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Document 52010AR0104

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Eine digitale Agenda für Europa“

ABl. C 15 vom 18.1.2011, p. 34–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 15/34


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Eine digitale Agenda für Europa“

2011/C 15/07

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt die Digitale Agenda für Europa, eine der sieben Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie. Übergeordnetes Ziel dieser Digitalen Agenda ist es, aus einem digitalen Binnenmarkt, der auf einem schnellen bis ultraschnellen Internet und interoperablen Anwendungen beruht, nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen zu ziehen. Um die Agenda zum Erfolg zu führen, muss sie mit entsprechendem Ehrgeiz und Engagement umgesetzt werden, so dass in Europa ein neues, wissensbasiertes, kohlenstoffemissionsarmes und eine hohe Beschäftigung sicherndes Wirtschaftsmodell aufgebaut werden kann;

weist darauf hin, dass sich die Empfehlungen der Agenda hauptsächlich an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften richten, denen daher bei ihrer Umsetzung eine entscheidende Rolle zukommt. Die Umsetzung der in der Agenda im Hinblick auf die lokale und regionale Ebene gesetzten Prioritäten ist eine Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der Lebensqualität, des Soziallebens und der Wirtschaftstätigkeit der Bürgerinnen und Bürger und wird sowohl die Effizienz und Kundenorientierung des öffentlichen Dienstes verbessern als auch der lokalen Wirtschaft zugutekommen;

hebt hervor, dass der digitale Binnenmarkt einer der Grundpfeiler der Digitalen Agenda für Europa ist, die Förderung eines wachsenden, erfolgreichen und dynamischen paneuropäischen Markts für die Produktion und Verbreitung legaler digitaler Inhalte und Online-Dienstleistungen gewährleistet und einen einfachen, sicheren und flexiblen Zugang zu Online-Inhalten und Dienstleistungsmärkten für die Verbraucher sichert;

begrüßt die Initiative der Kommission zur Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten durch eine Verbesserung der Verwaltung, Transparenz und europaweiten Lizenzierung für die Online-Rechteverwaltung, wobei ein Rechtsrahmen zur Erleichterung der Digitalisierung und Verbreitung von Kulturgütern in Europa geschaffen werden soll;

weist darauf hin, dass es beim Aufbau der Internet-Infrastruktur und der davon unterstützten Dienste von entscheidender Bedeutung sein wird, die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen auf allen Ebenen zu gewährleisten, um einen möglichst guten Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten sicherzustellen. Wichtig ist dabei auch, dass jedweder unerlaubte Zugriff auf persönliche Informationen und das Erstellen von Profilen verhindert wird.

Berichterstatter

:

Markku MARKKULA (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo

Referenzdokument

:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa

KOM(2010) 245 endg.

I.   EINLEITUNG

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Digitale Agenda für Europa, eine der sieben Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie. Übergeordnetes Ziel dieser Digitalen Agenda ist es, aus einem digitalen Binnenmarkt, der auf einem schnellen bis ultraschnellen Internet und interoperablen Anwendungen beruht, nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen zu ziehen. Um die Agenda zum Erfolg zu führen, muss sie mit entsprechendem Ehrgeiz und Engagement umgesetzt werden, so dass in Europa ein neues, wissensbasiertes, kohlenstoffemissionsarmes und eine hohe Beschäftigung sicherndes Wirtschaftsmodell aufgebaut werden kann;

2.

weist darauf hin, dass sich die Empfehlungen der Agenda hauptsächlich an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften richten, denen daher bei ihrer Umsetzung eine entscheidende Rolle zukommt. Die Umsetzung der in der Agenda im Hinblick auf die lokale und regionale Ebene gesetzten Prioritäten ist eine Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der Lebensqualität, des Soziallebens und der Wirtschaftstätigkeit der Bürgerinnen und Bürger und wird sowohl die Effizienz und Kundenorientierung des öffentlichen Dienstes verbessern als auch der lokalen Wirtschaft zugutekommen;

3.

