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Document 52009XC0425(03)

    Auszug aus der Entscheidung bezüglich der Glitnir Banki HF gemäß der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten

    ABl. C 96 vom 25.4.2009, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.4.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 96/15


    Auszug aus der Entscheidung bezüglich der Glitnir Banki HF gemäß der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten

    2009/C 96/06

    GLITNIR BANKI HF

    Am 19. Februar 2009 wurde auf Anordnung des Bezirksgerichts von Reykjavik die Verlängerung der Anordnung vom 24. November 2008 über ein Zahlungsmoratorium für die Bank Glitnir Bank hf. („Glitnir“) gemäß Artikel 98 des Gesetzes Nr. 161/2002 über Finanzunternehmen bewilligt, da Glitnir das Gericht davon überzeugt hatte, dass die Gründe, aus denen das Moratorium gewährt worden war, fortbestanden und nach geltendem Recht kein Grund für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung des Moratoriums vorlag Steinunn Grudbjarsdóttir, Anwalt am obersten Gerichtshof, wurde benannt, um Glitnir in Zusammenhang mit dem Moratorium zu unterstützen. Diese Anordnung hat zur Folge, dass keine Gerichtsverfahren gegen Glitnir eingeleitet werden können, solange es sich im Schuldenmoratorium befindet, sofern sie nicht ausdrücklich nach dem Gesetz vorgesehen sind oder es sich nicht um Strafverfahren mit Strafgeldforderungen handelt.

    Die Bewilligung bezüglich der Verlängerung des Moratoriums gilt bis 13. November 2009, 13:00 Uhr, wenn die Angelegenheit vom Bezirksgerichts von Reykjavik, Laekjatorg Platz, Reykjavik, Island, erneut behandelt wird. Gläubiger von Glitnir haben das Recht, bei dieser Anhörung eine Stellungnahme abzugeben.


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