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Document 52010AR0116

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Frühjahrspaket: Aktionsplan der EU zur Verwirklichung der Milleniumsentwicklungsziele“

    ABl. C 267 vom 1.10.2010, p. 17–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.10.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 267/17


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Frühjahrspaket: Aktionsplan der EU zur Verwirklichung der Milleniumsentwicklungsziele“

    (2010/C 267/05)

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    A.   Allgemeine Bemerkungen

    1.   teilt den politischen Willen der Kommission, die führende Rolle der EU bei der weltweiten Bekämpfung der Armut zu festigen und diesen im Jahr 2000 mit der Annahme der Millenniumsentwicklungsziele (1) im Rahmen der Vereinten Nationen eingeleiteten Prozess fortzusetzen;

    2.   begrüßt die Aufstellung dieses „Zwölfpunkte-Aktionsplans der EU“, der sich auf zahlreiche Dokumente des so genannten Frühjahrspakets stützt, die im Einzelnen beigefügt sind. Das Ziel der EU besteht darin, im Vorfeld des Gipfeltreffens, das vom 20. bis 22. September 2010 im Rahmen der Vereinten Nationen in New York stattfindet, eine gemeinsame Position zu erarbeiteten. Auch vor dem Hintergrund einer schweren wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Krise bleibt das Hauptziel, Not und Elend, in denen hunderte Millionen Frauen, Männer und Kinder leben, stärker zu bekämpfen und konkrete Modalitäten für die Einhaltung der Verpflichtungen zu den Millenniumsentwicklungszielen bis zum vereinbarten Zieldatum 2015 festzulegen;

    3.   würdigt die Tatsache, dass diese an Analysen und Vorschlägen reichen Dokumente eine gute Bewertung der gegenwärtigen Situation in der Welt ermöglichen. Sie enthalten klare und detaillierte Informationen über die - eher mäßigen - Fortschritte bei jedem der Millenniumsentwicklungsziele und über das finanzielle Engagement der Mitgliedstaaten bei der offiziellen Entwicklungshilfe. Die Dokumente zeugen - ohne Verzögerungen und Schwächen zu verschleiern - von der Komplexität der von der Union auf interner und auf verschiedenen internationalen Ebenen eingeleiteten Initiativen, die sicherstellen sollen, dass die verschiedenen Beteiligten für diesen Kampf gut aufgestellt sind. Zudem werden darin neue Wege für die nötigen schnelleren Fortschritte aufgezeigt;

    4.   bedauert umso mehr, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der EU und der Empfängerländer in der ersten Mitteilung der Kommission nicht ausdrücklich als Partner für die Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele genannt werden (2). Diese Nichtberücksichtigung widerspricht dem 2005 vereinbarten Konsens über die Entwicklungspolitik mit den Grundzügen der EU-Politik auf diesem Gebiet, der Mitteilung der Kommission von 2008, in der die Gebietskörperschaften ausdrücklich als Akteure der Entwicklungspolitik anerkannt werden, den Schlussfolgerungen des Rates zu dieser Mitteilung vom 10. November 2008 sowie dem Dialog zwischen der Kommission und dem Ausschuss der Regionen als dem institutionellen Vertreter der Gebietskörperschaften, der mit der vom AdR am 22. April 2009 einstimmig verabschiedeten Stellungnahme Nr. 312/2008 fin eingeleitet wurde;

    5.   hält es für unverzichtbar, dass dieser Mangel in dem gemeinsamen Standpunkt der EU nach der Behandlung im Rat und im Parlament abgestellt wird und somit die bedeutende Rolle der Gebietskörperschaften in der EU und den Partnerländern bei der Bekämpfung der Armut anerkannt wird;

