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Document 52010AR0292

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Jugend in Bewegung“

    ABl. C 104 vom 2.4.2011, p. 26–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.4.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 104/26


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Jugend in Bewegung“

    2011/C 104/06

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    begrüßt die Leitinitiative der Europäischen Kommission „Jugend in Bewegung“, die einen ehrgeizigen strategischen Rahmen zur Verbesserung der Mobilität, Bildung und beruflichen Eingliederung junger Menschen in Europa darstellt. Die Europäische Kommission hat zum ersten Mal einen Aktionsrahmen für die Jugend unter Einbeziehung der Dimensionen Bildung und Beschäftigung aufgestellt;

    weist darauf hin, dass die Bildung im Mittelpunkt der Mobilität junger Menschen stehen sollte;

    verweist auf den engen Bezug zwischen niedrigem Schulabschluss und sozioökonomischer Benachteiligung als maßgebliche Faktoren für die Zahl junger Menschen, die keine Arbeit haben, keine Schule besuchen bzw. keine Ausbildung absolvieren. Das Durchbrechen dieses Teufelskreises ist eine gewaltige Herausforderung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ganz Europa und sollte im Rahmen dieser Initiative als Priorität betrachtet werden;

    befürwortet die flexible Nutzung des Europäischen Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten und die Gebietskörperschaften, um jungen Menschen insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der Europa-2020-Ziele zu helfen;

    bei der Evaluierung aller Programme zur Bildungsmobilität, die 2011 in Vorschläge für Rechtsvorschriften und in einen neuen Finanzrahmen für die Zeit nach 2013 münden soll, ist es ganz wichtig, den bedeutenden Beitrag der lokalen und regionalen Behörden bei der Förderung der Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken zu berücksichtigen (siehe hierzu die Stellungnahme des AdR zum einschlägigen Grünbuch).

    Berichterstatter

    :

    Marc Schaefer (LU/SPE), Mitglied des Stadtrats Vianden

    Referenzdokument

    :

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - „Jugend in Bewegung“ (Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen)

    KOM(2010) 477 endg.

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Allgemeine Bemerkungen

    1.

    begrüßt die Leitinitiative der Europäischen Kommission „Jugend in Bewegung“, die einen ehrgeizigen strategischen Rahmen zur Verbesserung der Mobilität, Bildung und beruflichen Eingliederung junger Menschen in Europa darstellt. Die Europäische Kommission hat zum ersten Mal einen Aktionsrahmen für die Jugend unter Einbeziehung der Dimensionen Bildung und Beschäftigung aufgestellt;

    2.

    befürwortet vorbehaltlos das Ziel, Wissen, Kompetenzen und Erfahrungen junger Menschen zu verbessern, damit sie leicht in den Arbeitsmarkt integriert und ihr Potenzial optimal zur Entfaltung bringen können, was zur Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie beitragen wird; weist gleichzeitig darauf hin, dass sich Bildung nicht darin erschöpft, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, sondern das umfassendere Ziel haben muss, die gesamte Persönlichkeit zur Entfaltung zu bringen;

    3.

    bedauert, dass die Europäische Kommission die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen zur Förderung der Mobilität nicht ausreichend berücksichtigt hat, obwohl gerade sie aufgrund ihrer Bürgernähe am besten geeignet sind, den Zugang zur Mobilität zu erleichtern; dasselbe gilt für die Konzeption und Umsetzung von Jugendprogrammen, zumal diese Gebietskörperschaften ja die Realität und Lage junger Menschen am besten kennen;

    4.

    verweist darauf, dass die im Rahmen der Initiative angekündigten Maßnahmen möglichst vielen jungen Menschen zugänglich sein müssen, unabhängig von deren individuellen Werdegang, ihrer wirtschaftlichen Situation oder der geografischen Lage ihrer Herkunftsregion; denn es gibt junge Menschen, wie z.B. in den Regionen in äußerster Randlage oder den Inselregionen, die nicht dieselben Mobilitätsmöglichkeiten haben wie junge Menschen auf dem Festland; der Ausschuss betont allerdings, dass hiermit Mobilitätsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, die jungen Menschen aber selbst die Entscheidungshoheit behalten;

