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Document 52009IP0048

Stärkung der Rolle europäischer KMU im internationalen Handel Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))

ABl. C 67E vom 18.3.2010, p. 101–111 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 67/101


Stärkung der Rolle europäischer KMU im internationalen Handel

P6_TA(2009)0048

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))

(2010/C 67 E/12)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Charta für kleine und mittlere Unternehmen, die auf der Tagung des Europäischen Rates vom 19. und 20 Juni 2000 in Santa Maria da Feira angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Rates der Europäischen Union zur Strategie von Lissabon, die am 23. und 24. März 2000 angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (1),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommmission vom 21. Januar 2003„Thinking small in einer größer werdenden Union“ (KOM(2003)0026),

unter Hinweis auf Mitteilung der Kommission vom 10. November 2005„Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft – eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2005)0551),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2006„Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2006)0567),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2007 zu „Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit“ (2),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2007„Kleine und mittlere Unternehmen – Schlüsselfaktoren für mehr Wachstum und Beschäftigung – Eine Halbzeitbewertung der zeitgemäßen KMU-Politik“ (KOM(2007)0592),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. April 2007„Das globale Europa – eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure“ (KOM(2007)0183),

unter Hinweis auf den Bericht über die öffentliche Konsultation zur Strategie der Europäischen Union im Bereich des Marktzugangs, der von der Kommission (GD Handel) am 28. Februar 2007 vorgestellt wurde,

unter Hinweis auf den „Final Report of the Expert Group on supporting the internationalisation of SMEs“, der von der Kommission (GD Unternehmen und Industrie, Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) im Dezember 2007 veröffentlicht wurde (3),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008„Vorfahrt für KMU in Europa – Der“ Small Business Act „für Europa“ (KOM(2008)0394),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Dezember 2006„Das globale Europa – Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft – Grünbuch für die öffentliche Konsultation“ (KOM(2006)0763),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu dem Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen von Drittländern gegen die Gemeinschaft (2004) (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2005 zur Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 2005 (10),

unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 14. November 2006 zu der Mitteilung der Kommission „Wirtschaftsreformen und Wettbewerbsfähigkeit: Kernaussagen des Europäischen Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit 2006“ (SEK(2006)1467),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 23./24. März 2006 (7775/1/2006),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zum Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates mit Blick auf die Lissabon-Strategie (11),

unter Hinweis auf die am 2. Dezember 2006 auf der Jahrestagung der Parlamentarischen Konferenz zur WTO einmütig angenommenen Erklärung,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24 . April 2008 zu „Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation“ (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zur Ursprungskennzeichnung (13),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 12. Februar 2007 über das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und KMU,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6-0001/2009),

A.

in der Erwägung, dass die KMU in der Europäischen Union, also Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von höchstens 50 Millionen EUR, in der Europäischen Union 23 Millionen Unternehmen (99 % aller Unternehmen) umfassen und 75 Millionen Arbeitsplätze (70 %) bereitstellen,

B.

in der Erwägung, dass mehr als 96 % der KMU in der Europäischen Union weniger als 50 Angestellte und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR haben, was aufgrund der hohen Fixkosten im internationalen Handel ihre Fähigkeit einschränkt, Waren und Dienstleistungen über die nationalen Grenzen hinweg zu exportieren,

C.

in der Erwägung, dass ihre internationale Leistungsfähigkeit daher strukturell gering ist, obwohl 8 % der KMU in der Europäischen Union ins Ausland exportieren und fast 3 % der KMU den Export von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union als Priorität sehen; in der Erwägung, dass im Gegensatz dazu auf die zehn größten EU-Unternehmen 96 % der Exporte und der Auslandsdirektinvestitionen der Union entfallen,

D.

in der Erwägung, dass das prognostizierte Wachstum in Drittstaaten voraussichtlich höher sein wird als am Binnenmarkt, was neue Chancen für im Export tätige KMU schafft,

E.

in der Erwägung, dass KMU schärferem Wettbewerb in der Europäischen Union durch Wettbewerber aus Drittstaaten ausgesetzt sein werden,

F.

in der Erwägung, dass offene Märkte und fairer Wettbewerb die besten Garanten für die Chancen der KMU in einer globalisierten Wirtschaft sind,

G.

