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Document 52009PC0602R(01)

Corrigendum:Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

/* KOM/2009/0602 endg./2 */

52009PC0602R(01)

Corrigendum:Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung /* KOM/2009/0602 endg./2 */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 28.10.2009

KOM(2009) 602 endgültig/2

CORRIGENDUMCe document annule et remplace le documentCOM(2009) 602 final du 27.10.2009 (erreur au niveau de l'acronyme)Concerne les versions EN/FR/DE

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] sieht die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Mio. EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Fonds sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)[2] niedergelegt. Diese Verordnung wurde zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 546/2009[3] geändert. Aufgrund dieser Änderung gilt für Anträge auf einen Finanzbeitrag des EGF ein erweiterter Anwendungsbereich. Die geänderte Verordnung findet auf alle Anträge Anwendung, die ab dem 1. Mai 2009 gestellt werden.

Die zuständigen Kommissionsdienststellen haben die Anträge Schwedens, Österreichs und der Niederlande nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, insbesondere der Artikel 1, 2, 3, 4, 5 und 6, eingehend geprüft.

Die wesentlichen Aspekte der Prüfungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Antrag EGF/2009/007 SE/ Volvo

1. Die schwedischen Behörden legten der Kommission den Antrag am 5. Juni 2009 vor. Er stützt sich auf die Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung festgelegten Frist von zehn Wochen eingereicht.

Da dieser Antrag nach dem 1. Mai 2009 gestellt wurde, wurde er (gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung) nach den geänderten Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 bewertet.

2. Schweden beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 in der geänderten Fassung, wonach innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 500 Entlassungen erfolgt sein müssen. Dieser Viermonatszeitraum läuft vom 1. Dezember 2008 bis zum 31 März 2009. Der Antrag betrifft 4687 Arbeitskräfte, die in 26 Produktionsbetrieben entlassen wurden, davon 2258 bei Volvo Cars. Bei den Zulieferern wurden zwischen 7 und 299 Beschäftigte pro Betrieb entlassen.

3. Von den insgesamt 4687 entlassenen Arbeitnehmern ließen sich 3126 bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung registrieren.

4. Zur Herstellung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise macht Schweden geltend, dass die Krise die Automobilbranche besonders hart getroffen habe, und führt hierzu die Mitteilung der Kommission „Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie“ vom 25. Februar 2009[4] an. Da die derzeitige Krise globaler Natur ist, sind alle Märkte betroffen, und es bleiben, wenn überhaupt, nur wenige Wachstumsbereiche, die den in den meisten Ländern rasant verlaufenden Wirtschaftsabschwung bremsen können. Volvo Cars, das der weltweit operierenden Ford Motor Corporation gehört, ist mit den Problemen des von der Krise besonders hart getroffenen US-amerikanischen Fahrzeugmarkts konfrontiert. Ein weiteres großes Problem für Volvo Cars und seine Zulieferer sind die derzeitigen Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten; dies betrifft sowohl die Produktion als auch den Verkauf, da potenzielle Kunden zurzeit nur begrenzten Zugang zu Geldmitteln haben.

5. Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat weltweit zu einem raschen Rückgang der Nachfrage nach Fahrzeugen geführt. Der Nachfragerückgang, der 2008 einsetzte, war für die schwedische Regierung nicht vorhersehbar und vollzog sich in noch nie dagewesenem Tempo in dem Maße, in dem sich die Finanzkrise ausweitete. Frühere Konjunkturzyklen waren langsamer verlaufen und hatten mehr regionalen Charakter, was es der Automobilindustrie ermöglichte, sich entsprechend vorbereitet anzupassen. Von der derzeitigen Krise hingegen wurden weltweit alle Märkte gleichzeitig getroffen, was sich sowohl auf die Verbrauchernachfrage als auch auf den Zugang zu Krediten auswirkte.

6. Die lokalen und regionalen Auswirkungen werden in dem Antrag wie folgt dargelegt:

73 % der Entlassungen erfolgten in der NUTS (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) II-Region Västsverige. Diese Region liegt, was das Pro-Kopf-BIP anbelangt, annähernd im Landesdurchschnitt, hatte jedoch im ersten Quartal 2009, verglichen mit dem ersten Quartal des Vorjahres, einen Anstieg der Konkurse um 43 % zu verzeichnen. Im vierten Quartal 2008 und im ersten Quartal 2009 gab es fast neunmal so viele Entlassungen wie in den entsprechenden Vorjahresquartalen.