    B.   Bemerkungen zu den verschiedenen Bereichen

    6.   möchte hier nicht ein weiteres Mal den Beitrag der europäischen Gebietskörperschaften und der lokalen Körperschaften in den Empfängerländern zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele unter Beachtung der demokratischen Regierungsprinzipien im Einzelnen darlegen (3). Dazu und zur Unterbereitung entsprechender Vorschläge hatte der Ausschuss in seinen seit 2005 verabschiedeten Stellungnahmen (4) zur Entwicklungszusammenarbeit der Gebietskörperschaften bereits Gelegenheit, und er kann davon ausgehen, dass dies allseits bekannt ist;

    7.   weist darauf hin, dass in dem Aktionsplan von Accra von 2008 die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der neuen Entwicklungshilfe-Architektur anerkannt wird;

    8.   hält es jedoch für zweckmäßig, zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zu dem die EU ihre Positionen auf internationaler Ebene geltend machen will, bestimmte Aspekte herauszustellen, die die Gebietskörperschaften direkt betreffen;

    Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele und themenspezifische Mitteilungen

    9.   erinnert daran, dass von den acht Millenniumsentwicklungszielen (1) sieben überaus konkrete Aspekte der Armut betreffen. Die 2010 gezogene Zweidrittelzeit-Bilanz fällt gemischt aus: Eher positive Ergebnisse wurden bei der geringen Verminderung der extremen Armut, der Kindersterblichkeit bei Unterfünfjährigen, bei übertragbaren Krankheiten und beim Zugang zu Trinkwasser erzielt. Schlechte und sogar sehr schlechte Ergebnisse sind in den Bereichen Hunger und Unterernährung, Ungleichheit im Bildungsbereich, Müttersterblichkeit, AIDS und Abwasserentsorgung zu registrieren. Bei der Bewertung dieser Gesamtbilanz, die auch auf die Krisen – erst die Ernährungskrise und dann die Wirtschafts- und Finanzkrise – zurückzuführen ist, muss berücksichtigt werden, dass es innerhalb der einzelnen Länder und vor allem zwischen den verschiedenen Regionen der Welt große Unterschiede gibt. Während zum Beispiel der Aufschwung Chinas bestimmte Indikatoren ansteigen lässt, verzeichnen die subsaharischen Länder Afrikas vermehrt große Rückstände beim Zugang zur Grundschulbildung, der AIDS-Bekämpfung und der Wasserversorgung. Er erinnert außerdem daran, dass die Umsetzung dieser sieben Millenniumsentwicklungsziele eine Bedingung des achten Zieles „Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung“ ist, das trotz der derzeitigen Krise die Grundlage für das solidarische Engagement aller Akteure zur Überwindung der Armut in der Welt ist;

    10.   teilt die Auffassung der Kommission, dass die einzelnen Millenniumsentwicklungsziele eng miteinander verknüpft sind. Zur Ergänzung und Veranschaulichung der in den Dokumenten des Frühjahrspakets gelieferten Beispiele sei auch auf den Zugang zu Wasser verwiesen, der Gegenstand des EU-Programms „Wasserfazilität“, zugleich aber auch ein Schwerpunkt der Entwicklungshilfemaßnahmen der europäischen Gebietskörperschaften ist. Die Verfügbarkeit von Trinkwasser hat Auswirkungen auf die Gesundheit aller, aber überhaupt über Wasser zu verfügen, ermöglicht auch eine bessere Landwirtschaft und damit grundsätzlich eine bessere Ernährung, was das Leben der Frauen ändern und ihre Aufgaben erleichtern kann, wobei dies insbesondere für junge Mädchen gilt, die so mehr Zeit für den Schulbesuch hätten;

    11.   betont, dass Fortschritte bei den Millenniumsentwicklungszielen von der Einrichtung nationaler Systeme abhängen, die bei der Konzipierung und Verteilung der Mittel die so genannte Grundversorgung nicht vernachlässigen, sondern wirksam die Grundbedürfnisse der Bevölkerung befriedigen;

    12.   verweist auf die grundlegende Rolle, die den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Einrichtung dieser Grundversorgungsdienste und ihrer Organisation unter Beachtung der Prinzipien des demokratischen und effizienten Regierens zum Wohle der Bürger zukommt;

