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Document 52009PC0421

    Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages

    /* KOM/2009/0421 endg. - COD 2007/0248 */

    52009PC0421

    Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages /* KOM/2009/0421 endg. - COD 2007/0248 */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 29.7.2009

    KOM(2009) 421 endgültig

    2007/0248 (COD)

    STELLUNGNAHME DER KOMMISSION

    gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden

    ZUR ÄNDERUNG DES VORSCHLAGS DER KOMMISSION gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages

    2007/0248 (COD)

    STELLUNGNAHME DER KOMMISSION

    gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden

    1. HINTERGRUND

    Verfahren

    Die Kommission nahm am 13. November 2007 ihren Richtlinienvorschlag KOM(2007) 698 – 2007/0248 (COD) (Richtlinie „Rechte der Bürger“) an und übermittelte ihn am 15. November 2007 dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme im Mitentscheidungsverfahren gemäß Artikel 251 EG-Vertrag.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss gab seine Stellungnahme am 29. Mai 2008 ab. Der Ausschuss der Regionen gab seine Stellungnahme am 19. Juni 2008 ab.

    Die Kommission nahm gemäß Artikel 250 EG-Vertrag am 6. November 2008 ihren geänderten Vorschlag[1] an, in den sie viele der vom Europäischen Parlament am 24. September 2008 in erster Lesung vorgeschlagenen Abänderungen ganz oder teilweise übernahm.

    Der Rat legte gemäß Artikel 251 EG-Vertrag am 16. Februar 2009 seinen gemeinsamen Standpunkt zu diesem Vorschlag fest[2].

    Die Kommission nahm am 17. Februar 2009 ihre Mitteilung zum gemeinsamen Standpunkt des Rates an[3].

    Das Europäische Parlament nahm am 6. Mai 2009 seinen Standpunkt in zweiter Lesung an.

    2. ZIEL DES KOMMISSIONSVORSCHLAGS

    Ziel des Kommissionsvorschlags ist die Anpassung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation, insbesondere der Universaldienstrichtlinie[4] und der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation[5], sowie die Stärkung bestimmter Verbraucher- und Nutzerrechte, die Sicherstellung der Vertrauenswürdigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit der elektronischen Kommunikation unter Gewährleistung eines hohen Schutzes der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Bürger.

    3. BEMERKUNGEN DER KOMMISSION

    3.1. Allgemeines

    Das Europäische Parlament nahm auf seiner Plenartagung am 6. Mai 2009 eine Reihe von mit dem Rat ausgehandelten Abänderungen am gemeinsamen Standpunkt des Rates an, um eine Verabschiedung in zweiter Lesung sicherzustellen. Diese Abänderungen haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:

    - Anpassung der Universaldienstrichtlinie an die Entwicklung der Technik und des Markts, damit die Mitgliedstaaten auch Breitbanddienste in ihre Universaldienstverpflichtungen aufnehmen können;

    - Verbesserung des barrierefreien Zugangs zur elektronischen Kommunikation für behinderte Menschen, insbesondere durch die Einbeziehung der Endgeräte in den Anwendungsbereich der Richtlinie; Verbesserung der Auswahl an Diensten und deren Zugänglichkeit für Behinderte sowie Stärkung des Anspruchs auf Notrufdienste in der EU;

    - verbesserte Vertragsbedingungen und umfassendere Information der Verbraucher über angebotene Dienste, einschließlich leichter vergleichbarer Preise und größerer Befugnisse für die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) in Bezug auf Tarifinformationen für Verbraucher;

    - Information der Nutzer über die üblichsten Arten der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste für unrechtmäßige Handlungen oder die Verbreitung schädlicher Inhalte;

    - Verschärfung der Bestimmungen über den Zugang zu Notrufdiensten, u. a. durch eine Stärkung der Verpflichtung zur Weitergabe der Angaben zum Anruferstandort an die Notrufdienste und eine bessere Bekanntmachung der Notrufnummer 112 unter den Bürgern; Schaffung von Komitologiebefugnissen für die Kommission bezüglich des Zugangs zu 112-Notrufdiensten;

    - Erleichterung des Zugangs der Bürger zu Diensten, die unter der Rufnummer 116 erbracht werden, und Komitologiebefugnisse für die Kommission in Bezug auf die effektive Einführung der mit 116 beginnenden Rufnummernbereiche;

    - Erleichterung des Anbieterwechsels, u. a. durch Setzung einer Frist für die Aktivierung der Rufnummer nach deren Übertragung; Stärkung der Befugnisse der NRB zur Überwachung und Durchsetzung der Nummernübertragung; Schaffung von Komitologiebefugnissen in Bezug auf die Aktualisierung der Verpflichtungen zur Rufnummernübertragung;

    - Verschärfung der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Übertragungspflichten;

    - Modernisierung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Entwicklung der Technik und der Märkte, Straffung der Bestimmungen der Richtlinie (z. B. durch Streichung hinfälliger Verpflichtungen usw.).

    - Maßnahmen, die die Betreiber treffen müssen, um die Sicherheit ihrer Dienste zu gewährleisten;

    - Verpflichtung der Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Behörden und (in bestimmten Fällen) an betroffene Teilnehmer oder Personen sowie Schaffung von Komitologiebefugnissen für die Kommission bezüglich der Festlegung der Modalitäten für die Mitteilung solcher Verletzungen;

    - Verschärfung der Vorschriften über den Schutz vor Spähsoftware und die Platzierung von Cookies in den Geräten der Nutzer.

    Die Kommission übernimmt die Abänderungen des Europäischen Parlaments, da sie mit dem Gesamtziel und der allgemeinen Ausrichtung des Vorschlags vereinbar sind.

    3.2. Geänderter Vorschlag

    Die Kommission ändert ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag entsprechend den vom Europäischen Parlament auf seiner Plenartagung am 6. Mai 2009 beschlossenen Abänderungen.

    [1] KOM(2008) 723 endg.

    [2] ABl. C 103E vom 5.5.2009, S. 40.

    [3] KOM(2009) 78 endg.

    [4] Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51).

    [5] Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37).

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