Bei der Automobilindustrie handelt es sich um Schwedens wichtigsten industriellen Cluster. 2007 waren in der Automobilbranche mehr als 77 000 Arbeitskräfte beschäftigt, davon 39 000 in der Provinz Västra Götaland. Aus einem aktuellen Bericht geht hervor, dass in dieser Provinz insgesamt 60 000 bis 70 000 Personen in der Automobilindustrie im weiteren Sinne (einschließlich ihrer Zulieferer aus anderen Branchen) arbeiten; dies sind ca. 8 bis 9 % aller Beschäftigten in der besagten Provinz.

Die Region Västsverige ist nicht nur von den Entlassungen bei Volvo Cars, sondern auch bei Saab und Volvo AB[5] sowie deren Zulieferern betroffen. Die Zahl der Arbeitlosen lag im März 2009 um 60 % höher als im Vergleichsmonat des Vorjahres. In einigen Kommunen ist der prozentuale Anteil der in der Automobilindustrie Entlassenen an der Erwerbsbevölkerung hoch, so etwa in Färgelanda (8,1 %), Olofström (6 %) und Dals-Ed (4,2 %).

Nach Schätzungen der schwedischen Behörden dürften 1000 in der Automobilindustrie abgebaute Arbeitsplätze weitere 1600 indirekte Entlassungen im Geschäfts- und Handelssektor sowie in den Bereichen Transport, Bauwesen, private Dienstleistungen und Güterkraftverkehr nach sich ziehen Darüber hinaus wäre auch der hoch entwickelte F&E-Sektor betroffen, da 16 % der schwedischen F&E Ausgaben auf die Automobilindustrie entfallen.

Daraus ist zu schließen, dass die Entlassungen deutlich negative Auswirkungen auf die lokale und die regionale Wirtschaft haben.

7. Schätzungen der schwedischen Behörden zufolge werden etwa 1500 Arbeitskräfte die Unterstützung aus dem EGF-Paket in Anspruch nehmen.

8. Hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geht aus dem Antrag Folgendes hervor:

Die schwedischen Behörden haben bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.

Sie haben zugesichert, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

Sie haben bestätigt, dass für die vorgenannten zuschussfähigen Maßnahmen keinerlei Unterstützung aus anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft gewährt wird.

Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, den Antrag EGF/2009/007 SE/Volvo zu genehmigen, den Schweden wegen der Entlassungen bei Volvo Cars und 23 seiner nachgeschalteten Zulieferer und Hersteller eingereicht hat, da nachgewiesen wurde, dass zwischen diesen Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise ein unmittelbarer, nachvollziehbarer Zusammenhang besteht. Es wurde ein koordiniertes Paket zuschussfähiger personalisierter Dienstleistungen vorgeschlagen, zu denen der EGF 9 839 674 EUR beitragen soll.

Antrag EGF/2009/009 AT/ Steiermark

9. Die österreichischen Behörden legten der Kommission den Antrag am 9. Juli 2009 vor und ergänzten ihn am 23. Juli und 18. August 2009 durch zusätzliche Informationen. Er stützt sich auf die Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung festgelegten Frist von zehn Wochen eingereicht.

10. Österreich beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach in einer Region auf NUTS-II-Niveau oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten mindestens 500 Entlassungen in einem NACE-2-Sektor erfolgen müssen.

11. Der Antrag betrifft 744 Entlassungen, die während des neunmonatigen Bezugszeitraums in 9 Unternehmen erfolgt sind, welche im Bereich „Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“ (NACE Rev. 2, Abteilung 29) in einer einzelnen NUTS-II-Region, nämlich Steiermark (AT22), tätig sind. Dieser Neunmonatszeitraum läuft vom 27. August 2008 bis zum 27. März 2009. 588 Entlassungen wurden nach Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich und 156 Entlassungen nach Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

12. Zur Herstellung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise macht Österreich geltend, dass die Krise zu einem starken Rückgang der weltweiten Pkw-Nachfrage geführt habe. In dem Antrag werden EUROSTAT-Handelszahlen zur Ausfuhr von Straßenfahrzeugen im Allgemeinen und von Pkw im Besonderen angeführt. Zwischen Januar 2008 und Januar 2009 haben die Ausfuhren von Straßenfahrzeugen aus EU-27 in Drittländer um 47,7 % und die von Pkw um 52,5 % abgenommen. Für Österreich ist der Exportrückgang in demselben Zeitraum sogar noch deutlicher ausgefallen: Die Ausfuhren von Straßenfahrzeugen und Pkw verringerten sich um 51,3 % bzw. 59,4 %.Angesichts der engen Verflechtung zwischen den Unternehmen der Kfz-Branche und der geringen Diversifizierung vieler Zulieferer ist die Krise im gesamten Autocluster spürbar.

