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Document 52009TA1215(17)

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

ABl. C 304 vom 15.12.2009, p. 89–94 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/89


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/17

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG.…

1-2

90

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

90

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13

91

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

14-17

91

Tabelle…

92

Antworten der Agentur

94

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Eisenbahnagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Lille-Valenciennes wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (1) geschaffen. Ziel der Agentur ist es, die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für die Sicherheit zu entwickeln, um zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren europäischen Eisenbahnsektors mit einem hohen Sicherheitsniveau beizutragen (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 18 Millionen Euro gegenüber 16,6 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 113 gegenüber 99 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des leitenden Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der leitende Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des leitenden Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Haushaltsmittel in Höhe von mehr als 4,1 Millionen Euro wurden auf 2009 übertragen (12). Die Prüfung einer Stichprobe der höchsten Mittelbindungen, für die die entsprechenden Mittel auf 2009 übertragen wurden, zeigte, dass diese Dienstleistungen und Arbeiten betrafen (13), die sehr spät im Jahr 2008 in Auftrag gegeben wurden und mit deren Lieferung bzw. Durchführung im Jahr 2009 gerechnet wurde. Die umfangreichen Mittelübertragungen deuten auf Schwierigkeiten bei der Planung der Tätigkeiten der Agentur und der Mittelveranschlagung hin.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

14.

Die Überprüfung des jährlichen Arbeitsprogramms der Agentur ergab verschiedene Mängel. Es wurden nicht immer spezifische, messbare, erreichbare, angemessene und terminierte Ziele formuliert, weshalb es anhand dieser Ziele nicht möglich war, die mangelnde Zielverwirklichung zu bestimmen und die tatsächlich erzielten Ergebnisse zu beurteilen. Außerdem wurden Unstimmigkeiten in der Darstellung der Zahlenangaben zu den den jeweiligen Tätigkeiten zugewiesenen Bediensteten und Haushaltsmitteln festgestellt. Zusammen mit den fehlenden Leistungsindikatoren steht dieser Umstand der jährlichen Leistungsbewertung der Agentur entgegen.

15.

Die Prüfung einer Stichprobe von im Verlauf des Jahres durchgeführten Beschaffungsverfahren ergab Schwachstellen. Die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten formellen Anforderungen wurden nicht erfüllt und von den Bewertungsausschüssen bei der Bewertung nicht konsequent berücksichtigt; dies betraf zum einen die Auswahlkriterien (zwei Fälle) (14) und zum anderen die Zuschlagskriterien (ein Fall) (15), wodurch die Transparenz der Verfahren beeinträchtigt war.

16.

Die Agentur ist nach wie vor an zwei Standorten tätig: Lille und Valenciennes. Wie der Hof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2006 (16) feststellte, entstehen der Agentur durch diese Situation zusätzliche Kosten in beträchtlicher Höhe (17), die durch die Konzentration aller Tätigkeiten an einem Standort vermieden werden könnten. In der Zwischenzeit hat die Agentur Schritte unternommen, um zu einer formalen Vereinbarung über den Sitz zu gelangen, derzufolge die aus der Standortsituation hervorgehenden zusätzlichen Kosten durch die französischen Behörden erstattet würden. Bislang sind diese Bemühungen nicht erfolgreich gewesen.

17.

Im Jahr 2009 wird die Agentur ein Gebäude beziehen, welches der Stadt Valenciennes gehört. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 25 Jahre unter der Voraussetzung, dass mit der französischen Regierung eine Vereinbarung über den Sitz geschlossen wird. Da bisher noch kein formaler Abschluss einer Vereinbarung über den Sitz erfolgt ist, hat die Haushaltsbehörde (18) die Laufzeit des neuen Mietvertrags auf ein Jahr begrenzt, wobei sich der Vertrag maximal um ein weiteres Jahr automatisch verlängert. Die Unsicherheit hinsichtlich der Vertragslaufzeit beeinträchtigt die Planungsarbeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung des neuen Gebäudes und den damit verbundenen Beschaffungsverfahren und folglich auch die Planung der Haushaltsmittel.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Gemeinsame Verkehrspolitik

Zur Durchführung des Artikels 70 wird der Rat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verkehrs gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen:

a)

für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln aufstellen;

b)

für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, die Bedingungen festlegen;

c)

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen;

d)

alle sonstigen zweckdienlichen Vorschriften erlassen.

