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Document 52009IR0219

    Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die Forstpolitik der EU und die 20/20/20-Klimaziele“

    ABl. C 141 vom 29.5.2010, p. 45–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 141/45


    Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die Forstpolitik der EU und die 20/20/20-Klimaziele“

    2010/C 141/09

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    begrüßt die von der EU ergriffenen Maßnahmen und politischen Initiativen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, ihre nationale Forstpolitik inhaltlich den Gemeinschaftszielen anzupassen;

    weist auf das große Potenzial des Forst- und Holzsektors für das Erreichen der 2020-Klimaziele der EU hin und vertritt die Auffassung, dass die mögliche Nutzung von Erlösen aus dem Emissionshandel zur Unterstützung dieser und anderer Initiativen näher geprüft werden sollte;

    betont die Bedeutung der Förderung einer multifunktionalen Forstwirtschaft;

    begrüßt die von der EU eingeleiteten Initiativen zur Eindämmung der Entwaldung bzw. der Waldschädigung; macht darauf aufmerksam, dass die in der EU gewonnene Biomasse einen Anteil an Reisig und Laub- bzw. Nadelmasse aufweist, worin nahezu 90 % der von den Pflanzen im Zuge der Assimilation und Holzbildung absorbierten Spurenelemente enthalten sind. Dies kann zu einem Auslaugen der Böden führen;

    unterstützt voll und ganz die Förderung der Verwendung von Holz und Holzprodukten, die aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, was insbesondere für Energieträger und Rohstoffe gilt; dringt darauf, auf den verschiedenen Beschlussfassungsebenen tätig zu werden, um einen Zeitpunkt für die Einführung der obligatorischen Zertifizierung in der gesamten EU festzulegen;

    empfiehlt die Unterstützung von Regionen, die eine nachhaltige Forstpolitik zur Eindämmung des Klimawandels durch folgende Instrumente betreiben: Anreize für die Wirtschaftsbeteiligten in Form von Steuervergünstigungen, Investitionszuschüsse und Präferenzen bei der Auftragsvergabe für forstwirtschaftliche Erzeugnisse, fachliche und technische Hilfe sowie Zuschüsse zu Aufwendungen für den Umweltschutz.

    Berichterstatter

    :

    Adam BANASZAK (PL/UEN-EA), Abgeordneter der Regionalversammlung von Kujawien-Pommern

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Grundlegende Empfehlungen

    1.

    stellt fest, dass die Wälder dem Klimawandel entgegenwirken, da sie in ihrer Biomasse über die Hälfte des weltweit vorhandenen Kohlendioxids binden; eine Verschlechterung ihres Zustands und die Entwaldung sind also eine Bedrohung für Umwelt und Klima. Daraus ergibt sich die absolute Notwendigkeit, eine nachhaltige Forstpolitik zu betreiben;

    2.

    weist darauf hin, dass natürliche Ökosysteme ein fragiles Gleichgewicht haben und die Vielfalt der Pflanzen- und Tierwelt von grundlegender Bedeutung für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden ist. Einheimische Wälder/Naturwälder sind wichtige Habitate und müssen im Einklang mit dem Forstrecht und den regionalen Rechtsvorschriften bewirtschaftet werden. Mitgliedstaaten und Regionen sollten daher die Möglichkeit haben, sich gegen die Auspflanzung von gentechnisch veränderten Baum- und Pflanzenarten zu entscheiden;

    3.

    nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission die Nutzung von Waldbiomasse zur Energiegewinnung propagiert und diese Tätigkeit durch den Ständigen Forstausschuss unterstützt wird, was in einem - wenn auch noch zu geringen - Anstieg des Anteils dieses Brennstoffs an der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zum Ausdruck kommt; macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass die in der EU gewonnene Biomasse einen Anteil an Reisig und Laub- bzw. Nadelmasse aufweist, worin nahezu 90 % der von den Pflanzen im Zuge der Assimilation und Holzbildung absorbierten Spurenelemente enthalten sind. Ein zu großer Anteil kann zu einem Auslaugen der Böden führen. Dies ist auch bei der Wahl der Holzernteverfahren zu berücksichtigen. An kritischen, bereits nährstoffarmen Waldstandorten sollten die Äste und Wipfelstücke am Schlagort bzw. im Waldbestand verbleiben;