in der Erwägung, dass internationalisierte Unternehmen nachweislich über eine größeres Innovationsvermögen verfügen; in der Erwägung, dass Internationalisierung und Innovation die wichtigsten Triebkräfte für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum sind und damit für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung eine entscheidende Rolle spielen;

H.

in der Erwägung, dass die Internationalisierung Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum schafft und dazu beiträgt, dass Unternehmen expandieren und so mehr Arbeitsplätze geschaffen werden, sowie in der Erwägung, dass 80 % der neuen Arbeitsplätze in der Europäischen Union von KMU geschaffen werden,

I.

in der Erwägung, dass KMU bei ihrer Internationalisierung mit besonderen Problemen konfrontiert sind, wie etwa fehlender internationaler Erfahrung, Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln, Mangel an erfahrenen Mitarbeitern oder ein sehr komplexer internationaler Regelungsrahmen, und diese Belastungen sie davon abhalten, die erforderlichen strukturellen Änderungen durchzuführen, mit denen sie von der Internationalisierung profitieren könnten,

J.

in der Erwägung, dass die KMU, die im internationalen Handel tätig sind, die wirtschaftliche Landschaft in Europa erneuern und die nächsten Großunternehmen werden können, die die Europäische Union braucht, um das Ziel von 3 % des BIP für Investitionen in Forschung und Entwicklung zu erreichen,

K.

in der Erwägung, dass die KMU aus der Europäischen Union ein erhebliches Interesse an den geografisch und kulturell nahe liegenden Märkten haben, d. h. den Grenzregionen der Europäischen Union wie den Staaten des Mittelmeerraums und des östlichen Balkans,

L.

in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit auch von der Fähigkeit abhängt, den KMU einen angemessenen Schutz vor unlauterem Handelspraktiken zu gewährleisten, sowie in der Erwägung, dass die gewerbliche Produktion in der Europäischen Union ein wesentlicher Sektor für das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung ist,

Der multilaterale Rahmen und die WTO

1.

fordert nachdrücklich, dass das WTO-System gewährleisten muss, dass dem Stellenwert der KMU und ihren Interessen besser Rechnung getragen wird; weist darauf hin, dass für die KMU ein klarer und wirksamer Rechtsrahmen auf internationaler Ebene erforderlich ist;

2.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der WTO-Verhandlungen spezifische vereinfachte Regeln für KMU in Freihandelszonen sowie Sonderklauseln in Bezug auf die Erfordernisse von KMU vorzusehen;

3.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Prioritäten auf multilateraler Ebene zu überprüfen und sich dabei dafür einzusetzen, dass die tärifären und nichttarifären Handelshemmnisse beseitigt werden, der internationale Handel durch geeignete VereinMaßnahmen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Vorschriften gefördert wird;

4.

ist der Ansicht, dass im internationalen Handelsystem die Belastungen für KMU verringert werden müssen und die Schaffung eines Systems internationaler Schiedsgerichte, die schnell urteilen und kostengünstig sind, in Erwägung zu ziehen ist, mit dem Verzögerungen und Schwierigkeiten für KMU aufgrund von Streitigkeiten mit den Zoll- oder Handelsbehörden in einigen Drittstaaten vermieden werden können;

5.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für ein globales multilaterales Abkommen im Bereich der Handelserleichterungen einzusetzen, damit die europäischen KMU unter anderem von der Globalisierung und der Öffnung der Märkte in Drittstaaten uneingeschränkt profitieren können;

6.

unterstützt insbesondere eine strikte Haltung in den Verhandlungen über die Verfahren zur Handelserleichterung im Hinblick auf eine Senkung der Kosten der Zollverfahren, die bis zu 15 % des Werts der gehandelten Güter ausmachen können, und zwar durch Transparenz und eine Vereinfachung der Verfahren, die Harmonisierung der internationalen Normen, eine wirksame Ursprungsregistrierung der Güter sowie die Modernisierung der Zollkontrollen;

7.

unterstreicht, wie wichtig der vollständige Abschluss der Verhandlungen der Doha-Runde für die KMU ist;

Die Mitteilung „Das globale Europa“

8.