(Artikel 71 des Vertrags)

Ziele

Ziel der Agentur ist es, in technischen Angelegenheiten zur Durchführung der gemeinschaft-lichen Rechtsvor-schriften beizutragen, die abzielen auf

die Verbesserung der Wettbewerbs-fähigkeit des Eisenbahn-sektors;

die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Sicherheit des europäischen Eisenbahn-systems;

um zur Schaffung eines europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen und zur Gewährleistung eines hohen Sicherheits-niveaus beizutragen.

Aufgaben

1 -   Abgabe von Empfehlungen zu folgenden Bereichen an die Kommission:

die in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) vorgesehenen gemeinsamen Sicherheitsmethoden (CSM) und gemeinsamen Sicherheitsziele (CST);

Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsmaßnahmen;

Entwicklung technischer Spezifikationen für die Interoperabilität;

Überwachung der Interoperabilität;

Zertifizierung der Ausbesserungswerke;

berufliche Befähigung;

Einstellung von Fahrzeugen.

2 -   Abgabe von Stellungnahmen zu folgenden Bereichen:

nationale Sicherheitsvorschriften;

Überprüfung der Qualität der Arbeit der benannten Stellen;

Interoperabilität des transeuropäischen Netzes.

3 -   Koordinierung der nationalen Stellen:

Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen (wie in der Richtlinie 2004/49/EG, Artikel 17 und 21 beschrieben).

4 -   Veröffentlichungen und Datenbanken:

Bericht über die Sicherheit (alle zwei Jahre);

Bericht über den Fortschritt der Interoperabilität (alle zwei Jahre);

öffentliche Datenbank für Sicherheitsschriftstücke;

öffentliches Register der Interoperabilitätsschriftstücke.

1 -   Verwaltungsrat

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und sechs nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige.

2 -   Leitender Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3 -   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 -   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt:

18 Millionen Euro

(16,6 Millionen Euro).

Personalbestand am 31. Dezember 2008:

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 116 (116),

davon besetzt am 31.12.2008: 106 (95);

sonstige Planstellen: 7 (4).

Personalbestand insgesamt: 113 (99),

davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 69 (66),

administrative Tätigkeiten: 44 (33).

Empfehlung zu gemeinsamen Sicherheitsmethoden zur Verwendung im Rahmen gemeinsamer Sicherheitsziele;

Empfehlung zur Überarbeitung von Anhang I der Richtlinie 2004/49/EG;

erster zweijährlicher Bericht über die Sicherheitsleistung des Eisenbahnsystems der Europäischen Union;

Empfehlung zu gemeinsamen Mustern für Fahrerlaubnisse der Triebfahrzeugführer und diesbezügliche Register;

Empfehlung zu harmonisierten Anforderungen für Sicherheitsbescheinigungen Teil B;

Empfehlung zur TSI (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität)-Infrastruktur des konventionellen Eisenbahnsystems;

Empfehlung zur TSI-Energie des konventionellen Eisenbahnsystems;

Empfehlung zur Zertifizierung von Ausbesserungswerken;

Empfehlung zur System Requirement Specification für Grundlinie 3 des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS);

TSI-Entwurf zu Lokomotiven und Fahrzeugen im Personenverkehr;

erster Entwurf der Empfehlung zu Abschnitt 1 des Anhangs VII der Richtlinie 2008/57/EG (Prüfliste für eine länderübergreifende Anerkennung);

Zwischenbericht zu den TSI-Telematikanwendungen für den Personenverkehr;

Durchführbarkeitsstudie zur Interoperabilität des Eisenbahnsystems mit einer Spurweite von 1 520 mm;

Bewertung der Notifizierung der Verzeichnisse nationaler technischer Vorschriften;

Berichtsentwurf über die Vorgehensweise, wie nationale Sicherheitsvorschriften veröffentlicht und verfügbar gemacht werden;

