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Document 52009DC0250

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den aktuellen Stand der Bekämpfung durch Lebensmittel übertragener Salmonella in der EU

    /* KOM/2009/0250 endg. */

    52009DC0250

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den aktuellen Stand der Bekämpfung durch Lebensmittel übertragener Salmonella in der EU /* KOM/2009/0250 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 29.5.2009

    KOM(2009) 250 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    über den aktuellen Stand der Bekämpfung durch Lebensmittel übertragener Salmonella in der EU

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    über den aktuellen Stand der Bekämpfung durch Lebensmittel übertragener Salmonella in der EU

    ZWECK

    Mit dieser Mitteilung unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat über den aktuellen Stand der Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften zur Bekämpfung von Salmonella und über die Ergebnisse, die seit der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern[1] sowie der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern[2] erzielt wurden. Zusätzlich behandelt diese Mitteilung auch andere Vorschriften und Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Salmonella innerhalb der gesamten Lebensmittelkette bzw. zur Verbesserung dieser Bekämpfung.

    EINLEITUNG

    Dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zufolge wurden 2007 in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union 151 995 Fälle von Salmonellose beim Menschen gemeldet, was einer Inzidenz von 31,1 pro 100 000 Einwohnern entspricht[3]. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlichen Krankheitsausbrüche beim Menschen erheblich unterschätzt wird und längst nicht alle Fälle gemeldet werden[4].

    Ein Teil der oben genannten Fälle bei Menschen wurde im Zusammenhang mit 3 131 lebensmittelbedingten Salmonelloseausbrüchen[5] festgestellt, die 64,5 % aller lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüche bekannter Herkunft ausmachen. Insgesamt waren von diesen Ausbrüchen 22 705 Personen betroffen, von denen 14 % ins Krankenhaus eingeliefert wurden und 23 Personen starben. Bei 95 % der Ausbrüche mit bekanntem Serotyp handelte es sich um Ausbrüche von Salmonella Enteritidis oder Salmonella Typhimurium.

    Menschen können sich eine Salmonella -Infektion durch den Verzehr verseuchter Lebensmittel (Hauptursache) oder durch verseuchtes Trinkwasser zuziehen. Als Infektionsquelle werden am häufigsten Produkte tierischen Ursprungs, vor allem Eier und Fleisch/Fleischerzeugnisse, genannt; aber auch Backwaren, Früchte, Gemüse und Schokolade verursachen Salmonella -Ausbrüche.

    Ein zusätzliches Problem für die öffentliche Gesundheit besteht darin, dass mittlerweile immer mehr Salmonellosefälle bei Menschen auf Erreger zurückzuführen sind, die aufgrund des Antibiotika-Einsatzes in der Tierproduktion gegen Antibiotika resistent sind[6].

    ÜBERWACHUNG VON SALMONELLA

    Überwachung beim Menschen

    Die Entscheidung 2000/96/EG der Kommission vom 22. Dezember 1999 betreffend die von dem Gemeinschaftsnetz nach und nach zu erfassenden übertragbaren Krankheiten gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[7] sieht vor, dass die Salmonellose beim Menschen epidemiologisch zu überwachen ist. Die entsprechenden Daten erhebt das ECDC mit Hilfe eines Überwachungsnetzes, das sämtliche Mitgliedstaaten abdeckt.

    Überwachung bei Futtermitteln, Lebensmitteln und Tieren

    Die Richtlinie 2003/99/EG soll gewährleisten, dass Zoonosen, Zoonoseerreger und deren Antibiotikaresistenz ordnungsgemäß überwacht und lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in epidemiologischer Hinsicht ordnungsgemäß untersucht werden. Die Ergebnisse der Überwachung von Lebensmitteln, Tieren und Futtermitteln in den Mitgliedstaaten werden elektronisch an die EFSA übermittelt.

    Die Ermittlung der Ursachen von lebensmittelbedingten Ausbrüchen und Einzelfällen erlaubt es, Prioritäten zu setzen, d. h. es können die Lebensmittel und Tierpopulationen identifiziert werden, auf die Maßnahmen zur Bekämpfung von Salmonella primär abzielen sollten, um auf diese Weise die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit möglichst rasch zu minimieren und ein integriertes Vorgehen zu gewährleisten. Sowohl das ECDC als auch die EFSA stellen in erheblichem Umfang Ressourcen bereit, um Instrumente und Empfehlungen zur Verbesserung solcher Untersuchungen zu erarbeiten.

    Die EFSA gibt in ihrem jährlichen Kurzbericht der Gemeinschaft über Zoonosen einen zusammenfassenden Überblick über die Daten für Futtermittel, Tiere, Lebensmittel und Menschen. Dieser Bericht wird zudem vom EFSA-Gremium für biologische Gefahren ausgewertet, das Empfehlungen dazu ausspricht, wie sich die Überwachung verbessern lässt und welche Maßnahmen infrage kommen.