unterstützt zwar die Bemühungen der Kommission um eine globale Strategie für die Europäische Union, die sich auf alle externen Aspekte der europäischen Wettbewerbsfähigkeit erstreckt und die dazu beiträgt, dass die vollständige Erreichung der Ziele der Strategie von Lissabon gewährleistet wird, stellt jedoch mit Bedauern fest, dass spezifische Initiativen für KMU fehlen, die zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Europäischen Union stellen; fordert die Kommission und den Rat auf, unverzüglich dieses Manko zu beheben, indem sie ehrgeizige, aber realistische Ziele zum Schutz der Interessen von KMU festlegen und die Mittel und Ressourcen zur Verfügung stellen, die für die Verwirklichung dieser Ziele erforderlich sind; hält zu diesem Zweck eine wirksame Regelung zum Abbau von Handelsbarrieren als zusätzliches Instrument für wichtig;

9.

ist der Ansicht, dass für die KMU eine gegenseitige Liberalisierung des Handels erforderlich ist, und hält es daher für angebracht, dass die Kommission explizit auf die Exportschwierigkeiten der KMU aus der Europäischen Union eingeht und klarstellt, mit welchen nationalen oder europäischen Instrumenten die Union den KMU helfen könnte, ihre Leistungen auf den globalen Märkten zu verbessern;

Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente

10.

begrüßt die Entscheidung der Kommission, die Vorschläge für eine Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente zurückzuziehen, die im vorgenanten Grünbuch für die öffentliche Konsultation unterbreitet wurden;

11.

ist der Ansicht, dass die von der Kommission verfolgten Reformen nicht nur der externen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen zum Nachteil gereicht wären, sondern auch denjenigen Wirtschaftszweigen in der Union erheblich geschadet hätten, die durch Produkte aus Drittstaaten bedroht werden, die illegal subventioniert oder durch Dumpingpraktiken unrechtmäßig bevorteilt werden; betont, dass das System der handelspolitischen Schutzinstrumente weiterhin einem gerichtlichen Verfahren ähneln muss, das auf objektiven und sachlichen Bewertungen beruht, um für Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit zu sorgen;

12.

ist der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass es keine international anerkannten Wettbewerbsregeln gibt, das gegenwärtige europäische System der handelspolitischen Schutzinstrumente am besten geeignet ist, gleiche Bedingungen für alle Akteure zu schaffen, und dass EU-Unternehmen und insbesondere KMU einen wirksamen Mechanismus zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken benötigen;

13.

unterstreicht, dass das System der handelspolitischen Schutzinstrumente dazu dient, die Interessen der Produzenten und Beschäftigten vor Beeinträchtigungen durch Dumping oder illegale Subventionen zu schützen; fordert die Kommission angesichts des Stellenwerts handelspolitischer Schutzinstrumente auf, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Untersuchungsverfahren und den Zugang dazu insbesondere für KMU zu verbessern und die Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen;

14.

empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, für KMU Informations- und Ausbildungsmaßnahmen durchzuführen, um es ihnen zu ermöglichen, auf handelspolitische Schutzinstrumente zurückzugreifen; ist der Ansicht, dass die Kommission zwar eine neutrale Position wahren muss, jedoch KMU in allen Phasen von Untersuchungen im Bereich des Handelsschutzes gezielt unterstützen sollte; ist der Ansicht, dass die Dienstleistungen des Helpdesk für handelspolitische Schutzinstrumente für KMU verbessert werden müssen;

15.

bedauert, dass sich nur wenige Untersuchungen mit Wirtschaftszweigen befasst haben, in denen der Anteil von KMU sehr hoch ist; fordert die Kommmission auf, unverzüglich die gängigen Praktiken umfassend und angemessen zu ändern, damit sichergestellt werden kann, dass die Rechte der KMU wirksamer geschützt werden und diese den von den handelspolitischen Schutzinstrumenten gebotenen Schutz leichter in Anspruch nehmen können;

16.

ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass das in der Verordnung über Handelshemmnisse (14) enthaltene Konzept des „Anteils an der gesamten Gemeinschaftsproduktion“ den KMU bereits jetzt Möglichkeiten bietet, Anzeige zu erstatten, fordert die Kommission jedoch auf, dafür zu sorgen, dass Wirtschaftsverbände mit hohem KMU-Anteil diese Unternehmen bei der Kommission wirksam vertreten dürfen, ohne den derzeit geltenden Schwellenwert abzuändern;

17.

fordert die Kommission auf, angemessen und rasch gegen die Drittstaaten vorzugehen, die handelspolitische Schutzinstrumente willkürlich einsetzen, insbesondere wenn diese Maßnahmen Auswirkungen auf in der Gemeinschaft ansässige KMU haben;