    13.   hält den lokalen Ansatz auch für eine der großen Herausforderungen zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele für unverzichtbar, nämlich für die Bewältigung der demographischen Veränderungen. Ohne Berücksichtigung der Entwicklungserfordernisse auf lokaler Ebene - insbesondere durch Unterstützung von Kleinbauern - wird die Landflucht die Not und das Elend in den bereits unregierbar gewordenen Megastädten noch verschärfen und die Auswanderung in andere Länder verstärken;

    14.   ruft die Kommission daher auf, diese lokale Dimension der Entwicklung bei der Ausarbeitung regionaler (d.h. mehrere Länder betreffender) Strategiepapiere und Länderstrategiepapiere mit den Partnerländern mitzuberücksichtigen; er erinnert diesbezüglich an die Notwendigkeit, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Gestaltung und Umsetzung der Entwicklungsagenden einzubeziehen. Sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen, beinhaltet auch, die Gebietskörperschaften zu berücksichtigen, die vor Ort für demokratisches Regieren und lokale Entwicklung zuständig sind;

    15.   zudem tragen die Gebietskörperschaften durch entsprechendes Handeln dazu bei, die Öffentlichkeit für die Realität der Armut in der Welt im Kontext der Krise zu sensibilisieren und deren Aufmerksamkeit stärker auf die Dringlichkeit einer auf die Entwicklung gerichteten Reaktion zu lenken. Diese Aktionen im Geiste der Solidarität und des Teilens können auch eine gute Gelegenheit für Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund sein, ihre kulturellen Wurzeln wiederzuentdecken und in ihren Herkunftsländern an der Stärkung der Institutionen und der bürgerlichen Freiheiten zugunsten der Entwicklung mitzuwirken;

    Entwicklungsfinanzierung

    in Bezug auf die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA):

    16.   würdigt, dass die EU (die Kommission und die Mitgliedstaaten) der weltweit größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe ist (5); auch wenn der für 2010 vorgesehene Betrag (schätzungsweise rund 0,45 % des BIP) hinter den Zwischenzielen zurückbleibt, die sich die EU gesetzt hat, liegt die EU immer noch deutlich über dem Durchschnitt der reichen Länder (0,31 % des BIP in 2010);

    17.   weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten die Beträge, die ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für Maßnahmen der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit aufwenden, bereits in ihre nationale Entwicklungshilfe einrechnen, während andere dies aus verschiedenen Gründen nicht tun;

    18.   sieht folglich die Notwendigkeit, den Anteil regionaler und lokaler Gebietskörperschaften an der öffentlichen Entwicklungshilfe auf nationaler Ebene und weltweit klar zu bestimmen;

    19.   ist der Ansicht, dass klare Zahlen auch helfen werden, das finanzielle Engagement der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Kampf gegen die Armut in der Welt zu stärken. Auch wenn der Beitrag der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften weit über das rein Finanzielle hinausgeht, so haben sich einige doch bereits das Ziel gesetzt, 0,7 % ihrer Haushaltsmittel für Maßnahmen der Kooperation mit Entwicklungsländern aufzuwenden. In einigen Fällen wurden auch Finanzierungsinstrumente für spezielle Bedürfnisse geschaffen (zum Beispiel in Frankreich für die Verbesserung des Zugangs zu Wasser);

    20.   regt an, in Betracht zu ziehen, dass jede der 100 000 lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unter Beachtung des nationalen Rechts den Beschluss fasst, von sich aus jährlich mindestens einen Euro pro Einwohner in die Entwicklungshilfe fließen zu lassen. Gebietskörperschaften, die nicht unmittelbar an Maßnahmen der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit beteiligt sind, könnten ihren Beitrag in einen kommunalen Entwicklungshilfefonds einzahlen, wie das heute bereits in Spanien geschieht. Aktionen, die indirekt zur Entwicklung beitragen (zum Beispiel durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Armut in der Welt), könnten ebenfalls als entsprechende Beiträge gewertet werden;

    in Bezug auf das Steuersystem der Entwicklungsländer:

