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Document 52009DP0025

Einsetzung und Zuständigkeiten, Zusammensetzung und Mandatszeit des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2009 über die Einsetzung, die Zuständigkeiten, die zahlenmäßige Zusammensetzung und die Mandatszeit des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise

ABl. C 230E vom 26.8.2010, p. 11–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 230/11


Mittwoch, 7. Oktober 2009
Einsetzung und Zuständigkeiten, Zusammensetzung und Mandatszeit des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise

P7_TA(2009)0025

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2009 über die Einsetzung, die Zuständigkeiten, die zahlenmäßige Zusammensetzung und die Mandatszeit des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise

2010/C 230 E/03

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 17. September 2009, die Einsetzung eines Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise vorzuschlagen und dessen Zuständigkeiten, zahlenmäßige Zusammensetzung und Mandatszeit festzulegen,

gestützt auf Artikel 184 seiner Geschäftsordnung,

1.

beschließt, einen Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise einzusetzen, der über folgende Zuständigkeiten verfügt:

a)

Analyse und Bewertung des Ausmaßes der ökonomischen, finanziellen und sozialen Krise, ihrer Auswirkungen auf die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten und des Stands der weltweiten Governance sowie Vorschlag geeigneter Maßnahmen, um intakte und dauerhaft tragfähige Finanzmärkte langfristig wiederherzustellen, die in der Lage sind, nachhaltiges Wachstum, sozialen Zusammenhalt und Beschäftigung auf allen Ebenen zu unterstützen, und darüber hinaus Vornahme einer Einschätzung der Wirkung dieser Maßnahmen und der Kosten der Untätigkeit;

b)

Analyse und Bewertung der bisherigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen betroffenen Bereichen und der Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung eines nachhaltigen und qualitativen Wachstums und langfristiger Investitionen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Demografie und Klima unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips;

c)

in diesem Sinne Herstellung der erforderlichen Kontakte und Veranstaltung von Anhörungen mit den Organen der Europäischen Union, den nationalen, europäischen und internationalen Einrichtungen und Foren, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten und von Drittstaaten sowie Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, in enger Zusammenarbeit mit den ständigen Ausschüssen;

2.

beschließt, dass der Sonderausschuss in enger Zusammenarbeit mit den ständigen Ausschüssen des Parlaments und unter Wahrung ihrer Zuständigkeiten für die Annahme, Weiterbehandlung und Umsetzung der Gemeinschaftsrechts in diesem Bereich Maßnahmen vorschlagen oder dazu auffordern kann, bestimmte Initiativen zu ergreifen;

3.

legt die Zahl der Mitglieder des Sonderausschusses auf 45 fest;

4.

legt die Mandatszeit des Sonderausschusses auf zwölf Monate ab dem 8. Oktober 2009 fest, wobei die Möglichkeit einer Verlängerung besteht; bestimmt, dass der Ausschuss dem Parlament einen Halbzeitbericht und einen Abschlussbericht vorlegt, die Empfehlungen für Maßnahmen oder Initiativen enthalten.


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