Rechte an geistigem Eigentum und Angabe des Ursprungslandes

18.

betont, dass der wirksame Schutz der Rechte des geistigen Eigentums für KMU eine Voraussetzung dafür ist, neue Technologien zu entwickeln und international tätig zu werden; weist deshalb darauf hin, dass ein einfaches und wirksames System zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ein zentrales Element zur Förderung der Internationalisierung von KMU darstellt;

19.

weist darauf hin, dass Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, die KMU aus der Europäischen Union berühren, in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben und dass Fälschungen nicht nur die Großindustrie betreffen, sondern auch KMU, denen es gelungen ist, wettbewerbsfähige Qualitätsprodukte zu entwickeln und die unter den schwerwiegenden Auswirkungen von Fälschungen leiden, durch die in manchen Fällen sogar ihr Überleben gefährdet ist;

20.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sich mit neuem Elan dafür einzusetzen, dass Produktfälschungen unterbunden und bekämpft werden, und zwar sowohl mittels einer angemessenen internen Politik als auch durch multilaterale internationale Initiativen (z. B. das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA)) und bilaterale internationale Initiativen (neue Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Drittstaaten), die die negativen Auswirkungen der Produktfälschungen auf KMU gebührend berücksichtigen; betont, dass für KMU der Schutz geografischer Angaben und der Patentrechte mindestens gleich wichtig ist wie der Schutz von Handelsmarken und Urheberrechten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die hohen Datenschutzstandards in der Europäischen Union durch diese Maßnahmen nicht verletzt werden;

21.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die KMU zu ermuntern, sich der Instrumente zum Schutz ihres Know-how wie Patente zu bedienen, um sich vor Produktpiraterie und/oder Fälschungen zu schützen;

22.

fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen die Rechte an geistigem Eigentum auch Kontrollen durchführen und dagegen vorgehen und ihre Handelspartner dazu anhalten, die Einhaltung des TRIPS-Abkommens und der entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums strenger zu überwachen;

23.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einfuhrkontrollen der Zollbehörden zu verbessern, um einen wirksameren Schutz vor Produkten, die die Rechte europäischer Unternehmen am geistigen Eigentum verletzen, zu gewährleisten;

24.

bedauert die verspätete Einführung des Systems zur Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittstaaten (wie Textilien und Schuhe) (15) und ist besorgt über diesen eindeutigen Verstoß gegen die Rechte der EU-Verbraucher; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse, die dem Inkrafttreten dieses Rechtsaktes bislang entgegenstehen, unverzüglich zu beseitigen und den europäischen Ursprung dieser Produkte herauszustellen, der von den Verbrauchern häufig als Garantie für Qualität, Sicherheit und hohe Produktionsstandards angesehen wird;

Strategie für den Zugang zu Märkten von Drittstaaten

25.

weist darauf hin, dass die Erleichterung des Zugangs zu internationalen Märkten für KMU dazu beitragen kann, dass neue Arbeitsplätze geschaffen und die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und aufgewertet werden, das Know-how und die Besonderheiten der EU-Industrie geschützt bzw. erhalten und die Informationen darüber ausgetauscht werden und den Mitgliedstaaten eine Garantie für solides und dauerhaftes Wirtschaftswachstum geboten wird;

26.

begrüßt die Bemühungen der Kommission im Bereich des Zugangs von KMU zu Märkten von Drittstaaten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Erfolg der Kompetenzteams für die Marktöffnung in Drittstaaten, insbesondere in den Schwellenländern, unter Einbeziehung der einschlägigen Berufsverbände zu gewährleisten;

27.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verbreitung von Informationen über die Märkte von Drittstaaten zu verbessern, unter anderem eigens für KMU aufbereitete Informationen bereitzustellen und die Marktzugangsdatenbank rationaler zu gestalten, wobei vor allem den Mitarbeitern von KMU der Zugang erleichtert wird;

28.

fordert die Kommission auf, die Marktzugangsdatenbank zu vereinfachen, um ihre Konsultation für KMU unkomplizierter zu gestalten; fordert die Kommission ferner auf, Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades solcher Datenbanken zu ergreifen;

29.