hebt hervor, dass die Gebietskörperschaften von allen Akteuren des öffentlichen Sektors dem „normalen Bürger“ am nächsten stehen und für den Großteil der für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen verantwortlich sind. Die Gebietskörperschaften müssen insbesondere mit Blick auf die Wirtschaftskrise, den demografischen Wandel und die Bedürfnisse der Bevölkerung unbedingt in der Lage sein, das Potenzial der neuen Technologien auszuschöpfen. Am besten genutzt werden können Innovationen sicherlich, indem sich die Gebietskörperschaften mit in verwandten Bereichen tätigen Unternehmen und Dienstleistern zusammentun. Von entscheidender Bedeutung ist diesbezüglich eine wirksame Umsetzung des in Hochschulen und Forschungszentren gesammelten Wissens auf der lokalen und regionalen Ebene;

4.

weist erneut darauf hin, dass er seit jeher dazu aufruft, zur Sicherung von Wachstum und Unternehmensneugründungen Investitionen in die IKT-Forschung zu tätigen. Zudem vertritt er die Auffassung, dass Innovationen zur Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme in Europa nur durch den wirksamen Einsatz von IKT vorangetrieben werden können;

5.

stellt fest, dass bei elektronischen Behördendiensten bislang zu oft die Papier-Bürokratie einfach elektronisiert wurde. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten Vorreiter sein und die Verwaltungsverfahren und -strukturen unter Nutzung von IKT auf europäischer und nationaler Ebene in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften grundlegend reformieren, um Gehalt, Qualität und Produktivität der Arbeit der öffentlichen Verwaltung und deren Effizienz zu steigern und den bürokratischen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu verringern;

6.

ist der Ansicht, dass die in der Kommissionsmitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen in der jetzigen Form keinerlei Fragen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit aufwerfen, betont in diesem Zusammenhang jedoch, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften systematisch in die Konzeption, Implementierung und Verwaltung der Maßnahmen zur Umsetzung der Digitalen Agenda für Europa eingebunden werden sollten (insbesondere in die Aktionsbereiche Interoperabilität und Normen, schneller und ultraschneller Internetzugang, Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration sowie IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU z.B. im Zusammenhang mit elektronischen Behördendiensten, dem Klimawandel und intelligenten Verkehrssystemen);

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

Wirksame Umsetzung: ein absolutes Muss

7.

begrüßt die Absicht, Europa durch die Digitale Agenda zu einer Triebkraft für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum auf globaler Ebene zu machen;

8.

weist auf die Schlussfolgerungen des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie vom 31. Mai 2010 (1) hin, in denen u.a. folgendes festgehalten wird:

Europa sollte die digitale Wirtschaft fördern, um ihre Hilfsfunktion und ihren branchenübergreifenden Charakter zur Steigerung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit anderer Branchen zu nutzen; zudem sollte es die IKT einsetzen, um die globalen Herausforderungen, wie z.B. den Übergang hin zu einer kohlenstoffemissionsarmen und ressourcenschonenden Wirtschaft und die Schaffung neuer und besserer Arbeitsplätze, erfolgreicher zu bewältigen;

die Digitale Agenda für Europa, der im Rahmen der Europa-2020-Strategie eine Schlüsselrolle zukommt, sollte im Einklang mit den anderen Aspekten und Leitinitiativen der Strategie, u.a. „Innovationsunion“ und „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“, stehen;

Europas Wettbewerbsposition muss in diesem wichtigen Sektor durch intensivere Bemühungen im Bereich der IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation sowie durch die Förderung des Wissensdreiecks gestärkt werden;

die Kommission und die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, nach Wegen zur Verbesserung der horizontalen Abstimmung zwischen den einzelnen involvierten Institutionen auf europäischer und nationaler Ebene zu suchen, um die Umsetzung der Digitalen Agenda für Europa zu optimieren;

9.

weist auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 zu einer neuen Digitalen Agenda für Europa hin, in der es die Auffassung vertritt, „dass Europa die Früchte dieser digitalen Revolution nur ernten wird, wenn alle EU-Bürger mobilisiert und in die Lage versetzt werden, voll und ganz an der neuen digitalen Gesellschaft teilzuhaben, und wenn der Mensch in den Mittelpunkt des politischen Handelns gestellt wird, und […] dass diese digitale Revolution nicht länger als eine evolutionäre Fortentwicklung der industriellen Vergangenheit angesehen werden kann, sondern eher als ein radikaler Umwälzungsprozess“ (2);

10.

erkennt an, dass sich die Informationsgesellschaft als enorme Triebkraft des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts erwiesen hat. Der erforderliche Übergang von der Informationsgesellschaft hin zu einer grünen wissensbasierten Gesellschaft kann sogar als eine Art Paradigmenwechsel bezeichnet werden. Die Bedeutung der Digitalen Agenda für Europa zeigt sich auch daran, dass die erfolgreiche Umsetzung dieser Leitinitiative eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der weiteren Leitinitiativen der EU-2020-Strategie ist;