13. Die österreichischen Behörden argumentieren, dass die Entlassungen in der Automobilbranche vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Krise zu sehen sind. Die Unvorhersehbarkeit der Krise werde dadurch veranschaulicht, dass internationale Gremien wie die Europäische Kommission und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seit Beginn des Jahres 2008 die Prognosen zum realen BIP-Wachstum wiederholt drastisch nach unten korrigieren mussten. So werden in dem Antrag beispielsweise die BIP-Prognosen der Europäischen Kommission von November 2007 (Wachstum von plus 2,1 %) denen von Januar 2009 (Wachstum von minus 1,9 %) gegenübergestellt. In der Automobilbranche sei es infolge der Finanzkrise, des weltweiten Konjunkturrückgangs, vermehrter Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme und erhöhter Unsicherheit, die unter anderem in der Volatilität der Rohöl- und Treibstoffpreise begründet ist, zu einem starken und unvorhergesehenen Rückgang der Absatzzahlen gekommen.

14. Die lokalen und regionalen Auswirkungen werden in dem Antrag wie folgt dargelegt:

Das Bundesland Steiermark, in dem die Entlassungen vorgenommen wurden, hat unter strukturellen Schwächen zu leiden, insbesondere einem vergleichsweise kleinen Anteil des Dienstleistungssektors, einer exportorientierten Wirtschaft und einer großen Abhängigkeit von der Nachfrage in der Automobilbranche. Im Jahr 2008 arbeiteten 2,8 % der Beschäftigten in der Steiermark in der Automobilindustrie (verglichen mit nur 1,4 % in ganz Österreich); werden auch die nachgeschalteten Zulieferer und Hersteller berücksichtigt, so liegt diese Quote bei ca. 7,5 %. Daher hat diese Region besonders unter den Folgen der globalen Krise zu leiden. Die Gegend um Graz, in der die meisten der entlassenden Unternehmen ihren Sitz haben, wird erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Im Jahr 2008 lag die Zahl der Arbeitslosen im Zuständigkeitsbereich des regionalen Arbeitsmarktservice Graz bei durchschnittlich 11 318. Die 744 Entlassungen, auf die sich dieser Antrag bezieht, entsprechen einem Anstieg von ca. 7 %.

Daraus ist zu schließen, dass die Entlassungen deutlich negative Auswirkungen auf die lokale und die regionale Wirtschaft haben.

15. Der Antrag betrifft 744 Entlassungen in den neun Unternehmen und sieht für 400 der entlassenen Beschäftigten eine Unterstützung aus dem EGF vor.

16. Hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geht aus dem Antrag Folgendes hervor:

Die österreichischen Behörden haben bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.

Sie haben nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

Sie haben bestätigt, dass für die vorgenannten zuschussfähigen Maßnahmen keinerlei Unterstützung aus anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft gewährt wird.

Aus den vorstehend dargelegten Gründen wird vorgeschlagen, den Antrag EGF/2009/009 AT/Steiermark zu genehmigen, den Österreich wegen der Entlassungen bei neun in der Steiermark im Bereich „Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“ (NACE Rev. 2, Abteilung 29) tätigen Unternehmen eingereicht hat, da nachgewiesen wurde, dass zwischen diesen Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise ein unmittelbarer, nachvollziehbarer Zusammenhang besteht. Daher wurde ein koordiniertes Paket zuschussfähiger personalisierter Dienstleistungen vorgeschlagen, zu denen der EGF 5 705 635 EUR beitragen soll.

Antrag EGF/2009/011 NL/Heijmans N.V.

17. Die Niederlande legten der Kommission den Antrag am 4. August 2009 vor. Er stützt sich auf Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung festgelegten Frist von zehn Wochen eingereicht.

Da dieser Antrag nach dem 1. Mai 2009 gestellt wurde, wurde er (gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung) nach den geänderten Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 bewertet.