    Die Überwachung von Salmonella wurde Schritt für Schritt durch gemeinsame Probenahmeprotokolle und Analysemethoden harmonisiert. Diese sind für lebende Tiere in den Grundlagenerhebungen und Bekämpfungsprogrammen (siehe Abschnitt 5) und für Lebensmittel in Form gemeinsamer mikrobiologischer Kriterien festgelegt (siehe Abschnitt 6.2). Mittlerweile sind dadurch die Prävalenzdaten zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar geworden, und es können Risikobewertungen auf Gemeinschaftsebene ins Auge gefasst werden.

    Es wurde ein gemeinschaftliches Referenzlabor für Salmonella benannt, das ein Netz nationaler Referenzlabore koordiniert, um die Testverfahren zu verbessern und eine hohe Qualität der Laboranalysen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

    Aktion: Zwecks besserer Abschätzung der tatsächlichen Prävalenz von Salmonellose beim Menschen und zwecks besserer Vergleichbarkeit der Prävalenzdaten der Mitgliedstaaten und möglichst auch von Drittländern, sollte die einschlägige Forschung gefördert bzw. die Überwachung beim Menschen verbessert werden.

    BEKÄMPFUNG VON SALMONELLA IN FUTTERMITTELN

    Verarbeitete tierische Eiweiße müssen dem Salmonella -Kriterium entsprechen, das in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte[8] festgelegt wurde.

    Salmonella wurde auch in einer Reihe von pflanzlichen Futtermittel-Ausgangsstoffen, z. B. Sojaschrot und Rapsschrot, gefunden. Die in der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene[9] festgelegten Anforderungen, einschließlich eines HACCP-Systems, spielen daher eine entscheidende Rolle für die Verhütung bzw. Eindämmung der Kontamination von Futtermittel-Ausgangsstoffen mit Salmonella während des Transports, der Lagerung und der Verarbeitung.

    Im Juni 2008 legte das Wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren der EFSA ein Gutachten zur mikrobiologischen Risikobewertung von Futtermitteln für zur Nahrungsmittelerzeugung genutzte Tiere vor. Darin wird unter anderem empfohlen, Kriterien für die Salmonella -Kontamination von (pflanzlichen) Futtermitteln aufzustellen, um Infektionen von Tieren zu vermeiden.

    Aktion: Prüfung der Einführung von Salmonella- Kriterien für Futtermittel. Hierüber ist bereits ein Meinungsaustausch mit den Mitgliedstaaten und Stakeholdern angelaufen.

    BEKÄMPFUNG VON SALMONELLA IN TIERPOPULATIONEN

    Die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 sieht vor, dass Gemeinschaftsziele zur Senkung der Prävalenz von Salmonella in Geflügel- und Schweinepopulationen festgelegt werden. Die Vorgehensweise ist für alle Populationen ähnlich:

    ( Gemäß der Richtlinie 2003/99/EG wurden wenige Monate nach dem Beitritt von zehn weiteren Staaten zur EU im Jahr 2004 Grundlagenerhebungen zur Prävalenz von Salmonella veranlasst. Auf diese Weise wurden in 25 Mitgliedstaaten vergleichbare Daten für Legehennen und Masthähnchen zusammengetragen. Die Ergebnisse der in allen 27 Mitgliedstaaten durchgeführten Grundlagenerhebungen über Truthühner und Mastschweine liegen seit dem ersten Halbjahr 2008 vor. Eine Grundlagenerhebung über Salmonella bei Zuchtschweinen wurde im Jahr 2008 durchgeführt.

    ( Für die Geflügelpopulation dienen die im Rahmen der Grundlagenerhebungen ermittelten Prävalenzdaten als Ausgangspunkte für die Festlegung von Zielen für die Verringerung der Salmonella -Prävalenz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003. Ferner ermöglichen sie eine Analyse der Risikofaktoren, um Bekämpfungsprogramme zu entwickeln. Außerdem bewirkten die Daten, dass die Mitgliedstaaten mit hohen Prävalenzwerten ihre Anstrengungen verstärkten, um Auflagen von Seiten der Gemeinschaft zuvorzukommen.

    ( Vor der Festlegung eines Ziels zur Verringerung der Salmonella -Prävalenz in der Schweinepopulation wird auf Basis der Daten der Grundlagenerhebungen eine Kosten/Nutzen-Analyse durchgeführt. Für diese Analyse wird auch eine quantitative Risikobewertung der EFSA benötigt. Geflügelpopulationen wurden von solchen Kosten/Nutzen-Analysen ausgenommen.

    ( Immer, wenn Einigung über ein Ziel zur Verringerung der Salmonella- Prävalenz erzielt wird, legen die Mitgliedstaaten und Drittländer der Kommission nationale Bekämpfungsprogramme zur Genehmigung vor.

