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Document 52009DC0533
Communication from the Commission to the European Parliament and the Council - Enlargement Strategy and Main Challenges 2009-2010 {SEC(2009) 1333} {SEC(2009) 1334} {SEC(2009) 1335} {SEC(2009) 1336} {SEC(2009) 1337} {SEC(2009) 1338} {SEC(2009) 1339} {SEC(2009) 1340}
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009 – 2010 {SEK(2009) 1333} {SEK(2009) 1334} {SEK(2009) 1335} {SEK(2009) 1336} {SEK(2009) 1337} {SEK(2009) 1338} {SEK(2009) 1339} {SEK(2009) 1340}
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009 – 2010 {SEK(2009) 1333} {SEK(2009) 1334} {SEK(2009) 1335} {SEK(2009) 1336} {SEK(2009) 1337} {SEK(2009) 1338} {SEK(2009) 1339} {SEK(2009) 1340}
/* KOM/2009/0533 endg. */
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009 – 2010 {SEK(2009) 1333} {SEK(2009) 1334} {SEK(2009) 1335} {SEK(2009) 1336} {SEK(2009) 1337} {SEK(2009) 1338} {SEK(2009) 1339} {SEK(2009) 1340} /* KOM/2009/0533 endg. */
DE Brüssel, 14.10.2009 KOM(2009) 533 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009 – 2010 {SEK(2009) 1333} {SEK(2009) 1334} {SEK(2009) 1335} {SEK(2009) 1336} {SEK(2009) 1337} {SEK(2009) 1338} {SEK(2009) 1339} {SEK(2009) 1340} MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009 – 2010 1. Einleitung Die fünfte Erweiterung der EU hat zur Festigung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Europa beigetragen. Sie hat größere wirtschaftliche Chancen geschaffen und der EU bei der Auseinandersetzung mit globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Wettbewerbsfähigkeit sowie Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte ein größeres Gewicht verliehen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat die erweiterte EU ihre Fähigkeit bewiesen, bei der Bewältigung der wichtigen Herausforderungen, die sich ihr stellen, zusammenzuarbeiten. Der Erweiterungsprozess ist eines der wirksamsten außenpolitischen Instrumente der EU. Der aktuelle Erweiterungsprozess der Europäischen Union vollzieht sich vor dem Hintergrund einer tiefen und ausgedehnten Rezession. Die Krise trifft sowohl die EU als auch die Erweiterungsländer. Im gleichen Zeitraum hat die EU drei neue Anträge auf Mitgliedschaft erhalten: von Montenegro (Dezember 2008), Albanien (April 2009) und Island (Juli 2009). Diese Anträge sind ein weiteres Zeichen für die Anziehungskraft der EU und ihre Rolle bei der Förderung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Durch die Fortschritte, die die Erweiterungsländer bei ihren Reformen erzielten, konnten sie die verschiedenen Phasen des Beitrittsprozesses durchlaufen. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien nähern sich der Endphase. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind in eine anspruchsvollere Phase eingetreten, in der es eines neuen Reformelans bedarf. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat bedeutende Fortschritte bei der Erfüllung wichtiger Zielvorgaben erzielt. Die Kommission erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zum Beitrittsantrag Montenegros. Außerdem bereitet sie eine Stellungnahme zum Antrag Islands vor. Sie hält sich bereit, eine Stellungnahme zum Antrag Albaniens auszuarbeiten, sobald sie vom Rat dazu aufgefordert wird. Für alle betroffenen Länder des westlichen Balkans könnten weitere Fortschritte dazu führen, dass diese Länder den Kandidatenstatus erhalten, sobald sie ihre Beitrittsfähigkeit bewiesen haben. Die Länder des westlichen Balkans und die Türkei müssen immer noch – in unterschiedlichem Umfang – erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die festgelegten Kriterien und Bedingungen zu erfüllen. Die Reformgeschwindigkeit ist vielfach gering. Die internationale Wirtschaftskrise vergrößert die Belastung noch. In mehreren Fällen wird der Beitrittsprozess über Gebühr durch bilaterale Fragen beeinträchtigt. Angesichts dieser Herausforderungen ist der erneuerte Konsens über die Erweiterung, der im Dezember 2006 vom Europäischen Rat festgelegt wurde, weiterhin wegweisend. Er beruht auf den Grundsätzen der Konsolidierung der Verpflichtungen, einer fairen und entschlossenen Konditionalität und einer guten Kommunikation mit der Öffentlichkeit, wobei die EU ihre Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder unter Beweis stellen muss. Die EU hat die Qualität des Erweiterungsprozesses verbessert. Insbesondere wird nun bereits in einem frühen Stadium ein größerer Schwerpunkt auf Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung gelegt. Der Beitrittsprozess vermittelt einen starken Anreiz für politische und wirtschaftliche Reformen. Es liegt im strategischen Interesse der EU, die Schwungkraft dieses Prozesses auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Grundsätze und Bedingungen aufrecht zu erhalten. Mit der Erweiterungspolitik der EU kann dieser Prozess sorgfältig gesteuert werden, so dass die Annäherung der Kandidaten und der potenziellen Kandidaten sowohl entsprechend dem Tempo ihrer politischen und wirtschaftlichen Reformen als auch entsprechend ihrer Fähigkeit, die Pflichten der Mitgliedschaft im Einklang mit den Kriterien von Kopenhagen wahrzunehmen, erfolgt. Im westlichen Balkan bleibt die regionale Kooperation ein Schlüsselfaktor und bildet einen zentralen Bestandteil des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Durch den Vertrag von Lissabon werden die Institutionen der erweiterten Union reformiert, um sie in die Lage zu versetzen, ihre politischen Strategien an eine sich rasch verändernde Welt anzupassen. Insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung wird der Vertrag für einen institutionellen Rahmen sorgen, der beim Beitritt eines neuen Mitgliedstaats zur EU eine reibungslose Anpassung der Institutionen der Union erlauben dürfte. Außerdem wird durch den Vertrag das Beitrittsverfahren dahingehend geändert, dass das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente über Anträge auf Mitgliedschaft unterrichtet werden. Die Einrichtung einer visafreien Regelung für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien ab Anfang 2010 auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission wird greifbare Vorteile für die Bürger mit sich bringen. Die Kommission wird bis Mitte 2010 ähnliche Vorschläge für Albanien und Bosnien und Herzegowina vorlegen, sofern diese Länder die festgelegten Bedingungen erfüllen. Was die Zypernfrage anbelangt, so treten die Führer der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft bei den unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geführten Verhandlungen über eine umfassende Lösung in eine entscheidende Phase ein. Die Kommission unterstützt diese Bemühungen und leistet technische Beratung zu Fragen, die in die Zuständigkeit der EU fallen. In dieser Mitteilung wird dargelegt, welche Fortschritte die im Erweiterungsprozess befindlichen Länder erzielt haben und welchen wichtigen Herausforderungen sie gegenüberstehen. Darüber hinaus wird der Ansatz beschrieben, den die Kommission verfolgt, um ihre Bemühungen im kommenden Jahr zu steuern und zu unterstützen. Ferner zeichnet die Kommission in einem Begleitdokument einen Weg für das Kosovo [1], um Fortschritte auf dem Weg zur Integration in die EU im Einklang mit der europäischen Perspektive für die Region zu fördern. 2. Die wichtigsten Herausforderungen Im folgenden Abschnitt werden die wichtigsten Schwierigkeiten behandelt, die den Erweiterungsprozess derzeit beeinträchtigen. Die EU kann bei der Bewältigung dieser Herausforderungen im Rahmen des Erweiterungsprozesses Unterstützung bieten, doch die Hauptverantwortung liegt bei den betreffenden Ländern. Wirtschaftskrise Die weltweite Rezession hat die Volkswirtschaften des westlichen Balkans und die Türkei in unterschiedlichem Maße getroffen. Die EU unterstützt die Erweiterungsländer, um in Abstimmung mit den internationalen Finanzinstitutionen die Auswirkungen der Krise abzufedern und den Weg für eine tragfähige Erholung zu bereiten. Die Wirtschaftstätigkeit im westlichen Balkan und der Türkei ist infolge des Rückgangs der Exportnachfrage, der ausländische Direktinvestitionen und der grenzübergreifenden Kreditvergabe seit dem zweiten Halbjahr 2008 stark zurückgegangen. Die Haushaltslage hat sich in allen diesen Volkswirtschaften verschlechtert. Die Arbeitslosigkeit, die in mehreren Ländern bereits hoch war, begann weiter anzusteigen. Das Ausmaß des wirtschaftlichen Abschwungs im westlichen Balkan und in der Türkei entspricht 2009 dem EU-Durchschnitt, ist jedoch geringer als in den am stärksten betroffenen EU-Mitgliedstaaten. In allen Ländern bleibt die gesamtwirtschaftliche Lage jedoch anfällig. Die westlichen Balkanstaaten verfügen bei der gesamtwirtschaftlichen Reaktion der inländischen Politik auf die Krise nur über begrenzten Spielraum. Wegen früherer pro-zyklischer finanzpolitischer Maßnahmen, auf Fremdwährungen lautender Kredite und Hypotheken und umfangreicher außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte gibt es nur wenig Raum für geld- und finanzpolitische Maßnahmen. Unter diesen Umständen haben die meisten Länder der Region im Großen und Ganzen angemessen auf die Krise reagiert, obwohl in einigen Fällen der Ernst der Lage zunächst verkannt wurde. Die Perspektive des EU-Beitritts hat dazu beigetragen, das Vertrauen in die Volkswirtschaften im westlichen Balkan aufrechtzuerhalten, und hat für die wirtschaftspolitischen Strategien in den jüngsten turbulenten Zeiten einen festen Bezugspunkt geboten. Gleichzeitig konnten einige Erweiterungsländer die Früchte der Strukturreformen der letzten Jahre ernten, was zur Abfederung der Krise beigetragen hat. So hat zum Beispiel die verbesserte Regulierung der Finanzmärkte in Kroatien und der Türkei zur Stabilität und Widerstandfähigkeit des Bankensektors beigetragen. Serbien und Bosnien und Herzegowina haben Unterstützung vom IWF erhalten, da in beiden Ländern die außenwirtschaftlichen Ungleichwichte größer wurden und die öffentlichen Finanzen wegen früherer expansiver finanzpolitischer Strategien besonders stark betroffen waren. Die Krise hält in den Erweiterungsländern weiterhin an, insbesondere sind die Folgen für die Realwirtschaft, unter anderem für die Beschäftigungssituation und die soziale Lage, weiterhin spürbar. Die Erholung wird Zeit brauchen, da die Wirtschaftstätigkeit bei den wichtigsten Handelspartnern den Voraussagen zufolge nur langsam wieder anziehen wird. Kapitalzuflüsse zur Stimulierung der Binnennachfrage sind in nur geringem Umfang zu erwarten. Kurzfristige Maßnahmen wurden ergriffen, um die sozialen Folgen der Krise für die anfälligsten gesellschaftlichen Gruppen abzufedern. Mittelfristig ist es sehr wichtig, für eine solide Finanzpolitik zu sorgen, deren Schwerpunkt auf effizienteren und wirksameren öffentlichen Ausgaben und auf Investitionen liegt. Beschäftigungspolitische Maßnahmen und soziale Schutzmaßnahmen sind erforderlich, um die strukturelle Arbeitslosigkeit anzugehen und benachteiligte Gruppen zu schützen. Bei der Reaktion auf die Krise müssen auch die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung und die Herausforderung des Klimawandels berücksichtigt werden; Maßnahmen, die zu einer sicheren und nachhaltigen Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß führen, müssen hier Vorrang erhalten. EU-bezogene Reformen tragen zu einer größeren Wettbewerbsfähigkeit und Offenheit bei und zu einem handels- und investitionsfreundlichen Rechtsrahmen. Maßnahmen zur Festigung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Korruptionsbekämpfung, sind für die Verbesserung des Wirtschaftsklimas ausschlaggebend. Hinsichtlich der von der EU bereitgestellten Unterstützung wurde die Programmierung der Heranführungshilfe auf die Unterstützung des Bankensektors, von Infrastrukturprojekten, KMU und die Schaffung von Arbeitsplätzen, auch in ländlichen Gebieten, ausgerichtet. Für diesen Zweck wurden aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) Zuschüsse in Höhe von 200 Mio. EUR zugewiesen, um Investitionen in Höhe von mindestens 1 Mrd. EUR zu mobilisieren, die mit IFI-Darlehen kofinanziert werden. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Kofinanzierungsanforderungen für die Empfängerländer im Rahmen der IPA-Hilfe herabzusetzen. Die Kommission leistete über das IPA direkte Budgethilfe für Serbien, um die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise abzumildern. Ferner schlug die Kommission dem Rat vor, für Serbien Makrofinanzhilfe in Form eines Darlehens in Höhe von 200 Mio. EUR zu genehmigen. Diese Möglichkeiten stehen bei Bedarf auch den anderen Ländern offen. In beiden Fällen ist die Gewährung von Finanzhilfe mit Auflagen verbunden, unter anderem mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem IWF über solide makoökonomische Strategien. Die Kommission arbeitet eng mit den IFI zusammen, die zugesagt haben, dass sie ihre Kreditmittel für den westlichen Balkan und die Türkei 2009 auf über 5 Mrd. EUR aufstocken werden. Rechtsstaatlichkeit Die westlichen Balkanländer und die Türkei sehen sich weiterhin großen Herausforderungen im Bereich Rechtsstaatlichkeit gegenüber, insbesondere bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Diese Aspekte sind entscheidend für die Funktionsfähigkeit von Demokratie und Wirtschaft und maßgeblich für den EU-Beitrittsprozess. Sie beeinflussen auch – zum Teil übergebührlich – die Wahrnehmung der Erweiterung in der Öffentlichkeit der EU. In den Erweiterungsländern werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um diese Probleme zu lösen. Die Kommission wird weiterhin das volle Potenzial des Erweiterungsprozesses nutzen, um diese Arbeit zu unterstützen, und die Ergebnisse aufmerksam verfolgen. Korruption ist in vielen Gegenden weit verbreitet und beeinträchtigt das alltägliche Leben der Bürger und das Wirtschaftsklima. Zu den Bereichen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, zählen das öffentliche Beschaffungswesen und Privatisierungen, das Justizwesen, die Parteienfinanzierung und die Transparenz der öffentlichen Verwaltung und des Regierungshandelns. Ausschlaggebende Elemente sind ein unabhängiges und unparteiisches Justizwesen, Staatsanwälte, die auf die Bekämpfung der Korruption und damit verbundener Straftaten spezialisiert sind, sowie eine entpolitisierte und professionelle Polizei und Verwaltung. In den Bereichen öffentliches Beschaffungswesen, Rechte des geistigen Eigentums, Finanzkontrolle, Audit und Betrugsbekämpfung bedarf es klarer Rechtsvorschriften, die wirksam umgesetzt werden. Außerdem bedarf es zusätzlicher Bemühungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die in der gesamten Region ein Problem darstellt. Um den internationalen kriminellen Vereinigungen Einhalt zu bieten, werden die Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten und effektiver werden müssen. Im Einklang mit dem erneuerten Konsens zur Erweiterung und unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die bei der fünften Erweiterung gewonnen wurden, stellt die Rechtsstaatlichkeit eine der wichtigsten Prioritäten dar, die von den betreffenden Ländern zu einem frühen Zeitpunkt im Erweiterungsprozess angegangen werden muss. Mit der Unterstützung der EU wurden bei der Schaffung wirksamer Rechtsvorschriften und Strukturen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität einige Fortschritte erzielt, es bedarf aber einer entschlossenen Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften, um konkrete Ergebnisse zu erreichen. Rund 80 Mio. EUR der IPA-Mittel 2009 wurden für die Stärkung der Justiz und der Rechtsdurchsetzung bereitgestellt. Die Kommission hat Peer-Assessment-Missionen mit Experten aus den Mitgliedstaaten durchgeführt, die sich auf die Themen Justizwesen, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität in den Kandidatenländern beziehen, und wird solche Missionen künftig in verstärktem Umfang einsetzen. Der Einsatz von Benchmarks im Rahmen der Beitrittsverhandlungen und im Dialog über Visaliberalisierung hat Reformanreize gegeben. Die Kommission hat ihre Unterstützung für die regionale Zusammenarbeit von Richtern, Polizei und Staatsanwälten im Bereich der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität fortgesetzt. Die Länder des westlichen Balkans müssen die justizielle Zusammenarbeit in der Region stärken, um einen wirksamen Betrieb ihrer Justizsysteme zu gewährleisten. In dieser Hinsicht ist die Auseinandersetzung mit der Problematik der Nichtahndung von Kriegsverbrechen und anderer schwerer Verbrechen von besonderem Belang. Zu diesem Zweck sollten die Länder die Beschränkungen, die in ihrem Rechtsrahmen hinsichtlich der Auslieferung von Inländern und der Übertragung der Strafverfolgung bestehen, überarbeiten. Die Kommission wird die Partnerländer weiterhin bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität unterstützen. Allerdings können wirksame und dauerhafte Ergebnisse nur mit dem entsprechenden politischen Willen und dem tatsächlichen Engagement der Behörden in den betreffenden Ländern erreicht werden. Die Kommission wird die Fortschritte vor Ort sorgfältig überwachen und sich dabei auf konkrete Ergebnisse konzentrieren. In den meisten Erweiterungsländern bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Generell sind zwar die wichtigsten Bestandteile des Rechtsrahmens für den Schutz der freien Meinungsäußerung und der Medien vorhanden, aber ungebührlicher politischer Druck auf die Medien und die zunehmende Zahl der Drohungen und Gewaltübergriffe gegen Journalisten wie auch einige verbleibende rechtliche Hindernisse geben Anlass zu ernster Besorgnis. Diese Fragen müssen dringend angegangen werden. Bilaterale Fragen Bilaterale Fragen, darunter auch Grenzfragen, stellen zunehmend eine Beeinträchtigung des Erweiterungsprozesses dar. Bilaterale Fragen sollten von den betreffenden Parteien geklärt werden und den Beitrittsprozess nicht aufhalten. Im Laufe des Berichtszeitraums haben die Grenzstreitigkeiten zwischen Slowenien und Kroatien die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufgehalten. In den Verhandlungsrahmen für die Verhandlungen mit Kroatien und der Türkei, denen alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben, ist festgelegt, dass die EU von den Beitrittskandidaten erwartet, dass sie etwaige Grenzstreitigkeiten gemäß dem Prinzip der friedlichen Konfliktbeilegung im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen beilegen. Auch die Suche nach für beide Seiten annehmbaren Lösungen und der Abschluss entsprechender Vereinbarungen über ungelöste Streitfragen mit Nachbarländern sind Teil des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Die Kommission erwartet von allen beteiligten Parteien, dass sie sich nach Kräften dafür einsetzen, noch ungelöste bilaterale Fragen mit ihren Nachbarn in diesem Sinne zu lösen. Im Bedarfsfall ist die Kommission bereit, auf Anfrage der betreffenden Parteien bei der Suche nach Lösungen zu vermitteln. Die grundsätzliche Einigung zwischen Kroatien und Montenegro, zur Regelung des Grenzverlaufs entlang der Halbinsel Prevlaka den Internationalen Gerichtshof heranzuziehen, ist ermutigend. Alle Parteien, die an solchen bilateralen Streitigkeiten beteiligt sind, sind dafür verantwortlich, sich um Lösungen im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen zu bemühen und dabei dem Interesse der EU insgesamt Rechnung zu tragen. Dies wird den Wirkungsgrad des erneuerten Konsenses zur Erweiterung stärken, in dem bekräftigt wird, dass das Tempo der Annäherung der einzelnen Länder an die EU durch das Tempo ihrer Reformen bestimmt wird. Regionale Zusammenarbeit In den letzten Jahren hat es bei der regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa deutliche Fortschritte gegeben und die Region hat sich diesen Prozess zunehmend zueigen gemacht. Dennoch funktioniert die regionale Zusammenarbeit nicht so gut wie sie sollte. Bilaterale Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Kosovos belasten die regionale Zusammenarbeit über Gebühr. Zudem muss die Wirksamkeit der regionalen Strukturen und Initiativen verbessert werden. Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Beteiligung des Kosovos an regionalen Treffen, Initiativen und Vereinbarungen werden zu einem Hindernis für die regionale Zusammenarbeit. Der ordnungsgemäße Betrieb wichtiger Strukturen wie des mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommens (CEFTA), des Regionalen Kooperationsrats (RCC) und der Regionalen Hochschule für öffentliche Verwaltung könnte gefährdet werden, wenn die derzeitige Praxis sich nicht ändert. Die Kommission hält alle beteiligten Parteien ausdrücklich dazu an, sich um praktische und pragmatische Lösungen zu bemühen, um sicherzustellen, dass die regionale Zusammenarbeit – ungeachtet der unterschiedlichen Positionen im Hinblick auf die Statusfrage – alle Seiten einbezieht. Die konkreten Ergebnisse bei der Fortsetzung der regionalen Zusammenarbeit werden berücksichtigt, wenn die Erfüllung der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses beurteilt wird. Der Regionale Kooperationsrat (RCC) ist seit über einem Jahr als unter regionaler Verantwortung stehender Nachfolger des Stabilitätspakts unter der Schirmherrschaft des Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP) tätig. Der RCC muss nun verstärkt Bemühungen unternehmen, um konkrete Ergebnisse zu erreichen, und spielt eine strategische Rolle bei der Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit sowie bei der Ermittlung und Deckung von Bedürfnissen im Rahmen regionaler Aktivitäten und Strukturen. Außerdem hat er die Aufgabe, bei der Programmierung der Gemeinschaftshilfe für die regionale Zusammenarbeit mitzuwirken. Die Kommission unterstützt die Arbeit des RCC und finanziert ein Drittel des Budgets seines Sekretariats für den Zeitraum 2008-2010. Die Kommission hat mit dem Sekretariat des RCC einen Dialog über die Prioritäten der Organisation, die Verbesserung ihrer Arbeitsweise und die weiteren Entwicklungen aufgenommen. Außerdem prüft sie, wie die künftige Hilfe gewährt werden sollte und wie sie bestmöglich eingesetzt werden kann, um die Effizienz des RCC zu verbessern. Der regionale Handel ist besonders wichtig für die Wirtschaftsentwicklung des westlichen Balkans und für die Aussöhnung. Er kann auch zur Bewältigung der Folgen der Wirtschaftskrise beitragen. Die durch das CEFTA geschaffene regionale Freihandelszone spielt hier eine zentrale Rolle. Weitere wichtige Schritte zur Liberalisierung des Handels, insbesondere mit Agrarerzeugnissen, wurden im Rahmen des CEFTA erfolgreich verhandelt, sind aber noch nicht in Kraft getreten, gleichzeitig wird am Abbau der technischen Handelshemmnisse gearbeitet. Die Bestimmungen zur diagonalen Ursprungskumulierung zwischen der EU und einigen Ländern des westlichen Balkans sind in Kraft getreten, wodurch die regionale Handelsintegration gestärkt wurde. Allerdings besteht die Gefahr, dass das CEFTA wegen Meinungsverschiedenheiten über den Kosovo-Status blockiert wird, was bereits die Annahme des Protokolls über die Liberalisierung des Handels mit Agrarerzeugnissen verhindert. Infolge der internationalen Krise nimmt der protektionistische Druck zu, was dazu führt, dass bereits mehrfach Maßnahmen angenommen wurden, die gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstoßen. Dieser Tendenz sollte Einhalt geboten werden und die Vertragsverletzungen müssen beseitigt werden. Die regionale Zusammenarbeit hat in den Bereichen Energie und Verkehr Fortschritte gemacht. Die Energiegemeinschaft fördert die Reform des Energiesektors und die Verbesserung der Versorgungssicherheit in der Region, und treibt gleichzeitig die Integration der Region in den gemeinschaftlichen Energiemarkt voran. Die Verhandlungen über die Schaffung einer Verkehrsgemeinschaft zwischen der EU und dem westlichen Balkan werden fortgesetzt und voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen. Das Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECAA) trägt zum Wachstum des Luftverkehrs zwischen der EU und dem westlichen Balkan bei und bindet diesen schrittweise in den EU-Binnenmarkt für den Luftverkehr ein. Die regionale Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt, Recht und innere Angelegenheiten wird intensiviert. Die Regionale Hochschule für öffentliche Verwaltung hat ihre Ausbildungstätigkeit verstärkt. Die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens, durch das die Rechtspersönlichkeit der Hochschule geschaffen wird, muss fortgesetzt werden; dieser Angelegenheit muss Priorität eingeräumt werden, damit die Hochschule ihren Betrieb in vollem Umfang aufnehmen kann. Die Kommission unterstützt im Zusammenhang mit dem Ljubljana-Prozess den Wiederaufbau des kulturellen Erbes als wichtiges Mittel zur Aussöhnung, das gleichzeitig zur Entwicklung der lokalen Wirtschaft beiträgt. Auf der Ministerkonferenz in Ljubljana im November 2009 wird sich die Kommission für weitere Wiederaufbaumaßnahmen einsetzen. Die Kommission wird im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2009 bis Ende 2010 eine EU-Strategie für den Donauraum ausarbeiten. Die Erweiterungsländer wie auch einschlägige Organisationen werden in diese Vorbereitungen eng einbezogen werden. Was den Schwarzmeerraum betrifft, so engagiert sich die Türkei für die Zusammenarbeit in dieser Region und beteiligt sich am Rahmen für die Schwarzmeersynergie. Die Kommission unterstützt die Teilnahme der Türkei an dem Kooperationsprogramm für das Schwarzmeerbecken im Rahmen des Instruments für die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENPI). Die Kommission wird ihre Unterstützung für die regionalen Kooperationsaktivitäten und -strukturen im westlichen Balkan unter anderem durch eine verstärkte Einbeziehung der Region in die Planung und Programmierung des IPA-Mehrempfängerprogramms fortsetzen. 3. Heranführungsstrategie: die wichtigsten Prioritäten Verwirklichung des visafreien Reisens Der Prozess der Visaliberalisierung für die Länder des westlichen Balkans ist – im Einklang mit den in der Agenda von Thessaloniki festgehaltenen Zusagen – in die entscheidende Phase eingetreten. Seit Januar 2008 werden mit allen betroffenen Ländern Visaerleichterungsabkommen umgesetzt, parallel zu den Rückübernahmeabkommen. Die 2008 für die einzelnen Länder im Rahmen des Visaliberalisierungsdialogs angenommenen Fahrpläne haben sich als wirksame Instrumente erwiesen und die Reformen in den betreffenden Bereichen beschleunigt, darunter insbesondere die Dokumentensicherheit, das Grenzmanagement und die Migrationssteuerung sowie die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Unter Berücksichtigung der Fortschritte, die die einzelnen Länder bei der Verwirklichung der einschlägigen Benchmarks für die Visaliberalisierung erreicht haben, schlug die Kommission im Juli 2009 vor, für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien eine visafreie Regelung einzuführen. Die Einführung einer solchen Regelung ab Anfang 2010 wird einen wichtigen Beitrag zur Förderung der direkten zwischenmenschlichen Kontakte leisten und den Bürgern der betreffenden Länder deutlich machen, dass Reformen im Zusammenhang mit der europäischen Perspektive greifbare Vorteile mit sich bringen. Die Kommission wird bis Mitte 2010 entsprechende Vorschläge für Albanien und Bosnien und Herzegowina vorlegen, sofern diese Länder die Voraussetzungen erfüllen. In der Studie zum Kosovo, die zusammen mit dieser Mitteilung angenommen werden soll, wird vorgeschlagen, dass für das Kosovo Visaerleichterungen weiterhin gefördert werden sollten und ein– auf eine mögliche Visaliberalisierung abzielender – Prozess eingeleitet werden sollte, sobald die erforderlichen Reformen unternommen und die Anforderungen erfüllt worden sind. Sicherung der Qualität der Beitrittsvorbereitungen Im Rahmen des erneuerten Konsenses zur Erweiterung wurden kontinuierliche Anstrengungen unternommen, um die Qualität des Erweiterungsprozesses zu verbessern. Die strengen Benchmarks, die als Bedingungen für die Öffnung und Schließung von Verhandlungskapiteln festgelegt wurden, haben sich als wirksames Instrument erwiesen, um die Einhaltung der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen zu gewährleisten und schwierige Wirtschafts-, Rechts- und Verwaltungsreformen in den an den Verhandlungen beteiligten Ländern zu steuern, wodurch frühzeitige Beitrittsvorbereitungen gefördert wurden. Eine Studie zu den finanziellen Auswirkungen des Beitritts Kroatiens zur EU wird derzeit vorbereitet. Künftige Stellungnahmen zu Anträgen auf Mitgliedschaft werden auch Einschätzungen zu den Auswirkungen des Beitritts des Antragstellers auf wichtige Politikbereiche der EU beinhalten. Derzeit wird ein intensiver politischer Dialog mit den Ländern geführt, um die Fortschritte zu beobachten, wobei die Partnerschaften als wichtigste Referenzdokumente herangezogen werden. Der wirtschaftliche Dialog wurde vor dem Hintergrund der Krise weiter intensiviert. Die Erweiterungsländer müssen ihrerseits dafür sorgen, dass neue Rechtsvorschriften nach den erforderlichen Konsultationen mit den jeweiligen Akteuren sorgfältig vorbereitet und ordnungsgemäß umgesetzt werden. Ein unabhängiger leistungsorientierter, transparenter und rechenschaftspflichtiger öffentlicher Dienst ist erforderlich, um die wirksame Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands zu gewährleisten. Bürger und Verwaltung der EU näher bringen Eine verstärkte Partizipation zivilgesellschaftlicher Organisationen steigert die Qualität der Demokratie und trägt zur Aussöhnung bei. Ihre Beteiligung an den Reformen in den Erweiterungsländern trägt zur Qualität des Beitrittsprozesses bei sowie zur Festigung der öffentlichen Unterstützung für den Beitritt. Die Kommission hat über die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft im Rahmen des IPA-Instruments die Einrichtung von technischen Unterstützungsbüros bei den einzelnen Begünstigten finanziert; außerdem wurden Mittel für eine zunehmende Zahl kurzfristiger Besuche bei EU-Institutionen und für die Teilnahme von rund 800 Personen an Workshops im westlichen Balkan und in der Türkei bereitgestellt. Die Kommission wird weiterhin zivilgesellschaftliche Partnerschaften unterstützen, vorrangig in Bereichen wie Kultur, Minderheiten und Wirtschaftsverbände. Die Beteiligung an den Programmen und Agenturen der Gemeinschaft hat sich als nützlich erwiesen, um die Einrichtungen und Bürger der Partnerländer näher an die EU heranrücken zu lassen. Die Kommission hat ihre Unterstützung für die Gemeinschaftsagenturen aufgestockt, um die Erweiterungsländer auf ihre Teilnahme vorzubereiten. Nach der Einführung erweiterter Möglichkeiten für eine Kofinanzierung durch die Gemeinschaft sind potenzielle Kandidatenländer zu neuen Programmen hinzugestoßen. Die Kommission wird die Partnerländer weiterhin beim Aufbau der erforderlichen Kapazitäten und Ressourcen unterstützen, um die erfolgreiche Teilnahme an Programmen und Agenturen der Gemeinschaft zu gewährleisten. Im Einklang mit dem Schwerpunkt, der auf grundlegende Fragen der Staatsführung gelegt wird, wird die Kommission auch weiterhin aufmerksam verfolgen, ob eine professionelle und gut funktionierende öffentliche Verwaltung vorhanden ist. Außerdem wird sie die Länder dazu anregen, bewährte Praktiken und Erfahrungen im Bereich der Reform der öffentlichen Verwaltung auszutauschen. Zu diesem Zweck wird sie auf alle verfügbaren Instrumente zurückgreifen, u. a. Twinning, TAIEX und SIGMA [2], und die Kontakte mit anderen internationalen Organisationen und nationalen, regionalen und europäischen Ausbildungsstätten für öffentliche Verwaltung intensivieren. Unterstützung der Erweiterungsländer durch Finanzhilfe 2009 wurde die Unterstützung für den westlichen Balkan und die Türkei im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) fortgesetzt. 2009 werden hierfür Mittel in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. EUR gebunden. Besonderes Gewicht wird auf die Aspekte Staatsaufbau, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und Entwicklung der Zivilgesellschaft gelegt. Im Rahmen des IPA-Instruments wurde die Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der nachhaltigen Entwicklung in Grenzgebieten fortgesetzt, die zur Aussöhnung und zur Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen wie auch zu den Vorbereitungen auf den EU-Beitritt beitragen. Die Kommission wird ihre Hilfe weiterhin auf die Unterstützung der Beitrittsvorbereitungen auf der Grundlage der in den Partnerschaften festgelegten Prioritäten konzentrieren. Die Kandidatenländer haben bei der dezentralisierten Mittelverwaltung Fortschritte gemacht. Für Kroatien und die Türkei ist der Dezentralisierungsprozess bereits gut vorangekommen und beide Länder müssen ihre Arbeit nun gezielt darauf ausrichten, alle damit verbundenen Bedingungen zu erfüllen. In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurde die Dezentralisierung der IPA-Komponenten Regionalentwicklung und Humanressourcen abgeschlossen; bevor eine weitere Dezentralisierung erfolgen kann, müssen jedoch noch weitere Anstrengungen unternommen werden. Die Kommission stellt weiterhin die erforderliche Hilfe für Kandidatenländer bereit, um sie bei der Erfüllung der Bedingungen für die dezentralisierte Verwaltung der EU-Mittel zu unterstützen, wobei auch die regionale und ländliche Entwicklung und die Entwicklung der Humanressourcen in den Mittelpunkt gerückt wird. In anderen Erweiterungsländern sind die Delegationen der Kommission, die nach der Schließung der Europäischen Agentur für Wiederaufbau nun alle vollständig besetzt sind, für die Durchführung der EU-Hilfe zuständig und arbeiten mit den Begünstigten zusammen, um sicherzustellen, dass die Hilfe effizient und wirksam eingesetzt wird. Mittelfristig wird weiterhin die dezentralisierte Verwaltung der Hilfe angestrebt, insbesondere als Vorbereitung auf die künftige Verwaltung der kohäsionspolitischen Instrumente. Die Kommission unterstützt die Entwicklung von Sektorstrategien durch die begünstigten Länder, um einen strategischeren, programmgestützten Ansatz für die Bereitstellung der Hilfe zu fördern und die Wirksamkeit der Hilfe zu verbessern. Wie in der IPA-Verordnung vorgesehen, hat die Kommission den Prozess der Geberkoordinierung unter Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten, der IFI und anderer Geber gestärkt. Dies umfasst auch die Festlegung und Koordinierung von Prioritäten und das regelmäßige Monitoring der Durchführung vor Ort. Die Kommission, die IFI-Partner und die Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an der Fertigstellung der Modalitäten für die Einrichtung eines Investitionsrahmens für den westlichen Balkan (WBIF). Dies ist ein wichtiger Schritt, der die Unterstützung für Investitionen in Infrastrukturen, KMU und zugunsten der Energieeffizienz erleichtern wird. Damit sollen die von der Kommission, den IFI-Partnern, den Mitgliedstaaten und anderen Gebern bereitgestellten Ressourcen gepoolt und diese Zuschussmittel mit Darlehen der internationalen Finanzinstitutionen verknüpft werden, um prioritäre Projekte in den erfassten Sektoren zu finanzieren. Zu diesem Zweck hat die Kommission Zuschüsse in Höhe von mehr als 100 Mio. EUR bereitgestellt, und ist damit der wichtigste Geber. Insgesamt dürften über den Investitionsrahmen für den westlichen Balkan in den nächsten Jahren Darlehen in Höhe von insgesamt mehr als 1 Mrd. EUR mobilisiert werden. Zusammenarbeit beim Klimawandel Die EU wird ihren regelmäßigen Dialog zum Klimawandel mit den Kandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern ausbauen, insbesondere durch das künftige Regionale Umweltnetz für den Beitritt (RENA). Die Kommission erwartet von allen Erweiterungsländern, dass sie das Ziel der EU, bis Ende 2009 auf der Kopenhagener Konferenz zum Klimawandel zu einem ehrgeizigen und umfassenden Übereinkommen zu gelangen, unterstützen. In den letzten Jahren hat die Kommission 120 Mio. EUR an Zuschüssen für IFI-Fazilitäten gewährt, über die künftig Investitionen in Höhe von rund 600 Mio. EUR für Projekte zur Förderung der Energieeffizienz mobilisiert werden, wodurch der westliche Balkan und die Türkei Hilfe für die Senkung der Treibhausgasemissionen erhalten. Die Kommission wird weiterhin Initiativen zum Klimawandel in den Erweiterungsländern unterstützen. Kommunikation über die Erweiterung Eine bessere Kommunikation mit der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Grundsatz des erneuerten Konsenses zur Erweiterung. Für den Erfolg des Erweiterungsprozesses ist es äußerst wichtig, den Bürgern Gehör zu schenken und auf ihre Sorgen und Fragen einzugehen. In der EU wird die Meinung der Öffentlichkeit zur künftigen Erweiterung davon beeinflusst, wie die bisherigen Erweiterungen wahrgenommen wurden. Die Kommission hat anlässlich des fünften Jahrestages der 5. EU-Erweiterung eine Studie zu den wirtschaftlichen Errungenschaften und Herausforderungen dieser Erweiterung vorgelegt, der zufolge die Erweiterung zum Wachstum beigetragen und die Stellung der EU in der Weltwirtschaft gestärkt hat. Die Kommission fördert eine sachlich fundierte öffentliche Debatte über die Auswirkungen der Erweiterung und hat eine Reihe von Veranstaltungen organisiert, um den Jahrestag der 5. Erweiterung zu begehen, der mit dem 20. Jahrestag des Falls des Eisernen Vorhangs zusammenfiel. Zu diesem Anlass hat sie eine eigene Website eingerichtet und an der Produktion von audiovisuellem Material mitgewirkt. Ein zentrales Ziel der EU-Erweiterungspolitik besteht nach wie vor darin, die Unterstützung durch die Öffentlichkeit zu sichern, und die Kommission wird zu diesem Zweck weiterhin eine aktive Kommunikationspolitik durchführen. Insbesondere wird sie die Bemühungen der Mitgliedstaaten, denen in dieser Hinsicht eine besondere Verantwortung zukommt, und der Partnerländer unterstützen und ergänzen, und gezielte Kommunikationsmaßnahmen für Meinungsführer – insbesondere für zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalisten – sowie an Jugendliche gerichtete Maßnahmen veranstalten. Außerdem werden besondere Anstrengungen unternommen werden, um die Öffentlichkeit in der EU für die Kulturen und Lebensweisen der Erweiterungspartner zu sensibilisieren. 