wünscht, dass die Teams für den Marktzugang, die von der Kommission bei ihren Delegationen in den Drittstaaten eingerichtet wurden, gestärkt werden und innerhalb des Teams eine Stelle geschaffen wird, die sich speziell mit KMU-Themen befasst und mit Fachleuten aus dem Bereich Unternehmen besetzt wird;

30.

unterstützt die Schaffung von „European Business Centers“ auf den Schlüsselmärkten Indien und China, die mit den nationalen Handelskammern und den Unternehmensvertretungen zusammenarbeiten, um es den KMU zu ermöglichen, geeignete Partner für den Einstieg in diese lokalen Märkte zu finden;

31.

ist der Ansicht, dass der Erfolg der Marktzugangsstrategie auch Unterstützung auf Ebene der Information und beträchtlichen Einfluss der nationalen Handelskammern außerhalb der Europäischen Union voraussetzt; unterstützt die bilateralen Programme für den spezifischen Zugang von KMU zu Märkten von Drittstaaten angesichts der Erfolge von AL INVEST (Lateinamerika), MEDINVEST (Mittelmeerraum) und PROINVEST (AKP-Staaten);

32.

weist darauf hin, dass eine Normung zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit führen kann, indem der Zugang zu den Märkten vereinfacht und Operabilität ermöglicht wird; bestärkt die Kommission darin, sich auf internationaler Ebene stärker für die Anwendung europäischer Normen einzusetzen;

Europäischer „Small Business Act“, Wettbewerbsfähigkeit und internationaler Handel

33.

ist erfreut über die Initiative der Kommission zum „Small Business Act“, die eine wichtige Gelegenheit darstellt, alle Politikbereiche der Europäischen Union auf KMU auszurichten; hält in diesem Zusammenhang die umfassende Einbeziehung der Mitgliedstaaten und der EU-Organe für erforderlich, damit der Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ umgesetzt wird;

34.

stellt fest, dass es ausgesprochen wettbewerbsfähige europäische KMU gibt, die in hochspezialisierten Nischenmärkten weltweit führend sind und daher eine Schubkraft für die Lissabon-Strategie darstellen;

35.

ist der Ansicht, dass die Internationalisierung der KMU ein vorrangiges Ziel der Handelspolitik ist und das Kernstück des europäischen „Small Business Act“ bilden muss, der als stabiler, einheitlicher, verbindlicher und globaler Rahmen der Politik der Kommission für die KMU dienen soll;

36.

ist der Ansicht, dass zur Förderung der Präsenz von KMU auf Märkten in Drittstaaten, diese Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen sollten, die sich speziell mit der Internationalisierung befassen, was selten der Fall ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Überwindung dieser Schwierigkeiten die Schaffung von Dienstleistungskonsortien anzuregen, die die KMU bei ihrer Internationalisierung unterstützen;

37.

fordert die Stärkung aller Politikbereiche, die zur Innovationsfähigkeit und Gründung von KMU beitragen; unterstützt die Einrichtung von europäischen Kompetenzzentren, in denen KMU vertreten sind und die eine ausreichende kritische Masse erreichen können, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen; unterstützt ferner die Ausweitung und Aktualisierung der Programme, die den KMU Zugang zu Finanzmitteln für eine internationale Ausrichtung ermöglichen, sowie alle Maßnahmen zur Senkung der festen Betriebskosten von KMU; weist darauf hin, dass das Europäische Einheitliche Patent und das Europäische Unternehmensstatut so rasch wie möglich eingeführt werden müssen, um den Übergang zu Handelsbeziehungen außerhalb des Gemeinschaftsmarktes zu fördern;

38.

hält die politische und finanzielle Unterstützung zur Förderung von Produkt- und Verfahrensinnovationen, indem der Zugang zu Finanzmitteln und steuerliche Aspekte verbessert werden, sowie die Forschungszusammenarbeit und den Technologietransfer für wesentliche Faktoren zur Steigerung der Produktivität von KMU, die die Grundlage jeder erfolgreichen Strategie zur Internationalisierung von KMU bildet;

39.

vertritt die Auffassung, dass die Binnenmarktpolitik darauf ausgerichtet sein sollte, die Situation der KMU in der Europäischen Union zu verbessern, d. h. ein KMU-freundliches Geschäftsumfeld zu schaffen und dafür zu sorgen, dass KMU in jeder Hinsicht von den Möglichkeiten des Binnenmarkts profitieren können; ist ferner der Ansicht, dass diese Maßnahmen gegebenenfalls auch dazu beitragen sollten, die Rolle von KMU auf dem Weltmarkt zu stärken;