    5.

    erinnert daran, dass junge Menschen im Zuge ihres Ausbildungsweges in die Lage versetzt werden sollen, berufsspezifische Kompetenzen, aber auch Wissen zu erwerben, zu erweitern und zu aktualisieren, das ihnen eine aktive Bürgerschaft ermöglicht; weist gleichzeitig darauf hin, dass die Förderung von Kreativität und des Innovationspotenzials junger Menschen sowie die Schaffung eines Raumes für deren intellektuelle und soziale Entfaltung eine zentrale Aufgabe aller Bildungsinstitutionen ist. All diese Bereiche sind Schlüsselfaktoren für die persönliche Emanzipation und gesellschaftliche Integration junger Menschen; dies bedingt auch Maßnahmen, die jungen Menschen die Vereinbarkeit von Ausbildung, Studium bzw. Beruf und Familie ermöglichen;

    6.

    weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage junge Menschen dazu ermutigt werden sollten, ihre Schulbildung zu ergänzen oder eine zusätzliche Ausbildung zu machen, um Qualifikationen zu erwerben, mit denen sie ihre Chancen auf berufliche Eingliederung erhöhen;

    7.

    weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass junge Menschen Fertigkeiten für das Leben erlernen, die sie im Bereich der nichtformalen Bildung entwickeln, der durch das aktuelle Programm „Jugend in Bewegung“ gefördert wird. Er fordert, dieses Programm auch nach 2013 fortzuführen, weil diese Fähigkeiten die akademische Bildung ergänzen und als Impulsgeber für die Mobilität und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung sind;

    8.

    weist auf sein Engagement für die Mobilität in Bildung und Beruf hin, die als wichtiger Faktor der beruflichen und persönlichen Entfaltung die Stärkung der europäischen Identität ermöglicht und gleichzeitig einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU leistet;

    9.

    fordert, dass die Bildungsprogramme zur Förderung der Mobilität auch über die Zeit nach 2013 hinaus verlängert werden und ruft die Kommission, den Rat und das Europäische Parlament auf, bei der Vorbereitung der künftigen Rahmenprogramme eine entsprechende Mittelaufstockung vorzusehen;

    10.

    unterstreicht, dass die Ziele der Initiative „Jugend in Bewegung“ nur in Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und sonstigen im Bereich der Jugendarbeit aktiven Interessengruppen erreicht werden können;

    in Bezug auf die Mobilitätsinitiativen

    11.

    weist darauf hin, dass die Bildung im Mittelpunkt der Mobilität junger Menschen stehen sollte. Aus diesem Grund sollte die Europäische Kommission unterstützende Maßnahmen unter Wahrung der vertraglichen Kompetenzordnung planen, um den Zugang zur Information über Mobilitätsmöglichkeiten zu gewährleisten, die Qualität der Bildung zu verbessern und das Recht auf Zugang zur Bildung für alle wirksam zu schützen; auf diese Weise werden zudem weitere Aspekte der Mobilität gefördert, wie Studentenaustausch im Sekundarbereich, Netzwerkarbeit bei Organisationen, die im Bereich der Mobilität von Studenten und Jugendlichen tätig sind;

    12.

    erinnert daran, dass der Mobilität junger Menschen bei denjenigen mehr Hindernisse im Weg stehen, die kein Hochschulstudium absolvieren und aus einem sozial benachteiligten Milieu stammen sowie bei denjenigen, die aufgrund der geografischen Lage ihrer Herkunftsregion keinen gleichberechtigten Zugang zur Mobilität haben; weist auf die Verpflichtung der EU hin, allen jungen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu den Mobilitätsprogrammen zu gewährleisten, weshalb er eine Unterstützung der Regionen mit besonderen geografischen Merkmalen empfiehlt, wie etwa Regionen in äußerster Randlage oder Inselregionen, wo die Umsetzung dieser Mobilitätsmaßnahmen aufgrund der Entfernung zum Festland und der geografischen Abgeschiedenheit erheblich erschwert wird. Dem muss folglich mit gezielten spezifischen Maßnahmen entgegengewirkt werden, damit auch diese jungen Menschen uneingeschränkt von den europäischen Mobilitätsprogrammen profitieren können. Das betrifft insbesondere entsprechende zielgruppenorientierte Kommunikationsstrategien, aber auch angemessene finanzielle Hilfen, damit die Mobilität nicht mehr an der Finanzkraft scheitert;