    ( Die Bekämpfungsprogramme kommen nach der Genehmigung und in jedem Fall innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung eines Ziels für die Verringerung der Prävalenz zur Anwendung. Wenn kein Bekämpfungsprogramm vorgelegt wurde, wenn das Programm nicht angenommen wurde oder wenn bestimmte Salmonella- Serotypen festgestellt werden, gelten Beschränkungen für das Inverkehrbringen von lebenden Tieren und Eiern.

    Gallus-gallus -Zuchtherden

    Ein Ziel für die Verringerung der Prävalenz von Salmonella in Zuchtherden von Gallus gallus wurde in der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003[10] festgelegt. Bis Ende 2009 soll der Anteil der mit einem der fünf häufigsten Serotypen infizierten erwachsenen Zuchtherden auf höchstens 1 % gesenkt werden.

    Seit dem Anlaufen der nationalen Bekämpfungsprogramme am 1. Januar 2007 müssen die Mitgliedstaaten bei allen Herden bzw. Brütereien Stichproben nach einem harmonisierten Verfahren vornehmen. Wird Salmonella Enteritidis oder Salmonella Typhimurium festgestellt, dürfen Bruteier nicht mehr produziert werden, und die Hennen werden gekeult oder sicher geschlachtet. Im Jahr 2007 waren in den meisten Mitgliedstaaten noch maximal 1,2 % der Herden mit einem der fünf häufigsten Serotypen infiziert; d. h. hier wurde die Zielvorgabe erreicht oder fast erreicht. In fünf Mitgliedstaaten betrug der Anteil der infizierten Herden aber noch zwischen 4,2 und 15,4 %.

    Seit Annahme der Entscheidung 2007/843/EG der Kommission vom 11. Dezember 2007 über die Genehmigung von Programmen zur Bekämpfung von Salmonellen in Gallus-gallus -Zuchtherden in bestimmten Drittländern[11] dürfen Bruteier und für die Zucht bestimmtes lebendes Geflügel nur aus den Vereinigten Staaten, Kanada, Kroatien, Tunesien und Israel eingeführt werden, da allein diese Länder jeweils ein Programm zur Bekämpfung von Salmonella vorgelegt haben, das den Anforderungen der EU-Bestimmungen entspricht.

    Legehennen

    Die Grundlageerhebung hat erhebliche Unterschiede bei der Salmonella -Prävalenz in Legehennenherden aufgezeigt: Der Anteil der positiven Herden reichte von 0 bis über 50 %. Aufgrund dieser Unterschiede und der hohen Prävalenz in einigen Mitgliedstaaten beschloss die Kommission, Ziele für die Verringerung der Prävalenz festzulegen, die sich jeweils auf den Wert des Vorjahres beziehen, bis die Prävalenz auf weniger als 2 % abgesunken ist (Verordnung (EG) Nr. 1168/2006[12] der Kommission).

    In allen Mitgliedstaaten ist spätestens am 1. Februar 2008 das Programm zur Bekämpfung von Salmonella in Legehennenherden angelaufen, das unter anderem vorsieht, dass alle 15 Wochen bei sämtlichen Herden harmonisierte Kontrollen durchgeführt werden.

    Zudem hat die Kommission Maßnahmen zur Beschränkung des Inverkehrbringens von Konsumeiern ergriffen (Verordnung (EG) Nr. 1237/2007[13] der Kommission). Sie gelten

    - ab dem 1. November 2007 für Fälle, in denen eine Herde die Ursache für Salmonella -Ausbrüche beim Menschen ist;

    - ab dem 1. Januar 2009, wenn nicht durch Überwachung nachgewiesen wird, das die Eier frei von Salmonella Enteritidis bzw. Salmonella Typhimurium sind.

    Aufgrund der Auflage, dass gleichwertige Bekämpfungsprogramme eingereicht und genehmigt werden müssen, dürfen Konsumeier nur aus der Schweiz und aus Kroatien in die EU eingeführt werden. Zudem dürfen nur diese beiden Länder und die Vereinigten Staaten lebendes Legegeflügel einführen.

    Masthähnchen

    Eine Grundlagenerhebung über Masthähnchen wurde zwischen Oktober 2005 und September 2006 in den Mitgliedstaaten durchgeführt. Auf Gemeinschaftsebene lag der Anteil der positiv auf Salmonella getesteten Herden bei 23,7 %.

    Daher wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 646/2007 der Kommission vom 12. Juni 2007[14] das Ziel festgelegt, den Anteil der mit Salmonella Enteritidis oder Salmonella Typhimurium infizierten Herden auf höchstens 1 % zu verringern.

    Das Programm zur Bekämpfung von Salmonella in Masthähnchenherden, das unter anderem vorsieht, dass jede Sendung mit zur Schlachtung bestimmten Tieren kontrolliert wird, ist spätestens am 1. Januar 2009 in allen Mitgliedstaaten angelaufen.

    Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 muss frisches Geflügelfleisch ab Ende 2010 folgendes Kriterium erfüllen: „Salmonellen: in 25 Gramm nicht vorhanden“. Die Kommission muss hierfür jedoch noch detaillierte Vorschriften festlegen.

    Vergleichbare Schutzmaßnahmen für ausgeführtes Schlachtgeflügel hat nur die Schweiz festgelegt. Eintagsküken für Masthähnchenherden dürfen nur aus der Schweiz und den Vereinigten Staaten in die EU eingeführt werden.

    Aktion: Die Kommission wird bis Ende des laufenden Jahres ausführliche Bestimmungen zum Lebensmittelsicherheitskriterium für Salmonella in frischem Geflügelfleisch annehmen, die u. a. eine Mindestäufigkeit der Stichproben sowie harmonisierte Probenahmepläne und Analysemethoden vorsehen werden. Sobald die für den Handel mit frischem Geflügelfleisch in der EU maßgeblichen Einzelheiten feststehen, wird auch für Drittländer, aus denen derzeit frisches Geflügelfleisch eingeführt werden darf, eine Bewertung vergleichbarer Schutzmaßnahmen durchgeführt.

    Truthühner

    Von Oktober 2006 bis September 2007 wurde in allen Mitgliedstaaten (einschließlich Bulgarien und Rumänien) eine Grundlagenerhebung zur Prävalenz von Salmonella bei Truthühnern durchgeführt. Im Gemeinschaftsdurchschnitt betrug der Anteil positiv auf Salmonella getesteter Herden 13,6 % bei Truthühner-Elterntieren und 30,7 % bei Masttruthühnern.

    Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 584/2008 der Kommission vom 20. Juni 2008[15] das Ziel festgelegt, den Anteil der mit Salmonella Enteritidis oder Salmonella Typhimurium infizierten Herden auf höchstens 1 % zu verringern.

    Derzeit prüft die Kommission die von den Mitgliedstaaten und von Drittländern vorgelegten nationalen Bekämpfungsprogramme. Die Umsetzung dieser Programme läuft Anfang 2010 an.

    Das zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit bei frischem Geflügelfleisch aufgestellte Kriterium wird ab Ende 2010 nicht nur für Masthähnchenfleisch, sondern auch für das Fleisch von Truthühnern gelten.

    Aktion: Prüfung und ggf. Annahme der von den Mitgliedstaaten und Drittländern vorgelegten Bekämpfungsprogramme bis Ende 2009.

    Mastschweine

    Von Oktober 2006 bis September 2007 wurde in allen Mitgliedstaaten (einschließlich Bulgarien und Rumänien) eine Grundlagenerhebung über Mastschweine durchgeführt. Auf Gemeinschaftsebene lag der Anteil positiv auf Salmonella getesteter Mastschweine bei 10,3 %.

    Die Kommission führt derzeit eine Kosten/Nutzen-Analyse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 durch, bevor ein Ziel für die Gemeinschaft festgelegt wird. Diese Analyse umfasst auch eine quantitative Bewertung der Risikofaktoren und der Optionen zur Risikominderung sowie eine Beurteilung des Nutzens für die menschliche Gesundheit. Sie wird in enger Zusammenarbeit mit der EFSA durchgeführt und dürfte Mitte 2010 abgeschlossen sein.

    Aktion: Sobald die Kosten/Nutzen-Analyse abgeschlossen ist, wird ein Ziel für die Verringerung der Salmonella- Prävalenz festgelegt. Zwar verzögert sich die Festlegung dieses Ziels aufgrund der Notwendigkeit, in den 27 Mitgliedstaaten vergleichbare Prävalenzdaten zu erheben, und der Verpflichtung zur Durchführung einer Kosten/Nutzen-Analyse; der derzeit geltende Rechtsrahmen – insbesondere die Hygieneverordnungen (siehe Abschnitt 6.1) und die Verordnung über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (siehe Abschnitt 6.2) – gewährleistet jedoch bereits jetzt ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit.

    Zuchtschweine

    Eine Grundlagenerhebung über Zuchtschweine wurde von Januar bis Dezember 2008 in allen 27 Mitgliedstaaten durchgeführt. Vor der Festlegung eines Ziels für die Gemeinschaft wird die Kommission – ähnlich wie für Mastschweine – eine Kosten/Nutzen-Analyse durchführen. Diese Analyse umfasst auch eine quantitative Bewertung der Risikofaktoren und der Optionen zur Risikominderung sowie eine Beurteilung des Nutzens einer Verminderung der Salmonella- Prävalenz bei Mastschweinen. Sie wird in enger Zusammenarbeit mit der EFSA durchgeführt und dürfte Ende 2010 abgeschlossen sein.