40.

fordert die Kommission auf zu prüfen, inwiefern die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus der Europäischen Union durch die Binnenmarktpolitik gestärkt werden kann;

41.

begrüßt den von der Kommission unterzeichneten Vertrag über die Inauftraggabe eines Gutachtens über die Internationalisierung von KMU; vertritt die Ansicht, dass das Gutachten einen genauen Überblick über den Stand der Internationalisierung der KMU aus der Europäischen Union geben wird; fordert die Kommission auf, wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Leistungspotenzials von KMU in der globalisierten Welt zu ergreifen;

42.

stellt fest, dass unbedingt qualifizierte und versierte Unternehmer gebraucht werden, um die Herausforderungen des internationalen Geschäftslebens zu bewältigen; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Fortbildungsprogramme für Unternehmer zum Thema globalisierte Wirtschaft (z. B. „Enterprise Europe Network“ oder „Gateway to China“) anzubieten; fordert eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen KMU und Hochschulen, um Forschung und Entwicklung zu fördern; fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines besonderen EU-Austauschprogramms für junge Unternehmer zu erwägen, das auf den Programmen Erasmus und Leonardo da Vinci aufbaut;

43.

begrüßt, dass im Mai 2009 eine „Europäische KMU-Woche“ stattfindet, und schlägt vor, die KMU bei dieser Gelegenheit darüber zu informieren, wie sie ihre Ausfuhraktivitäten in Ländern außerhalb der Europäischen Union weiter ausbauen können;

Freihandelsabkommen

44.

fordert die Kommission auf, die Bewertung der möglichen Auswirkungen der neuen Generation von Abkommen über den freien Handel mit Drittstaaten auf KMU in der Europäischen Union stärker in den Mittelpunkt zu rücken und die Ergebnisse dieser Bewertung bei den Verhandlungen zu berücksichtigen;

45.

ist der Auffassung, dass die Kommission sich darum bemühen sollte, Freihandelsabkommen oder andere Handelsabkommen zu schließen, die der europäischen Gesamtwirtschaft und insbesondere den KMU Vorteile bringen oder in denen gleichwertige wirtschaftliche Konzessionen vorgesehen sind, außer im Fall von Abkommen mit den am wenigsten entwickelten Ländern;

46.

betont, wie wichtig die Förderung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den Drittstaaten ist, die Mitglieder des CEFTA sind, und fordert die Kommission auf, in ihren Handelsbeziehungen zu diesen Ländern die KMU besonders zu berücksichtigen;

47.

empfiehlt der Kommission, für eine ständige Überwachung dieser Abkommen zu sorgen und unverzüglich einzugreifen, wenn die von den Vertragspartnern der anderen Seite eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden;

48.

betont nachdrücklich, wie wichtig für die KMU die Märkte der geografisch am nächsten gelegenen Länder sind, und fordert die Kommission auf, bei den Handelsbeziehungen mit diesen Ländern die KMU besonders zu berücksichtigen; zeigt sich in diesem Zusammenhang zufrieden damit, dass in der Erklärung anlässlich des Gipfeltreffens zur Mittelmeerunion vom 13. Juli 2008 in Paris auf die Initiative für die Entwicklung der Unternehmenstätigkeiten im Mittelmeerraum verwiesen wurde;

49.

stellt fest, dass KMU eine wichtige Rolle beim Technologietransfer im Bereich des Klimaschutzes spielen, und hebt ihren wesentlichen und aktiven Beitrag zur Entwicklungshilfe hervor;

Öffentliches Auftragswesen

50.

weist erneut darauf hin, dass das öffentliche Auftragswesen für die EU-Wirtschaft und insbesondere für die KMU einer der vielversprechendsten Wirtschaftssektoren ist; zeigt sich besorgt, dass es in vielen Drittstaaten immer noch Beschränkungen gibt und diese Staaten sich weigern, den Unternehmen aus der Europäischen Union einen gleichberechtigten Zugang zu ihren Ausschreibungsverfahren zu gewährleisten, und Normen anwenden, die oft wenig transparent und gerecht sind;

51.