11.

vertritt die Auffassung, dass sich die Qualität einer Gesellschaft ganz wesentlich daran erkennen lässt, inwieweit sie in der Lage ist, eine echte Einheit von Lernen und Arbeiten zu schaffen und neues, visionäres Wissen zu generieren. In unserer Gesellschaft entstehen nämlich ganz neue Erfordernisse hinsichtlich der Arbeitsmethoden, der Arbeitskulturen, der Gültigkeit von Informationen, der Medienkompetenz usw.;

12.

weist darauf hin, dass sich das Unternehmensumfeld durch die Digitalisierung und die Globalisierung in einem atemberaubenden Tempo verändert hat. Studien der OECD haben ergeben, dass die IKT weit reichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den Erfolg einzelner Unternehmen haben, insbesondere wenn sie mit Investitionen in Kompetenzen, organisatorischem Wandel, Innovation und der Gründung neuer Unternehmen einhergehen (3);

13.

betont, dass die Umsetzung der Digitalen Agenda für Europa nicht von der Entwicklung des lebenslangen Lernens, der Humanressourcen und den Maßnahmen, die zu ihrer Förderung benötigt werden, losgelöst werden kann. Der entscheidende Erfolgsfaktor ist, wie gut und wie umfassend Arbeitskollektive und Bürger, d.h. Einzelpersonen und die verschiedenen Gesellschaftsgruppen, in ganz Europa aktiv eingebunden und mobilisiert werden können, zur Schaffung eines weitaus innovativeren und produktiveren Europas beizutragen. Für einen vollen Erfolg bedarf es auf allen Ebenen (EU, Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften) der umfassenden politischen Unterstützung innovativer Aktivitäten an der Basis, des Unternehmergeists, von Wachstumsunternehmen und insbesondere von innovativen Partnerschaftsinitiativen öffentlicher und privater Akteure und des Dienstleistungssektors;

14.

hebt hervor, dass die Fähigkeit zur Beschleunigung des Innovationsprozesses sowie eine rasche Umsetzung ausschlaggebende Faktoren für den Erfolg in einer vernetzten Gesellschaft sind. Dies erfordert mehr Leistungsbewertungen sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen den Regionen und Städten, damit den Herausforderungen durch innovative Lösungen begegnet werden kann und bewährte Vorgehensweisen den lokalen Gegebenheiten und Kulturen angepasst werden können;

15.

betont, dass Offenheit, Weiterverwendbarkeit und Technologieneutralität die Leitprinzipien für die Entwicklung öffentlicher Dienstleistungen sein sollten;

Ausschöpfung des europäischen Potenzials

16.

betont zudem, dass Europa sein Potenzial für die Entwicklung von IKT-Diensten im öffentlichen und privaten Sektor voll ausschöpfen und die IKT als Mittel zur Verbesserung der Dienstleistungen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in Bereichen wie der Gesundheitsversorgung, der Bildung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der sozialen Dienste einsetzten sollte. Die von der EU geförderten öffentlich-privaten Partnerschaften zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und kleinen und mittelständischen IKT-Unternehmen im Bereich der öffentlichen IKT-Dienste kann eine ausgezeichnete Grundlage für den lokalen Kompetenz- und Wissensaufbau in der gesamten EU bilden (4);

17.

weist darauf hin, dass der digitale Binnenmarkt riesige Chancen für die Bürgerinnen und Bürger Europas birgt, und zwar nicht nur als Verbraucher, sondern auch als Unternehmer und Wissensarbeiter in der Kreativindustrie und in anderen Branchen;

18.

macht darauf aufmerksam, dass die erfolgreiche Umsetzung der Digitalen Agenda für Europa einen massiven Mentalitätswandel in ganz Europa voraussetzt: die Bereitschaft zur horizontalen und interdisziplinären Zusammenarbeit, die Überwindung althergebrachter Grenzen, das Aufbrechen alter Strukturen und ein Umdenken hin zur Zusammenarbeit. Der angestrebte Effekt ist nicht durch herkömmliche Entwicklungsprojekte hervorzubringen. Der notwendige Wandel lässt sich durch groß angelegte Pilotprojekte vollziehen, die sich auf den in Europa vorhandenen Sachverstand stützen und bei denen alle Interessenträger einbezogen sind. Dabei ist der Verbreitung und Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Projekte auf der lokalen Ebene besonderes Augenmerk zu widmen;