    Aktion: Über die Festlegung eines Ziels für die Verminderung der Prävalenz von Salmonella wird unmittelbar nach Abschluss der Kosten/Nutzen-Analyse entschieden, d. h. später als in der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 vorgesehen.

    BEKÄMPFUNG VON SALMONELLA IN LEBENSMITTELN

    Die Hygieneverordnungen

    Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene[16] enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer. Sie sieht vor, dass die Lebensmittelsicherheit über die gesamte Lebensmittelkette hinweg durch die Anwendung von Verfahren gewährleistet wird, die auf dem HACCP-Konzept und auf Leitlinien für gute Hygienepraxis basieren.

    Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs[17] ergänzt die mit der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 festgelegten Vorschriften in Bezug auf nicht verarbeitete und verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Verordnung wird durch die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs[18] gewährleistet.

    Mit diesen Verordnungen wurde ein allgemeiner Rahmen für Hygienebedingungen festgelegt, die das Auftreten von Salmonella in Lebensmitteln eindämmen. Über die Umsetzung dieser Verordnungen wird derzeit ein Bericht erstellt.

    Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel

    Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 vom 15. November 2005[19] legt mikrobiologische Kriterien für bestimmte Mikroorganismen fest und enthält Durchführungsbestimmungen, die von den Lebensmittelunternehmern einzuhalten sind.

    Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sieht die Verordnung Kriterien für Salmonella in 18 Lebensmittelkategorien vor. Zu diesen Kategorien zählen u. a. Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch, Eiprodukte, Speiseeis und getrocknete Säuglingsanfangsnahrung. Anhand der Kriterien lässt sich bestimmen, ob in Verkehr gebrachte Lebensmittel akzeptabel sind oder nicht.

    Außerdem legt die Verordnung auch Salmonella- Prozesshygienekriterien für Schlachtkörper von Masthähnchen, Truthühnern, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden fest. Die Kriterien dienen als Richtwerte, bei deren Überschreitung Abhilfemaßnahmen notwendig sind, um eine hygienisch einwandfreie Verarbeitung sicherzustellen.

    EINDÄMMUNG DER ANTIBIOTIKARESISTENZ VON SALMONELLA

    Innerhalb der EU

    Der EFSA zufolge stieg in den letzten Jahren der Anteil der beim Menschen gefundenen Salmonella -Isolate, die resistent gegenüber Antibiotika waren[20].

    Auch bei Schweinen und Rindern und in eingeschränktem Maße auch bei Masthähnchen und beim Fleisch dieser Tiere waren in ähnlichem Umfang resistente Salmonella -Isolate festzustellen wie beim Menschen. Dies macht unmissverständlich deutlich, dass es eine Reihe von antibiotikaresistenten Salmonella -Isolaten gibt, die bei Tieren, die für die Lebensmittelerzeugung bestimmt sind, sowie in Lebensmitteln, die aus diesen Tieren erzeugt wurden, auftreten.

    Seit dem 1. Januar 2006 dürfen in der EU Antibiotika (mit Ausnahme von Kokzidiostatika und Histomonostatika) nicht mehr als Futtermittelzusatzstoffe verwendet werden. Außerdem dürfen Antibiotika nicht als spezifische Methode zur Bekämpfung von Salmonella bei Geflügel verwendet werden, außer in den Ausnahmefällen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1177/2006 der Kommission vom 1. August 2006[21]. Angesichts dieses Verbots dürften Bekämpfungsprogramme zur Verminderung von Salmonella in bestimmten Tierpopulationen die wirksamste Methode sein, um das Auftreten antibiotikaresistenter Salmonella einzudämmen.

    Um vergleichbare Daten aus allen Mitgliedstaaten zu erhalten, hat die Kommission harmonisierte Regeln für die Überwachung der Resistenz von Salmonella -Isolaten festgelegt[22].

    Ferner wurde ein gemeinschaftliches Referenzlabor für Antibiotikaresistenz benannt und ein Netz nationaler Referenzlabore eingerichtet[23], um die Testverfahren zu verbessern und eine hohe Qualität der Laboranalysen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

    Die Kommission hat die relevanten wissenschaftlichen Gremien bzw. Einrichtungen – SCENIHR[24], EFSA, EMEA[25] und ECDC – damit beauftragt, die Risiken zu bewerten, die von der Antibiotikaresistenz von Zoonoseerregern (einschließlich Salmonella ) ausgehen.

    Aktion: Auf Grundlage der Risikobewertungen von SCENIHR, EFSA, EMEA und ECDC wird die Kommission erforderlichenfalls über geeignete Maßnahmen entscheiden.

    Auf internationaler Ebene

    Auf Ebene einer zwischenstaatlichen Ad-hoc-Taskforce zur Antibiotikaresistenz, die von der FAO/WHO-Codex-Alimentarius-Kommission eingerichtet wurde, treibt die Gemeinschaft seit 2007 die Erarbeitung von Managementoptionen voran. Die Vorarbeiten des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) werden sehr aufmerksam verfolgt.

