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Document 52009XC0915(01)
Publication of an application pursuant to Article 6(2) of Council Regulation (EC) No 510/2006 on the protection of geographical indications and designations of origin for agricultural products and foodstuffs
Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
ABl. C 222 vom 15.9.2009, p. 8–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.9.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 222/8 |
Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2009/C 222/06
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
ZUSAMMENFASSUNG
VERORDNUNG (EG) NR. 510/2006 DES RATES
„TETTNANGER HOPFEN“
EG-Nr. DE-PGI-0005-0528-14.03.2006
g.U. ( ) g.g.A. ( X )
Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.
1. Zuständige behörde des Mitgliedstaats:
Name: |
Bundesministerium der Justiz |
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Anschrift: |
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Tel. |
+49 302025-70 |
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Fax |
+49 302025-8251 |
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E-Mail: |
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2. Vereinigung:
Name: |
HVG Service Baden-Württemberg e.V. |
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Anschrift: |
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Tel. |
+49 754252136 |
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Fax |
+49 754252160 |
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E-Mail: |
j.weishaupt@tettnanger-hopfen.de |
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Zusammensetzung: |
Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( ) |
3. Art des erzeugnisses:
Klasse 1.8: |
Andere unter Anhang I des Vertrages fallende Erzeugnisse, Hopfen |
4. Spezifikation:
(Zusammenfassung der Anforderungen nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 510/2006)
4.1 Name:
„Tettnanger Hopfen“
4.2 Beschreibung:
Botanik: Botanisch gehört der Hopfen (humulus lupulus) zur Ordnung der Nesselgewächse (urticales) und zur Familie der Hanfgewächse (cannabaceae). Der Hopfen ist zweihäusig, d.h. auf einer Pflanze bilden sich entweder nur weibliche oder männliche Blütenstände. Angebaut wird nur „weiblicher Hopfen“, aus dessen Blüten sich die Dolden entwickeln. Der Schutz nach Verordnung (EG) Nr. 510/2006 soll sich nur auf die weiblichen Hopfendolden (Naturhopfen) und den daraus resultierenden Verarbeitungsprodukten, hier im speziellen Hopfenpellets und Hopfenextrakt, beziehen. Die Hopfendolde besteht aus Vorblättern, Deckblättern, Doldenstiel, sowie der Hopfenspindel und ist Trägerin der brauwertvollen Inhaltsstoffe des Tettnanger Hopfens. Der Hopfen ist eine Kurztagspflanze, d.h., das Längenwachstum findet bei zunehmender Tageslänge (Langtag), die Blüte ab ca. 21. Juni bei abnehmender Tageslänge (Kurztag) statt. Der Tettnanger Hopfen erreicht aufgrund begünstigter Standortfaktoren (Boden, Niederschlagsmengen und Durchschnittstemperaturen) entgegen anderen Anbaugebieten eine Wuchshöhe von bis zu 8,30 m (Gerüstanlagen in den anderen Anbaugebieten sind in der Regel 7 — 7,50 m hoch). Er ist schnellwachsend (bis zu 30 cm pro Tag) und rechtswindend. Als „Tettnanger Hopfen“ werden Aromasorten aus dem Anbaugebiet Tettnang definiert. Neben den Hauptsorten Tettnanger (ab 1973 der einheitliche „Tettnanger Frühhopfen“; P. Heidtmann „Grünes Gold“ 1994, 342) und Hallertauer Mittelfrüher werden auch die Sorten Hallertauer Tradition und Perle angebaut. Die Sorte Tettnanger wird ausschließlich im Anbaugebiet Tettnang angebaut.
Verwendung: Tettnanger Hopfen dient fast ausschließlich (ca. 99 %) der Bierproduktion (ein geringer Teil geht in die Pharmazie). Tettnanger Hopfen geht überwiegend in der verarbeiteten Form von Hopfenpellets und zum geringeren Teil in der Form von Hopfenextrakt zum Kunden, da bei der Extraktion wertvolle Aromastoffe des Tettnanger Hopfens verloren gehen können.