Berichtsentwurf auf Vorschlag des Ausschusses „gefährliche Güter“ zur Bewertung der Auswirkungen und zu den Empfehlungen hinsichtlich der Anforderung nach Entgleisungsortung;

Einrichtung des Registers der Interoperabilitätsschriftstücke;

zweijährliche Konferenz zum Thema Sicherheit.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Von den Mitteln in Höhe von 4,1 Millionen Euro, die vom Jahr 2008 auf das Jahr 2009 übertragen wurden, betreffen mehr als 1,5 Millionen Euro Verträge, die in den Monaten November und Dezember 2008 unterzeichnet wurden. Der späte Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnungen ist auf Verzögerungen bei den Beschaffungsverfahren und auf Übertragungen zurückzuführen, die Ende Oktober 2008 im Anschluss an eine Analyse der Ausführung des Haushaltsplans erfolgten. Die verbleibenden 2,6 Millionen Euro betreffen laufende Verträge, für die noch keine Rechnungen eingegangen sind, und vorläufige Mittelbindungen für Kosten im Zusammenhang mit Dienstreisen und Sachverständigen. Die Agentur setzt ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Planung der Beschaffungsverfahren und der Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans in diesem Jahr fort.

14.

Für das Haushaltsverfahren 2010 hat die ERA ein Verfahren eingeführt, um die Aufstellung des Jahreshaushalts und des Arbeitsprogramms vollständig aufeinander abzustimmen, damit ein Höchstmaß an Konsistenz gewährleistet ist. Außerdem wird die ERA sich bemühen, die Ziele, Tätigkeiten und zugehörigen Zeitpläne künftig genauer zu definieren.

Ab dem Jahr 2009 werden alle wesentlichen Änderungen der Prioritäten dem Verwaltungsrat gemeldet; außerdem wird ein Vorschlag zur entsprechenden Anpassung des Arbeitsprogramms vorgelegt. Des Weiteren hat die GD TREN die ERA und die anderen Agenturen in deren Kompetenzbereich aufgefordert, ab 2009 Leistungsindikatoren zu definieren und regelmäßig darüber zu berichten.

15.

Auf der Grundlage einer Analyse der in der Vergangenheit festgestellten Probleme im Bereich der Beschaffung wurde ein Aktionsplan aufgestellt. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Schulung und Unterstützung der Mitglieder der Bewertungsausschüsse und die Harmonisierung der Art und Weise, wie Angebote bewertet werden, indem Checklisten eingesetzt werden.

16.

Die Agentur unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um mit dem Gastgeberland eine Vereinbarung über den Sitz abzuschließen. Bislang hat die ERA jedoch noch keine offizielle Antwort auf ihren Vorschlag für eine Vereinbarung erhalten.

17.

Siehe die Antwort zu Ziffer 16. Die Agentur ist sich bewusst, dass die Beschaffungsverfahren mit erheblichen Problemen verbunden sind, solange noch keine Vereinbarung über den Sitz unterzeichnet ist. Dies betrifft vor allem die Beschaffung im Zusammenhang mit dem Gebäude in Valenciennes.


(1)  ABl. L 220 vom 21.6.2004, S. 3.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 26. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 2. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.era.europa.eu

(12)  Rund 3,9 Millionen Euro der auf 2009 übertragenen Mittel betreffen Verwaltungsausgaben und operative Ausgaben. Dies macht 57 % des Jahreshaushalts in Höhe von 6,9 Millionen Euro für Titel II und Titel III aus.

(13)  Hiervon betroffen sind u. a. in Auftrag gegebene Studien, IT-Ausgaben und Gebäudeausstattung.

(14)  Gesamtwert: 334 000 Euro.

(15)  Wert: 800 000 Euro über vier Jahre.

(16)  Ziffer 8 (ABl. C 309 vom 19.12.2007, S. 68).

(17)  Im Jahr 2006 beliefen sich diese zusätzlichen Kosten schätzungsweise auf mehr als 400 000 Euro.

(18)  Schreiben des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Parlaments an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Agentur mit Datum vom 26. November 2008, Ref D(2008) 67307.


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