19.

betont, dass Europa mehr praxis- und nutzerorientierte Forschung und Innovation braucht. Living Labs, eine Plattform für die Zusammenarbeit von Hochschulen und der Wirtschaft, ist ein Beispiel für ein solches EU-weites Projekt, das unter Beteiligung der Endnutzer weiter ausgebaut werden sollte. Gut funktionierende Dienstleistungsprozesse ermöglichen den Nutzern die aktive Einbindung in Forschung und Innovation und ermuntern alle Beteiligten, sich laufend weiterzubilden. Dies kann sich wiederum sehr positiv im Sinne einer Erneuerung der Dienstleistungsprozesse auf der lokalen Ebene auswirken und die regionale Zusammenarbeit stärken. Die Umsetzung der Digitalen Agenda sollte mit Anreizen verbunden werden, durch die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Hochschulen dazu angeregt werden, mit vereinten Kräften die erforderlichen Living Labs-Konzepte zu erarbeiten;

20.

weist erneut darauf hin, dass der Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen Breitbandverbindungen zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger und der Qualität der von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erbrachten Dienstleistungen beitragen kann und Kleinstunternehmen und KMU gleichzeitig den Verkauf ihrer Produkte erleichtert. Es ist davon auszugehen, dass ein flächendeckenderer und schnellerer Zugang zu Breitbanddiensten den entlegenen Gebieten und Gemeinschaften, insbesondere jenen in äußerster Randlage, besonders viele Vorteile bringen würde (5);

21.

fordert die Städte und Regionen zur Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erreichung der für neue, innovative Lösungen erforderlichen kritischen Masse auf. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten Bedingungen schaffen, die neue Formen der vorkommerziellen Auftragsvergabe fördern, wodurch der öffentliche Sektor eher zu stufenweisen und radikalen Innovationen bereit wäre. Energieeffizienz und intelligenter Verkehr sind zwei Beispiele für Bereiche, in denen es neuer, radikaler Lösungen zur Unterstützung lokaler Anwendungen bedarf;

22.

weist darauf hin, dass die Bau- und Städteplanung Bereiche sind, die sich stark auf die lokale Wirtschaft und auf die Qualität des Lebensumfelds auswirken. Neue Entwicklungen im Informationsmanagement können eine ausschlaggebende Rolle dabei spielen, das Ziel einer ehrgeizigen neuen Klimaschutzpolitik zu erreichen. Das Konzept Building Information Modelling (BIM) wird im Gebäudemanagement aktiv zur digitalen Darstellung der physischen und funktionellen Merkmale einer Einrichtung eingesetzt. Es sollte auch im Bereich der Regional- und Städteplanung zum Einsatz gelangen. In diesem Fall könnte es als gemeinsame Wissensquelle für ein bestimmtes Gebiet genutzt werden und wäre eine verlässliche Basis für eine Lebenszyklusanalyse, eine nutzerorientierte Unternehmensprozessentwicklung und eine wertschaffende Entscheidungsfindung;

Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

23.

hebt hervor, dass der digitale Binnenmarkt einer der Grundpfeiler der Digitalen Agenda für Europa ist, die Förderung eines wachsenden, erfolgreichen und dynamischen paneuropäischen Markts für die Produktion und Verbreitung legaler digitaler Inhalte und Online-Dienstleistungen gewährleistet und einen einfachen, sicheren und flexiblen Zugang zu Online-Inhalten und Dienstleistungsmärkten für die Verbraucher sichert;

24.

macht darauf aufmerksam, dass die Öffnung des Zugangs zu Informationen des öffentlichen Sektors der Gesellschaft als Ganzes zugutekommt. Die Entwicklung neuer Verfahren unter Nutzung vernetzter offener Daten ist ein Schritt hin zu nutzerorientierten Dienstleistungsprozessen. Darüber hinaus können sich weitere Vorteile in Form innovativer Dienstleistungen, neuer Geschäftsmodelle und einer gesteigerten Effizienz des öffentlichen Sektors ergeben; begrüßt deshalb die Überprüfung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors;

25.