    Aktion: Die Kommission wird sich weiter für die Annahme von Codex-Leitlinien zur Antibiotikaresistenz bis zum Jahr 2011 einsetzen.

    BESONDERE GARANTIEN

    Zum Zeitpunkt ihres Beitritts wurden Finnland und Schweden besondere Garantien in Bezug auf Salmonella gewährt, die vorsehen, dass andere Mitgliedstaaten, die Fleisch oder Eier nach Finnland oder Schweden einführen wollen, unter Einhaltung eines strengen Probenahmeprotokolls nachweisen müssen, dass die betreffenden Produkte frei von Salmonella sind. Diese besonderen Garantien wurden gewährt, weil die epidemiologische Situation in Finnland und Schweden sehr günstig war und beide Länder im Rahmen ihrer Bekämpfungsprogramme strenge Maßnahmen umsetzen.

    Mitgliedstaaten oder Regionen eines Mitgliedstaates, deren Bekämpfungsprogramme mit den für Finnland und Schweden genehmigten Programmen gleichzusetzen sind, können die gleichen besonderen Garantien gewährt werden.

    So hat 2007 Dänemark einen Antrag auf Gewährung einer besonderen Garantie in Bezug auf Salmonella in Masthähnchenfleisch und Eiern nach dem Vorbild der Garantien für Finnland und Schweden gestellt. Die Salmonella -Prävalenz in Dänemark wurde jedoch als nicht niedrig genug erachtet, weshalb dieser Antrag unter den Mitgliedstaaten keine Mehrheit fand.

    Aktion: Die Kommission wird die Gewährung einer besonderen Garantie für Dänemark erneut in Erwägung ziehen, wenn die Prävalenz weiter zurückgegangen ist. Ferner wird sie weiter die Anträge von Mitgliedstaaten auf Gewährung besonderer Garantien prüfen.

    SCHULUNGEN ZUR ZOONOSEBEKÄMPFUNG

    In den Jahren 2007 und 2008 wurden im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ jeweils fünf viertägige Seminare zur Überwachung und Bekämpfung von Zoonosen durchgeführt. Die Bekämpfung von Salmonella ist das zentrale Thema dieser Fortbildungen. Das Ziel bestand darin,

    - etwa 200 Bediensteten der zuständigen Behörden die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln, um die nationalen Programme/Pläne zur Bekämpfung von Zoonosen den EU-Vorschriften entsprechend auszuarbeiten/anzupassen;

    - dafür zu sorgen, dass die Entscheidungen, die in Bezug auf die Überwachung und Bekämpfung von Zoonosen und die Anwendung mikrobiologischer Kriterien auf Lebensmittel getroffen werden, den Erwartungen der EU entsprechen.

    Die Seminare werden 2009 und 2010 für neue Teilnehmer wiederholt.

    In den Jahren 2006, 2007 und 2008 wurden zudem allgemeinere Fortbildungsveranstaltungen zur Anwendung des HACCP-Systems durchgeführt, an denen mehr als 1 100 Teilnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten und aus 15 Drittländern teilnahmen.

    TASKFORCE-VERANSTALTUNGEN ZUR BEKÄMPFUNG VON SALMONELLA

    Die Kommission hat eine Taskforce zur Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen gebildet, um die Wirksamkeit der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu steigern und das Kosten/Nutzen-Verhältnis der von der Gemeinschaft finanzierten Bekämpfungsprogramme, etwa zur Eindämmung von Salmonella , zu verbessern.

    Zwischen September 2007 und März 2009 fanden vier regionale Zusammenkünfte eigens zum Thema Salmonella- Bekämpfung statt, auf denen sich Vertreter der Kommission und der Mitgliedstaaten mit den Salmonella -Bekämpfungsprogrammen für Geflügel befassten, im Rahmen der Umsetzung dieser Programme gesammelte Erfahrungen austauschten und weiteren Handlungsbedarf ermittelten.

    Aktion: Die Kommission wird weiter spezifische Ad-hoc-Sitzungen für die Mitgliedstaaten veranstalten, die über ein genehmigtes kofinanziertes Programm zur Bekämpfung von Salmonella verfügen.

    GEMEINSCHAFTLICHE KOFINANZIERUNG VON PROGRAMMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON SALMONELLA

    Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich[26] können Programme zur Bekämpfung zoonotischer Salmonella von der Gemeinschaft kofinanziert werden.