    21.   pflichtet den europäischen Institutionen in ihrem Bestreben bei, mit den Entwicklungsländern zusammenzuarbeiten, um deren Steuereinnahmen auf Grundlagen und Verfahrensweisen zu gründen, die einer demokratischen Regierungsführung gemäß sind und der Bekämpfung von Steuerparadiesen und Korruption dienen, und unterstützt die Schritte, die sie in dieser Hinsicht zu unternehmen gedenken;

    22.   möchte in diesem Zusammenhang vier Dinge hervorheben:

    die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Empfängerländer brauchen Mittel, die ihnen die Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben erlauben, so dass sie nicht allein vom zufälligen Geldregen abhängen, den die öffentliche Entwicklungshilfe ihnen insbesondere durch Budgethilfe bringt;

    auch die Verantwortlichen der lokalen Ebene brauchen die technische Hilfe, die die EU den Verantwortlichen der nationalen Ebene zugesagt hat;

    die um diese zentrale Frage besorgten europäischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften handeln schon jetzt und haben die Hilfe für den Aufbau und die Verwaltung eines Kommunalsteuersystems in den institutionellen Teil ihrer dezentralen Entwicklungszusammenarbeit aufgenommen;

    wenn europäische Budgethilfe gewährt wird, muss sie unmittelbarer der Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dienen;

    23.   hebt die Rolle hervor, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammen mit der Zivilgesellschaft bei der entwicklungspolitischen Bildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Problem der Armut in der Welt spielen. Ohne bürgernahe Initiativen und das Vertrauen in die richtige Verwendung der Mittel wäre es noch schwerer, den EU-Bürgern in Zeiten der Krise die Notwendigkeit der finanziellen Solidarität mit anderen Erdteilen deutlich zu machen;

    Institutionelle Mechanismen

    in Bezug auf die Schlüssigkeit der europäischen Politik in den einzelnen Bereichen:

    24.   begrüßt die von der EU unternommenen Schritte zur Umsetzung des Grundsatzes eines europäischen Entwicklungskonsenses, demzufolge die Maßnahmen der EU in anderen als entwicklungspolitischen Bereichen nicht den Anstrengungen zuwiderlaufen dürfen, die zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele nötig sind, und erinnert daran, dass sich unter den zwölf betroffenen Politikbereichen laut Beschluss des Rates vom November 2009 die Anstrengungen vor allem auf fünf vorrangige Bereiche konzentrieren sollen: Handel und Finanzen, Klimawandel, weltweite Ernährungssicherheit, Migration und Sicherheit;

    25.   stellt fest, dass infolgedessen, um nur einige Punkte zu nennen, die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 der Ernährungssicherheit in der Welt Rechnung tragen muss und die zirkuläre Migration hochqualifizierter Fachleute aus den Entwicklungsländern zu fördern sein wird, um diesen Ländern nicht Kompetenzen zu entziehen, die sie dringend für ihre Entwicklung und für die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele brauchen, insbesondere im Bereich der Gesundheit. Desgleichen ist bei der lokalen Entwicklung eines Gebiets dem Umweltaspekt Rechnung zu tragen;

    in Bezug auf die Wirksamkeit der Hilfe:

    26.   hat in seiner im April 2009 verabschiedeten Stellungnahme Nr. 312/2008 fin voll und ganz begrüßt, dass mit der 2005 angenommenen Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Hilfen „ein entscheidender Fortschritt“ erzielt wurde, und sich dafür ausgesprochen, dass sich die einzelnen Kooperationsebenen im Sinne der Konzertation und der Transparenz abstimmen. Da die Abstimmung der jeweiligen Maßnahmen voraussetzt, dass sie bekannt sind, hat er in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission mit der Erarbeitung eines internetbasierten „Atlas der dezentralen Zusammenarbeit“ begonnen, damit jeder Akteur besser als bisher weiß: „Wer macht was, wo und wie?“ in den europäischen lokalen Gebietskörperschaften;

