Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52010AB0052

    Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 5. Juli 2010 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Estland und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Estland (CON/2010/52)

    ABl. C 190 vom 14.7.2010, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.7.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 190/1


    STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

    vom 5. Juli 2010

    zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Estland und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Estland

    (CON/2010/52)

    2010/C 190/01

    Einleitung und Rechtsgrundlage

    Am 26. Mai 2010 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Estland (1) ersucht. Am 30. Juni 2010 wurde die EZB vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Estland (2) ersucht.

    Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 140 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

    Anmerkungen

    1.

    Die vorgeschlagenen Verordnungen ermöglichen die Einführung des Euro als Währung Estlands im Anschluss an die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Estland gemäß dem in Artikel 140 Absatz 2 des EU-Vertrags festgelegten Verfahren.

    2.

    Die EZB begrüßt die Verordnungsvorschläge.

    Geschehen zu Frankfurt am Main am 5. Juli 2010.

    Der Präsident der EZB

    Jean-Claude TRICHET


    (1)  KOM(2010) 240 endg.

    (2)  KOM(2010) 341 endg.


    Top