    13.

    wie in der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Grünbuch „Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ (1) betont wird, muss auf den bedeutenden Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Förderung der Mobilität zu Lernzwecken hingewiesen werden, den diese insbesondere im Hinblick auf Information, Beratung und Bewusstseinsschärfung sowie in den meisten Fällen durch unterstützende Maßnahmen der Qualitätssicherung und Finanzierung leisten;

    14.

    stellt fest, dass es häufig die kleinen Projekte zur Unterstützung der Mobilität sind, die entscheidende Auswirkungen haben und zur Stärkung einer europäischen Denkweise, einer aktiven Unionsbürgerschaft und der Demokratie beitragen;

    15.

    unterstützt das ehrgeizige Ziel der Europäischen Kommission, die jungen Unionsbürger insbesondere über die vereinfachten Verfahren zur Koordinierung der sozialen Sicherheit besser zu informieren, welche den neuen Mobilitätsformen Rechnung tragen müssen;

    16.

    betont, dass im Rahmen der künftigen Generation der Strukturfonds auch Unterkünfte für Studenten berücksichtigt werden müssen;

    17.

    weist nachdrücklich auf den Bezug zwischen der durch das Grünbuch der Europäischen Kommission angestoßenen Debatte über Ruhestandseinkommen (2) und der Mobilität junger Unionsbürger hin, wenn man die Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Renten verbessern möchte. In diesem Sinne ist es wichtig, dass junge Arbeitnehmer Zugang zu Arbeitsplätzen und Arbeitszeiten haben können, die ihnen Rentenansprüche gewährleisten;

    in Bezug auf die Hochschulbildungspolitiken

    18.

    unterstützt das Ziel der Europa-2020-Strategie, den Anteil der jungen Menschen mit Hochschulabschluss auf mindestens 40 % anzuheben, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass dies eine Demokratisierung des Zugangs zu den Hochschulen, die möglichst vielen jungen Menschen offen stehen müssen, voraussetzt; außerdem müssen sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten die Maßnahmen fortgesetzt und intensiviert werden, die eine bessere Anpassung der Kompetenzen und Arbeitsplätze ermöglichen, und zwar insbesondere im Zuge von Synergien bei der Umsetzung der beiden Leitinitiativen „Jugend in Bewegung“ und „Eine Strategie für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“;

    19.

    aus diesem Grund sollte sich die breitere Streuung der Einnahmequellen der Hochschulen nicht nur auf eine etwaige Anhebung der Einschreibegebühren erstrecken, die diese Demokratisierung aufs Spiel setzen könnte;

    20.

    nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank eine Studiendarlehensfazilität als Ergänzung der Instrumente der Mitgliedstaaten einzuführen. Er betont nachdrücklich, dass diese Darlehen nicht der Ökonomisierung des Mobilitätszugangs Vorschub leisten sollen;

    21.

    befürwortet die Initiative der Europäischen Kommission, ein internationales Ranking für die Leistungen von Hochschulen einzuführen. Die Kriterien dafür sollten u.a. die Qualität der Lehre, die Innovationskraft, das regionale und lokale Engagement und die Internationalisierung, aber auch die Durchmischung und die geschlechtergerechte, soziale und geographische Herkunft ihrer Studenten sowie ihre Zufriedenheit umfassen;

    22.

    schließt sich der Absicht der Europäischen Kommission an, jungen Forschern attraktivere Arbeitsbedingungen anzubieten. Dazu müssen Synergien zwischen den regionalen und europäischen Finanzmitteln geschaffen werden, um jungen Menschen die Finanzierung ihrer Promotion zu ermöglichen;

    23.