    4.

    weist auf das große, jedoch nicht voll ausgeschöpfte Potenzial des Forst- und Holzsektors für das Erreichen der 2020-Klimaziele der EU und insbesondere auf die Möglichkeit eines viel größeren Wachstums des Anteils der Holzbiomasse als Roh- und Werkstoff und in der Energieerzeugung hin und verweist in diesem Zusammenhang namentlich auf den Anbau schnellwüchsiger Holzarten; stellt fest, dass die stoffliche und die energetische Verwendung von Holz dem Klimawandel entgegenwirken durch Speicherung von Kohlenstoff (Produktspeicher Holz), Einsparung von Herstellungsenergie im Vergleich zu anderen Baustoffen, Einsparung von Heizenergie im Winter und Kühlenergie im Sommer (Holzdämmstoffe) sowie Substitution von fossilen Energieträgern bei der Wärme- und Stromerzeugung (Holzbrennstoffe, thermische Verwertung von Altholz). Die mögliche Nutzung von Erlösen aus dem Emissionshandel zur Unterstützung dieser und anderer Initiativen sollte näher geprüft werden;

    5.

    hält eine planmäßige Dynamisierung der Forstwirtschaft zur intensiveren Produktion von Nutzholz für erforderlich, was gleichzeitig die Ausbeute an Energieholz steigern würde;

    6.

    konstatiert das Fehlen einer gemeinsamen Forstpolitik und begrüßt deshalb die Annahme des EU-Aktionsplans für die Forstwirtschaft 2007-2011 als Schritt der Europäischen Kommission in die richtige Richtung; empfiehlt zugleich den sofortigen Beginn der Ausarbeitung eines rechtlichen und strukturellen Rahmens für die sektorübergreifenden Maßnahmen der Europäischen Kommission bezüglich der Wälder, durch die die Tätigkeit in diesem Bereich bis zum Jahr 2011 koordiniert werden soll; dies beinhaltet nicht nur einen Aktionsplan für die nächsten Jahre, sondern es könnte auch eine eigene EU-Einrichtung für die Koordinierung der Forstpolitik geschaffen werden;

    7.

    unterstützt die Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung der Forstbesitzer hinsichtlich der Möglichkeiten einer Forstbewirtschaftung, die nach den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung betrieben wird und somit dem Schutz der Artenvielfalt Rechnung trägt, um Bäume guter Qualität zu produzieren und schnellwüchsige Holzsorten für die Energieerzeugung anzubauen; fordert überdies, die Forstbesitzer dabei umfassend sowohl durch Beratungsmaßnahmen als auch finanziell zu unterstützen;

    8.

    unterstützt die Forschung und wissenschaftliche Initiativen zur Entwicklung moderner Technologien, die einen Holzeinschlag und eine Holzproduktion ermöglichen, die gegenüber traditionellen Methoden geringere Umweltauswirkungen haben (auch in Forstkulturen zur Erzeugung von Holz zur Energiegewinnung), sowie jener Technologien, die die Bewirtschaftungskosten bei gleichzeitiger Wahrung einer nachhaltigen Entwicklung senken;

    9.

    begrüßt und würdigt die Leistungen bestehender freiwilliger Zertifizierungssysteme, unterstützt deren Beibehaltung und empfiehlt deren umfassende Unterstützung durch andere Instrumente einschließlich finanzieller Art, wobei die Zertifizierung zu einem späteren Zeitpunkt auch als Instrument zur Eindämmung des Handels mit Holz und Holzprodukten illegalen Ursprungs dienen könnte; regt an, dies in eine breiter angelegte Initiative zugunsten der Zertifizierung auf globaler Ebene einzubetten; empfiehlt in Anlehnung an Initiativen wie FLEGT (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor), dass die Einfuhr und der Besitz von illegal außerhalb der EU erzeugtem Holz für ungesetzlich erklärt wird; weist gleichzeitig darauf hin, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen zur Erlangung der Zertifizierung und der Aufnahme in das Netz „Natura 2000“ in den einzelnen Ländern und Regionen sehr unterschiedlich sind; weist weiters darauf hin, dass die Zertifizierung von Holzprodukten übergeordnete Managementziele von Schutzgebieten nicht immer optimal unterstützt; empfiehlt deshalb, diesen Unterschieden und Erfordernissen im Sinne der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen;