begrüßt die Schaffung von Europeana, der EU-Online-Bibliothek, die auch Museum und Archiv ist und das kulturelle und wissenschaftliche Erbe Europas über das Internet öffentlich zugänglich machen soll (6). Der Zugang zum europäischen Kulturerbe ist ein entscheidendes Instrument zur Förderung des Verständnisses der kulturellen Vielfalt, zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls der Menschen in einem mehrsprachigen und multikulturellen Europa sowie zur Vergrößerung des Potenzials in Bereichen wie Tourismus und Bildung;

26.

weist darauf hin, dass das Fehlen gemeinsamer europäischer Standards für elektronische Mitteilungen im Bereich des elektronischen Handels, insbesondere der Rechnungslegung, eine der größten technischen Hürden für die Verwirklichung eines funktionierenden digitalen Binnenmarkts ist;

27.

befürwortet die Überprüfung der e-Signatur-Richtlinie zur Gewährleistung eines Rechtsrahmens für die grenzübergreifende Anerkennung und Interoperabilität gesicherter elektronischer Authentifizierungssysteme;

28.

begrüßt die Initiative der Kommission zur Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten durch eine Verbesserung der Verwaltung, Transparenz und europaweiten Lizenzierung für die Online-Rechteverwaltung, wobei ein Rechtsrahmen zur Erleichterung der Digitalisierung und Verbreitung von Kulturgütern in Europa geschaffen werden soll;

29.

betont die Notwendigkeit, die Rechte der Nutzer gegen die Rechte des geistigen Eigentums abzuwägen. Maßnahmen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums sollten nicht dazu führen, dass die Nutzung digitaler Inhalte stärker als jene analoger Inhalte beschränkt wird. Zudem sollten die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, auf Online-Inhalte zuzugreifen oder sich online zu äußern, nicht durch Contentfilter oder das Sperren des Zugangs zu Netzwerken im Interesse des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums beschnitten werden;

Interoperabilität und Normen

30.

begrüßt den Vorschlag zur Reform der Vorschriften für die Umsetzung von IKT-Normen in Europa, um den Rückgriff auf bestimmte Standards von IKT-Foren und -Konsortien zu ermöglichen; hofft in diesem Zusammenhang, dass die Kommission eine Arbeitsdefinition dieser Normen festlegen wird - unabhängig davon, ob sie als offene Standards oder offene Spezifikationen bezeichnet werden;

31.

teilt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die in den Erklärungen von Malmö und Granada gemachten Zusagen in Bezug auf Interoperabilität und Standards insbesondere bezüglich offener Standards und Spezifikationen umsetzen sollten;

32.

hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen einer breit angelegten Zusammenarbeit in die Verbesserung der Interoperabilität der öffentlichen Verwaltung und der Effizienz öffentlicher Dienstleistungen eingebunden werden und dabei aktiv mitwirken sollten (7);

Vertrauen und Sicherheit

33.

betont, dass die neuen partizipativen Plattformen und interaktiven, mitzugestaltenden Dienste (Web 2.0 und darüber hinaus), bei denen die Nutzer zu Akteuren, Produzenten bzw. „Prosumenten“ werden, eine bisher noch nie da gewesene Chance zur Entfaltung des kreativen Potenzials der Europäerinnen und Europäer bieten. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ein Umfeld und eine Kultur der Offenheit und des Vertrauens zu schaffen, die diese Entwicklung fördern;

34.

weist darauf hin, dass es beim Aufbau der Internet-Infrastruktur und der davon unterstützten Dienste von entscheidender Bedeutung sein wird, die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen auf allen Ebenen zu gewährleisten, um einen möglichst guten Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten sicherzustellen. Wichtig ist dabei auch, dass jedweder unerlaubte Zugriff auf persönliche Informationen und das Erstellen von Profilen verhindert wird (8);

35.

fordert umfassende und kontinuierliche Schulungsmaßnahmen zu vertrauens- und sicherheitsbezogenen Fragen für alle Mitarbeiter unter besonderer Berücksichtigung des Fachpersonals im technischen Bereich (z.B. Netzwerke, Systeme, Sicherheit, Schutz der Privatsphäre), des an Sicherheitsverfahren unter Anwendung verschiedener Verfahren direkt beteiligten Personals und des an Innovations- und Modernisierungsprozessen (z.B. EDV-Schulungen für private Nutzer) allgemein bzw. indirekt beteiligten Personals;

36.