Inhaltsstoffe: Die wertgebenden Inhaltsstoffe des Hopfens sind Bitterstoffe (Hopfenharze), Aromastoffe (Ätherische Öle) und Gerbstoffe (Polyphenole). Tettnang definiert sich als Aromahopfen Anbaugebiet. Der Tettnanger Hopfen verdankt seine weltweite Reputation auch und im Besonderen den hochfeinen Aromastoffen, welche sich aus über 300 Komponenten ätherischer Öle (der sog. Hopfenblume) zusammensetzen. Die Aromabeschreibungen für den Tettnanger Hopfen bewegen sich im Spektrum blumig, zitrusartig, fruchtig, johannisbeerartig, süßlich und würzig. Der „Gesamteindruck Aroma“ wird für den im Anbaugebiet Tettnang angebauten Hopfen als „harmonisch, anhaltend voll und mild“ beschrieben.
Neben dieser Einteilung werden Sorten vom Hopfenhandel offiziell nach den Komponenten „feinstes Aroma, Aroma, Bitterstoffhopfen, Hochalphahopfen“ beurteilt. 96 % des Tettnanger Hopfens (Sorte Tettnanger und Hallertauer) fallen in die Gruppe feinstes Aroma, die restlichen 4 % (Perle und Hallertauer Tradition) in die Gruppe Aroma.
Da eine Vielzahl der 300 Aromakomponenten sensorisch noch nicht greifbar ist, zählt bei den Entscheidungsträgern und Einkäufern der Brauereien immer noch der subjektive Aromaeindruck (bei der Ausmusterung steckt der Einkäufer seine Nase in den Hopfen). Kenner in der Szene wissen hierbei den Tettnanger Hopfen als feinsten Hopfen zu definieren.
4.3 Geografisches Gebiet:
Das geographische Gebiet entspricht dem Anbaugebiet Tettnang. Dieses umfasst: 1. im Bodenseekreis die Gemeinden Eriskirch, Friedrichshafen, Hagnau am Bodensee, Immenstaad am Bodensee, Kressbronn am Bodensee, Langenargen, Markdorf, Meckenbeuren, Neukirch, Oberteuringen und Tettnang, 2. im Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Amtzell, Berg, Bodnegg, Grünkraut, Ravensburg, Wangen im Allgäu (Gebiet der früheren Gemeinden Neuravensburg und Schomburg), 3. im Landkreis Lindau (Bodensee) die Gemeinden Bodolz, Lindau (Bodensee), Nonnenhorn und Wasserburg (Bodensee).
4.4 Ursprungsnachweis:
Die Herkunft des jeweiligen Hopfens wurde 1929 erstmals im so genannten Hopfenherkunftsgesetz geregelt und im Hopfengesetz von 1996 fortgeschrieben. Der Gebietsname „Tettnang“ ist seit dem Hopfenherkunftsgesetzt von 1929 als verpflichtende Angabe (mit Jahrgang und Sorte) auf der Hopfenverpackung quasi geschützt. Wie bei keinem zweiten Agrarprodukt ist die Herkunft/ Rückverfolgbarkeit des Tettnanger Hopfens aus dem Anbaugebiet Tettnang seit Jahrzehnten gewährleistet. Amtlich vereidigte Siegelmeister/Fachwarte versehen bei der Abwage jedes Packstück mit einem Siegel und einer Begleiturkunde, welche einer „Geburtsurkunde“ gleichkommt und enthalten muss: Die Herkunft, das Bundesland, das Anbaugebiet, die Verarbeitungsstufe, die Siegelhallennummer, das Gewicht des Einzelpackstückes, die Zahl der Packstücke, die Sorte und den Jahrgang. Der Hopfenpflanzer bestätigt außerdem auf einer sog. Hopfenherkunftsbestätigung den Ursprung des Erzeugnisses.