    versteht, dass die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden eines der Ziele der Hochschulbildung sein muss, weist aber auch darauf hin, dass diese die Kreativität und das Innovationspotenzial der Studierenden fördern und gleichzeitig auf ihre intellektuelle und soziale Entfaltung hinwirken muss;

    in Bezug auf die berufliche Eingliederung junger Menschen

    24.

    verweist auf den engen Bezug zwischen niedrigem Schulabschluss und sozioökonomischer Benachteiligung als maßgebliche Faktoren für die Zahl junger Menschen, die keine Arbeit haben, keine Schule besuchen bzw. keine Ausbildung absolvieren. Das Durchbrechen dieses Teufelskreises ist eine gewaltige Herausforderung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ganz Europa und sollte im Rahmen dieser Initiative als Priorität betrachtet werden;

    25.

    schließt sich der Absicht der Europäischen Kommission an, allen jungen Menschen ein angemessenes System der sozialen Sicherheit zu gewährleisten. Kein junger Mensch, unabhängig von seiner beruflichen Lage, darf durch das Netz des Sozialschutzes fallen;

    26.

    empfiehlt der Europäischen Kommission, ein Online-Portal für den Austausch von Beispielen für bewährte Verfahren zur Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt auf lokaler und regionaler Ebene einzurichten;

    27.

    stellt fest, dass die Europäische Union die Lage junger Menschen, die nicht arbeiten, nicht studieren und keine Ausbildung machen, systematisch beobachten sollte, und zwar in Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften, die am besten dazu geeignet sind, diese jungen Menschen, die in Schwierigkeiten stecken, zahlenmäßig zu erfassen und Folgemaßnahmen durchzuführen;

    28.

    unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Mitgliedstaaten zur Schaffung einer „Europäischen Jugendgarantie“ zu ermutigen, die gewährleisten soll, dass allen jungen Menschen in den vier Monaten nach ihrem Schulabschluss eine Beschäftigung, eine Berufsausbildung oder ein akademischer Lehrgang auf der Grundlage einer individualisierten Analyse angeboten wird;

    29.

    unterstützt die Europäische Kommission in der Erarbeitung eines Qualitätsrahmens für Praktika, die ein entscheidender Faktor für die berufliche Eingliederung junger Menschen sein können. Nicht- oder unterbezahlte Praktika sollten möglichst vermieden werden. Dieser europäische Rahmen sollte dementsprechend eine finanzielle Gratifikation und einen Sozialschutz vorsehen, der den jungen Praktikanten die soziale Eingliederung ermöglichen soll; außerdem sollte er die Rechte und Pflichten der jungen Praktikanten und der Praktikumsunternehmen regeln;

    30.

    weist darauf hin, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 eine Gelegenheit sein wird, um (a) den Jugendlichen den Wert der Freiwilligentätigkeit u.a. als Möglichkeit zur Entwicklung ihres beruflichen Werdegangs aufzuzeigen, und (b) die Hindernisse für Freiwilligenarbeit zu beseitigen sowie den Bedarf an einem angemessenen gesetzlichen Rahmen zum Schutz der Rechte und Ansprüche von Freiwilligen zu decken;

    31.

    bezweifelt die Wirksamkeit der von der Europäischen Kommission geplanten Einführung eines einzigen, unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses und bittet um weitere Erläuterungen zur Dauer der Probezeiten und zu den speziellen Mindestlöhnen für junge Menschen. Dieser Vertragstyp, dessen Vorteile für die berufliche Eingliederung längst nicht gesichert sind, könnte vielmehr zu einer Prekarisierung ihres Eintritts ins Berufsleben und zu einem Arbeitsmarkt der zwei Geschwindigkeiten führen;

    32.

    unterstützt die Initiative „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ der Europäischen Kommission als Pilotprojekt, das es den jungen Menschen ermöglicht, in einem der 27 Mitgliedstaaten eine Arbeit zu finden. In diese Initiative sollten die für die berufliche Eingliederung junger Menschen zuständigen Vereinigungen und die Gebietskörperschaften eingebunden werden;

    33.