    10.

    betont die Bedeutung der Förderung einer multifunktionalen Forstwirtschaft, in der neben den Aufgaben der Holzproduktion auch für andere, nicht auf die Holzproduktion gerichtete Funktionen von großer forst- und volkswirtschaftlicher Bedeutung Platz ist, wie Wohlfahrts-, Schutz- und Erholungsfunktion, Tourismus, Jagd, Nutzung von Produkten der Unterholz- und Bodenschicht im weiteren Sinne sowie die Gewinnung spezifischer Produkte (u.a. Harze, Gerbrinden, Kork usw.); es ist möglich, die wirtschaftliche Bedeutung dieser Nebenfunktionen zu stärken und zugleich die Biodiversität dieser Lebensräume zu erhöhen, was sich positiv auf die Entwicklung des ländlichen Raums auswirkt;

    11.

    verweist auf die notwendige Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Beschlussfassung auf dem Gebiet der EU-Forstpolitik;

    Wirksamste Formen der Gewinnung von Biomasse zur Energieerzeugung

    12.

    empfiehlt, die Einführung schnellwüchsiger Holzarten, die nach ökologisch nachhaltigen Methoden zur Energiegewinnung angepflanzt werden, auf europäischer Ebene sehr viel stärker zu fördern, was einen neuen Arbeitsmarkt entstehen ließe und dadurch dem ländlichen Raum wichtige Impulse geben und zudem ein Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung von Mikroregionen sein könnte;

    13.

    fordert, angesichts der 20/20/20-Klimaziele das Augenmerk vor allem darauf zu legen, dass sich alle Mitgliedstaaten umfassend an der Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung beteiligen, um so den festgelegten Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergiemix zu erreichen; betont jedoch, dass die Entwicklung von Energieholz ebenso ein Anliegen der Gebietskörperschaften sein sollte, zum einen unter dem Gesichtspunkt des Brennstoffangebots (gezielte Bewirtschaftung der Wälder je nach den besonderen Erfordernissen eines Gebiets) als auch der Nachfrage (Förderung eines lokalen Marktes für Energieholz durch öffentliche und private Betreiber eines Gebiets);

    14.

    regt an, die Nutzung der forstwirtschaftlichen Biomasse für die Energiegewinnung stärker zu fördern und dies durch den Ständigen Forstausschuss zu unterstützen, wobei jedoch vor allem Maßnahmen ergriffen werden sollten, welche den Anteil von Reisig und Laub- bzw. Nadelmasse an der geernteten Biomasse begrenzen;

    15.

    macht darauf aufmerksam, dass das Interesse an der Produktion und Nutzung von Bioenergie forstwirtschaftlichen Ursprungs von den wirtschaftlichen Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten, wie etwa der Besteuerung, aber auch von der Höhe der finanziellen Unterstützung abhängen wird, welche für die Propagierung des Brennstoffs Holz gewährt wird, sowie davon, wohin diese Unterstützung gelenkt wird; dies könnte auch die weitere Entwicklung des ländlichen Raums beschleunigen und zu einer nachhaltigen Entwicklung der natürlichen Umwelt in diesen Gebieten führen; appelliert an die Mitgliedstaaten, in ihrer Fiskalpolitik keine Schlechterstellung der Biobrennstoffe gegenüber den fossilen Brennstoffen vorzunehmen;

    Maßnahmenbereiche, die im Rahmen des Aktionsplans 2007-2011 empfohlen werden

    16.

    begrüßt die von der EU eingeleiteten Initiativen zur Eindämmung der Entwaldung bzw. der Waldschädigung, womit dem Klimawandel und der Verringerung der an der Kohlendioxidbindung beteiligten Flächen entgegengewirkt wird;