4.5 Herstellungsverfahren:
Das Hopfenjahr in Tettnang reicht von März — September. Der Tettnanger Hopfen wird über sog. Schnittfechser, aus eigenem Bestand oder von Nachbarfeldern, jedenfalls zu 100 % aus dem Anbaugebiet Tettnang vermehrt. Im April beginnt der Hopfenpflanzer mit den Bodenarbeiten (Fräsen, Eggen, Scheiben). Der Tettnanger Hopfenpflanzer kann seine Arbeiten im Gegensatz zu anderen Anbaugebieten, in denen das Drahtaufhängen bereits im Winter stattfindet, erst im Frühjahr beginnen. Dies liegt an gebietsspezifischen Aufleitsystemen. Während in anderen Anbaugebieten die Großraumanlage (Einreihensystem) vorherrscht, bilden in Tettnang 6 Reihen ein sog. „Fach“ und erst dann folgt die Fahrgasse. Anfang bis Mitte April werden die Pflanzen unter der Erdoberfläche für den neuen Austrieb geschnitten. Dieser Schnittzeitpunkt erfolgt in Tettnang im Gegensatz zu anderen Anbaugebieten ca. 2-3 Wochen später, da die Pflanzen im Anbaugebiet Tettnang aufgrund der günstigeren klimatischen Bedingungen schneller wachsen und früher reif sind. Auch findet man in Tettnang die höchsten Gerüstanlagen (bis zu 8,30 m). Bedingt durch bevorzugte Boden- und Klimaverhältnisse (Wassermenge, Sonnenscheindauer) benötigt der Hopfen mehr „Entfaltungsraum“.
Es folgt das Drahten. Am Gerüst werden die ca. 8,50 m langen Drähte befestigt und im Boden verankert. Von den ca. 50 Hopfentrieben werden 4 Triebe an den Steigdraht angeleitet. 2-3 Düngergaben und Pflanzenschutzmaßnahmen folgen. Ende Juni erreicht der Hopfen die Gerüsthöhe und geht in das generative Wachstum, sprich die Ausdoldung über. Eine Besonderheit besteht darin, dass ab der Blühphase eine Begrünung erfolgt (Herbizideinsatz ist im Gegensatz zu anderen Anbaugebieten durch eine Selbstverpflichtung untersagt) und folglich keine Bodenbearbeitungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden müssen. Eine Bodenverdichtung und Ausschwemmungen sollen dadurch verhindert, die Humusbildung gefördert werden.
Ab ca. 20. August beginnt die Ernte. Blätter, Triebe und Dolden werden von der Rebe getrennt und gereinigt. Nach der Trocknung (mit max. 62 Grad, um das hochfeine Aroma zu schonen) und Befeuchtung auf ca. 11 % Wassergehalt wird der Hopfen verpackt und geht zur örtlichen Siegelhalle, bei der die Abwaage, Bemusterung (fürs neutrale Qualitätslabor), Siegelung und Zertifizierung erfolgt. Dies stellt eine Vorstufe zur Verarbeitung des Hopfens zu Pellets und Extrakt dar, welche nicht im geographischen Gebiet stattfindet.
4.6 Zusammenhang mit dem geographischen Gebiet:
Der Anbau von Hopfen im Tettnanger Gebiet wird 1150 erstmals urkundlich erwähnt (P. Heidtmann „Grünes Gold“ 1994, S. 12). Brauereien sind 1838 im damaligen Oberamt Tettnang 14 genannt (v. Memminger „Beschreibung des Oberamts Tettnang“, 1838, S. 62), davon 3 für die Stadt. Drei Jahre später, 1841, sind es schon sechs (P. Heidtmann „Grünes Gold“ 1994, S. 13). Deren Besitzer zogen ihren Hopfen selbst. Der planmäßige Anbau erfolgte ab 1844, als ihn der Tettnanger Unteramtsarzt Johann Nepomuk von Lentz zusammen mit acht Stadtbürgern einführte, gezielt für den klimatischen Grenzbereich des Weins (P. Heidtmann „Grünes Gold“ 1994, S. 15). Die flächenmäßige Expansion, die im Norden bald Anschluss fand zum älteren Anbaugebiet um Altshausen (ab ca. 1821; P. Heidtmann „Grünes Gold“ 1994, S. 14), erfolgte ab 1860 (1864=91 ha, 1866=160 ha, 1875=400 ha, 1914=630 ha; P. Heidtmann „Grünes Gold“ 1994, S. 22ff). Die größte Ausdehnung erfuhr das Anbaugebiet Tettnang in den Neunzigern des 20. Jahrhunderts auf 1 650 Hektar (EU- Hopfenmarkt-Bericht 1997, HVG-Bericht 1997). Im Gebiet Tettnang wurde immer nur Aromahopfen selektiert und kultiviert.