    begrüßt die Einsetzung einer hochrangigen Expertengruppe zur Bekämpfung des Analphabetismus als Teil der prioritären Maßnahmen. Dieser Gruppe sollten Experten aus den Gemeinden und Regionen angehören, die ihre Erfahrungen vor Ort einbringen könnten. Wie der Ausschuss der Regionen in seiner Initiativstellungnahme zum Analphabetismus (3) betonte, ist der Austausch bewährter Verfahren auf europäischer Ebene von wesentlicher Bedeutung, insbesondere zwischen den kommunalen und regionalen Behörden, die Strategien zur Bekämpfung des Analphabetismus entwickelt haben;

    in Bezug auf die Nutzung europäischer Fonds

    34.

    befürwortet die flexible Nutzung des Europäischen Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten und die Gebietskörperschaften, um jungen Menschen insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der Europa-2020-Ziele zu helfen. Das Potenzial dieses Fonds sollte optimiert und die durch ihn gebotenen Möglichkeiten sollten stärker ins Bewusstsein gerückt werden; andere, nicht (vornehmlich) auf die Beschäftigungsfähigkeit ausgerichtete europäische Förderprogramme (z.B. das Programm für lebenslanges Lernen) sollten daneben zur Umsetzung der in der Initiative genannten Ziele unverändert bestehen bleiben, da sich Bildung nicht darin erschöpft, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern;

    35.

    stellt fest, dass es eine Vielzahl europäischer Programme zur Förderung der Mobilität junger Menschen gibt (das Programm für lebenslanges Lernen, Erasmus Mundus, Jugend in Aktion, Das Europa der Bürger). Diese Programme könnten auch auf Lehrkräfte, Pädagogen und Sozialarbeiter ausgerichtet werden, die häufig als Multiplikatoren für die Mobilität der von ihnen betreuten Jugendlichen wirken;

    36.

    bei der Evaluierung aller Programme zur Bildungsmobilität, die 2011 in Vorschläge für Rechtsvorschriften und in einen neuen Finanzrahmen für die Zeit nach 2013 münden soll, ist es ganz wichtig, den bedeutenden Beitrag der lokalen und regionalen Behörden bei der Förderung der Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken zu berücksichtigen (siehe hierzu die Stellungnahme des AdR zum einschlägigen Grünbuch). Denn diese fungieren häufig als Informations- und Beratungsstellen und erleichtern die Wahrnehmung bestehender Mobilitätschancen. Und sie bieten auch entsprechende finanzielle Zuschüsse. Sinnvoll wäre ferner eine Reduzierung der Verwaltungsformalitäten für diese Programme;

    in Bezug auf die symbolischen Initiativen im Rahmen dieses Aktionsprogramms und seine Bekanntmachung

    37.

    begrüßt die Einführung einer Karte „Jugend in Bewegung“. Diese symbolische Aktion kann zur Bekanntmachung der Gesamtinitiative beitragen und das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union stärken. Gleichwohl sollte dieser Ausweis mit einem realen Nutzen verknüpft werden, der allerdings bereits bestehenden Ausweisen (wie der internationale Studentenausweis ISIC) oder der bereits bestehenden Europäischen Jugendkarte des Europäischen Jugendkartenvereines (EYCA), auf der er aufbauen könnte, keine Konkurrenz machen darf. Zur Förderung der Mobilität junger Menschen könnten außerdem umfangreiche Preisermäßigungen für Reisen und für Unterkünfte junger Menschen in der Europäischen Union anvisiert werden;

    38.

    weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, verschiedene bestehende Initiativen, wie der Europass (Lebenslauf in europäischem Format), in den künftigen „Europäischen Kompetenzpass“ aufzunehmen. Denn eine Zersplitterung dieser Initiativen ist nicht im Interesse der angestrebten Förderung der Mobilität durch Erleichterung der Kompetenzanerkennung zwischen den Mitgliedstaaten.

    Brüssel, den 27. Januar 2011

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“, CdR 246/2009.

    (2)  Grünbuch „Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“, KOM(2010) 365 endg.

    (3)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum „Abbau des Analphabetismus - Eine ehrgeizige europäische Strategie gegen die Ausgrenzung und für die persönliche Entfaltung entwickeln“, CdR 193/2009.


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