    Für das Jahr 2008 reichten 20 Mitgliedstaaten als förderfähig erachtete Salmonella -Bekämpfungsprogramme für Legehennenherden der Spezies Gallus gallus ein, und 19 Mitgliedstaaten erhielten Finanzhilfen der Gemeinschaft für die Umsetzung von Salmonella -Bekämpfungsprogrammen für Zuchtgeflügelherden. Die Finanzhilfen der Gemeinschaft wurden unter anderem für bakteriologische Untersuchungen, den Erwerb von Impfstoffen und Ausgleichszahlungen für die Keulung von Herden verwendet. Im Jahr 2008 beliefen sich die für die Salmonella -Bekämpfung bereitgestellten Gemeinschaftsmittel auf 29 935 000 EUR.

    Für das Jahr 2009 wurden Kofinanzierungsanträge für Folgendes eingereicht: Salmonella -Bekämpfungsprogramme für Gallus-gallus -Zuchtherden (20 Mitgliedstaaten), Salmonella- Bekämpfungsprogrammen für Gallus-gallus- Legehennenherden (22 Anträge) und Umsetzung von Salmonella- Bekämpfungsprogrammen für Masthähnchen (16 Mitgliedstaaten).

    Im Jahr 2009 können erstmals die Kosten von Analysen kofinanziert werden, bei denen die Wirksamkeit des Einsatzes von Desinfektionsmitteln untersucht wird.

    EINBEZIEHUNG VON STAKEHOLDERN

    Die Gemeinschaftsvorschriften zur Bekämpfung von Salmonella sollen die Lebensmittelsicherheit für Verbraucher verbessern. Unter Umständen stärken sie jedoch auch die Ausgangsposition der europäischen Lebensmittelerzeuger im internationalen Handel, da bestimmte Einfuhrländer sehr viel Wert auf die Bekämpfung von Salmonella in Lebensmitteln legen und mehrere der derzeitigen Ausfuhrländer möglicherweise Probleme damit haben werden, die strengen Anforderungen der EU zu erfüllen.

    Wenn ein Bekämpfungsprogramm anläuft und die Prävalenz noch relativ hoch ist, sollten jedoch die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen nicht unterschätzt werden. Deshalb ist die Bereitschaft der Stakeholder zur Mitwirkung ein entscheidender Faktor für die ordnungsgemäße und erfolgreiche Umsetzung eines Bekämpfungsprogramms.

    Daher begrüßt die Kommission es, dass die Stakeholder Leitlinien für eine gute Hygienepraxis entwickeln. Hier sind vor allem folgende Initiativen zu nennen:

    - Der Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen in der EU und der Allgemeine Ausschuss des ländlichen Genossenschaftswesens der Europäischen Union (COPA/COGECA) sowie die Europäische Union des Großhandels mit Eiern, Eiprodukten, Geflügel und Wild (EUWEP) haben eingewilligt, einen Gemeinschaftsleitfaden für gute Hygienepraxis bei Legehennenherden auszuarbeiten;

    - COPA/COGECA und die Vereinigung der Geflügelschlächtereien und des Geflügelimport- und -exporthandels der EU-Länder (a.v.e.c.) haben sich bereit erklärt, einen Gemeinschaftsleitfaden für gute Hygienepraxis bei Masthähnchenherden und in Schlachthöfen auszuarbeiten.

    Im Zentrum beider Leitfäden steht die Bekämpfung von Salmonella .

    Aktion: Die Kommission wird die relevanten Stakeholder weiter dazu ermutigen, Leitfäden für gute Hygienepraxis zu entwickeln, insbesondere für die Schweinefleischproduktion.

    FORSCHUNG

    Im Rahmen des 6. und des 7. Forschungsrahmenprogramms hat die Kommission zahlreiche auf Salmonella und die Antibiotikaresistenz ausgerichtete Initiativen auf den Weg gebracht und unterstützt. So befasst sich beispielsweise das im Rahmen des 6. Rahmenprogramms eingerichtete europaweite Exzellenznetz MEDVETNET mit der Prävention und Bekämpfung von (hauptsächlich durch Lebensmittel übertragenen) Zoonosen. Daneben wäre gegebenenfalls auch eine transatlantische wissenschaftliche Zusammenarbeit zur Ermittlung der besten Ansätze für die Zoonosenbekämpfung sinnvoll.

    FAZIT

    Der derzeitige Schwerpunkt der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 ist die Bekämpfung von Salmonella in der Primärproduktion von Geflügel und Schweinen. Entsprechend den Vorgaben in den Rechtsvorschriften hat die Kommission erfolgreich Ziele für die Verminderung der Salmonella -Prävalenz festgelegt. Nur für Schweine ist eine erhebliche Verzögerung bei der Festlegung eines Ziels zu erwarten, da zunächst in allen 27 Mitgliedstaaten vergleichbare Prävalenzdaten erhoben werden müssen und anschließend eine Kosten/Nutzen-Analyse durchzuführen ist. Die Durchführung einer solchen Analyse vor der Festlegung eines Ziels für die Verminderung der Prävalenz bei Schweinen wird als notwendig angesehen, da die verfügbaren wissenschaftliche Gutachten sowie Erfahrungen aus einigen Mitgliedstaaten als Evidenzbasis nicht ausreichen.