weist nachdrücklich auf die Verantwortung der Inhalteanbieter sowie darauf hin, dass illegale und gefährliche Inhalte bekämpft werden müssen, ohne den freien Informationsfluss zu beeinträchtigen (etwa durch Filterung der Inhalte, ein wenig transparentes und schlecht nachvollziehbares Verfahren, das in mehreren Mitgliedstaaten eingesetzt wird und bei dem auch andere Inhalte unbeabsichtigt gesperrt werden). Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, um insbesondere schutzbedürftige Nutzer zu schützen. Weiterhin müssen Instrumente geschaffen werden, mit denen eine Überwachung schädlicher Inhalte im Netz und ihre Entfernung an der Quelle bewerkstelligt werden kann;

Schneller und ultraschneller Internetzugang

37.

weist erneut darauf hin, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Bereichen, in denen sich z.B. die Marktmechanismen allein als unzureichend erweisen, eine Schlüsselrolle und große Verantwortung bei der Gewährleistung eines gleichberechtigten und erschwinglichen Breitbandzugangs, bei Pilotprojekten zur Überwindung der digitalen Kluft sowie bei der Konzipierung neuer, auf die Bürger ausgerichteter elektronischer Behördendienste zukommt (9);

38.

schlägt vor, dass finanzielle und andere Unterstützungsmaßnahmen auf die Schaffung öffentlich zugänglicher Breitband-Netzwerke mit einer horizontalen Netzwerkarchitektur ausgerichtet sein sollten. Diese Netzwerke sollten auf einem Geschäftsmodell basieren, bei dem der physische Zugang zum Netzwerk von der Bereitstellung von Dienstleistungen getrennt ist. Darüber hinaus sollten die bestehenden Glasfaserkabelnetze für den Wettbewerb geöffnet werden;

39.

erinnert daran, dass allen Bürgern unabhängig von ihrem Wohnort eine gut funktionierende informationsgesellschaftliche Infrastruktur zur Verfügung stehen sollte. Sichere und schnelle Internetverbindungen sind, wie auch die sie ergänzenden effizienten drahtlosen mobilen Dienstleistungsangebote, für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit, die Zugänglichkeit und die Chancengleichheit der Menschen von großer Bedeutung;

40.

hebt hervor, wie wichtig es ist, in abgelegenen und dünn besiedelten Gegenden die Verfügbarkeit von Frequenzbereichen für drahtlose Breitbanddienste sicherzustellen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der Kommission, die technischen und rechtlichen Vorschriften für die Frequenznutzung abzustimmen und die Frequenzbänder zu harmonisieren, damit auf dem Gerätemarkt Skaleneffekte erzielt werden und die Verbraucher europaweit dieselben Geräte und Dienstleistungen nutzen können;

Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

41.

nimmt den im Gang befindlichen Wandel zur Kenntnis, der zu einer radikalen Reform des Bildungssystems führen muss. Die Aufgabe der Bildung besteht nicht mehr darin, eine enorme Wissensmenge zu vermitteln. Im Prinzip geht es darum, das Lernen zu lernen, d.h. die Menschen sollen ihre Lernfähigkeit verbessern, damit sie Wissen erwerben und verarbeiten können. Der digitalen Kompetenz kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu;

42.

hebt hervor, dass die Förderung des Zugangs und der Nutzbarkeit öffentlicher Informationen und elektronischer Behördendienste eines der Hauptziele der Digitalen Agenda für Europa ist. Die Agenda sollte eine Triebfeder für die volle Integration von IKT in die allgemeine und berufliche Bildung sein. Digitale Kompetenzen erfordern spezifische Maßnahmen und wirksame Lernumfelder für alle;

43.

ist der Auffassung, dass durch die Schaffung von Mechanismen zum Austausch digitaler Qualifikationen in Europa zahlreiche zusätzliche Zielgruppen qualifiziert werden könnten, für die es derzeit teilweise kaum kommerzielle bzw. akademische Angebote zum Erwerb digitaler Qualifikationen gibt. IKT-gestützte flexible Arbeitsmodelle und Telearbeit bergen ein erhebliches Beschäftigungspotenzial für diese Bevölkerungsgruppen. Im Hinblick auf derartige Initiativen bedarf es insbesondere öffentlich-privater Partnerschaften, da kommerzielle Dienstleistungen und Lernangebote besonders auf die Bedürfnisse der einzelnen Gruppen zugeschnitten werden müssen;