4. Fortschritte in den Erweiterungsländern und Agenda 2009-2010 4.1. Unterstützung der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer auf dem Weg zum EU-Beitritt Die westlichen Balkanländer haben sich der EU-Mitgliedschaft im Laufe des letzten Jahres weiter angenähert und die Region hat weitere, wenn auch ungleiche, Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen und der Erfüllung der vorgegebenen Kriterien und Bedingungen erzielt. Da auch bei der Visaliberalisierung erhebliche Fortschritte zu verzeichnen waren, schlug die Kommission im Juli 2009 vor, die Visumpflicht für Staatsbürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens aufzuheben. Das Netz der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen wurde ausgeweitet. Von zwei weiteren Ländern der Region wurden Anträge auf EU-Mitgliedschaft eingereicht. Bei allen betroffenen Ländern des westlichen Balkans könnten weitere Fortschritte dazu führen, dass sie den Kandidatenstatus erhalten, sobald sie ihre Beitrittsfähigkeit bewiesen haben. Die Fortschritte eines Landes auf dem Weg zum Beitritt sind also vor allem auch von einer zufriedenstellenden Bilanz bei der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (einschließlich der handelsbezogenen Bestimmungen) abhängig. In dem folgenden Abschnitt sind die Fortschritte der Erweiterungsländer und die Agenda 2009-2010 zusammengefasst. Kroatien Kroatien hat bei den wichtigen politischen Reformen weitere Fortschritte erzielt. Es Es erfüllt weiterhin die politischen Kriterien und konnte in den meisten Bereichen Fortschritte verzeichnen, u. a. durch intensive Anstrengungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft wurden weitgehend erreicht. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2008 – 2009–2009“ [3] einen vorläufigen Zeitplan für die Erreichung der Abschlussphase der Beitrittsverhandlungen vorgeschlagen. Kroatien hat daraufhin seine Anstrengungen verstärkt, um die Zielvorgaben für die Öffnung und Schließung von Verhandlungskapiteln wie im Zeitplan vorgesehen zu erreichen. Durch Verzögerungen in bestimmten Bereichen sind die Verhandlungen bei einigen Kapiteln nicht planmäßig vorangekommen. Da bei den Beitrittsvorbereitungen im Allgemeinen jedoch deutliche Fortschritte verzeichnet werden konnten, stehen die technischen Verhandlungen nun vor dem Abschluss. Kroatien ist zwar von der Wirtschaftskrise stark betroffen, die Auswirkungen konnten jedoch zum Teil durch einen widerstandsfähigen Bankensektor und umfangreiche Devisenreserven abgefangen werden. Energischere Strukturreformen und die Annahme einer überzeugenden mittelfristigen finanzpolitischen Strategie sind wesentliche Voraussetzungen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Kroatiens. Die Grenzstreitigkeit zwischen Slowenien und Kroatien hat die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien verzögert, so dass die Verhandlungen über zahlreiche Kapitel vor Oktober 2009 weder eröffnet noch zum Abschluss gebracht werden konnten, obwohl sie auf technischer Ebene bereits abgeschlossen waren. Die Kommission hat ihre Vermittlung angeboten, um die Grenzstreitigkeiten beizulegen, die jedoch als rein bilaterales Problem behandelt werden sollten. Intensive Vermittlungsbemühungen der Kommission mit Unterstützung der EU-Präsidentschaftstroika, haben nach mehr als sechs Monaten den Weg für die politische Einigung zwischen beiden Parteien im September 2009 geebnet. Die Kommission begrüßt die jüngsten Fortschritte, die es ermöglichten, auf der Beitrittskonferenz im Oktober die Verhandlungen über eine beträchtliche Zahl von Kapiteln zu eröffnen oder vorläufig abzuschließen. Bilaterale Probleme sollten die Beitrittsverhandlungen nicht aufhalten. Kroatien muss seine Reformbestrebungen im Bereich Justiz und Grundrechte mit Nachdruck vorantreiben, insbesondere im Hinblick auf Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Minderheitenrechte, einschließlich Flüchtlingsrückkehr und Kriegsverbrecherprozesse. Ein Schwerpunkt ist auch die Reform der öffentlichen Verwaltung. Die kroatische Regierung muss außerdem alle erforderlichen Schritte unternehmen, um Probleme, die den Zugang des IStGHJ zu Dokumenten betreffen, zu lösen. Die Kommission bereitet ein Finanzpaket für den Beitritt Kroatiens vor. Kroatien muss sich verstärkt um die Schaffung der erforderlichen Strukturen bemühen, die for die Verwaltung und Kontrolle der Finanzinstrumente der Gemeinschaft erforderlich sind. Die Kommission empfiehlt, dass der Rat eine technischen Arbeitsgruppe einrichtet, die auf der Grundlage von Kommissionsvorlagen den Entwurf des Beitrittsvertrags erstellt. Sofern Kroatien die verbleibenden Zielvorgaben planmäßig erfüllt, können die Verhandlungen über den Beitritt, auch über etwaige Übergangsregelungen, nächstes Jahr abgeschlossen werden. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Nach der Annahme der Kommissionsmitteilung [4] und der Verleihung des Kandidatenstatus im Jahr 2005 hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ihre demokratischen Strukturen konsolidiert und für entsprechende Stabilität der Institutionen gesorgt, die die Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte gewährleisten. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden. Das Land hat die Hauptschwerpunkte der Beitrittspartnerschaft weitgehend umgesetzt [5]. Die Präsidentschafts- und Kommunalwahlen im März und April 2009 entsprachen weitgehend den internationalen Standards; der Parlamentsbetrieb wurde insbesondere durch die Einführung von Verfahrensregeln verbessert; darüber hinaus wurde ein neues Gesetz über das Parlament angenommen. Das Polizeigesetz wurde umgesetzt, insbesondere durch die Ernennung regionaler und lokaler Polizeikommandanten; außerdem wurde die Polizeireform mit der Annahme des Gesetzes über interne Angelegenheiten weiter vorangetrieben. Der legislative Teil der Strategie für die Justizreform wurde abgeschlossen, die neuen Gerichte und Instanzen können ihre Arbeit aufnehmen und in allen Bereichen wurde die Effizienz gesteigert. Gute Fortschritte wurden bei der Bekämpfung der Korruption erzielt, durch die Verfolgung von Fällen auf höchster Ebene, die Stärkung des Rechtsrahmens, insbesondere aufgrund der Änderungen des Gesetzes über die Parteienfinanzierung, und durch den Ausbau der Kapazitäten der für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen. Mit der Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst wurden die Befugnisse der Behörde für den öffentlichen Dienst gestärkt und ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem leistungsorientierten Laufbahnsystems getan. Im Bereich der Beschäftigung wurden die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen intensiviert und das Unternehmensumfeld verbessert, u. a. durch die Stärkung der Regulierungsbehörden. Das Land erfüllt alle im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen eingegangenen Verpflichtungen. Auf dieser Grundlage schlug die Kommission im Oktober vor, im Einklang mit Artikel 5 des Abkommens zur zweiten Stufe der Assoziation überzugehen. Das Wirtschaftswachstum verlangsamte sich zwar infolge der Wirtschaftskrise, doch die Auswirkungen wurden durch einen stabilen Bankensektor und den gleichbleibend hohen privaten Verbrauch abgefedert. Eine solide Finanzpolitik und Maßnahmen zur Beseitigung der strukturellen Arbeitslosigkeit könnten die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessern. Der Namensstreit mit Griechenland ist nach wie vor ungelöst. Das Land ist jedoch an der Aushandlung einer Lösung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen beteiligt. Handlungen und Äußerungen, die sich negativ auf die gutnachbarschaftlichen Beziehungen auswirken könnten, sollten vermieden werden. Die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen sind nach wie vor von grundlegender Bedeutung. Montenegro In Montenegro wurden zwar die politischen Reformen fortgesetzt und obwohl auch die Parlamentswahlen im März 2009 fast allen internationalen Standards entsprachen, bestehen weiterhin Mängel, die noch beseitigt werden müssen. Bei der Justizreform konnten einige Fortschritte erzielt werden. Die Umsetzung des Interimsabkommens schreitet insgesamt reibungslos voran. Montenegro war zwar von der Wirtschaftskrise betroffen, die Auswirkungen konnten jedoch durch eine gute Tourismus-Saison und Krisenbewältigungsmaßnahmen abgemildert werden. Die Fortsetzung der Strukturreformen ist für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung. Montenegro stellte im Dezember 2008 seinen Antrag auf Mitgliedschaft und im Apríl 2009 forderte der Rat die Kommission zur Stellungnahme auf. Die Vorbereitungen dafür dauern derzeit noch an. Montenegro muss konkrete Ergebnisse bei der Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit vorweisen, insbesondere was die Justizreform und die Korruptionsbekämpfung anbetrifft. Die Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten müssen weiter ausgebaut werden. Albanien Albanien hat bei wichtigen politischen Reformen Fortschritte erzielt. Die Parlamentswahlen im Juni 2009 entsprachen den meisten internationalen Standards, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die festgestellten Mängel zu beseitigen. Die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA), das dieses Jahr in Kraft trat, schreitet insgesamt reibungslos voran. Die Wirtschaftskrise hatte bislang nur begrenzte Auswirkungen auf Albanien. Die Fortsetzung der Strukturreformen und die Modernisierung der Infrastruktur sind von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Albanien beantragte im April 2009 die EU-Mitgliedschaft. Im Juli 2009 erklärte der Rat, dass er nach der Durchführung der Wahlen in Albanien zu dem Antrag auf Mitgliedschaft Stellung nehmen werde. Die Kommission kann die Vorbereitungen für ihre Stellungnahme jederzeit in Angriff nehmen, sobald sie vom Rat dazu aufgefordert wird. Albanien muss bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, vor allem der Korruptionsbekämpfung, und bei der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der staatlichen Institutionen, insbesondere der Unabhängigkeit der Justiz, weitere Fortschritte erreichen. Die Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten müssen weiter ausgebaut werden. Bosnien und Herzegowina In Bosnien und Herzegowina wurde das Interimsabkommen insgesamt zufriedenstellend umgesetzt. Allerdings wurden nur sehr begrenzte Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Reformen erzielt. Das innenpolitische Klima hat sich verschlechtert; ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Institutionen ist weiterhin problematisch und noch immer werden Hetzreden gehalten. Die Voraussetzungen für die Auflösung des Amtes des Hohen Repräsentanten und den Übergang zu einer verstärkten EU-Präsenz wurden nicht vollständig erfüllt. Vor diesem Hintergrund hat die EU vereinbart, Vorkehrungen für die Stärkung von Amt und Mandat des EU-Sonderbeauftragten zu treffen und erwägt anzuregen, dass die Ämter des Delegationsleiters und des EU-Sonderbeauftragten unter Achtung der im EG-Vertrag festgelegten Zuständigkeiten und unter Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Organen gegebenenfalls in einer Person („Doppelhut“) zusammengefasst werden. Bosnien und Herzegowina muss die wichtigen Reformen dringend vorantreiben. Fortschritte können nur erzielt werden, wenn eine gemeinsame Sichtweise der politischen Entscheidungsträger hinsichtlich der Regierungsführung und der politische Wille zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Europäische Integration vorhanden sind. Bosnien und Herzegowina muss außerdem die Voraussetzungen für die Auflösung des Amtes des Hohen Repräsentanten erfüllen. Die Europäische Union könnte einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft von Bosnien und Herzegowina vor Auflösung dieses Amtes nicht prüfen. Die Reform des Verfassungsrahmens von Bosnien und Herzegowina, durch die das effektive Funktionieren der Institutionen des Landes sichergestellt wird, ist notwendig, damit die Kommission die Verleihung des Kandidatenstatus empfehlen kann. Das Land muss insbesondere in der Lage sein, die Rechtsvorschriften der EU zu übernehmen, umzusetzen und durchzusetzen. Die Kommission fordert Bosnien und Herzegowina auf, die erforderlichen Verfassungsänderungen unverzüglich anzunehmen. Die Kommission ist bereit entsprechende Anstrengungen von Bosnien und Herzegowina, die die Anpassung der Verfassung und die Durchführung wichtiger Reformen zum Ziel haben zu unterstützen, damit das Land im Beitrittsprozess vorankommt. Da Bosnien und Herzegowina stark von der Wirtschaftskrise betroffen war, wandte es sich an den IWF, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das Land muss seine Strukturreformen im Bereich der Wirtschaft wieder aufnehmen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen. Serbien Serbien hat sein Engagement für eine Annäherung des Landes an die Europäische Union bewiesen, indem es Fortschritte bei der Umsetzung der Bestimmungen des Interimsabkommens mit der EU erzielt und wichtige politische Reformen im Einklang mit europäischen Standards durchgeführt hat. Das Land hat auch die Umsetzung eines ehrgeizigen Programms zur Europäischen Integration in Angriff genommen. Serbien verfügt über die Verwaltungskapazität zur Verwirklichung beträchtlicher Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt. Diese sollte genutzt werden, um die Reformagenda voranzutreiben, damit greifbare Fortschritte in den prioritären Bereichen erzielt werden. Da Serbien stark von der Wirtschaftskrise betroffen war, wandte es sich an den IWF und die EU, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das Land muss seine Wirtschaftsreformen beschleunigen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen. Die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) wurde weiter verbessert, allerdings befinden sich die beiden Verurteilten Ratko Mladić und Goran Hadžić weiterhin auf freiem Fuß. Aufgrund der nachhaltigen Zusammenarbeit mit dem IStGHJ und dem neuerlichen Engagement Serbiens für den Europäischen Integrationsprozess sollte nach Ansicht der Kommission nun das Interimsabkommen von der EU umgesetzt werden Serbien muss eine konstruktivere Haltung gegenüber der Teilnahme Kosovos am regionalen Handel und an der regionalen Zusammenarbeit zeigen. Zwar wurde die Zusammenarbeit mit der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) aufgenommen, doch diese Anstrengungen müssen vor allem im Hinblick auf die Arbeit von EULEX im Norden des Kosovo weiter verstärkt warden. Kosovo Die Lage im Kosovo ist zwar stabil aber weiterhin angespannt. Nach der Umgestaltung der internationalen Präsenz ist die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) im gesamten Kosovo in vollem Umfang einsatzfähig. Die Behörden haben die Entsendung von EULEX unterstützt. Die jüngsten Übergriffe, durch die EULEX-Eigentum beschädigt wurde, geben Anlass zur Sorge. Das Kosovo muss die kontinuierliche Unterstützung der Arbeit von EULEX gewährleisten. Das Kosovo ist dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank beigetreten. Zwar wurden wichtige Rechtsvorschriften angenommen, doch das Kosovo steht weiterhin vor großen Herausforderungen, die u. a. die Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, die Stärkung der Verwaltungskapazitäten, den Schutz der Serben und anderer Minderheiten und die Förderung des Dialogs und der Aussöhnung zwischen den Volksgruppen betreffen. Die EU ermutigt die Kosovo-Serben sich an den kosovarischen Intitutionen und den Kommunalwahlen im November zu beteiligen. Das Kosovo muss einen konstruktiven Ansatz im Hinblick auf die regionale Zusammenarbeit und die Teilnahme am regionalen Handel verfolgen. Aufgrund der Geberkonferenz 2008 erhält das Kosovo deutlich höhere finanzielle Unterstützung. So sind für das Kosovo IPA-Mittel in Höhe von fast 500 Mio. EUR im Zeitraum 2007-2011 vorgesehen. Die Krise hatte bislang nur geringe Auswirkungen auf das Kosovo. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Regierung des Kosovos ihre Zusagen im Hinblick auf die Haushaltsdisziplin, die Verwaltung der öffentlichen Ausgaben und die Reform der Wirtschafts- und Sozialpolitik einhält. Die EU unterstützt die wirtschaftliche und politische Entwicklung des Kosovo durch eine klare europäische Perspektive, wie sie auch der gesamten Region in Aussicht gestellt wird. Eine zentrale Voraussetzung für das Wohlergehen der Bevölkerung im Kosovo und die Stabilität in der Region ist die Verbesserung der Lebensbedingungen. Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Erweiterungsstrategie 2008 und den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2008 hat die Kommission gleichzeitig mit diesem Strategiepapier die Mitteilung „Kosovo [6] – Verwirklichung der europäischen Perspektive“ angenommen. In dieser Studie wird dargelegt, mit welchen Gemeinschaftsinstrumenten die EU die politische und sozioökonomische Entwicklung des Kosovo fördern kann. Insbesondere wird vorgeschlagen, die Annäherung der Bürger des Kosovo an die EU mit einem strukturierten Konzept voranzutreiben und einen Dialog über Visafragen mit der Aussicht auf eine Visaliberalisierung aufzunehmen. Die Kommission schlägt des Weiteren die Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen vor, und wird, sobald das Kosovo die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, Direktiven für die Aufnahme von Verhandlungen für ein Handelsabkommen zu gegebener Zeit vorlegen. Türkei Die Türkei hat ihr Engagement für den EU-Beitrittsprozess bekräftigt. Auf lokaler Ebene wurden freie und gerechte Wahlen abgehalten. Positive Schritte wurden im Bereich der Justiz mit der Annahme einer Strategie und eines Aktionsplans für die Justizreform sowie bei den Beziehungen zwischen Militär und Zivilsektor und im Bereich der kulturellen Rechte erzielt. Hervorzuheben ist die Annahme einer Gesetzesänderung durch das Parlament, durch die nun in Friedenszeiten Verfahren gegen Angehörige des Militärs vor Zivilgerichten verhandelt werden können. Die Regierung hat außerdem eine breit angelegte öffentliche Debatte zur Kurdenfrage eingeleitet und es wurde ein nationaler Fernsehkanal, der ausschließlich auf Kurdisch sendet, eingeführt. Die Beitrittsverhandlungen konnten auf weitere Kapitel ausgeweitet werden. Die Türkei verabschiedete ein Nationales Programm für die Übernahme des Besitzstands. Die Ernennung eines Vollzeit-Chefunterhändlers wird außerdem dazu beitragen, die Anstrengungen der Regierung im Hinblick auf EU-bezogene Reformen zu bündeln. Dies ist umso wichtiger, als die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei in eine anspruchsvollere Phase eingetreten sind, die eine Intensivierung der Maßnahmen zur Erreichung der Benchmarks erforderlich macht, damit Verhandlungen über weitere Kapitel aufgenommen werden können. Die Türkei war zwar von der Wirtschaftskrise betroffen, die Auswirkungen konnten jedoch zum Teil durch einen widerstandsfähigen Bankensektor und Krisenbewältigungsmaßnahmen abgeschwächt werden. Die Fortsetzung der Strukturreformen und eine umsichtige Finanzpolitik sind wesentliche Voraussetzungen für eine weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Türkei. Die Ermittlungen gegen das mutmaßlich kriminelle Netzwerk Ergenekon hat zur Erhebung schwerer strafrechtlicher Vorwürfe geführt, unter anderem gegen Militäroffiziere und nationalistische Kreise. Dieser Fall bietet der Türkei die Chance, das Vertrauen in das ordnungsgemäße Funktionieren ihrer demokratischen Institutionen und des Rechtsstaats zu stärken. Es ist wichtig, dass bei künftigen Verfahren in diesem Zusammenhang die rechtlich vorgesehenen Abläufe uneingeschränkt eingehalten und vor allem die Rechte der Beschuldigten geachtet werden. Das Reformtempo muss nun deutlich beschleunigt werden. Verschiedene Bereiche geben weiterhin Anlass zur Sorge, dies gilt u. a. für Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Gewerkschaftsrechte, die zivile Kontrolle über das Militär, die Rechte der Frauen und die Gleichbehandlung der Geschlechter. Wesentlich energischer muss vor allem gegen die Straffreiheit der Täter bei Fällen von Folter und Misshandlungen vorgegangen werden. Die Initiative der Regierung in der Kurdenfrage sollte zu konreten Maßnahmen führen, die allen türkischen Bürgern, ungeachtet ihrer Herkunft ihre Rechte und Freiheiten garantieren und zur Entspannung der Lage im Südosten beitragen. Ein konstruktiverer Dialog zwischen den politischen Parteien wird sich positiv auf den Reformprozess und die Arbeiten für die Verfassungsreform auswirken. Die Türkei hat ihre Unterstützung für die unter Federführung der Vereinten Nationen stattfindenden Verhandlungen zwischen der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft über eine umfassende Lösung der Zypern-Frage bekundet. Jedoch sind keine Fortschritte im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern zu verzeichnen. Die Türkei hat weder das Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen vollständig umgesetzt noch sämtliche Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern, beseitigt. Die Türkei muss dringend ihrer Verpflichtung zur uneingeschränkten, nicht diskriminierenden Umsetzung des Zusatzprotokolls nachkommen und Fortschritte im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern erzielen. Die EU wird die Fortschritte in den Bereichen, die unter die Erklärung vom 21. September 2005 fallen, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2006 weiterverfolgen und überprüfen. Griechenland hat in zahlreichen offiziellen Beschwerden anhaltende Luftraumverletzungen durch die Türkei, auch durch Flüge über die griechischen Inseln, beanstandet. Gutnachbarliche Beziehungen sind weiterhin von entscheidender Bedeutung. Die Türkei spielt eine maßgebliche Rolle für die Sicherheit in der Region und die Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen. Sie hat entsprechende Maßnahmen ergriffen, um einen Beitrag zur Stabilität im südlichen Kaukasus, im Nahen Osten und anderen Regionen zu leisten und beteiligt sich an einer Reihe von EU-Friedensmissionen. Es wurden erhebliche diplomatische Bemühungen um die Normalisierung der Beziehungen zu Armenien unternommen, die im Oktober 2009 zur historischen Unterzeichnung von Protokollen im Hinblick auf eine Normalisierung der Beziehungen führten. Diese Protokolle sollten nun unbedingt zügig von beiden Ländern ratifiziert werden. Im Juli 2009 hat die Türkei die zwischenstaatliche Vereinbarung über den Bau der Erdgaspipeline Nabucco unterzeichnet. Mit diesem Projekt wird ein bedeutender strategischer Schritt in Richtung einer engeren energiepolitischen Zusammenarbeit zwischen der EU, der Türkei sowie allen übrigen Staaten der Region und einer größeren Diversifizierung der Energiequellen getan. Die rechtzeitige Fertigstellung des südlichen Gaskorridors durch die zügige Umsetzung der zwischenstaatlichen Vereinbarung über den Bau der Erdgaspipeline Nabucco gehört weiterhin zu den obersten EU-Prioritäten für die Energiesicherheit. Der EU-Beitrittsprozess bietet der Türkei einen starken Anreiz für die Durchführung von Reformen, die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Modenisierung des Landes. Maßgeblich für das weitere Voranschreiten des Beitrittsprozesses ist das Reformtempo in der Türkei. 4.2. Island Island hat am 16. Juli 2009 die EU-Mitgliedschaft beantragt. Daraufhin forderte der Rat die Kommission am 27. Juli auf, eine Stellungnahme abzugeben. Die Prüfung des Antrags erfolgt auf der Grundlage der im Vertrag verankerten Grundsätze, der vom Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 festgelegten Kriterien und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006, in denen er den erneuerten Konsens über die Erweiterung zum Ausdruck gebracht hat, der auf einer strengen und fairen Konditionalität beruht und vorsieht, dass jedes Land nach den eigenen Leistungen beurteilt wird. Island verfügt über stabile demokratische Strukturen. Das Land ist stark von der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen. Durch die Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum ist Island bereits weitgehend in den Binnenmarkt eingebunden. Es ist ebenfalls Mitglied des Schengen-Raums. Island ist für die EU ein wichtiger Partner in der Nördlichen Dimension und im Hinblick auf die Entwicklung der EU-Politik für die Arktis. Die Kommission wird diese Elemente bei ihrer Stellungnahme berücksichtigen. Ein wichtiger Faktor für die Beurteilung der Kommission ist die Bilanz der Fortschritte, die Island bei der Erfüllung der im EWR-Abkommen verankerten Verpflichtungen verzeichnen konnte. Die Kommission ist bereit, die IPA-Verordnung zu ändern, um Island als Empfängerland einzubeziehen. 5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen: 1. Der Beitrittsprozess ermutigt die Erweiterungsländer nachdrücklich zu politischen und wirtschaftlichen Reformen und verstärkt den Frieden und die Stabilität in Europa. Es liegt im Interesse der EU, die Dynamik dieses Prozesses auf der Grundlage der vereinbarten Grundsätze und Bedingungen und des erneuerten Konsenses über die Erweiterung aufrechtzuerhalten. 2. Auch die Erweiterungsländer bekommen die Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftsrezession zu spüren. Die EU hilft ihnen dabei, die Folgen der Krise abzufedern und die Weichen für eine nachhaltige Erholung zu stellen. Diesem Ziel dient auch die Umsetzung EU-bezogener Reformen. 3. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, und der Ausbau der Verwaltungskapazitäten stellen nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar, die die Erweiterungsländer in Angriff nehmen müssen. Die Kommission wird nach wie vor alle Instrumente des Beitrittsprozesses einsetzen, um sie dabei zu unterstützen. Probleme, die sich auf die Meinungsfreiheit und die Medien auswirken, müssen dringend angegangen werden. 4. Die Beitrittsverhandlungen sollten nicht durch bilaterale Fragen aufgehalten werden. Bilaterale Streitigkeiten sollten von den beteiligten Parteien beigelegt werden, die dafür verantwortlich sind, sich im Geiste gutnachbarlicher Beziehungen um Lösungen zu bemühen und dabei dem Interesse der EU insgesamt Rechnung zu tragen. 5. Die regionale Zusammenarbeit in Südosteuropa hat sich verbessert, nicht zuletzt, weil die Länder der Region dafür mehr Eigenverantwortung übernommen haben. Allerdings muss die Effizienz der regionalen Strukturen und Initiativen gesteigert werden. Meinungsverschiedenheiten über das Kosovo [7] sollten die regionale Zusammenarbeit nicht behindern. 6. Die Einrichtung einer visafreien Regelung für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien ab Anfang 2010 auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission wird greifbare Vorteile für die Bürger mit sich bringen. Die Kommission wird bis Mitte 2010 Vorschläge für Albanien und Bosnien und Herzegowina vorlegen, sofern diese Länder die im jeweiligen Fahrplan festgelegten Bedingungen erfüllen. Personenfreizügigkeit und Austausch, insbesondere von jungen Menschen und Studenten, sind entscheidend um Kosovo beim Aufbau nachhaltiger wirtschaftlicher Strukturen zu unterstützen. Auch für das Kosovo sollten Visaerleichterungen weiterhin gefördert werden und ein Prozess in Gang gesetzt werden, der darauf abzielt, langfristig die Visumpflicht aufzuheben, sobald die notwendigen Reformen durchgeführt und die Bedingungen erfüllt worden sind. 7. Kroatien hat bei der Erreichung der im Rahmen der Beitrittsverhandlungen festgelegten Benchmarks gute Fortschritte erzielt. Diese Fortschritte wurden auf der Beitrittskonferenz vom Oktober 2009 zu Kenntnis genommen, nachdem Kroatien und Slowenien im September 2009 eine politische Vereinbarung über die Behandlung der Grenzfrage getroffen hatten. Diese Vereinbarung war ein wichtiger Schritt nach vorne, der den Beitrittsverhandlungen neue Impulse verleiht. Insbesondere in den Bereichen Justiz und öffentliche Verwaltung, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Minderheitenrechte, einschließlich Flüchtlingsrückkehr, und Kriegsverbrecherprozesse muss Kroatien seine Reformbemühungen fortsetzen. Das Land muss das Problem des mangelnden Zugangs des IStGHJ zu Dokumenten lösen. Sofern Kroatien alle weiteren Bedingungen erfüllt, könnten die Beitrittsverhandlungen im kommenden Jahr abgeschlossen werden. 8. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat die Hauptschwerpunkte der Beitrittspartnerschaft weitgehend umgesetzt. Auf dieser Grundlage und in Anbetracht der allgemeinen Fortschritte im Reformprozess, ist die Kommission der Auffassung, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien die politischen Kriterien in ausreichendem Maß erfüllt, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen sowie im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses festgelegt wurden. Das Land ist gut vorangekommen auf dem Weg zur Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft und es hat in einer Reihe von Bereichen Fortschritte gemacht, den mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nachzukommen. Aufgrund dieser Erwägungen und unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005 und Dezember 2006 empfiehlt die Kommission die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen sind nach wie vor von grundlegender Bedeutung. 9. Montenegro stellte im Dezember 2008 einen Antrag auf Mitgliedschaft, und im April 2009 forderte der Rat die Kommission zur Stellungnahme auf. Die Parlamentswahlen entsprachen fast allen internationalen Standards, doch bestehen weiterhin einige Mängel, die beseitigt werden müssen. Die Stärkung der Verwaltungskapazitäten und die Festigung der Rechtsstaatlichkeit stellen nach wie vor wichtige Herausforderungen für Montenegro dar. 10. Albanien stellte im April 2009 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft und die Kommission steht bereit, nach Aufforderung durch den Rat ihre Stellungnahme dazu vorzubereiten. Die Parlamentswahlen entsprachen weitgehend den internationalen Standards, doch waren Mängel festzustellen, die es bei künftigen Wahlen zu beheben gilt. Die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der staatlichen Institutionen bleiben wichtige Herausforderungen. 11. Bosnien und Herzegowina muss dringend die wichtigsten Reformen vorantreiben. Voraussetzung für weitere Fortschritte sind eine gemeinsame Sichtweise der politischen Entscheidungsträger hinsichtlich der Regierungsführung sowie der politische Wille zur Erfüllung der Anforderungen der europäischen Integration. Bosnien und Herzegowina muss außerdem die Bedingungen für die Schließung des Amtes des Hohen Repräsentanten erfüllen. Die Europäische Union könnte einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft von Bosnien und Herzegowina vor Auflösung dieses Amtes nicht prüfen. Bevor die Kommission die Zuerkennung des Kandidatenstatus empfehlen könnte, müsste Bosnien und Herzegowina seinen Verfassungsrahmen reformieren, um das effektive Funktionieren der Institutionen des Landes sicherzustellen. Das Land muss insbesondere in der Lage sein, die Rechtsvorschriften der EU zu übernehmen, umzusetzen und durchzusetzen. 12. Serbien hat durch Fortschritte bei der Umsetzung des Interimsabkommens mit der EU und durch wichtige politische Reformen im Einklang mit europäischen Standards sein Engagement für die EU-Integration bewiesen. Aufgrund der kontinuierlichen Zusammenarbeit Serbiens mit dem IStGHJ und seines neuerlichen Engagements für den europäischen Integrationsprozess sollte nach Ansicht der Kommission nun das Interimsabkommen auch seitens der EU umgesetzt werden. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Beschleunigung der Wirtschaftsreformen bleiben wichtige Aufgaben. Serbien muss eine konstruktivere Haltung gegenüber der Teilnahme des Kosovos am regionalen Handel und an der regionalen Zusammenarbeit zeigen. Die Zusammenarbeit mit der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) wurde zwar aufgenommen, doch sind vor allem im Hinblick auf die Arbeit von EULEX im Norden des Kosovo weitere Anstrengungen erforderlich. 13. Im Kosovo wurde die Stabilität gewahrt, doch sie bleibt fragil. Die EU-Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX ist im gesamten Gebiet des Kosovos voll einsatzfähig. Das Kosovo steht vor großen Herausforderungen, die u. a. die Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, die Stärkung der Verwaltungskapazitäten, den Schutz der serbischen und anderer Minderheiten und die Förderung des Dialogs und der Aussöhnung zwischen den Volksgruppen betreffen. Das Kosovo muss eine konstruktive Haltung zur regionalen Zusammenarbeit einnehmen und die Arbeit von EULEX weiterhin unterstützen. Die Kommission legt derzeit Vorschläge darüber vor, wie die Gemeinschaftsinstrumente eingesetzt werden können, um die politische und sozioökonomische Entwicklung des Kosovos zu fördern, damit das Kosovo im Einklang mit der europäischen Perspektive der Region Fortschritte zur Integration in die EU im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses erreichen kann. So schlägt sie im Handelsbereich die Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen vor und wird, sobald das Kosovo die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, Direktiven für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Handelsabkommen zu gegebener Zeit vorlegen. 14. Die Türkei muss auf den erneuten Bemühungen um politische Reformen weiter aufbauen. Die Beitrittsverhandlungen sind in eine anspruchsvollere Phase eingetreten, die der Türkei verstärkte Anstrengungen zur Erfüllung der entsprechenden Bedingungen abverlangt. Der EU-Beitrittsprozess bietet der Türkei einen starken Anreiz für die Stärkung der Demokratie und der Menschrechte, die weitere Modernisierung des Landes und für eine weitere Annäherung an die EU. Die Türkei spielt eine maßgebliche Rolle im Hinblick auf die regionale Sicherheit, die Energieversorgung und die Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen. Bedeutende diplomatische Anstrengungen wurden unternommen, die Beziehungen zu Armenien zu normalisieren. Dies führte zur historischen Unterzeichnung von Protokollen zur Normalisierung der Beziehungen im Oktober 2009. Die Türkei muss die vollständige, nicht diskriminierende Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen gewährleisten und Fortschritte zur Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern erzielen. Die EU wird die Fortschritte in den Bereichen, die unter die Erklärung vom 21. September 2005 fallen, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2006 weiterverfolgen und überprüfen. Gutnachbarliche Beziehungen sind weiterhin von entscheidender Bedeutung. 15. Was die Zypernfrage anbelangt, so treten die politischen Führer der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft in eine entscheidende Phase der unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geführten Verhandlungen über eine umfassende Lösung ein. Die Kommission unterstützt ihre Bemühungen und leistet technische Beratung zu Fragen, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Sie fordert beide politischen Führer dazu auf, verstärkt auf den erfolgreichen Abschluss der Gespräche so bald wie möglich hinzuarbeiten, und fordert auch die Türkei auf, konkret zu einer solchen Gesamtlösung der Zypern-Frage beizutragen. 16. Island hat einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt und die Kommission bereitet die vom Rat geforderte Stellungnahme dazu vor. Der Beitrittsantrag Islands wird auf der Grundlage der im Vertrag verankerten Grundsätze, der 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten Kriterien und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom Dezember 2006 über den erneuerten Konsens über die Erweiterung bewertet. Durch seine Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum und zum Schengen-Raum ist Island in mehreren Bereichen bereits eng mit der EU verflochten. 17. Die Unterstützung der Erweiterung durch die Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung. Es ist wichtig, dass sowohl die Behörden in den Mitgliedstaaten und den Partnerländern als auch die EU-Institutionen der Öffentlichkeit ein besseres Verständnis der EU-Erweiterungspolitik vermitteln. ANHANG Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo [8], Türkei Albanien Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) trat im April in Kraft, und seine Umsetzung verläuft insgesamt reibungslos. Bei der Erfüllung der politischen Kriterien gemäß den Vorgaben der Europäischen Partnerschaft hat Albanien weitere Fortschritte erzielt. Die Parlamentswahlen im Juni wurden vom OSZE/BDIMR als mit den meisten internationalen Standards vereinbar erklärt. Es bedarf jedoch weiterer Bemühungen, um die Empfehlungen auch bei künftigen Wahlen umzusetzen. Spürbare Fortschritte sind bei der Wählerregistrierung und der Verbesserung des Rechtsrahmens zu verzeichnen, während die Stimmauszählung noch einige Defizite aufweist. Die Wahlreform ist abgeschlossen, und rechtzeitig für die Parlamentswahlen wurde ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Dank des neuen Personenstandsregisters konnte die Wählerregistrierung verbessert und eine wichtige Priorität der Europäischen Partnerschaft somit weitgehend umgesetzt werden. Die Ausstellung von Personalausweisen zu dem Zweck, auch Bürgern ohne Reisepass die Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen, ist weitgehend abgeschlossen. Die Dialogkultur zwischen den wichtigsten politischen Parteien verschlechterte sich jedoch im Verlauf des Wahlprozesses. Der politische Dialog - eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft - muss neuen Schwung erhalten. Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden einige Fortschritte erzielt. Die wichtigsten Empfehlungen, die das OSZE/BDIMR bereits für die Durchführung früherer Wahlen geäußert hatte, wurden im Zuge der allgemeinen Wahlreform weitgehend umgesetzt. Das Parlament nahm eine Reihe wichtiger Gesetze zur Annäherung an den EU-Besitzstand an. Die Dialogkultur trat jedoch aufgrund parteipolitischer Streitigkeiten in den Hintergrund; wichtige Reformen wurden aufgeschoben. Albanien erzielte einige Fortschritte bei der Stärkung seiner Regierungsstrukturen zur Koordinierung der europäischen Integration. Allerdings müssen die Kapazitäten und die strategische Planung weiter gestärkt werden. Im Bereich öffentliche Verwaltung kam es nach wie vor zu Verstößen gegen das Gesetz über den öffentlichen Dienst, hauptsächlich durch die Anwendung zeitlich befristeter Verträge. Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Ernennungen zählen weiterhin zu den wichtigsten Prioritäten der Europäischen Partnerschaft, bei denen Handlungsbedarf besteht. Allerdings bedarf es erheblicher Anstrengungen, um einen unabhängigen, effizienten und leistungsorientierten öffentlichen Dienst aufzubauen, der frei von politischer Einflussnahme ist. Die uneingeschränkte Einhaltung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten des Ministeriums für öffentliche Verwaltung und die Umsetzung der Reformstrategie für die öffentliche Verwaltung bilden die Grundlage für Fortschritte in diesem Bereich. Bei der Reform des Justizsystems wurden nur geringe Fortschritte erzielt. Ein privates Gerichtsvollziehersystem wurde geschaffen. Eine umfassende Reformstrategie für das Justizwesen steht jedoch noch aus. Das „Lustrationsgesetz“ wurde ohne umfassende Konsultation und ohne Konsens durch einfache Mehrheit im Parlament angenommen. Die Umsetzung dieses Gesetzes wurde daraufhin vom Verfassungsgericht ausgesetzt. Der Rechtsrahmen für die Justizreform ist noch nicht fertig gestellt. Die Annahme wichtiger Rechtsakte zur Regelung der Funktionsweise des Obersten Gerichtshofs und der Verwaltungsgerichte steht noch aus. Das Problem des Rückstaus anhängiger Verfahren besteht fort, und die Gerichtsinfrastruktur weist nach wie vor Defizite auf. Die wiederholten Versuche der Exekutive, die Unabhängigkeit der Justiz einzuschränken, stellen weiterhin ein ernstes Problem dar. Darüber hinaus wirft die Tatsache, dass hochbrisante Verfahren, wie der Gërdec-Prozess, aus verfahrenstechnischen Gründen aufgeschoben werden, Fragen hinsichtlich der Unparteilichkeit des Justizsystems auf. Insgesamt funktioniert das Gerichtswesen weiterhin schlecht, und große Anstrengungen sind noch erforderlich, um diese wichtige Priorität der Europäischen Partnerschaft umzusetzen und die Unabhängigkeit, Transparenz und Effizienz der Justiz zu gewährleisten. Die Regierung setzt ihre Bemühungen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung fort. Mit der Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung - eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft - wurde begonnen. Albanien hat Rechtsvorschriften erlassen, wonach für die öffentliche Auftragsvergabe elektronische Online-Verfahren verbindlich vorgeschrieben. Es wurden Anstrengungen unternommen, um die Transparenz in einigen Sektoren wie dem Bildungsbereich zu erhöhen. Dies ist eine positive Entwicklung. Dennoch stellt Korruption nach wie vor ein weit verbreitetes und gravierendes Problem dar. Zur Ausmerzung der weit verbreiteten Kultur der Straffreiheit bedarf es, auch in Fällen auf höchster Ebene, eines stärkeren politischen Engagements. Insgesamt müssen die institutionellen Vorkehrungen und die behördenübergreifende Koordinierung im Kampf gegen die Korruption weiter gestärkt werden. Bei allen Aspekten dieses Problems, u. a. der Rechenschaftspflicht der Richter und der Transparenz der Parteienfinanzierung, besteht noch großer Handlungsbedarf. Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz, in denen der Rechtsrahmen weitgehend vorhanden ist, wurden weitere Fortschritte erzielt. Allerdings sind noch Anstrengungen erforderlich, um die Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften in einer Reihe von Bereichen zu verbessern. Was die bürgerlichen und politischen Rechte betrifft, wurden Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung von Misshandlungen im Rahmen der Untersuchungshaft ergriffen. Neue Strafvollzugsanstalten und Untersuchungsgefängnisse für Jugendliche und psychisch kranke Straftäter wurden gebaut. Das System des Bewährungsdienstes ist funktionsfähig. Die schlechten Haftbedingungen, die durch die Überfüllung der Haftanstalten noch verschärft werden, geben nach wie vor Anlass zu großer Sorge, insbesondere was ältere Haftanstalten betrifft. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Menschenrechte zu schützen und die Empfehlungen des Volksanwalts (Ombudsmann) umzusetzen. Auf dem Gebiet des Zugangs zur Justiz ist die Frage des Zugangs zur Rechtshilfe für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen und einige Minderheiten weiterhin problematisch. Der Rechtsrahmen zum Schutz der freien Meinungsäußerung ist vorhanden. Es wurde jedoch Druck gegen bestimmte Medienbetreiber ausgeübt, der so weit ging, dass Mitarbeiter dieser Medien aus regierungseigenen Gebäuden ausgewiesen wurden. Der Rechtsrahmen im Bereich der Medienpolitik ist noch nicht fertig gestellt, und die vorhandenen Rechtsvorschriften müssen noch umgesetzt werden. Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um den Rechtsrahmen zu vervollständigen, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse bei den Medien zu verbessern und die Unabhängigkeit der staatlichen Regulierungsbehörde für Rundfunk und Fernsehen zu stärken. Der Schutz der Versammlungs- und Religionsfreiheit ist nach wie vor zufriedenstellend. Die Regierung verstärkte ihre Bemühungen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft. Anstrengungen wurden unternommen, um die Zivilgesellschaft stärker am Entwurf wichtiger Rechtsvorschriften zu beteiligen. Die Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Organisationen an der Politikgestaltung muss jedoch weiter verbessert werden. Im Bereich Wirtschafts- und Sozialrechte wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte wurden auch bei der Stärkung der Frauenrechte erzielt. Das Wahlrecht sieht u. a. eine Frauenquote von 30 % vor, die von den meisten politischen Parteien bei den Wahlen im Juni eingehalten wurde. Ein Nationaler Gleichstellungsrat wurde geschaffen. Die bestehenden Rechtsvorschriften zum Schutz der Frauen vor jeglicher Form von Gewalt wurden noch nicht vollständig umgesetzt. Häusliche Gewalt stellt weiterhin ein ernsthaftes Problem dar. Weitere Fortschritte wurden im Bereich Kinderrechte erzielt. Jugendliche Straftäter werden zunehmend zu alternativen Strafen verurteilt. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Kinderarbeit und die Schulabbruchsquoten, insbesondere von Roma-Kindern, zu verringern. Fördermechanismen für sozial Schwache und Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor nur in begrenztem Umfang vorhanden. Hierfür bedarf es einer besseren Koordinierung der zuständigen Behörden. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte zu stärken. Der Ausbau des sozialen Dialogs ist angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reform des Arbeitsrechts nach wie vor kaum möglich. Zudem steht die Annahme eines Antidiskriminierungsgesetzes noch aus. Bei der Konsolidierung der Eigentumsrechte, einer der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft, wurden geringe Fortschritte erzielt. Die Bodenrichtwertkarten, welche nötig sind, um die früheren Grundstücksbesitzer zu entschädigen, wurden für das ganze Land fertig gestellt. Hinsichtlich aller Aspekte dieses Bereiches sind jedoch noch große Anstrengungen erforderlich. Ungelöste Eigentumsfragen behindern weiterhin die Entwicklung eines funktionierenden Grundstückmarkts und führen dazu, dass das Potenzial für ausländische Investitionen nicht voll ausgeschöpft wird und sich Möglichkeiten für Korruption eröffnen. Die Annahme einer umfassenden Strategie zur Lösung der rechtlichen und institutionellen Fragen ist eine grundlegende Voraussetzung in diesem Bereich. Im Bereich Minderheitenschutz wurden weitere Fortschritte erzielt. Es wurden Anstrengungen unternommen, um Angehörige von Minderheiten in den Polizeidienst aufzunehmen. Die Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates muss allerdings verbessert werden. Nach wie vor liegen keine genauen Angaben zu den Minderheiten vor. Die nächste Volkszählung unter Einhaltung der internationalen Datenschutzstandards bildet hierfür die Grundlage. Der Rechtsrahmen im Bereich Minderheitenschutz muss weiter ausgebaut und verfeinert werden, um sicherzustellen, dass die kulturellen Rechte der Minderheiten vollständig gewahrt werden. Es wurden einige Schritte unternommen, um die Lage der Roma zu verbessern, aber die Umsetzung der Roma-Strategie erfolgt langsam. Die Roma-Minderheit ist nach wie vor mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und erheblichen Diskriminierungen konfrontiert. Auf dem Gebiet der regionalen und internationalen Verpflichtungen spielt Albanien weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der regionalen Stabilität sowie beim Aufbau guter Beziehungen mit anderen Ländern des westlichen Balkan und EU-Nachbarländern. Das Land beteiligte sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und dem mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA). Die bilateralen Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern und benachbarten EU-Mitgliedstaaten sind nach wie vor gut. Was den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, so steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht im Einklang mit dem entsprechenden gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU. Albanien muss sich dem EU-Standpunkt anpassen. Trotz der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise konnte Albanien seine makroökonomische Stabilität aufrechterhalten. Im gesamten Jahr 2008 war eine stete Zunahme des Wirtschaftswachstums zu verzeichnen, während es sich im Jahr 2009 infolge der geringeren Einfuhren und Migrantenüberweisungen sowie des Rückgangs der Kreditvergabe verlangsamte. Die Währungspolitik ist weiterhin solide, und die Preisstabilität wurde aufrechterhalten. Die expansiv ausgerichtete Finanzpolitik, einschließlich der dringend erforderlichen Bauarbeiten zur Verbesserung des Straßennetzes, führte jedoch zu einem großen Haushaltsdefizit. Mängel im Rechtsstaatssystem, die unzureichenden Infrastrukturen und die Schattenwirtschaft stellen die wirtschaftliche Entwicklung und das Unternehmensumfeld des Landes weiterhin vor große Herausforderungen. Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, erzielte Albanien weitere Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft. Um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standhalten zu können, muss Albanien sein Rechtssystem reformieren und stärken und die Defizite in den Bereichen Infrastruktur und Humankapital abbauen. Die Regierung reagierte auf die internationale Krise, indem sie auf das gesamte Spektrum der Währungs- und Finanzinstrumente sowie auf Regulierungsmaßnahmen zurückgriff. Die starken Kapitalzuflüsse, die zum Teil durch den beschleunigten Privatisierungsprozess entstanden, waren mehr als ausreichend, um das aktuelle Zahlungsbilanzdefizit zu finanzieren. Die Fortsetzung der Steuerverwaltungsreform führte zu einer Ausweitung der Besteuerungsgrundlage und einer besseren Einhaltung der Steuerpflichten und half überdies dabei, die Schattenwirtschaft zu reduzieren. Eine effizientere Steuererhebung führte zu Überschüssen im Primärsaldo und trug zu einem verbesserten Policy-Mix bei. Der Anteil des Staatseigentums in der Wirtschaft wurde verringert, insbesondere im Energie- und Telekommunikationssektor. Der Marktzugang wurde weiter erleichtert, und die Marktteilnehmer profitierten von verbesserten Eigentums- und Kreditregistern. Trotz der schwierigen internationalen Lage ist der Bankensektor weiterhin gut kapitalisiert und liquide. Es wurden umfangreiche Bauarbeiten zur Verbesserung des Straßennetzes durchgeführt. Die expansive Finanzpolitik im Wahlzeitraum führte jedoch zu einem großen Haushaltsdefizit im Jahr 2008; auch für 2009 wird ein hohes Defizit prognostiziert. Es bedarf zusätzlicher Anstrengungen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. Nach wie vor werden keine Konkursverfahren angewandt. Durch die schwachen Verwaltungskapazitäten werden die Autorität und die Akzeptanz des Rechtssystems unterminiert. Informelle Methoden der Vertragsdurchsetzung, bei denen die Rechtsvorschriften umgangen werden, sind weiterhin weit verbreitet. Ungelöste Eigentumsfragen behindern nach wie vor die Entwicklung eines funktionierenden Grundstückmarkts, und das Potenzial für ausländische Investitionen kann nicht voll ausgeschöpft werden. Der informelle Sektor stellt weiterhin eine große Herausforderung dar. Die Arbeitslosigkeit bleibt auf einem hohen Stand, und das Bildungssystem bedarf einer grundlegenden Reform. Die Verkehrsinfrastruktur ist nach wie vor mangelhaft, und die Sicherheit der Stromversorgung ist aufgrund der nicht ausreichend diversifizierten Erzeugung und geringen Verbundkapazitäten nicht vollständig gewährleistet. Fortschritte erzielte Albanien bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften, Politiken und Kapazitäten an europäische Standards. Dies gilt für die meisten Bereiche, auch wenn die Fortschritte recht unterschiedlich ausfielen. In den Bereichen freier Warenverkehr, Energie und KMU-Politik wurden weitere Fortschritte erzielt. In anderen Bereichen wie Rechte an geistigem Eigentum, audiovisuelle Medien, Landwirtschaft sowie Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen wurden hingegen nur begrenzte Fortschritte erzielt. Insgesamt sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Verwaltungskapazität zu verbessern und eine wirksamere Umsetzung der Rechtsvorschriften zu fördern. In einigen Teilbereichen des Binnenmarkts wurden Fortschritte erzielt. Was den freien Warenverkehr betrifft, wurden mit der Annahme technischer Standards sowie in den Bereichen Akkreditierung und Messwesen gute Fortschritte erzielt. Die Durchsetzungskapazität muss jedoch weiter gestärkt werden. Der Rechtsrahmen im Bereich des freien Kapitalverkehrs wurde mit der Änderung der Bestimmungen über den Devisenhandel verbessert. Die Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz wurden durch die Einrichtung von Beratungs- und Entscheidungsgremien verbessert. Weitere Fortschritte wurden bei der Umstellung der Zollverwaltung auf EDV-gestützte Systeme und bei der Zollinfrastruktur erreicht, aber die Bemühungen zur Angleichung an europäische Standards und zur Stärkung der administrativen Kapazitäten sind noch nicht ausreichend. Zollbeamte haben nicht den Status von öffentlichen Bediensteten. Im Bereich Steuern hat es weitere Fortschritte gegeben. Die Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung wurde verbessert, und die Umstellung der Zollverwaltung auf EDV-gestützte Systeme ist nahezu abgeschlossen. Insgesamt sind die Steuereinnahmen jedoch weiterhin gering. Die Besteuerung bei der Einfuhr von Gebrauchtwagen und Druckerzeugnissen steht nicht im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Hinsichtlich des Wettbewerbs in den Bereichen Kartellrecht und staatliche Beihilfen wurden weitere Fortschritte erzielt. Der geltende Rechtsrahmen steht weitgehend im Einklang mit dem Besitzstand der Gemeinschaft, es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen zu seiner Umsetzung. Im Bereich öffentliches Auftragswesen sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Für die meisten öffentlichen Aufträge wurden elektronische Verfahren eingeführt. Eine weitere Rechtsangleichung ist aber insbesondere in den Bereichen Konzessionen, Versorgungsdienste und Prüfverfahren erforderlich. Die Kapazität des Amtes für öffentliches Auftragswesen wurde erhöht, muss jedoch weiter gestärkt werden. Einige Fortschritte sind bei den Rechten des geistigen Eigentums und den gewerblichen Schutzrechten zu verzeichnen. Immer mehr Verstöße in diesem Bereich werden strafrechtlich verfolgt. Dennoch sind weiterhin beträchtliche Anstrengungen erforderlich. Die Rechtsdurchsetzung ist nach wie vor unzureichend, die Patent- und Urheberrechtsämter verfügen weiterhin über geringe Kapazitäten, und die Erfahrung und Qualifizierung des Gerichtspersonals bleibt unzureichend. Auf dem Gebiet der Beschäftigungs- und Sozialpolitik wurden geringe Forschritte erzielt. Das Budget für Sozialschutz wurde erhöht, und es wurde eine Strategie für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz angenommen. Die Standards im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sind weiterhin unzureichend, und die Kapazität der Arbeitsaufsicht ist weiterhin schwach. Die Angleichung der Rechtsvorschriften an EU-Standards schritt in einigen Bereichen der öffentlichen Gesundheit voran. Die Verwaltungskapazitäten sind jedoch nach wie vor unzureichend. Im Bildungs- und Forschungsbereich sind bei der Angleichung an europäische Standards einige Fortschritte zu verzeichnen. Auch bei einigen sektorspezifischen Strategien hat es Fortschritte gegeben. Was den Bereich Industrie und KMU angeht, sind bei der Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen gute Fortschritte festzustellen. Auch im Bereich Landwirtschaft sind, was den rechtlichen und institutionellen Rahmen betrifft, einige Fortschritte zu verzeichnen; die strukturellen Defizite bestehen jedoch fort. Die Laborkapazitäten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden verbessert, aber sie entsprechen nach wie vor nicht den EU-Standards, wodurch Albaniens Exportkapazität beeinträchtigt wird. Im Bereich Fischerei sind einige Fortschritte bei Aufsicht und Kontrolle sowie bei der internationalen Zusammenarbeit zu verzeichnen. Die Kontrolle der Fangmengen und Anlandungen ist weiterhin unzureichend. Im Umweltbereich hat es einige Verbesserungen in der Abfallwirtschaft und beim Umweltschutz gegeben. Die Politikgestaltungskapazitäten sowie die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften müssen weiter gestärkt werden. Im Verkehrsbereich wurden die Rechtsvorschriften in den Sektoren Luft- und Seeverkehr verbessert. Insgesamt sind allerdings noch grundlegende Verbesserungen erforderlich. Fortschritte wurden im Bereich Energie erzielt. Der Vertriebsarm des Stromversorgungsunternehmens wurde privatisiert. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Stromerzeugung und der Verbundkapazitäten werden weiterentwickelt. Der Energiesektor weist jedoch noch Schwachstellen auf. Die Stromversorgungssicherheit ist nach wie vor nicht gewährleistet. Anstrengungen müssen unternommen werden, um die Verluste zu verringern und eine wirksamere Gebühreneintreibung zu gewährleisten. Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind nur begrenzt Fortschritte zu verzeichnen. Die Marktliberalisierung im Bereich der elektronischen Kommunikation schritt voran, wird jedoch durch fehlende Instrumente zur Wahrung des Wettbewerbs behindert. Die Verwaltungskapazitäten insbesondere innerhalb des Kollegiums der Regulierungsbehörde sind weiterhin unzureichend. Im audiovisuellen Bereich wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Weitere Anstrengungen sind zur Umsetzung des Aktionsplans zur Medienreform erforderlich. Auf dem Gebiet der Finanzkontrolle wurden mäßige Fortschritte erzielt, aber der Rechtsrahmen und die Durchführungskapazitäten müssen weiter gestärkt werden. Im Bereich Statistik sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. Auf dem Gebiet Recht, Sicherheit und Freiheit wurden in den meisten Bereichen Fortschritte erzielt, auch wenn diese recht unterschiedlich ausfielen. Im Rahmen des Dialogs über die Visaliberalisierung wurden Schritte eingeleitet, damit die im Fahrplan zur Visaliberalisierung festgelegten Benchmarks erreicht werden; darüber hinaus wurden Schlüsselreformen im Bereich Recht, Sicherheit und Freiheit eingeleitet. Bei der Visapolitik wurden weitere Fortschritte erzielt. Das Ausländergesetz trat in Kraft, und entsprechende Durchführungsvorschriften wurden erlassen. Ein zuverlässiges Personenstandsregister und Adressensystem wurde geschaffen, und es wurden Personalausweise ausgestellt. Die Einführung biometrischer Reisepässe wurde beschleunigt. Hinsichtlich der Angleichung an die europäischen Standards sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Albanien schreitet voran. Im Bereich Grenzmanagement wurden Fortschritte erzielt. Die Umsetzung der Strategie für ein integriertes Grenzmanagement schreitet voran. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um die behördenübergreifende Koordinierung effektiv zu verbessern und angemessene Schulungen, Humanressourcen und Ausrüstungen für die Grenzübergänge bereitzustellen. Eine effektive Umsetzung des Gesetzes über die Grenzkontrollen steht noch aus. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit muss ebenfalls gestärkt werden. Bei der Asylpolitik sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Das Asylgesetz wurde überarbeitet. Allerdings müssen noch eine Reihe von Durchführungsvorschriften angenommen werden, um den Rechtsrahmen zu vervollständigen. Im Bereich Migration wurden weitere Fortschritte erzielt. Die nationale Migrationsstrategie wird bereits umgesetzt. Weitere Anstrengungen sind zur Bekämpfung der illegalen Migration erforderlich. Bei der Prävention von Geldwäsche wurden mäßige Fortschritte erzielt. Die Rechtsvorschriften und Verwaltungskapazitäten wurden verbessert. Die Ermittlungsressourcen und die Durchsetzungskapazitäten für die Einziehung von Vermögenswerten müssen jedoch noch ausgebaut werden. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz ist nach wie vor unzureichend. Bei der Bekämpfung des Drogenhandels sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Ergebnisse in diesem Bereich sind unzureichend, insbesondere muss die behördenübergreifende Zusammenarbeit verstärkt werden. Der Drogenhandel gibt weiterhin Anlass zu großer Sorge. Mit der Umsetzung des neuen Polizeigesetzes wurden weitere Fortschritte im Polizeiwesen erzielt. Was die Personalausstattung betrifft, sind einige Verbesserungen zu verzeichnen. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, um die Ermittlungskapazitäten zu verbessern und die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sowie die Personalverwaltung zu stärken. Die Verwaltung, Personalausstattung, Ausbildung und die internen Kontrollstrukturen der Polizei müssen weiter gestärkt werden. Der Aufbau einer zuverlässigen Kriminalstatistik erfordert weitere Bemühungen. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die weiterhin Anlass zu großer Sorge gibt, sind die Fortschritte nach wie vor gering. Die Maßnahmen zur Verbesserung des Zeugenschutzes wurden verbessert, reichen jedoch noch nicht aus. Die Zusammenarbeit mit Interpol wurde verbessert, so dass einige internationale Haftbefehle vollstreckt werden konnten. Die Bemühungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität werden jedoch durch Korruption, mangelnden Zeugenschutz und unzureichende Nutzung des kriminalpolizeilichen Fahndungssystems behindert. Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft sind nach wie vor ein Hindernis für effiziente Ermittlungen. Einige Fortschritte wurden bei der Bekämpfung des Menschenhandels erzielt. Die Online-Opferdatenbank ist nun funktionsfähig. Die Verwaltungskapazitäten des Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels und für das nationale Verweisungsverfahren wurden verbessert. Zur Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere hinsichtlich des Opferschutzes, sind jedoch zusätzliche Ressourcen, größere politische Entschlossenheit und eine bessere Koordinierung erforderlich. Albanien ist nach wie vor Ausgangsland für den Menschenhandel. Der inländische Handel mit Frauen und Kindern nimmt zu. Im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten wurden weitere Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen ist vorhanden, und es wurde eine unabhängige Datenaufsichtsbehörde ernannt. Dem Amt des Kommissars für Datenschutz müssen jedoch angemessene Ressourcen, einschließlich für Bildungsmaßnahmen bereitgestellt werden, damit es effizient arbeiten kann. Weitere Anstrengungen sind bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften und zur Stärkung der Verwaltungskapazität erforderlich. Bosnien und Herzegowina Bei der Erfüllung der politischen Kriterien erzielte Bosnien und Herzegowina äußerst begrenzte Fortschritte. Das innenpolitische Klima hat sich verschlechtert; ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Institutionen ist weiterhin problematisch und der politische Dialog von Hetzreden geprägt. Die Reformen kamen aufgrund eines fehlenden politischen Konsenses und mangelnder politischer Entschlossenheit sowie angesichts des komplexen institutionellen Rahmens nur langsam voran. Für die weitere Annäherung an die EU ist eine gemeinsame Vision der politischen Entscheidungsträger grundlegend – sowohl in Bezug auf die Staatsführung als auch auf EU-bezogene Reformen. Es ist wesentlich, dass die für die Schließung des Amtes des Hohen Repräsentanten festgelegten Ziele und Anforderungen erfüllt werden [9]. Die Europäische Union kann den Beitrittsantrag des Landes erst berücksichtigen, wenn das Amt des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina seine Tätigkeit eingestellt hat. Damit die Kommission die Verleihung des Kandidatenstatus empfehlen kann, muss der Verfassungsrahmen des Landes reformiert werden, damit das wirksame Funktionieren der Institutionen sichergestellt wird. In diesem Sinne beteiligen sich die politischen Führer an einer gemeinsamen Initiative unter Leitung der EU und der Vereinigten Staaten, die am 8./9. Oktober in Sarajewo eingeleitet wurde. Dies muss nun konkrete Ergebnisse hervorbringen und Bosnien und Herzegowina den Weg in die EU über Verfassungsänderungen und die Erneuerung des nationalen Konsenses freimachen. Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden, was eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft – die Schaffung leistungsfähiger und effizienter staatlicher Strukturen – und die Verfassungsreform betrifft, geringe Fortschritte erzielt. Die Verfassung Bosnien und Herzegowinas wurde erstmals geändert, um den Status des Brčko-Distrikts zu regeln, was eine grundlegende Entwicklung und einen Schritt nach vorn bedeutete. Das Amt des Hohen Repräsentanten musste kürzlich auf seine Exekutivbefugnisse zurückgreifen, um die Vorbereitungen auf das Ende der internationalen Überwachung des Distrikts sicherzustellen. Die Staatsführung in Bosnien und Herzegowina ist weiterhin von internationaler Präsenz geprägt. Einige Voraussetzungen für die Auflösung des Amtes des Hohen Repräsentanten und den Übergang zu einer verstärkten EU-Präsenz wurden erfüllt. Allerdings wurde dieser Prozess durch mangelndes politisches Engagement behindert. Nun bedarf es dringender Maßnahmen, um die Verwirklichung der verbleibenden Ziele anzugehen, d. h. insbesondere die Vermögensaufteilung zwischen der gesamtstaatlichen und den anderen Verwaltungsebenen, die Frage der Verteidigungsgüter und die Sicherstellung eines stabilen und konstruktiven politischen Umfelds im Land. Bei der Tätigkeit der gesamtstaatlichen Exekutiv- und Legislativorgane gab es Defizite. Die Arbeit des Parlaments von Bosnien und Herzegowina wird nach wie vor durch unzureichende technische und menschliche Ressourcen behindert, und die Zusammenarbeit mit dem Ministerrat und den Parlamenten der Entitäten ist weiterhin unzureichend. Die Zahl der im Zusammenhang mit der Europäischen Integration vom Parlament angenommenen Rechtsakte ist gering. Die Arbeit der Regierungsinstitutionen wurde weiterhin durch interne politische Spannungen und eine bruchstückhafte und unkoordinierte Politikgestaltung behindert. Die Behörden waren häufig nicht zu einer zügigen Ernennung hochrangiger Beamte in der Lage. Die Arbeit der Direktion für europäische Integration wurde durch das allgemeine politische Klima und das Fehlen eines ordentlich ernannten Direktors in einem Großteil des Berichtszeitraums behindert. Die Vorbereitungen für die Volkszählung im Jahr 2011 sind bereits getroffen, aber auf gesamtstaatlicher Ebene wurde noch kein entsprechendes Grundlagengesetz verabschiedet. Im Bereich öffentliche Verwaltung wurden einige Fortschritte erzielt, hier besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf. Die Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung, eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft, wird derzeit – wenn auch nur langsam –umgesetzt. Der zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungsreform eingerichtete Fonds wird bereits genutzt, und es werden eine ganze Reihe von Projekten durchgeführt. Die Koordinierung der verschiedenen Verwaltungsstellen innerhalb des Landes muss jedoch weiter verbessert werden. Nach wie vor sind große Anstrengungen erforderlich, um politische Einflussnahme zu verhindern, Ernennungen nach ethnischen Gesichtspunkten oder politischer Zugehörigkeit zu begrenzen und einen professionellen, unparteilichen, rechenschaftspflichtigen, transparenten und effizienten öffentlichen Dienst aufzubauen, der leistungsorientiert und kompetent ist. Vier staatliche Ombudsmänner wurden ernannt, die ihre Arbeit jedoch aufgrund des Zögerns der Entitäten, die bestehenden Büros in ihrem Bereich aufzulösen, noch nicht vollständig aufgenommen haben. Bei der Reform des Justizwesens hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Neue Rechtsvorschriften wurden angenommen und einige Maßnahmen durchgeführt, um den Rückstau der anhängigen Verfahren abzubauen. Fortschritte wurden bei der Ausrüstung mit angemessener Informationstechnologie erzielt. Die Umsetzung der nationalen Strategie zur Entwicklung des Justizsektors und zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen ist jedoch kaum vorangeschritten und muss daher beschleunigt werden. Die Komplexität des Rechtsrahmens, die Zersplitterung des Justizsystems und das Fehlen eines einheitlichen Haushalts stellen weiterhin große Hindernisse für Reformen in diesem Bereich dar. Politische Einflussnahme ist nach wie vor an der Tagesordnung. Das Fehlen eines Obersten Gerichtshofs, dessen Gerichtsbarkeit sich auf das gesamte Land erstreckt, stellt ein ernstzunehmendes Hindernis dar. Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Fällen organisierter Kriminalität gibt es weiterhin Probleme. So versäumten es die politischen Behörden von Bosnien und Herzegowina, dem Antrag der Justizbehörden auf Verlängerung der Mandate von internationalen Richtern und Staatsanwälten Folge zu leisten. Die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen durch den Staatsgerichtshof verläuft weiterhin insgesamt zufriedenstellend, muss auf Ebene der Entitäten und Kantone jedoch verbessert werden. Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Effizienz des Justizsystems müssen weiter gestärkt werden. Die Behörden der Republika Srpska stellen Rechtmäßigkeit, Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit der auf ihrem Hoheitsgebiet tätigen gesamtstaatlichen Polizei- und Justizbehörden zunehmend in Frage. Dies ist äußerst problematisch. Bei der Korruptionsbekämpfung erzielte Bosnien und Herzegowina nur wenige Fortschritte; Korruption ist immer noch ein weit verbreitetes und gravierendes Problem. Für den Zeitraum 2009-2014 wurde ein neuer Strategie- und Aktionsplan angenommen, wenngleich die Umsetzung des strategischen Rahmens 2006-2009 Lücken aufweist. Was die Umsetzung der von der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) formulierten Empfehlungen betrifft, wurden geringe Fortschritte erzielt. Die strafrechtliche Verfolgung ist unzureichend, und nur in äußerst wenigen Fällen kam es zu Verurteilungen. Bosnien und Herzegowina muss engagierter und entschlossener gegen Korruption vorgehen. Begrenzte Fortschritte wurden im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz erzielt. Bosnien und Herzegowina hat die wichtigsten internationalen Menschenrechtskonventionen ratifiziert, aber es sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um eine bessere Umsetzung dieser Konventionen sicherzustellen. Die Durchsetzung inländischer Gerichtsentscheidungen, einschließlich der Entscheidungen des Verfassungsgerichts, muss verbessert werden. Die Unstimmigkeiten zwischen dem Verfassungsrahmen Bosnien und Herzegowinas und der Europäischen Menschenrechtskonvention müssen dringend beseitigt werden, und zwar spätestens bis zu den Wahlen im Jahr 2010 und dem Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Die bürgerlichen und politischen Rechte werden weitgehend eingehalten. Einige Fortschritte wurden bei der Vereinheitlichung der Praxis für strafrechtliche Sanktionen zwischen der gesamtstaatlichen Ebene und den Entitäten erzielt. Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde ein Gesetz über Rechtshilfe in Strafsachen angenommen. Der Zugang zur Justiz in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren muss jedoch verbessert werden; auch die Gleichheit vor dem Gesetz muss gestärkt werden. Die Misshandlung von Häftlingen stellt weiterhin ein Problem dar. Bei dem geplanten Bau der gesamtstaatlichen Haftanstalt kam es zu erheblichen Verzögerungen. Die Staatsverfassung sowie die Verfassungen der Entitäten sehen die Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Religionsfreiheit vor. Die bestehenden Rechtsvorschriften müssen jedoch besser umgesetzt werden. Beschuldigungen wegen Belästigungen von Journalisten haben zugenommen. Die Medien sind zunehmend ethnisch ausgerichtet. Die Umsetzung der Reform des öffentlichen Rundfunkwesens, eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft, wird aufgrund der mangelnden Harmonisierung und der langsamen Umsetzung der Rechtsvorschriften, insbesondere auf Bundesebene, verzögert. Die Regierung muss weitere Anstrengungen unternehmen, um den Dialog mit der Zivilgesellschaft zu stärken und ihre Entwicklung zu unterstützen. Die Behörden müssen sicherstellen, dass die Mittel für Nichtregierungsorganisationen objektiv und transparent zugewiesen werden. Im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Bosnien und Herzegowinas Rechtsvorschriften enthalten bereits Bestimmungen zum Schutz dieser Rechte, insgesamt jedoch werden diese Bestimmungen nach wie vor kaum eingehalten. Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz angenommen, dessen Anwendungsbereich jedoch eher begrenzt ist. Große Anstrengungen sind nach wie vor beim Schutz der Frauen vor jeglicher Form von Gewalt notwendig. Bei den Kindern bestehen die Probleme hinsichtlich Gesundheit, Sozialschutz, Bildung und häuslicher Gewalt fort. Die Unzulänglichkeiten des Sozialfürsorgesystems wirken sich negativ auf die Lebensbedingungen sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen aus, einschließlich psychisch Kranker. Die Ratifizierung der geänderten Europäischen Sozialcharta ist eine positive Entwicklung, aber ihre Umsetzung muss verbessert werden. Das komplexe Regierungssystem und die fragmentarische Gesetzgebung stellen weiterhin ein Hindernis für den sozialen Dialog im gesamten Land dar. Im Bereich kulturelle Rechte und Minderheitenrechte sind einige begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Das Netzwerk der nationalen Minderheitenräte wurde durch den neu geschaffenen Bundesrat ergänzt, wenngleich dieser seine Arbeit noch nicht vollständig aufgenommen hat. Die Strategie- und Aktionspläne zur Unterstützung der Roma-Minderheit werden erst allmählich umgesetzt. Allerdings sind noch weitere Schritte notwendig, um die Umsetzung des nationalen Minderheitengesetzes zu verbessern, und die Staatsverfassung bedarf einiger Änderungen, damit Minderheiten der Zugang zu allen politischen Ämtern ermöglicht wird. Das Problem der Trennung der Schüler nach ethnischen Gesichtspunkten in den Schulen besteht fort. Trotz der zunehmenden finanziellen Ressourcen, die für die Umsetzung der Roma-Strategie bereitstehen, ist diese Minderheit nach wie vor mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und mit Diskriminierungen konfrontiert. Mangels Registrierung beim Einwohnermeldeamt bleibt ihnen der Zugang zu den grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Rechten verwehrt. Was die Flüchtlinge und Binnenvertriebenen betrifft, so ist die Sicherheitslage nach wie vor stabil, allerdings wurden bei der sozioökonomischen Integration der Rückkehrer wenig zusätzliche Fortschritte erreicht. Die Annahme einer landesweiten Strategie zur Unterstützung des Rückkehrprozesses und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsetzung von Anhang VII des Abkommens von Dayton/Paris steht noch aus. Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen schreitet die Umsetzung des Abkommens von Dayton/Paris planmäßig voran. Die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) verläuft weiterhin zufriedenstellend. Besorgniserregend sind allerdings die Erklärungen der politischen Führung der Republika Srpska, mit denen sie die Existenz der Kriegsmassaker, denen auch Zivilisten zum Opfer fielen, bestreitet. Bosnien und Herzegowina sollte zusammen mit seinen Nachbarn die Lücken beseitigen, durch die in der Region Straflosigkeit fortbesteht, unter anderem durch Schritte im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über die Auslieferung mutmaßlicher Kriegsverbrecher. Was den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, so steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht mit dem Gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU im Einklang. Das Land muss sich dem EU-Standpunkt anpassen. Bosnien und Herzegowina beteiligt sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA). Die Beziehungen Bosnien und Herzegowinas zu seinen Nachbarn sind weiterhin stabil, doch bei der Förderung der Aussöhnung, einer der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft, sowie bei der Lösung sonstiger noch ausstehender Fragen wurden nur geringe Fortschritte erzielt. Insbesondere die Frage des Handels und der Grenzverwaltung mit den Nachbarländern bleibt offen. Das Wirtschaftswachstum Bosnien und Herzegowinas war im letzten Quartal 2008, als die Auswirkungen der globalen Krise auf die Realwirtschaft spürbar wurden, stark rückläufig. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2009 fort und das Land trat in eine Rezession ein. Die Arbeitslosigkeit bleibt auf einem hohen Stand. Die öffentliche Finanzlage hat sich weiter verschlechtert und ist v. a. durch eine drastische Zunahme der laufenden Ausgaben geprägt. Das Land beantragte die Beteiligung an einem IWF-Programm, woraufhin eine dreijährige Bereitschaftskreditvereinbarung geschlossen wurde. Trotz einiger Fortschritte bei der landesweiten Koordinierung der Wirtschaftspolitik ist das Engagement für strukturelle Reformen nicht überall im Land gleich groß. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien hat Bosnien und Herzegowina, was die Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft betrifft, nur geringe weitere Fortschritte erzielt. Die Reformen müssen entschlossen vorangebracht werden, damit das Land dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union langfristig standhalten kann. Die Finanz- und Währungsstabilität konnte aufrechterhalten werden, da die Zentralbank angemessen auf die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise reagierte. Die Currency-Board-Regelung genoss weiterhin ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Im Einklang mit der internationalen Preisentwicklung ist ein deutlicher Inflationsrückgang zu verzeichnen. Die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte nahmen, hauptsächlich dank der zunehmend ausgeglichenen Handelsbilanz, ab. Während die Finanzintermediation nachließ, hielt der Bankensektor den Auswirkungen der globalen Krise bislang gut stand. Beim Unternehmensumfeld sind einige begrenzte Verbesserungen zu verzeichnen, insbesondere in den Bereichen Baugenehmigungen, Eigentumsübertragung, Unternehmenseintragung und Marktaustritt. Allerdings haben sich die Qualität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weiter verschlechtert. Bei den laufenden Ausgaben, insbesondere den Lohn- und Gehaltskosten sowie den Sozialausgaben, ist im Jahr 2008 eine drastische Zunahme zu verzeichnen, und der Anteil der Staatsausgaben am BIP ist unverändert groß. Die Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen, die Liberalisierung des Marktes der Netzindustrien und die Privatisierung sind nicht weiter vorangeschritten. Die schwache Produktionskapazität und starre Strukturen (hohe Sozialabgaben, verzerrte Tarifsysteme, hohe und nicht zielgerichtete soziale Transfers sowie geringe Mobilität der Arbeitskräfte) stehen der Schaffung von Arbeitsplätzen und der guten Funktionsweise des Arbeitsmarktes im Wege. Es besteht weiterhin eine hohe Arbeitslosigkeit, und auch der informelle Sektor stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. Das Wirtschaftsklima leidet weiterhin unter verwaltungstechnischen Mängeln. Die Modernisierung der Infrastrukturen wurde durch das niedrige Niveau der ausländischen Direktinvestitionen gebremst. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und politischen Strategien an die europäischen Standards hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte wurde in Bereichen wie Verkehr, Zoll und Steuern, Bildung und Kultur sowie in einer Reihe von Aspekten des Bereichs Recht, Freiheit und Sicherheit erzielt. Besondere Anstrengungen sind noch hinsichtlich des freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie in den Bereichen Sozial- und Beschäftigungspolitik, staatliche Beihilfen, Energie und Umwelt vonnöten. Insgesamt wurde das Interimsabkommen zufriedenstellend umgesetzt. Die Vorbereitungen zur Erfüllung der Anforderungen im Rahmen des Interimsabkommens und des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA), eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft, müssen jedoch beschleunigt werden. Die Verwaltungskapazität Bosniens und Herzegowinas muss weiter gestärkt werden, um gute Ergebnisse bei der Umsetzung des SAA zu erreichen. Das Land muss außerdem weitere Anstrengungen unternehmen, um einen voll funktionsfähigen einheitlichen Wirtschaftsraum zu schaffen, wie dies von der Europäischen Partnerschaft verlangt wird. In den Bereichen des Binnenmarkts hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte bei der Verwirklichung der prioritären Ziele der Europäischen Partnerschaft vorzuweisen. Hinsichtlich des freien Warenverkehrs wurden begrenzte Fortschritte in den Bereichen Normung, Zertifizierung, Messwesen und Marktüberwachung erzielt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um den Rechtsrahmen an die entsprechenden EU-Vorschriften anzugleichen und die erforderlichen Verwaltungskapazitäten aufzubauen. In den Bereichen Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit und Gesellschaftsrecht wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Rechtsvorschriften der Entitäten über Leasing wurden harmonisiert, die Schaffung einer einheitlichen gesamtstaatlichen Aufsichtsbehörde für das Bankenwesen steht jedoch noch aus. Die Gesetzgebungsinitiativen der Entitäten sind in diesem Bereich nach wie vor nicht ausreichend koordiniert. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs hat es einige Entwicklungen gegeben. In der Republika Srpska wurden Rechtsvorschriften für Fremdwährungsgeschäfte angenommen. Einige Fortschritte sind auch im Zollwesen zu verzeichnen, wenngleich die Rechtsangleichung und die Verwaltungskapazität in diesem Bereich noch verbessert werden müssen. Die Festlegung von Strategien für das Zollwesen, insbesondere in den Bereichen Personalverwaltung, Ausbildung und Informationstechnologien, steht noch aus. Im Bereich Steuern wurde ein neues Verbrauchssteuergesetz verabschiedet, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern. Hinsichtlich des Wettbewerbs hat Bosnien und Herzegowina mäßige Fortschritte im Antitrust-Bereich zu verzeichnen. Im Bereich staatliche Beihilfen gibt es keine spürbaren Fortschritte. Die Annahme angemessener Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und die Einrichtung einer funktionsfähigen Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen stehen noch aus. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der öffentlichen Vergabeverfahren im ganzen Land sicherzustellen. Hinsichtlich der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sind trotz der Unterzeichnung zusätzlicher internationaler Übereinkommen nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Der Rechtsrahmen in diesem Bereich muss ergänzt und die Durchsetzungskapazität weiter gestärkt werden. In den Bereichen Sozial- und Beschäftigungspolitik sowie Gesundheitspolitik wurden geringe Fortschritte erzielt. Die Rechtsvorschriften und Strategien in den Bereichen Sozial- und Beschäftigungspolitik sowie Gesundheitspolitik sind nach wie vor bruchstückhaft. Die unzureichende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen der Regierung stellt weiterhin ein ernstzunehmendes Hindernis für die Entwicklung der notwendigen Koordinierungsansätze dar. In den Bereichen Bildung und Kultur sind bei der Angleichung an europäische Standards einige Fortschritte zu verzeichnen. Bosnien und Herzegowina ratifizierte insbesondere das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen aus dem Jahr 2005. Dank der Einrichtung einer Bildungsministerkonferenz konnte die Koordinierung zwischen den vierzehn zuständigen Ministern des Landes grundlegend sichergestellt werden. Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf Ebene der Entitäten und der Kantone ist jedoch noch nicht abgeschlossen, und die Umsetzung fällt im ganzen Land unterschiedlich aus. Die Verwaltungskapazität der verschiedenen Bildungsämter muss gestärkt werden. Im Bereich Forschung ist Bosnien und Herzegowina inzwischen am Siebten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung beteiligt, allerdings sind zur Verbesserung der Forschungskapazität auf nationaler Ebene noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Die Verhandlungen über den WTO-Beitritt schreiten voran, der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so hat Bosnien und Herzegowina einige begrenzte Fortschritte bei der Angleichung an europäische Standards erzielt. Im Industriebereich wurden geringe Fortschritte erzielt. Eine umfassende Industriepolitik muss noch entwickelt werden. Im KMU-Bereich wurde ein landesweiter strategischer Rahmen angenommen, der nun angewandt werden muss. Im Bereich Landwirtschaft und Fischerei wurden einige Fortschritte erzielt. Es wurde ein strategischer Rahmen für die Harmonisierung im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums angenommen. Das gesamtstaatliche Gesetz über Landwirtschaft, Ernährung und Entwicklung des ländlichen Raums wurde jedoch nur langsam umgesetzt. Bei der Einrichtung eines gesamtstaatlichen Landwirtschaftsministeriums gab es keine Fortschritte, die Zuständigkeit für die Landwirtschaft liegt weiterhin bei den Entitäten. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Aufgrund der unzureichenden personellen und finanziellen Ressourcen und der mangelhaften Koordinierung zwischen den gesamtstaatlichen Behörden und den Entitäten bleiben verschiedene Probleme ungelöst. Die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas im Bereich Umwelt befinden sich noch in einem frühen Stadium. Im Berichtszeitraum sind keine bedeutenden Fortschritte zu verzeichnen. Die Verabschiedung eines gesamtstaatlichen Umweltgesetzes, mit dem der Rahmen für eine landesweite einheitliche Umweltschutzpolitik geschaffen werden soll, steht noch aus; eine gesamtstaatliche Umweltbehörde wurde noch nicht eingerichtet. Einige Forschritte erzielte Bosnien und Herzegowina im Bereich Verkehr. Der Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes ist gut vorangeschritten, während die Fortschritte im Straßen- und Schienenverkehr sowie bei der Binnenschifffahrt eher begrenzt sind. Bosnien und Herzegowina ist Vollmitglied des Zusammenschlusses ziviler Luftfahrtbehörden (Joint Aviation Authorities – JAA). Hinsichtlich der konsequenten Anwendung des Übereinkommens über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECCA) sind weitere Anstrengungen erforderlich. Zudem sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Änderung des institutionellen Rahmens abzuschließen und angemessene Voraussetzungen für eine Marktöffnung bei allen Verkehrsträgern zu schaffen. Im Bereich Energie sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Als Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft muss Bosnien und Herzegowina die einschlägigen Energievorschriften der EU umsetzen, wobei in einigen Bereichen noch ein erheblicher Rückstand besteht. Bei den Reformen im Gassektor sind starke Verzögerungen zu verzeichnen. Die Entwicklung des Stromsektors wird weiter durch verschiedene Faktoren behindert. Der Betrieb der nationalen Übertragungsgesellschaft (TRANSCO) war aufgrund politischer Einflussnahmen und schlechtem Management ernsthaft gefährdet. Die Entwicklung einer umfassenden Strategie für den Stromsektor steht noch aus. Für den Notfall sind nur äußerst begrenzte Energiereserven verfügbar. Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind kaum Fortschritte zu verzeichnen. Eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften für das öffentlich-rechtliche Rundfunkwesen in Bosnien und Herzegowina wurde nicht vollständig erreicht, und bei den Reformen in diesem Bereich kam es zu Verzögerungen. Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen ist mangels eines ordentlich ernannten Generaldirektors und Kollegiums weiterhin ernsthaft bedroht. Die Behörde steht weiterhin vor zahlreichen Herausforderungen. Im Bereich Finanzkontrolle wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Auf gesamtstaatlicher Ebene und auf Ebene der Entitäten wurden Strategiepapiere erstellt, deren Annahme jedoch noch aussteht. Verstärkte Anstrengungen sind bei der Verbesserung der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen und beim Follow-up der Prüfberichte erforderlich. Im Bereich Statistik sind einige technische Fortschritte zu verzeichnen. Die Zusammenarbeit zwischen den Statistikämtern auf gesamtstaatlicher Ebene und auf Ebene der Entitäten ist jedoch nach wie vor unzureichend. Sowohl was die Erstellung von Statistiken als auch deren Qualität betrifft, sind weitere Verbesserungen erforderlich, insbesondere für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und die Statistiken in Schlüsselsektoren, einschließlich Handel, Unternehmen und Landwirtschaft. Die für 2011 geplante Volkszählung ist ein zentrales Ziel. Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit sind zusätzliche Fortschritte zu verzeichnen. Im Rahmen der Visaliberalisierung wurden Maßnahmen ergriffen, um alle Benchmarks zu erreichen, die im Fahrplan für die Visaliberalisierung festgelegt wurden. Darüber hinaus wurden im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht wichtige Reformen eingeleitet. Im Bereich der Visapolitik wurden weitere Fortschritte erzielt. Es wurden Verordnungen erlassen, um die im Schengener Besitzstand vorgesehenen Verfahren für die Visumausstellung zu spezifizieren. Die Testphase zur Ausstellung neuer biometrischer Reisepässe hat begonnen. Ein neues Amt mit entsprechenden Zuständigkeiten wurde eingerichtet, um eine sichere und effektive Verwaltung des Systems für die Ausstellung persönlicher Ausweispapiere zu gewährleisten. Hinsichtlich der Angleichung an die europäischen Standards sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit der EG schreitet weiter reibungslos voran. Einige konkrete Maßnahmen wurden auch in den Bereichen Grenzmanagement, Asyl und Migration durchgeführt. Eine nationale Strategie für den Bereich Asyl und Migration wurde angenommen und ein Migrationsprofil für Bosnien und Herzegowina erstellt. Die neue Strategie für integriertes Grenzmanagement wird bereits umgesetzt, und es wurden Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern eingeleitet. Bei der Aufgabenteilung an den Grenzübergängen und der Verwaltung der Grenzübergänge ist allerdings mehr Klarheit erforderlich. Bei den Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche wurden einige zusätzliche Fortschritte gemacht. Ein neues Gesetz über Geldwäsche wurde angenommen, und die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene wurde fortgesetzt. Eine nationale Strategie und ein entsprechender Aktionsplan zur Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche wurden inzwischen angenommen, die inländische Gesetzgebung muss jedoch weiter harmonisiert und an die internationalen Abkommen angepasst werden. Die Rechtsvorschriften zur Beschlagnahmung von Vermögenswerten steht nicht im Einklang mit internationalen Standards und wurde noch nicht intern harmonisiert. Einige positive Ergebnisse wurden bei der Bekämpfung des Drogenhandels erzielt. Es wurden eine nationale Strategie zur Bekämpfung der illegalen Drogen und ein entsprechender Aktionsplan angenommen. Die Suchtstoffkommission hat ihre Arbeit aufgenommen. Drogenhandel ist jedoch weiterhin ein ernstes Problem, für dessen Lösung nachhaltige Anstrengungen erforderlich sind. Geringe Fortschritte wurden bei der Polizeitätigkeit und der Umsetzung der Polizeireform erzielt, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft zählt. Die Umsetzung der 2008 angenommenen Rechtsvorschriften ist kaum vorangeschritten, und nicht alle gesamtstaatlichen Agenturen, die laut diesen Vorschriften vorgesehen sind, haben ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Die Zersplitterung der Polizeikräfte in Bosnien und Herzegowina stellt weiterhin ein Hindernis für einen effizienten und ergebnisorientierten Polizeibetrieb in dem Land dar. Mit Unterstützung der EU-Polizeimission (EUPM) startete Bosnien und Herzegowina einige Initiativen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, welche nach wie vor Anlass zu großer Sorge gibt und die Rechtsstaatlichkeit und das Unternehmensumfeld beeinträchtigt. Es wurde ein neuer strategischer Rechtsrahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität angenommen, aber die effiziente strafrechtliche Verfolgung krimineller Organisationen muss weiter verbessert werden. Bosnien und Herzegowina setzt derzeit seinen nationalen Aktionsplan 2008-2012 zur Bekämpfung des Menschenhandels um. Bei der Strafverfolgung und Verurteilung von Straftätern müssen allerdings noch bessere Ergebnisse erzielt werden. Daher ist die Annahme und Umsetzung eines angemessenen Zeugenschutzgesetzes von grundlegender Bedeutung. Im Bereich Datenschutz hat die staatliche Datenschutzbehörde ihre Arbeit aufgenommen, allerdings fehlt es ihr noch an ausreichenden personellen Ressourcen und die Arbeitsabläufe müssen verbessert werden. Kroatien Kroatien erfüllt nach wie die politischen Kriterien. In den meisten Bereichen wurden Fortschritte erzielt und im Bereich der Rechtsstaatlichkeit wurden die Bemühungen verstärkt. Trotzdem müssen vor allem in den Bereichen Justiz- und Verwaltungsreform, Korruptionsbekämpfung, Minderheitenrechte und Flüchtlingsrückkehr die Reformbemühungen unvermindert fortgesetzt werden. Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft sind größtenteils in Angriff genommen worden. Die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurde weiter gestärkt. Im Allgemeinen haben Regierung und Parlament gut funktioniert. Allerdings sind wesentliche Verbesserungen im Justizwesen, in der öffentlichen Verwaltung und bei der Korruptionsbekämpfung unerlässlich, um eine feste Grundlage für die vollständige Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands zu schaffen. Die Polizeireform, einschließlich der Entpolitisierung wichtiger Posten und der Verbesserung der Professionalität, muss fortgesetzt werden. Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung wurden einige Fortschritte erzielt. So wurde ein neues Gesetz über allgemeine Verwaltungsverfahren verabschiedet. Der Posten eines Ministers für Verwaltung wurde geschaffen. Die Leistungsfähigkeit des neuen Ministeriums für Verwaltung, das aus dem Zentralen Staatlichen Amt für Verwaltung hervorgegangen ist, wurde weiter verbessern und die Schulungsmaßnahmen wurden fortgesetzt. Allerdings weisen die Verwaltungsverfahren nach wie vor große Defizite auf und die Umsetzung des neuen Gesetzes über Verwaltungsverfahren hat noch nicht begonnen. Auch der öffentliche Dienst leidet weiterhin unter zahlreichen Defiziten; dazu zählen u. a. politische Einflussnahme, niedrige Gehälter und eine unzureichende Personalverwaltung. Hinzu kommt, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst infolge der Finanzkrise weiter gekürzt wurden. Außerdem wurde ein Einstellungsstopp verhängt. Die Korruptionsbekämpfung und berufsethische Grundsätze müssen noch fest in der öffentlichen Verwaltung verankert und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der öffentlichen Hand verbessert werden. Ein professioneller, leistungsorientierter, rechenschaftspflichtiger und transparenter öffentlicher Dienst muss erst noch aufgebaut werden. Die Umsetzung der Strategie zur Justizreform wurde fortgesetzt und eine große Zahl neuer Gesetze verabschiedet. Im Justizministerium wurde die Direktion für strategische Entwicklung verstärkt. Ein neues Auswahlverfahren für Rechtsreferendare wurde eingeführt. Der Überhang an Gerichtsverfahren wurde weiter abgebaut. Maßnahmen wurden ergriffen, um das Gerichtswesen zu straffen. Die berufliche Aus- und Fortbildung wurde weiter ausgeweitet. Die ethnische Voreingenommenheit bei der Behandlung von Kriegsverbrechen wird verringert. Die Frage der Urteile, die in den neunziger Jahren in Abwesenheit der Angeklagten gefällt wurden, wurde teilweise angegangen. Das Auswahlverfahren für Richter und Staatsanwälte weist allerdings nach wie vor Defizite auf. Neben einer überlangen Prozessdauer ist nach wie vor auch ein großer Überhang an Verfahren zu beobachten. Probleme gibt es weiterhin bei der Durchsetzung von Gerichtsurteilen. Die Straffung des Gerichtswesens steht erst am Anfang. Die Überwachung der Reformmaßnahmen ist nach wie vor unzureichend. In Bezug auf die Verwaltung von Rechtssachen und die Rechenschaftspflicht, Unabhängigkeit, Professionalität und Kompetenz der Richter sind weitere Verbesserungen erforderlich. Die Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen stellt weiterhin ein Problem dar, vor allem in den Fällen, in denen die Opfer Angehörige der serbischen Volksgruppe waren. Viele Verbrechen bleiben ungeahndet. Bisher liegen keine Angaben über die Anwendung der neuen Revisionsmöglichkeiten bei in Abwesenheit der Angeklagten gefällten Urteilen. Ingesamt kommt die Justizreform weiter voran, doch konkrete Ergebnisse zeigen sich erst langsam. Bei der Korruptionsbekämpfung waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Der rechtliche Rahmen für die Korruptionsbekämpfung wurde weiter verbessert, u. a. in Bezug auf die Einziehung von Vermögenswerten. Eine nationale Polizeidienststelle für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität nahm ihre Tätigkeit auf. An vier wichtigen Gerichten wurden Sonderabteilungen für Korruptionsbekämpfung eingerichtet. Das Amt für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität setzte seine Arbeit fort, erhob in einigen wichtigen Fällen Anklage und erreichte dabei, vor allem im Falle des kroatischen Privatisierungsfonds (Maestra), eine Reihe von Verurteilungen. Außerdem hat das Amt damit begonnen, in einem Fall von angeblicher Korruption auf hoher Ebene, an dem ein früherer Minister beteiligt gewesen sein soll, zu ermitteln. Trotzdem ist die Korruption in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet. Die vor kurzem gestärkten Justiz- und Verwaltungsstrukturen müssen sich noch in der Praxis bewähren. Die Zahl der untersuchten Korruptionsfälle ist zwar insgesamt gestiegen, doch die Zahl der Fälle, in denen tatsächlich Klage erhoben wird, bleibt gering. In Fällen von Korruption auf hoher Ebene wurde nur in begrenztem Umfang ermittelt. Es fehlt an einer Kultur der politischen Rechenschaftspflicht. Die Verwaltungskapazität der für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Behörden bedarf einer weiteren Stärkung. Bei der Vermeidung von Interessenskonflikten waren kaum Fortschritte zu verzeichnen. Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz waren einige Fortschritte zu verzeichnen. In rechtlicher Hinsicht ist der Schutz der Menschenrechte weitgehend gewährleistet, doch in Bezug auf die praktische Umsetzung bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen. Im Hinblick auf Minderheitenrechte und die Rückkehr von Flüchtlingen sind nachhaltige Anstrengungen erforderlich. Mit der Umsetzung des Gesetzes über Prozesskostenhilfe wurde begonnen. Allerdings wird der Zugang zu den Gerichten durch viele Umsetzungsprobleme, wie beispielsweise die Komplexität der Verfahren, erschwert. Weitere Maßnahmen wurden ergriffen, um die Defizite in Bezug auf die Haftbedingungen zu beheben. Dennoch mangelt es den Haftanstalten nach wie vor an Personal und Aufnahmekapazität. Was die Verhütung von Misshandlung betrifft, so gingen beim Bürgerbeauftragten nach wie vor Beschwerden wegen übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei ein. Die freie Meinungsäußerung, einschließlich der Achtung der Freiheit der Medien und der Medienpluralität, ist im kroatischen Recht verankert und wird generell geachtet. Allerdings nehmen die Drohungen gegen Journalisten, die Fälle von Korruption und organisierter Kriminalität recherchieren, zu. Redakteure und Journalisten berichten weiterhin von übermäßigem politischem Druck. In Bezug auf die Rechte von Frauen und Kinder waren bei der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt Verbesserungen festzustellen. Der Frauen- und der Kinderbeauftragte spielten weiter eine wichtige Rolle. Auf dem Arbeitsmarkt bleibt die Situation von Frauen allerdings schwierig. Es liegen noch keine nach Geschlecht aufgeschlüsselten Arbeitsmarktdaten vor, was die Überwachung der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes erschwert. Die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern muss schneller vorangetrieben werden. Dem neuen Amt des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ist es gelungen, sich eine sichtbare Rolle zu erarbeiten. Behörden und Unternehmen gehen auf seine Empfehlungen ein. In Bezug auf die Behandlung sozial schwacher Menschen und von Menschen mit Behinderungen sind allerdings insgesamt weitere Anstrengungen erforderlich. Bei der Deinstitutionalisierung, auch im Falle von psychisch kranken Menschen und Kindern mit Behinderungen, sind mehr Fortschritte erforderlich. Mit der Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes wurde erst begonnen. Der zuständige Beauftragte nimmt allmählich seine neuen Aufgaben wahr. Die ordnungsgemäße Anwendung des neuen Gesetzes wird allerdings durch die jüngsten Haushaltskürzungen gefährdet. Die Diskriminierung gegen Minderheiten bleibt ein besonderes Problem (siehe unten). In der Praxis stehen der Schutz gegen Diskriminierungen und die gerichtliche Verfolgung von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz weiterhin nicht im Einklang mit den EU-Normen. In Bezug auf Minderheiten waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Es gab weitere öffentliche Bekenntnisse hochrangiger Amtsträger zum Schutz der Minderheitenrechte. Der Roma-Minderheit wurde weiterhin Aufmerksamkeit zuteil, was insbesondere zu Verbesserungen beim Zugang zur vorschulischen Erziehung für Roma-Kinder führte. Trotzdem stehen die Minderheiten weiterhin vor vielen Problemen. Im Beschäftigungsbereich stehen die Minderheiten vor besonderen Problemen und sind in der Staatsverwaltung, der Justiz, der Polizei sowie im öffentlichen Sektor allgemein nach wie vor unterrepräsentiert. Die einschlägigen Förderprogramme und rechtlichen Bestimmungen müssen konsequenter umgesetzt und ein ausreichendes Monitoring gewährleistet werden. Kroatien muss die Toleranz gegenüber der serbischen Minderheit fördern und geeignete Maßnahmen treffen, um diejenigen zu schützen, die sich möglicherweise nach wie vor Diskriminierungen, Feindseligkeit oder Gewalt ausgesetzt sehen. Die Roma-Minderheit lebt weiterhin unter schwierigen Bedingungen und steht in vielen Bereichen vor Problemen. In Fragen der Flüchtlingsrückkehr waren einige Fortschritte zu verzeichnen. So kam die Regierung bei der Erreichung ihrer Ziele in Bezug auf die Bereitstellung von Wohnraum für Personen, die früher über Wohn- oder Eigentumsrechte verfügten, voran. Obwohl das Ziel für 2008, 1 400 Wohneinheiten zur Verfügung zu stellen, nicht ganz erreicht wurde, waren gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Arbeit an der Erreichung des Ziels für 2009 steht erst am Anfang. Noch mehrere Tausend Wohneinheiten müssen für zurückkehrende Flüchtlinge bereitgestellt werden. Außerdem bleiben rund 8 000 Anträge auf den Wiederaufbau von Häusern/Wohnungen unbearbeitet. Die Anwendung des Beschlusses über die Anerkennung von Rentenansprüchen war bisher uneinheitlich. Die Maßnahmen zur Schaffung der wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen für die nachhaltige Rückkehr von Flüchtlingen müssen verstärkt vorangetrieben werden. Kroatien sollte dafür sorgen, dass die vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise notwendigen Haushaltskürzungen sich nicht negativ auf die Flüchtlingsrückkehr auswirken. Was regionale Fragen und internationale Verpflichtungen betrifft, so setzte sich die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien fort. Allerdings wurde das Problem des mangelnden Zugangs des Gerichtshofs zu Dokumenten in Kroatien nicht gelöst. Kroatien muss alle erforderlichen Schritte unternehmen, um dieses Problem zu lösen. Kroatien beteiligte sich nach wie vor aktiv an regionalen Initiativen wie dem Südosteuropäischen Kooperationsprozess, dem Regionalen Kooperationsrat und dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen. Bei der Lösung der bilateralen Grenzfrage zwischen Kroatien und Montenegro wurden Fortschritte erzielt. Die beiden Länder haben bei der Ausarbeitung einer gemeinsamen Eingabe beim Internationalen Gerichtshof bezüglich des Grenzverlaufs nahe der Halbinsel Prevlaka zusammengearbeitet. Allerdings sind bei der endgültigen Lösung der weiterhin offenen bilateralen Fragen, insbesondere der Grenzfragen, weitere Fortschritte notwendig. Anstrengungen sind erforderlich, um die Zusammenarbeit und die gutnachbarlichen Beziehungen weiterzuentwickeln. Zusammen mit seinen Nachbarn sollte Kroatien u. a. durch Schritte hin zum Abschluss von Auslieferungsabkommen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen das regionale Problem der Straflosigkeit angehen. Die Beziehungen zu Slowenien standen unter dem Zeichen der noch ungelösten Grenzfrage. Dieses Problem führte zu Verzögerungen bei den Beitrittsverhandlungen, sodass viele Kapitel bis Oktober 2009 nicht geöffnet bzw. nicht geschlossen werden konnten, obwohl sie in technischer Hinsicht bereits abschlossen waren. Die Kommission hat bei der Lösung dieses Streites vermittelt. In den letzten sechs Monaten unternahm die Kommission mit Unterstützung des Dreiervorsitzes intensive Vermittlungsbemühungen, die im September 2009 zum Abschluss einer politischen Vereinbarung zwischen Kroatien und Slowenien führten. Die Kommission begrüßt die jüngsten Fortschritte, die die Öffnung bzw. provisorische Schließung vieler Kapitel anlässlich der Beitrittskonferenz im Oktober ermöglichten. Die Wirtschaft Kroatiens bekommt die Folgen der weltweiten Krise zunehmend zu spüren. In der ersten Jahreshälfte 2009 schlitterte auch Kroatien in die Rezession und die Arbeitslosigkeit nahm zu. Allerdings wurde durch eine umsichtige Geldpolitik die gesamtwirtschaftliche Stabilität gewahrt. Trotz einiger Bemühungen um Sanierung des Haushalts nahm das Haushaltsdefizit erheblich zu. Der Bankensektor hielt der Krise stand. Eine hohe Auslandsverschuldung und hohe kurzfristige Rückzahlungsverpflichtungen machen die kroatische Wirtschaft anfällig. Die Umstrukturierung der Wirtschaft und die Privatisierung kamen nur schleppend voran und das Unternehmensumfeld wurde nur in begrenztem Maße verbessert. Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so verfügt Kroatien nach wie vor über eine funktionierende Marktwirtschaft. Die kroatische Wirtschaft dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union mittelfristig standzuhalten, vorausgesetzt, dass die Regierung die umfassenden Reformprogramme mit Entschlossenheit weiter umsetzt, um die strukturellen Schwächen der Wirtschaft zu verringern. Insgesamt trug die Wirtschaftspolitik in angemessener Weise dazu bei, den Auswirkungen der Krise entgegenzuwirken. Vor allem die Geldpolitik wurde erfolgreich eingesetzt, um durch Änderung des Regulierungsrahmens die Engpässe bei der Fremdwährungsliquidität abzumildern und dadurch die Finanzstabilität zu wahren. Angesichts des zunehmenden Drucks auf die öffentlichen Finanzen wurden im Rahmen sukzessiver Überarbeitungen des Haushaltsplans einige Anpassungen auf der Ausgabenseite vorgenommen und Maßnahmen ergriffen, um den Rückgang der Einnahmen zu kompensieren. Die Rechtsgrundlage für die strategische und mehrjährige Haushaltsplanung und Berichterstattung wurde verbessert. Eine Gesundheitsreform wurde verabschiedet, um die Finanzlage im Gesundheitswesen zu verbessern. Die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte nahmen ab, die Wechselkurstabilität wurde gewahrt und der Inflationsdruck ging zurück. Der Bankensektor erwies sich als schockresistent und das Kreditwachstum nahm ab. Die kroatische Wirtschaft ist bereits gut in die Wirtschaft der EU integriert. Allerdings mangelt es der Wirtschaftspolitik der Regierung gelegentlich an einer klaren mittelfristigen Orientierung. Die Koordinierung der Politik zwischen den einzelnen Ministerien und zwischen Regierung und Zentralbank ist bisweilen unzureichend. Im Allgemeinen kommen die Strukturreformen nur schleppend voran, vor allem im Zusammenhang mit der Umstrukturierung unrentabler Unternehmen. Der Arbeitsmarkt leidet unter niedrigen Beschäftigungs- und Erwerbsquoten, die infolge der Krise weiter gesunken sind. Die Maßnahmen zur Beseitigung von Arbeitsmarktrigiditäten waren nur begrenzt erfolgreich. Vor dem Hintergrund der Krise sind erhebliche Risiken in Bezug auf höhere Ausgaben und weiter fallende Einnahmen entstanden. Das Haushaltsdefizit ist stark gestiegen. Die verspätete finanzpolitische Reaktion darauf zeugt von Mängeln in der Haushaltsplanung. Außerdem waren im Hinblick auf eine verbesserte Effizienz der öffentlichen Ausgaben nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Sozialtransfers waren weiterhin hoch und nur ungenau auf die Zielgruppen ausgerichtet und viele Staatsunternehmen erhielten nach wie vor staatliche Unterstützung durch Subventionen und Bürgschaften. Aus diesem Grund bleibt die Formulierung einer glaubwürdigen finanzpolitischen Strategie, die auf die Verringerung von Haushaltsrigiditäten und auf Effizienzsteigerungen bei den öffentlichen Aufgaben ausgerichtet ist, eine zentrale Herausforderung. Bei der Vereinfachung der Unternehmensregistrierung wurden weitere Fortschritte erzielt, doch das Investitionsklima wird weiterhin durch übermäßige Regulierung und die vielen parafiskalischen Abgaben beeinträchtigt. Kroatien hat seine Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen verbessert. Die Vorbereitungen auf die Erfüllung der EU-Anforderungen kamen weiterhin gut voran und in den meisten Bereichen wurde inzwischen ein gutes Maß an Angleichung an den EU-Rechtsbestand erreicht. In den meisten Bereichen wurden vor allem bei der Rechtsangleichung, aber auch beim Aufbau von Verwaltungskapazitäten, gute Fortschritte erzielt. Allerdings sind künftig weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die weitere Stärkung der zur vollständigen Umsetzung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten. Außerdem ist weitere Wachsamkeit vonnöten, um zu gewährleisten, dass die infolge des wirtschaftlichen Abschwungs notwendigen Haushaltskürzungen sich nicht übermäßig auf die Vorbereitungen auf den EU-Beitritt auswirken. Im Bereich des freien Warenverkehrs wurden gute Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung ist zwar weit fortgeschritten, doch insbesondere in Bezug auf Konformitätsbewertung, Messwesen und Marktüberwachung noch unvollständig. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Angleichung an den Besitzstand abzuschließen und die notwendigen Umsetzungskapazitäten aufzubauen. Auch hinsichtlich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Hier wurde inzwischen ein befriedigendes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings sind nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um die insbesondere zur Koordinierung der Sozialsicherungssysteme notwendigen Verwaltungskapazitäten aufzubauen. In Bezug auf das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr wurden einige Fortschritte erzielt. Hier wurde inzwischen ein ordentliches Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings sind weitere Angleichungsschritte notwendig. Auch die Verwaltungskapazitäten müssen gestärkt werden. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs sind einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere im Hinblick auf die Liberalisierung des Immobilienmarkts und Gesetzesänderungen bei der Bekämpfung der Geldwäsche. Insgesamt wurde inzwischen ein ordentliches Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings werden weitere Anstrengungen erforderlich sein, um vor allem die Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche um- und durchzusetzen und sowohl die Liberalisierung des Kapitalverkehrs als auch die Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Zahlungsdienste abzuschließen. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens waren gute Fortschritte zu verzeichnen; so konnte vor allem der Aufbau der notwendigen institutionellen Strukturen abgeschlossen werden. Insgesamt sind die Vorbereitungen weit fortgeschritten. Allerdings muss die Rechtsangleichung abgeschlossen und die Verwaltungskapazität auf allen Ebenen des öffentlichen Auftragswesens gestärkt werden, um vor allem die Korruption wirksam zu bekämpfen, Unregelmäßigkeiten zu beheben und mögliche politische Einmischung abzuwehren. Im Bereich des Gesellschaftsrechts waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Angleichung an den Besitzstand verläuft nach Plan. Auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung sind allerdings weitere Maßnahmen erforderlich, um die neuen gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und die Verwaltungskapazitäten zu stärken. In Bezug auf die Rechte an geistigem Eigentum wurden bei der Rechtsangleichung und -durchsetzung Fortschritte erzielt. Hier wurde bereits ein sehr hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Insgesamt muss die Gesellschaft stärker für die Rechte an geistigem Eigentum sensibilisiert werden. Außerdem sollte der zunehmenden Beteiligung organisierter Verbrecherbande an Straftaten im Zusammenhang mit Rechten an geistigem Eigentum Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im Bereich der Wettbewerbspolitik wurden mit der Verabschiedung des Wettbewerbsgesetzes und der Veröffentlichung von Ausschreibungen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung/Privatisierung angeschlagener Werften erhebliche Fortschritte erzielt. Insgesamt wurde inzwischen ein ordentliches Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings sind nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um die Umstrukturierung der Werften abzuschließen. Auch zur Verbesserung der Durchsetzungsbilanz der Wettbewerbsbehörde im Kartellbereich, zur Angleichung des kroatischen Rundfunkgesetzes und im Stahlsektor sind weitere Maßnahmen notwendig. Bei den Finanzdienstleistungen sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung ist sehr weit fortgeschritten, doch hinsichtlich der Umsetzung sind weitere Anstrengungen erforderlich. Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Fähigkeit der Aufsichtsbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben und zur Verbesserung der Konsultation mit dem Finanzsektor zu stärken. Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien wurden gute Fortschritte erzielt. Hier wurde bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Fähigkeit der Aufsichtsbehörde zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Rechtsrahmens und zur nachhaltigen Liberalisierung des Markts für elektronische Kommunikation zu stärken. Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung wurde vor allem bei der Erhebung und Verarbeitung von Agrardaten Fortschritte erzielt. Insgesamt sind die Vorbereitungen einigermaßen fortgeschritten. Allerdings erfordert die Einrichtung der Zahlstelle und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems/des Landparzellenkennzeichnungssystems noch erhebliche Anstrengungen. Außerdem ist eine weitere Angleichung der Unterstützungsmaßnahmen an die GAP unerlässlich, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Im Bereich der ländlichen Entwicklung muss die Aufnahmekapazität für EU-Heranführungsmittel verbessert werden. Im Bereich Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit wurden vor allem bei der Umsetzung neuer Gesetze gute Fortschritte erzielt. Die Vorbereitungen sind insgesamt fortgeschritten. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um vor allem in Bezug auf die Durchführung des nationalen Programms zur Modernisierung von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten, und den Aufbau der notwendigen Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten für die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands abzuschließen. Im Bereich der Fischerei hat Kroatien gute Fortschritte erzielt. Die Vorbereitungen sind insgesamt in einem sehr fortgeschrittenen Stadium. Allerdings wird Kroatien seine Anstrengungen verstärken müssen, um die noch verbleibenden Angleichungslücken in Bezug auf Flottenmanagement, Inspektion und Kontrolle, Strukturmaßnahmen und staatliche Beihilfe zu schließen. Im Bereich Verkehr sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Hier wurde bereits ein ordentliches Maß an Rechtsangleichung erreicht. Im Bereich Seeverkehr und in Bezug auf die Zivilluftfahrtsbehörde (insbesondere hinsichtlich der Luftverkehrssicherheit) und die Aufsichtsbehörde für die Eisenbahn müssen die Verwaltungskapazitäten weiter gestärkt werden. Eine weitere Rechtsangleichung ist vor allem in den Bereichen Luftverkehr und Seekabotage. Im Kapitel Energie sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Angleichung an den einschlägigen Besitzstand ist in einem sehr fortgeschrittenen Stadium. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Verwaltungskapazitäten zu stärken, das Funktionieren der Strom- und Gasmärkte zu verbessern und die Ziele für erneuerbare Energie zu erreichen. Im Bereich Steuern wurden vor allem bei der Rechtsangleichung gute Fortschritte erzielt. Die diskriminierende Verbrauchsteuer auf Zigaretten wurde aufgehoben und das kroatische Recht in den Bereichen Direktsteuern, Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuer weiter dem EU-Besitzstand angeglichen. Trotzdem ist vor allem bei der Mehrwertsteuer eine weitere Rechtsangleichung erforderlich. Die Bemühungen um Ausbau der Verwaltungskapazitäten, u. a. im Bereich der IT-Interkonnektivität, sollten fortgesetzt werden. Bei der Wirtschafts- und Währungspolitik hat Kroatien beträchtliche Fortschritte erzielt. Die Angleichung an den Besitzstand ist insgesamt in einem sehr fortgeschrittenen Stadium. Die Maßnahmen zur Verankerung der Unabhängigkeit der Zentralbank im kroatischen Recht müssen abgeschlossen werden. Auch in Bezug auf die Politikkoordinierung sind weitere Anstrengungen erforderlich. Im Bereich Statistik wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Hier wurde inzwischen ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings sollten die Maßnahmen zur weiteren Angleichung der kroatischen Statistik an den EU-Standard fortgesetzt werden. Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden gute Fortschritte erzielt. Ein gutes Maß an Rechtsangleichung wurde erreicht, auch wenn insbesondere in Bezug auf das Arbeitsrecht noch einige Angleichungslücken verbleiben. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Verwaltungskapazitäten rechtzeitig vor dem Beitritt zu stärken und damit die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands zu gewährleisten. Im Bereich der Unternehmens- und Industriepolitik wurden einige Fortschritte erreicht. In diesem Kapitel ist die Angleichung an den Besitzstand insgesamt in einem sehr fortgeschrittenen Stadium. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um das System zur Abschätzung der Folgen neuer Rechtsvorschriften in die Praxis umzusetzen und die Rahmenbedingungen für KMU zu verbessern. Bei der Entwicklung der Verkehrs- und Energienetze im Einklang mit den Zielen und Konzepten der TEN-Verkehrs- und Energienetze wurden gute Fortschritte erzielt. Insgesamt ist die Angleichung an den Besitzstand in einem recht fortgeschrittenen Stadium. Im Bereich der Regionalpolitik wurden vor allem bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der IPA-Komponenten, die als Vorläufer der Strukturfonds dienen, einige Fortschritte erzielt. Insgesamt ist eine teilweise Angleichung des kroatischen Rechts festzustellen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die rechtlichen und operativen Anforderungen der gemeinschaftlichen Kohäsionspolitik zu erfüllen. Neben der Stärkung der Verwaltungskapazitäten und dem Aufbau eines Bestands an durchführungsreifen Projekten muss Kroatien seine Fähigkeiten im Bereich Finanzmanagement und -kontrolle weiter verbessern. Im Bereich Justiz und Grundrechte hat Kroatien einige Fortschritte erzielt. Die Reformen im Justizwesen wurden fortgesetzt, doch bestehen vor allem in Bezug auf die richterliche Unabhängigkeit und die Effizienz der Gerichte nach wie vor erhebliche Herausforderungen. Die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zeitigten erste Ergebnisse, aber die Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor verbreitet und die verfügbaren Instrumente werden nicht mit der notwendigen Konsequenz eingesetzt, vor allem bei der Bekämpfung der Korruption in der Politik. Die Rechtsvorschriften zum Schutz der Grundrechte sind insgesamt ausreichend, doch trotz gewisser Fortschritte sind hinsichtlich deren Umsetzung, vor allem im Zusammenhang mit Minderheiten, noch einige größere Defizite festzustellen. In Bezug auf die freie Meinungsäußerung und Drohungen gegen Journalisten ist besondere Wachsamkeit gefordert. Im Kapitel Recht, Freiheit und Sicherheit hat Kroatien insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung des Drogen- und Menschenhandels und die Grenzverwaltung einige Fortschritte erzielt. Allerdings muss Kroatien seine Anstrengungen verstärken, um die Erfüllung der EU-Anforderungen – insbesondere in Bezug auf den Aufbau von Verwaltungskapazitäten, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Entwicklung der zur wirksamen Verwaltung der Außengrenzen notwendigen Infrastrukturen, Ausrüstungen und Ressourcen – bis zum Beitritt zu gewährleisten. Im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden gute Fortschritte erzielt – hier sind die Vorbereitungen bereits in einem recht fortgeschrittenen Stadium. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die uneingeschränkte Beteiligung Kroatiens am Europäischen Forschungsraum sicherzustellen. Im Bereich Bildung und Kultur sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Hier ist bereits ein gutes Maß an Rechtsangleichung festzustellen. Kroatien sollte seine Vorbereitungen auf die Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ fortsetzen. Auch der Erwachsenenbildung muss gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im Bereich Umwelt wurden vor allem im Hinblick auf Luftqualität, Verminderung der Umweltverschmutzung durch Industriebetriebe und Risikomanagement sowie Klimawandel gute Fortschritte erzielt. Insgesamt kommen die Vorbereitungen Kroatiens gut voran. Allerdings sind zur vollständigen Angleichung an den Besitzstand im Wassersektor und beim Naturschutz noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Die Umsetzung der horizontalen Rechtsvorschriften, nicht zuletzt bezüglich strategischer Umweltverträglichkeitsprüfungen und des Zugangs zu den Gerichten in Umweltfragen, muss verbessert werden. Die Verwaltungskapazitäten auf zentralstaatlicher und kommunaler Ebene müssen gestärkt werden. Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden gute Fortschritte erzielt. Hier wurde inzwischen ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings sind zur weiteren Stärkung der Verwaltungskapazitäten nachhaltige Anstrengungen erforderlich. Im Bereich Zollunion, in dem das kroatische Recht bereits weitgehend dem Besitzstand angeglichen wurde, waren gute Fortschritte zu verzeichnen. Kroatien hat seine Verwaltungskapazitäten gestärkt, die IT-Interkonnektivität verbessert und mit der Umsetzung einer kohärenten Korruptionsbekämpfungsstrategie innerhalb der Zollverwaltung begonnen. In den noch verbleibenden Bereichen der Rechtsangleichung, bei der Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie und im Bereich der IT-Interkonnektivität sind weitere Anstrengungen erforderlich. Im Bereich der Außenbeziehungen hat Kroatien einige Fortschritte erzielt. Die Vorbereitungen auf die Einführung der gemeinsamen Handelspolitik der EU kommen gut voran. Allerdings sollte Kroatien bei der Ergreifung von handelspolitischen Schutzmaßnahmen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen beachten. In Bezug auf Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe sind weitere Anstrengungen erforderlich. Im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist Kroatien gut vorangekommen und hat insgesamt ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Das Land beteiligt sich nach wie vor an mehreren ESVP-Missionen. Kroatien muss nun die Um- und Durchsetzung der Rüstungskontrollen, einschließlich der Transparenz rüstungsbezogener Informationen, verstärken und die Kapazitäten für die uneingeschränkte Umsetzung der GASP-ESVP weiter ausbauen. Im Bereich der Finanzkontrolle waren Fortschritte zu verzeichnen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die nachhaltige Weiterentwicklung des Systems der internen öffentlichen Finanzkontrolle auf zentralstaatlicher und kommunaler Ebene zu gewährleisten. Der Grundsatz der funktionalen und finanziellen Unabhängigkeit des Staatlichen Rechnungshofs muss in der Verfassung verankert werden. Im Bereich der Finanz- und Haushaltsbestimmungen wurden durch den Ausbau der institutionellen Kapazitäten gute Fortschritte erzielt. Insgesamt weist Kroatien – bis auf die Zuckerabgaben – ein gutes Maß an Rechtsangleichung auf. Die Vorbereitungen auf die Anwendung des Eigenmittelsystems müssen fortgesetzt werden. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Die Präsidentschafts- und Kommunalwahlen 2009 entsprachen den meisten internationalen Standards, und die meisten Empfehlungen des OSZE/BDIMR für die Durchführung früherer Wahlen wurden befolgt. Der politische Dialog verbesserte sich: Die Regierungskoalition ist stabil, das politische Klima ist von mehr Kooperationsgeist geprägt und das Parlament arbeitet effizienter. Die wichtigsten Prioritäten der Beitrittspartnerschaft – Reform des Polizeidienstes, des Justizsystems, der öffentlichen Verwaltung sowie die Bekämpfung der Korruption – wurden weitgehend umgesetzt Auf dieser Grundlage und in Anbetracht der allgemeinen Fortschritte im Reformprozess, ist die Kommission der Auffassung, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien die politischen Kriterien in ausreichendem Maß erfüllt. Die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid trägt weiterhin maßgeblich zur Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei. Bei der Umsetzung des Gesetzes über Sprachen, Dezentralisierung und eine ausgewogene Vertretung der ethnischen Gemeinschaften hat es Fortschritte gegeben. Weitere konstruktive Initiativen sind erforderlich, um die Ziele des Abkommens von Ohrid zu erreichen. Der Ablauf der Präsidentschafts- und Kommunalwahlen von 2009 entsprach den meisten internationalen Standards. Die Wahltage verliefen friedlich, das politische Klima war ruhig, und beim Wahlablauf war eine deutliche Verbesserung gegenüber den Parlamentswahlen von 2008 zu verzeichnen. Die vom OSZE/BDIMR festgestellten Mängel müssen beseitigt werden. Der politische Dialog, eine der Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft, hat sich verbessert. Die Koalitionsregierung war stabil. Die größte Oppositionspartei hat den Vorsitz des Nationalen Rates für Europäische Integration übernommen. Der Parlamentsbetrieb wurde insbesondere durch die Einführung von Verfahrensregeln verbessert; darüber hinaus wurde ein Gesetz über das Parlament angenommen. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere um die Rolle des Parlaments zu stärken. Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, einer der Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft, sind einige Fortschritte zu verzeichnen; dies gilt auch für den öffentlichen Dienst. Mit den Änderungen des im September angenommenen Gesetzes über den öffentlichen Dienst wurden die Bestimmungen gestärkt, die auf die Sicherstellung einer leistungsorientierten Einstellungs- und Beförderungspolitik abzielen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Transparenz, die Professionalität und die Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. Es muss sichergestellt werden, dass die Einhaltung der Bestimmungen im Sinne des Gesetzes gewährleistet wird. Bei der Polizeireform, einer der Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft, wurden weitere Fortschritte erzielt. Das neue Polizeikommandantensystem auf lokaler und regionaler Ebene ist voll funktionsfähig. Darüber hinaus wurde die Verwaltung verbessert und durch das Gesetz über interne Angelegenheiten eine Karrierelaufbahn im Polizeidienst eingeführt. Polizeibedienstete dürfen keine Ämter in politischen Parteien bekleiden. Weitere Fortschritte wurden bei der Reform des Justizsystems erzielt, die ebenfalls eine der Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft darstellt. Die ersten Absolventen der Akademie wurden zu Richtern und Staatsanwälten ernannt, und die neuen Gerichte und Instanzen wurden mit Personal ausgestattet und konnten ihre Arbeit aufnehmen; das Budget in diesem Bereich wurde bedeutend aufgestockt. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, um die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Justizwesens sicherzustellen, insbesondere indem die Bestimmungen über Ernennungen und Beförderungen eingehalten werden. Gute Fortschritte wurden bei der Stärkung und Umsetzung des Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung, einer der Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft, erreicht. Das Wahlgesetz und das Gesetz über die Finanzierung der politischen Parteien wurde zur Stärkung der Transparenz abgeändert; zudem kam es zu weiteren Anklageerhebungen und Verurteilungen in Fällen auf höchster Ebene, und die Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden verbesserte sich. Dennoch ist Korruption in vielen Bereichen weiterhin stark verbreitet und stellt ein ernstes Problem dar. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere was die Umsetzung der Rechtsvorschriften betrifft. Der gesetzliche und institutionelle Rahmen für den Schutz der Menschenrechte und Minderheiten ist weitgehend vorhanden. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um seine Umsetzung in einer Reihe von Bereichen zu verbessern. Die Zahl der Verdachtsfälle von Misshandlungen durch die Polizei ging nach der Auflösung bestimmter Polizeieinheiten, eingehenden Ermittlungen und der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen deutlich zurück. Ein unabhängiger externer Mechanismus zur Aufdeckung polizeilichen Fehlverhaltens im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR wurde jedoch noch nicht eingerichtet. Ein Aktionsplan für die Modernisierung der Gefängnisinfrastruktur wurde angenommen, aber es wurden noch keine bedeutenden Maßnahmen zur kurzfristigen Bewältigung der unmenschlichen und sich verschlechternden Haftbedingungen getroffen. Eine professionelle Verwaltung der Haftanstalten ist noch nicht gewährleistet. Hinsichtlich der Freiheit der Meinungsäußerung ist die Lage insgesamt zufriedenstellend. Die Sorge über die politische Einflussnahme in den Medien besteht jedoch fort. Hinsichtlich der Frauenrechte wurde nun mit der Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt begonnen. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die administrativen Kapazitäten im Bereich der Geschlechtergleichstellung auszubauen. Hinsichtlich der Rechte des Kindes ist ein Anstieg der Schulbesuchsraten zu verzeichnen. Nahezu alle Grundschüler besuchen später eine Sekundarschule. Das Gesetz über die Jugendgerichtsbarkeit trat im Juni in Kraft. Was die kulturellen und die Minderheitenrechte anbelangt, gab es einige weitere Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie für eine ausgewogene ethnische Vertretung, die im Einklang mit dem Rahmenabkommen von Ohrid steht: Die Zahl der Beamten, die einer ethnischen Minderheit angehören, stieg bis September 2009 auf 26 % auf zentralstaatlicher Ebene an. Das Sprachengesetz, das eine stärkere Verwendung der albanischen Sprache vorsieht, wird im Parlament bereits umgesetzt. Es wurde ein spezialisiertes Amt für den Schutz der Rechte der kleineren Gemeinschaften angenommen, das seine Arbeit jedoch noch nicht aufgenommen hat. In den weiterführenden Schulen der Stadt Struga wurde der ethnisch gemischte Schulunterricht zu Beginn des Schuljahres 2009-10 teilweise wieder eingeführt. Die Behörden müssen jedoch weitere Anstrengungen unternehmen, um die Integration der ethnischen Gemeinschaften des Landes, insbesondere im Bildungswesen, zu fördern. Die Belange der kleineren ethnischen Minderheiten werden nach wie vor nicht hinreichend berücksichtigt. Geringe Fortschritte wurden bei der Roma-Politik erzielt. Die vier Aktionspläne im Rahmen der Initiative „Jahrzehnt der Roma-Integrierung 2005-2015“ werden weiterhin nur langsam umgesetzt, wenngleich für ihre Umsetzung staatliche Mittel bereitgestellt wurden. Die Verwaltungskapazitäten des Amtes des Roma-Ministers ohne Portfolio und der für die Umsetzung der Roma-Strategie zuständigen Behörden müssen deutlich gestärkt werden. Die Lebensbedingungen der Roma sind nach wie vor äußerst schwierig, und es kommt weiterhin zu erheblichen Diskriminierungen dieser Gruppe. Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen ist festzustellen, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ihre uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien aufrechterhalten hat. Inländische Gerichte bearbeiten derzeit die vier vom Internationalen Strafgerichtshof (ICTY) an die nationalen Behörden zurückgewiesenen Fälle. Was den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mit dem Gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU im Einklang. Das Land muss sich dem EU-Standpunkt anpassen. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien beteiligte sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA). Sie pflegt gutnachbarschaftliche Beziehungen zu den Ländern der Region. Die Beziehungen zu Griechenland sind jedoch durch den ungelösten Streit um den Ländernamen weiterhin beeinträchtigt. Das Land beteiligt sich aktiv an der Aushandlung einer Lösung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Handlungen und Äußerungen, die sich negativ auf die gutnachbarschaftlichen Beziehungen auswirken könnten, sollten vermieden werden. Die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, ist nach wie vor von grundlegender Bedeutung. Das Wirtschaftswachstum der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verlangsamte sich und war im Jahr 2009 infolge des verschlechterten internationalen Umfelds sogar leicht rückläufig. Die Inflation ging deutlich zurück, was hauptsächlich auf die niedrigeren internationalen Energie- und Rohstoffpreise zurückzuführen ist. Einige Fortschritte wurden bei der Beseitigung der strukturellen Arbeitslosigkeit und dem Abbau von Beschäftigungshemmnissen erreicht. Allerdings bleibt die weiterhin äußerst hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen Menschen und Personen mit schlechter Ausbildung, ein ernsthaftes Problem. Schwachstellen im Verwaltungs- und Rechtsstaatssystem wirken sich weiterhin negativ auf das Geschäftsklima aus. Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so ist die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien gut vorangekommen. Sie hat einen weiteren Schritt hin zur Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft getan. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, vorausgesetzt, es führt sein Reformprogramm rigoros durch und beseitigt verbleibende signifikante Schwachstellen. Der breite Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik konnte weitgehend gewahrt werden. Die Privatisierung ist weitgehend abgeschlossen. Ebenso die Preis- und Handelsliberalisierung. Der Marktzutritt und die Unternehmenseintragung wurden weiter verbessert, und der Rechtsrahmen in dem Bereich wurde weiter vereinfacht. Auch die Konkursverfahren wurden weiter vereinfacht, und die Eigentumsregistrierung ist gut vorangeschritten. Die Behörden verstärkten ihre Bemühungen zum Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit und ergriffen Maßnahmen zum Abbau der steuerlichen Belastung der Arbeit. Die finanzielle Unabhängigkeit der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden wurde gestärkt. Die Finanzintermediation nahm leicht ab, insgesamt bekam der Sektor die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise jedoch gut in den Griff. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Förderung des Humankapitals ergriffen. Im Kontext der Wahlen und der globalen Wirtschaftskrise verschlechterte sich jedoch der allgemeine Policy-Mix. Die Verwaltung der öffentlichen Finanzen verschlechterte sich, was mit einem Anstieg der öffentlichen Ausgaben einherging, insbesondere bei den Einkommenstransfers, Subventionen und Renten, welche weit über Inflationsniveau anstiegen. Dies führte zu einer starken Zunahme der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte, da die Finanzierung des öffentlichen Sektors auf größere private Investitionen angewiesen ist. Die Staatsverschuldung nahm zu, hält sich jedoch weiter auf einem relativ niedrigen Niveau. Der Zufluss ausländischer Direktinvestitionen ist infolge der Verschlechterung des internationalen Umfelds deutlich zurückgegangen. Die zur Bewältigung der strukturellen Arbeitslosigkeit verfügbaren Mittel sind weiterhin begrenzt, die Arbeitslosigkeit hingegen ist unverändert hoch. Die Institutionellen Schwachstellen müssen beseitigt und die Rechtsstaatlichkeit verbessert werden, um ein reibungsloses Funktionieren der Marktwirtschaft zu ermöglichen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die öffentliche Verwaltung und das Justizwesen zu stärken sowie um die Rechtssicherheit und das Unternehmensumfeld zu verbessern. Den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden fehlt es immer noch an der nötigen Unabhängigkeit und Mittelausstattung, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Trotz der Bemühungen, die zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft unternommen wurden, ist der informelle Sektor weiterhin sehr umfangreich. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat weitere Anstrengungen unternommen, um ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu verbessern, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Zoll, Steuern sowie Freiheit, Sicherheit und Recht. In bestimmten anderen Bereichen wie Energie, Umwelt, Beschäftigung und Sozialpolitik wurden geringere Fortschritte erzielt. Bei der Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft sind einige Fortschritte festzustellen. Nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich, um die Verwaltungskapazität für die Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu stärken. Die im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens eingegangenen Verpflichtungen wurden im Einklang mit den relevanten Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft umgesetzt. Einige Fortschritte sind im Bereich des freien Warenverkehrs zu vermelden. Ein bedeutender Teil des horizontalen und sektoralen Besitzstand muss noch umgesetzt werden. Einige Fortschritte wurden in den Bereichen Freizügigkeit der Arbeitnehmer erzielt, wo sich die Angleichung an den Besitzstand der Gemeinschaft noch in einem frühen Stadium befindet. Hinsichtlich des Niederlassungsrechts und der Dienstleistungsfreiheit wurden uneinheitliche Fortschritte erzielt. Es besteht keine ausreichende Koordinierung zwischen den verschiedenen für grenzübergreifende Dienstleistungen zuständigen Behörden. Die Fortschritte im Bereich des freien Kapitalverkehrs konzentrierten sich hauptsächlich auf die Bekämpfung der Geldwäsche. Die in der ersten Phase des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens eingegangenen Verpflichtungen wurden 2008 erfüllt. Beim öffentlichen Beschaffungswesen wurden gute Fortschritte erzielt und bedeutende Schritte zur Angleichung an den Besitzstand der Gemeinschaft getan. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Verwaltungskapazität auf allen Ebenen zu stärken. Auch im Bereich Gesellschaftsrecht wurden gute Fortschritte erzielt, wenngleich bei der Angleichung des Rechtsrahmens für Rechnungswesen und Rechnungsprüfung ein Rückstand zu verzeichnen ist. Einige Fortschritte wurden im Hinblick auf die Stärkung des Rechtsrahmens und der Verwaltungskapazität im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum erzielt. Die Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften wurde zwar verbessert, ist jedoch noch nicht ausreichend. Einige Fortschritte wurden im Bereich Wettbewerb erzielt. Eine glaubwürdige Rechtsdurchsetzung wurde insbesondere im Bereich Unternehmenszusammenschlüsse erzielt, wenngleich die Bekämpfung der Kartellbildung gestärkt werden sollte. Die Zahl der vorherigen Genehmigung von Beschlüssen über staatliche Beihilfen hat zugenommen. Die personellen und finanziellen Ressourcen der Wettbewerbsbehörde sind nach wie vor unzureichend. Bei den Finanzdienstleistungen hat es einige Fortschritte gegeben, hauptsächlich im Zusammenhang mit der rechtlichen Entwicklung im Bankensektor, bei den Wertpapiermärkten, Wertpapierdienstleistungen und den Renten-/Pensionsleistungen. Der Versicherungsmarkt hingegen wird noch nicht angemessen reguliert und überwacht. Fortschritte wurden in den Bereichen elektronische Kommunikation und Dienstleistungen der Informationsgesellschaft erzielt. Der Wettbewerb auf dem elektronischen Kommunikationsmarkt nahm infolge des Liberalisierungsprozesses zum Nutzen der Verbraucher zu. Im audiovisuellen Bereich unterliegen der Rundfunkrat und die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt weiterhin der politischen Einflussnahme. Insgesamt sind die Vorbereitungen in den Bereichen Informationsgesellschaft und Medien weiter vorangekommen. Fortschritte wurden in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums erzielt. Die Verwaltungskapazität der Zahlstelle und der für die Verwaltung der EU-Heranführungsmittel zuständigen operativen Strukturen wurde gestärkt, während sie in anderen Bereichen weiterhin unzulänglich ist. Die Angleichung an den Besitzstand der Gemeinschaft erfordert weitere Anstrengungen, insbesondere was die Umsetzung der angenommenen Rechtsvorschriften betrifft. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden einige Fortschritte – hauptsächlich bei der Gesetzgebung – erzielt. Die Verwaltungskapazität, sowohl was die Anzahl als auch die Qualifikation der Mitarbeiter betrifft, reicht jedoch nach wie vor nicht aus, um eine ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten. Gute Fortschritte wurden bei der Verkehrspolitik, insbesondere im Bereich Straßenverkehr und Straßennutzungsgebühren, erzielt. Generell ist festzuhalten, dass die Angleichung der Rechtsvorschriften in allen Sektoren voranschreitet. Die Verwaltungskapazität ist jedoch in allen Verkehrsbereichen unzureichend, und zwar sowohl was die Anzahl der Mitarbeiter als auch deren Fähigkeiten betrifft. Es müssen noch unabhängige Regulierungs- und Sicherheitsbehörden für den Luft- und Schienenverkehr geschaffen werden. Einige Fortschritte wurde im Energiesektor erzielt. Es sind jedoch noch Änderungen des Energiegesetzes und eine korrekte Umsetzung der Rechtsvorschriften erforderlich, um den Anforderungen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft zu genügen. Ein effektiv funktionierender Elektrizitätsmarkt muss erst noch aufgebaut werden. Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Strahlenschutz muss weiter erhöht werden. Im Bereich Steuern wurden gute Fortschritte erzielt. Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der indirekten Steuern ist gut vorangekommen. Weitere Anstrengungen sind im Bereich der direkten Steuern erforderlich. Die operative Kapazität des staatlichen Finanzamtes wurde gestärkt, sodass sich die Steuereinziehung verbesserte. Einige Fortschritte wurden bei der Rechtsangleichung und der Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik erzielt. Die Vorbereitungen in diesem Bereich verlaufen planmäßig. Gute Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Sektorstatistiken und der Angleichung der Klassifizierungen an den Besitzstand der Gemeinschaft erzielt. Die Infrastrukturen im Statistikbereich wurden gestärkt, aber es stehen weiterhin nur geringe Ressourcen zur Verfügung. Im Bereich Soziales und Beschäftigung sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Ein funktionierender und repräsentativer sozialer Dialog muss erst noch entwickelt werden. Die Verwaltungskapazität wird zwar allmählich gestärkt, aber für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften und Strategien ist sie nach wie vor nicht ausreichend. Gute Fortschritte wurden im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik erzielt. Die finanziellen Ressourcen und die Verwaltungskapazität der für die Umsetzung der Unternehmens- und Industriepolitik zuständigen Behörden sind nicht ausreichend. Die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Kapitel kommt mäßig voran. Fortschritte wurden beim Aufbau der transeuropäischen Netze erzielt. Die Vorbereitungen in diesem Bereich sind gut vorangeschritten. Einige Fortschritte sind im Bereich der Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente zu verzeichnen, insbesondere dank der verstärkten Anstrengungen zur Umsetzung der IPA-Komponenten als Vorläufer der Strukturfonds. Die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich kommt insgesamt voran. Im Bereich Justiz und Grundrechte sind gute Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption sowie einige Fortschritte bei der Reform des Justizwesens und der Wahrung der Grundrechte zu verzeichnen. Die neu geschaffenen Institutionen und die Aufstockung der Budgetmittel trugen zu einer Steigerung der allgemeinen Effizienz des Justizsystems bei, es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Unabhängigkeit des Systems sicherzustellen. Was die Korruptionsbekämpfung betrifft, sind weitere Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruption auf höchster Ebene, der Stärkung des institutionellen Rahmens sowie bei der Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden zu verzeichnen. Das Wahlgesetz und das Gesetz über die Finanzierung der politischen Parteien wurden zur Stärkung der Transparenz abgeändert. Dennoch ist Korruption in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet und stellt weiterhin ein ernstes Problem dar. Es bedarf weiterer Bemühungen in diesem Bereich. Der rechtliche und strategische Rahmen zur Stärkung der Grundrechte ist weitgehend vorhanden, aber seine Umsetzung ist uneinheitlich und bedarf noch weiterer Anstrengungen. Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht ging das Land weiterhin die wichtigsten Herausforderungen an. Was die Visaliberalisierung betrifft, wurden große Fortschritte in den vom Fahrplan abgedeckten Bereichen erzielt und die Kriterien der darin festgelegten Benchmarks erfüllt. Auf der Grundlage der erzielten Fortschritte schlug die Kommission im Juli 2009 die Aufhebung der Visumpflicht für die Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vor [10]. Gute Fortschritte sind in den Bereichen Asyl und Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels zu verzeichnen, ebenso wie im Bereich Außengrenzen und Schengen. Die Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Polizeireform hat sich verbessert, wird jedoch nach wie vor durch das nicht voll entwickelte Personalmanagement beeinträchtigt. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die Nutzung spezieller Ermittlungstechniken, des Zeugenschutzes und einer durch den Nachrichtendienst unterstützten Polizeiarbeit hat sich verbessert. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, insbesondere zum Aufbau eines umfassenden kriminalpolizeilichen Fahndungssystems. Was die Rechtsvorschriften und die Verwaltungskapazität in diesem Bereich betrifft, wurde ein höherer Grad der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erzielt. Die Entwicklungen in diesem Bereich schreiten generell gut voran. Im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden einige Fortschritte erzielt. Die Verwaltungskapazität zur Förderung der Beteiligung an Rahmenprogrammen ist noch nicht hinreichend entwickelt. Die Vorbereitungen in diesem Bereich sind allgemein gut. Einige Fortschritte wurden in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend und Kultur erzielt, insbesondere was die Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen betrifft. Das Bildungsbudget reicht jedoch nach wie vor nicht aus, um die nationale Reformstrategie in diesem Bereich umzusetzen. Insgesamt sind die Vorbereitungen im Bereich Bildung und Kultur vorangekommen. Bei der Umsetzung des EU-Besitzstands im Umweltbereich wurden weitere Fortschritte erzielt, insbesondere bei den horizontalen Rechtsvorschriften und der Abfallwirtschaft. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich stellt jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Die Verwaltungskapazität – sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene – ist gering. Es sind erhebliche weitere Anstrengungen zur weiteren Angleichung an den EU-Besitzstand in diesem Sektor erforderlich, wie auch zur Sicherstellung der erforderlichen Investitionen. Insgesamt sind die Vorbreitungen im Umweltbereich mäßig vorangeschritten. Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Was die Verbraucherpolitik betrifft, gibt es immer noch kein wirksames und transparentes Überwachungssystem. Im Bereich öffentliche Gesundheit reichen die personellen und finanziellen Ressourcen nach wie vor nicht aus, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften, Strategien und Aktionspläne zu gewährleisten. Im Bereich Zollunion wurden nachhaltige Fortschritte erzielt, insbesondere was die administrativen und operativen Kapazitäten betrifft. Die Angleichung der Zollvorschriften an den Besitzstand ist zufriedenstellend, mit Ausnahme der Vorschriften für den Transitverkehr. Was die Umsetzung der Rechtsvorschriften und die Bekämpfung der grenzübergreifenden Kriminalität betrifft, hat sich die administrative Kapazität der Zollverwaltung weiterhin verbessert. Die Vorbereitungen in diesem Bereich schreiten planmäßig voran. Bei der Angleichung an die EU-Politik im Außenbereich wurden einige Fortschritte erzielt. Die Vorbereitungen in diesem Bereich schreiten generell planmäßig voran. Einige Fortschritte hat es im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik gegeben, insbesondere was die Stärkung der Verwaltungskapazität betrifft. Das Land hat die meisten Erklärungen und Gemeinsamen Standpunkte der EU übernommen und zeigt weiterhin Bereitschaft zur Beteiligung an ESVP-Einsätzen. Im Bereich der Finanzkontrolle wurden einige Fortschritte bei der Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften erzielt. Die Verwaltungskapazität der zuständigen Behörden wurde weiter gestärkt. Hinsichtlich der Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die operativen Kapazitäten der Zollbehörden und des Finanzamtes wurden verbessert, insbesondere was die Bekämpfung von MwSt.- und Zollbetrug betrifft. Montenegro Bei der Erfüllung der politischen Kriterien hat Montenegro weitere Fortschritte erzielt. Im Einklang mit der Europäischen Partnerschaft hat es die Vervollständigung seines Rechtsrahmens fortgesetzt und die administrativen und institutionellen Kapazitäten ausgebaut. Die Verfassung wurde insgesamt wirksam umgesetzt. Die Justizreform wurde fortgesetzt und zeigt erste Ergebnisse. Allerdings gibt es nach wie vor politische Einflussnahme im Justizwesen und der Strafverfolgung. Die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität muss entschlossen fortgesetzt werden. Der Ausbau der Verwaltungskapazität ist nach wie vor eine wichtige Herausforderung. Es besteht weiterhin ein breiter politischer Konsens in EU-Angelegenheiten. Die Kapazität des Parlaments zur Prüfung von Gesetzesvorschlägen und zur Überwachung der Umsetzung von Reformen muss gestärkt werden. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden weiter gestärkt. Die Umsetzung der Verfassung ist insgesamt gut vorangeschritten. Allerdings müssen einige wichtige Gesetze noch an die Verfassung angepasst werden. Die Leistungsfähigkeit der staatlichen Institutionen wurde verbessert, insbesondere in Bereichen mit Bezug zur europäischen Integration. Es bedarf weiterhin stärkerer politischer Entschlossenheit bei der Bekämpfung der Korruption, insbesondere von Korruption auf höchster Ebene. Bei der Leistungsfähigkeit des Parlaments wurden einige Fortschritte erzielt. Die Rechtssetzungstätigkeit ist weiterhin sehr rege gewesen und die administrative Kapazität des Parlaments wurde ausgebaut. Es muss jedoch seine Effizienz als Gesetzgebungsorgan und seine Kapazität zur Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben erheblich stärken. Bei den Parlamentswahlen im März 2009 wurden fast alle OSZE-Verpflichtungen und der sich aus dem Europarat-Beitritt ergebenden Verpflichtungen erfüllt. Allerdings hat das OSZE/BDIMR eine Reihe von Herausforderungen und Mängeln festgestellt, die noch zu beheben sind. Die Wahlgesetzgebung muss an die Verfassung angepasst werden. Die Regierung hat den Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen infolge der Erlangung der Unabhängigkeit des Landes fortgesetzt. Der Rahmen für die Koordinierung der europäischen Integration wurde verbessert und funktionierte weiterhin reibungslos. Bei den Reformen der öffentlichen Verwaltung wurden durch die Annahme wichtiger Rechtsvorschriften, die Weiterentwicklung der Verwaltungskapazität und eine verbesserte Personalverwaltung einige Fortschritte erzielt. Allerdings stellen mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen, neben strukturellen Unzulänglichkeiten und Korruption, weiterhin Hindernisse für die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen dar. Die Verwaltungskapazität ist immer noch begrenzt. Bedeutende Fortschritte sind nötig, um einen professionellen, rechenschaftspflichtigen und leistungsorientierten öffentlichen Dienst aufzubauen, der frei von politischer Einflussnahme ist. Die meisten Stellungnahmen und Empfehlungen des Amtes des Ombudsmanns wurden berücksichtigt. Allerdings muss das Gesetz über den Ombudsmann noch in vollem Maße mit der Verfassung in Einklang gebracht und die Kapazität des Amtes weiter ausgebaut werden. Es bedarf größerer Anstrengungen im Hinblick auf die Einrichtung und Ermächtigung unabhängiger und effizient arbeitender Aufsichts- und Regulierungsbehörden. Montenegro hat bei der Justizreform mäßige Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen wurde durch die Annahme einer neuen Strafprozessordnung weiter gestärkt. Es bedarf jedoch noch weiterer Bemühungen, um die Unabhängigkeit der Justiz und die Autonomie des Strafverfolgungssystems sicherzustellen. Die Fähigkeit der Strafverfolgung, ihre neuen Aufgaben im Rahmen der Strafprozessordnung wahrzunehmen, muss gestärkt werden. Innerhalb des Justizwesens müssen die Rechenschaftspflicht, die Integrität und die Effizienz weiter gefestigt werden. Bei dem Aufbau des rechtlichen und administrativen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung sind gute Fortschritte festzustellen. Beim weiteren Ausbau der mit Präventions- und Ermittlungsaufgaben befassten Korruptionsbekämpfungsstellen wurden Fortschritte erzielt. Dennoch ist die Korruption in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet und stellt weiterhin ein besonders ernstes Problem dar. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Vollständigkeit und der wirksamen Anwendung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Auch wenn eine positive Tendenz festzustellen ist, sind die Ermittlungskapazitäten der Strafverfolgungsbehörden und ihre Koordinierung unzureichend, so dass es in nur wenigen Fällen zu Verurteilungen kommt. In den Bereichen Parteienfinanzierung und Interessenkonflikte ist die Überwachung unzureichend. Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz, der in Montenegro im Großen und Ganzen mit den europäischen Standards im Einklang steht, sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. Im Bereich bürgerliche und politische Rechte wurden insgesamt einige Forschritte erzielt. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Folter und Misshandlung, Strafvollzug und Zugang zur Justiz zu verbessern. Der Bereich Freiheit der Meinungsäußerung ist weiterhin problematisch. Bei den Ermittlungen zu gewalttätigen Übergriffen auf Journalisten wurden Fortschritte erzielt. Allerdings wurden neue Vorfälle gemeldet. Einschüchternde Aussagen staatlicher Beamte zur Rolle der Medien und der NRO geben Anlass zu Sorge. Die Regierung muss konstruktiv mit Vertretern der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Der Schutz der Versammlungs- und Religionsfreiheit ist nach wie vor insgesamt zufriedenstellend. Allerdings steht eine Lösung der Frage der Rückgabe von Kircheneigentum noch aus und die staatlichen Stellen sollten hinsichtlich der Streitigkeiten zwischen der serbischen und montenegrinischen orthodoxen Kirche in Montenegro ihre Unparteilichkeit wahren. Im Bereich der Frauenrechte bedarf es großer Anstrengungen, insbesondere im Hinblick auf den mangelnden Schutz von Frauen vor jeglicher Form der Gewalt, da häusliche Gewalt nach wie vor weit verbreitet ist. In diesem Bereich müssen noch wichtige Rechtsvorschriften verabschiedet werden, zum Beispiel ein Gesetz über den Schutz vor Gewalt in der Familie. Die Annahme wesentlicher Rechtsvorschriften wie eines Antidiskriminierungsgesetzes steht noch aus. Es bedarf entschlossener Bemühungen, bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften und der Strategien zur Verbesserung der Kinderrechte und der Rechte sozial benachteiligter Gruppen Fortschritte zu erzielen. Hinsichtlich der Eigentumsrechte hat es 2008 weniger Beschwerden gegeben als im Vorjahr. Dennoch bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Eigentumsrückgabe. Montenegro hat bei der Umsetzung des Rechtsrahmens für den Minderheitenschutz einige Fortschritte erzielt. Die Minderheitenräte haben ihre Arbeit aufgenommen und ihnen wurden Mittel zugewiesen. Zur Verbesserung der Lage der Gemeinschaften der Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter wurden einige Schritte unternommen. Die Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen sind weiterhin ausgeglichen. Die soziale und wirtschaftliche Lage der Vertriebenen und der Bevölkerungsgruppen der Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter gibt jedoch weiterhin Anlass zu ernster Sorge. Diese Gruppen sind nach wie vor mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen konfrontiert. Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften und der politischen Strategien bedarf es einer größeren Entschlossenheit. Außerdem müssen mehr finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden. Das Gesetz über die Rechte und Freiheiten der Angehörigen von Minderheiten wurde hinsichtlich der Vertretung der Minderheiten noch nicht an die Verfassung angepasst. Für Vertriebene aus Bosnien und Herzegowina und Kroatien wurde ein Rechtsrahmen eingerichtet, um ihren Status zu regeln, aber die wirksame Umsetzung dieser Rechtsvorschriften wird noch nicht gewährleistet. Montenegro muss eine Lösung für den Status von Vertriebenen aus dem Kosovo finden und ihren Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten verbessern, der weiterhin beschränkt ist. Ihre Situation gibt nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Was regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbetrifft, so ist die Zusammenarbeit Montenegros mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zufriedenstellend. Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der geringen Zahl von Fällen inländischer Kriegsverbrechen sind vorangekommen. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern in diesem Bereich wurde verbessert. Der Fall der bosnischen Zivilisten, die 1992 verschleppt wurden, wurde sowohl für die Überlebenden als auch für die Angehörigen einvernehmlich geregelt. Was den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, so steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht im Einklang mit den entsprechenden gemeinsamen Standpunkten und den Leitprinzipien der EU. Das Land muss sich dem EU-Standpunkt anpassen. Montenegro beteiligte sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA). Montenegro hat 2009 den CEFTA-Vorsitz inne. Die Regionale Hochschule für öffentliche Verwaltung in Danilovgrad bei Podgorica hat ihren Betrieb aufgenommen. Die Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern und benachbarten Mitgliedstaaten wurden weiter verbessert und die bilaterale Zusammenarbeit wurde in bestimmten Bereichen intensiviert. So wurden Fortschritte bei der Regelung bilateraler Grenzfragen zwischen Montenegro und Kroatien erzielt, die im Rahmen der Vorbereitungen für die Vorlage der Frage über den Grenzverlauf entlang der Halbinsel Prevlaka beim Internationalen Strafgerichtshof zusammengearbeitet haben. Die Wirtschaftsentwicklung Montenegros hat sich 2009 deutlich verlangsamt. Dadurch gerieten die öffentlichen Finanzen stark unter Druck und die öffentliche Verschuldung nahm weiter zu. Dennoch ist die Wirtschaft nicht in eine tiefe Rezession eingetreten und die Gefahren im Bereich der Außenfinanzierung sind nicht in vollen Maße zum Tragen gekommen. Trotz der Wirtschaftskrise hat die Regierung eine Reihe von Strukturreformen vorangebracht. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Modernisierung der Infrastrukturen bleiben wichtige Herausforderungen für die Wirtschaftsentwicklung. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien hat das Land weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Um es in die Lage zu versetzen, mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, sollte es umfassende Reformen fortsetzen, um strukturelle Schwächen abzubauen. Die verlangsamte Wirtschaftstätigkeit hat zu einer Verringerung der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und zu einem Rückgang der Inflation geführt. Die Arbeitsmarktindikatoren haben sich trotz des verlangsamten Wachstums weiter verbessert. Ausländische Mutterbanken haben die Finanzierung für ihre lokalen Zweigstellen fortgesetzt und damit die Stabilität des Finanzsystems gestützt, so dass kein Kreditgeber letzter Instanz bemüht werden musste. Das Haushaltsdefizit wurde durch Einschnitte bei den Ausgaben und durch Einnahmen aus der Privatisierung großer Netzsysteme verringert. Die öffentliche Verschuldung ist gestiegen, blieb jedoch auf einem annehmbaren Niveau. Es wurden Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit der Eigentumsrechte angenommen. Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften wurde fortgesetzt, um Hindernisse für die Unternehmenstätigkeit abzubauen, und der Rückstau bei den Konkursverfahren wurde verringert. Die Rolle des Staates in der Wirtschaft wurde als Reaktion auf die zunehmende Krise gestärkt, beschränkte sich jedoch auf die Bereitstellung von Darlehen und Darlehensbürgschaften für wirtschaftliche Schlüsselsektoren. Dennoch haben sich die Bedingungen für den Verarbeitungssektor infolge der rückläufigen Auslandsnachfrage und des Rückgangs der internationalen Preise für Stahl und Aluminium drastisch verschlechtert. Die Umstrukturierung der Aluminium- und Stahlfabriken bleibt eine beträchtliche Herausforderung. Das Finanzsystem erlitt Ende 2008 und Anfang 2009 infolge hoher Einlagenabgänge eine erhebliche Liquiditätsklemme. Die Zinssätze blieben trotz der Liquiditätsspritzen für das Bankensystem hoch. Die öffentlichen Finanzen gerieten stark unter Druck und die staatlichen Darlehensbürgschaften häuften sich. Die Kapitalmärkte haben eine kräftige Bereinigung erfahren und erlitten erhebliche Verluste. Es besteht weiterhin ein Ungleichgewicht zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage, so dass Arbeitgeber trotz hoher Arbeitslosigkeit auf Arbeitskräfte aus dem Ausland zurückgreifen müssen. Der informelle Sektor stellt weiterhin eine große Herausforderung dar. Montenegro hat bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an europäische Standards weitere Fortschritte gemacht. Das Interimsabkommen wurde weiterhin reibungslos umgesetzt und das Land schreitet bei der Umsetzung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens voran. Im Bereich Verbraucherschutz und Forschung sowie in einigen Bereichen des Binnenmarkts und des Bereichs Recht, Freiheit und Sicherheit wurden gute Fortschritte erzielt. In den Bereichen freier Kapitalverkehr, Zoll und Steuern, Beschäftigung, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Energie, Statistik sowie in den übrigen Teilen des Bereichs Recht, Freiheit und Sicherheit wurden einige Fortschritte erzielt. In diesen Bereichen sind weitere nachhaltige Anstrengungen erforderlich. Besonderer Bemühungen bedarf es bei der Verbesserung der Umsetzungskapazitäten. In den Bereichen Umwelt, Verkehr, Informationsgesellschaft und Medien waren die Fortschritte uneinheitlich. Begrenzte Fortschritte wurden bei der Akkreditierung und der Konformitätsbewertung sowie in den Bereichen Messwesen, Marktüberwachung und Industriepolitik erzielt. Im Bereich Binnenmarkt hat Montenegro einige Fortschritte bei der Umsetzung der diesbezüglichen Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erzielt. Die Vorbereitungen im Bereich freier Warenverkehr wurden fortgesetzt. Gute Fortschritte wurden bei der Umsetzung des Verbraucherschutzes erzielt. Die Marktaufsicht muss weiter ausgebaut werden. Die institutionellen und administrativen Kapazitäten, die interinstitutionelle Zusammenarbeit und die Umsetzung des produktspezifischen Besitzstands müssen verbessert werden. In den Bereichen freier Personen- und Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht hat Montenegro die Prioritäten hinsichtlich der Angleichung an das Gemeinschaftsrecht nur teilweise umgesetzt. Das Gesetz über die Beschäftigung und Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitnehmer wurde angenommen; darin sind Arbeitsgenehmigungen sowie Quoten für Arbeitskräfte und grenzübergreifende Dienstleistungen vorgesehen. Die Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes ist weiter vorangekommen. Der institutionelle Rahmen für die Aufsicht im Banken- und Nichtbankensektor wurde weiter verbessert, muss aber noch weiter gestärkt werden. Es wurde eine Strategie für den Postdienstleistungssektor angenommen. Durch neue Vorschriften zu den Anforderungen an das Business Reporting und die Unternehmensaufsicht wurden die Transparenz der Buchführung und die Wirksamkeit der Audits verbessert. Allerdings bedarf es weiterer Bemühungen, um die Fortschritte in diesen Bereichen zu festigen. Im Bereich freier Kapitalverkehr wurden durch die Annahme des Gesetzes über die Eigentumsverhältnisse und das Gesetz über staatliches Eigentum Fortschritte erzielt. Im Hinblick auf den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen wird die Gleichbehandlung von Ausländern noch nicht gewährleistet, allerdings ist in dem neuen Gesetz hier die Möglichkeit eines Erbpachtvertrags vorgesehen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Zoll und Steuergesetzgebung an den gemeinschaftlichen Besitzstand ist planmäßig vorangekommen. Allerdings bedarf es weiterer Angleichungen in den Bereichen Ursprungsbestimmungen, Transit und vereinfachte Verfahren, Zollwert und Gebühren. Die Korruptionsbekämpfung und der Abbau der Schattenwirtschaft sind weiterhin große Herausforderungen. Im Wettbewerbsbereich wurde die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand fortgesetzt. Es bedarf einer weiteren Stärkung der wettbewerbsrechtlichen Rahmengesetze und einer Aufstockung der Verwaltungskapazitäten, insbesondere bei der Kontrolle der staatlichen Beihilfen. Im öffentlichen Beschaffungswesen hat Montenegro seine Rechtsvorschriften weiter an den Besitzstand angeglichen. Es wurden Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Es bedarf jedoch einer weiteren Angleichung der Rechtsvorschriften, und die Verwaltungskapazitäten müssen weiter ausgebaut werden. Im Bereich Rechte an geistigem Eigentum sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Durch das neue Patentgesetz wurde der Rechtsrahmen verbessert. Ferner wurde das Verfahren zur Anerkennung der Rechte auf nationaler Ebene verbessert. Allerdings befinden sich die Vorbereitungen noch in einem frühen Stadium – die institutionellen und die Durchsetzungskapazitäten müssen weiter ausgebaut und die allgemeine Öffentlichkeit stärker sensibilisiert werden. Montenegro hat im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung weitere Fortschritte erzielt. Allerdings muss die Angleichung der Rechtsvorschriften an europäische Standards weiter verbessert werden, und die Verwaltungskapazitäten im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung insbesondere im Hinblick auf eine wirksame Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften müssen ausgebaut werden. Zudem bedarf es weiterer Bemühungen zur Stärkung der administrativen und institutionellen Kapazität im Bereich Gesundheitspolitik. In den Bereichen Bildung und Kultur wurden weitere Fortschritte verzeichnet. Gute Fortschritte gab es im Bereich Forschung, insbesondere bei der Stärkung des institutionellen Rahmens sowie durch die Teilnahme am Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung. Montenegro hat die im Hinblick auf den Beitritt zur Welthandelsorganisation erforderlichen Rechtsvorschriften angenommen. Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so hat Montenegro im Bereich Industriepolitik mit der Umsetzung der Prioritäten für die Angleichung der Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht begonnen; im Bereich KMU-Politik erfüllt es diese Prioritäten partiell. Es bedarf weiterer Bemühungen, um die bestehenden Hindernisse für die Unternehmenstätigkeit abzubauen, die Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen zu beschleunigen und die entsprechenden Maßnahmen, wie Kreditbürgschaften für KMU, Gründerzentren und Cluster, vollständig umzusetzen. Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums wie auch im Bereich Fischerei sind Fortschritte bei der Reform der Rechtsvorschriften und der Annahme nationaler Programme und Strategien zu verzeichnen. Die Umsetzung muss jedoch noch verstärkt werden. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Verbesserung des Rechtsrahmens, die Einrichtung eines integrierten Systems für die Lebensmittelsicherheit steht allerdings noch aus. Die Fortschritte beim Ausbau der Verwaltungskapazität des Ministeriums für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sind nach wie vor mäßig und müssen auch im Hinblick auf die Vorbereitung des Ministeriums auf die Maßnahmen im Rahmen des Heranführungsinstruments IPARD beschleunigt werden. Im Bereich Umwelt sind die Entwicklungen weiterhin uneinheitlich. Während bei der Annahme der horizontalen Rechtsvorschriften Fortschritte zu verzeichnen sind, müssen die Umsetzung und die Durchsetzung weiter gestärkt werden. Die Umweltschutzagentur muss mit den Ressourcen ausgestattet werden, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Unzureichender Umweltschutz, insbesondere in den Küstengebieten und den Nationalparks, gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis. Was die Verkehrspolitik anbelangt, so sind die Vorbereitungen im Straßen- und Schienenbereich mäßig vorangekommen, in den Bereichen Luft- und Seeverkehr befinden sie sich allerdings noch in einem sehr frühen Stadium. Die Fortschritte bei den Sicherheitsaspekten waren bei allen Verkehrsträgern begrenzt. Montenegro sollte eine kohärente Strategie für den Ausbau seines Verkehrssektors entwickeln und muss erhebliche Bemühungen unternehmen, um eine angemessene Verwaltungskapazität aufzubauen. Einige Fortschritte sind in mehreren Sektoren des Bereichs Energie zu verzeichnen. Hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft wurden Schritte unternommen, es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen. Der Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energiequellen muss eine Priorität eingeräumt werden. Was den Bereich Informationsgesellschaft und Medien anbelangt, so wurden mit der Aufnahme des Betriebs der Behörde für elektronische Kommunikation und Postdienste einige Fortschritte erzielt. Allerdings bestehen weiterhin Bedenken, was die Unabhängigkeit der Behörde für die elektronische Kommunikation und die Verzögerungen bei der Umsetzung des Gesetzes über elektronische Kommunikation betrifft. Die zuständigen montenegrinischen Behörden müssen sich dringend mit der Frage der Zuständigkeit für die Zuweisung von Rundfunkfrequenzen und des entsprechenden Verfahrens befassen und eine Lösung für diese Frage finden. Die Rechtsvorschriften und die Praxis sollten mit den europäischen Standards in diesem Bereich in Einklang gebracht werden. Die Vorbereitungen Montenegros im Bereich interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und externe Rechnungsprüfung befinden sich noch in der Anfangsphase. Grundlegende Rechtsvorschriften zur internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen wurden nun verabschiedet. Die Anzahl der staatlichen Rechnungsprüfer und der Prüfungen ist im Anstieg und die Rechnungsprüfungsbehörde baut ihre Verwaltungskapazität aus. In der Regierungsstrategie 2009–2012 für den Bereich Statistik wird dem Statistikamt die Koordinierungsrolle für die Entwicklung des Statistiksystems im Einklang mit dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken übertragen. Bei den sektorspezifischen und gesamtwirtschaftlichen Statistiken wurden Fortschritte erzielt, in den Bereichen Klassifikationen und Register hingegen waren die Fortschritte begrenzt. Der Rechtsrahmen und die Verwaltungskapazität müssen weiter verbessert werden. Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit hat sich Montenegro weiterhin um die Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen bemüht. Allerdings bedarf es anhaltender Bemühungen, um die Umsetzung der Reformen fortzusetzen. Hinsichtlich der Visaliberalisierung hat Montenegro in allen Bereichen, die im Fahrplan für die Visaliberalisierung berücksichtigt wurden, bedeutende Anstrengungen unternommen. Auf der Grundlage der erzielten Fortschritte schlug die Kommission dem Rat im Juli 2009 vor, die Visumpflicht für montenegrinische Bürger unter der Bedingung aufzuheben, dass Montenegro die verbleibenden Zielvorgaben seines Fahrplans erfüllt. Im Bereich Visapolitik sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Umsetzung der Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen ist vorangekommen. Ein neues Ausländergesetz und neue Visabestimmungen, die sich auf die Schengen-Regeln stützen, sind in Kraft getreten. Allerdings sollte Montenegro weitere Bemühungen unternehmen, um seine Visaregelung zu verbessern und mit europäischen Standards in Einklang zu bringen. Die administrativen und technischen Kapazitäten für die Erteilung von Visa müssen erheblich ausgebaut werden. Was das Grenzmanagement angeht, so hat Montenegro gute Fortschritte im Bereich Grenzkontrollen erzielt und seine Strategie für integriertes Grenzmanagement weiter umgesetzt. Bei der Ausstattung der Grenzübergänge sind einige Verbesserungen festzustellen. Allerdings müssen noch neue Rechtsvorschriften zu den Grenzkontrollen, einschließlich Grenzüberwachung, verabschiedet werden. Die Einbindung aller Grenzübergänge in ein Online-Netz mit Zugang zu der nationalen und zur Interpol-Datenbank ist prioritär zu behandeln. In den Bereichen Asyl und Migration sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Im Bereich Asyl ist der Rechtsrahmen und der institutionelle Rahmen fast vollständig. Allerdings muss die korrekte Umsetzung der Rechtsvorschriften sichergestellt werden. Im Bereich Migration wurden wichtige Rechtsvorschriften angenommen. Die Einrichtung eines Auffanglagers für illegale Migranten steht noch aus. Hinsichtlich der Umsetzung der Rechtsvorschriften müssen weitere Bemühungen unternommen werden. Die Verwaltungskapazität und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen müssen gestärkt werden. Der Status der Vertriebenen muss geregelt werden. Im Bereich Geldwäsche hat Montenegro weiterhin einige Fortschritte erzielt, allerdings gibt die rückläufige Zahl der Ermittlungen und der Berichte über verdächtige Transaktionen Anlass zur Besorgnis. Es bedarf entschlossener Anstrengungen, um die Zuständigkeiten und Ermittlungskapazitäten der Behörden – insbesondere der Finanzfahndungsstelle – zu stärken. Die Geldwäsche gibt weiterhin Anlass zu großer Besorgnis und es bedarf weiterer Bemühungen hinsichtlich ihrer Verhütung und Bekämpfung. Im Bereich der Drogenbekämpfung hat Montenegro einige Fortschritte erzielt. Die nationale Drogenstrategie und der diesbezügliche Aktionsplan werden umgesetzt. Der institutionelle Rahmen für die Bekämpfung der Drogenkriminalität wurde gestärkt und die beschlagnahmten Mengen sind gestiegen. Allerdings bietet der durch kriminelle Vereinigungen betriebene Drogenhandel weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Montenegro muss seine Bemühungen im Bereich der Drogenbekämpfungspolitik intensivieren. Im Bereich des Polizeiwesens sind einige Fortschritte festzustellen, da die Polizeireform fortgesetzt und konkrete Ergebnisse im Bereich der internen Kontrolle erzielt wurden. Allerdings müssen die beruflichen Kompetenzen, die Ausstattung und die Infrastruktur weiter verbessert werden. Die institutionellen, gesetzlichen und administrativen Kapazitäten für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden ausgebaut. Die organisierte Kriminalität gibt jedoch nach wie vor Anlass zu ernster Sorge, da sie die Rechtsstaatlichkeit aushöhlt und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft beeinträchtigt. Die Ermittlungs- und Strafverfolgungskapazitäten blieben unzureichend, so dass nur in sehr wenigen Fällen organisierter Kriminalität rechtskräftige Urteile erlassen wurden. Die Stärkung der personellen Ressourcen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden muss prioritär angegangen werden. Bei der Bekämpfung des Menschenhandels hat es gute Fortschritte gegeben. Montenegro wird weiterhin in erster Linie als Transitland genutzt. Es wurden Ermittlungen in Menschenhandelsfällen durchgeführt, und in einigen Fällen kam es zu Verurteilungen. Weitere Maßnahmen sind erforderlich, um die Kapazität der zuständigen Behörden zur Erkennung potenzieller Opfer zu stärken. Im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten wurden mit der Annahme des entsprechenden Rechtsrahmens einige Fortschritte erzielt. Allerdings steht das Gesetz nicht uneingeschränkt im Einklang mit dem Besitzstand und die Aufsichtsbehörde wurde noch nicht eingerichtet. Serbien Serbien hat Fortschritte bei der Erfüllung der politischen Kriterien und der Verwirklichung der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erzielt. Die Regierung hat ihr Engagement für die Annäherung des Landes an die Europäische Union bewiesen, indem sie eine Reihe von Initiativen ergriffen hat. Letztere bezogen sich unter anderen auf die Umsetzung von Bestimmungen des Interimsabkommens. Die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) wurde weiter verbessert, allerdings befinden sich die Angeklagten Ratko Mladić und Goran Hadžić weiterhin auf freiem Fuß. Zur Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit wurde eine Reihe von Initiativen ergriffen. Es bedarf allerdings weiterer Reformen, um sicherzustellen, dass der neue Verfassungsrahmen – insbesondere im Justizwesen – im Einklang mit europäischen Standards umgesetzt wird. Das Parlament hat seine Geschäftsordnung überarbeitet und seine Arbeitsweise und den Gesetzgebungsprozesses dadurch verbessert. Außerdem wurden durch die Annahme eines neuen Parteiengesetzes klarere und strengere Regeln für die Registrierung von Parteien aufgestellt. Die Überarbeitung der Wahlgesetze im Hinblick auf die uneingeschränkte Anpassung an europäische Standards steht jedoch noch aus. Das Parlament hat seine Befugnisse zur Kontrolle der Exekutive nicht ausreichend wahrgenommen, und die Kapazität der parlamentarischen Ausschüsse ist nach wie vor unzureichend. Die Regierung hat ein hohes Maß an Engagement für die europäische Integration bewiesen, indem sie die Annahme von Rechtsvorschriften in zahlreichen Bereichen vorbereitet und ein nationales Programm zur Europäischen Integration umgesetzt hat. Allerdings wurde der wirksamen Umsetzung bereits erlassener Gesetze und der Folgenabschätzung nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet. Die Arbeitsplanung der Regierung muss verbessert werden und es muss für eine umfassendere Koordinierung zwischen den Ministerien gesorgt werden. Die öffentliche Verwaltung verfügt insgesamt über gute Kapazitäten. Das serbische Amt für Europäische Integration hat gute Arbeit geleistet, aber innerhalb der Fachministerien muss die Verwaltungskapazität für den Bereich europäische Integration ausgebaut werden. Insgesamt betrachtet ist die Reform nur langsam vorangekommen. Transparenz, Unparteilichkeit, Professionalität und Rechenschaftspflicht müssen verbessert und der Korruptionsbekämpfung sowie der Unterstützung der Arbeit unabhängiger Stellen höhere Priorität eingeräumt werden. Die unabhängigen Regulierungsstellen haben trotz begrenzter Ressourcen relativ gute Leistungen erbracht. Im Bereich der zivilen Kontrolle der Sicherheitskräfte hat es einige Fortschritte gegeben und es gab eine größere Beteiligung des parlamentarischen Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung. Die Gesetzesreform muss jedoch noch abgeschlossen werden. Im Justizwesen wurde ein Gesetzespaket angenommen, durch das eine breit angelegte Reform des Justizwesens und eine Neuorganisation des Gerichtssystems eingeführt wird. Es wurden zwei neue Instanzen geschaffen: der Hohe Richterrat und der Rat der Staatsanwaltschaft. Allerdings bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie das Verfahren zur Wiederernennung der Richter durchgeführt wird und hinsichtlich der Gefahr, dass mangelnde Transparenz zu einer langfristigen Politisierung des Justizwesens führen könnte. Der Rückstau der anhängigen Verfahren wurde noch nicht verringert, und die Vereinfachung der Gerichtsverfahren und die Einführung eines effizienten Gerichtsmanagementsystems stehen noch aus. Bei der Korruptionsbekämpfung hat Serbien Fortschritte erzielt. Die Strafvollzugsbehörden haben sich stärker für die Korruptionsbekämpfung eingesetzt, was zur Festnahme mehrerer Verdächtiger führte; in einigen Fällen von Korruption auf höchster Ebene wurden Verfahren eingeleitet. Das Parlament hat den Verwaltungsrat des neuen Korruptionsbekämpfungsamtes gewählt, das seine Tätigkeit 2010 aufnehmen wird. Dennoch ist die Korruption in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet und stellt weiterhin ein ernstes Problem dar. Besonders anfällige Sektoren sind das öffentliche Beschaffungswesen und Privatisierungen. Rechtskräftige Urteile wurden in nur sehr wenigen Korruptionsfällen erlassen. Das Gesetz über das Amt für Korruptionsbekämpfung weist Lücken auf, und hinsichtlich der Parteienfinanzierung und etwaigen Interessenkonflikten ist die Überwachung unzureichend. Der rechtliche und institutionelle Rahmen für den Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz wurde eingerichtet und die bürgerlichen und politischen Rechte werden weitgehend geachtet. Allerdings müssen die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Garantien uneingeschränkt durchgesetzt werden. Bei der Verhütung von Misshandlung und Folter hat es einige Verbesserungen gegeben. Der staatliche Ombudsmann hat einen Rückgang der Zahl der Misshandlungen gemeldet. Allerdings wurden verschiedene Vorwürfe gegen die Polizei nicht vollständig untersucht. Was den Zugang zur Justiz anbelangt, so hat es keine Fortschritte bei der Annahme der Rechtsvorschriften und der Einrichtung eines umfassenden Systems für kostenlosen Rechtsbeistand gegeben. Hinsichtlich der Reform des Strafvollzugs wurden erste Schritte unternommen, um ein System alternativer Sanktionen einzuführen, die praktischen Auswirkungen dieser Maßnahmen waren jedoch gering. In den Strafvollzugsanstalten bieten Überfüllung, Gewalt und Drogenkonsum weiterhin Anlass zur Besorgnis. Die freie Meinungsäußerung wird in der Regel durch die Verfassung geschützt und Anstachelung zum Hass ist verboten. In der Praxis hat es Vorfälle gegeben, bei denen es zu Anstachelung zum Hass, Bedrohungen und Übergriffe gegen Journalisten, Menschenrechtsaktivisten sowie gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) gekommen ist; die Täter wurden nicht strafrechtlich verfolgt. Was die Medien angeht, so wurde das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit abgeändert und indem zusätzliche Bestimmungen zu den Medien aufgenommen wurden. Allerdings haben Berufsverbände und internationale Organisationen wegen mangelnder Transparenz und des Fehlens einer öffentlichen Konsultation vor der Annahme der Änderungen Bedenken geäußert. Zudem wird befürchtet, dass einige der neuen Bestimmungen wie das Strafmaß für Verstöße gegen berufsständische Normen sich einschränkend auf die Medienfreiheit auswirken könnten. Das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert und wurde durch das neue Gesetz über Vereinigungen weiter gestärkt. Diese Freiheiten werden in der Regel geschützt, allerdings musste die geplante Pride Parade in Belgrad im September 2009 in letzter Minute wegen Gewaltandrohungen extremistischer Gruppen gegen Organisatoren und Teilnehmer abgesagt werden. Die Zivilgesellschaft spielt weiterhin eine aktive Rolle im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben Serbiens. Der Rechtsstatus von NRO wurde durch das neue Gesetz über Vereinigungen geklärt. Innerhalb der serbischen Verwaltung wurden einige Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu verbessern, hier besteht noch weiterer Handlungsbedarf. Die Religionsfreiheit wird durch verfassungsrechtliche Garantien zugesichert und religiöse Diskriminierung ist verboten. Allerdings hat die Umsetzung des 2006 verabschiedeten Gesetzes über Kirchen und Glaubensgemeinschaften hinsichtlich der Registrierung sogenannter „nicht-traditioneller“ Gemeinschaften Diskriminierungen bewirkt. Die Rechtsvorschriften über den Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Rechte sind im Großen und Ganzen vollständig. Es muss jetzt mehr Gewicht auf die Gewährleistung einer wirksameren Durchsetzung der Rechtsvorschriften gelegt werden. Eine nationale Strategie zur Verbesserung der Stellung der Frau und zur Förderung der Geschlechtergleichstellung wurde angenommen, und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sind verboten. Allerdings wurde noch kein spezifisches Gesetz über Geschlechtergleichstellung verabschiedet, und der Schutz der Frauen vor Gewalt muss deutlich verbessert werden. Im Bereich der Kinderrechte wurde eine nationale Strategie für den Schutz von Kindern vor Gewalt angenommen. Es bedarf besser abgestimmter Bemühungen, um die Öffentlichkeit stärker für die Situation sozial benachteiligter Gruppen und von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass ihre Rechte geschützt werden. Es wurde ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, durch das der Rechtsrahmen für den Schutz vor Diskriminierungen weiter ausgebaut wird. In der Praxis sind Diskriminierungen jedoch verbreitet, insbesondere Diskriminierungen von benachteiligten Gruppen wie Roma, Menschen mit Behinderungen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. Was die Eigentumsrechte anbelangt, so kann der Rückgabeprozess in Ermangelung einer klaren Rechtsgrundlage weiterhin nicht ordnungsgemäß eingeleitet werden. Der Rechtsrahmen für den Schutz von Minderheitenrechten und kulturellen Rechten wurde eingerichtet. Außerdem wurde das neue Gesetz zu den nationalen Minderheitenräten angenommen. Das Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte hat neben dem staatlichen Ombudsmann und den Ombudsmännern auf der Ebene der Provinzen eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung für die Minderheitenrechte und ihre Förderung gespielt. Zusätzlich zu den verfassungsrechtlichen Bestimmungen wird die Diskriminierung ethnischer Minderheiten in neuen Antidiskriminierungsvorschriften explizit untersagt. Hinsichtlich der Vojvodina wurde auf nationaler Ebene keine Einigung über die Annahme eines neuen Status erzielt. Über die Umstrukturierung der Koordinierungsstelle der Regierung für den südlichen Teil Serbiens wurde eine Einigung erzielt. Allerdings hat sich die Lage in diesem Teil des Landes im Juli 2009 nach einer Reihe von Angriffen auf serbische Sonderpolizeieinheiten verschlechtert. Die Lage in Sandžak ist instabil; die Spaltungen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft bestehen fort und es kam wiederholt zu Gewaltausbrüchen. In Serbien lebt weiterhin eine große Zahl von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen. Die Situation für Binnenvertriebene ist nach wie vor sehr schwierig und sie sehen sich bei der Ausübung ihrer gesellschaftlichen Rechte zahlreichen Hindernissen gegenüber. Während der serbischen Präsidentschaft des „Jahrzehnts der Roma-Integrierung“ hat Serbien eine nationale Strategie für die Verbesserung des Status der Roma angenommen. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen, um die uneingeschränkte Umsetzung dieser Strategie zu gewährleisten. Die Roma-Bevölkerung ist weiterhin mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und vielfach mit Diskriminierungen konfrontiert. Was regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbetrifft, so hat Serbien bei seiner Zusammenarbeit mit dem IStGHJ weitere Fortschritte gemacht. In seiner Rede vor dem UN-Sicherheitsrat wies der Generalstaatsanwalt des IStGHJ darauf hin, dass die serbischen Behörden angemessen und rechtzeitig auf spezifische Hilfsersuchen eingegangen sind und dass die Zusammenarbeit fortgesetzt werden und zu weiteren konkreten und positiven Ergebnissen führen muss. Trotz mehrerer Fahndungen sind die Angeklagten Ratko Mladić und Goran Hadžić weiterhin auf freiem Fuß. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem IStGHJ bleibt eine internationale Verpflichtung und eine Hauptpriorität der Europäischen Partnerschaft. Serbien sollte zusammen mit seinen Nachbarn die Lücken beseitigen, durch die in der Region Straflosigkeit fortbesteht, unter anderem durch Schritte im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über die Auslieferung mutmaßlicher Kriegsverbrecher. Serbien beteiligte sich weiterhin aktiv an regionalen Initiativen, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA). Die bilateralen Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern und benachbarten EU-Mitgliedstaaten haben sich verbessert. Allerdings sind zur endgültigen Lösung verschiedener bilateraler Fragen, insbesondere von Grenzfragen, weitere Fortschritte erforderlich. Die regionale Zusammenarbeit wurde jedoch durch Serbiens Haltung gegenüber der Teilnahme des Kosovo an regionalen Foren beeinträchtigt. Serbien fechtet die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo [11] an und hat diesbezüglich rechtliche und diplomatische Schritte unternommen, unter anderem über den Internationalen Gerichtshof (IGH). Die serbische Regierung pflegt keine offiziellen Kontakte zu den Behörden des Kosovo und besteht darauf, allein mit der UNMIK und EULEX zu verhandeln. Die Regierung hielt parallele Strukturen in Kosovo aufrecht und richtete örtliche Parallelwahlen aus; gleichzeitig versuchte sie, Kosovo-Serben von der Teilnahme an den von den kosovarischen Behörden abgehaltenen Kommunalwahlen abzuhalten. Was den Handel anbelangt, so erkennt die serbische Regierung die Zollstempel des Kosovo, die der Europäischen Kommission notifiziert wurden und der UNMIK zufolge im Einklang mit der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stehen, nicht an. Die Weigerung Serbiens, die Zollstempel des Kosovo anzuerkennen, wirft ernste Besorgnis auf. Serbien und das Kosovo müssen zu pragmatischen Lösungen kommen, so dass die regionalen Foren ihre Rolle bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Entwicklung weiterhin wahrnehmen können. Die serbische Regierung hat erste Schritte unternommen, um mit der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX) zusammenzuarbeiten, diese Bemühungen müssen jedoch weiter verstärkt werden. Im September 2009 unterzeichneten die EULEX und Serbien ein Protokoll über die polizeiliche Zusammenarbeit. Die Wirtschaft Serbiens wurde durch die aktuelle Weltwirtschaftskrise schwer getroffen. Nachdem das Wachstum sich Ende 2008 zunächst verlangsamte, ist die Wirtschaft 2009 in eine Rezession eingetreten. Dadurch wurde die gesamtwirtschaftliche Stabilität geschwächt. Außerdem haben die frühere expansive Finanzpolitik und mangelnde Haushaltsdisziplin zu einer deutlichen Verschlechterung der Haushaltslage geführt. Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, hat Serbien bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft nur in begrenztem Maße weitere Fortschritte erzielt. Es werden weitere Anstrengungen erforderlich sein, damit Serbien mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standhalten kann. Die Strukturreformen müssen beschleunigt werden. Die Liquidität des serbischen Bankensektors wurde aufrechterhalten, die serbischen Banken verfügen über eine gute Kapitaldecke und sind im Großen und Ganzen rentabel. Im Bereich der Außenwirtschaft durchläuft die serbische Wirtschaft einen raschen außenwirtschaftlichen Anpassungsprozess. Dies spiegelt sich in einem erheblichen Rückgang des Leistungsbilanzdefizits wieder. Die Devisenreserven sind stabil geblieben. Der Konsens hinsichtlich der marktwirtschaftlichen Grundlagen wurde aufrechterhalten, aber die Regierung braucht eine Strategie für mittelfristige Strukturreformen. Infolge der verschärften Wirtschaftskrise hat Serbien den IWF und die EU um Hilfe ersucht und sich bereit erklärt, eine Reihe finanzpolitischer Maßnahmen zu ergreifen um die Gesamtausgaben zu senken. Allerdings wurde das IWF-Programm angesichts der weiteren Verschlimmerung der Krise überarbeitet. Es fehlen Maßnahmen zur Verbesserung der mittelfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Es war weiterhin schwierig, den geldpolitischen Rahmen, in dem Inflationsziele festgelegt wurden, umzusetzen, was die Glaubwürdigkeit der Zentralbank zu beeinträchtigen droht. Die Inflation blieb weiterhin auf einem relativ hohen Stand. Bei der Privatisierung volkseigener Betriebe wurden einige Fortschritte erzielt, nicht jedoch bei den staatlichen Unternehmen, was die Dynamik des Privatsektors beeinträchtigt hat. Die Arbeitslosigkeit bleibt weiterhin auf einem anhaltend hohen Stand. Übermäßige Verwaltungsanforderungen haben den Marktzu- und -austritt weiterhin erschwert. Die Berechenbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen muss verbessert werden, insbesondere hinsichtlich der wirksamen Umsetzung der Eigentumsrechte. Der informelle Sektor stellt weiterhin eine große Herausforderung dar. Serbien hat bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und Politiken an europäische Standards Fortschritte erzielt und mit der Umsetzung des Interimsabkommens gemäß den in diesem Abkommen festgelegten Bestimmungen und Fristen begonnen. Die Zölle wurden ab dem 30. Januar 2009 gesenkt und in den Bereichen Wettbewerb, staatliche Beihilfen und Transitverkehr wurden einschlägige Maßnahmen getroffen. Ferner hat Serbien in einer Reihe von Bereichen wichtige Rechtsvorschriften angenommen, darunter Landwirtschaft, Umwelt, Beschäftigung, Wettbewerb, öffentliches Beschaffungswesen sowie Recht, Freiheit und Sicherheit. Die Verwaltungskapazität wurde in für die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zentralen Bereichen verbessert. Jedoch muss Serbien weitere Anstrengungen unternehmen, um eine wirksame Um- und Durchsetzung der EU-bezogenen Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Was den Binnenmarkt angeht, so hat Serbien einige Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und dem Ausbau der institutionellen Kapazitäten erzielt. Gute Fortschritte sind im Bereich des freien Warenverkehrs zu vermelden; mit der Annahme neuer Rechtsvorschriften zur Standardisierung und Konformitätsbewertung wurde die Grundlage für die weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand gelegt. Die institutionellen Kapazitäten des Normungsinstituts und der Akkreditierungsbehörde wurden ausgebaut und die Anzahl der angenommenen europäischen Standards wurde erhöht. Im Bereich Verbraucherschutz wurden mit der Annahme von Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit und zum elektronischen Handel einige Fortschritte erzielt. Allerdings muss die Verwaltungskapazität weiter gestärkt werden. Rechtsvorschriften zur Akkreditierung und zum Messwesen wurden noch nicht angenommen. Serbien muss energischere Bemühungen unternehmen, um ein Marktaufsichtssystem einzurichten. Die Annahme neuer Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz steht noch aus. Serbien ist mit den Vorbereitungen in den Bereichen Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht mäßig vorangekommen. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der Postdienste wurden einige Fortschritte erzielt. Für die Finanzdienstleistungen wurde ein Fahrplan aufgestellt, um neue Vorschriften für das Bankwesen umzusetzen. Allerdings muss noch eine Reihe von Gesetzen erst noch angenommen werden; andere wieder stehen noch nicht im Einklang mit europäischen Standards, vor allem bei den Bankenvorschriften. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs muss Serbien seine Bemühungen im Hinblick auf die uneingeschränkte Liberalisierung der Leistungsbilanztransaktionen fortsetzen und die Beschränkungen für kurzfristige Kredite und Portfolioinvestitionen aufheben. Im Zollbereich wurden gute Fortschritte erzielt. Die Kapazität der Zollverwaltung wurde ausgebaut und zur Umsetzung des Interimsabkommens wurde eine Reihe von Rechtsakten angenommen. Allerdings bedarf es einer weiteren Angleichung an den EU-Zollkodex, insbesondere hinsichtlich der Aspekte Transit und Risikoanalysen. Serbien hat Schritte unternommen, um seinen Rechtsrahmen im Steuerbereich weiter auszubauen. Die Steuererhebungsverfahren und die Durchsetzungskapazitäten der Steuerverwaltung wurden verbessert. Serbien muss die Einziehung von Außenständen verbessern und die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der Verbrauchssteuer und der Mehrwertsteuer fortsetzen. Serbien hat im Bereich Wettbewerb und staatliche Beihilfen neue Rechtsvorschriften angenommen und gute Fortschritte gemacht. Die Kommission für Wettbewerbsschutz muss ihre Kapazität zur Durchführung ökonomischer Analysen weiter ausbauen. Ferner steht die Einrichtung einer unabhängigen Behörde für staatliche Beihilfen noch aus. Serbien hat im Bereich öffentliches Beschaffungswesen durch die Annahme neuer Rechtsvorschriften gute Fortschritte gemacht. Allerdings müssen die Mitglieder der neuen Kommission für den Schutz der Bieterrechte noch ernannt werden. Serbien hat weitere Fortschritte bei der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum erzielt. Die Verwaltungskapazitäten des Amtes für Rechte an geistigem Eigentum wurden verbessert. Allerdings müssen die Fragen der finanziellen Unabhängigkeit noch geklärt und das Problem des Mangels an zuständigen Richtern gelöst werden, damit eine wirksame Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum gewährleistet werden kann. Im Bereich Beschäftigungspolitik wurden durch die Annahme mehrerer wichtiger Gesetze und der nationalen Beschäftigungsstrategie für 2009 gute Fortschritte erzielt. Die Ergebnisse bei der Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen und Strategien wurden verbessert, aber die Koordinierung mit den politischen Strategien in anderen Bereichen muss noch verbessert werden. Auch im Bereich der Sozialpolitik sind einige Fortschritte zu verzeichnen, auch wenn der Rechtsrahmen noch weiter ausgebaut und die bestehenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden müssen. Im Bereich Gesundheitspolitik hat es einige Fortschritte gegeben, vor allem bei der Reform der primären Gesundheitsversorgung und der Krankheitsvorsorge. Hinsichtlich der Angleichung an europäische Standards bedarf es weiterer Bemühungen. In den Bereichen Bildung und Kultur wurden Fortschritte verzeichnet. Im Bereich Wissenschaft und Forschung sowie Innovation hat Serbien bei der Förderung der Forschungszusammenarbeit und der Teilnahme an Projekten im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung erhebliche Anstrengungen unternommen. Allerdings bedarf es noch erheblicher Anstrengungen, um die nationalen Forschungskapazitäten auszubauen und die weitere Integration in den europäischen Forschungsraum zu gewährleisten. Die Vorbereitungen Serbiens auf den WTO-Beitritt sind gut vorangekommen und es wurde eine Reihe WTO-kompatibler Rechtsvorschriften angenommen. Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so wurde in den Bereichen Industrie und KMU der institutionelle Rahmen verbessert und Serbien hat mit der Umsetzung seiner strategischen Ziele für den KMU-Sektor begonnen. Allerdings wurde bislang noch keine Strategie für moderne Industriepolitik im Einklang mit dem EU-Ansatz angenommen. Fortschritte gab es bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, wo wichtige Rahmengesetze angenommen wurden. Dies gilt auch für den Bereich Lebensmittelsicherheit, allerdings sind bei der Modernisierung von Lebensmittel verarbeitenden und Nebenprodukte der Lebensmittelindustrie verarbeitenden Betrieben geringe Fortschritte zu verzeichnen sind. Einige Fortschritte gab es in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit, hingegen waren die Fortschritte bei der Modernisierung der Labors für die Überwachung der Sicherheit der Lebensmittelkette begrenzt. Serbien hat gute Fortschritte im Bereich Umwelt erzielt, insbesondere durch die Annahme eines umfangreichen Gesetzespakets und die Ratifizierung internationaler Übereinkommen. Die institutionellen Kapazitäten und die technischen und personellen Ressourcen sind allerdings – vor allem auf örtlicher Ebene – weiterhin unzureichend. Es müssen weitere Bemühungen im Hinblick auf die Annahme wasserrechtlicher Vorschriften und zum Kapazitätsausbau im Umweltbereich insgesamt unternommen werden. Im Bereich Verkehr wurde ein neues Straßenverkehrssicherheitsgesetz angenommen und die Mautgebühren für in- und ausländische Fahrzeuge wurden vereinheitlicht. Das Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECAA), das Übereinkommen von Montreal und das horizontale Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten wurden ratifiziert. Allerdings sind hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen Serbiens hinsichtlich der Gewährung des Marktzugangs im Rahmen des ECAA Probleme aufgetaucht. Insgesamt bedarf es weiterer Anstrengungen zur Umsetzung der ersten Übergangsphase des ECAA und zur Verbesserung der Koordinierung zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und dem Direktorat für zivile Luftfahrt. Im Schienenverkehr bedarf es weiterhin umfassender Umstrukturierungen. Serbien hat im Energiesektor einige Fortschritte erzielt. Im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft und zur Lösung der noch verbleibenden Fragen im Zusammenhang mit umweltbezogenen Aspekten des Energiesektors und der Nuklearsicherheit müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Hinsichtlich der Versorgungssicherheit sind durch die Erhöhung der Gasreserven einige Fortschritte festzustellen, allerdings sind im Bereich Erdgas die Verbundkapazitäten zwischen Serbien und anderen Ländern der Region nach wie vor gering. In den Bereichen Informationsgesellschaft und Medien wurden durch die Annahme mehrerer Rechtsvorschriften Fortschritte erzielt. Serbien hat auch das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen ratifiziert. Die institutionelle und Regulierungskapazität ist weiterhin begrenzt und die Fortschritte sind weiterhin abhängig von der tatsächlichen Umsetzung der Rechtsvorschriften. Im Bereich Finanzkontrolle wurden Fortschritte erzielt. Die Regierung hat ein umfassendes Strategiepapier für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen angenommen. Das Gesetz über das Haushaltssystem, das auch die Rechtsgrundlage für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen enthalt, ist in Kraft getreten. Die Vorbereitungen für die Einführung eines modernen und wirksamen Systems der öffentlichen Finanzkontrolle befinden sich jedoch noch in der Anfangsphase. Die vor kurzem eingerichtete Rechnungsprüfungsbehörde hat ihren Betrieb noch nicht in vollem Maße aufgenommen. Für den Bereich Statistik wurde eine neue Entwicklungsstrategie angenommen. Auch auf dem Gebiet der sektorspezifischen Statistiken, wo verschiedene Erhebungen und Zählungen vorbereitet und durchgeführt wurden, sind Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings muss Serbien noch zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um ein voll funktionsfähiges Unternehmensregister aufzubauen und die Verwaltungskapazitäten weiter zu stärken. Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit und sind Fortschritte zu verzeichnen. Die Umsetzung der Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen zwischen Serbien und der Europäischen Gemeinschaft wurde fortgesetzt. Serbien hat erhebliche Anstrengungen in allen auf dem Fahrplan für die Visaliberalisierung berücksichtigten Bereichen unternommen, insbesondere hinsichtlich der Einführung neuer biometrischer Pässe. Auf der Grundlage dieser Fortschritte schlug die Kommission im Juli 2009 vor, die Visumpflicht für serbische Bürger unter der Bedingung aufzuheben, dass Serbien die verbleibenden Zielvorgaben seines Fahrplans erfüllt, bevor der Rat seine Entscheidung fällt [12]. Die Umsetzung des neuen Gesetzes zu den Grenzkontrollen wurde aufgenommen, es bedarf jedoch weiterer Bemühungen, um die technischen Standards und die Ausstattung einiger Grenzübergänge sowie die Kontrolle der Grenze zum Kosovo zu verbessern. Serbien hat im Bereich Asyl geringe Fortschritte erzielt. Trotz einiger Schwächen sind die Asylverfahren insgesamt zufriedenstellend. Allerdings wurden nur in geringem Maße Vorausplanungen erstellt, um auf für einen potenziellen Anstieg der Zahl der Anträge gerüstet zu sein, und es gibt kein Koordinierungsorgan für die Integration von Asylbewerbern. Gute Fortschritte sind im Bereich Migration festzustellen, wo die Strategie für das Migrationsmanagement und angenommen und das Ausländergesetz umgesetzt wurde. Es bedarf jedoch weiterer Bemühungen, um die neu angenommenen Strategien umzusetzen und das Monitoring der Migrationsströme zu verbessern. Im Bereich Geldwäsche bestehen weiterhin Bedenken. Das Gesetz über Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde angenommen. Allerdings beschränken sich die Berichte über verdächtige Transaktionen weitgehend auf den Bankensektor und die Anzahl der Ermittlungen und der Verurteilungen in Geldwäschefällen ist nach wie vor gering. Serbien ist ein wichtiges Transitland für den Drogenschmuggel nach Europa. Es wurden eine Drogenbekämpfungsstrategie und ein Aktionsplan verabschiedet. Die Strafvollzugsbehörden beschlagnahmten große Drogenmengen. Dennoch gibt der Drogenhandel nach wie vor Anlass zu ernsten Bedenken. Bei der Polizeireform sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Der Kapazitätenaufbau und die Ausbildungsmaßnahmen wie auch die internationale und regionale Zusammenarbeit wurden verstärkt. Allerdings müssen die Strategieplanung und die interne Kontrolle verbessert werden. Serbien hat eine nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität angenommen. Es hat erste Schritte unternommen, um den institutionellen und den Rechtsrahmen für Finanzfahndungen und die Beschlagnahme von Vermögenswerten zu verbessern. Die Annahme und das Inkrafttreten einer überarbeiteten neuen Strafprozessordnung wurde jedoch weiter verzögert. Die Ermittlungskapazitäten sind nach wie vor unzureichend, so dass die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich gering ist. Zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die nach wie vor ein ernstes Problem darstellt, müssen kontinuierliche Anstrengungen unternommen werden. Bei der Bekämpfung des Menschenhandels hat Serbien einige Fortschritte erzielt. Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde ratifiziert und es wurde ein Aktionsplan angenommen. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, einschließlich NRO, bei der Bekämpfung des Menschenhandels wurde verbessert. Allerdings ist die Zahl der rechtskräftigen Urteile in diesem Bereich weiterhin niedrig, während gleichzeitig der Anteil der minderjährigen Opfer zugenommen hat. Bei der Einrichtung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für den Schutz personenbezogener Daten wurden einige Fortschritte erzielt. Es bedarf allerdings weiterer Bemühungen, um die bestehenden Rechtsvorschriften uneingeschränkt an die europäischen Standards anzupassen und eine ordnungsgemäße Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen sicherzustellen. Kosovo Im Bereich der politischen Kriterien hat das Kosovo insbesondere durch die Stärkung des Rechtsrahmens einige Fortschritte bei zentralen Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erzielt. Der Schwerpunkt muss nun auf der Umsetzung liegen. Zwei Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung verfügt das Kosovo nun über die erforderlichen Institutionen, die ihre Zuständigkeiten in Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen wahrnehmen. Allerdings muss insbesondere die Kapazität der öffentlichen Verwaltung und der Parlamentarischen Versammlung gestärkt werden. Außerdem sind nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um die Justizreform voranzutreiben und verstärkt gegen Korruption, organisierte Kriminalität und Geldwäsche vorzugehen. Die praktische Zusammenarbeit mit der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX) entspricht nicht den politischen Verpflichtungen und muss in mehreren Bereichen des EULEX-Mandats verbessert werden. Die Sicherheitslage im Kosovo ist zwar stabil aber weiterhin angespannt. Es kam zu einer Reihe von Übergriffen, die sich u. a. auch gegen EULEX-Eigentum richteten. Insgesamt konnte die öffentliche Ordnung aufrecht erhalten werden. Die kosovarische Regierung hat keine vollständige Kontrolle über das gesamte Territorium des Kosovo, dies gilt insbesondere für den Norden. Es bestehen weiterhin Parallelstrukturen und erst kürzlich wurden lokale Parallelwahlen abgehalten. Die Regierung muss daher alle Gemeinschaften stärker integrieren, insbesondere die Kosovo-Serben, und mit Unterstützung von EULEX für die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit sorgen. Die Kosovo-Serben müssen konstruktiver mit den Institutionen zusammenarbeiten, damit die Vorteile der EU-Unterstützung und die europäische Perspektive stärker zur Wirkung kommen. In diesem Zusammenhang werden die bevorstehenden Kommunalwahlen und die erweiterte Dezentralisierung von besonderer Relevanz sein. Dabei wird Unterstützung von Belgrad erwartet. Weitere Bemühungen um Aussöhnung könnten zur Stabilität in der Region und zur Förderung der sozio-ökonomischen Entwicklung beitragen. Was Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anbetrifft, so haben die Behörden des Kosovo die einschlägigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen weitgehend eingehalten. Allerdings wurden bei der Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit im Kosovo nur begrenzte Fortschritte erzielt. Der Jahresarbeitsplan 2009 für die Parlamentarische Versammlung wurde angenommen und steht im Einklang mit der Gesetzgebungsstrategie der Regierung. Die Versammlung verfügt jedoch nicht über ausreichende Kapazitäten für die Prüfung von Gesetzesvorschlägen und die Überwachung der Umsetzung nach ihrer Annahme. Auch die parlamentarische Kontrolle über die Exekutive kann nur in begrenztem Umfang gewährleistet werden. So müssen insbesondere die Kapazitäten des Ausschusses für Europäische Integration gestärkt werden, der darauf achtet, dass die angenommenen Rechtsvorschriften mit den EU-Standards im Einklang stehen. Die wesentlichen Regierungsstrukturen sind vorhanden und die politische Stabilität im Kosovo blieb gewahrt. Bei der Reform der Kommunalverwaltung konnten einige Erfolge verzeichnet werden. Im August wurde ein überarbeiteter und verbesserter Aktionsplan für die Europäische Partnerschaft angenommen. Das Kosovo sollte sich nun auf seine Umsetzung und die Festsetzung weiterer Schwerpunkte konzentrieren. Die ressortübergreifende Koordinierung, die die Umsetzung der Reformagenda voranbringen soll, bleibt unzureichend. In diesem Bereich sind leistungsstarke Verwaltungsstrukturen erforderlich, um die europäische Perspektive des Kosovo zu verwirklichen. Die Agentur für die Koordinierung von Entwicklung und europäischer Integration hat ihre Koordinierungskapazitäten ausgebaut, kann aber aufgrund mangelnder politischer Unterstützung auf höchster Ebene, keinen echten Europäischen Integrationsprozess auf den Weg bringen. Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Prüfung der Aufteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten in der öffentlichen Verwaltung wurde abgeschlossen und die meisten Empfehlungen wurden umgesetzt. Allerdings steht die Annahme einiger wichtiger Rechtsakte noch aus. Die politische Einflussnahme auf den öffentlichen Dienst und die Besetzung öffentlicher Ämter gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Nachhaltige Anstrengungen sind daher erforderlich, um generell die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung des Kosovo zu stärken und einen Rahmen für einen professionellen, zuverlässigen, unabhängigen und leistungsorientierten öffentlichen Dienst aufzubauen, der in der Lage ist, die Politik der Regierung erfolgreich umzusetzen. Das Amt des Ombudsmanns muss weiter gestärkt werden. Die öffentliche Verwaltung des Kosovos ist weiterhin unzulänglich. Bei der Reform des Justizsystems wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Sie befindet sich jedoch noch im Anfangsstadium. Das Verfassungsgericht wurde eingerichtet und die Mitglieder wurden ernannt. An den meisten Gerichten wurde auch das neue Managementinformationssystem für Gerichte eingeführt. Mit Unterstützung von EULEX hat das Gericht in Mitrovica die Verhandlung von Strafsachen wieder aufgenommen. Außerdem wurden die Mitglieder des Justizrates ernannt. Bei den anhängigen Verfahren wegen Kriegsverbrechen konnten einige Erfolge verzeichnet werden. Allerdings sind erhebliche Anstrengungen erforderlich um Unabhängigkeit und Professionalität des Gerichtswesens zu stärken. Sowohl bei Zivil- als auch bei Strafsachen besteht ein erheblicher Rückstau anhängiger Verfahren. Ein wirksamer Mechanismus für Disziplinarverfahren gegen Richter fehlt. Seitens der Regierung und der Gemeinschaft der Kosovo-Serben ist konstruktives Engagement erforderlich, um die Integration der Kosovo-Serben in das Justizsystem zu gewährleisten. Das Gerichtswesen des Kosovo ist nach wie vor schwach und unzulänglich. Die Rechtsstaatlichkeit ist nicht im gesamten Gebiet des Kosovo gewährleistet, dies gilt insbesondere für den Norden. Das Amt für Korruptionsbekämpfung hat seine Arbeit aufgenommen und seine Kapazitäten wurden gestärkt, aber es verfügt nur über begrenzte Kompetenzen. Trotz verschiedener Gegenmaßnahmen ist die Korruption in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet und stellt weiterhin ein besonders ernstes Problem dar. Auch ist der Rechtsrahmen in diesem Bereich weiterhin unvollständig. So wurde bisher kein Parteienfinanzierungsgesetz angenommen. Die Annahme der Korruptionsbekämpfungsstrategie und des entsprechenden Aktionsplans steht nach wie vor aus. Die Zusammenarbeit der an der Korruptionsbekämpfung beteiligten Akteure muss deutlich verbessert werden. Zudem muss die Unabhängigkeit des Amts für Korruptionsbekämpfung gewährleistet werden. Das Kosovo muss bei Ermittlung, Strafverfolgung, Anklageerhebung und Verurteilung mehr Erfolge vorweisen. Die Verfassung bietet Garantien für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Minderheitenrechte und umfasst eine Auflistung der wichtigsten internationalen Übereinkommen und Instrumente, die im Kosovo direkt anwendbar sind. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den wirksamen Schutz dieser Rechte in der Praxis zu gewährleisten, auch durch entschlossene Schritte zur Integration aller Volksgruppen im Kosovo. Das größte Hindernis ist dabei die fehlende Bereitschaft – vor allem der im Norden lebenden Kosovo-Serben – sich an den kosovarischen Institutionen zu beteiligen. Nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich, um sowohl auf der Ebene der Regierung als auch innerhalb der Gemeinschaft der Kosovo-Serben gegen dieses Problem vorzugehen. Auch Serbien muss hierbei einen konstruktiveren Ansatz verfolgen. Auf dem Gebiet der bürgerlichen und politischen Rechte wurden begrenzte Forschritte erzielt. Was den Zugang zur Justiz betrifft, so besteht ein funktionierendes System der Prozesskostenhilfe, das aber weiter gestärkt werden muss. Bei den Justizvollzugsanstalten sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings gilt es noch eine Reihe von Defiziten zu beseitigen, insbesondere was die Haftbedingungen für psychisch kranke und für jugendliche Straftäter anbetrifft. Bei der Verhütung von Misshandlung und Folter und der Bekämpfung der Straffreiheit hat es begrenzte Fortschritte gegeben. Die freie Meinungsäußerung ist in der Praxis nicht in vollem Maße gewährleistet. So war die Arbeit der Medien in einigen Fällen weiter der politischen Einflussnahme ausgesetzt. Die Ausarbeitung des Rechtsrahmens für die die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist weiter vorangeschritten. Die Zivilgesellschaft muss stärker in die Politikgestaltung und -umsetzung eingebunden werden. Im Bereich der Religionsfreiheit wurden insbesondere durch den Wiederaufbau religiöser Stätten einige Fortschritte erzielt. Allerdings besteht weiterer Handlungsbedarf, um die Aussöhnung zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften zu fördern. Es wurde noch kein Gesetz über vermisste Personen verabschiedet, und die Frage der Entschädigung von Angehörigen muss geklärt werden. Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte werden nur teilweise garantiert. Der Schutz von Frauen vor jeglicher Form der Gewalt muss deutlich verbessert werden. Kinderhandel und Kinderarbeit geben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Rechte von Kindern zu gewährleisten. Die Regierung nahm einen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen an. Integration und Schutz sozial benachteiligter Gruppen und von Menschen mit Behinderungen sind nicht umfassend gewährleistet. Auch Diskriminierungen sind weiterhin ein Problem, das durch mehr Aufklärungskampagnen der Regierung angegangen werden muss. Entsprechende Gesetze und Strategien sind zwar vorhanden, werden aber nicht angemessen umgesetzt. Der institutionelle und rechtliche Rahmen im Bereich der Eigentumsrechte wurde gestärkt. Ein entscheidendes Hindernis ist nach wie vor die Unfähigkeit der Behörden ihre Entscheidungen im gesamten Gebiet des Kosovo durchzusetzen. Die Achtung des Eigentums religiöser Gemeinschaften ist weitgehend sichergestellt. Im Bereich Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz sehen die geltenden Rechtsvorschriften einen umfassenden Schutz der kulturellen Rechte und der Minderheitenrechte vor. In der Praxis sind diese Rechte allerdings nicht angemessen gewährleistet. Bei der Aussöhnung zwischen den Gemeinschaften konnten nur geringe Fortschritte erzielt werden. Sie stellt die Behörden vor eine große Herausforderung. Die Zahl der freiwillig zurückkehrenden Flüchtlinge und Binnenvertriebenen ist weiterhin niedrig. Die Streitigkeiten um Grundbesitz zwischen einigen Kommunen und der serbischen orthodoxen Kirche sind immer noch nicht beigelegt. Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter sind weiterhin mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und häufigen Diskriminierungen konfrontiert. Eine besonders dringende Aufgabe ist die Umsiedlung der Roma-Familien, die unter gefährlichen, inakzeptablen Bedingungen in bleiverseuchten Gebieten im Norden des Kosovo leben. Die Behörden müssen weitere Anstrengungen unternehmen, um alle Minderheiten zu erreichen und ihren Schutz und ihre Integration zu gewährleisten. Was regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbetrifft, so hat das Kosovo im Berichtszeitraum seine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) fortgesetzt. Die EU betont weiterhin, dass regionale Zusammenarbeit nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie die gesamte Region einschließt, und bedauert daher, dass das Kosovo aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über seine Teilnahme an regionalen Gremien bei wichtigen regionalen Zusammenkünften nicht vertreten war. Das Kosovo und Serbien müssen sich auf pragmatische Lösungen einigen, damit die regionalen Foren ihre Rolle bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Entwicklung weiterhin wahrnehmen können. Die Krise hatte bislang nur geringe Auswirkungen auf die Wirtschaft des Kosovo. Das BIP-Wachstum hielt weiter an, wenn auch auf sehr niedrigem Niveau, allerdings ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor sehr hoch Die hohe Inflation hat sich in eine Deflation mit deutlichen Preisrückgängen bei den Einfuhren verwandelt. Die wirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin vor allem durch die schwache Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien, begrenzte und zu wenig diversifizierte Produktionskapazitäten und eine unzulängliche Verkehrs- und Energieinfrastruktur behindert. Die Finanzpolitik reagiert lediglich auf ad hoc auftretende Erfordernisse und ist nicht systematisch in einen mittelfristigen politischen Rahmen eingebunden. Die Zuverlässigkeit der Energieversorgung wurde verbessert, was allerdings nur durch die Aufstockung der Subventionen aus dem Haushalt möglich war. Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so erzielte das Kosovo nur sehr geringe Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft. Reformen und Investitionen müssen in beträchtlichem Umfang aufrechterhalten werden, damit das Land dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union langfristig standhalten kann. Es besteht weiterhin ein umfassender Konsens über die Elemente der freien Marktwirtschaft. Die Verwendung des Euro, eine niedrige Auslandsverschuldung und das geringe Exportvolumen haben die Wirtschaft des Kosovo vor negativen Folgen des weltweiten Konjunktureinbruchs bewahrt. Die kosovarischen Banken sind weiterhin stabil, rentabel und verfügen über eine gute Kapitaldecke. Motor des Wirtschaftswachstums ist die kontinuierliche Ausweitung des Kreditvolumens in Verbindung mit der zunehmenden Unterstützung aus dem Ausland. Nach einem beträchtlichen Überschuss im Vorjahr wies der Haushalt 2008 ein geringes Defizit auf. Die Steuereinnahmen stiegen leicht an. Im Juni ist das Kosovo dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank beigetreten. Allerdings nahm das bereits hohe Handelsbilanzdefizit weiter zu, hauptsächlich aufgrund umfangreicher Einfuhren von Baumaschinen und Fahrzeugen für ein großes Straßenbauprogramm. Als noch weniger tragfähig erwiesen sich Haushalt und Zahlungsbilanz, was vor allem auf die schlechte Politikplanung und -durchführung zurückzuführen ist. Die ohnehin geringen Exporte brachen 2009 infolge der Wirtschaftskrise massiv ein. Die Qualität der Wirtschaftsstatistiken ist nach wie vor mangelhaft. Die Finanzierungskosten bewegen sich auf anhaltend hohem Niveau, da die Banken bei der Vergabe von Darlehen an Unternehmen hohe Risikoprämien berechnen. Subventionen und Transferleistungen aus dem Haushalt nahmen zu. Die mangelnde Rechtsstaatlichkeit und die in vielen Bereichen vorherrschende Korruption sowie die Rechtsunsicherheit in Bezug auf Eigentumsrechte behindern maßgeblich die wirtschaftliche Entwicklung. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch. Bei der Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt konnte das Kosovo geringe Fortschritte erzielen. Der informelle Sektor stellt weiterhin eine große Herausforderung dar. Bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und Politiken an europäische Standards hat das Kosovo uneinheitliche Fortschritte erzielt. In den Bereichen Zoll, Steuern, Bildung und Politikgestaltung ist die Ausarbeitung des Rechtsrahmens weiter vorangeschritten. In den Bereichen Umwelt, Wettbewerb, geistiges Eigentum, Energie sowie freier Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr steht die Rechtsangleichung noch am Anfang. Die europäischen Standards werden in den Bereichen Finanzkontrolle und Statistik, Datenschutz und Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität bislang nur in begrenztem Umfang angewendet. Im Bereich EU-Binnenmarkt hat das Kosovo einige Fortschritte im Hinblick auf den freien Warenverkehr erzielt. Allerdings befinden sich Übernahme und Umsetzung der EU-Praxis und –Rechtsvorschriften noch im Anfangsstadium. Die Verwaltungskapazität ist immer noch unzureichend. Die Rechtsangleichung in den Bereichen Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht ist unzureichend. Nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich, um bei dem freien Kapitalverkehr Fortschritte zu erzielen und insbesondere die Regulierung des Finanzsektors zu stärken. Die Zolleinnahmen sind aufgrund der größeren Leistungsfähigkeit der Zollverwaltung gestiegen. Der Zollkodex und das Verbrauchsteuergesetz wurden angenommen. Die Zollvorschriften entsprechen den Europäischen Standards. Allerdings muss die Verwaltungskapazität deutlich gestärkt und die Bekämpfung der Korruption im Zollbereich intensiviert werden. Im Norden des Kosovo werden noch immer keine Zölle erhoben. EULEX-Zollbeamte kontrollieren die beiden Übergänge im Norden, so dass der Schmuggel dort zurückging. Das Kosovo führte neue Zollstempel ein, deren Übereinstimmung mit der UN-Resolution 1244/99 der Europäischen Kommission und den CEFTA-Partnern vom Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen bestätigt wurde. Serbien bezweifelt diese Übereinstimmung mit der UN-Resolution und weigert sich daher die Gültigkeit der Stempel anzuerkennen. Die Ausarbeitung des Rechtsrahmen für die Steuern ist weiter vorangeschritten und die Steuersätze wurden gesenkt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Verwaltungskapazität in diesem Bereich zu stärken und die Schattenwirtschaft einzudämmen. Die Durchführungsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen sind weitgehend vollständig und auch die Kontrollbehörde für das öffentliche Beschaffungswesen wurde eingerichtet. Allerdings gibt die Anwendung des Rechts in der Praxis Anlass zu ernster Besorgnis. Die Behörden müssen bei Korruptionsverdacht für effiziente Ermittlungen sorgen. Die Durchführung der Vergabeverfahren muss wesentlich präziser überwacht werden. Die für die Auftragsvergabe zuständigen Beamten im Kosovo sind weiterhin Versuchen der Einflussnahme und Einschüchterungen ausgesetzt. Eine Strategie für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum fehlt nach wie vor. Die Verfahren für die Durchsetzung gewerblicher Rechte, Urheberrechte und verwandter Schutzrechte sind unzureichend. Eine Wettbewerbskommission wurde eingesetzt und untersucht mutmaßliche Verstöße gegen die Wettbewerbsvorschriften. Das Wettbewerbsrecht des Kosovo steht nicht vollständig im Einklang mit europäischen Standards. Die Behörden müssen die verschiedenen Beschäftigungsstrategien bündeln und ihre Umsetzung gewährleisten. Die Rechtsvorschriften über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und im Bereich der sozialen Dienstleistungen und Heimunterbringung müssen verbessert werden. Im öffentlichen Gesundheitssektor müssen die administrativen und institutionellen Kapazitäten ausgebaut werden, um die Qualität der Gesundheitsdienste zu verbessern. Im Bereich des sozialen Dialogs sind geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Angleichung an europäische Standards im Bildungsbereich schreitet weiter voran. Allerdings ist die institutionelle Reform in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen und die politischen Empfehlungen müssen konsequenter in die Praxis umgesetzt werden. Im Bereich der Forschung haben die Behörden Maßnahmen zur Erleichterung der Zusammenarbeit mit der EU ergriffen und u. a. einen Koordinator für das 7. Forschungsrahmenprogramm ernannt. Was die sektorspezifischen Strategien betrifft, so ist der institutionelle und rechtliche Rahmen im Bereich Industrie und KMU nach wie vor unvollständig. Die Anstrengungen im Bereich der Landwirtschaft führten zu einigen Erfolgen hinsichtlich der Flurbereinigung und der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe. Allerdings sind die Kapazitäten zur Umsetzung dieser Politik unzureichend. Eine Reihe von Umweltrahmengesetzen wurden verabschiedet. Aber es sind noch beträchtliche Anstrengungen erforderlich, um sie umzusetzen und die EU-Standards im Umweltbereich zu erfüllen. Im Bereich Verkehr hat Kosovo ein umfangreiches Straßenbauprogramm in Angriff genommen, während Investitionen in den Schienenverkehr vernachlässigt werden. Das Kosovo beteiligt sich weiterhin aktiv an dem regionalen Kernverkehrsnetz und der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle. Allerdings entsprechen die für den Luftverkehr angenommenen Rechtsvorschriften nicht den europäischen Standards. Der Aufsichtsrat der Regulierungsstelle für den Schienenverkehr muss noch ernannt werden. Der Aufsichtsrat der Regulierungsstelle für den Luftraum wurde zwar bereits ernannt, hat aber seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen. Im Energiesektor müssen noch einige wichtige Gesetze angenommen werden, dies stößt aber weiterhin auf ernste Schwierigkeiten. Es kommt weiterhin häufig zu Stromausfällen. Trotz einiger Verbesserungen gefährden ständige Verluste und niedrige Einziehungsquoten die finanzielle Tragfähigkeit des Sektors. Die Regierung hat den Bau eines neuen Braunkohlekraftwerks beschlossen, das europäischen Standards entsprechen muss. Der Systembetreiber für die Stromübertragung im Kosovo hat weiterhin Schwierigkeiten, als vollwertiger Partner in das regionale Handelsgefüge einbezogen zu werden. Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die bestehenden Rechtsvorschriften und Strategien umzusetzen. Verwaltungskapazität sowie finanzielle und politische Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden, u. a. der Regulierungsbehörde für den Telekommunikationssektor und der unabhängigen Medienkommission, müssen weiter gestärkt werden. Der Aufsichtsrat der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt muss noch ernannt werden. Im Bereich Finanzkontrolle und Statistik sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich um die Kapazitäten für interne und externe Audits zu stärken. Die Infrastruktur im Bereich Statistik ist nach wie vor unzulänglich. Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Im Bereich Grenzmanagement wurden Koordinierungsmechanismen zwischen den zuständigen Stellen geschaffen. Allerdings sind die Grenzen nach wie vor zu durchlässig, und die Polizeiressourcen und -kapazitäten für die Grenzkontrolle müssen gestärkt werden. Die Kapazitäten des Kosovo für die Bearbeitung von Asylanträgen sind weiterhin nicht ausreichend. Auch die Wiedereingliederung von Rückkehrern aus dem Ausland ist nach wie vor unzulänglich. Für die Rückübernahme muss ein geeigneter Rahmen geschaffen werden. Die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden verfügen nach wie vor nicht über ausreichende Kapazitäten für die Bekämpfung von Geldwäsche. Überdies ist Geldwäsche in den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht als Straftatbestand festgelegt. Die geltende Rechtsgrundlage ist nicht angemessen und wird nicht konsequent umgesetzt. Es gibt keine verlässliche Struktur zur Koordinierung von Maßnahmen gegen Geldwäsche. Die Berichterstattung an den staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienst ist lückenhaft. Die Zusammenarbeit zwischen dieser Stelle und der Steuerbehörde bleibt unzulänglich. Im Berichtszeitraum hat die Menge der beschlagnahmten Betäubungsmittel zugenommen und die Zahl der untersuchten Fälle, der Festnahmen und Gerichtsverfahren ist angestiegen. Das Kosovo hat eine Strategie und einen Aktionsplan für die Bekämpfung des Drogenhandels angenommen. Allerdings ist die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich noch immer mangelhaft. Eine sichere Lagerung der beschlagnahmten Drogen ist nicht in vollem Umfang gewährleistet. Generell gibt der Drogenhandel weiterhin Anlass zu großer Sorge. Der grundlegende Rechtsrahmen für die Polizei ist vorhanden. Die Aufgaben der öffentlichen Ordnung können weitgehend wahrgenommen werden. Die meisten Polizeibeamte, die der südlich des Ibar lebenden Gemeinschaft der Kosovo-Serben angehören und nach der Unabhängigkeitserklärung den Polizeidienst verlassen haben, sind wieder auf ihre Posten zurückgekehrt. Es kam jedoch zu einer Reihe von Übergriffen, die sich u. a. auch gegen EULEX-Eigentum richteten. Das Fehlen einer multiethnischen Polizeieinheit zum Schutz de öffentlichen Ordnung in der Region Mitrovica schränkt die Möglichkeiten der Polizei, im Norden gegen die Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorzugehen, erheblich ein. Die Stellenbeschreibungen für höhere Polizeibeamte, zu denen ein Kosovo-Serbe gehört, wurden aufgeschoben. Schwerwiegende Defizite bestehen bei den Ermittlungskapazitäten und der nachrichtendienstlich unterstützten Polizeiarbeit. Es gibt keine Strategie für die Einsammlung von Waffen in der Zivilbevölkerung. Die Sicherheit der Beweismittel der Polizei ist nicht in vollem Umfang gewährleitstet. Weitere Fortschritte sind erforderlich, um der EULEX-Mission Zugang zu wichtigen Datenbanken zu gewähren und ihr damit die erfolgreiche Durchführung von Ermittlungen im Rahmen ihres Exekutivmandats zu ermöglichen. Die organisierte Kriminalität gibt jedoch nach wie vor Anlass zu ernster Sorge, da sie die Rechtsstaatlichkeit und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft beeinträchtigt. Eine Strategie und ein Aktionsplan für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden bereits angenommen, aber der entsprechende Rechtsrahmen ist noch unvollständig. Anstrengungen der Polizei in diesem Bereich werden vor allem durch das Fehlen eines Gesetzes und ausreichender Kapazitäten für den Zeugenschutz erschwert. Das Kosovo ist nach wie vor Ursprungsgebiet und Transitroute der organisierten Kriminalität. Außerdem ist es Herkunfts- und Zielgebiet sowie Transitroute für den Menschenhandel. Die Ermittlung der Opfer und die Untersuchung der Fälle von Menschenhandel durch die kosovarischen Strafverfolgungsbehörden geben weiterhin Anlasse zur Sorge. Die organisierte Kriminalität stellt im gesamten Gebiet des Kosovo, insbesondere jedoch im Norden ein besonderes Problem dar. Das Kosovo hat eine Strategie und einen Aktionsplan für die Bekämpfung des Terrorismus angenommen, aber der entsprechende Rechtsrahmen fehlt noch. Außerdem fehlen Rechtsvorschriften im Bereich des Datenschutzes. Eine unabhängige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wurde bisher nicht eingerichtet. Türkei Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. Im ganzen Land fanden freie und gerechte Kommunalwahlen statt. Einige Fortschritte wurden in den Bereichen Justizreform, Beziehungen zwischen Militär und Zivilsektor sowie kulturelle Rechte erzielt. Die Regierung hat zur Kurdenfrage eine breit angelegte Konsultation der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft eingeleitet. Allerdings bedarf es in den meisten Bereichen im Zusammenhang mit den politischen Kriterien- vor allem bei den Grundrechten – und mit der Verfassungsreform noch erheblicher Anstrengungen. Was Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so haben die Ermittlungen gegen das mutmaßlich kriminelle Netzwerk Ergenekon zur Erhebung schwerer strafrechtlicher Vorwürfe geführt, unter anderem gegenüber Militäroffizieren. Dies ist für die Türkei eine Chance, das Vertrauen in das ordnungsgemäße Funktionieren ihrer demokratischen Institutionen und des Rechtsstaats zu stärken. Es ist jedoch wichtig, dass bei künftigen Verfahren in diesem Zusammenhang die rechtsstaatlichen Abläufe uneingeschränkt eingehalten und vor allem die Rechte der Beschuldigten geachtet werden. Die Regierung bekräftigte ihren Willen zu EU-bezogenen Reformen, ernannte einen Vollzeit-Chefunterhändler und verabschiedete das Nationale Programm für die Übernahme des Besitzstands. Der unzureichende Dialog und die mangelnde Kompromissbereitschaft der politischen Parteien wirken sich negativ auf die Fortsetzung der Reformen aus. Die Türkei muss ihre Rechtsvorschriften über die politischen Parteien noch mit den europäischen Standards in Einklang bringen. Was die Reform der öffentlichen Verwaltung betrifft, so besteht noch erheblicher Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Modernisierung des öffentlichen Dienstes. Prioritäten sind nach wie vor der Bürokratieabbau und die Förderung der Vereinfachung der Verwaltung sowie die Schaffung eines professionellen, unabhängigen, rechenschaftspflichtigen, transparenten und leistungsorientierten öffentlichen Diensts. Auf dem Gebiet der zivilen Kontrolle der Sicherheitskräfte wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Einschränkung des Zuständigkeitsbereichs der Militärgerichte. Dennoch äußerten sich hochrangige Armeeangehörige erneut zu Fragen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, und eine uneingeschränkte parlamentarische Kontrolle über die Verteidigungsausgaben muss noch sichergestellt werden. Die im Rahmen der Ermittlungen gegen Ergenekon festgestellte mutmaßliche Beteiligung von Militärangehörigen an regierungsfeindlichen Aktivitäten wirft ernste Besorgnis auf. Im Justizwesen stellt die Annahme der Reformstrategie durch die Regierung nach einer Konsultation sämtlicher Akteure einen positiven Schritt dar. Die Maßnahmen zur Aufstockung von Personal und Ressourcen sind ebenfalls positiv zu bewerten. Diese Bemühungen müssen allerdings fortgesetzt werden, und es herrscht weiter Besorgnis in Bezug auf die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effektivität der Justiz, vor allem hinsichtlich der Zusammensetzung des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte und hinsichtlich der Errichtung der regionalen Berufungsgerichte. Der gesetzliche Rahmen für die Verhütung von Korruption wurde verbessert. Korruption ist allerdings in vielen Bereichen noch verbreitet. Die Türkei muss die Korruptionsbekämpfungsstrategie fertig stellen und in den Bereichen Ermittlungen, Anklageerhebung, Strafverfolgung und Verurteilung mehr Erfolge vorweisen. Bei den Menschenrechten und dem Minderheitenschutz wurden einige Fortschritte erzielt, doch es bedarf noch erheblicher Anstrengungen. Einige Fortschritte waren bei der Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen festzustellen. Allerdings stehen die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) und die Umsetzung einiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Gesetzesänderungen erfordern, noch aus. Der institutionelle Rahmen für die Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte muss verbessert werden. Eine Ombudsstelle muss noch eingerichtet werden. Wenngleich der türkische Rechtsrahmen umfassende Schutzmaßnahmen gegen Folter und Misshandlung enthält, waren die Bemühungen, ihn anzuwenden und die Nulltoleranzpolitik der Regierung uneingeschränkt umzusetzen, begrenzt. Folter- und Misshandlungsvorwürfe sowie die Straffreiheit für die Täter werfen weiterhin große Besorgnis auf. Um die Fortschritte in diesem Bereich genau beurteilen zu können, wäre es hilfreich, wenn die Türkei die Veröffentlichung des Berichts des Europaratsausschusses zur Verhütung von Folter unverzüglich genehmigen würde. Was die Strafvollzugsanstalten betrifft, so sind einige Fortschritte bei der Verbesserung der Infrastruktur und der Einstellung von zusätzlichem Personal zu verzeichnen. Die Türkei muss sich jedoch mit den Problemen der Überbelegung und des hohen Anteils von Untersuchungshäftlingen befassen. Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches wird nicht mehr systematisch angewandt, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Allerdings wird eine Reihe anderer Artikel des Gesetzbuchs als Grundlage für Strafverfahren und Urteile herangezogen. Das türkische Recht garantiert keine ausreichende Meinungsfreiheit im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der politische Druck auf die Medien und die Rechtsunsicherheit beeinträchtigen die tatsächliche Ausübung der Pressefreiheit. Der Rechtsrahmen im Bereich der Vereinigungsfreiheit entspricht im Großen und Ganzen den europäischen Standards. Allerdings sind erhebliche Fortschritte bei seiner Umsetzung erforderlich, da die Vereinigungen einer unverhältnismäßig strengen Kontrolle ausgesetzt sind, die in einigen Fällen zu Gerichtsverfahren geführt hat. Was die Religionsfreiheit anbelangt, so wurde das Stiftungsgesetz reibungslos umgesetzt. Die Regierung hat einen Dialog mit Aleviten und nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften aufgenommen. Die spezifischen Probleme dieser Gemeinschaften müssen jedoch noch gelöst werden. Das Stiftungsgesetz geht nicht auf Liegenschaften ein, die nach einer Beschlagnahme an Dritte verkauft wurden. Ungelöst bleiben auch die Fälle, in denen es sich um Eigentum von Stiftungen handelt, welche vor Annahme der neuen Gesetzgebung aus einer Fusion entstanden sind. Es kommt immer noch zu Übergriffen auf Angehörige religiöser Minderheiten. Ein mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmender Rechtsrahmen muss noch geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften und die Aleviten keinerlei ungebührlichen Einschränkungen unterworfen sind, vor allem im Zusammenhang mit der Ausbildung von Geistlichen. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die einer uneingeschränkten Achtung der Religionsfreiheit in der Praxis förderlich sind. Der allgemeine Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Rechte von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter ist weitgehend vorhanden. Allerdings müssen noch erhebliche weitere Bemühungen unternommen werden, um den Rechtsrahmen in die Praxis umzusetzen und die Unterschiede zwischen Männern und Frauen zu beseitigen, die hinsichtlich der Teilhabe am Wirtschaftsleben, der wirtschaftlichen Chancen, der Übertragung politischer Verantwortung und des Zugangs zur Bildung bestehen. Häusliche Gewalt, Ehrenmorde, Frühehen und Zwangsheirat sind in einigen Landesteilen immer noch gravierende Probleme. Bei Männern wie Frauen besteht ein Bedarf an weiteren Bildungs- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zum Thema Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung. In allen die Rechte des Kindes betreffenden Bereichen – unter anderem auf Ebene der Verwaltungskapazitäten, im Gesundheits- und Bildungswesen, in der Jugendgerichtsbarkeit und hinsichtlich der Kinderarbeit – müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Gerichtsverfahren auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes, in denen Jugendliche wie Erwachsene behandelt werden und unverhältnismäßig hohe Strafen erhalten, werfen große Besorgnis auf. Es fehlen weiterhin Rechtsvorschriften, die die uneingeschränkte Wahrung der Gewerkschaftsrechte im Einklang mit den EU-Standards und den einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sicherstellen. Dies betrifft insbesondere das Vereinigungsrecht, das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Die Lage im Bereich der Minderheitenrechte blieb unverändert. Einige Fortschritte wurden bei den kulturellen Rechten erzielt, vor allem durch die Einführung eines nationalen Fernsehkanals, der auf Kurdisch sendet. Allerdings bestehen noch Einschränkungen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung anderer Sprachen als Türkisch im privaten Rundfunk, im politischen Leben, im Bildungswesen und bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen. Der Rechtsrahmen für die Verwendung anderer Sprachen als Türkisch lässt restriktive Auslegungen zu und wird nicht einheitlich angewandt. Hinsichtlich der Lage der Roma, die häufig einer diskriminierenden Behandlung ausgesetzt sind, wurden keine Fortschritte erzielt. Es werden weiterhin Roma-Viertel abgerissen, ohne dass alternativer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Was den Osten und Südosten des Landes angeht, so hat die Regierung eine breit angelegte öffentliche Debatte zu den kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Aspekten der Kurdenfrage eingeleitet. Dieser Debatte müssen unbedingt konkrete Maßnahmen folgen. Ein weiterer positiver Schritt ist die Annahme eines Gesetzes über die Minenräumung an der syrischen Grenze. Die breite Auslegung der Antiterrorvorschriften hat allerdings zu ungebührlichen Einschränkungen bei der Ausübung der Grundrechte geführt. Das System der Dorfschützer muss noch abgeschafft werden. Die PKK, die auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen geführt wird, übte weitere Terroranschläge aus, die zahlreiche Menschenleben forderten. Die Entschädigung von Binnenvertriebenen wurde fortgesetzt. Der Regierung fehlt es jedoch an einer umfassenden nationalen Strategie zur Lösung des Binnenvertriebenenproblems und sie muss ihre Bemühungen um die Deckung der Bedürfnisse dieser Personengruppe verstärken. Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, hat die Türkei öffentlich ihre Unterstützung für die unter Federführung der Vereinten Nationen stattfindenden Verhandlungen über eine umfassende Lösung der Zypern-Frage bekundet. Jedoch sind keine Fortschritte im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern zu verzeichnen. Die Türkei hat weder das Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen vollständig umgesetzt, noch sämtliche Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern, beseitigt. Was die Beziehungen zu Griechenland betrifft, so fanden weitere Sondierungsgespräche statt, doch es wurde keine Einigung über Grenzstreitigkeiten erzielt. Weitere vertrauensbildende Maßnahmen wurden getroffen. Griechenland legte eine erhebliche Anzahl förmlicher Beschwerden über die anhaltenden Luftraumverletzungen durch die Türkei ein, die unter anderem Flüge über die griechischen Inseln betreffen. Die Beziehungen zu Bulgarien sind positiv geblieben. Gutnachbarliche Beziehungen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Die Türkei spielt weiterhin eine positive Rolle im westlichen Balkan. Seit Juni 2009 führt die Türkei den im Rotationsverfahren besetzten Vorsitz des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP). Die türkische Wirtschaft erlebte einen Abschwung infolge der sinkenden in- und ausländischen Nachfrage; betroffen waren vor allem die Investitionen. Die Auswirkungen der Krise beschränkten sich allerdings größtenteils auf den Realsektor der Wirtschaft, was auch auf vorhergehende Strukturreformen und antizyklische Maßnahmen zurückzuführen war. Die makroökonomische Stabilität blieb weitgehend gewahrt. Die Inflation ging erheblich zurück, da vor allem der durch den Energiebedarf verursachte Druck und die zuvor lebhafte Wirtschaftstätigkeit nachließen. Die Arbeitslosigkeit stieg erheblich an. Unter den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich die Strukturreformen etwas verlangsamt, vor allem in der ersten Jahreshälfte 2009. Die Unsicherheit des Investitionsklimas wurde durch das Fehlen glaubwürdiger finanzpolitischer Pläne und Anker verstärkt. Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Kriterien ist festzuhalten, dass die Türkei eine funktionierende Marktwirtschaft ist. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es sein umfassendes Reformprogramm fortsetzt, um strukturelle Defizite zu beseitigen. Der Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik blieb trotz der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen gewahrt. Um der deutlichen Rezession entgegenzuwirken, ging die Türkei auf die Nachfrage nach einer expansiven Politik ein und bettete letztere in eine breiter angelegte Entwicklungsstrategie ein, die höhere öffentliche Investitionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und sektorale Reformen beinhaltet. Einige Fortschritte wurden durch die Weiterentwicklung des Humankapitals und die Modernisierung des Sachkapitals des Landes erzielt, wenngleich die Wirtschaftskrise eine Herausforderung für diesen Prozess bedeutet. Der Zugang zu Außenfinanzierungen blieb gewährleistet und die hohen offiziellen Währungsreserven sanken nur geringfügig. Die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte wurden erheblich reduziert und der Inflationsdruck ließ nach. Die Privatisierung wurde durch einige größere Transaktionen fortgesetzt, vor allem im Energiesektor. Trotz mehrerer Phasen weltweiter finanzieller Instabilität erwies sich der türkische Finanzsektor als bemerkenswert widerstandsfähig. Die Türkei diversifizierte den Handel mithilfe der Erschließung neuer Märkte, wodurch die Auswirkungen der Krise teilweise gemildert wurden. Doch auch wenn die finanzpolitischen Krisenbewältigungsmaßnahmen den wirtschaftlichen Abschwung in gewissem Maß abgefedert haben, können sie die Nutzeffekte, die in den Vorjahren durch eine finanzpolitische Konsolidierung und eine mittelfristig nachhaltige Politik erzielt wurden, gefährden, wenn sie nicht rechtzeitig wieder aufgehoben werden. Die Maßnahmen zur Erhöhung der finanzpolitischen Transparenz wurden ausgesetzt und in einigen Fällen sogar rückgängig gemacht. Die Arbeitsmarktlage wurde immer schwieriger und die Arbeitslosigkeit stieg drastisch an. Die Schaffung von Arbeitsplätzen wird nach wie vor durch das Missverhältnis zwischen vorhandenen und benötigten Qualifikationen, verhältnismäßig hohe Sozialabgaben und rigide Beschäftigungspraktiken erschwert. Trotz verschiedener neuer Initiativen der türkischen Regierung erschwert die Wirtschaftskrise den Zugang der KMU zu Finanzierungen und verlangsamt die sektorale Transformation der türkischen Wirtschaft. Bei der Gewährung staatlicher Beihilfen fehlt es an Transparenz. Der Markteintritt wurde durch die Annahme neuer Rechtsvorschriften erleichtert, doch beim Marktaustritt bestehen noch Hindernisse. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem die Gerichtsverfahren, werfen weiterhin praktische Probleme auf und behindern die Verbesserung des Wirtschaftsumfelds. Die Türkei verabschiedete einen umfassenden Aktionsplan zur Bekämpfung der informellen Wirtschaft, die nach wie vor eine große Herausforderung darstellt. Die Türkei verbesserte weiter ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen. Auf den meisten Gebieten wurden Fortschritte erzielt, wenn auch nicht in einheitlicher Weise. In einigen Bereichen wie freier Warenverkehr, Rechte an geistigem Eigentum, Kartellpolitik, Energie, Unternehmens- und Industriepolitik, Verbraucherschutz, Statistik, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung ist die Rechtsangleichung fortgeschritten. In Bereichen wie Umwelt, staatliche Beihilfen, Sozialpolitik und Beschäftigung, Gesellschaftsrecht, öffentliches Beschaffungswesen, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie freier Dienstleistungsverkehr müssen die Bemühungen um die Angleichung fortgesetzt werden. Was die Zollunion und die Außenbeziehungen anbelangt, so muss die Rechtsangleichung noch vervollständigt werden, vor allem mit Blick auf die Koordinierung der Standpunkte innerhalb der WTO. Eine Reihe seit langem bestehender Handelsstreitigkeiten ist noch nicht beigelegt und zudem sind neue Streitigkeiten entstanden. Die Türkei muss ihre Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion unbedingt vollständig erfüllen. In den meisten Bereichen ist es wichtig, dass die Türkei ihre für die Anwendung des Besitzstands notwendigen Verwaltungskapazitäten ausbaut. Auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs ist die Rechtsangleichung recht weit fortgeschritten, doch im Berichtszeitraum wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Der Handel wurde zunehmend durch technische Hemmnisse im Zusammenhang mit Konformitätsbewertung und Normung beeinträchtigt. Die Rechtsangleichung in den Bereichen Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr befindet sich noch im Anfangsstadium. Auf dem Gebiet der Postdienste und bei der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise wurden keine Fortschritte erzielt. Was den freien Kapitalverkehr anbelangt, so verzeichnete die Türkei einige Fortschritte, vor allem hinsichtlich der Aktionspläne für den Kapital- und Zahlungsverkehr und die Bekämpfung der Geldwäsche. Bei der Liberalisierung des Versicherungsrechts kam die Türkei voran. Die Angleichung an den Besitzstand im Bereich Kapital- und Zahlungsverkehr ist jedoch nach wie vor begrenzt. Geringe Fortschritte wurden bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erzielt. Die Rechtsangleichung befindet sich in einem frühen Stadium. Einige Fortschritte können im Bereich des öffentlichen Auftragswesens vermeldet werden, vor allem bei den Verwaltungskapazitäten; so melden einige öffentliche Auftraggeber bei der Auftragsvergabe bewährte Praktiken. Allerdings gibt es immer noch keine Strategie für die Reformen, die für die Gewährleistung der Rechtsangleichung und den Ausbau der institutionellen Kapazitäten sind. Ausnahmeregelungen zu den allgemeinen Vorschriften häufen sich ebenso wie die Bevorzugung inländischer Unternehmen, was zur Einschränkung des Wettbewerbs und der Effizienz bei öffentlichen Ausschreibungen führt. Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts waren im Berichtszeitraum keine wesentlichen Fortschritte festzustellen. Das neue Handelsgesetzbuch wurde nicht verabschiedet. Bezüglich der Rechte des geistigen Eigentums ist die Angleichung an den Besitzstand verhältnismäßig weit fortgeschritten. Die verschiedenen für die Rechte des geistigen Eigentums zuständigen Behörden haben ihre Koordinierung und Zusammenarbeit verbessert und sich stärker spezialisiert. Die Durchsetzung der Rechte blieb jedoch unzureichend. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass die angeglichenen und aktualisierten Gesetze zur Regelung der Rechte des geistigen Eigentums und der gewerblichen Schutzrechte angenommen werden. Der Stand der Rechtsangleichung bei den Kartellvorschriften, einschließlich der Fusionskontrollbestimmungen, ist in der Türkei hoch. Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen fand allerdings keine weitere Rechtsangleichung statt und das seit langem erwartete Beihilfegesetz ist immer noch nicht verabschiedet. Im Bereich der Finanzdienstleistungen wurden einige Fortschritte erzielt. Die türkischen Rechtsvorschriften wurden in allen drei Teilbereichen der Finanzdienstleistungen teilweise an den Besitzstand angeglichen. Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings ist die Verabschiedung von Durchführungsvorschriften unabdingbar, um ein wirksames Funktionieren des Primärrechts auf dem Markt sicherzustellen. Auf dem Gebiet der audiovisuellen Politik wurden geringe Fortschritte erzielt. Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums blieb die Angleichung an den Besitzstand begrenzt. Die derzeitige Politik zur Unterstützung der Landwirtschaft und die strategische Politikgestaltung entfernen sich zunehmend von der GAP, während die Verzögerungen bei der Akkreditierung der IPARD-Strukturen auf Schwierigkeiten bei der Einführung der Verwaltungs- und Organisationsstrukturen sowie der Verfahren für die Verwaltung der Mittel für ländliche Entwicklung im Einklang mit den EU-Standards hindeuten. Die weiterbestehenden technischen Handelsschranken für Rindfleischprodukte, die den bilateralen Verpflichtungen zuwiderlaufen, bedürfen immer noch dringender Aufmerksamkeit. Insgesamt waren die Fortschritte in diesem Bereich begrenzt. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit hat die Türkei begrenzte Fortschritte erzielt. Die Bemühungen wurden fortgesetzt, doch die Um- und Durchsetzung des Besitzstands auf diesem Gebiet befinden sich noch im Anfangsstadium. Im Fischereiwesen wurden einige Fortschritte bei der Bestands- und Flottenbewirtschaftung sowie bei der Umsetzung internationaler Übereinkommen verzeichnet. Bei der Rechtsangleichung in diesem Kapitel wurden jedoch keine Fortschritte erzielt. Die Türkei erzielte bei der Rechtsangleichung im Verkehrssektor begrenzte Fortschritte. Im Straßenverkehrssektor liegt sie mit den Umsetzungskapazitäten im Rückstand und im Schienensektor können keine Fortschritte vermeldet werden. Im Luftverkehr wurden begrenzte Fortschritte verzeichnet. Der Mangel an Kommunikation zwischen den Luftverkehrskontrollzentren der Türkei und der Republik Zypern beeinträchtigt die Flugsicherheit nach wie vor erheblich. Die Türkei beteiligt sich nicht an den Bemühungen um eine Integration des europäischen Luftraums. Die Fortschritte im Seeverkehr waren begrenzt, doch die Aufnahme der Türkei in die Weiße Liste der Pariser Vereinbarung bestätigt die gute Leistung der Türkei als Flaggenstaat. Auf dem Gebiet der Energie wurden einige, wenn auch uneinheitliche Fortschritte erzielt. Die Entwicklungen in den Bereichen erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz sowie auf dem Elektrizitätsmarkt sind ermutigend. Ihre Rechtsvorschriften und Strategien für Erdgas, Kernenergie, nukleare Sicherheit und Strahlenschutz muss die Türkei allerdings noch umsetzen. Bei der Rechtsangleichung im Steuerbereich wurden Fortschritte verzeichnet, vor allem bei der Beseitigung der diskriminierenden Besteuerung alkoholischer Getränke. Einige Diskrepanzen müssen jedoch noch beseitigt werden, um eine vollständige Rechtsangleichung zu erreichen. Die Türkei hat im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik einige Fortschritte erzielt. Die Angleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet der Geldpolitik ist noch unvollständig. Der Rechtsrahmen weist nach wie vor einige Schwachstellen auf, die unter anderem die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären Finanzierung des öffentlichen Sektors und das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzmärkten betreffen. Begrenzte Fortschritte erzielte die Türkei auf dem Gebiet Sozialpolitik und Beschäftigung. Die Einrichtung einer parlamentarischen Kommission für die Chancengleichheit von Männern und Frauen ist ein positiver Schritt. Die Vorbereitungen auf die Beteiligung am Europäischen Sozialfonds wurden beschleunigt. Allerdings entsprechen das Arbeitsrecht und die Rechtsvorschriften über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie über die Nichtdiskriminierung nicht den EU-Standards. Bei der Einführung uneingeschränkter Gewerkschaftsrechte im Einklang mit den EU-Standards und den IAO-Übereinkommen wurden keine Fortschritte erzielt. Die Erwerbsbeteiligungsquote von Frauen ist sehr niedrig. Die Bemühungen um die Bekämpfung der nicht gemeldeten Erwerbstätigkeit und der sozialen Ausgrenzung müssen verstärkt werden. Im Bereich der Unternehmens- und Industriepolitik wurden weitere Fortschritte festgestellt, vor allem durch die Vorbereitung einer neuen Industriestrategie und neuer sektoraler Strategien, die nun vervollständigt und veröffentlicht werden müssen. Darüber hinaus sind eine größere Verfügbarkeit unternehmens- und industriepolitischer Instrumente und einige Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verzeichnen. Die Türkei hat auf dem Gebiet der Unternehmens- und Industriepolitik einen ausreichenden Stand der Angleichung an den Besitzstand erreicht. Die Türkei erzielte einige Fortschritte im Hinblick auf die transeuropäischen Netze. Im Juli 2009 unterzeichnete sie die zwischenstaatliche Vereinbarung über den Bau der Erdgas-Pipeline Nabucco. Dieses Vorhaben ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer engeren Energiezusammenarbeit zwischen der EU, der Türkei und anderen Ländern in der Region sowie zu einer Diversifizierung der Energiequellen. Die rechtzeitige Fertigstellung des südlichen Gaskorridors, insbesondere durch die zügige Umsetzung der zwischenstaatlichen Vereinbarung über die Nabucco-Pipeline, gehört weiterhin zu den obersten EU-Prioritäten für die Energiesicherheit. Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente sind einige Fortschritte zu vermelden. Der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Durchführung der IPA-Komponenten III und IV wurde fertig gestellt, lokale und regionale Akteure wurden in die Projektvorbereitung einbezogen und es wurden weitere Entwicklungsagenturen eingerichtet. Die Verwaltungskapazitäten müssen jedoch weiter ausgebaut werden. Insgesamt ist die Angleichung an den Besitzstand in diesem Kapitel begrenzt. Im Justizwesen stellt die Annahme der Reformstrategie durch die Regierung einen positiven Schritt dar. Die Maßnahmen zur Aufstockung von Personal und Ressourcen sind ebenfalls positiv zu bewerten und müssen fortgesetzt werden. Allerdings bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effektivität der Justiz, auf die noch nicht eingegangen wurde. Bei der Verbesserung des Rechtsrahmens und der institutionellen Strukturen für die Korruptionsbekämpfung wurden einige Fortschritte erzielt. Die Korruption ist allerdings in vielen Bereichen noch verbreitet. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die nationale Korruptionsbekämpfungsstrategie angenommen und effektiv umgesetzt wird. Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit wurde einige, allerdings uneinheitliche, Fortschritte verzeichnet. Die Türkei hat begrenzte Fortschritte im Bereich Außengrenzen und Schengen sowie auf dem Gebiet Migration und Asyl erzielt. Angesichts einer drastischen Zunahme der Asylbewerberzahl müssen die Anstrengungen fortgesetzt werden, um das System umzustrukturieren. Die Türkei hat vor kurzem eingewilligt, die förmlichen Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen EG-Türkei wiederaufzunehmen. Auf dem Gebiet der Forschung unternahm die Türke erhebliche Bemühungen, indem sie ihre Beteiligung am Siebten EG-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung verstärkte und ihre nationalen Forschungskapazitäten ausbaute. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Integration in den europäischen Forschungsraum zu gewährleisten. Was die Umwelt angeht, so erzielte die Türkei Fortschritte im Bereich der Chemikalien und bei den horizontalen Vorschriften durch die Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls. Einige Fortschritte gab es in Bezug auf die Aspekte Abfall, Luftqualität, Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Risikomanagement und Chemikalien. Insgesamt ist die Angleichung an den Besitzstand jedoch unzureichend. In den Bereichen Wasserqualität, Naturschutz und gentechnisch veränderte Organismen sind keine Fortschritte festzustellen. Beim Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte verzeichnet. Jedoch besteht im Bereich Verbraucherschutz weiterer Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der nicht sicherheitsrelevanten Fragen und der wirksamen Durchsetzung des Verbraucherschutzes im Allgemeinen. Im Gesundheitswesen können einige Fortschritte vermeldet werden, vor allem bei der Eindämmung des Tabakkonsums und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten. Die Türkei hat bei den Zollvorschriften dank der Zollunion mit der EU einen hohen Stand der Angleichung an den Besitzstand erreicht. Dennoch ist in einigen Bereichen wie Freihandelszonen und Zollbefreiungen eine weitere Angleichung erforderlich. Was die Außenbeziehungen anbelangt, so hat die Rechtsangleichung einen hohen Stand erreicht, muss jedoch noch vervollständigt werden, vor allem mit Blick auf die Koordinierung der Standpunkte innerhalb der WTO. Einige seit langem bestehende Handelsstreitigkeiten sind noch nicht beigelegt und stören weiterhin das reibungslose Funktionieren der Zollunion. Die Türkei passte sich weiter an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU an. Sie leistete einen größeren Beitrag zur Stabilisierung von Regionen wie dem Südkaukasus und dem Nahen Osten. Das Land intensivierte die diplomatischen Beziehungen zu Irak, u. a. durch Kontakte zur kurdischen Regionalregierung. Es wurden erhebliche diplomatische Bemühungen um die Normalisierung der Beziehungen zu Armenien unternommen. Die Türkei leistet einen wesentlichen Beitrag zur ESVP und strebt eine stärkere Beteiligung an ESVP-Aktivitäten an. Allerdings lehnt sie eine Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO unter Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten ab. Die Türkei hat sich dem Standpunkt der EU in Bezug auf die Mitgliedschaft im Wassenaar-Arrangement nicht angeschlossen. Im Bereich der Finanzkontrolle, in dem die Rechtsangleichung auf einem recht guten Stand ist, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Rechtsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen wurden eingeführt, doch es fehlt noch eine Reihe von Änderungen im Bereich der internen Kontrolle, und die Überarbeitung des Grundsatzpapiers über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und des zugehörigen Aktionsplans ist noch nicht abgeschlossen. Das Gesetz über externe Rechnungsprüfungen, mit dem die Prüfungen an die internationalen Standards angepasst werden sollen, wurde noch nicht verabschiedet. Eine Stelle für die Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung muss noch eingerichtet werden. Die Türkei hat die türkischen Münzen umgestaltet, um Ähnlichkeiten mit den Euro-Münzen zu beseitigen. Die Angleichung an die im Besitzstand vorgesehenen Grundprinzipien und Einrichtungen auf dem Gebiet der Finanz- und Haushaltsbestimmungen ist auf einem guten Stand. [1] Im Sinne der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates. [2] Mittelfristige Hilfe in Bezug auf besitzstandsrelevante Bereiche wird über Twinning-Projekte bereitgestellt, die einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden in den Empfängerländern und den entsprechenden Behörden in Mitgliedstaaten schaffen. Bedarfsspezifische Hilfe wird über TAIEX (Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch) bereitgestellt, dessen Aktivitäten durch Beamte der Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Kurzfristige Hilfe im Bereich horizontale Governance-Fragen und Reform der öffentlichen Verwaltung wird über SIGMA (Programm zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems) bereitgestellt, ein OECD-Programm, das von der Kommission im Zusammenhang mit der Erweiterung unterstützt wird. [3] KOM(2008) 674 endg. [4] In ihrer Stellungnahme zum Antrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf Beitritt zur Europäischen Union vom November 2005 (KOM(2005)562) stellt die Kommission fest: „Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist eine funktionierende Demokratie mit stabilen Institutionen, die die rechtsstaatliche Ordnung und die Wahrung der Menschenrechte garantieren. Das Land hat 2001 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnet und die damit verbundenen Verpflichtungen seither insgesamt zufrieden stellend erfüllt. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat die im Rahmenabkommen von Ohrid vorgesehene Gesetzgebungsagenda erfolgreich umgesetzt, was zu erheblichen Verbesserungen der politischen und sicherheitspolitischen Lage im Land beigetragen hat. Diese Gesetze müssen nun uneingeschränkt durchgesetzt werden. Das Land bleibt zur regionalen Zusammenarbeit bereit. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien muss weitere Bemühungen vor allem in den Bereichen Wahlrecht, Polizeireform, Justizreform und Korruptionsbekämpfung unternehmen. Angesichts der insgesamt erzielten Reformfortschritte vertritt die Kommission die Auffassung, dass das Land auf dem besten Wege ist, die politischen Kriterien zu erfüllen, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen sowie im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses festgelegt wurden.“ [5] Die Schwerpunktbereiche der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien („Benchmarks“) sind: - Gewährleistung der angemessenen Umsetzung aller im Abkommen eingegangenen Verpflichtungen; - Förderung eines konstruktiven und integrativen Dialogs im Rahmen der demokratischen Institutionen, insbesondere in den Bereichen, die einen Konsens zwischen allen politischen Parteien erfordern; - Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des Polizeigesetzes; - Vorlage einer soliden Erfolgsbilanz über die Durchführung der Justizreform und Stärkung der Unabhängigkeit und der Gesamtkapazitäten des Justizapparats – Durchführung der Strafrechtsreform und endgültige Ernennung des Justizrates; - Vorlage einer soliden Erfolgsbilanz über die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption; - Gewährleistung, dass Einstellung und Laufbahnentwicklung von Beamten frei von politischer Einmischung erfolgen, Weiterentwicklung eines leistungsorientierten Laufbahnsystems und vollständige Umsetzung des Gesetzes für öffentliche Bedienstete; - Verringerung der Beschäftigungshemmnisse und Bewältigung insbesondere der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit; - Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen durch weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Förderung der Unabhängigkeit der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Beschleunigung der Rechtsverfahren und Fortsetzung der Eintragung von Eigentumsrechten. [6] Im Sinne der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates. [7] Im Sinne der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates. [8] Im Sinne der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrates. [9] Diese betreffen fünf Ziele: 1) annehmbare und dauerhafte Lösung der Vermögensaufteilung zwischen der gesamtstaatlichen und anderen Verwaltungsebenen; 2) annehmbare und dauerhafte Lösung der Frage der Verteidigungsausrüstung; 3) endgültige Entscheidung über den Status des Brčko-Distrikts; 4) haushaltspolitische Nachhaltigkeit (durch Abkommen zur ständigen Anwendung von Berichtigungskoeffizienten seitens der Behörde für indirekte Steuern und durch Schaffung eines Nationalen Finanzrates); 5) Festigung der Rechtsstaatlichkeit (Annahme einer nationalen Strategie zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, eines Ausländer- und Asylgesetzes sowie einer nationalen Strategie für die Reform des Justizsektors) sowie zwei spezifische Bedingungen: 1) Unterzeichnung des SAA und 2) eine politisch stabile Lage. [10] KOM(2009) 366 endg. [11] Gemäß UNSCR 1244/99. [12] KOM(2009) 366 endg. --------------------------------------------------