    17.

    nimmt mit Befriedigung die Ergebnisse des zum Schutz der Wälder eingeführten Waldmonitorings zur Kenntnis, da gesunde Wälder in gutem Zustand eine Garantie für eine hohe Absorption von Treibhausgasen und für die Stabilisierung des Klimas sind;

    18.

    verweist auf die immer bessere Bewirtschaftung der Wälder in einigen Mitgliedstaaten, in denen dem Wald im Einklang mit den Prinzipien der Zertifizierung und von „Natura 2000“ planmäßig totes organisches Material entnommen und für Bioenergiezwecke verwertet wird, was einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und zugleich der Multifunktionalität von Waldflächen und u.a. auch der Brandverhütung dient;

    19.

    begrüßt die von der EU ergriffenen Maßnahmen und politischen Initiativen, die letztendlich die Mitgliedstaaten verpflichten, ihre nationale Forstpolitik inhaltlich den Gemeinschaftszielen anzupassen;

    20.

    empfiehlt zudem, im Rahmen der Politik der ländlichen Entwicklung die Mittel für die Pflege und Verbesserung der bestehenden Forstflächen sowie für die Wiederaufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen und für die Pflege der damit verbundenen Anbaukulturen aufzustocken, da durch eine Zunahme der bewaldeten Flächen mehr Kohlendioxid gebunden und damit die Klimastabilisierung begünstigt wird; besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass diese Förderung an die Bedingung gekoppelt ist, dass es dadurch zu keiner Verschlechterung der Biodiversität kommt;

    21.

    weist darauf hin, dass in manchen Ländern oder Regionen der EU Waldbrände die größte Bedrohung für die Erhaltung der Waldökosysteme sind, die aus Ober- und Unterholz bestehen. Verantwortlich dafür ist neben ungünstigen Wetterlagen auch die zu starke Häufung von brennbarem Material, zu der es kommt, weil die Wälder wegen fehlender Rentabilität kaum oder gar nicht mehr bewirtschaftet werden. Das führt dazu, dass entstehende Brände heftiger und tückischer verlaufen, was die Löscharbeiten erheblich erschwert. Nötig sind Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen für einen präventiven Waldbau, der dafür sorgt, dass der Wald widerstandsfähiger gegen ein sich ausbreitendes Feuer wird. Dazu bedarf es waldbaulicher Methoden zur Verringerung und Änderung des brennbaren pflanzlichen Materials und zur Schaffung und Aufrechterhaltung von Brandschutzschneisen. Die durch diese Arbeiten gewonnene überschüssige Biomasse sollte der Erzeugung von erneuerbarer Energie zugeführt werden, was die CO2-Emissionen verringern hilft;

    22.

    vertritt angesichts der bisherigen Erfahrungen mit dem Monitoring von Waldschäden aufgrund von Waldbränden, Insektenplagen und Pilzbefall sowie Überschwemmungen, welche den Zustand und die Gesundheit unserer Wälder beeinträchtigen, die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten zur Weiterentwicklung des Waldmonitoringsystems angehalten werden sollten;

    23.

    empfiehlt die Unterstützung von Mitgliedstaaten und Regionen, die eine nachhaltige Forstpolitik betreiben, die der Eindämmung des Klimawandels dient. Vorzug gegeben werden sollte dabei nationalen, regionalen und lokalen Initiativen, die Anreize für die Wirtschaftsbeteiligten in Form von Steuervergünstigungen, Investitionszuschüssen und Präferenzen bei der Auftragsvergabe für forstwirtschaftliche Erzeugnisse, fachliche und technische Hilfe sowie Zuschüsse zu Aufwendungen für den Umweltschutz beinhalten;

    24.

    empfiehlt die umfassende Förderung von Produkten, die aus Holzrohstoffen hergestellt sind, denn sie sorgen für eine längere Bindung des bei der CO2-Assimilation durch Bäume absorbierten Kohlenstoffs, insbesondere bei der Verwendung in der Bauwirtschaft;

    25.