44.

hebt hervor, dass die europäischen Regionen und Kommunen bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung Pionierarbeit durch den Einsatz IKT-gestützter systemischer Lösungen leisten müssen, und dringt auf innovative IKT-gestützte Konzepte, damit Europa beim aktiven Altern in einer digitalisierten Welt eine Führungsrolle übernehmen kann;

45.

betont, dass Bibliotheken ein sinnvolles und effizientes Mittel sind, den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer sozialen Stellung vielfältige Informationsdienste zu bieten. Auf diesem Gebiet findet man die besten Vorgehensweisen in Europa dort, wo Bibliotheken zu digitalen Kultur- und Informationsdienstleistungszentren weiterentwickelt wurden und diese sich an den täglichen Wegen der Menschen befinden, wie zum Beispiel in Einkaufszentren. Aus diesem Grund dürfen Entscheidungen über die Inhalte der neuen Dienstleistungen und digitalen Medien nicht nur auf der Grundlage wirtschaftlicher Kriterien getroffen werden, sondern müssen auch an den sozialen und kulturellen Bedürfnissen ausgerichtet werden;

46.

unterstreicht, dass für eine wirksame Umsetzung der Tatsache Rechnung getragen werden muss, dass die Kultur- und Kreativindustrien Inhalte für die IKT liefern und so zu deren Weiterentwicklung beitragen. Die digitale Agenda ist für die Erschließung des Potenzials dieser Wirtschaftszweige und die Schaffung eines sicheren Binnenmarktes für kulturelle und kreative Online-Inhalte und -Dienste von grundlegender Bedeutung. Zur besseren Nutzung des kulturellen Erbes Europas muss die Digitalisierung dieses Erbes aktiv vorangebracht werden;

Vorteile durch IKT für die Gesellschaft in der EU

47.

empfiehlt, IKT-gestützten Konzepten und Methoden zur Verbreitung und Anwendung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung im Alltagsleben hohe Priorität einzuräumen. Ein gutes Beispiel für diese Art von Aktivitäten ist das Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Competitiveness and Innovation Programme - CIP), das eine hervorragende Plattform für die Förderung der Nutzung künftiger Internetanwendungen ist. Das Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sollte durch erhebliche zusätzliche Mittel für die Verbreitung und Anwendung der Ergebnisse erfolgreicher Projekte auf lokaler und regionaler Ebene aufgestockt werden;

48.

hält es für wichtig, die Digitaltechnik auch als Instrument zur Verbesserung der Bürgerpartizipation zu nutzen. So sollten beispielsweise auf lokaler und regionaler Ebene digitale Diskussions- und Arbeitsumfelder geschaffen werden, in denen sich die Bürger an der Entwicklung von Dienstleistungen, die ihren Alltag prägen, beteiligen können;

49.

weist darauf hin, dass die Digitale Agenda für Europa einen sehr starken Anreiz für die Regionen und Kommunen darstellt, ihre eigenen Dienstleistungs- und Produktionsprozesse im Rahmen einer europäischen Zusammenarbeit zu erneuern. Regionen und Kommunen in ganz Europa müssten über einen Leistungsvergleich und in Zusammenarbeit untereinander, aber auch mit den Universitäten und der Wirtschaft ihre Strukturen, Vorgehensweisen und Prozesse überarbeiten. Durch die Zusammenarbeit und die Finanzierung auf europäischer Ebene würde auch eine wesentlich größere Risikobereitschaft gefördert werden. Die EU sollte einen neuen zielgerichteten Ansatz wählen, bei dem die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Vorreiter, aktive Forscher, Erprober und Entscheider zugleich sind, die neue Lösungen für die Zukunft zum Nutzen der Allgemeinheit entwickeln;

50.

betont nachdrücklich, dass die Dienstleistungsprozesse in der Privatwirtschaft wie auch im öffentlichen Sektor unbedingt überarbeitet werden müssen, um die Vorteile der IKT-gestützten Prozessoptimierung zu nutzen. Zur Beschleunigung der elektronischen Rechnungslegung und der elektronischen Identifizierung bedarf es Pionierleistungen, der Zusammenarbeit und der Normierung;

Forschung und Innovation

51.