ist der Ansicht, dass die KMU aus der Europäischen Union bei öffentlichen Ausschreibungen in den großen Industriestaaten (u. a. die Vereinigten Staaten, Kanada und Japan) die gleichen Vorteile und Chancen haben sollten wie innerhalb der Europäischen Union; fordert die Kommission daher auf, sicherzustellen, dass KMU aus der Europäischen Union besseren Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten in Drittstaaten haben und in den von den Ausschreibungen betroffenen Sektoren faire Wettbewerbsbedingungen herrschen, indem sie erforderlichenfalls den Grundsatz der Gegenseitigkeit anwendet;

52.

ist der Ansicht, dass die Gleichberechtigung der Unternehmen aus der Europäischen Union und insbesondere der KMU gezielte und wirksame Maßnahmen seitens der Europäische Union erfordert;

53.

fordert die Europäische Union auf, realistische und konstruktive Vorschläge im Hinblick auf eine künftigen Wiederaufnahme der Verhandlungen des WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und zur Stärkung dieses Übereinkommens zu unterbreiten;

54.

ist der Ansicht, dass die öffentlichen Beschaffungsmärkte ein zentrales Kapitel in allen bilateralen und regionalen Handelsverhandlungen der Europäischen Union darstellen müssten, um eine ausgewogene Öffnung dieser Märkte zu erreichen;

55.

begrüßt den Vorschlag der Kommission in ihrer Mitteilung „Das globale Europa“, bei europäischen Ausschreibungen Beschränkungen für diejenigen Länder vorzusehen, die keinen Zugang zu ihren öffentlichen Märkten gewähren; fordert die Kommission auf, dem Parlament darüber zu berichten, welche Ergebnisse bislang erreicht wurden und welche Initiativen sie ergreifen wird, damit die europäischen KMU einen besseren Zugang zu den öffentlichen Ausschreibungsverfahren in Drittstatten bekommen;

Landwirtschaftliche Erzeugnisse und geografische Angaben

56.

weist erneut auf den Stellenwert des Zugangs zu den Agrarmärkten für die KMU aus der Europäischen Union hin und fordert die Kommission auf, bei den künftigen multilateralen und bilateralen Handelsverhandlungen die verbliebenen Schutzzölle für den Agrarsektor nicht zu „verschachern“ und stattdessen dafür zu sorgen, dass die wettbewerbsfähigsten und bekanntesten landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Europäischen Union nicht durch wettbewerbswidrige Praktiken anderer WTO-Mitgliedstaaten unzulässigerweise benachteiligt werden; ist der Ansicht, dass wesentliche Fortschritte bei den geografischen Angaben für ein ausgewogenes Ergebnis der Verhandlungsrunde von Doha unbedingt notwendig sind;

57.

unterstützt die Initiativen der Kommission, mit denen ein klarerer und ausgewogenerer internationaler Bezugsrahmen im Bereich der geografischen Angaben geschaffen werden soll; hält es für nicht hinnehmbar, dass bei zahlreichen Lebensmitteln aus der landwirtschaftlichen Produktion geografischen Bezeichnungen und Angaben unrechtmäßig zum Schaden insbesondere von KMU aus der Europäischen Union verwendet werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschlossen gegen Länder vorzugehen, die diese nichttarifären Handelshemmnisse errichten und dadurch ihre eigenen Märkte in unlauterer Absicht schützen;

58.

unterstützt die Einrichtung eines multilateralen internationalen Verzeichnisses der geografischen Angaben, mit dem die KMU ihre geografischen Angaben einfach und kostengünstig schützen können; ist der Ansicht, dass die Liste mit den geschützten geografischen Angaben ergänzt und auf alle EU-Erzeugnisse ausgeweitet werden muss, mit denen aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Herkunft oder der mit ihnen verbundenen Produktionsweise den KMU aus der Europäischen Union ein komparativer Vorteil gegenüber ähnlichen Erzeugnissen aus Drittstatten gesichert wird;

59.

fordert die anderen WTO-Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, für den uneingeschränkten Zugang von EU-Erzeugnissen mit geschützten geografischen Angaben zu sorgen, indem sie gegebenenfalls solche einheimischen Erzeugnisse aus dem Handel nehmen, bei denen diese Angaben unrechtmäßig verwendet werden, oder zumindest Produkten mit EU-geschützten geografischen Angaben und geschützten Ursprungsbezeichnungen uneingeschränkten Zugang gewähren, die bereits davor verwendet wurden oder die sich zu allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen entwickelt haben;

