rat gewährt, jedoch einen niedrigeren als den im Haushaltsentwurf vorgesehenen; macht eine Ausnahme für bestimmte IT-spezifische Ausgaben, wo – externen Prüfungsempfehlungen zufolge – der volle Betrag unter zwei Haushaltslinien bereitgestellt wird;

    Einzelplan V –     Rechnungshof

    97.

    stellt fest, dass der Haushaltsentwurf des Hofes vom Rat nur geringfügig geändert wurde und dass die daraus resultierende Höhe der Mittel insgesamt gesehen akzeptiert werden könnte; stellt fest, dass im Anschluss an eine Anhebung um 32 Prüferstellen in den beiden letzten Jahren in einem Haushaltsjahr der Selbstbeschränkung keine zusätzlichen Bediensteten beantragt wurden, obwohl dies ursprünglich geplant war;

    98.

    bekräftigt das systematische Engagement des Hofes, seine Kosten für administrative Unterstützung zu senken und interne Haushaltsprüfungen durchzuführen; möchte weiter sondieren, in welchem Ausmaß andere Organe auf den Sachverstand des Hofes auf diesem Gebiet zurückgreifen können;

    Einzelplan VI –     Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

    99.

    beschließt, eine Kompromisslösung für neue Stellen herbeizuführen, die infolge des Vertrags von Lissabon beantragt worden sind, und sich dabei an die Vorgaben zu halten, die bereits im Sommer von der spanischen Präsidentschaft vorgeschlagen worden sind, d. h. Schaffung von 11 neuen Stellen zur Bewältigung der ausgeweiteten Zuständigkeiten und der Arbeitsbelastung wie folgt: 6 AD5, 3 AD9-Stellen auf Zeit und 2 AST3;

    100.

    stellt fest, dass diese Stellen unter anderem dazu bestimmt sind, die Kapazität des Ausschusses in den Bereichen Konsultationen, Planung und Beziehungen zur Zivilgesellschaft zu stärken, und dass sie einen akzeptablen Kompromiss zwischen den ursprünglichen Anforderungen des Ausschusses und dem Haushaltsentwurf des Rates darstellen;

    101.

    beschließt nach Kenntnisnahme der gegenwärtigen Quoten der unbesetzten Stellen und nach Anhörung des Ausschusses zu diesem Thema, einen Abschlag von 4,5 % auf die Dienstbezüge anzuwenden statt der vom Rat empfohlenen 5,5 %, um die effektive Einstellung von Bediensteten auf freie Stellen nicht zu behindern;

    102.

    unterstreicht die Notwendigkeit, unverzüglich den Grundsatzbeschluss des Ausschusses umzusetzen, die Fahr- bzw. Flugscheine seiner Mitglieder auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten zu erstatten und das derzeit mögliche System der pauschalen Erstattung abzuschaffen; begrüßt diesen Beschluss grundsätzlich; hat die Mittel für diese Änderung des Systems verfügbar gemacht und wird dieses Thema weiter verfolgen;

    103.

    stimmt einer begrenzten Zahl von Mittelaufstockungen im Vergleich zu der Lesung des Rates zu, was bei verschiedenen Haushaltslinien für Unterstützungsausgaben immer noch eine Einsparung gegenüber dem HE bedeutet;

    Einzelplan VII –     Ausschuss der Regionen

    104.

    beschließt, eine Kompromisslösung für neue Stellen herbeizuführen, die infolge des Vertrags von Lissabon beantragt worden sind, und sich dabei an die Vorgaben zu halten, die bereits im Sommer von der spanischen Präsidentschaft vorgeschlagen worden sind, d. h. Schaffung von 18 neuen Stellen zur Bewältigung der ausgeweiteten Zuständigkeiten und der Arbeitsbelastung wie folgt: 2 AD9, 5 AD7, 7AD5, 2 AST3 und 2 AST1;

    105.

    stellt fest, dass diese Stellen unter anderem dazu bestimmt sind, die Kapazität des Ausschusses in den Bereichen der Subsidiarität, des territorialen Zusammenhalts, der Folgenabschätzungen, der Konsultationstätigkeit und der ausgeweiteten interregionalen Aktivitäten zu stärken;

    106.

    beschließt nach Anhörung der Argumente des Ausschusses zur Zahl der Einstellungen und zur Quote der freien Stellen, einen Pauschalabschlag von 5 % vorzunehmen;

    107.

    nimmt eine Kompromisslinie zwischen den Anträgen des Ausschusses und den Kürzungen des Rates bei den verschiedenen Haushaltslinien für Unterstützungsausgaben ein;

    Einzelplan VIII –     Europäischer Bürgerbeauftragter

    108.

    betrachtet den HE dieser Institution als weitgehend zufriedenstellend und stellt ferner fest, dass vom Rat nur wenige Änderungen vorgenommen wurden;

    109.

    unterstreicht jedoch, dass es im Hinblick auf die Schaffung von 1 Stelle auf Zeit einen anderen Standpunkt als der Rat vertritt, da sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan ergeben, weil dieselben Ausgaben derzeit über Verträge gezahlt werden, und beschließt deshalb, die Schaffung der Stelle zu genehmigen;

    Einzelplan IX –     Europäischer Datenschutzbeauftragter

    110.

    hat unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung dieser Institution, auf der Grundlage vorher bestehender Verpflichtungen und auf der Grundlage neuer Verpflichtungen gemäß dem Vertrag von Lissabon, die zu einer Zunahme der Konsultationen zu Rechtsvorschriften führen, welche sich auf den Datenschutz auswirken, beschlossen, zwei neue Stellen für 2011 zu schaffen (1 AD6 und 1 AD9);

    111.

    hat bei den bei anderen Haushaltslinien geforderten Aufstockungen einen restriktiven Ansatz verfolgt und fordert den Datenschutzbeauftragten auf, den entsprechenden Bedarf intern im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel zu verwalten;

    *

    *           *

    112.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    (4)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0086.

    (5)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0205.

    (6)  ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 214.

    (7)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0328.

    (8)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0171.

    (9)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0087.


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