hebt die Bedeutung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) hervor, dessen thematische Prioritäten - die Informations- und Kommunikationsgesellschaft der Zukunft, der Klimawandel und nachhaltige Energienutzung - von entscheidender Bedeutung für die EU-2020-Strategie sind. Durch die Entwicklung und Verbreitung neuer Konzepte und Vorgehensweisen für regionale und lokale Innovation kann das EIT auch auf der lokalen und regionalen Ebene etwas bewegen. Dies setzt voraus, dass einige Gebietskörperschaften bereit sind, ausreichend zu investieren, um ihre Regionen zu Versuchslaboren für die Aktivitäten des EIT und der Living Labs zu machen, bei denen verschiedene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften aktive nutzerorientierte Beiträge leisten;

52.

weist darauf hin, dass sogar kleine Einrichtungen auf lokaler und regionaler Ebene in Spezialgebieten Wissen von weltweitem Interesse produzieren können, zumal wenn sie global vernetzt sind und mit wissensbasierten Unternehmen zusammenarbeiten (10);

53.

ermuntert die Kommission zur Weiterentwicklung der Konzepte des Wissensdreiecks und der Living Labs, die die Synergien zwischen den einzelnen Aktivitäten steigern, von hoher Relevanz für die reellen Probleme und deren Lösung sind und denen die regionale Dimension inhärent ist;

54.

bekräftigt die Bereitschaft der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, eine zunehmend aktivere Rolle bei der Förderung der Umsetzung wissenschafts-, technologie- und innovationspolitischer Maßnahmen zu übernehmen, wenn für alle EU-Programme und -Projekte ein gemeinsamer Ansatz geschaffen wird, bei dem die Kartierung des im jeweiligen Projektbereich vorhandenen hochkarätigen globalen Wissensstands und seine wirksame Anwendung das ausschlaggebende Kriterium für die Zuweisung von Finanzmitteln sind;

55.

ist der Auffassung, dass die innovationsrelevanten Erkenntnisse aus Spitzenentwicklungen von Hochschulen und Wirtschaft effektiv zur Anwendung kommen müssen, um die erforderliche breite Kompetenzbasis von Wissensarbeitern in ganz Europa zu stärken;

Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

56.

stimmt mit der Kommission überein, dass die Internationalisierung der Internetverwaltung und der globalen Zusammenarbeit gefördert werden muss, um die Stabilität des Internet nach dem Modell der multilateralen Mitbestimmung aufrechtzuerhalten, und befürwortet die von der Kommission geplante Unterstützung der Fortsetzung des Forums für die Internetverwaltung (Internet Governance Forum) über 2010 hinaus;

Durchführung und Verwaltung

57.

vertritt die Auffassung, dass dem Ausschuss der Regionen als Vertretungsorgan der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, das über großen Sachverstand hinsichtlich der neuesten Entwicklungen und der beispielhaften Vorgehensweisen bei der Digitalisierung in ganz Europa verfügt, sowie den Gebietskörperschaften und deren Verbänden im europäischen Politikgestaltungszyklus für die Digitale Agenda eine proaktive Rolle eingeräumt werden sollte (beispielsweise in Expertengruppen und in der jährlichen Digitalen Versammlung). Den Akteuren der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihren Verbänden muss eine sichtbare und starke Rolle verliehen werden;

58.

stellt fest, dass die Digitale Agenda auch für das Gelingen der übrigen Leitinitiativen ausschlaggebend ist. Zu diesem Zweck sollte die Zusammenarbeit über die Grenzen der einzelnen Generaldirektionen und Programme hinweg erheblich intensiviert werden. Für die Umsetzung der Digitalen Agenda sollten insbesondere über bereits bestehende Programme Mittel bereitgestellt werden.

Brüssel, den 6. Oktober 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  Schlussfolgerungen des Rates zur Digitalen Agenda für Europa (Tagung des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie vom 31. Mai 2010) http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/trans/114710.pdf (Anm.d.dt.Ü.: Dokument liegt nur auf Englisch vor).

(2)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 über eine neue Digitale Agenda für Europa: 2015.eu

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2010-0133+0+DOC+XML+V0//DE

(3)  OECD, „The Economic Impact of ICT Measurement, Evidence and Implications“ [nur auf EN verfügbar].

(4)  CdR 156/2009 fin.

(5)  CdR 252/2005 fin.

(6)  KOM(2009) 440 endg.

(7)  CdR 10/2009 fin.

(8)  CdR 247/2009 fin.

(9)  CdR 5/2008 fin.

(10)  CdR 247/2009 fin.


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