Der Tettnanger Hopfen wird ausschließlich auf dem sog. Niederterrassenschotter, der Jungmoräne der Würm-Eiszeit angebaut, im Schussenbecken, entlang der Argen und an deren eiszeitlichen Rändern. Diese Bodenformation mit tiefer liegenden Grundwasserströmen ermöglicht ihm tief zu wurzeln (bis zu 2m). Gleichzeitig erfolgt dadurch eine kontinuierliche Feuchtigkeitsversorgung, auch bei extremen Trockenperioden. Das hier zwischen 400 und 600 m ü. NN herrschende, vom Bodensee mitregulierte, gemäßigt milde Klima spielt beim Tettnanger Hopfen eine weitere, wesentliche Rolle für die Aromaausprägung.
Der Tettnanger Hopfen findet klimatische Bedingungen vor (Mittelwerte der Jahresdurchschnittstemperatur, Sonnenscheindauer und Niederschlagsmenge) die einzigartig sind. So liegen z.B. die Durchschnittswerte der letzten 30 Jahre (Stand 2009) mit einer Temperatur von 9,4 Grad Celsius, knapp 1 800 Sonnenstunden und einer Niederschlagsmenge von 1 136 mm weit über den 30 jährigen Durchschnittswerten der anderen deutschen Anbaugebiete.
Das Zusammenwirken von geologischer Grundlage (Bodengüte) und klimatischen Gegebenheiten bewirkt ein Optimum bei Aufwuchs und Doldenbildung des Tettnanger Hopfens und damit seine weitgehend geografisch bedingte Homogenität. Die Tatsache, dass beim Tettnanger Hopfen eine Homogenität vorliegt, wurde für die Sorte Tettnanger durch die Uni Hohenheim, für die Sorte Hallertauer Mittelfrüher von der Brauerei Anheuser/Busch bestätigt. Zudem wird jede angelieferte Hopfenpartie im Tettnanger Hopfenlabor auf äußere Qualitätsmerkmale (z.B. Befall, Feuchtigkeit, Doldenblätter, Sortenreinheit und Homogenität) untersucht. Dem Tettnanger Hopfen wird hierbei alljährlich eine hohe Homogenität bescheinigt.
Weit über die regionalen Grenzen hinaus hat sich der Tettnanger Hopfen einen Namen gemacht.
Feinstes Aroma aus der kleinen aber feinen Hopfenmetropole Tettnang findet weltweit seine Liebhaber und ist in Japan nicht weniger beliebt denn in den USA. Ein besonderer Ausdruck von Wertschätzung und Güte z.B. ist, wenn der Brauer in den USA seine Gebinde mit dem Label-Aufdruck „brewed with Tettnang Hops“ ausweist, was nicht selten vorkommt. Tettnanger Hopfen erzielt ob seiner Güte stets die höchsten Verkaufspreise (EU-Jahresberichte 90er Jahre, Jahresberichte 1990-2000 bay. Landgesanstalt; P. Heidtmann „Grünes Gold“ 1994, S. 368, 369). Aber auch die Menschen in der Hopfenstadt Tettnang selber leben für und mit dem Hopfen. Dies zeigen die regionalen Strukturen und Ereignisse rund um den Tettnanger Hopfen. So zeigt z.B. das seit 1995 bestehende Tettnanger Hopfenmuseum die ganze Faszination der Hopfenkultur. Auf dem 4 km langen Tettnanger Hopfenlehrpfad findet der interessierte Besucher alles Wissenswerte über den Tettnanger Hopfen. Die mit 42 km Gesamtlänge ausgewiesene Tettnanger Hopfenschlaufe führt den Radfahrer durch das Anbaugebiet Tettnang. Auf dem jährlich im August, kurz vor der Ernte, stattfindendem Hopfenfest in Tettnang-Kau zelebrieren die Einwohner Tettnangs die lange Tradition „ihres Grünen Goldes“. Last but not least repräsentieren die alle 2 Jahre neugewählten Tettnanger Hopfenhoheiten (Hopfenkönigin + 2 Prinzessinnen) den Tettnanger Hopfen regional und international.
4.7 Kontrollstelle:
Name: |
Lacon GmbH |
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