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Document 52009XC0924(02)
Binding tariff information
Verbindliche Zolltarifauskünfte
Verbindliche Zolltarifauskünfte
ABl. C 230 vom 24.9.2009, p. 11–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.9.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 230/11 |
VERBINDLICHE ZOLLTARIFAUSKÜNFTE
2009/C 230/05
Liste der Zollbehörden, die von den Mitgliedstaaten zur Entgegennahme eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft oder zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind (Verordnung (EWG) Nr. 2454/93, Artikel 6 Absatz 5 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 214/2007 (2)).
Mitgliedstaat |
Zollbehörde |
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BELGIEN |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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BULGARIEN |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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DÄNEMARK |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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(Antragsteller mit Geschäftsadressen in Nordjütland, Mitteljütland und Südjütland-Fünen) |
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(andere Antragsteller) |
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DEUTSCHLAND |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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ESTLAND |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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FINNLAND |
Zollbehörden, die zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft bestimmt worden sind |
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Generalzolldirektion und alle Zollstellen |
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FRANKREICH |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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GRIECHENLAND |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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IRLAND |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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Office of the Revenue Commissioners Classification Unit Customs Procedures Branch Government Offices Nenagh Co. Tipperary ÉIRE |
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ITALIEN |
Zollbehörden, die zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft bestimmt worden sind |
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Alle zuständigen Zollstellen |
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LETTLAND |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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LITAUEN |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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LUXEMBURG |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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MALTA |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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NIEDERLANDE |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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ÖSTERREICH |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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POLEN |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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PORTUGAL |
Zollbehörden, die zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft bestimmt worden sind |
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Alle zuständigen Zollstellen |
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RUMANIEN |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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SCHWEDEN |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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SLOVENIEN |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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SLOWAKEI |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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SPANIEN |
Zollbehörden, die zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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Zollbehörden, die zur Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft berstimmt worden sind |
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Alle Verwaltungsbehörden |
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TSCHECHISCHE REPUBLIK |
Zollbehörden, die zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft bestimmt worden sind |
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UNGARN |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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VEREINIGTES KÖNIGREICH |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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ZYPERN |
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind |
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(1) ABl. Nr. L 253 vom 11.10.1993, S. 1.
(2) ABl. Nr. L 62 vom 1.3.2007, S. 6-7.