    bekräftigt die bereits früher angesprochene Notwendigkeit eines gut abgestimmten, sektorübergreifenden Politikansatzes auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene, der globalen Entwicklungen gebührend Rechnung trägt, eine wahrhaft nachhaltige Bewirtschaftung der Waldressourcen gewährleistet und Strategien zur Eindämmung des Klimawandels und entsprechende Anpassungsmaßnahmen beinhaltet; ruft die EU daher auf, eine stärker tonangebende Rolle auf der internationalen Bühne einzunehmen, und ermuntert die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, ihren Verpflichtungen zur Begrenzung des Klimawandels im Rahmen des UNFCCC-Übereinkommens und des Kyoto-Protokolls nachzukommen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu unterstützen (Schlüsselaktion 6 des Aktionsplans 2007-2011); begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, einen globalen Waldkohlendioxidmechanismus (GFCM) im UNFCCC-Rahmen einzurichten, der sich auf eine permanente Finanzierung stützt, und schlägt vor, einen signifikanten Teil der Versteigerungserlöse aus dem Emissionshandelssystem der EU für die Eindämmung der Entwaldung und der Waldschädigung in Entwicklungsländern bereitzustellen;

    26.

    verweist auf die Notwendigkeit einer fortgesetzten Unterstützung der Forstpolitik, da diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ziel einer um 20 % verbesserten Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 und mit der CO2-Reduzierung steht, gerade auch angesichts der großen Fläche, die Wälder bedecken (in Europa fast 35 % der Landfläche). Um diese Energieeffizienz zu erreichen, sollte die thermische Nutzung von Biomasse gefördert und über die Stromerzeugung gestellt werden. Dazu sollte man sich darum bemühen, dass sie in den globalen Energiebilanzen angerechnet wird, da sie die effizienteste Form der Biomassenutzung ist;

    27.

    weist darauf hin, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Zunahme von biotischen und abiotischen Schadfaktoren - einschließlich solchen anthropogener Art - in den Wäldern einzudämmen, wie das im forstpolitischen Aktionsplan 2007-2011 vorgesehen ist;

    28.

    stellt fest, dass es eine Reihe guter, von der EU auf den Weg gebrachter Lösungen gibt, die weiterentwickelt werden sollten; darin einfließen sollten neue Überlegungen von Fachleuten aus unterschiedlichen Ländern und insbesondere aus den Staaten mit einer vorbildlichen Forstwirtschaft sowie von Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus Regionen, in denen dieser Sektor besonders großes Gewicht hat;

    29.

    anerkennt die wichtige Rolle der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) im Hinblick auf die Erkennung und Bekanntmachung von forstwirtschaftlichen Problemen in ganz Europa und empfiehlt eine engere Zusammenarbeit mit dieser Einrichtung;

    30.

    empfiehlt, mit der Ausarbeitung eines rechtlichen und strukturellen Rahmens für sektorübergreifende Maßnahmen der Europäischen Kommission zu beginnen, wodurch ein abgestimmtes Vorgehen auf dem Gebiet der europäischen Forstpolitik ermöglicht wird; dies wird bei Auslaufen des Aktionsplans 2007-2011 umso wichtiger sein;

    31.

    empfiehlt aufgrund der sektorübergreifenden Aspekte der Forstwirtschaft, die Schaffung einer führenden Einrichtung für die EU-Forstpolitik einzuleiten, die mit den erforderlichen Finanzinstrumenten ausgestattet werden muss;

    Erfüllung der geplanten Aufgaben durch Information

    32.

    befürwortet die Förderung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen auf dem Gebiet des Umweltschutzes, stellt jedoch fest, dass die Ergebnisse der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Vorteile einer nachhaltigen Forstwirtschaft immer noch unzureichend sind, was dazu führt, dass ihr Nutzen für die Entwicklung des ländlichen Raums in der europäischen Gesellschaft nicht voll erkannt wird;

    33.

    empfiehlt, die Bildungs- und Informationsmaßnahmen - insbesondere sowohl für Forstbesitzer als auch Forstbewirtschafter - über nachhaltige Forstwirtschaft und über den potenziellen Beitrag der Waldbiomasse zum Erreichen der 20/20/20-Klimaziele auszubauen;

    Wissenschaftliche Unterstützung als Grundvoraussetzung für das Erreichen der gesteckten Ziele

    34.