18. Die Niederlande beantragen eine Intervention gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten in einem Unternehmen eines Mitgliedstaats mindestens 500 Entlassungen, darunter auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern, erfolgt sein müssen.

19. Der Antrag bezieht sich auf 570 Entlassungen in einem Unternehmen, Heijmans NV, in dem viermonatigen Bezugszeitraum vom 29. Januar bis zum 29. März 2009. 474 Entlassungen wurden nach Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich und 96 Entlassungen nach Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

20. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise machen die Niederlande geltend, dass das Baugewerbe einer der ersten Wirtschaftssektoren gewesen sei, die von der Krise getroffen wurden. Seit Anfang 2008 stiegen die Preise für Rohmaterialen wie Stahl, Kraftstoff und verschiedene Materialen für den Straßenbau exponentiell an. Dies wirkte sich auf die Gewinnmarge der Bauunternehmen aus und führte zu einer vermehrten Nachfrage nach Projektfinanzierungen durch Kredite, für die sehr strenge Vergabebedingungen festgelegt wurden. Gleichzeitig sank aufgrund des schwindenden Verbrauchervertrauens, niedriger Immobilienpreise und hoher Hypothekenkosten die Nachfrage nach neuen Häusern und Büros. Wegen der Wirtschaftskrise sind Investoren in jüngster Zeit zurückhaltend, was die Beteiligung an neuen Bauprojekten angeht. Es wird erwartet, dass Hausbauprojekte 2009 um 10,5 % und 2010 um 11 %[6] und neue Projekte für Zweckbauten 2009 um 6 % und 2010 um 10 %[7] zurückgehen. Dieser Nachfragerückgang wirkt sich äußerst negativ auf die Beschäftigung im Baugewerbe aus.

21. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zu einem plötzlichen Einbruch der Weltwirtschaft mit erheblichen Auswirkungen auf zahlreiche Branchen geführt. Seit 2008 hat sich die wirtschaftliche Lage nicht mehr wie in den vorangegangenen Jahren entwickelt. Hierbei handelt es sich nicht um einen allmählichen Wirtschaftsabschwung, auf den sich die Unternehmen hätten vorbereiten können. Vor der Krise tätigte Heijmans NV umfangreiche Investitionen zur Erlangung einer Zertifizierung, um Eisenbahnbauarbeiten in den Niederlanden durchführen und seine Aktivitäten in anderen EU-Mitgliedstaaten erweitern zu können. Hätte Heijmans NV die Krise vorhersehen können, wären diese Strategie und die damit verbundenen Investitionen aufgeschoben worden.

22. Die lokalen und regionalen Auswirkungen werden in dem Antrag wie folgt dargelegt:

Der Antragsteller macht geltend, dass sich die Entlassungen auf allen drei Ebenen auswirken werden. Auf nationaler Ebene, weil die Heijmans NV überall in den Niederlanden Zweigstellen hat; Entlassungen gab es an folgenden Standorten: Groningen, Leeuwarden, Assen, Hengelo, Eindhoven, Best, Rosmalen, Tilburg, Breda und Rotterdam. Auf regionaler Ebene, weil ca. 40 % der Entlassungen in der Provinz Nordbrabant vorgenommen wurden. Und auf lokaler Ebene, weil 15 % der Entlassungen in Rotterdam erfolgten. Sowohl die Provinz Nordbrabant als auch die Stadt Rotterdam verzeichneten bereits 2008 einen überdurchschnittlichen Rückgang der Wirtschaftstätigkeit. Daraus ist zu schließen, dass die Entlassungen deutlich negative Auswirkungen auf die lokale und die regionale Wirtschaft haben.

Die niederländischen Behörden führen an, dass neben den im Bezugszeitraum entlassenen 570 Arbeitskräften mehr als 400 weitere bei Heijmans NV beschäftigte Personen, von denen die meisten einen befristeten Arbeitsvertrag hatten, ihren Arbeitsplatz verloren. Darüber hinaus verloren in den Niederlanden mehrere hundert Selbständige, die in verschiedenen Projekten der Heijmans NV beschäftigt waren, ihre Arbeit. Der signifikante Rückgang der Geschäftstätigkeit der Heijmans NV wird sich auch auf Zulieferer in der Transport-, Ausrüstungs-, Beratungs- und Installationsbranche auswirken.

