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Document 52010AP0069

    Bedingungen für die Einfuhr von lebenden Tieren und frischem Fleisch in die Union ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft (KOM(2009)0516 – C7-0211/2009 – 2009/0146(COD))
    P7_TC1-COD(2009)0146 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. März 2010 im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung Nr. 2010/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft

    ABl. C 4E vom 7.1.2011, p. 57–58 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.1.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 4/57


    Donnerstag, 25. März 2010
    Bedingungen für die Einfuhr von lebenden Tieren und frischem Fleisch in die Union ***I

    P7_TA(2010)0069

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft (KOM(2009)0516 – C7-0211/2009 – 2009/0146(COD))

    2011/C 4 E/09

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0516),

    gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 37 und 152 Absatz 4 Buchstabe b des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0211/2009),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),

    gestützt auf die Artikel 294 Absatz 3 und 43 Absatz 2 sowie 168 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Dezember 2009 (1),

    nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

    gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0018/2010),

    1.

    legt in erster Lesung den folgenden Standpunkt fest;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


    Donnerstag, 25. März 2010
    P7_TC1-COD(2009)0146

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. März 2010 im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung Nr. 2010/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Entscheidung Nr. 477/2010/EU.)


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