    27.   betont, dass die zwischen europäischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und jenen in den Partnerländern aufgebauten Beziehungen die Umsetzung der Grundsätze der demokratischen Eigenverantwortung und der Anpassung an die Prioritäten und besonderen Merkmale der Partnerländer als Kernstücken der Pariser Erklärung und des Aktionsplans von Accra konkret voranbringen können. Dies umzusetzen, darf keine zwischenstaatliche Angelegenheit bleiben;

    28.   stellt fest, dass die auf Ebene der Gebietskörperschaften durchgeführten Schritte in dem im Februar 2010 für die September-Tagung vorgelegten Bericht (6) des UN-Generalsekretärs über die Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 nicht außer Acht gelassen werden. In dem Bericht wird ihre Nützlichkeit unterstrichen, da sie auf die Synergie der Maßnahmen setzen und die Beteiligung der betroffenen Bevölkerungsgruppen fördern;

    29.   dringt nachdrücklich darauf, dass die politischen Entscheidungsträger in dem gemeinsamen Standpunkt der EU, den der Europäische Rat diesbezüglich im Juni beschließen wird, nicht aus den Augen verlieren, dass die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele dem Zweck dient, das alltägliche Leben Hunderter Millionen von Menschen zu verbessern, und dass sich auf der lokalen Ebene erweist, wie wirksam die großen internationalen Hilfsmechanismen sind;

    30.   ersucht daher darum, dass der subnationalen Ebene in den Analysen und Vorschlägen, die im Juni durch die EU und im September durch die Weltgemeinschaft gemacht werden, ausdrücklich Rechnung getragen wird. Die 100 000 lokalen Gebietskörperschaften Europas können kleine Bäche speisen, die zu mächtigen Flüssen der Hilfe werden. Diese Allianz von Staaten und lokalen Gebietskörperschaften ist eine Gelegenheit zur Stärkung der demokratischen Institutionen und zur Förderung einer gerechten Verteilung des Wohlstandes, um die Zeitbombe der extremen Armut zu entschärfen und die Millenniumsziele entsprechend den 2010 gemachten politisch-humanitären Zusagen zu erreichen.

    Brüssel, den 9. Juni 2010

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  Ziel 1: Den Anteil der Weltbevölkerung, der unter extremer Armut und Hunger leidet, halbieren. Ziel 2: Allen Kindern eine Grundschulausbildung ermöglichen. Ziel 3: Die Gleichstellung der Geschlechter fördern. Ziel 4: Die Kindersterblichkeit verringern. Ziel 5: Die Gesundheit der Mütter verbessern. Ziel 6: HIV/AIDS und andere Krankheiten bekämpfen. Ziel 7: Eine nachhaltige Umwelt gewährleisten. Ziel 8: Eine globale Partnerschaft im Dienst der Entwicklung aufbauen.

    (2)  Außer in dem Arbeitspapier zum Steuerwesen, das paradoxerweise nicht an den AdR gerichtet ist.

    (3)  Das Dokument der Organisation „Vereinigte Städte und lokale Gebietskörperschaften“ mit dem Titel „UCLG Position Paper on Aid Effectiveness and Local Government“ vom Dezember 2009 liefert ebenfalls zahlreiche Beispiele dafür.

    (4)  Stellungnahmen CdR 224/2005 fin, CdR 383/2006 fin, CdR 144/2008 fin und CdR 312/2008 (verabschiedet im April 2009).

    (5)  Im Anhang zu dem Arbeitspapier SEK(2010) 420 endg. ist die öffentliche Entwicklungshilfe aller 27 EU-Mitgliedstaaten mitsamt einer Vorausschau bis 2015 aufgeführt.

    (6)  UNO-Dokument Nr. A/64/665.


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