Unterstützung für die Internationalisierung von KMU

60.

ist der Ansicht, dass die nationalen oder regionalen Förderprogramme für die Internationalisierung von KMU ein sehr nützliches Instrument sind und gute Ergebnisse erzielen; fordert, dass sie weiterhin aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert werden und dass mehr Finanzmittel für länderübergreifende Kooperationsvorhaben zwischen Branchenverbänden bereitgestellt werden, um die Exportfähigkeit und die Internationalisierung ihrer KMU zu fördern, gemeinsam neue Märkte zu erschließen und gemeinsame Absatzstrategien für Drittländer zu entwickeln;

61.

betont nachdrücklich, dass der Zugang von KMU zu Finanzmitteln und insbesondere Mikrokrediten verbessert werden muss; ist der Ansicht, dass die gemeinsamen Instrumente wie der Europäische Investitionsfonds, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und die Initiative Jeremie („Joint European Resources for Micro-to-Medium Enterprises“) zur Schaffung eines günstigeren Rahmens für den Zugang von KMU, die sich international betätigen wollen, zu Finanzmitteln beitragen können;

62.

ist der Ansicht, dass die Bildung von Joint-Ventures oder anderen Zusammenschlüssen zwischen KMU als Strategie zur Erschließung neuer Märkte, zur Entwicklung von Projekten mit Direktinvestitionen in Drittstaaten und zur Teilnahme an Ausschreibungen gefördert werden muss; fordert die Kommission auf, Ressourcen zu mobilisieren, insbesondere mit dem Ziel der innereuropäischen Zusammenarbeit, um die länderübergreifende Kooperation zwischen KMU aus der Europäischen Union zu fördern;

Schlussbemerkungen

63.

ist der Ansicht, dass die Entwicklung und die Internationalisierung der europäischen KMU bei der Festlegung der EU-Handelspolitik besonders berücksichtigt und durch sie unterstützt werden muss;

64.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, KMU in der derzeitigen Finanzkrise umfassend zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass ihnen fortlaufend Kredite zu ihrer Weiterentwicklung bereitgestellt werden.

65.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Festlegung einer einheitlichen und ehrgeizigen Politik zusammenzuarbeiten und den KMU aus der Europäischen Union so die Chance zu bieten, sich harmonisch und mit einer höheren Wachstumsrate zu entwickeln und neue Märkte zu erobern und überhaupt ihre Exporte zu steigern und ihre Internationalisierung auszubauen;

66.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mittels einer angemessenen politischen und finanziellen Unterstützung für die Entwicklung der KMU aus der Europäischen Union zu sorgen, und zwar im Sinne ihrer Modernisierung und der Fortbildung ihrer Führungskräfte und Mitarbeiter; unterstreicht in diesem Zusammenhang nachdrücklich, wie wichtig die Weiterbildung der Inhaber von KMU ist, die sich positiv auf die Ausübung dieser Tätigkeit auswirkt; hält es für unbedingt erforderlich, dass die Europäische Union sich uneingeschränkt dafür einsetzt, dass der Bestand an Kenntnissen, Traditionen und Know-how, den die KMU bislang erhalten und zur Geltung bringen konnten, gesichert wird;

67.

ist der Ansicht, dass für eine bessere Koordination innerhalb der Kommission und zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten gesorgt werden muss; fordert, über jede künftige Initiative im Bereich der externen Wettbewerbsfähigkeit der KMU rechtzeitig in Kenntnis gesetzt und in alle künftigen diesbezüglichen Initiativen, die die Europäische Union ergreifen wird, eng eingebunden zu werden;

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68.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Regierungen und Parlamenten der Mitglieder der WTO sowie der WTO zu übermitteln.


(1)  ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36.

(2)  ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 128.

(3)  http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/support_measures/internationalisation/report_internat.pdf

(4)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 400.

(5)  ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 276.

(6)  ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 155.

(7)  ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 182.

(8)  ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.

(9)  ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 103.

(10)  ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 110.

(11)  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 321.

(12)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0180.

(13)  ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 881.

(14)  Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln (ABl. L 349 vom 31.12.1994, S. 71).

(15)  Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern (KOM(2005)0661).


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