    Die Kommission hat sich nicht darauf beschränkt, Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zu erlassen, sondern hat auch zusätzliche Maßnahmen angestoßen, die die Erfolgsaussichten ihres Konzepts verbessern. Als Beispiele sind zu nennen:

    ( Durchführung von Schulungen für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Drittländern,

    ( Motivierung der europäischen Organisationen der Stakeholder zur aktiven Beteiligung,

    ( finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten.

    Entsprechend dem Prinzip „vom Erzeuger bis zum Verbraucher“ sind die Maßnahmen zur Bekämpfung von Salmonella außerdem Teil eines umfassenden Konzepts für die Bekämpfung von Erregern innerhalb der gesamten Lebensmittelkette, bei dem auch mögliche negative Nebenwirkungen wie die Zunahme der Antibiotikaresistenz berücksichtigt werden.

    Die Kommission hat die Überwachung von Salmonella intensiviert, um die Ergebnisse ihrer eigenen Bemühungen und der Bemühungen der Mitgliedstaaten zu überprüfen. Hierzu wurden Referenzwerte im Rahmen von Grundlagenerhebungen ermittelt, Labors vernetzt und das Probenahmeprotokoll harmonisiert.

    Seit der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Zoonoseerregern haben sich das Bewusstsein und die Motivation der zuständigen Behörden und der Stakeholder für die Eindämmung von Salmonella erheblich verbessert, was dazu führte, dass häufig bereits Maßnahmen ergriffen wurden, bevor Gemeinschaftsvorschriften in Kraft traten. Eine Wirkung auf die öffentliche Gesundheit ist bereits festzustellen: Dies veranschaulicht die Entwicklung der Salmonellosefälle beim Menschen von 2004 bis 2007 (Abbildung 1). Zudem sind erhebliche Rückgänge ab 2009 (Beschränkungen bei Konsumeiern) bzw. ab 2011 (Lebensmittelsicherheitskriterium für Geflügelfleisch) zu erwarten.

    Abbildung 1: Zahl der gemeldeten Salmonellosefälle in der EU-25 (2004 bis 2007)

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    [1] ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 1.

    [2] ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 31.

    [3] Kurzbericht der Gemeinschaft über Entwicklungstendenzen und Quellen von Zoonosen und Zoonoserregern in der Europäischen Union im Jahr 2007; The EFSA Journal (2009) 223.

    [4] Wissenschaftliches Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren: „Quantitative mikrobiologische Risikobewertung zu Salmonellen im Fleisch: Zuordnung der Herkunft menschlicher Salmonellose aus Fleisch“, The EFSA Journal (2008) 625, S. 1-32 .

    [5] Unter einem „Ausbruch“ sind mindestens zwei Fälle beim Menschen zu verstehen, die auf dieselbe Quelle zurückzuführen sind; im Gegensatz zu Einzelfällen wecken solche Ausbrüche in der Regel das Interesse der Medien.

    [6] Siehe: www.who.int/foodborne_disease/resistance

    [7] ABl. L 28 vom 3.2.2000, S. 50.

    [8] ABl. L 273 vom 10.10.2002, S. 1.

    [9] ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 1.

    [10] ABl. L 170 vom 1.7.2005, S. 12.

    [11] ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 81.

    [12] ABl. L 211 vom 1.8.2006, S. 4.

    [13] ABl. L 280 vom 24.10.2007, S. 5.

    [14] ABl. L 151 vom 13.6.2007, S. 21.

    [15] ABl. L 162 vom 21.6.2008, S. 3.

    [16] ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 1; berichtigt im ABl. L 226 vom 25.6.2004, S. 3.

    [17] ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 55; berichtigt im ABl. L 226 vom 25.6.2004, S. 22.

    [18] ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 206; berichtigt im ABl. L 226 vom 25.6.2004, S. 83.

    [19] ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 1.

    [20] Kurzbericht der Gemeinschaft über Entwicklungstendenzen und Quellen von Zoonosen, Zoonoserregern, Antibiotikaresistenz und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in der Europäischen Union im Jahr 2006; The EFSA Journal (2007) 130.

    [21] ABl. L 212 vom 2.8.2006, S. 3.

    [22] Entscheidung 2007/407/EG der Kommission vom 12. Juni 2007 zu einer harmonisierten Überwachung von Antibiotikaresistenz von Salmonellen bei Geflügel und Schweinen, ABl. L 153 vom 14.6.2007, S. 26.

    [23] Verordnung (EG) Nr. 776/2006 der Kommission vom 23. Mai 2006 zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gemeinschaftsreferenzlaboratorien, ABl. L 136 vom 24.5.2006, S. 3.

    [24] Wissenschaftlicher Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“.

    [25] Europäische Arzneimittel-Agentur.

    [26] ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 19.

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