Daraus ist zu schließen, dass die Entlassungen deutlich negative Auswirkungen auf die lokale, die regionale und die nationale Wirtschaft haben.

23. Der Antrag betrifft 570 Entlassungen in einem einzelnen Unternehmen, Heijmans NV, und sieht für 435 der entlassenen Beschäftigten eine Unterstützung aus dem EGF vor.

24. Hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geht aus dem Antrag Folgendes hervor:

Die niederländischen Behörden haben bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.

Sie haben nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

Sie haben bestätigt, dass für die vorgenannten zuschussfähigen Maßnahmen keinerlei Unterstützung aus anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft gewährt wird.

Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, den Antrag EGF/2009/011 NL/Heijmans zu genehmigen, den die Niederlande wegen der Entlassungen bei der Heijmans NV eingereicht haben, da nachgewiesen wurde, dass zwischen diesen Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise ein unmittelbarer, nachvollziehbarer Zusammenhang besteht. Daher wurde ein koordiniertes Paket zuschussfähiger personalisierter Dienstleistungen vorgeschlagen, zu denen der EGF 386 114 EUR beitragen soll.

Finanzierung

Die jährlich für den EGF bereitgestellten Haushaltsmittel betragen insgesamt 500 Mio. EUR. Da im Jahr 2009 im Rahmen früherer Anträge bisher bereits ein Betrag von 37 107 624 EUR in Anspruch genommen worden ist, bleibt eine Summe von 462 892 376 EUR verfügbar. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben der Antragsteller.

Auf der Grundlage der Anträge auf EGF-Unterstützung, die Schweden, Österreich und die Niederlande wegen der Entlassungen in der Automobilbranche bzw. im Baugewerbe eingereicht haben, wird der Gesamtumfang der koordinierten Pakete der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen wie folgt veranschlagt:

EGF/2009/007 SE/ Volvo | 9 839 674 EUR |

EGF/2009/009 AT/ Steiermark | 5 705 635 EUR |

EGF/2009/011 NL/Heijmans NV | 386 114 EUR |

Gesamtbetrag | 15 931 423 EUR |

Nach Prüfung der Anträge[8] und unter Berücksichtigung der nach Maßgabe des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen finanziellen Unterstützung aus dem Fonds sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, einen Gesamtbetrag von 15 931 423 EUR aus dem EGF bereitzustellen und diesen Betrag bei der Rubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

Unter Berücksichtigung des beantragten Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar.

Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des Fonds leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des Fonds und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer entsprechenden politischen Ebene Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren.

Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

Die Kommission wird einen Antrag auf Mittelübertragung vorlegen, damit die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2009 eingesetzt werden, wie dies unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgeschrieben ist.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[9], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[10], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission[11],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nachstehend „EGF“ genannt) wurde errichtet, um entlassenen Arbeitnehmern, die von den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, zusätzliche Unterstützung bereitzustellen und ihnen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.

(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3) Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 darf der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.

(4) Schweden reichte am 5. Juni 2009 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in der Automobilbranche ein. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 9 839 674 EUR bereitzustellen.

(5) Österreich reichte am 9. Juli 2009 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in der Automobilbranche ein. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 5 705 635 EUR bereitzustellen.

(6) Die Niederlande reichten am 4. August 2009 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen im Baugewerbe ein. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 386 114 EUR bereitzustellen.

(7) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für die von Schweden, Österreich und den Niederlanden eingereichten Anträge bereitgestellt werden kann –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 15 931 423 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Brüssel, den

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] ABl. C 139 vom 14.06.2006, S. 1.

[2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3] ABl. L 167 vom 29.06.2009, S. 26.

[4] KOM(2009) 104 endg.

[5] Volvo AB ist die schwedische Muttergesellschaft eines globalen Herstellers von Nutzfahrzeugen und ähnlichen Produkten. Volvo AB verkaufte Volvo Cars 1999 an Ford.

[6] EIB – Dutch Economic Institute for the Construction Industry, Januar 2009.

[7] Ebenda.

[8] Mitteilung an die Kommission über die Anträge Schwedens (SEK(2009) 1379), Österreichs (SEK(2009) 1385) bzw. der Niederlande (SEK(2009) 1321) auf Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung mit Analyse der Anträge durch die Kommission.

[9] ABl. C 139 vom 14.06.2006, S. 1.

[10] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[11] ABl. C […] vom […], S. […].

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