    Wissenschaft und Forstwirtschaft sind von grundlegender Bedeutung für die Anpassung an den Klimawandel, können sie doch Änderungen der unmittelbar mit dem Waldbau zusammenhängenden Verfahren und Methoden bewirken, so bei der Auswahl der für einen bestimmten Standort geeigneten Arten und der Wiederherstellung von Waldtypen, die eine höhere Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel bieten; insbesondere können dadurch die Bergwälder in ihrer schutzwirksamen Funktion gegen Naturgefahren bedeutend beeinflusst werden;

    35.

    unterstützt Initiativen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung zur Untersuchung des Energiepotenzials bestimmter Baumarten und ihres forstwirtschaftlichen Anbaus, die Anpassungsfähigkeit an verschiedene klimatische und geografische Umgebungen und die genetische Verbesserung, durch deren Einführung ein höherer Zuwachs an Waldbiomasse sowohl für die Nutzholzerzeugung als auch zur Energiegewinnung erreicht wird und somit die Holzmasse für beide Ziele gesteigert werden kann; zugleich sind jedoch auch die ökologischen Auswirkungen systematisch zu erforschen und abzuschätzen;

    Zertifizierung als Komponente einer nachhaltigen Forstwirtschaft

    36.

    unterstützt voll und ganz die Förderung der Verwendung von Holz und Holzprodukten, die aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, was insbesondere für Energieträger und Rohstoffe gilt; unterstützt weiterhin die Zertifizierung, die eine angemessene Bewirtschaftung der Waldflächen garantiert und verhindert, dass Holz unbekannten Ursprungs auf den Markt gelangt; weist ebenfalls auf die Rolle hin, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Bewirtschaftung spielen können;

    37.

    unterstützt Initiativen zugunsten einer globalen Zertifizierung von Holz und Holzerzeugnissen, wie die FLEGT-Initiative zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, soweit sich diese auf die derzeit geltenden Zertifizierungssysteme (PEFC oder FSC) stützt, sowie alle anderen Initiativen, die auf ein Übereinkommen zur Bekämpfung solcher Praktiken abzielen; dies und die Gewährung einer Präferenz für von zertifizierten Unternehmen vertriebene Produkte sind wirksame Mittel zur Drosselung der Einfuhr von Holz und Holzprodukten illegalen Ursprungs;

    38.

    dringt darauf, auf den verschiedenen Beschlussfassungsebenen tätig zu werden, um einen Zeitpunkt für die Einführung der obligatorischen Zertifizierung in der gesamten EU festzulegen;

    Wirtschaftliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Biodiversität und Multifunktionalität der Wälder

    39.

    stellt fest, dass eine größere Biodiversität die Widerstandsfähigkeit der Wälder stärkt, was eine viel stärkere Ausschöpfung des Potenzials dieser Lebensräume ermöglicht, und daher Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität Vorrang eingeräumt und dabei immer auch an die Multifunktionalität und nachhaltige Entwicklung der Wälder gedacht werden sollte; regt zu diesem Zweck an, dass Neuanpflanzungen im Einklang mit den Prinzipien der ökologischen Nachhaltigkeit bewirtschaftet werden, um die Böden und die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen;

    40.

    unterstreicht, dass die Wälder dem Klimawandel u.a. durch multifunktionelles Wirtschaften entgegenwirken, da sie 77 % des gesamten weltweiten Kohlendioxids in ihrer Biomasse binden und eine grundlegende Rolle im globalen Kohlenstoffkreislauf spielen, daneben Biozyklen regeln und zugleich Boden und Wasser schützen; ihnen muss besondere Aufmerksamkeit zuteil werden, sonst kann keines der Umweltziele erreicht werden;

    41.

    fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union insgesamt auf, das Internationale Jahr der Wälder 2011 zum Anlass für einen Quantensprung im Sektor Forst und Holz zu nehmen.

    Brüssel, den 4. Dezember 2009

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Luc VAN DEN BRANDE


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